1929 / 33 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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d Kommunisten. Abg. Torgler machte 1 mchrfach Zuruse, worauf ex etnen zweiten Ordnungsruf erhielt. | ls der Redner weiter in seiner Kriik der rumänischen Zustande fortfuhr, erklärte Präsident Löbe, der Redner spreche noh immer nicht zur Sache; er werde eventuell das Haus befragen, ob es den Redner weiter anhören wolle. (Als der Redner sih nicht an die Mahnung des Präsidenten kehrte, befragte Präsident Löbe das Haus, ob es den Redner weiter anhören wolle. Da nur die Kommunisten fich erhoben, entzog der Präsident dem Redner das Wort, der unter großem Lärm der Komanunm:sten die Redner- tribüne verlieh, Dem Abg. Torgler [ÑKomm.], der wiederum Zurufe machte, drohte Präsiden! Löbe, thn aus dem Saal zu weisen.) E

Abg. Da u ch (D. Vp.) will den Vertrag mit Rumänten nur vom deutschen Standpunkt aus beurteilen, Er begrüßte Den Ver- trag und drückte die Bereitwilligkeit seiner Fraktion aus, an dem Wiederaufbau Rumäniens mitzuarbeiten, ‘Das alte vertrauens- volle Verhältnis mit Rumänien werde sich hoffentlich wicder=- herstellen, A

Abg. Dr. Dernbur g (Dem.) stimmte dem Vertrag gleich- falls zu, Das Trümmerfeld, das der Versailler Vertrag hinter- lassen habe, sei bamit wieder eiwas verkleimert worden _Der Vertrag sei als sehr wertvoll zu betrachten, Sei der Vorteil für Deutschland auch nicht so erheblich, so sei ex doch für NRumanien ungewöhnlich groß, Das sei vecht erfreulich.

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Besonders zu de-

qrüßen sei, daß Deutschland gur Fesligung der rumänischen T Ó . ( A L L Ì e O h Währung beigetragen habe, Möchten auch andere Verträge auf ; T, r 45) c {o R A der Grundlage wirtschaftlichèr Rernunft und guten Willens av

geschlossen werden,

Der Geseyentwurf wurde sodann in Beratung gegen die Stimmen angenommen.

Es folgte die erste Beratung des Arx b e i ts \chu ÿ.- geseßes. Dex Entwurf der Regierung erstreckt sich auf den Schuß gegen Betriebsgefahren, den Arbeitszeitschuß unter Einbezichung des erhöhten Schußes für Frauen und Jugend- liche und des Nachtbackverbots, auf Sonntagsruhe, Laden- \{chluß, Arbeitsaufsicht. Nicht einbezogen ist der Arbeits- vertragsschuß, außer dem Arbeitsvertragsrecht selbst sind auch zum Beispiel das Verbot des Truck-Systems, die Arbeits- ordnung, der Schuß bei Lohuzahlungen, die Ausstellung von Zeugnissen, die Führung von Lohnbüchern mcht in dieses Arbeitsshußgeseß aufgenommen, sondern dem künftigen Arbeitsvertragsgeseß vorbehalten. Nicht einbezogen ist ferner dex Heimarbeitsshuß, der im Heimarbeitsgesey geregelt 1st uno der Urlaub für Jugendliche. Wo der Arbeits\schuß duxch Sonderrecht geregèlt ist, gilt der neue _Geseyentwurf nicht, ¿. B. für Schifsahrt, Bergbau usw. Sonderbestimmungen enthält der Entwurf jedoh z. B. für das Bâäerei- und Konditoreigewerbe, das LVerkehrsgewerbe, für die Eisen- bahnen, das Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe, das FFriscurx- gewerbe, die Apotheken, das Gärtnereigewerbe. Er tragt ferner der Eigenart des Handelsgewerbes, sowie der sonstigen Ge- werbe Rechnung, die vornehmlich Angestellte beschäftigen,

Dex Reichsrat hat dem Geseß zugestimmt, in einer En:- [cchließung jedoch verlangt er, daß die Kosten, die den Ländern qus dem neueit Gesey erwachsen, vom Reich getragen werden.

Reichsaxrbeitsminister Wissel: Meine sehx geehrten Damen und Herren! Während einer arbeitsreihen Tagung und in einer Zeit, in der der Reichstag Aufgaben von größter Be- deutung für die finanzielle und wirtschaftliche Zukunft unseres Landes zu erfüllen hat, ist Fhnen nunmehr dec Entwurf eines

