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frau Bergmann Karl William Wolf, Ger- trud Agnes geb. Hatler tn Caitrop-)tauxel | Unterspredeystr. 31, Prozeßbevollmächtigter, Htechisanwalt J.eM. Becker in Castroy- Mauxel L. gegen ihren Ebemann früher in Castrop-Naurxel, 4. die Ebeirau Maute1 Emil Kozub, Antonie geb. Weber in Curbaven, Katharinenstraße 31, Prozeß- bevollmächtigter : Rechtéanwalt Dr. Gesel- bracht in Dortmund, gegen ihren Che- mann, früber in Castrop-Mauxel, 9. die Ghetrau Menger Friedrih Zündorff. Elisabeth geb. Hölscher in Dortmund, 11. Kamvstraße 27, Prozeßbevollmächtigter : Nechtzanwalt May in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, G. die Ebefrau Arbeiter Friedrih Rein- hardt, Ottilie geb. Danowiki in Velbert Oitstraße 89, Prozeßbevollmächtigter Necchteanwalt Dr. Tilmann tin Dortmund, geuen ihren Ehemann, trüber in De1pel H. Litfgendortmund, 7. die Ehefrau Anter- wickler Fritz Kissing, Maria geb. Kub: rit in Lortmund-Hide, Steiulübhlerweg Aststraße 90, Prozeßbevollmächtigter
Nechteanwalt. Dr. Koppel in ODort- mund - Hörde, gegen ihren Ebemann, früher in Dortmund - Hörde, 8. die
Grefiau Schmelzer Stephan Ka: mintiti, Maria geb. Wlodarczak in Berlin, Holzmarftstriaße 41, ProzeßbeveUs- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kruchen in Doiutmund, gegen ihren Ehemann, h1ühe1 în Dortmund mit dem Antrage aut CEhe- scheidung, Die Klägerinnen laden die Beklagten, deren Autenthalt unbekannt ift, zur mündlichen Verhandlung des RNechte- ftreita vor das Landgericht tn Dortmund, und zwar: zu L vor die 3. Zivilkammer auf den 21. März 1929, vorm. 9 Uhx, Zimmer 33, ¿u L und 3 vor die 4. Zivilkammer auf den 21. März 1929, vorm, 9 Uhr, Zimmer 77, zu 4—S8 vor die 8. Zivilkammer auf den 22. März 1929, vorm, 9 Uhr, Zimmer 77, mit der Au!forderung, tich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechtéauwalt als Prozeßbevollmächtigten Hei treten zu lassen. Dortmund, den 4. Februar 1929, Der Utkundsbeamte der Ge)chäftéltelle des Landgerichts.
[95306] Oeffentliche Zusiellung.
Der ! Arbeiter Bernhard Grüßmann in Hindenburg, Prozeßbevollmächtigter : Nechteauwalt Dr Braun in Gleiwitz flagt gegen feine Ehefrau Marta G1üß- mann, früher in Essen, jeßt unbekannten Aufenthalts: mit dem Antiag auf Ehe- \cheidung,:agus Verschulden der Beklagten, und zwdx „aus 8 1565 B. G.-B. Der Kläger kladêt die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des MNechtéstreits vor die {11 Zivilkammer (Einzelrichter) des Land- geridts in Gleiwiß aut den 25. März 1929, vormittags 9% Uhr, mit der NAuftorderung, sich durch einen bei diesem Berichte zugelassenen Mechttkanwoalt als Prozeßbevollimächtigten vertreten zu lassen.
Gleiwitz, den 26, Januar 1929,
Der Urkundébeamte der Geschättéstellé des Landgerichts.
[95307] Oeffentliche Zustellung.
“ Die Mautrerehetrau Elise Flägel geb. Dahlwiß, ia Teterow, Johann. Albrecht- Straße 16} Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Dr. Werner. in Güstrow, klagt geaen thren Ehemann, den Maurer Hans Flägel, früher in Teterow, feht un- Hefannten Autenthalts, auf Grund des 8& 1968 B. G.-B., mit dem Antrage au! Scheiduig der Ehe und Alleintchuldig- erflärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur tnündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Meecklb.-Schwerin)chen Landgerichts in Güstrow auf den 418 März 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Auftorderung, fich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Recht&- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu: lassen.
Güstrow, den 1. Februar 1929, Mecctl.-Schwer. Landgericht, Zivilkammer I.
[95308] Oeffentliche Zastellung.
Der Ehemann Pau! August Hermann Wöhlert, Hambura, Gärtneistr, 118 Hs. A, vertreten dunh Nechtéanwalt Dr. Lurta, lagt gegen die Ebéfsrau Erna Augustine Franzicka Wöhlert geb. Schoer, zurzeit unbekannten Aufenthalts, aus § 1568, mit dem Untrage, die Ebe zu scheiden. Kläger ïadet die Beklagte ¿zur mündlichen Ver- handlung des MNechtsstreits vor das Landacricht in Hamburg, Zivilkammer 15 (Ziviljustizgebäude, Sievekingplaß), auf der Au|forderung, einen bei dem gedachtêèn Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht.
Hamburg, den 4. Februar 1929,
[95309] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Gertuud Ma1garethe Anna Blume, geb. Mußteld, Hamburg, Wil- helminenstraße 40 I, vertreten dur Nechtt- anwalt Dr. A. Katterfeldt, klagt gegen den Hans Blume, z. Zt. unbekannten Aujentbalts, aus § 1568 B. G.-B., mit dem Antrage, die Ehe . der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den s{ul- digen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beklogten zur mündlichen Verhand- lung des Nechtéstreits vor das Landgericht în Hambu1g, Zwilfkammer [l (Zivi1- justizgebäude Sievekingplaß), auf den 27. März 1929, vormittags8 92 Uhr, mit der Autrorderung, etnen bei dem ge- dachten Gerichte zuaelassenen Anwalt zu bestellen, Zum Zwecke der öffentlichen
| Zustellung wird dieser
Reihs- und Slaats8anzeiger Nr. 33 vom 8. Februar 1929, S, 4,
Gt Ausz1 g der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 6. Februar 1929, Die Geschäftsstelle.
[94976] Oeffentliche Zuftellung.
