1929 / 32 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1929,

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wie gz. V. den früheren Polizeipräsidenten Brand von Königs- berg, die mit Zustianmung Fhrer Parteifreunde in ihren neuen Tätigkeitsgebieten also Brand in Peine einstimmig ge- wählt wovden sind, sind mir ein Beweis dafür, daß es sich um tüchtige Beamte handelt, Tüchtige Beamte werde ich s{chüben, fördern und decken; untüchtige werde ih beseitigen, gleichgültig, ob fie deutschnationaler oder sozialdemokratisher odér sonst irgend éinexr Gesinnung sind, (Zuruf rehts: Wie ist es mit Fenner f) =— Fenner ist zur Disposition gestellt, (Zuruf rechts: Wollen Sie ihn auch wieder anstellen? Soll er auch Landrat werden?) Warten Sie doch ab, können S41e nicht abwarten, bis er wieder

verwandt wird? (Zurufe rechts.) Also warum dann diese Haft!

Die Kritik, die Sie an meiner Amtsführung geübt haben, ist, wie ih glaube erwiesen zu Haben, absolut abwegig und auf

Agitation gestellt, Ste hat sich als unzutreffend erwiesen und hat mir nur gezeigt, daß ich mit meiner Politik; die die Politik des Staatsministeriums it, auf dem richtigen Wegc bin, (Lebhafter

Beifall.)

(2, Sißung vom 6: Februar 1929, 11,20 Uhr.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zertungsverleger.) |

Dex Preußische Landtag überwies heute zunächst einen Zentrumsantrag übex die Gewährung von Staats- beihilfen wegen Unwettershäden in dem ostpreußishen Kreis Braunsberg ohne Debatte an den Landwirtschaftsausshuß.

__ Nach weiteren Ausshußüberweisungen folgte die zweite Beratung dex deutschnationalen Novelle zum Geseß über die Geme1indewahlen vom 18 April 1928. Dex Ausschuß hat nun aus der Vorlage die bei dex leßten Beratung geltend gemachten tehnishen Bedenken ‘entfernt,

so daß jeßt die Möglichkeit geschaffen werden soll, auch in den |

Gemeinden, die nah dem 1. März 1928 neu gewählt haben, ohne Zweidrittelmehrheit den Bürgermeister oder Gemeinde- vorsteher usw. zu wählen, Fu allen anderen Fällen soll die

Wahlzeit der besoloeten Bürgermeister usw. durch die Ge- | meindevertretung bis zum 31. März 1930 verlängert werden |

kfönnen, wenn dex Stelleninhabex zustimmt.

Uebex die Ausschußverhandlungen berichtete Abg. Dr. Hossmann-Münster (D. Nat.).

Ohne Dehatte verabschiedete das Haus die Novelle in zweiter und drittex Lesung nach den Ausschußbeschlüssen. Fn dex dann fortgeseßten zweiten Lesung des Haus-e halts des Ministeriums des Junern führte

Abg. JFohanssen (D. Vp.) aus, au unter Berücsi&tigung dex Ta.sache, daß der Jnnenministexr stark Mei [el set die gestrige Rede Grzesinskis, nach seinex persón ihen Auffassung als alter Beamter, den Anforderungen eines dem Staat bei dex Eiatvertretung nicht gececht geworden. (Leb- hafte Zustimmung rechts.) Der Redner hält die Grenzsrage für die wichuigste und brennendste deu1ische Frage, die nur, wenn neuer

Grenzeinbruh im Osten, Westen und Norden verhindert werden |

olle, durch die gemeinsame Anstrengung aller gelöst werden könne. Dem zermürbenden Vernichcungskrieg der Gegner seien Reserven enigegenzustellen. Das deu.she Volk müsse überall erke1nen, was an unseren Grenzen in immerwährendem Kampf um hohes Gut geleistet und geduldet werde. Fn Schleswig-Holstein set die Lage deshalb eine besondere, weil Danemark nur B eine Grenze von 50 Kilomeiex habe und wie gebannt auf sie haue. Dänemark mache reiche Mittel zu seinen Gunsten flüssig. Dex fast cin- timmige Beschluß des Hauptausschusses, die Lücten im Etat, wo s die Grenzfonds standen, auszufüllen, begrüße er, ebenso grundsäylich den Optimismus des Ministers wegen der Ver- ivaltungsreform, zu deren Einzelheiten man noch bei Vorhanden- sein einer brauchbaren Vorlage Stellung nehmen müsse. Bezüglich der Kompetenz-Kompetenz dürften die Selbstverwaltungsrechte nicht beeinträch.igt werden; auch in der Eingemeindungsfrage müsse man zurzeit zurücthalten. Die Denkschrift des Städietages wexfe neuen Zündstoff in das Verhältnis zwishen Stadt und Land. Man müsse den Kopf darüber shütieln, daß sie er!läre, das Land besiße mehr Fläche, als die Bewohner benötigten. Die Groß- städ.e dürfen nicht vergessen, was sie dem platten Land an stetem Zustrom frischen Blutes verdankten. Zu begrüßen soi die Zurück- nahme der Zwangsmaßnahmen bei den Mustersaßungen der Spar- faffen, Für die P Beamtenpolitik forderte der Redner mehr Toleranz. Bestehende Härten der Besolbdungsgeseye müßten gusgeglihen werden. Die Lösung des Unterelbeproblems begrüße eine Fraktion. Hoffentlih werde auch bald der Weg der Ver- tändigung sür Harburg gesunden werden. Bei dem Ausbau ürfe die an der Entwiclung des Gebietes stark beteiligte Groß- industrie und der Handel niht ohne Berücksichtigung. bleiben. Fm übrigen rühre die kommende Regelung lon sehr nahe an Fragen dex ‘Neugliederung des Reichs. wie sie für das Grenzland Schles wig-Holstein von besonderer Bedeutung werden könnte. Die Schaffung eines weiteren Senats für Disziplinarsahen beim Oberverwal .unasgeriht sei dringend nötig. Zum Schluß wies der Redner die Erklärungen, die die Opposition in der Helgoländer Gemeindevertretung verbreitet habe, zurück, weil dadur der Kernpunki dex Fragen vershoben werde. Dex Minister dürfe nicht mit der shon angekündigten Bereinigung der Verhälinisse auf Helgoland bis zur Verwaltungsreform warten. Was lle z. B, aeiGeben wenn bei der nächsten starken Siurmflut die Dune ver- loren gehe? Nur wenn die höne Fnsel bald zur Ruhe komme, 4 eine neue godeihlihe Entwicklung möglich, (Beifall bei der eutschen Volkspariei.) Ausführlih erörterte der Redner dann noch die besonderen Verhäl:nisse auf der Jnsel Helgoland. Das Ministerium müsse darüber Auskunft geben, wie ‘es sich dazu stelle, daß ein Mitglied der |Helgoländer Gemeindevertretung nach London gefahren sei und dort erklärt habe, wenn der deutsch=- englische Verirag ablaufe, dann müsse Helgoland nah Groß- bri.annien kommen. (Lebhaftes Hört, hört!) Jn einer Eingabe ore die Helgoländer Gemoinveerteezung aus, der reußishe aat vernachlässige es Juteressen und habe ihnen „die Vüne vor die Füße geworfen“. (Heiterkeit.) Tatsächlich aber habe Preußen wiederholt unter großen Opfern die He goländer Düne zu Een versucht. Und als in einex BVesprehung mit Staats- Vertretern die Staatsregierung die Helgoländer Gemeinde- vertretung gefragt habe, ob sie was dagegen haben würde, wenn seine Kosten die Düne so fesbige, wie er es ver- hätte ein Vertreter der englandfreundlichen Kreise der Helgoländer Gemeindevertretung erwidert: „Dann werden wir von unserem ausrecht Gebrauch machen!“ (Stürmisches Hört, hört!) Vor allem müßten die Finanzen Helgo- tands genau kfontrolliert werden; dann aber müsse man auch den Helgoländern wieder Gelegenheit geben, außerhalb dex JFnsel ihr Brot zu verdienen. SEUS gelte es, den jeßigen Zustand zu beseitigen, daß aus lauter Bequemlichkeit sih alle Helgoländer aus der Gemeindekasse exnährèn bießen. (Beifall bei derx Deutschen Volkspartei.) Abg. Falk (Dem.) verwies auf die bevorstehenden Pariser Verhandlungen, die für das deutshe Schicksal entscheidend seien.