zweiter und dritter der Kommunisten

aroßen sozialpolitischen Geseyes, des Arbeitsshuygeseßes, Zzu- gegangen. Es ist selbstverständlich, wenn da die Frage aufgeworfen worden ist, ob die geseßliche Neuordnung des Arbeitsshußes eine Notwendigkeit sei. Bei eingehender Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, daß diese Neuordnung notwendig ist. Sn der Exinnerungsschrift Reichsarbeitsministeriums zu seinem zehnjährigen Bestehen, die Jhnen ja gugegangen ist, ist auf mehr als 300 Seiten über die deutsche Sozialpolitik in den Fahren 1918 bis 1928 berichtet worden. Aber fast auf keinem dex wichtigen Gebiete unserer Sozialpolitik konnte von einem end- gültigen Abschluß die Rede sein. Ueberall zeigt sich die Not- wendigkeit, auf den gelegten Fundamenten weiterzubauen, und das gilt ganz besonders von dem Gebiet, das in engerem Sinne als Arbeitsrecht bezeichnet wird und für das der Artikel 157 dev Reichsverfassung die woh nicht erfüllte Forderung aufstellt: Das Reich schafft ein einheitliches Arbeitsrecht. Eines seiner wichtigsten Teilgebiete ist das des Arbeitsschußes, und dieses Gebiet bedarf besonders dringend dés Ym- und des Neubaues, Das Bedürfnis des Neubaues ergibt sih vorx allem aus der Buntscheckigkeit und aus der Zersplitterung, die hier wie wohl auf keinem anderen Gebiete der sozialpolitischen Gejeßgebung herrscht. Zudem sind die nebeneinander bestehenden Rechtsordnungen ganz verschiedener Entstehungsart und ganz verschiedenen Charakters. Sie sind zum Teil so schlecht aufeinander abgestimmt, daß erhebliche Unklar heiten bestehen, und diese Unklarheiten schädigen gleihermaßen den schußbedürftigen Arbeitnehmer wie auh den bei Geseyes- verlezung mit Strafe bedrohten Arbeitgeber. Man braucht nur an däs ungeklärte Verhältnis von Arbeitszeit- und Sonntags ruhevorschriften zu deuken, um das zu exfennen. Da haben wir die Gewerbeordnung, da haben wir die zahlreichen Verordnungen auf Grund dieser Gewerbeordnung, teils noch vom alten Bundes rat erlassen, teils auch schon vom Reichsarbeitsminister. Wir haben daneben eine lange Reihe landesrechtliher Verordnungen, zum Teil wieder einander ähnlich, zum Teil ohne inneren Grund voneinander abweichend. Neben der Gewerbeordnung stehen das Kinderschußgesey und das Hausarbeitsgeseß, Geseße, die shon vor dem Kriege als selbständige Geseße erlassen wurden, um den Rahmen der Gewerbeordnung mit ihren vielen Novellen nicht vollends zu sprengen.

Zu diesen inzwischen vielfach geflickten Gesetzen tritt nun das Nachkriegsrecht, dessen Geltungsbereich sich viel weiter erstreckt als die alte Gewerbeordnung. Hier sind es vor allem wieder die Verordnungen über die Arbeitszeit der Arbeiter und Angestellten, die zuleyt durh das sogenannte Arbeitszeitnötgesey vom 14. April des vorvorigen Jahres geändert worden sind und zu denen wiederum Ausführungsverordnungen ergangen sind; ferner die Sonder- verordnungen über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien und in den Krankenpflegeanstalten. Alle diese Gesee und Ver- ‘ordnungen, namentlich die Verordnungen tragen den Charakter einer vorläufigen Regelung, die in eine endgültige und einheit- liche überzuführen nahgerade doh Zeit geworden ist.

! Aber noch ein anderer Umstand läßt die Kodifikation des deutshen Arbeitsshuyrechts geboten erscheinen. Deutschland ist im Zahre 1919 Mitglied dexr internationalen Arbeits8organisätion geworden, und es beteiligt sih seitdem auf das regste und in

des

steigendem Maße an den Arbeiten dieser internationalen Arbeits- ¡ tunlich}t zu}

organisation. Fast auf allen Gebieten bleiben die voa den inter- nationalen Arbeitskonferenzen aufgestellten Uebereinkommens®- entwürfe hinter dem zurü, was schon jeßt in Deutschland Rechtens ist, und dennoch sind es oft nur ganz kleine, zum Teil formale Verschiedenheiten, die bisher eine Ratifizierung ver- schiedener wichtiger Uebereinkommen verhindert haben. -

Deutschland ist aber an dem Fortschreiten des internationalen Arbeits\huves nicht nur aus allgemeinen ethishen und sozial- politishen Erwägungen heraus interessiert, sondern au aus rein wirtschaftlichen Gründen. Es kann doch nur im Fateresse Deutschlands liegen, wenn auch in den Wettbewerbsländern schließlich cine Geseygebung Play greift und Geltung hät, die mit dex unsrigen übereinstimmt. Aber erst mit dem Arbeitss{huß- gesey wird die Möglichkeit gegeben sein, eine Anzahl von Ueber einkommen auf dem Gebict des Arbeitsschuyes zu ratifizieren Es sind das neben dem vielgenannten Washingtouer Abkommen über den Achtstundentag das Uebereinkommen über die Nacht arbeit der Frauen, das über das Mindestalter für die Zulassung der Kinder zux gewerblihen Arbeit, das über das Nachtba- verbot, das über den wöchentlihen Ruhetag in gewerblichen Betrieben und nah einer gewissen Uebergangszeit wohl auch das über die Nachtarbeit der Fugendlichen.

So wichtig nun aber au die Rücksicht auf die internationalen übereinkommen ist, wichtiger werden uns wohl immer die eigenen Bedürfnisse erscheinen. Hier ist es neben der Forderung nach Vereinheitlihung und Vereinfahung unseres geltenden Arbeits- \{chuprechts vor allem die von mir schon erwähnte Notwendigkeit, im Arbeitsschußgesey die Vorausseßung zu schaffen, auf der die Weiterarbeit am einheitlichen Arbeitsreht erfolgen kann. Schon heute kann ih Jhnen die baldige Vorlage des Entwurfs eines Bergarbeitsgeseßes ankündigen, der zurzeit dem Reichskabinett vorliegt. Für dieses Geseß ist das Arbeitsschußgesey die unent- behrlihe Grundlage. Beide Gesege ergänzen sih so eng, daß ein gleichzeitiges Jukrafttreten vorgesehen ist. Aber auch für andere Sonderberufsrechte ist das Arbeitsschußgeseß die notwendige Vor- aussezung. Sogar für ein scheinbar so selbständiges Gebiet wie die Seemannsordnung ist die Gestaltung der Arbeitsshußbehörden im Arbeitss{hußgescß von wesentlicher Bedeutung, und noch viel engere Zusammenhänge bestehen zwischen diesem Arbeitss{huß- gesep und der Landwirtschaft. Fm vorliegenden Falle ist das Gebiet des Landarbeitsschußrechts niht mitgeregelt worden, weil man das vorliegende Gese nicht gar zu verwickelt hat gestalten