Die GEhe'rau Anita Lerner geb. (ämmerer in Bad Oeynhausen, Klägertn, Prozeßbevollmächtigter: N.-A. Hempel in Kassel, klagt gegen den Architekten Klaue Jultus Georg Lerner, jetzt unbekannten Autenthalts früher in Kassel, Bekiagten mit dem Antrage, die vor dem Standet- beamten in Bad Oeynhausen am 18 August 1927" geschlossene Ehe der Parteien zu ¡eiden und den Beklagten für allein- \chuldig zu erklären. Dic Klägerin kadet den Beklagten zur mündlichen Verband- lung des Nechtéstreits vor den Einzeirichter der 5. Nivilkammer des Landgerichts in Kassel auf den 6. März 1929, vorm. 94 Uhr, mit der Aufforderung ih durch einen bet diesem Gericht zuge- lassenen Nechttanwalt als ProzeßbevoU- mächtigten vertreten zu la}jen. Geschäftsöstelle 5 des Landgerichts.
95310] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Charloite Eschenburg geb. Saubert in Rostock, Feldstraße 40, Pro- zeszibevollmächtigter: - Mechtéanwalt Or. Otear Müller in Nostock klagt gegen ihren Ghemann, den Schneider Paul Eschenburg, {früher in MNostok, jetzt unbefannten Aufenthalts, auf Grund der &L 1565, 1567 Ziff. 2, 1568 B. G.-B. mit dem Antrage auf Ehescheidung und Ertlärung des Beklagten für den allein- huldigen Teil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Nechtsstreits vor die ersie Zivilkammer des Mecklb.-Schwerinschen Landgerichte in Nostot auf den 28, März 1929 vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, sich dur einen bei dieiem Gerichte zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen,
NRostoeck, den 6. Februar 1929.
Der Urtuntsbeamte der Geschäftsstelle.
[95312] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Martha Siegert, geb. Naß in Stargard i. Pomm,., Klägerin, Prozeß- bevollmächtigter: Rechis8anwalt Panten in Stargard i. Pomm., klagt gegen thren Ghemann, den Arbeiter Franz Siegert, trüber in Stargard i. Pomm., jeyt un- bekannten Ausenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündliben Verbandlung des Mechtsstreits vor den Einzelrikter der [I SZivilkfammer des Landgerichts în Stargard i. Pomm. auf den 20. März 1929, vorm. 9/7 Uhr, mit der Aut- torderung, sich durh einen bei diejem (Bericht zugelassenen MNecht8anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diejer Aushang bekanntgegeben. RIERRAN i, Pomm., den 1. Februar 929.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[95316] L effentliche Zustellung. Die minderjährige, am +24, August 1927 geborene Gerda Hilgert in Schönermark (Kr. Nuppin), vertreten dur den von dem Fugendamt Neuruppin mit der Aus- übung der vormundsha)tlihen Obliegen- heiten betrauten Kreisaus\{hußobersfekretär Kohlmetß in Neuruppin klagt gegen den Arbeiter Friy Brüggemann, zuletzt in Gollwitz (Havel), unter der Behauptung, daß Brüggemann ihr Vater und zum Unterhalt verpflichtet sei, mit dem Antrage auf Zahlung von 60 NM vierteljährlicher Unterhaltsrente bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rüd- ständigen Beträge \ofort, die künftig fälligen am Quartalsersten jeden Jahres, Dem Beklagten die Kosten des Vertahrens aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig volistrecktbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Branden- burg (Havel) auf den 9, April 1929, 87 Uhr, geladen.
Brandenburg, Havel, den 31, Ja- nuar 1929.
Mühle, JIustizinspektor, als Urkundebeamter der Geschäftsstelle des Amtégerihts.
[95317] Oeffentliche Zustellung. Sn Sachen der am 14. November 1927
geborenen Georg und Willi Bretag, Kläger, ge}eylih vertreten durch das Wohltahrtsamt der Seestadt MNostok
Abteilung Jugendamt, in Yostock, Prozeß- bevollmächtigter : Iustizinspektor Feege u Bützow. gegen den Maler Heinrich Wilkeu, irüber zu Vüßzow, 5. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts, st Termin zur Fortseßung der mündlichen Burbhandlung auf den 4. April 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem Amts- gericht in Bützow bestimmt. Zu diesem Termin wird der Beklagte, dessen Auf- enthalt unbekannt ist, vor das Amtsgericht in Bützow geladen.
Bütow, den 29. Januar 1929,
Der Urkundobeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
(95318) Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Helmut Werner Neumann in Dresden. vertreten durch den Vormund, den Straßenbabnführer Erhard Köhler in Dresden, Friß-Neuter-Straße6 Prozeßbevollmächtigter: Stadtamtmann Weiß tin Dresden, Jugendamt, klagt gegen den Meisenden Hans Uhlig, früher in Diesden, Ziegelstraße 54 11 b Hieronymut, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter des am 7. 1. 1926 von dem ledigen Hauémädchen Berta WPiargarete Neumann in Dresden geborenen Kläge16
in der gelezlihen Empfängniszeit bei-
gewobnt habe und er der außereheliche Vater des Kläaers sei, mit dem Antrage, den Beklagten foltenpflichtig zu veru1teilen, dem Kläger vom 7. Fanuar 1926 ab bis ein)\chließlich 6 Januar 1942 zum Unter- halt eine Jabreêrente von 420 NM, und zwar die rückständige fofort, die fkünttig 'ällig werdende in vierteljährliben, am A L, Und al (C LOIe0eND Fahres fälligen Vorauszahlungen von je 105 NM zu gewähren und das Urteil tür vorläufig vollstreckbar zu erklären. - Der Kläger ladet den Beklagten zur münd- lien Verbandlung des Nechtéstreits vor das Amtsgericht zu Dresden, Lothringe1 Straße 1, aut den 8. Aprit 1929, vormittags §8 Uhr, Sal 199,
Der Urkundébeamie der Geschäftéstelle beim
Amtsgericht am 4. Februar 1929, (27 Cg 136/29.)
94981) Oeffentliche Zusteliung.
Der minderjährige Ernst Austen in Flemming, Krs, Nöfsel, Ostpr., vertreten durch das Jugendamt Bi\chofsbu1ng klagt gegen den Neisenden Otto Trossowski, unbekannten Aufenthalts, früher in Görl! Löbauer Straße 33, auf Unterhalts- zahlung. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Görlitz, Zimmer 97, au! den 20. März 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. —-— 9. C. 1581/28,
Görlitz, den l. Februar 1929 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 5
des Amtsgericht.