antworten könne,

*) Mit Ausnahme der dur Sperrdruck hervorgehobenen Meden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind,

Ministers gegenüber |

Deshalb sei es Pflicht des Landtags, unter Beiseitesezung klein- licher Parteipolitik, auh von Preußen aus den Unterbau für die tatsählichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu liefern, den unsere Pariser Vertreter brauhen. Deshalb wolle ex sich auch aller Polemik enthalten, obwohl es reizvoll sein würde, auf die gestern und - vorgestern gefallenen Steen in dex Debatie mit shärfster Abwehr einzugehen. Bei der fast brutalen Sparsamkeit, zu der der Finanzminister gezwungen sei, Le als doppelt er- reulih bezeihnet werden, daß dex Hauptausshuß einen. Grenz- fonds von 15 Millionen für den Osten, Westen und Norden ein- geseßt habe. (Sehr gut! links.) Auch wenn das Gerücht sich bewahrheiten sollte, daß die Ueberweisungen an die Länder weiter gekürzt werden müßten, dürfe man in dem nötigen Grenzshuß niht erlahmen. Es sei notwendig, daß der Landtag sih über die Hohe der S vages dg Summe für die Grenzgebiete und über ihre Verteilung bald klar werde. Zweifellos gelte es, die Grenzgebiete feier zu betreuen, und “der Osten . sei eine Dominante des Deutshtums s{hlechthin. Aber auch das Rhein- land, das Nv den „armen Osten“ unterstüyen konnte, habe einen gänzlihen Wandel erfahren. Die erwartete amerikansche Studienkommission müsse man auch in die westlihen Grenz- gebiete führen, damit ste sähen, wie dex Friedensvertrag dort alle Kommunikationen zerstöre, so daß der wirtschaftlihe Wieder- fe einfah unmöglih gemacht werde. So sei charakteristisch, daß jeßt auch im Westen vielfah niht einmal die dringendsten Ausgaben für die Schulen geleistet werden könnten, was früher nur im Osten der Fall war, Auch die Bäder im beseyten Gebtet litten shwere Not. Viele sagten, sie gingen niht hin, weil sie niht sehen könnten, wie fremde Bajonette in deutschen Städten noch ‘jeyt die Macht übten. So dürfe man aber. niht deuken; man dürfe nicht die leidenden Volksgenossen im beseßten Gebiet im Stich lassen. So s ex für seine westlihhe Heimat Unter- stüßung der rheinishen Bäder, Wiederherstellung der Verkehrs- verbindungen, Errihtung neuer Schulen fordern. Gerade im Hinblick auf die Pariser Verhandlungen müsse man auch die völlig falshe Behauptung des Na C An S dgen zurüdckweisen, der Grund des deutshen Uebels liege in der Vershwendungs- n der deutschen Städte. Bezeichnend für die tatsählihe Not vex Städte sei z. B., daß. der Zuschußbedarf der Stadt Köln von 11 Millionen im Jahre 1900 auf 106 Millionen im Fahre 1929 gestiegen sei. Jm einzelnen seien z. B. die Kölner Auf- wendungen für A eDe von 1,23 Millionen int Jahre 1900, auf 48 Millionen im Jahre 1929 gestiegen. (Leb- haftes Hört, hórt!) Daraus allein on ergebe sich, wieviel Menschen heute in Deutschland sih von dex öffentlihen Hand erhalten lassen müßten. An diesen Zahlen könne weder. der Reparationsagent noch könnten die Pariser Sahverständigen vor- beigehen. Wolle man die tatsählihe Leistungsfähigkeit des déutshen Volkes beurteilen, so dürfe man weiter niht daran vorbeigehen, daß Deutschland jegt 750 000 frühere Rentner in der Wohlfahr1sfürsorge betreuen müsse, was vor dem Krieg nicht zu leisten gewesen sei. (Zwishenruf des Grafen Posadowsky: „Werten Sie doch besser auf!“) Ueber diefe Frage zu reden, sei jet niht der geeignete Augenblick, wenngleih ja bekannt sei, daß es kaum möglih wäre, Mittel dafür fsreizumahen. Es werde son überall versucht, zu sparen. Und diesem Ziele 008 auch ie Verwaltungsreform dienen. Allerdings heine nach den bis- herigen Andeutungen des Ministers auh seine neue Vorlage nur ein Torso zu sein. Erfreulicherweise habe der Minister ziemlich klar zum Ausdruck gebracht, daß ex die Kommunalisierung des Landrats ablehne; sie würde auch einen Staat im Staate schaffen. Bei einem Appell zu einmütigem Zusammengehen gab der Redner dex Hoffnung Ausdruck, daß der Münchener Vorfall dur die bedauernde Erklärung dexr bayerishen Régierung erledigt sei. Der Vorfall zeige jedo, wie stark die zentrifugalen Kräfte am Werke seien. Jm. Interesse der Verwaltungsvereinfahung habe ex (Redner) im Hauptauss{huß beantragt, daß die Staatsregierung beim Reich dahin "wirken möge, daß das Reich keine eigenen Verwaltungen“ nèu einrithte, sondern sih dex hestehenden Länder- verwaltungen im Wege des Austragsversahrens bediene. Dieser Antraa sei erfreulicherweise «angenommen tworden und wolle die Uebershneidung von Zuständigkeiten des Reihs und der Länder sowie das Gegeneinanderarbeiten vermeiden. Solangé- wir'nicht gun Einheits\taat kämen, müsse Preußen durch ' möglichst voll- ommene Einrichtungen, größte Sparsamkeit und hervorragende sahlihe Arbeit auch im Landtag sih seiner historishen Rolle würdig erweisen. (Lebhafter Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Grossk e (Wirtsch. P.) begrüßte, dal im Hauptausshuß Einmütigkeit über die Notwendigkeit der Einrichtung eines Grenz- onds geherrsht habe, Die Verlegung von Garnisonen bedeute ür die betroffenen Städte eine große Schädigung ihres Wirt- haftslebens. Zu begrüßen sei die Ankündigung des Ministers Über die Aufhebung veralteter Polizeiverordnungen. Eine be- sonders schwterige ags sei die Regelung dex Tragung der Polizeikosten. it Recht verlangten die Gemeinden hier wie gegenüber dex Realsteuerbelastung Erleichterungen. Schweren Schaden erleide das Grundeigentum durch den immer mehr steigenden Lastautoverkehr; hier sei eine geseßlihe Regelung nötig. Die kommende Verwältungsreform müsse Ersparnisse bringen und entbehrlihe Verwaltungsstellen beseitigen. Die Uebertragung von Staatsaufgaben auf Kommunalbehörden würde aber kanm eine Verbilligung bringen. Auch die vom Minister im Ausschuß an- gekündigten verwaltungstehnischen Maßnahmen würden keine Ersparnisse bringen. Notwendig sei eine Drosselung der Gesamt- ausgaben. Der Redner erinnerte an das große Werk der Ver- waltungsreform durch den Freiherrn von Stein und forderte Perts Einfluß für die N A IVAN Organisationen. Diese könnten viele Aufgaben besser leisten als der Staat, zumal ihnen Fabmänner zu Gebote ständen, die ehrenamtlih tätig sein könnten. Die Schwerfälligkeiten der Behörden seien immer mehr Anlaß zu Beshwerden; der Geschäftsgang müsse endlich verein- faht werden. Der Oberpröäsident werde auch in Zukunft nicht entbehrt werden können. Es sei aber die geplante, Uebertragung von Zuständigkeiten des Oberpräsidenten auf die Regierungs- präsidenten zu billigen. Die Umgemeindungen seien politische Maßnahmen und wirkten nur verteuernd; eine Verwaltungs- reform seien sie nicht. Die Personalpolitik des Ministers lehnte der Redner ab. Wenn Parker Gilbert auf den Wohlstand Deutsch- lands hinweise, so treffe das niht zu auf den gewerblichen Mittelstand, auf Handel und Gewerbe, die unter den Lasten zusammenbrächen.

E Minister des JFunnern Gurzesinski nahm das Wort. Seine Ausführungen werden nah Eingang des Stenogramms mitgeteilt werden.

Aba. Pohl (Dt. Frakt.) behandelte eingehend die Frage der Sparkassenaufwertung. An dieser Frage lian alle Éreise der Bevölkerung beteiligt. Sie müßte nicht parteipolitish, sondern nah den des der Gerechtigkeit beurteilt werden. Um Agitationsanträge handele es sih hier niht! Der Redner be- mängelte die Nichtanwesenheit des Ministers und beantragte seine Herbeirufung. . Der Antrag wurde angenommen, Die Spar- kassen hätten ungeheure Zinsbeträge einkassiert, die teilweise 44 vH für das Jahr betragen hätten. Und jeßt wolle man die berehtigten Wünsche auf höhere Aufwertung nicht erfüllen. Be- zeihnend sei, daß die Stadt Berlin an Land im Jahre 1907 17000 ha und im Jahre 1924 bereits 55000 ha besessen habe und heute 400 000 ha besize. Aehnlich lägen die Verhältnisse in anderen Großstädten, wie in Köln und Königsberg. Und da wolle man die Sparkassenguthaben nicht höher ‘aufwerten, troßy- dem man soviel Geld habe. Seine Partei fordere 20 vH Auf- wertung als Mindestsaßk. (Minister Grzesinski erschien am Ministertish und wurde von den Nationalsoziälisten mit ironishen Zurufen begrüßt.) Man müsse endlih für ein menschen- würdiges Dasein der Rentner sorgen. Jede Partcipoliti? müsse hiex schweigen.

_ Hierauf beantragte Abg, Biester (Dt., Frakt.), die Sihung

aufzuheben. Die lange Abwesenheit des Ministers bedeute eine Mißachtung des Parlaments. Der Landtag müsse das zum Aus- druck bringen. _ Abg. Kuttner (Soz) exllarte dazu, der Minister halte überhaupt nicht zu exscheinen brauchen, da die Abstimmung über den Antrag auf seine Pu während der - Rede des Abs geordneten Pohl stattgefunden habe. Das sei geshäftsordnungs- mäßig unzulässig. Durch die sofortige Vornahme der Abstimmung habe Vizepräsident Dr. von Kries'es unmöglih gemacht, den gestellten Antrag in einer Geshäftsordnungsdebatte zu besprechen. Es sei durchaus abzulehnen, daß währénd einer Rede eine Ab- stimmung stattsinde.