* wollen. Das Recht dex Landarbeiter muß aber auch neu geregelt, ih

muß leider sogar sagen, neu geschaffen werden. Auch die Verbesse- rungen des Hausarbeitsgeseßes und die Weiterbehandlung des Entwurfs eines Hausgehilfengeseyes sind von dem Schicksal des Arbeits\chußgeseßentwurfs abhängig. Auch soweit große arbeits- rechtliche Geseße inhaltlih wenig oder gar nicht vom Arbeitsschuß- gesey abhängig sind wie der hon weit geförderte Entwurf eines Tarifvertragsgeseßzes oder der eines Arbeitervertrags- geseßes —, ist es doch ausgeschlossen, diese Geseßentwürfe dem Reichstag vorzulegen, che das Arbeitsshubgeseß verabschiedet ist,

da eine Nebeneinanderberatung solh großer arbeitsrehtliher Ge- seße einfa ein Ding der Unmöglichkeit ist. Die Einbringung des Entwuxnfs des Arbeitsschubßgeseßes im

Reichstag bedeutet den Abschluß einer langen, langen Vor- geschichte, mit der ih Sie aber heute niht ermüden till. Sie

sehen sie in der Begründung im wesentlichen und schr eingehend geschildert. Nach der Reichstagsauflösung ist es Sache der neuen Regierung gewesen, sich zu dem damals vorliegenden Entwurf zu äußern und zu ihm Stellung zu nehmen, Schon in dem Programm, das der Herr Reichskanzler am 3. Juli vorigen Jahres hier verkündet hat, ist von der Wiedereinbringung diesex Vorlage die Rede gewesen.

Bei der Wiedereinbringung war zu berücksichtigen, daß auch nach der Verabschiedung des Entwurfs im Reichsrat die Deffent- lichkeit nicht aufgehört hatte, sich mit diesem Entwurf zu be- schäftigen. Vor allem spielte dabei der Abschnitt des Entwurfs über die Arbeitsaufsicht cine schr große Rolle, Die Regierungs- vorlage hatte an der bestehenden Organisation der Gewerbe- aufsiht nur sehr vorsichtige Aenderungen vorgenonimen. Dann wurde der Oeffentlichkeit der Geseßentwurf des Allgemeinen Deutschen Gewerkschafisbundes vorgelegt, der neben anderen wesentlihen Neuerungen die Verreichlihung der Arbeitsaufsicht und die Uebertragung der berufsgenossenschaftlihèn Aufgaben auf dem Gebiete der Unfallverhütung sowie der Aufsicht über das Dampfkesselwesen auf die Reichsarbeitsaufsicht forderte. Diese Vorschläge sind auch im Reichswirxtschaftsrat cingehend behandelt worden. Es kam hier zwar zu keiner einheitlihen Stellung, wohl aber zu Sonderentschließungen der drei Abteilungen, von denen zwei mit der Forderung nach Verreichlichung im wesentlichen übereinstimmten.

Als ih das Reichsarbeits8ministerium übernahm, habe ich es naturgemäß für meine Aufgabe gehalten, den organisatorischen Teil des Entwurfs noh eir.mal einer eingehenden Nachprüfung unterziehen zu lassen. Diese Nachprüfung hat zur Erwägung verschiedener Organisationspläne geführt, die gegen meinen Wunsch von unberufener Seite an die Oeffentlichkeit gebracht wurden und hier lebhafte Erörterungen hervorgerufen haben. Auf meinen Vorschlag hat sich die Reichsregierung mit Rücksicht auf die hon weit vorgeschrittenen Arbeiten zur Reichsreform dazu entschlossen, in der Organisation der Arbeitsaufsicht zwar niht unerheblihe Aenderungen vorzunehmen, den Gedanken der Vexreichlichung jedoch bis zu einer allgemeinen Verwaltungs- reform zurückzustellen. Fm übrigen ist, wie Sie schon aus der Erklärung des Herrn Reichskanzlers vom 3. Juli in diesem hohen Hause entnehmen konnten, nah dem Programm -der neuen Regie- rung von größeren Aenderungen im materiellen Teil des Geseh- entwurfs Abstand genommen worden. Das hindert aber nicht, daß Sie in dem Jhnen vorliegenden Entwurf eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem früheren wohl finden werden.

Meine Damen und Herren, Sie werden es mix wohl erlassen, Jhnen auch nur eine oberflächliche Skizze des Fnhalts des Fhnen vorliegenden Entwurfs zu geben. Dazu ist dieser Entwurf nicht nur äußerlih zu umfangreich, sondern, wie ih wohl sagen darf, auch im Verhältnis zu seinem Umfang ganz besonders inhalts- reich. Es ist versucht worden, durch cinen möglichst klaren Aufbau

die Fülle der Vorschriften, die sich als notwendig erwiesen haben,

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 33 vom 8. Februar 1929, S. 4.

zusammenzudrängen, und alles, was nicht unbedingt vont Gesetzgeber g n muß, Ausführungsverordnungen und allerdings mit gewissen Bürgschaften dem Vertragswillen der Parteien, dem Tarifvertrag zu überlassen. Troßdem ist dent Entwurf, wenigstens in der früheren Fassung, von Arbeitnehmer- seite der Vorwurf gemacht worden, er sei zu verwickelt, während auf seiten der Arbeitgeber von Vertretern verschiedener Gewerbe- zweige geäußert wurde, daß dieser Entwurf den besonderen Ver- hältnissen einzelner Gewerbe nicht die gebührende Rücksicht zuteil werden lasse. Meist hat sih nachträglich, herausgestellt, daß die Kritiker den Entwurf nicht im Wortlaut vor sich gehabt haben oder daß sie auch zum Teil den Charakter von Ausnahme- vorschriften verkannt habet.