Fn der beim Thüring. Amtsgericht 2 in Gotha anhängigen Klagsache der minder- jährigen Anneliese Möller, geboren am 12, Mai 1921 in Gotha, gesezlich ver- treten durch den Vormund Finanzober- sekretär Nichard Eck in Gotha, Osistr. 47, gegen den Angestellten Walter PÉe, zu- leßt Gotha, Goldbacher Straße wohnhaft, jeßt unbekannten Autenthalts, wegen Unterhaltsiorderung, ist beantragt, den Beklagten zur Zahlung einer vierteljähr- li im voraus zahlbaren Unterhaltérente von 30 NM — dreißig — monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von Klagezustellung ab und zur Tragung der Kosten des MNechtsstreits zu verurteilen. Der Beklagte wird hiermit zur münd- lien Verhandlung vor dem Thüring Amtsgericht 2 in Gotha am 27. März 1929, 9 Uhr vorm., Zimmer 46, ge- laden. [94982]
Gotha, den 31, Januar 1929.
Der UÜrkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Thüring. Amtsgerichts. [95320] Oeffentliche Zustellung.
Das minderjährige unehelihe Kind Gertrud Opafka in Orlen, vertreten durch den von dem Kreissugendamt in Lötzen mit der Ausübung der vormundschaftlichen Obliegenheiten betrauten Kreisausschuß- oberjekretär Lawrenz in Lößen tagt gegen den Arbeiter Paul Chedor, früher in Lawken, jetzt unbekannten Aukenthalts aut Grund des § 1708 B. G.-B. aut Zahlung einer Unterhaltsrente, mit dem Antrage den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin z. Hd. des Kreisjugendamts in When von feiner Geburt, das ist vom H, Februar 1927 ab eine Unterhaltstente von 25 NM monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rück- ständigen Beträge sofort, die künttig fällig werdenden am E:sten jedes Monats zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen BVerhändlung des YNechtsstreits wird der Beklagte vor das Pr. Amtsgericht in Lögen auf den 20. März 1929, vor- mistags 9 Uhr, geladen.
Löten, den 31. Januar 1929,
Die Ge|\chäftéstelle des Amtsgerichts.
[95322] Oeffentliche Zustellung.
Der Mechaniker Wilhelm Wörner, Saar- brücken 2, Wilhelm - Mayer - Str. 1, ats Vormund des minderjälrigen Kindes Paula Wörner, allda, klagt gegen den Schuh- machergehilfen Julius Bisbort, früher wohnhaft in Pirmasens, jeßt ohne be- fannten Autenthalt, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kinde von feiner Geburt an bis zur Vollendung seines seckchzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geidrente von vierteljährlich 90 RM, und zwar die rückfländigen Beträge fofort, “die tünftig fällig werdenden am 1. Januar, l. April, 1. Juli und 1. Oktober jedet Jahres, zu zahlen und das Urteil für vor- läufig vollstreckbar zu erklären. Der Be- [lagte wird hiermit zur mündlichen Ver- andlung des Rechtsftreits in die öfent- lihe Sitzung des Amtsgerichts Pirmaient vom Freitag, den 19. April 1929, vorm. 9 Uhr, Sizungósual Nr. 4, ge- laden.
Pirmasens, den 4. Februar 1929. Geschäftsstelle des Amtégerichts Pirmasens.
[95323] Oeffentliche Klagezustellung und Ladung. Die minderjährigen Litelotte und Eleonore Schumacher in Siegburg, Papagei Nr. 34, vertreten dur den Pfleger Heinrich Bröhl in Siegburg, Au1gasse 119, klagen gegen den Arbeiter Wilhelm Schumacher, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Zahlung einer im voraus zu zahlenden Geldrente von monatli 90 NM ab
Klagezustellung unter Auferlegung der Kosten des Nechtsstreits. Termin zur
mündlihen Verhandlung vor dem Amts6- geriht in Siegburg, Wilhelmstraße 20, Zimmer 16, wird bestimmt aut den 26, März 1929, vormittags 9 Uhr. Der Beklagte wird zu diesem Termine geladen
Amtsgericht Siegburg, Abt. 2b,
[95315] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Gülzow & Gregorowicz in Berlin, Prozeßbevollmächtigte. Nechts- anwälte Ma1tin Glater, Ludwig Glater und Dr. Naundorf in Berlin klagt gegen Her1n Arnold Freitag, 11üher in Spandau jeßt unbekannten Autenthalts, au! Grund des am 15 12, 1928 tâllig gewe!enen Wech)els vom 15. 11, 1928 über 250 M, welcer mangels Zahlung protestiert worden 1, mit dem Antrage, den Beklagten fosten- vflihtig und vorläufig vollstreckbar zur 3ablung von 262,60 4 nebst & 9% Zinten \eit dem 15. 12. 1928 an die Klägerin zu verurteilen, Zur mündliden Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vo1 ras Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 171 Neue Friedrichstr, 15, [I1. Stockwerk, Zimmer 247/249, auf den 18, März 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. (L D (2(6/28,)
Berlin, den 30. Januar 1929, Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-
Mitte. Abteilung 171.
[94979] Oeffentliche Zustellung.
Der Bieletelder Haushaltéyeiein e. G. m. b. H. Bieleteld in Bielefeld Prozek- bevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. Blanke- ineyer, Bieleteld, flagt gegen den Werk- arbeiter Friy “Wellhöner, ießt unbe- fannten AÄutenthalts, früher in Rhynern, Krs. Hamm unter der Behauptung, daß die für die Witwe Minna Wellhöner geb. Rottmann eingetragene Hypothek am l, Mai 1922 zurückgezablt und ein Vor- behalt nicht gemacht ist, mit dem An- trage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, die im Grundbuch von Bielefeld Band 96 Blatt 40 in Abteilung 111 Nr. 8 für die Witwe Minna Wellhöner aeb. Nottmann in Bieleje!d eingetragene Hypothek von 4000 M löschen zu lassen. Zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits wid der Beklagte vor das Amtsgericht in Bielefeld au! den 20, März 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 37, geladen.
Bielefeld, den 31. Januar 1929.
Engelage, Aktuar, als Urfundsbeamter der Geschästéstelle 15 des Amtsgerichts.