__ Vizepräsident Dr. von Kries widersprah dieser Auf-

fassung und verwies auf die Bestimmung der Geschäftsordnung, wonach jederzeit die Herbeirufung des Ministers beantragt werden könne. Der Zweck eines solhen Antrages sei doch, zu er- wirken, daß der Minister die Ausführungen des Redners höre, Deshalb habe ex die Abstimmung vorgenommen. Abg; Steinhoff (D, Nat.) hielt: diese Geschäftsordnung für durchaus berechtigt. __ Abg. Leiner t (Soz.) war gegenteiliger Ansiht und führte eine Reihe von Geschäftsordnungsbestimungen an, woraus sich ergebe, daß die vom A Dr. von Kries gegebene Aus- legungserklärung unrichtig sei. __ Abg. Baeccker (D, Nat.) widersprah und trat der Auf- sassung des Vizepräsidenten Dr. ‘von Kries bei, der nah dent Zivede der Bestimmung, daß der Minister die Ausführungen des Redners anhören solle, gehandelt habe.

Nach weiteren Bemerkungen dex Abgg. Chuvistian (D. Vp.) und Dr. Rhode (Wirtsch. Þ.) wurde die Angelegen- heit auf Anregung des Präsidenten Bartels, der ins zwischen den Vizepräsidenten Dr. von Kries in der Führung dex Verhandlungen abgelöst hatte, dem Geschäftsordnungs- ausschuß überwiesen.

Präsident Bartels bemerkte, es handele sih hier um eine Auslegungsfrage. Er selbst hätte im vorliegenden Falle ebenso gehandelt wie Vizepräsident Dx. von Kries.

_Abg. Bor ck (D. Nat.) erhielt ‘hierauf das Wort zur Ge- shäftsordnung. Ex gab dem Präsidenten und dem Hause Kennt- nis von einem Vorfall, der sih zwishen ihm und dem Minister soeben ereignet hatte. Er erklärte, er habe vor dem. Play des Ministers gestanden, der ein Gespräh geführt habe. Um nicht ein Zuhörer dieses Gesprächs zu sein, habe ex L umgedreht, um den Minister aufmerksam zu machen. Dex Minister habe ihn darauf angefahren. mit den Worten, es sei ungehörig, Gesprächen anderer zuzuhören. Er habe sih diese Bemerkung verbeten; eine olche Belehrung sei unnôtig. Der Minister habe ihm darauf eine charfe Erioiderung dahin gegeben, bei ihm scheine eine solhe Belehrung dringend notwendig zu sein. Abg. Borck bat das Haus in sehr erregtem Ton, von diesem unerhörten Vorfall Kenntnis zu nehmen,

N Minister des Jnnern Grzesinski: Meine sehr geehrten Damen und und Herren! Da es sich hier um meine Persow handelt, gestatten Sie mir, nah Schluß der Geschäftsordnungss debatte ein paax Worte dazu zu. sagen —, nicht mit dem Ziele, mich in die Erledigung Jhrer Geschäfte einzumischen, Das würde ich von dort unten tun müssen, wie ih das früher getan habe, als ich Vorsißendex des Geschäftsordnungsausschusses war, Wenn Sie aber die ganze Angelegenheit dem Geschäftsordnungsaus- schuß überweisen wollen, wie Sie das eben beschlossen | haben, dann bitte ich doch, in Verbindung mit dieser Sache auch die Frage zu prüfen, auf welhe Weise dex Minister, der hier herbeis gitiext worden ist, davon in Kenntnis zu seben ist, daß ein folcher Beschluß gefaßt ist, das heißt auf welche Weise han die: Nach- richt überbracht werden muß. . (Zurufe bei den Kommunisten.) Vei mir hat sich die Sache folgendermaßen abgespielt: Ein Diénet des Hauses kam zu mir und teilte mir den Beschluß mit, Es9 war nit zu erkennen, ob exr im Auftrag des Herrn Präsidenten fam oder nicht, (Zurufe bei der Deutschen Fraktion.) Jeden- falls ist mir eine derartige Nachricht offiziell vom Herrn Präsis denten überhaupt nicht übermittelt worden (hört, hört! beider Sozialdemokratishen Parei), wie ih soeben durch Zustimmung des Herrn Präsidenen Dr. von Kries bestätigt erhalten . habe. Spôäterhin ift mix duxch meinen Herrn Staatssekretär von cinent Beamten nmieines Ressoris die gleihe Mitteilung von Fhrem Beschluß überbracht worden, und ih bîn bald darauf hier er- schienen. Selbstverständlih ist das, nahdem das Haus einew solchen Beschluß gefaßt hat, gemäß der Verfassung geschehen. Vorher hätte ih, selbst menn die erste Nachricht eine amtliche gewesen wäre, nit kommen fönnen, wie ih überhaupt die Vers» fassungsbestimmung nicht in der Weise auslege, daß ih die Ver- pflichtung have oder daß überhaupt ein Minister die Verpfldhtung hat, alles stehen und liegen zu lassen und, sogleich ins Haus zu rennen (sehr wahr! bei der Sogialdemokratischen Partei), zumal da es ja auch schon einmal vorgekomamen ist, daß das Haus iw Unkenntnis der Zuständigkeit des Ministers mih irrbümlicher- weise zitiect hatte, obwohl ein anderex Minister zuständig ge- wesen wäre, (Zurufe rechts.) Ja, das war Jhre Angelegenheit!