Jh muß zugeben, meine Damen und Herren, daß die Zahl dexr Ausnahmevorschriften groß ist. Das beruht einmal auf dem sehr weit gespannten Geltungsbereih des Geseßes, der sih nicht ivie die bisherigen Schußvorschriften auf gewisse Fndustrie- und Gewerhezweige beschränkt, sondern mit einigen Ausnahmen grundsäßlih alle Arbeitec und Angestellten umfaßt. Die Ein- beziehung z. B. nur des Verkehrsgewerbes, der Reichsbahn, dev Bâkereien, der Behördenangestellten hat allein shon eine ganze Fülle von Ausnahmen notwendig gemacht, die den Entwurf natürlich belasten, die aber durch den Wert der grundsäßlichen Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer nach meiner Auffassung als mehr denn ausgeglichen angeschen werden muß. Fh glaube, man muß sich auch von dem Gedanken frei machen, daß eine Ver- mehrung von Ausnahmen stets eine Lodecung des fozialpolitishen Schußes bedeute. Jch sehe einen wesentlihen Vorteil gerade darin, daß die einzelnen Ausnahmen nah Vorausseßung und Um- fang viel schärfer und enger gefaßt sind, als das in den zurzeit geltenden Geseßen der Fall ist. Jch glaube, Sie werden mir auch darin beistimmen, daß cs eine Verbesserung bedeutet, wenn an die Stelle einer allgemein gefaßten und daher auf eine Fülle von Tatbeständen anwendbaren Ausnahmevorschriften künftig zwei oder drei auf ganz genau begrenzte Fälle beshränkte Ausnahme- vorschriften treten, deren Anwendungsgebiet im ganzen weit hinter der früheren Ausnahme zurückbleibt. Schließlih aber, glaube ih, darf niht verkannt werden, daß gewisse grundsäßliche Vorschriften, wie sie 3, B, der Achtstundentag oder die Sonutags- ruhe darstellen, sich naturgemäß in einer kurzen Rechtsvorschrift erschöpfen und der Schwerpunkt ciner derartigen Geseßgebung immer gerade darin liegen muß, die Ausnahmen festzulegen, zu denen die notwendige Rücksicht auf die“ wirtschaftlichen Ver- hältnisse nun einmal zwingt.

Alles in allem wird nicht bestritten werden können, daß das Arbeitsshubßgeseß niht nux einen großen formalen Fortschritt bedingt und uns auf dem Wege zum einheitlichen Arbeitsrecht vorwärts führt, sondern in vielen Punkten auch einen wichtigen sozialen Fortschritt bedeutet. Dieser Fortschritt liegt zunächst hon in erwähnten Ausdehnung des Geltungsbereihs. Während die wichtigsbhen geltenden Arbeits schußvorschriften

Ar N t mor eordoneï werde

der

sich nur auf gewerbliche Betriebe und zum Teil nur auf solche mit mindestens 10, in anderen Fällen mit mindestens

90 Arbeitern beschränkt, wird jet der Kreis des Geseßes in weitestem Umfang überschritten, und so gut wie alle Vorschriften auf alle Betriebe erstreckt werden, Zahlreiche Vorschriften, die jet nur für Arbeiter gelten, werden auch auf die Angestellten ausgedehnt.

Fm übrigen möchte ich nur auf die wichtigsten einzelnen Ver besserungen hinweisen. Fm Abschnitt „Betriebs8gefahren“ findet sih als Neuerung vor allem der Maschircenschuß sowie der Schuß gegen Giftstoffe, der künftig nicht erst beim Arbeitgeber, sondern hon bei dem Hersteller der Maschinen und Giststoffe einseßen soll. (Abgeordneter Rädel: Wo denn?) Jh nehme an, Sie haben den Entwurf gelesen. Wenn Sie diese Frage jeßt an mich stellen,

Herr Abgeordneter Rädel, so muß ih zu dem Ergebnis kommen, daß Sie die Begründung noch niht genügend studiect haben,

Dort ist klar und deutlich gesagt, daß der Schuß {hon beim Her- steller der Maschinen und Giststoffe und nicht erst bei dem einz elnen Arbeiter cinsevt, der mit solchen Maschinen und Stoffen zu tun hat. Jm übrigen ergibt sih das auh aus dem 89; viel- leiht nehmen Sie sih die Mühe, diese Vorschrift nachzulesen.

Unter den allgemcinen Vorschriften über die Avbeitszeit ist namentlich hervorzuheben die Anrehnung auch von häuslicher Arbeit und von Arbeit bei anderen Arbeitgebern auf das Höchst- maß der Tagesarbeit. Zu betonen ist au die im Vergleich zum jeßigen Zustand wesentlih stärkere Einschränkung der Mehr- arbeit, inëbesondere die Herabseßung der heute zulässigen 600 Neberstunden im Jahr auf 800, die für unterbrochene Betriebe bestehende Notwendigkeit, zum Dreischichtensystem überzugehen, und endlich die Einführung von Höchstarbeitszeiten für die Fälle des Zusamentreffens mehrerer Ausnahmemöglichkeiten.

Dex Jugendlichenshuy ist wesentlih verbessert durch die Her aufsezung des Schußalters von 16 auf 18 Fahre und die Môg- lihfeit des freien Sonnabendnachmittags für Fugendliche,

Beim Kinderschuß ist cine Erhöhung des Zulassungsalters für Schulentlasseae auf das 14. Lebensjahr vorgesehen. Jn den Fällen, wo hon eine frühere Sculentlassung möglih war, ist auch die Fabrikarbeit der Kinder denkbar. Sie soll jeyt begrenzt verden und erst mit der Vollendung des 14, Lebensjahrs be- ginnen. Zu erwähnen sind ferner die Einschränkung der Be- shäftigung schulpflihtiger Kinder und die Heraufsezung des. Zu- lassungsalters in den Fällen, wo eigene Kinder beschäftigt werden dürfen.