[95303] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Ernst Nemanó G. m. b. H., vertreten durch den Geschättétührer Nemané in Berlin O. 112, Blumenthalstr. 39, Prozeßbevollmächtigter: Nechtéanwalt Leidert in Berlin, Potsdamer Str. 23a, flagt gegen 1. den Simon (au Erich genannt) Alexander und Genossen, früher in Charlottenburg, Dahlmannst1. Nr. 7, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus einem Kautpvertrage, mit dem Antrage: l. den Beklagten zu 1 zu verurteilen, an die Klägerin 4754 NM nebst 9 %% Zinten \eit dem 1. Mai 1928 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der in dem Arxrestversahren Nemané ‘/. Simon (Erich) Alexander — 93. Q. 187.28 — des Landgerichts T Berlin 'entftandenen Kosten zu tragen. 2. py. 3. Das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zu 1 zur mündlichen Verbandlung des Mechtöstreits vor die 8, Zivilkammer des Landgerichts 1IT in Berlin auf den 26, April 1929, vor- mittags 10 Uhr, Saal 142, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige Einwendungen unter Angabe von Beweismitteln unverzüglich anzu- bringen. Aktenzeichen : 10. O. 406. 28,
Charlottenburg, den 4. Februar 1929.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts 111
in Berlin.
(9530ó] Oeffentliche Zustellung. Die Landesproduftenhandlung Georg Escher in Lemförde, Prozeßbevo!limächtigte: Nechtsanwälte Bonwit und Dr, Gold- baum in Duisburg, klagt gegen den Händler Wilhelm Barton, trüher in Duisburg-Hochield, Wanheimer Str. 139, auf Zahlung von 1030,44 NM nebft 7% Zinjen seit dem 7. November 1928 aus Warenlieferung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 111, Kammer tür Handel6)achen des Landaerichts iîn Duisburg auf den 5. April 1929, vor- mittags 9 Uhr, Zimmer 178, mit der Aufforderung, sih durch einen Let diejem Gericht zugelassenen Mechtsanwalt als Prazeßbevollmächtigten vertreten zu lassen, Duisburg, den 26. Januar 1929. Der Urkundsbeamte der Ge|chäftsstelle dés Landgerichts.
[94980] Oeffentliche Zustellung.
A. Steude, Frankfurt a. Main - Süd, Kranichsteiner Str. 14, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Bial und Dr. Goldschmidt, Frankfurt a. Main, tlagt gegen den Max Komposch zu Graz (Oesterreich), Steyrerstr. 38, wegen fäuflicher Warenforderung mit dem An- trage, den Beklagten durh vorläufig voll- streckbares Urteil zur Zahlung von S. 354,50 deutsch - österreich, Währung nebst ‘9 9/9 Zinjen seit 17. 6. 1927 fowie S. 110 Mahnîipesen kostenpflichtig zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Nech1s\treits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, Abt. 9a, in Frankfurt a. Main auf den 10. April 1929, 9 Uhr, Zimmer 112, geladen. Frankfurt a. M., deu 1. Februar 1929, Die Ge e Amtsgerichts. Abt. 9 a,
[95319] Oeffentliche Zustellung. Die Firmen J. Kaiser & Sohn, Säge-
werk in Wäschenbeuren und F. & G.
Die Firma Deutsches Produktenwerk
Wacker in Neichenbach a. F. klagen gegen den zulegt in. Kirchbeim-Teck wohnhatten Schreinermeister Karl Renz wegen WWschungébewilligung, und beantragen vor- läufig vollstrekbares Urteil dahin: Der Beklagte hat die Löschung der Sicherungs- bypothet im Grundbuch von Göppingen Heft 1707 Abt. I[1 Nr. l2 im MRests betrage von 326 NM 45 NRptg. zu be- willigen und es wird festgestellt, dak dem Befklagtèn die durch die Hypothek gesicherte Forderung nit mehr zusteht. Zur münd, lichen WBerbandlung wird der Befkláägte vor das Amtsgericht Göppingen auf Mons- tag, 8. April 1929, vormittags 11 Uhr, geladen. Amtegeriht Göppingen.
[95321]
Frau Marie Frieda verw. Scharf geb. Kimmer in Oederan klagt als. Eigens tümerin des Grundstücks Blatt 274 des Grundbuchs für Oederan gegen den Tuchz macher Friedrich MNudolph Uhlmann, früher in Oederan und zulegt in Amerika, jet unbekannten Aufenthaltes, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung der tür ihn aut Blatt 274 des Grundbucbs für Oederan in Abt. [ll unter Nr. 71 ein- getragenen Hypothek von zweihundert Talern nebst 4 vom Hundert Zinsen und Kosten zu willigen. Oeffentliche Zuitellung der Klage ist bewilligt. Termin 14, Maîi 1929, vormittags 9} Uhr, von. A.-G. Oederan. Die Einlassungsfrist be« trägt 4 Wochen : Amtsgericht Oederan, am. Februar 1929,
95324] In Sachen des Gastwirts Richard Silbermann in Oberwinkel gegen den Kautmann Herbert Manfred Lindner in Glauchau, Auestraße 18, bat das untere zeichnete Gericht au! den vom Beklagten gegen den Vollstreckungbbefehl dea Amtss gerihts Waldenburg, Sa., vom 16 No« vember 1928 wegen einer Zechschuld von 211,25 NM eingelegten Einipruch Te1 min zur mündlichen Verhandlung aut den 22, März 1929, nahmittags 2 Uhr, anberaumt. Der Beklagte Kau'mannt Herbert Manfred Lindner, zuleßt in Glauchau, jeßt unbekannten Aufenthalts, wird zu diesem Termin geladen. Waldenburg, Sa.,den v.Februar 1929, Der Urkundöbeamte der Geichättéstelle bei dem Amtsgericht,
[95325] Oeffentliche Ladung. /
Der Preußi1che Bezirksfürsorgeverband des Kreijes Northeim hat beantragt, den Dekorateur Hans Bauer, zurzeit un- befannten Autenthalts, auf Grund des 8 20 der Verordnung über die Füntorge- vfliht vom 13. Februar 1924 und des 8 21 der Preußischen Ausführungs verorndnung vom 17, April 1924 îin einer öffentlichen Arbeitsanstalt unterzubringen, weil Bauer seine in Hardeg\en Kreis Northeim, wohnhatte Familie der öffent lt{en Fürtorge'anheimfallen lassen hat. Zur mündlichen Verhandlung wird der Defko- rateur Hans Bauer vor den Bezirks- ausschuß zu Hildesheim, Negierungs- gebäude, 1. Sto, Zunmer 17, Sigungs- \aal auf Dienstag, den 19. März 1929, 12 Uhr, geladen. Im Falle des Ausbleibens wird nach Lage der Akten beichlossen werden. Vergütungen aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teil- nabme am Termin nicht gezahlt werdens-
Hildesheim, den 29. Januar 1929.