un nod einmal zu der Sache gurüdckkommend, möchte 1ch erklären: Es hat mix im vorliegenden Fall selbstverständlich gänglih fern gelegen, irgendeine Fraktion oder irgendeinen Redner durch meine Abwesenheit zu brüskieren, Jch bin nach Beendigung meiner Rede und entsprechend der Zeit aus dem Saal gegangen, weil mix niemand zumuten kann, den Verhand- lungen vom ersten vis zum leßten Redner zu folgen. Das is auch physisch und technisch gar nich! möglih. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Jh müßte es auch ablehnen, (Zuruf rets. Gegenrufe bei der Sogialdemokratischen Parti.) Meine Damen und Herren, die Verfassungsbestmmaung ist aber auch meines Erachtens nicht dahin auszulegen, daß der Ministev nun verpflichtet wäre, unter allen Umständen jede Rede hier ans zuhören, (Lebhafte Zustimmung bei der Sozialdemokratischew Partei.) JIch für mein Teil würde mih auch weigern, das zu tun (Zuruf rechts), und wenn mir bei einem Redner na feiner ganzen Art die Vorausseßungen vorzuliegen scheinen, dann werde ih mir erlauben, mich über den Jnhält seiner Rede durch meine amtliche Vertretung hier, durch den Herrn Staatssekretär, darüber unterrichten zu lassen. (Zuruf rechts.) Das widerspricht nik der Verfassung (Zuruf rechts: Jawohl!), sondern das entspricht einer Situation, die nun eiumal gegeben ist. (Sehr richtig! bef dex Sozialdemokratischen Partei.)

Jn der fortgeseßten Debatte bemängelte Abg. Kube (Nat. Soz.), daß kleine Anfragen seiner Fraktion noch aus dem August vorigen Jahres niht beantwortet seien, Zu den niht beant- worteten kleinen Anfragen gehöre auch eine vom 12, Juni 1928, die sih darauf bezog, daß Minister Grz-sinski gegenüber dem Polizeibeamtenführer Schrader exklärt habe, er glaube, daß die sozialdemokratishe Forderung nach Abschafsung des Berufs-

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Srfte Anzeigenbeilage . Zanzeiger und Preußischen StaatSanzetger

Berlin, Donnerstag, den 7. Februar

1929

3. Aufgebote.

[94351] Aufgebot.

Der Werkzeugihlosser Emil Backhaus in Altona-Bahrenteld hat beantragt, seinen Bruder Ernst Albert Backhaus, zuletzt wobnhatt in Ringle, Wiéconfin, U. S. A,, der seit 1908 verichollen ift, tür tot zu er- flären, Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sib 'pätestens in dem auf den 19. August 1929 vor dem unterzeich- neten Geriht anberaumten Autgebots- termine zu melden, widrigenfalls die Todes- erflärung erfolgen wird. An alle, welche Auékunst über Leben oder Tod des Ver- ollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auftorderung, spätestens im Ausgebots- termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Gräfentonna, den 29. Januar 1929.

Thür. Amtsgericht.

[94970]

Am 20. 2, 1925 i} in Königsberg, Pr., Lehrerin i. N. Thekla Büttner, 68 Iahre alt, verstorben. Zur Anmeldung von Erb- reten wird eine Frist von 8 Monaten geteßt, von heute ab gerechnet. Amtsgericht la. Königsberg, Pr., 31.1.,29.

[94971] : :

Der verschollene Arbeiter August Sa- browsti, geboren am 23. Oktober 1880 in Szittkehmen, Kreis Goldap, zuleßt wohnhaft in Berlin-Schöneberg, Goten- ftraße 4, ist durch Auésschlußurteil vom 98 Januar 1929 für tot ertlärt. Als Zeitpunkt des Todes gilt der 1.Januar 1928.

Ÿ. F, 29. 28. Berlin-Schöneberg., Amtsgericht,

4. Vessentliche Í Zustellungen.

[94972] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Peter Dürnholz, Katharina geborene Crombah in Aachen Sandkaul- itraße 109, Prozeßbevollmächtigter : Rechts: anwalt Cornely in Aachen, klagt gegen ihren Ehemann, den Kellner Peter Dürn- holz, zurzeit ohne bekannten Wohn- und Autenthaltsort, früher in Aachen, unter der Behauptung gemäß 8 1568 B. G.-B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits yor die l. Zivilfammer des Landgerichts in Agchen auf den 20. April 1929, vorm. 104 Uhr, mit der Aufforderung, fih durch einen bei diesem Gericht zuge- fassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Der Urkundsbeamte der Geschättsstelle des Landgerichts,

[94974] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Elijabeth Bodenfobn, geb. D in Wächtersbah, Prozeß- evollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Eberhard in Hanau, tlagt gegen den Kurz- warenhändler Adam Bodensohn, früher în Hanau a. M., jeßt unbekannten Auf- enthalts, mit dem Antrage, die vor dem Standesbeamten in Hanau am 14, Sep- tember 1925 gesch{lossene Che der Streit- teile zu scheiden und den Beklagten für den alleinichuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits dor den Einzelrichter der 1. Zivilfammer des Landgerichts in Hanau auf den G. Mai 1929, vormittags 94 Uhr, wit der Auttorderunga, sich durch etnen bei dieiem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt gle Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. Geschäftsftelle 2 des Landgerichts Hanau.

[94975] Oeffentliche Zustellung.

Der Bäcker Wilhelm Brier in Kassel, Mombachstraße 81 a, Kläger, Prozeßbevoll- mächtigter: N.-A. Borgmann in Kassel, Ylagt gegen teine Ehefrau Johanna geb. Feth, jezt unbekannten Autenthalts, trüher în Berlin, Bekiagte, mit dem Antrage die vor dem Standesbeamten in Kassel am 4. August 1923 geschlossene Ehe der Parteien zu \cheiden und die Beklagte tür alleins{huldig zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Nechtóstreits vor den Einzel- richter der 9. Zivilkammer des Land- gerichts in Kassel auf den 6. März 1929, vorm. 9; Uhr, mit der Auf- forderung \ih durch einen bei diejem Ge- richte zugelassenen Hechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtiaten vertreten zu lassen.

Ge)chäftsitelle 5 des Landgerichts.

(94983] Oeffentliche Zustellung.