Au der Frauenshuy ist verbessert ivorden, wobei aller- dings der beste Fortschritt, nämlih auf dem Gebiet des Mutter- \{chugtes, schon durch das Geseß vom 16. Zuli 1927 vorweg genommen worden ist.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlih für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Veclag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin,

Druck der Preußischen l l : erlin, Wilhelmstraße 32,

Sièeben Beilagen

(eins{lies! Börsenbeilage und gwet Zentralhandelsregisterbeilagen),

P es P TA N Ns A E

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Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, |

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Zweite Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatZanzeiger zugleich Zentralhandel8register für das Deutsche Reich

Berlin, Frei

tag, den 8. Februar

1922

1. Handelsregister.

Stallupönen. [94808]

Jn unser Handelsregister À Nr. 9, die offene Handelsgeselishaft Fu. Ferd. Neiß, Stallupönen, betresfend, ist heute folgendes eingetragen worden:

Die Gesellschaft ist durch Eintritt von 7 Kommanditisten in eine Kommandit- geen unter gleiher Firma um- gewandelt worden.

O Dis sind:

1. Fräulein Zlse Friesel,

2. Frau Ella Schmidt geb. Friesel, die minderjährigen Geschwister . Charloite Friesel und , Wilhelm O. jun.,

sämtlich îin Stallupönen, mit je einer Einlage von 15 000 RM,

die minderjährigen Geschwister . Hans-Georg Keil, Gerta Keil, . Peter-Günter Keil,

A in“ Stallupönen, mit je einer Einlage von 20 000 RM.

Sämtliche Aktiva und Passiva der offenen Handelsgesell*{aft N mit dem 27. Dezember 1928 auf die Kom- manditgesellshaft übergegangen. Amtsgericht Stallupönen, 1. Febr. 1929.

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I ex

Strausberg. [94809]

Fn unser Handelsregister Abteilung À ist heute unter Nr. 111 die Firma „Lina Hoch in Strausberg I1“ und als ihre Fnhaberin die Frau Lina Hoch geb, Scäser, ebenda, eingetragen wo-den. Dem Franz Hoch in Strausberg kl ist Vrokura erteilt mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstüccken,

Strausberg, den 30. Januar 1929, Das Amt8gericht. Themar. [94810] Jn das Handelsregister Abt, B Nx. 7 Mühlenvereinigung Meiningen, Aktiengesellshaft in Themar ist heute

einge:ragen worden, daß Direktor Richard Krabßsh in Themac durch

seinen am 4. Juni 1926 erfolgten Tod

als Vorstandsmitglied ausgeschieden ist. Themar, den 26, Fanuar 1929, Thüringisches Amtsgericht.

Ueckermünde. [94811]

Sn unser Handêlsregister B ist heute unver Nr. 29 bei der Firma „Gebrüder Gerhardt G. m. b. H. in Eggesin“ fol- gendes eingetragen worden:

Das Stammkapital ist auf Grund des B-schlusses der Gesellschastsversamm- [lung vora 31. Dezember 1928 um 9000 Reichsmark auf 24000 RM erhöht.

Ueckermünde, den 28. Januar 1929,

Amusgericht. Ueckermünde. [94812]

Jn unser Handelsregister A ist heute un.er Nr. 198 die offene Handelsgesell- chaft in Firma Münter & Streblow mit

em Siß in Ueckermünde eing?tragen worden. Die Gesellschafter sind die Kaufleute Welter Münter und Rein- bold Streblow, beide in Ueckermünde. Die Gesellschaft hat am 1. April 1926 begonnen,

Ueckermünde, den 4. Februar 1929.

Amtsgericht.

Verden, Aller. [94813]

Fn das Handelsregister A ist heute folgendes eingetragen:

1 unter Nr. 307 die Kommandits- gesellschaft in Firma „Ferdinand Schmidt, Grünfuttersilobau, Kom- manditgesellschaft“ mit Sib in Verden. Persönlich haftender Gesellschafter ist der Fabrikant Ferdinand Schmidt in Verden; ein Kommanditist ist vorhanden, Den Kaufleuten -Anton Höing und Johann Fahlenkamp, beide in Verden wohn- haf! ist Einzelprokura erteilt. Die Ge- eslshaft hat am 1. Februar 1929 dem

æae der Eintragung in das Handel8- reaister begonnen,

° zu Nr. 21 bei der Firma Heinrich V: llmer & Co. zu Verden: Der Fabri- kont Woldemar WMeyer-Bockhorn in V-rden ist „aus der offenen Handels8- esellschaft au8gesfieden. Dex bisherige Besellschafter Fabrikant Willi Bokhorn in Verden ist alleiniger Jnhaber der Firma. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Verden, Aller, den 1. Februar 1929,

Das Amtsgericht,

n

Weiden, [94814] Jn das Handelsregister wurde ein- etragen: „Josef Sodler“, Siß: Waid-

ouis Unter dieser Firma betreiben die

Kaufleute Josef und Erwin Sadler in

Maidhaus în offener Handel8gesellschaft

Tit 1 QAaar 1928 bes unter ber

gleihen Firma bis dahin von Josef

Sadler * betriebene Geschäft weiter.

Gegenstand des Unternehmens ist nun-

mehr: Gemischtwarengeschäft.

Weiden i, d, Opf., 4. Februar 1929. Anritsgericht Registergericht.

| Weiden,

[94815]

Jn das Handelsregister wurde ein- getragen „Konservenfabrik Pressath G:ist & Wischer“, Siß: Pressath. Gesell- schafter: Alfred Geist und Fosef Wischer, Konservenfabrikbesißer, Presse:h. Offene

Handelsgejellshaft sett 10. Dezember 1925, Herstellung und Handel mit Konserven.

Weiden i. d. Opf., 4. Februar 1929, Amtsgeriht Registergericht.

Wesel, [94816]

Jn unser Handelsregister Abteilung A ist bei der unter Nr. 201 eingetragenen Firma B. Schmithals in Wesel ein- getragen worden:

Das Handelsgeschäft und die Firma ist infolge Erbgang auf die Witwe Heinrich Schmithals, Anna geb. Fi‘cher, in Wesel übergegangen. Dem Fräulein Maria Schmithals und dem Kaufmann Kuno Engelbery in Wesel ist Einzelprokura erteilt.