Namens des Bezirk8ausschusses:
Der Vorsitzende: _ In Vertretung: Bacmeister,
[95326] Oeffentliche Ladung.
íIn dem aut Antrag des Bezirksfürforge«- verbandes bes Kreiles Neuhaus wider den Töpter Alfred Heide, wohnhaft bie zum 12. April 1926 in Stinstedt im Kreile Neubaus, jeyt unbekannten Aufenthalts, eingelciteten Verrahren wegen Unter- bringung des Heide in einer öffentlichen Arbeitsanstalt ist Termin zur öffentlichen mündlichen Verhandlung im Sitzungs- zimmer des Beztrksausschusses zu Stade im hiesigen Regierungegebäude, Erdgeschoß rechts, auf Dienstàg, den 12, März 1929, vormittags 9 Uhr, angelcßt, wozu der Töpfer Alfred Heide unter der Verwarnung geladen wird, daß im Falle jeines Ausbleibens nah Lage der BVer- handlungen entschieden werden wird. Die Parteien können thre Erklärungen noch vor dem Termin schriftli einreichen, sich auch in ihm auf Grund einer schriftlichen Bollmacht vertreten lassen. Der auf Dienstag, den 12. Februar 1929, festgeseßte Termin fällt aus. Stade, den 9. Februar 1929, Der Bezirksausschust zu Stade.
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5. Verlufst- und Fundsachen.
( 95327] Aufruf. s Der auf das Leben des Herrn Dr. Erich Herz, München, Schubertstr. 6, geboren am 26. April 1901 in München, Pol.- Nr. A 52 795, von uns ausgestellte Ver- sicherungsschein is abhanden gekomnien, Der Inhaber wird hiermit au1gefordert, sich binnen zwei Monaten bei der unter- zeidneten Bank zu melden, andernfalls der Versicherungsschein hiermit für krajt- los erflärt wird Berlin, den 8. Februar 1929, Allianz und Stuttgaiter Lebensversicherungsbank Aktiengesellschaft, Berlin W. 8, Taubenstr. 1/2.
Dr. Shloeßmann, Kraufe.
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Neichs3- und Staatsanzeiger Nr. 33 vom 8, Februar 529, S,
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daß dexr Hauptausshuß — ih glaube: einstimmîg — einen Ent- {chließungsantrag angenommen hat, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, die Vorarbeiten für die Verwaltungsresorm in Angriff zu nehmen und die entsprechenden Geseye dem Landtag baldigst vorzulegen. Jch bin mir durchaus klar darüber, daß es sehr schwer fein wird, für eine Verwaltungsreform, wie ih sie äuffasse, die Mehrheit des Parlaments zu finden. Fch bin mix auch flar darüber, daß die Dinge in wichtigen Fragen noh nicht so klar herausgearbeitet sind, daß ih hoffen könnte, schon jeßt einer einheitlihen Meinung im Parlament zu begegnen. Fh ersehe aus verschiedenen Reden über die einzelnen Punkte, die ih vor- geiragen und über die ih geschrieben und auch in der ODeffentlich- keit gesprohen habe, daß noch große Meinungsverschiedenheiten bestehen.
Weshalb ih mich heute zur Verwaltungsresorm nochmal® äußere, hat seinen Grund nicht so sehr darin, die Grundgedanken der Denkschrift, die ih dem Staatsministerium vorgelegt habe, Jhnen zu unterbreiten, als vielmehr zum Ausdruck zu bringen, daß man, wenn man von der Verwaltungsreform spricht, nicht nux die Aenderung z. B. des Landesverwaltungsgeseßes und die Beseitigung dieser oder jenex Justanz im Auge haben soll, sondern daß die Verwaltungsreform über diese formale Geseßesänderung weit hinausgeht, und daß man fie eigentlih auf allen Gebieten in Augriff nehmen kann, wenn man sih nur ihre Notwendigkeit ständig vor Augen hält. Wir wollen doch die Verwaltungsreform, um die Staatsgeschäste zu vereinfahen, um die Verwaltung den Bedürfnissen der Bürgex entsprehend zu gestalten. Wir wollen den langen Behördenweg und die vielen Jnstanzen abbauen, wir wollen, daß die Verwaltung möglichst einfah und zweckmäßig ein- gerichtet wird. Das kann nicht nux dadurch geschehen, daß man die Frage entscheidet: Regierungspräsident oder Oberpräsident? Sondern das kann und muß auch dadurh geschehen, daß man von
der Staatsverwaltung gewisse Geschäfte, die eigentlich keine Staat8geshäfte, sondern Selbstverwaltungsgeschäfte sind, ab-
trennt, daß man Geschäfte von der Zentralinstanz auf die mittlere und von da auf die Lokalinstanz überträgt. Wenn man das will — das Parlament stimmt diesem Grundgedanken auch zu, muß ihm zustimmen —, dann muß man sich auch hüten, Geseße und Bestimmungen, die eine weitere rechtlihe Sicherung des Staatsbürgers gegenüber den Maßnahmen der Verwaltung oder einen weiteren Ausbau der Rechte wollen, zu shaffen, sie bedeuten leßten Endes eine Verlangsamung der ganzen Verwaltungs- maschinerie, Verlängerung des Jnstanzenzuges und das Gegenteil von Verwaltungsreform. Wenn wir von Verwaltungsreform reden und darunter 5. B. hauptsähli}h nur verstehen, ob Regierungspräsident oder Oberpräsident, so ist diese Frage so viel zu eng gesaßt. Jch habe im Hauptausshuß hon darauf hin- gewiesen, daß ih unter Verwaltungsreform Vereinfahung des ganzen großen Gebltetes des geschäftlichen, technischen, instanzen- mäßigen, rechtlihen Getriebes der Verwaltung verstehe. Daß ih 4. B. probeweise in Magdeburg eine Büroreform durchgeführt habe, die über ganz Preußen ausgedehnt werden soll und auch unter die Rubrik Verwaltungsreform fällt. Legen Sie diese Maßnahme nicht so achilos beiseite! Jh darf darauf hinweisen, daß z. B. diese Büroreform bei dec Polizeiverwaltung für ganz Pueußen eine Ersparnis von Beamten an den Stellen, wo sie jeßt tâtig find, in dex Zahl von insgesamt 760 bedeutet. Nicht etwa in dem Sinne, daß die Etatsftellen dieser Beamten nun abgebaut werden könnten — darauf allein kommt es ja auh nicht an —, jondern daß diese Beamten niht mehr zu reinen Büro- und Registraturarbeiten herangezogen werden müssen, vielmehr für ihren - eigentlihen Dienst, den Exekutivdienst, das heißt für die Sicherheit dex Bevölkerung fréigentacht werden können. Das ift übrigens * ein Teil Vüroreform, die sich niht zu beschränken braucht auf den Büro- und den tehnishen Apparat dex Polizei- verwaltung, sondern auch ausgedehnt werden kann auf den Apparat der Justizverwaltung, der allgemeinen Landesverwaltung und inneren Verwaltung. Fernerhin läßt sih auch so reformieren, daß man, sagen wir, den Fnstanzenzug innerhalb der Beamten- ka:egorien verkürzt, indem man gewisse einfahe Arbeiten durch mittlere Beam“*e untex Entlastung dex oberen Beamten endzeihnen läßt. Das Staatsministerium hat vox kurzem beschlossen, daß Be- förderungen von Sekreiären von Regierungspräsidenten vor- genommen werden, statt bisher von dex Ministerialinstanz, — eine Maßnahme, die eigentlih selbstverständlich ist und sih bewähren wird. Ein solchex Arbeitsabbau wird auch noch sonst möglich sein. Vorausseßung ist natürlih, daß die Zentralstellen Ver- trauen zu den Mittel- und unteren Behörden haben, daß aber auh die Bevölkerung einschließli der Abgeordneten Vertrauen zu den Lokal- und Mittelstellen haben und die Zentralstelle nicht unnötig belasten, so daß die wiedex genötigt wäre, Berichte ein- zufordern und dodurch ihren eigentlihen Geschäftsgang zu ex- shweren und sie ihrer eigentlihen Arbeit zu entziehen. (Zuruf rehts.) — Hter liegt offenbar ein Mißverständnis vor. Jh werde diese Sahe nahprüfen lassen.