Gerhard Gustav Burandt, geb. 3. März 1928, vertreten durch feinen Vormund Gustav Burandot in Wojtal, Post Schwarz- wasser, Kreis Stargard, klagt gegen Gott- fried Tanner in Egenstedt. Er bean- tragt, den Beklagten als leiblichen Vater des Klägers zu verurteilen, thm vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16, Lebent- jahre eine vierteljährlihe Geldrente von 66 3M zu zahlen. Zur mündlichen Ber- handlung des Rechtsstreits wind der Be-

13. März 1929, vormittags 9 Uhr,

geladen. i

Hildesheim, den 25. Januar 1929, Geschäftéstelle 4 des Amtsgerichts.

[94985] Oeffentliche Zustellung.

1. Kaufmann Max Schnurmann Ehe- frau Paula geb Sckwarz in Waldéhut, 2, cie minderjährige Senta Urfula Schnur- mann, leytere vertreten du1h den Pfleaer Rechtéanwalt Dr. Tröndie tn Walds- hut, Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Mürb in Waldshut, klagen gegen Kaufs mann Max Schnurmann in Waldéhut, ¿ Zt. unbekannten Aufenthalts, ‘unter der Behauptung, daß : der Beklagte die Klägerinnen verlassen habe, als Ehegatte und Vater aber den Klägerinnen uiiter- haltspflichtia tei, mít dem Antrage, | den Beklagten kostenvflichtig zu verurteilen, den Klägerinnen zu Händen der Max Schnur- mann Ehetrau etne in vierteliährlichen Naten vorauszahlbare monatlide Geldrente von 250 NM feit 17. Dezember 1928 an zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier auf Freitäg, den 5. April 1929, vor- mittags 10 Uhr, vorgeladen.

Waldshut, den 3. Februar 1929,

Bad. Amtsgericht.

[94977] Oeffentliche Zustellung.

Die Wwe. Elite Bock in Kassel, Orlean- straße 16, Klägerin, Prozeßbevolimädch- tigte: N.-A. I,-N. Dr. Heußner, Dr. Wieser und Borgmann in Kassel, flagt gegen den Bäckermeister Georg Köhler, jeßt unbekannten Aufenthalts, früber in Kassel, Beklagten, mit dem Antrage auf Näumung der von ihm benußten Wohn- uvd Bäkereiräume im Hauje Orleanstr. 16 in Kassel. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Nechts\treits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Kassel auf den 25. März 1929, vorm. 94 Uhr, mit der Auttorderung, sih dur einen bet diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als, Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. i

Geschäftsstelle 4 des Landgerichts.

(94978) Oeffentliche Zustellung. Emil N. Tetaz, Elektrogroßhandlung, hier, Kläger, vertreten durch Rechtéanwalt Hellmuth Vogel in München, klagt gegen Lechner, Florian, Installateur, trüher hier, Kirchensiraße 45, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Forderung, mit dem Antrage, zu erfennen: 1. Der Beklagte ift s{huldig, an Klageteil 892,61 NM, m. W. acht- hundertneunzigundzwei Reichsmark 61 F nebst 1 9/5 Zinsen über den Reichsbank. diskont seit 1. Januar 1929 zu bezahlen. 11, Der Beklagte hat die Kosten des NRechtsf\treits zu tragen. 111. Das Urteil wird eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die VILI, SZivilfammer des Landgertchts München I auf Dienstag, den 16. April 1929, vorm. 9 Uhr, Situngs}aal 146/L, mit der Aufforderung, einen bei diefem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieier Autzug der Klage bekanntgemacht. München, den 31. Januar 1929, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts I.

[94986] Oeffentliche Zustellung,

Die Landgelellihatt Eigene Scholle, e. G. m. b. H. in Frankfurt a. Oder, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Müller in Zielenzig, klagt geaen den Direktor Hermann Probst, zuleyt in Berlin W. 30, Barbarossastr. 23 wohn- haft gewesen, jegt unbetannten Autent- halts, unter der Behauptung, daß diefer ibr rückständige Nente \{hulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtetlun des Beklagten zur Zahlung von 159,08 NV rückständiger Noggenwertrente für die Zeit vom 1. Januar 1926 bis 30, Juni 1928 fowie die Zroangövollstrekung in das Grundstül Wallwiy Band [11 Blatt Nr. 86 im ange der tür die Klägerin in Abteilung T1 untex Nr. 1 eingetragenen Noggenwertrente zu dulden. Der Be- klagte wird zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht Zielenzig, N.-M., auf den 28. März 1929, vorm. 9 Uhr, geladen. :

Zieleuzig, den 4, Februar 1929,

Der Urkundsbeamte der Geschästsstelle © des Amtsgerichts,

5. Verlust- und Fundsachen.

[95262]

Erledigung. Die im Reichsanzeiger 271 vom 19, 11, 28 unter Wp. 128/28 ge- \sperrten Wertpavicre sind ermittelt.

Berlin, den 6. 2. 1929, (Wp. 128/28.) Der Polizeipräsident. Abt. TV. E.,-D. I, 4.

[95261] E

Goldp'andbr. Em. 47 zu 3000 GM Nr. 0489, zu 1000 GM Nr. 1953/54.

Berlin, den 6. 2. 1929, (Wp. 23/29.) Der Polizeipräsident. Abt. [V. E.-D. I. 4.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

94988] i: / ; Die Stadt Essen ist durch gemeinsamen Erlaß der Herren Minister des Innern und der Finanzen vom 23. Januar 1929 IV al. 101 F.-M. 1E 186c die ‘Genehmigung zur Ausgabe von Schuld- verschreibungen auf den Fnhaber bis zum Betrage von 5037,59 NM erteilt worden. Die Anleibe ist zur Ablöfung von früheren Markanleihen der Stadt Essen bestimmt. Verzinsung und Tilgung ertolgt nach den Yo1\chriften des ‘Unleiheablö!ung8ge}eßzes. Essen, den 3. Februar 1929. Der Oberbürgermeister.