Wesel, den 28. Fanuar 1929

Amtsgericht, Wesermiüinde-Lehe, [94317]

Jm hicsigen Handelsregister Abt. A ist heute folgendes eingetragen worden:

Zu Nr. 325: Die Firma Carl Hencken in Langen ist erloschen.

Zu Nr. 402: Die Firma Carl Schwiedop in Bederkesa ist erloschen.

Amtsgeriht Wesermünde-Lehe, 24. 1. 1929, Würzburg. [24574]

Troll & Hauk, Siß Würzburg. Offene Handelsgesellschast seit 1. Fan. 1929. Gesellshafier. 1. Michael Troll, Kaufmann in Würzburg, 2. Anton Hauck, Kaufmann in Würzburg. Ge- shäftszweig: Papier-, Schreib- und Kurzwarengroßhandlung. Geschäft8- räume: Gerberstraße 14.

Würzburg, bén 21. Januar 1929.

Amtsgericht Registergericht. Würzburg. [94575]

Bayerische Warenvermittlung sandwirtschaftliher Ge2enosscuschaf- ten, Aktiengesellschaft, Zweiguieder- lassung Würzburg. Die Prokura des Nikolaus Gagel is erloschen.

Würzburg, den 21 Januar 1929

Amtsgericht Registergericht. Würzburg. [94576]

Sebastian Pfriem Nachfolger Funh. Anton Vott, Siß Würzburg. Firma erloschen.

Würzburg, den 21. Fanuarx 1929

Amüisgeriht Registergericht.

Würzburg. [94577]

Rudolf Krefiusky, Siy Würzburg. Offene Handelsgesellshaft am 1. 1. 1929 aufgelöst. Geschäft (Optishe Anstalt und Handel mit Pho:o- und mikrosko pishen Bedarfsariikeln) ist übergegan- gen auf den bisherigen Mitgesellschafter Hermann Kresinsky, Opikermeister und staatlih geprüfter Op iker in Würzburg,

der es unter der seitherigen Firma weiterführt, Dem Buchhalter Georg

Gerber in Würzburg ist Einzelprokura erteilt. Würzburg, den 21. Fanuar 1929, Amisgeriht R2gistergericht.

Würzburg. [94578] Viktor Sißmann, Siß Unter:

riedenberg. Nunmehr offene Handels- gesellschaft seit 1. Juli 1928. Gesell- chaf.er: Zsidor Lichistern und Albin Lichtstern, beide Kaufleu'e in Unter- riedenberg. Geschäfiszweig: Eisen-, Ma- shinen- und Kolonialwarenhandlung. Würzburg, den 21. Fanuar 1929. Amtsgericht Registergevicht.

Würzburg. [94579]

Karl Veradanner, Siß Würzburg. Jnhaberx: Karl Berndanner, Kaufmann in Würzburg. Geschäftszweig: Kolo- nial-, Fishwaren-, Drogen- und Delíi- katessengeshäft Geschäfl8räume: Plei- hertorstraße 14.

Würzburg, den 21. Januar 1929,-

Amisgeriht Registergericht.

Würzburg. [94589] Jacob Engel, Siy Unterrieden- berq. Firma erloschen. Würzburg, den 22. Januar 1929. Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. [94581]

Gußwerk Kihßingen, Aktiengefell- schaft, Siß Kitzingen. Wei.eres Vor- standsmitglied: Rudolf Baier, Ober- leutnant a. D. und Kaufmann in Schweinfurt.

Würzburg, den 22. Januar 1929. Amisgeriht Registergevicht, Würzburg. [94582] Beek, Müller & Co., Siy Zeitiofs. Offene Handelsgesellschaft Ende No- vember 1927 aufgelöst, Firma erloschen. | Würzburg, den 22. Januar 1929.

j Amtsgericht Registergevichi

j î |

W iüirzburg. O _Vulkaunyolwerke, Aktiengesellschaft, Siy Würzburg: Durch General- versammlungsbeshluß vom 16. No-

vember 1928 wurde das Grundkapital der Gesellshast zwecks8 Tilgung der Unterbilanz und Bilanzberichtigung um 409 000 RM vierhundertneuntausend Reichsmark auf 91 000 RM eiu- undneunzigtausend Reichsmark herabgeseßt durh Einzug der im Besiß der Gejellshaft befindlihen 450 Stüdck Aktien à 100 Nr. 36 011——36 269/ 36 304—36 494 45 000 M und durch Zusammenlegung der übrigen 455 000 Mark im Verhöltnis 5:1. Weiter wurde in gleiher Generalversammlun( die Wiedererhöhung des auf 91 000 RM herabgeseßten Grundkapitals auf bis zu 250 000 RM gweihundertfünfzig- tausend Reichsmark beschlossen durh Ausgabe von bis zu 1590 Neuaktien zu je 100 RM.

Durch Beschluß des von der General- versammlung hierzu ermähtigten Auf- sichtsrats und Vorstands vom 14. De- zember 1928 wurde das Grundkapital um 91000 RM einundneunzig- tausend Reihsmark durch Aus8agabe von 910 Neuaktien im Nennbetrag von je 100 RM erhöht und § 3 Abs. I und [Il der Sabßung dementsprehend

geändert. Diese Erhöhung ist durh- geführl, Das Grundkapital beträgt nunmehr 182 000 RM einhundert-

zweiundachtzigtausend Reichsmark

und ist eingeteilt in 3500 Aktien zu je Die zum Nennbetrag erfolgt, sind ab 1 Juli 1728 dividendenberechtigt. geseßliche Bezugsrecht des Aktionärs ist ausgeschlossen ; Würzburg, den 23, Januar 1929. Amtsgeriht Registergericht, Wiirzburg. [94584] Vertrieb von Erzeugnissen ischer Gardineufabriken Kurz, Siy Würzburg. Firma loschen. Würzburg, den 24. Januar 1929, Amtsgeriht Registergericht.

ers

Würzburg. Gebr. Schmitt,

[94585]

Würzburg.

Sih

| Prokura des Josef Schmitt erloschen.

Würzburg, den 24. Fanuar 1929, Amtsgericht Registergericht. W iirzburg. J. F. Hartmann, Siß Marfktbreit. | Nunmehviger Fnhaber: Meta

mann, geb Weichsel, Bankierswiiwe in |

Marktbreit, Firma. Würzburg, den 25. Fanuar 1929. Amtsgeriht Registergericht.

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Prokurist der

Würzburg. [94587] Anton Dildey Gesellschaft mit be- schränkter Haftung, Siy Würzburg. Der Gesellschaftsvertrag ist errichtet am 6. Oktober 1928 und wurde geändert am 28. Dezember 1928 und 4. Januar 1929. Gegenstand des Unternehmens ist: Garagenbetrieb, Reparaturwerk- stätte, Handel mit Kraftfahrzeugen, Benzin, Oel und einschlägigen Artikeln. Das Stammkapital beträgt 50 000 Reichsmark fünfzigtausend Reich8- mark —. Geschäftsführer ist: Anton Dildey, Avtogeschaftsinhaber in Würzburg. Wilhelm Kümmeth, Kaufmann in Schweinfurt, und Hedwig Dildey, geb. Schwab, Ehefrau von Anton Dildey. Autogeschäftsinhaber in Würzburg, ist Einzelprokura erteilt. Geshättsräume: Theaterstraße 22a. Die Gesellschaft hat'e bisher ihren Sih in Schweinfurt. Würzburg, den 25. Januar 1929, Amtsgeriht Registergericht.

Würzburg, [94588] Anton Dildey, Sig Würzburg: Firma sowie Prokura von Hedwig ildey und Wilhelm Kümmeth er- loschen.

Würzburg, den 25. Januar 1929, Amtsgeriht Registergericht. Würzburg. [94589] Bayrische Straßenbau-Gesellschaft N. Tagmann mit beschränkter Haf-

tung, Hauptniederlassung Augs- burg, Zweigniederlassung Würz- burg. Der Gesellschaftsvertrag ist er-

rich:et am 22, Dezember 1928. Gegen- tand des Unternehmens ist die Per- tellung und der Vertrieb von Asphalt- erzeugnissen, Hersteuung von Straß?n- bauten einshließlich aller damit un- mittelbar oder mittelbar in Ver- bindung stehenden Hilfs- oder Neben- geschäfte,

Die Gesellschaft ist befugt, zur Förde- rung ihrer Zwecke im Jn- und Aus lande Zweiganstalten zu errichten, Grunbstücke zu erwerben und zu ver- außern, sich an anderen ähnlichen Uniernehmungen zu beteiligen, solche zu

[gründen oder zu erwerben und über-

säch: | Sally |

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| Würzburg.

3G 20 RM und 1120 Aktien zu je 100 RM. | Prokura der neuen Aktien, deren Ausgabe | loschen.

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[94586] | Würzburg.

Hart- | fabrik, Siy Würzburg:

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| Schneider,

haupt alle Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung und Förderung ihres Zweckes angemessen oder nüßlih er- [cheinen Das Stammkapital beträgt 40 000 S vierzigtausend Reichse mar Sind mehrere ordentliche oder stellvertretende Geschäftsführer bestellt, dann wird die Gesellihaft dur mindestens zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemein- schaft mit einem Prokuristen vertreten Geschäftsführer: Friedrih Heinrich Sturhan, Direktor in Leipzig, und Simon Heinlein, Oberbaudirektoc in Würzburg Dem Kaufmann Marx Körner in Augsburg ist Gesamtprokura mit einem Geshäftétührer erteilt. Gee shäftsräume: Annastraße 9. Würzburg, den 26. cFanuar 1929 Amtsgericht Registergericht. Würzburg. [94590] Auto-Schau Würzburg, Theater- siraße 11, Hans Hein, Siy Würz-

burg. Jnhaber: Hans Hein, Kauf- mann in Würzburg. Geschäftszweig: Handel mit Automobilen und Auto»

gzubehör. Geschäftsräume Theater- traße 11. i Würzburg, den 28. Januar 1929

Amtsaericht Registergericht

Würzburg. N. B. Srhneider

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_ [94591] «&« Sohn, Siß Handelsgesell- Dezember 1928 auf

schaft am 2

Geschäft (Großhandlung mit Polster- und Sattlerwaren) ging über auf den bisherigen Mitgesellshafter Erwin

( Kaufmann Würzburg, dex es unter der seitherigen Firma veiterführt,

Würzburg, den 29, Januar 1929

Amtsgericht Registergericht.

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W iüirzburg. [94592]

Johann Seufert, Siy Gemünden: Das von Johann Seufert, Eisenhändler in Gemünden, unter obiger Firma ge- führte Eisenwaren- und Maschinen- acsMäft wird von Karl Uhl, Gaosthof-

besiber in Gemünden, auf Grund Pachtvertraass unter der Firma

„Johanu Seufert Nachf.““ weiter- geführt Würzburg, den 830. Januar 1929. Amtsgeriht Registergericht. [94593] Carl Weber Lack- und Oelfarben- Lac: Beit dem beide er-

lautet nunmehr: „Carl Weber und Farbenfabrik“*. Der Weber, geb. Holzheimer, und Erwin Schumacher, Kausntann, in Würzburg, ist Gesamtprokura teilt.

Würzburg, den 831. Januar 1929. Amtsgeriht Registergericht. Würzburg. [94594] J. M. Roecsfer junior, Siy Würz- burg: Heinrih Roeser, Kaufmann in Würzburg, is am 1. Januar 1929 in die Gesellschaft eingetreten und Josef Roceser ist am gleihen Tage aus der

Gesellshaft ausgeschieden. Würzburg, den 31, Januar 1929, Amtsgericht —— Registergericht.

Zwickau, Sachsen. [34820]

Jn das Handelsregister ist heute ein- getragen worden:

1. Auf Blatt 1664, betr. die Firma Max Schündler Nachf, in Zwickau: Dex Kaufmann Carl August Claus in Hwickau ist infolge Ablebens aus- eschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst, Der Baumeister Heinrich Moriß Paul Köcher in Zwickau führt das HandelZ- gegen unter der bisherigen Firma als Einzelkaufmann fort,

2. Auf Blatt 1729, betr. die Firma August Hartung in Zwickau: Die Ge- sellschafter Wilhelm Erich Riechert und Erich Johannes Hering sind nah Auf- lösung des Pachtvertrags ausgeschieden. Inhaberin is Albine Pauline Uunna Karg in Zwickau. Sie haftet nicht ür die im BVetricbe des Geschäfts be- ortetaig Verbindlichkeiten der bis-

erigen Fnhaber, es gehen auch nicht die in dem Betriebe begründeten For- derungen auf sie über.

3. Auf Blatt 2558, betr, die Firma

Folganty & Co. in Zwickau: Dec Kupfershmiedemeister Ernst Max

Schraps in Zwickau is ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kupferschmiedemeister Friy Walter Folganty in Zwickau führt das Geschäft als Einzelkaujmann fori. Die Firma lautet fünfiig: Friy Folganty.

4. Auf Blatt 29836, betr. die Firma Emil Sonntag in Zwickau: Der O mann Emil Sonntag in Zwickau ist als Fnhaber ausgeschieden. Der Kaufmann Emil Herbert Sonntag in Zwickau ist «Fnhaber.

Amtsgericht Zwickau, 2. Februar 1929.

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{ Amberg.

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3. Vereinsregíîster.

Allistedt, Helme. (949447

In unter Vereinsregister ist heute unter Nr. 4 eingetragen worden : Kntegeiverein Hevgendorf - Schaafsdorf, Satzungen vom 4. Januar 1929.

Boistand:

1. Al'red Weker, Tischlermeister,

2. Wilhelm Wetierau, Lehrer,

3, Alired Boote Stellmachermeister,

4. Albert Fiuiedrich, Kuhmeister,

_ alle in H ygevdorf.

AÁllstert, den 4. Februar 1929. Thüringi\des Amtsgericht. Wiüttlich. [94945] In uner Vereinêregister ist heute untér Nr. 19 bei dem Tur: verein Germania in

Bengel folgendes eingetiagen worten An Stelle des Johann Ketter ift dev Etenbahnvetrvalitungegehilfe Nikolaus Daniel in Bengel in den Vorstand ge- wählt worden. Wittlich. den 31

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4. Genossenschasts- register.

94921]

Fn das GenossenschaftsSregister wurde heute eingetragen: Döferinger Spars und Darlehenskassen-BVerein, eingeiras gene Genossenschaft mit unbeshrank.ex Haftpflicht. Sig: Döfering. S.atut vom 21. Dezember 1€£28., Gegenstand des Unternehmens ist die Be¡chaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mit- glieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen ¿ur Förderung der wirischafilihen Lage der Mitglieder, insbesdndere der gts meinschafiliche Bezug von Wirischaf.s- bedürfniisen, die Herstellung und derx Absay der Erzeugnisse des landwirt- schafilichen Betriebs und des länwdl. Ge- werbefleißes auf gemeinschaftliche Rech- nung, die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchs8gegenständeun auf gemeinschaftliche Rechnung zur miets weisen Ueberlassung an die Mitglieder.

Die Firma |

Amberg, den 4. Februar 1929. Amtsgeriht Registergericht. Dorum. [94922 Ja das Genossenschaftsregister ist bei dex Genossenschaft Spar- u. Darlehns fasse, eingetragene Genossenschaft miïi unbeshränk.ex Hoftpfliht, zu Wremen (Nr. 12 des Registers) am 1. Febr. 1929 folgendes eingeiragen worden: Der Landwirt Augast Cappelmann int Wremen ift auz dem Vorstande ausbgt- chieden und an seine Stelle der Lands wirt Karl Wiebalck in Wremen gt-

wählt. Amtsgerihi Dorum, 1. 2. 1929.

EFrankfoart, Oder, 94928}?

Ju unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 131 Lindower Spar- und Darlehnskasserverein eingetragene Ge- nos’enshaft mit unbeschränkter Hafte pflicht zu Lindow heu e eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 8, 12. 1928 aufaelöst.

Frankfurt a. Oder, 4. Februar 1929.

Amtsgericht.

Grevesmühlen, Mecklb. [93827]

Jn dàs Genossenschafisregister ist bea dem Spar- und Darlehnskassen-Verein für Dassow und Umgegend in Dassow, e. G. m. b. H. am 11. Fanuar 1929 fol- gendes eingetragen wovden:

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 2. Dezember 1928 ist § 46 der Sayung in der aus der Anlage in [187 ersichtlichen Fassung geändert.

Amtsgeriht Grevesmühlen.

Herne, [94924]

Ju unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nx. 28 eingetragenen Genossenschaft Bauhütte Herne und Umgegend e. G. m. b. H. in Herne heute Tolgendes eingetragen worden:

Durch BVeshluß vom 28, Januar 1929 ist die Genossenschaft aufgelöst. Die Liquidation exfolgt durch den bis« herigen Vorstand.

Herne, den 30. Januar 1929.

Das Amtsgericht.

Kiel, ea:

Eingetragen in das Genossenschaf:8- register am 28. Januar 1929 bei der Nr. 36 „Landwirtschaftlicher Bee zug8verein e. G, m, u. H., Schöne firch:n“: Die Genossenschaft ist durch die Beschlüsse der Generalversammlung vom 2. Dezember 1928 und 11. Ja- nuar 1929 aufgelöst. Die bisherigen

E sind Liquidatoren. Amtsgericht Kiel.

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