Dann wird zur Vereinfachung dexr Verwaltung im Futeresse der besseren Gesezeskenntnis der Beamten und Bevölkerung die Kodifizierung der Verwaltungsvorschriften beitragen, die in An- griff genommen wird, wenn ein entsprehendes Gesey vom Land- tag verabschiedet sein wird. Der Herx Kollege von Eynern hat im Hauptauss{huß, als er zu den Umgemeindungsangelegenheiten sprach, mich gefragt, ob ih meine, daß Umgemeindungen an Stelle von Verwaltungsreformen geseßt werden sollen. Nein, darüber habe ih nie Zweifel gelassen. Jch kann aber meinem Vorredner nicht beistimmen, der sagte, die Auflösung der Gutsbezirke und die Umgemeindungen seien keine Verwaltungsreform, Die Um- gemeindungen, wie fie vorgenommen werden sollen, sind doh auch cine Verwaltungsreform, da sie einen erheblihen Abbau des Ver- waltungsapparates mit sih bringen durch Verminderung der Be- amten, durch eine zweckmäßigère Versorgung der Bevölkerung, durh Verteilung dex Lasten, die die Verwaltung naturgemäß mit fih bringt, auf einen größeren Kreis der Bevölkerung und über- haupt durch Abbau der Beamten insgesamt. (Widerspruch rets.) Das isst eine Behauptung, die noch sehr der Nachprüfung im einzelnen bedarf. Jh weiß sehr wohl, daß eine Reihe von Land- râten auf dem Standpunkt steht, daß sie an sih billiger arbeiten als z. B. die Stadtvertva!ltung; denn fie rechnen die Verwaltungs- kosten auf gewisse Wohlfahrtsausgaben um und kommen dann zu entsprechenden für sie günstigen Ergebnissen, So kann man aber
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niht cechnen, oder man rechnet falsch; aber ih will darauf im einzelnen jeßt niht eingehen.
Jedenfalls kann man mit Recht sagen, daß zur Verwaltungs- reform auch die Umgemeindungen gehören, die doch auch eine VormindexrUng der : Hahl der. Berwaltungse bezirke bezweckden. Es kann doch nichi bestritten werden, weil es offensihtlih ist, daß — ih will mich hier auf eine Zahl nicht festlegèn —, wenn statt 419 Landratsämtern nah Durchführung derx ganzen Umgemeindungen im Endeffekt nur noch 350 bestehen werden, ein erhebliher Abbau erfolgt ift zum Vorteil für die Be- völkerung. (Ruf rechts: Sehr zweifelhaft!) — Ja, meine Herren, wen1t man an so große Aufgaben mit Zweifeln und Aussezungen derangeht, dann wird man nie etwas erreihen! Gerade deswegen mache ih auch diese Ausführungen hier, weil ih Sie bitten möchte, sih bei Beurteilung der Vorlagen und meiner Ausführungen zur Berwaltungsreform niht auf den Standpunkt der heute vor- handenen Verhältnisse zu stellen und von da aus zu kritisieren, sondern sih auf den Standpunkt des Neuen zu stellen und sih zu vergegenwärtigen, daß eine Beurteilung dessen, was sein wird, wenn gewisse Vorschläge von mir praktlsch durchgeführt werden, heute eigenilih noch gar nicht möglich ist. Die Frage, ob Regierungs8präsident oder Oberpräsident, wie da die - Zuständigkeit geregelt wird, ob alles beim Regierungs- präsidenten endgültig erledigt werden soll, oder ob, wie ih es in Verbinditng mit den zuständigen Fachressorts vorshlage, die Schulverwaltung und die Landeskulturverwaltung dem Regierungspräsidenten genommen und dem Oberpräsidenten an- gegliedert werden soll, welche Wirkung das auf die Beurteilung der kommunalen Schulverwaltung haben wird, ob der Ober=- präsident überhaupt in der Lage ist, gewisse kommunale Voraus=- sebungen zu prüfen, wie es bei der Prüfung gewisser Shulfragen nun einmal unerläßlich is —, meine Damen und Herren, das sind
; alles Dinge, die man nuc in großem Zusammenhange richtig
würdigen kann; man muß sih dabei vergegenwärtigen, daß dur den Uebergang z. B. gewisser Schulfragen an die Selbstverwaltung, an die Lokalinstanzen auch noch wieder alles anders wird als es heute ist.
Also, meine Damen und Herren, alle diesé Dinge bedürfen einer sehr eingehenden Prüfung, und wenn hier namentlih dur Herrn Kollegen Falk zum Ausdruck gebracht worden ist, daß die Abgeordneten sih jeßt noch einer gewissen Zurückhaltung in der Kritik befleißigen müßten, so stimme ih dem zu und möchte au bitten, abzuwarten, bis Jhnen die Vorlagen zugegangen sind. Die Kritik selbst ist mix natürlih im einzelnen sehr wertvoll.