[94669]. Anftündigung

der Aushändigung von Schuld=-

verschreibungen (Liquidations- Schuldverschreibungen)

auf Grund derx Verordnung vom 22. März

1928 (Pr. Ges.-Samml. S. 40). Nach erteilter Zustimmung der Auf- sichtsbehörde werden wir vom 1. März 1929 ab eine (erste) Teilausschüttung aus der Teilungsmasse in Höhe von 17°/, (Fiebzehn vom Hundert) des Goldmarkbetrages der teilnahme- berechtigten (aufwertungsfähigen) Schuld- verschreibungen alter Währung durch Aus- händigung von

5%, igen Calenberger ritterscchaftlihen GoldschulDdver=- schreibungen (Liquidations

Schuldverschreibungen) bewirken. Für diesen Umtaush kommen in Frage diejenigen Stücke, welche bezeichnet sind mit Lit. D: als Obligation i des Credit-Vereins der vereinigten Ritterschaften der Fürstentümer Calen- berg, Srubenhagen und Hildesheim mit E, F, G, H, J und K Nr. 1—4800: als Schuldverschreibung

des Calenberg-Göttingen-Grubenhagetn- Hildesheim'schen ritterschaftlichen Kredit Vereins. | Eine Uebersicht über den Goldmark- betrag ‘(Au3gabegoldwert) der hiernach in Frage kommenden Stücke wird den hiesigen Banken demnächst übermittelt werden und is auch von uns unmittelbar zu beziehen. Die Liguidationsschuldverschreibungen lauten auf Goldmark (eine Goldmark gleich dem Preise von !/2790 kg Feingold), sind vom 1. April 1928 ab jährlich nach- träglich mit 5% verzinslich, gläubigerjeits unkündbar und werden im Wege der Aus- losung zum Nennbetrage eingelöst, Sie werden in Stücken von 20, 25, 30, 50, 100, 300, 500, 1000 Goldmark au3gegeben und mit je einem

Anteilséchein gur Empfangughme

einer endgültigen Abfindung

nebst Ratensécheinen für etwaige

____ Zwishenempfänge versehen.

Auf Stücke zu 20, 25 und 30 Goldmark iverden Zinsen zuzüglich Zinseszinsen erst bei Fälligkeit des Kapitals nah näherer Vorschrift des Artikel T § 5 der Verordnung vom 22. März 1928 (Pr. Ges.-Samml. S, 40) bezahlt. Diese Licuidationsschuldverschreibungs-

Zertifikate werden vor den Liquidationsschuldver- schreibungen größerer Skückelung ausgelost.

Ergibt sih bei Umtausch der einzu- liefernden Schuldverschreibungen alter Währung ein Betrag, welcher durch Liquidationsschuldverschreibungen (oder Zertifikate) nicht abgegolten werden kann, so wird der Spißenbetrag zum Nennbetrag in bar abgelöst.

Legt ein Gläubiger mehrere Schuld- verschreibungen alter Währung vor, auf vie je ein geringerer Aufwertungsbelrag als 50,-—— Goldmark entfällt, so kann er den Umtausch von mehreren Schuldver- schreibungen in eine Liquidationsschuld- verschreibung (oder in ein Zertifikat) ver- langen, soweit es deren Stückelung ge- stattet, es sei denn, daß er die Schuld- verschreibungen alter Währung nicht spä- testens am 31, Mai 1929 zum Umtausch vorgelegt hat.

Die Jnhaber der oben bezeichneten Schuldverschreibungen alter Währung werden hierdurch aufgefordert, diese zur Geltendmachung ihrer Rechte in der Zeit vom 1, März 1929 bis einschl. 31, Mai 1929 bei der

/ Einlösungsstelle vorzulegen, welche bei der

Landesgenossenschaftsvaunk in Hannover, Rathenauplay 5/6 unsererseits eingerichtet ist.

Zwectmäßigerweise werden dabei die Vordrucke verwendet, die den \ hiesigen Banken zur Verfügung

Zinsscheinvogen (nebst Erneue rungsscheinen) sind mit einzu- reichen. Soweit das ni 4 Heren fann, bleibt Prüfung der Berech- tigung des Schuldversthreibungs= e e vorbehalten. : Frfolgt die Vorlegung der Schuldver- schreibungen alter Währung nicht spätestens am 31. Mai 1929, so sind wir berechtigt, die auf nicht eingereichte Schuldverschrei- bungen ‘entfallenden Liquidationsschuld- verschreibungen und deren Spißenbeträge zu hinterlegen, sofern nicht bis dahin der Antrag auf Einleitung eines Aufgebots-

[94989].

geändert:

Seite 254) in Stücken zu 10 Goldmark

20 ”» E N 50 di 100 9 S » 150 G e 300 O 500 »4 E 44 O n 9 he 3000 S A

5000 4 M L

Feingold“ erseßt.

Muster A.

verzinslich zu »„, vont Hundert jährlich.

Aufkündigung und Auslosung.

Der Geldivert von Kapi

im Deutschen Reichsanzeiger und

Déckung bescheinigt. Berlin, den ....« 19. (Faksimile der Unterschrift.) Haupt-Ritterschaft3-Syndikus,

Muster B.

(Goldpfennigen) (=

feit entfällt. Berlin, den «eres 10.

vorgelegt wird.

Muster C.

Dem

klagte vor das Amtsgericht in Hildesheim, Godehaxrdsplay 4, Zimmer Nr. 3, auf den

Abhanden gekommen; Mäntel zu

Preuß, Plandbrief-Bank, Berlin, 8%" unmittelbar zu beziehen sind,

gestellt werden und auch von uns

| Verlin, den 23. Januar 1929.

Der Nachtrag zu den reglem ntari märkischen Ritterschaftlichen Kredit-Jnstitu

L. Der Absay 1 des § 17 erhält die Fassung: E, „Die Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Goldpfandbriese lauten

auf den Jnhaber und über Goldmark, die dem Geldwert (Preise) einer bes stimmten Menge Feingold entsprechen, und werden auf der Berechnungs§ grundlage des § 3 des Münzgeseßes vom 30. August 1924 (Reichsgeseßbsatt TL

5 Nur Unt = dem Preije von

Zinsschein Nr. „««... zum - . i L Kur- und Neumüärkischen Ritterschaftlichen Goldpsandbrie?

über den Geldwert von .....-, Goldmark 00.001) Gramm Feingold).

Der Jnhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rücgabe am „4 „19,4 bei der Kur- und Neumärkischen Ritterschastlihen Darlehns-Kasse in Berlin Wz Wilhelmplaß 6, oder ihren Zweigniederlassungen oder an den öffentlich befanntge- machten Stellen als halbjährliche Zinsen denjenigen Geldwert von „.-.+- Goldmark Gramm Feingold) in deutscher Reichswährung, der nach den reglementarischen Bestimmungen auf diesen Zinsschein bei seiner Fällig-

Erueuerungéjschein zum S Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Goldpsandbrie] \ über den Geldwert von ««« (= «.. e. Gramm Feingold). : 7 Vorzeiger dieses Erneuerungsscheines wird gegen dessen Rückgabe die neue Zinsscheinreihe für den obigen. Goldpfandbrief kostenfrei ausgehändigt, wenn nicht der Jnhaber des Goldpfandbriefes der Ausgabe widersprochen hat. diesem Falle wird die neue Zinsscheinreihe dem Jnhaber des Goldpfandbrieses agus§- gehändigt, wenn er den Goldpfandbrief vorlegt. Berlin, den ....- Ce Lene E Kur- und Neumärkische Haupt-Ritterschasts-Direktion. (Faksimile der Unterschrift des Vorsihenden.) Der vorstehende, von dem Engeren Aus\s{hu| Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit-Fnstituts beschlossene den reglémentarishen Bestimmungen des Kur- und Neumärkischen Ritte Kredit-Justituts wird hiermit genehmigt.

verfahrens oder auf Zahlungssperre uns nachgewiesen ist.

Vom vorstehend angekündigten Unt4 tauschverfahren sind die Schuldverschreis bungen der Buchstabenreihe K, welchs eine Nummer über 4800 tragen, ausge- schlossen, da sie zur Barrückzahlung aufs gekündigt sind.

Hannover, den 31, Januar 1929, Calenberg-Göttingen-Gruben- hagen-Hildesheim*scher ritterschaftl. Kreditverein,

S E D A E R S E E E IE E: E E B RE T E O G E H EBEA E

Nachtrag zu den reglementarishen Bestimmungen Des

Kur- undNeumärkischen Ritterschaftlihen Kredit-Fnstituts.

schen Bestimmungen des Kur- und Neu- ts liber die Ausgabe von Kur- und Neu- märkischen Ritterschastlichen Goldpfandbriefen vom 20. Januar 1925 wird wie folgk

sung:

3,5842 g Feingold 7,1684 g S 17,9210 g A 35,8420 g 53,7630 g L 107,5260 g r 179,2100 g M 3584200@ y 1075,2600 g Ï 1792,1000 g S

3 "” 9 "9 I "” pr "”

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gemäß anliegendem Musier A (jiehe nachstehend) ausgegeben,“ IL, Jm Muster A des Pfandbriefs u1 und des Erneuerungsscheins 2 die Worte „den Geldwert von -- . î gold)“ durch die Worte „--.»«. Goldmark = dem Preise von - « « «- Gramm

1d in den Mustern B und © des Zinsscheins [nlagen 2 und 3 des Nachtrags werden

.... Goldmark (= ««...« Gramm Fein-

ITL. Jm Muster B des Zinsscheins Anlage 3 des Nachtrags werden díe Worte „denjenigen Geldwert von - sm Sve Gramm Feingold)“ durch die Worte i i vfennige) = demjenigen Preise von «.-.--, Gramm Feingold“ erseßt. IV. Jm Muster A des Pfandbriefs Anlage 2 des Nach rags Absaß 2 Sah U werden zwischen die Worte „Bestimmungen“ und „sowohl“ die Worte „und nah Maßgabe des Geseßes über die Pfandbriefe und verwandten Schuld- verschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (R,-G,-Bl, T S, 492)" eingefügt. E Ns

o...

Goldmark (Goldpfennigen) E T U Goldmark (Gold-

Aulage 2,

Fur- und Neunüärtischer Ritterséhaftlicher Goldpjandbrief iber den Geldivert von .»«-« « Goldmark (= «e... Gramm Feingold). e Das Kur- und Neumärkische Ritterschaftliche Kredit-Jnstitut zu Berlin schuldet dém Jnhaber dieses Goldpfandbriefes deu Geldwert von ¿ee ¿Goldmark (= «+6 . Gramm Feingold)

Ausgefertigt nach ZJnhalt des von der Preußischen Staatsregierung unter det E E É 192... genehmigten Nachtrages zu den regleme ntarischen Bestimmungen sowohl zur Sicherheit des Kapitals als auch der Zinsen au Grund einer im Grunde buch eingetragenen wertbeständigen Hypothek unter unbedingter Ha tung der Fordes rungsrechte, die das Kredit-Jnstitut gegen seine Darlehnsschuldner hat, sowie des ge- samten Vermögens des Kredit-Jnstituts und unter seiner allgemeinen Garantie, uns kündbar seitens des Jnhabers, einlösbar seitens des Kredit-Jnstituts nah ziuvorigex

tal und Zinsen wird jeweils nach der Sabung auf Grund des amtlich festgestellten Londoner Feingoldpreises und der amtlichen Notierung der Berliner Börje für das Pfund Sterling (Mittelkurs Auszahlung London) berechnet; Preußischen und in deutscher Reichswährung bezahlt, j S : Die Gültigkeit der Unterzeihnung dieses Pfandbriefes hängt davon ab, daj der Kontrollbeamte durch handschriftlichen Vermerk seines Namens auf dem Pfand- briefe dessen Eintragung im Goldpfandbriefregister bescheinigt. Berlin, den «.......--.. 19. -— j Kur- und Neumärkische Haupt-Ritterschats-Direktion. (Faksimile der Unterschrift des Vorsitzenden). Das Vorhandensein der sazungsmäßigen Eingetragen im Goldpfandbricfregisters

Staatsanzeige.…. bekanntgemacht

Der Kontrollbeamie. L

(Handschriftlicher Namenêsvermerk.)

Anlage 3, . zinsigen

Kur- und Neumärkische Haupt Nitterschasts-Direktion, (Faksimile der Unterschrift des Vorsitzenden.) L Der Anspruch erlischt, wenn der Zinsschein nicht bis zum 31, Dezember -.x»

„. » Ziusigen

¿.. Goldmark

Das Preußische Staatsministerium,

U

se der Generalversammlung des Nachtrag zu rschaftlichen

t: Ta»