Um aber zu der Frage der Umgemeindungen zwecks Ver- minderung dex Zahl der Verwaltungsbezirke und als Teil der Vertoaltungsreform zurückzukommen, so darf ih noch sagen, daß das Ziel ist: Schaffung leistungsfähiger Kommunalgebilde, Ver- minderung der Verwaltungskoften, rationellere soziale und kulturelle Fürsorge und vor allen Dingen Berüdcksihtigung der wirtshaftlihen Entwicklung durxh Schaffung einheitliher Ver=- waltung für möglichst einheitlihe Wirtschaftsbezirke. Fm Westen — aber nicht nur im Westen — wird lebhaft darüber geklagt, daß die Gemeindegrenzen niht die wirtshaftlihen Gebiete umschließen, und daß dadurch eine Ershwerung niht nux für die Verwaltung, sondern auch für die wirtshaftlihen Unternehmungen eintritt. Deswegen wixd 1m Westen die Grenzziehung auch untex diesem Gesichtspunkt vorgenommen.
Das Staatsministerium hat gestern die von mir vorgelegte Umgemeindungs8vorlage für das rhein.-westfälishe «Fndustriegebiet so, wie ih sie vorgelegt habe, beschlossen, und sie wird uun dem Staatsrat zugehen. Wie der Landtag sie {ließli gestaltet, bleibt abzuwarten, Jch habe auch nicht die Absicht, jeßt zu der Umgemeindungsvorlage selbst etwas zu sagen. Aber im Hinblick auf Ausführungen, die bei der ersien Lesung und auch gestern hier gemaht worden sind, darf ih doch folgendes be- merken. Eine ganze Reihe von Herren und ganze Parteien stehen auf dem Standpunkt, daß eine Umgemeindung nah dem Grund- say „nux Großstadt“ unzweckmäßig is. (Sehr wahr! rechts.) Nicht nux diese Vorlage, sondern alle künftigen wie auch alle bis- herigen Vorlagen sind auch gar niht nah einem solhen Grundsaß aufgestellt worden. Fch bitte aber, bei Beurteilung der Jhnen ja im allgemeinen bekannten Vorlage über das westlihe Gebiet zu berücksihtigen, daß dort im Westen ganz besondere Verhältnisse vorliegen, daß wir und auch Sie in der Grenzziehung der Ver- waltungsbezirke überhaupt nicht frei in unseren Entschließungen sind. Denn die Entwicklung im Westen ist fast überall eine groß- städtishe Entwicklung, und die wirtshaftlihen, sozialen und kulturellen Zusammenhänge drängen fast überall zur Großstadt hin. Ueberall da, wo diese Entwicklung festgestellt ist, wird man geseßgeberish die Konsequenzen daraus ziehen müssen; da, wo die Entwicklung nicht so weit ist und in absehbarer Zeit auch nicht er- wartet werden kann, wird man andere Schlüsse daraus ziehen. Das tut die Vorlage, und insofern möchte ih sagen: wenn in dieser Vorlage eine erheblihe Stärkung der Großstädte enthalten ist oder wenn sie eine solhe Stärkung zur Folge haben kann, so soll diese Vorlage jedenfalls mit einer solhen Tendenz die, wie ih nochmals sage, der wirtschaftlihen Entwicklung im Westen ent- spriht, keineswegs präjudizierend für die ferneren Um- gemeindungen*im übrigen Preußen sein.
Herx Kollege Dr. Peucker hat gestern unter Bezug auf die UÜmgemeindungsabsihten und die Kritik, die gegen die Um- gemeindungsabsihten der Staatsregierung aus dex Bevölkerung laut geworden ist, auf einen Fall Bezug genommen, der in Köln spielt. Er hat zum Ausdruck gebracht, daß es ein Skandal sei, doß ein Landrat seinen Kreis gewissermaßen an eine Großstadt verkauft habe und selbst durch Verhandlungen mit dieser Groß- stadt den Kreis zur Auflösung bringen wolle. Es handelt sih um die Stadt Köln und den Landkreis Köln Jch glaube, daß nicht der Gesihtspunkt, den Landkreis Köln zur Auflösung zu bringen, für den Landrat Heimann Anlaß gewesen ist, mit der Stadt Köln in Verhandlung zu treten, sondern daß der um- gekehrte Gedanke, den Kreis als solchen möglichst zu erhalten und zu diesem Zwed eine Verwaltungsgemeinshaft mit der Stadt herbeizuführen, die Triebfederx seines Handelns wax, Aber ih bin mit Herrn Kollegen Dr. Peutcker, gleichgültig, welhes das wahre Motiv war, durchaus einverstanden, wenn er sagt, daß sih hier etwas ganz Unerhörtes ereignet hat. Jch habe in diesen Tagen,
nachdem mix der Landrat sogar eine formulierte Gesetßesvorlage
vorgelegt hatte, die zux Realisierung der Verhandlungen mit deut Herrn Oberbürgermeister von Köln dienen sollte, in einem Erlaß diese Handlungsweise des … Landrats verurteilt und dem Regierungspräsidenten mitgeteilt, ex solle sowohl dem Landrat wie dem Oberbürgermeister von Köln bedeuten, daß solhe Verhand- lungen einzustellen seien. (Sehr gut!)
Im vorigen Jahre und vor zwei Fahren haben einige Ab- geordnete der Staatsregierung einen Vorwurf daraus gemacht, daß sie den Landräten bei Vertretung von Um- gemeindungsfragen, die ihr eigenes Gebiet betreffen, nicht die erforderlihe Bewegungsfsreiheit zugesteht, nicht die Bewegungsfreiheit, die beispielsweise der Oberbürgermeister odex Bürgermeister ihres Bezirks haben. Sie wissen, daß ih den mix berechtigt ersheinenden Wünschen durch éin Schreiben an den Landkreistag Rehnung getragen und au die Regierungen mit entsprehenden Anweisungen versehen habe. Sie ersehen aber aus dem Fall Köln und Köln-Land, daß eine solche weitgehende Be wegungsfreiheit auch Folgen zeitigen kann, die sich die Staats regierung nit gefallen. lassen kann. (Zuruf bei den Deutschen Demokraten: Das ist ein ganz anderex Fall!) — Der einzelne wird ja immer sagen, der allgemeine Fall habe auf ihn niht Be- zug, Jch freue mich jedenfalls, daß das, was in Köln geschehen ist, hier im Hause ebenso, wie ih es selbst getan habe, mit Ent- shiedenheit verurteilt wird. :
Jh brauche, glaube ih, nach diesen Darlegungen weitere Ausführungen über die Verwaltungsreform niht mehr zu machen, zumal das, was ih sonst an Plänen dem Staatsministerium vorgelegt habe, durch meine Ausführungen sowohl im Haupt- aus\chuß als auch in der Presse dem Haufe hinreihend bekannt- geworden ist. Jch bitte Sie jedenfalls, bei Fhrer Stellungnahme sich bewußt zu sein, daß die Fragen außerordentlih s{chwierig sind, daß sih die Dinge zum Teil ja auch noch in Fluß befinden, daß die Verwaltungsreform als Ganzes angeschen werden muß, daß man nicht nur an Einzelheiten Kritik üben darf, und daß es nicht das Bestreben dexr Staatsregierung und insbesondere niht mein Bestreben ist, durch neue Zwangsvorschriffen die Selbstverwaltung einzuengen überhaupt die Bewegungs- freiheit irgendwie zu beshränken.
Herr Kollege Johanssen fragte mich vorhin, wie ih zu den Vorschlage stände, den Herr Stadtrat Schmoll in einer kommu nalen Fahhschrift erörtert hat, dem Vorschlag, ein Gremium zu bilden, das als unpolitisches und überparteibiches kommunales Gremium gewisse Streitfragen entscheiden soll, Jch nehme alle solhe Anregungen sehr dankbar at, werde aber zunächst dazu niht Stellung nehmen. Jh werde einen solchen Vorschlag natürlih auch niht ohne weiteres ‘ablehnen Jch kann mir z, B. sehr wohl denken, daß ih diese Anregung ab- lehne, weil ich mir sage, daß über die Ausführung z.:B. des § 1 des Geseßes vom 27. 12. 1927, also darüber, was als Allgemein wohl im Einze!falle zu gelten hat, das Staaisministeriuin allein entscheidet und gegebenenfalls vom Landtag zur Rechenschaft ge- zogen werden kann, Jch kann mir aber auh denken, .daß es ge- wisse Fragen gibt, wo ein solher Ausshuß durchaus gute Arbeit leisten kann; gute Arbeit in dem Sinne, daß seine Entscheidung auf keiner Seite eine Verbitterung zurückläßt. Darauf kömmt es doch auch an, und von dem Gedanken hat wohl auch Herr Kollege Fohanssen den Vorschlag des Stadtrats Shmoll gewertet. Meine Herren, Sie ersehen jedenfalls, daß aus der Verwaltungsreform und in Verbindung damit eine Reihe von Einzelfragen, wie die Städteordnung, wie die Kreisordnung, Landgemeindeordnung ge- staltet sein soll, entstehen, die nihi so ohne weiteres aus dem Handgelenk geklärt werden können. Jch erkläre mih deshalb auh heute shon bereit, die Formulierung der einzelnen Bestimmungen auch in Abänderung einer etwa vom Staatsministerium ge- brachten Vorlage mit Fhnen gemeinsam zu finden, eine Formu- lierung, wie sie dem allgemeinen Bedürfnis entspricht. Derum handelt es sich ja auch leßien Endes bei allen unseren Maß- nahmen, in dem Sinne arbeiten wir, im rFnteresse des Wohles des ganzen Volkes und Staates. (Bravo!)
: Uno
48, Sizung, vom 7. Februar 1929, 11 Uhx 20 Min. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ® )
Vor Eintritt in die Tagesorduung gab Abg. F 0s hanssen (D. Vp.) die folgeade Erklarung ab:
Veranlaßt dur einen ofsenen Brief, welchen ver Vorstand des Helgoländer Heimatbundes an mich gerichtet hat, sal ih mih gestern im Plenum des Landtags laut unkorvigiertem Stenogramm zu der Feststellung genötigt, da der- Führer jener staatsfeindlihen Ne der Gemeindeveriretung in den Fahren 1919 und 1920 England gegenüber erfiärt hat: „Wir können -verlangen, daß, wenn der Vertrag zwischen Deutschland und England für hinfällig erklärt wird, wir an Großbritannien zurückfallen.“ - Presse- meldungen, wonach jener Vorstoß erst in leber Zeit erfolgt I treffen also nit zu.
Hierauf wurde die allgemeine Aussprache zum Haus- halt des Ministeriums des Fnnexn fortgeseßt.
__ Abg. Ha a8 (Soz.) wies die e Q Angriffe gegen ne Partei zurüdck. Ex erklärte, man solle niht Einzelverfehlungen m Landtag immer diskutieren, solche kämen bei allen Parteien vor. Man habe ja A von Verbrehen Deutshnationalex gehört, von Brandstiftungen, Untershlagungen usw. Recht charakteristisch sei die Stellung gewisser Rechtskreise gegen die Sozialpolitik. Schon in der Vorkriegszeit war ja diese ablehnende Stellung ae en. Er erinnere nux an ein Ministerwort, wonah Landarbeiter, die Sonntags nicht arbeiteten, Sonntags auch nicht zu essen brauch:en. Man solle doch nit VeTSN daß es eine Folgt des Krieges sei, wenn wir heute 214 Millionen Arbeitslose hätten. Der Abg. Lindner (D. Nat.) habe für de die Sünden der Vergan( Me von den ihm N reisen mit dem Hinweis ablehnen wollen, daß er erklärte, die Deutschnationalen seien eine neuc Partei und hätten mit der früheren Konservativen Partei nichts zu tun. Man solle doch nur an die große Anzahl von Abgeord- neten denken, ‘die früher konservativ waren und heute in der deutshnationalen Landtagsfrak.ion säßen. Man werfe den Sogial- demokraten vor, sie hätten nihts exroiht. Er exinnere nur daran, daß die staatsbürgerlihen Rechte der einzelnen ganz anders aus- gebaut seien. Heute würden auch die Beamten aus allen Kreisen genommen. Bekanntlich habe aber früher niht einmal ein Nacht- wächter Sozialdemokrat sein können. Recht bezeichnend sei es ja au, daß aus deutshnationalem Munde von dexr Tribüne des Landtags geäußert worden fei, Saisonarbeiterx, die Sozialdemo- fraten seien, dürften niht in T A beschäftigt werden. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Bekannt sei auch die
*) Mit Ausnahme der durh Sperrdrud hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind,