1929 / 34 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Pfandbriessnummern sowie Ort und Zeit ihrer Einlieferung werden im Deutsche"!

Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger sowie in einer Berliner Börsen

zeitung einmal öffentlihbefkannt gemacht, und zwar spätestens vierzehn Tage nach der ung. Zwischen dem Tage der Bekanntmachung und dem sür die Einlieferung der aufgekündigten Goldpfandbriefe bestimmten Tage muß ein Zeitraum von mindestens

Auslosung.

einem Monat liegen. Die aufgeïlindigten Goldpfsandbriefe müssen mit den zuge

hörigen, noch nicht fälligen Zinse- und Erneuerungsscheinen in umlaufsfähigem Lu- stande eingeliefert werden. Mit dem für die Einlieferung bestimmten Tage hört die Die ausgekündigten, jedoch nicht

Verzinsung der ausfgekündigten Goldpfandbriefe auf rechtzeitig eingelieferten Goldpfandbriese werden sür sämtliche zurückliegenden Auf- fündigungstermine mindestens einmal jährlich veröffentlicht werden.

Sowohl die aufgeklndigten Gold pfandbricfe als auch die am 1. April und

}, Oftober zahlbaren Zinss-heine werden in Dentscher Rei; swährung ein-

gelöft, wobet der Geldivert der Stücke und Zinsscheine nah dem amtlich festgestellten Preis flir Feingold berechnet wird. Als amtlich festgestellter Preis sür Feingold gilt der vom Reichswirtschastsminister oder von der durch ihn bestimmten Stelle im Deut- bekanntgemachte

schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Londoner Goldpreis, und zivar sind maßgebend

\

amtlich

vom zehnten Tage des vorhergehenden Monats und

b) für die am Schlusse eines Monats fälligen Zahlungen die Bekanntmachurigen

vom zehnten Tage dieses Monats.

Die Umrechnung in Deutsche Reichswährung geschieht nach dem Mittelkurs

der Berliner Börse für das Pfund Sterling (Auszahlung London), und zwar a) für die am 1. April und 1. Oktober fälligen Zahlungen auf Grund der amt lichen Notierung vom zehnten Tage des vorhergehenden Monats und b) für die am Schlusse eines Monats fälligen Zahlungen auf Grund der am!1- lihen Notierung vom zehnten Tage dieses Monats,

Werden am zehnten Tage des betreffenden Monats Londonex Goldpreise nicht bekanntgemacht oder amtliche Notierungen für das Pfund Sterling nicht bewirkt, so

gelten die vor diesen Tagen zuleßt veröffentlichten Preise oder Notierungen.

____ Ergibt sich bei solcher Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 Reichsmark und von nit weniger als 2760 Reichsmark, so if für

jede Goldmark eine Reichsmark zu entrichten.

, _ Der ermittelte Geldwert wird von der Haupt-Ritterschafts-Direktion vor den 4 H , L c 2 45 , . n g: , 9 v p jeweiligen Fälligkeitsterminen im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats-

anzeiger bekanntgemacht. Zahlstellen für die fostenfreie Einlösung der aufgekündigten Pfand- briese und fälligen Zinsscheine sind

die Kur- und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehnskasse in Berlin W. 8,

Wilhelmplaß 6, und deren Zweigniederlassungen in Frankfurt (Oder) Prenzlau und Schneidemühk jotvie die außerdem öffentlich befanntgemachten Stellen.

j Die Haupt-Ritterschafts-Direktion wird alle die Goldpfandbriefe betressenden A Bekanntmachungen durh den Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- | Unerhobene Gewinnanteile anzeiger sowie durch eine Berliner Börsenzeitung veröffentlichen und die Umlaufs-

zisser der Goldpfandbriese vierteljährlich dem Statistischen Reichsamt zwecks Ver-

öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger mitteilen.

__ Das Kutr- und Neumärkische Ritterschastlihe Krevit-Jnstitut hat in den leßten drei Jahrzehnten die Bepfandbriesungen der von ihm beliehenen Güter durch Ausgabe landschaftliher Central-Pfandbriefe bewirkt. Es sind demgemäß weder Kur- und Neumärkische Ritterschastlihe Roggen- noch bisher Kur- und Neumärkische Ritter- Der Umlauf an landschaftlichen

jchaftliche Goldpfandbriese ausgegeben worden. Central-Roggen- und Goldpfandbriefen, welche auf Antrag des Kur- und Neumär-

fischen Ritterschaftlichen Kredit-Jnstituts zur Ausgabe gelangt sind und deren Deckungs- i Grundbuch cingetragen stehen, beträgt am 31. Dezember 1928 nah Abzug der getilgten Beträge

hypothefken (Deckungsreallasten) zugunsten diejes Kredit-Jnstituts im 5%, landschaftliche Central-Roggenpfsandbriefe : 400 9604 Zentner 10%, landschastlihe Central-Roggenpfandbriese: 60 705 Zentner 6%, lanbschastlihe Central-Goldpfandbriefe: 1 739 650 Goldmark 8% landschaftliche Central-Golbpfandbriefe: 22 993 400 Goldmark Berlin, im Januar 1929, Fur- und Neumärkische Haupt-RitterschaftsrDirektio m. von Winterfeld.

Aus Grund vorstehenden Prospekts sind 10 000 000 Goldmark 8%, Kur

Neumüärlkische Ritterschastliche Goldpfandbriefe Reihe T zum Handel und zur Notiz an derx Berliner Börse zugelassen worden. Berlin, im Januax 1929. Kur- und Neumärkische Ritterschaftlihe Darlehns-Kafßse.

von Roy.

von CGhumann.

[9713] Wilhelm Wesers Aktiengesellschast, Krefeld.

Wir laden hiermit unsere Aktionäxe zu der diesjährigen ordentlichen General- versammlung, welbe am 9, März

7. Aktien- gesellschaften.

{959931 / : 4 1929, vormittags 117 Uhr, in Fre'eld Die Aktionäre unserer Gesellschast werden | in den Geichäftéräumen des Herin Notars

zu einer ordentlichen Generalver- | Deer, Kreteld, Oftwall Nr. 220 mit nah- sammlung auf den 28, Februar 1929, | folgender Tagesordnung stattfindet, ein. mittagö 12 Uhr, in den Gastho] Magnus | 1. Vorlage der Bi1anz und der Gervinn- (Breiner iu Mietichen cingeladen. und Verlustrenung des Ge)chäftä- Tagesordvnung : jahteà 1928. Berichterstattung über die leyten Ge-| 2, Entlaslungserteilung an und Aufsichtsrat.

Norstand

icä'tsjahre und Neuwahlen zum| i / : _Awssichtèrat. 3, Betchlußfassung über die Verteilung Stimmberechtigt sind nur diejenigen des Reingewinns.

Aktionäre, die ihre Aktien bis zum dritten | 4, Neuwahl zum Aufsichtêrat. Tage vor der Generalversammlung bei | 9. Verschiedenes. der Finma M. Greiner & Co. G. m. b, H. | Krefeld, den 6. Februar 1929, in Nietichen b1nterlegen. Wilhelm Wefers A.-G, Gaswerk Nietshen O/L., Attiengesellschaft, Der Vorstand.

[95729 Aktiengesellschaft fürFinanzierungen am Grundstück&markt in Liquidation.

Die Aktionäre der Aktienge)eilihait tür

Finanzierungen am GrundstückKsmarkt in Beilin in Liguidation laden wir zu einer ausfierordentlichen Genera iversaum- lung au! den 28. Februar 1929, vormittags 10 Uhr, in den Geschäst& räumen des Mechtzanwalts und Notars Dr. Julius Glogauer in Charlottenburg, Kantstraße 6, hiermit ein. | Tagesordnung :

1. Vorlegung des Ge1chärieberidis, der Bilanz, dexr Gemwinn- und Ve1lult:- rechnung tür das Geschäftéjahr 1928.

2, Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Vilanz und Gewinnver-

(95683)

„Baldur‘“ Aktiengeselljchaft für gärungslose Früchteverwertung in _ Berlin-Schöneberg.

Die Aktionäre werden zu der VLUEk. or- dentlichen Generalverzammlung au? Dienstag, den 26. Februar 1929, nachmittags 5 Uhr, in die Geschä}ts- raume des Notars Dr, Ihrckde, Berlin- Schöneberg, Kaiser-Wilhelm-Play 2, ein-

geladen, Tagesordnung:

1. Genehmiguna der Bilanz mit Ge- wvinn- und Verlustrechnung für das siebente Geschäftsjahr.

2, Entlastung des Vorstands und Auf-

sichts1ats. teilung. T 3, Herabsezung des Grundkapitals von} 3. Erteilung der Entlastung. 950000 RNM auf 100000 NM| 4. Genehmigung der Liquidationseröff-

nungóbilanz.

Diejenigen Aftionäre, welche sh an der Generalversammlung beteiligen wollen haben )pätestens am 26. Februar 1929 bis abendò 6 Uhr ihre Aktien bei der Gesell- ichai1ófasse oder einem deut|chen Notar zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist “der Hinteriegungd- ¡hein spätestens am Tage vor derx General- versammlung bei der Gesell)cattskasse niederzulegen.

Berlin, den 24. Januar 1929,

Der Liquidator der Aktiengesell)chast für Finan: zierungen am Grundftückömarkt in Liquidation: Iozef Kahn.

¿wels Veteitigung der Unterbilanz.

4, Neuwahl des Aufsihhisratso.

5. Aenderungen der Sagungen,

6, Veischiedenes. # Stimmberechtigt sind dieienigen Altio- väre, die ihre Aktien mindestens drei Werktage vor der Ver)ammlung bei der Gelellichaft oder bei der Süddeut)chen Dittontogesell\haft A.-G. oder bei ciner Zweigniederlassung derjelben oder bei einem deutihen Notar hinterlegt haben.

Die Bilanz Ubiegt zwecks Einsichtnahme pom 8. Februar 1929 ab in unjerem Büro, Berlin - Schöneberg, FKeurig- strake 46/48, aus.

Verlin-Schöneberg, 8. Februar 1929,

Der Vorstand.

a) für die am 1. April und 1, Oktober fälligen Zahlungen die Bekanntmachungen

und

Zweite Anzeigenbeilage zum Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 34 vom 9, Februar 1929, S, 2,

[95708]

In unfern Aussichtêrat ift an Stelle tes auége\hietenen Beamten Hennann Spal-

faver der Beamte Bodo Ams vom Be d |triebärat entiandtt. - Schwerin, 7. Februar 1929,

Der Vorstand der

Meckl. Depositen- und Wechseibank.

[95378]. Deutsche Gold- und Silber-Scheidee anstalt vormals Noeßler. Bilanz am 30. Septentber 1928.

va. RM |5 Ne o L G0 G 709 264/63

Wechsel A Wertpapiere und Beteili

Q EI #0 66 Vorräte :

Edelmetalle 9 115 039,42

Sonstige

Vorräte an

Chemikalien,

Farben, Oxy-

den usw. 4373 350,38 GBLUnditde v « «o GIBDOUDE 0 a Maschinen und Geräte

658 246/82

6754 177 M

13 488 389/80 2110 896/35 4 226 556/67 5 601 328/85

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d Q E S

Einrichtung + « « + - I: Bibliothek M Q D D 1 —_—— Patente 0 Q 00 0E E

Schuldner?) « « 21 238 062 Bürgschasts\huldner

RM 892685

54 786 925/65 Passiva. De Stammaktienkapital . « « 122400 000. , | Vorzugsaktienkagpital » 600 000|. Geseßliche Rüdlage - « « | 2265 143/10 Konto sür Wohlfahrtsein- richtungen . 329 52060 20 061/29 Gläubiger?) . . .. « « [26 574 489/08 Abschreibungen auf:

Gebäude . 211 327,83

Maschinen u.

Geräte . . 813 367,97 Reingewinn . . - Bürgschaftsgläubiger

RM 892685

1024 6858 2 573 025/78

54 786 925/65

2) Darin enthalten RM 1 214 461,42 Banïguthaben.

Das in Amerika beschlagnahmte Gut- haben derx Gesellschaft, das in dex Bilanz nicht aktiviert ist, beträgt nach Mitteilung ! des Treußhänders rund § 2 000 000, Wann und in welcher Höhe hierauf eine erste Aus- zahlung zu erwarten ist und welhe Ab- gaben und Steuern von dem vorstehenden Betrag 1iocch abgehen werden, steht zurzeit noch mt fest.

2?) Darin enthalten RM 1914 468,25 Bankschulden und RM 7 712 161,45 aus- ländische Rembourskredite. Ferner zwei nach den allgemeinen Bestimmungen des Aufwertungsgeseßes vom 16, Fuli 1925 aufgewertete Passivhypotheken in Höhe von insgesamt RM 58 275,—,

Gewinn- und Verlustrechnung

1927/1928.

Soll, Allgemeine Unkosten, Ver- suche, Steuern und ver- tragsmäßige Vergüitun-

Ge ov aid Abschreibungen auf:

Gebäude . . 211 327,83

Maschinen u.

Geräte « «_813 357,97 Reingewinn « «- - e o

RM [N

6 470 803/86

S S S

1 024 685[80 | 2573 02678 10 068 515/44

Haven. Gewinnvortrag v. 1, 10. 27 Gesamtgewinn aus den vexr-

schiedenen Geschäfts=- ZeIAen ) e «C6 8

105 721/24

9 982 794/20 10 068 515/44 1) Jn diesem Vetrag sind Reich3- mark 1459 363,80 Steuern enthalten. 2) Darin enthalten Erträgnis aus „Wert- papieren und Beteiligungen“ mit Reichs- mark 510 610,85. In der heutigen ordentlichen General- versammkung ist die Verteilung einer Dividende von 9% auf die Stammaktien für das Geschäftsjahr vom 1, Oktober 1927 bis 30. September 1928 beschlossen worden. Die Dividende beträgt auf jede Stamm- aïtie zu RM 1000,— RM 90,— und auf jede Stammaktie zu RM 100,— RM 9,— und wird abzüglih der Kapitalertrag8- steuer (von RM 9,— bzw. RM 0,90) mit RM 81,— bzw. RM 8,10 von Donnerstag, den 7. Februar 1929, ab gegen Einreichung des Dividendenscheins Nr, 1 an folgenden Einlösestellen ausgezahlt: in Frankfurt a. M. : an der Kasse dex Gesellschaft, bei der Darmstädtex und National- bank Kormimanditgesellschaft auf Ak- tien Filiale Frankfurt (Main), bei dem Bankhaus Gebrüder Beth- mann, bei der Metallgesellschast, gesellschaft, in Berlin : bei dex Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, in München : bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesell- schoft auf Aftien Filiale Väünchen, bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank. Frankfurt a, M., den 6. Febr. 1929, Deutsche Gold- und Silber-Scheide- anstalt vormals Roeßler. Busemann, H. Roeßler.

Aktien-

[95281] Kraftsoserflärung. 1? 51 # eet ) ; Untex Hinweis auf die am 28. Sep-

tember, 20, Oktober und 22, November 1928 im Deutschen Reichsanzeiger sowie im Berliner Vörsen-Courier, in der Berliner Borsen - Zeitung, Weser- Zeitung und Nordivestdeutschen Zeitung. veröffentlichten Bekanntmachungen, be- tressend den Umtausch unserer Aktien über RM 129,— gemäß der 2./5. Durch- fuhrungsverordnung zur Goldbilanzver- ordnung ertlâren wir hiermit nach- stehende noch im Umlauf befindliche Aktien unserer Gesellshaft im Nenntvert von RM 120,— für kraftlos:

U 8. 94.090. 00 02 98 94 211 922 323 437/441 448 546 688 692 735 740 883/85 951/52 963 1230/33 = 81 RM 120,—,

Die auf , die füx Aktien entfallenden unserer Gesellschaft

kraftlos exrflárten Neuen Aktien über RM 100,

bziv. RM 1000,— werden gemäß §8 290, |

219 H.-G.-B, zur lriderung gebracht, Der Erlös wird ür die Beteiligten zur Verfügung ge- halten bzw. für deren Rehnung hinter- legt werden,

Bremen, den v. Februar 1929.

Deutsche Schiss- und Maschinenbau UAktiengesellschaft.

Der Vorftanv.

öffentlihen Ver-

[95375].

[vom Rath, Schoeller & Skene

UAktiengesellschaft, Klettendorf bei Breslau.

Die vom Rath, Schoeller & Skene Aktiengesellschaft zu Klettendorf hat.in der Generalversammlung vom 11, Januar 1929 beschlossen, das Grundkapital-dex Ge- sellshas um RM 5 800 000,—, also von 156 Millionen auf 9,2 Millionen RM herabzuseßen. Die Eintragung des Herab- sezungsbeschlusses ist exfolgt. Gemäß § 289 H.-G.-B, werden die Gläubiger der Ge- sellschaft hiermit aufgefordert, ihre An- sprüche, sofern sie das für erforderlich halten, bei dieser arzumelden.

Klettendorf, den 6. Februar 1929.

vom Rath, Schoeller & Skene

Aktiengesellshaf}t. Langen. Dr. Burk.

[95714] Trübenbach & Reissig Aktien- gesellschaft Schellenberg i. Erzgeb.

Dur Beschluf: der außerordentlichen Generalversammlung dec Trübenbach & Re1i)sig A.-G. vom 9. Dezember 1928 ist die Fusion dieser Geselliha!t mit der Chemnizzer Actien - Spinnerei bes{chlofsen worden.

Wir fordern die Gläubiger der Trüben- baz & Reiisig A..G. aut, ihre Ansprüche be uns geltend zu machen.

Chemuit, im Februax 1929,

Chemnitzer Actien-Spinnerei. RSUAERGE G C (C G N Er R T O I H

{95727} Kraftiosexklärung. Unter Bezugnahme auf unsere im

Deutichen Reichsanzeiger vom 16. Januar 1928, 16. bew. 25. Februar 1928 und 16. März 1928 veröffentlichten Befkannt- machungen, betreffend den Umtau)\ch der über NM 80 lautenden Afiienurkunden gemäß der 7. Durh!'ührungsverordnung zur Golodbilanenverordnung etrtlären wir biermit sämtliche noch im Umlau} befind- liden Stücke über NM 80 für kraftlos.

Die au? die tür fraftlos erklärten Aftien entfallenden neuen Aftien unterer Ge!ell- \chatt werden gemäß SS 290, 219 H.-G.-B. böuenmäßig verkauft und der Erlös wird tür Nechnung der Beteiligten hinterlegt werden.

Löwen, 8. Februax 1929.

Zuckerfabrik Froebeln

UAktiengefellsczaft. Der Veoxstand. Mehrle. Ehlert. Wallis.

[95333]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden |

hiermit zu der am 5, März 1929, mittags 12 Uhr, in den Geschäfts- räumen der Ge)ellschaît stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. TageLordnunug:

1. Bericht über das Ge)chäftsjahr 1928. 2, Vorlegung der Bilanz per 31. Des

zember 1928 und Be)ichlußta\ung hierüber.

3. Entlastung des Vorstands und des Autsichtsrats. 4. Au!sichtsratwahl. i 5, Statutenänderung wegen Bestellung des Vocstands und teiner Befugnisse sowie wegen Aenterung des Zeitungds- organs f, d. Bekanntinachungen der Ge'ellihaft (8&8 5, 25 und 26 der Sagzungen). Diejenigen Aktionäre, die sich an der Versammlung beteiligen wollen, Haben

ibre Aktien mindestens drei Tage vor dec

Versammlung bei unserer Ge)ell\chaft oder bei einem Notar zu hinterlegen. Die Hinterlegungsscheine des Notars sind mindestens einen Tag vor der Versamm- lung der Gesellschaft zur Kenntniznahme vorzulegen.

Dresden-Reick, den 6. Februar 1929,

Vereinigte

Windturbinen-Werke A.-G.

Der Aufsichtsrat. Ndol}j CEiselt, Vorsizender.

P E. P E . e L k E M - A5 Z . O g 2 L

M e E L: s L A P t t 4 S S e jlebvirarvateerewirenradewweeirwzträReeewdemdrearezeater edle ermeröwwiditewa wäre Äm Ew Hr

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| Eingang auf abgeschriebene

[95677]

Wir geben bierdur bekannt, daß Herr Heinnich Marahrens aus dem Vorstand unterer (Be)ell\chaît augge)ieden ift

Bremen Melle, den 31. De:ember 1928,

F. E. Haag Aktiengesellschaft.

Knoth, Schult.

[95678]

Auf Antrag eines Aktionärs wird die Tagetordnung tür die am 18. d. M. \tatt- findende außerordentliche Generalvzrsamms lung der Aktionäre unserer Gesell)chaft

| wie folgt erweitert:

5. Vei ußerung des Vermögens im ganzen, Grnbe Marie bei Agtzendorf, den

7. Februar 1929.

Consolidirtes Braunkohlenbergwerk Marie bei Atzendorf. Koch. Müller.

“ane Aar era [94993]. Eduard Hammer Aktiengesellschaf}ft, Dresden. Bilanzkonto per 31. Juli 1928.

Zoll. Gebäude- und Grundstücks=-

O a e 648 000|— Maschinen- und Fahrstuhl-

TONO G E N 160 600/— Jnventar- u. Werkzeugkto. 21 500|— truhrparklontd «.- è «0 14 700/— C A 266/80 Postschecktkonto « « « e s 1 130/06

Debitorenkonto . . . « 541 562'86

Hypothekenauswertungs- | ausgleichsfonto . « » - 5á4 400

Warentonto «606 442 748/25

Gewinn- und Verlustkonto: Verlust aus

1926/27 , 78 628,92 Verlust aus 1927/28 139 915,87 218 54409 2103 447,06 Haben. E | Aktienkapital: j Stammaktien 1 260 000 |

Vorzugsaktien 6 000 RAufgewertete Hypotheken- _konten . . . Kreditorenftonto . Akzevptkonto « -

1 266 000 —=

83 809 42 424 981/24 328 656/40

2 103 44706

Gewinn- uno Verlustkonto per 21. Juli 1928.

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S-M M52

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Verlustvortrag a. 1926/27 78 628/92 Gesamtunkosten. . « « » 455 74110 Abschreibungen auf Sach- | O a s 00 De 37 263 74 Abschreibung auf Hypo- | thekenaufwertungsaus- |

aleihstonto „% ¿é 13 600 Verlust auf Außenstände - 17 492 608 "602 72634

Bruttoertrag . « 380 17080

Forderungen -. 371146 Verlust inkl. Vortrag « « e 218 544/09

602 726/34 P R P P I e N E Ee E E E E R E Arr [94405]. Schlesienwerke f. Holzverwertnng Afktiengesell}chaft Breslau. Nettobilanz per 31. Dezember 1928.

—————

Aktiva. Anlagewerte « 107 400,— Abgänge « + T3 O, Abschreibungen 2316,— 91 Maschinen 1, Einrichtungen | 91 752

209 |—

Zugänge . « 25492,95 57 244,95 Abgänge . « - 1936,50 55 308,45

. Abschreibungen 5 530,45 Warenbestöände . . « «

49 778) 147 528 60

l Schuldner

C 56 872/24 Wertpapiere, Barbestände, |

Bauten 27 15 771/65 361 159/49 Pafßsiva.

260 096 25 308/75 80 074/92 26 299/50 95 466/90

Aktienkapital . » « « 5 Reservefonds . « « Gläubiger « « » s - Aufwertungshypotheken Meile «ane N e Gewinn pex 31, Dézemberx I 218 20 Gewinn per j 31, Dez. 1928 1 230,67 4 009 42

361 159 49 Gewinn- und Verlustrechnutts.

ù* «e .- * I

Generalunkosten . . « + Abschreibungen - « « - + Getoinn per 31. Dezember

E a o S

| 219 133/39 7 84645

1 230/67 228 210/51 228 21051

228 210\51 M R T R C E R E M E R S E E [94406]. ; Schlesienwerke für Holzverwertung ftiengesellshafst in Liquid, in Breslau.

Die Gesellschaft. ist durxh Beschluß der Generalversammlung vom 29, Fanuar 1929 aufgelöst. - Zum Liquidator i} de unterzeichnete. Direktor Fris Fröhlich aus Breslau bestellt worden. ie Gläubiger der Gesellschast werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Gesellschaft anzumelden,

Breslan, den 31, Januar 1929.

Der Liquidator: Friy Fröhli ‘(p

Bruttoeriräge o o...

CE R R RRE E E T So 18

Pr RUTURS

wurde vom Finœuzamt auf 22.428 RM festgeseßt und auf diesen Beirag der

Feine Werbungskosten varftelben.

ESrste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

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1929

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andelöregifter, Züterre{taregtster, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtteintragörolle, Konkurse und Vergletchsfathen, NBerschiedenes,

09 =A 5 en if US DO jus

Entscheidungen des Neichsfinanzhofs.

12, Abzugsfsähigkoit der Ziuseu für Schulden, die zum Erwerb von Aktien aufgenommen werden, als Werbungs- tofien? Der Beschwerdezuhrer hat im “Fahre 1927 ein gs bares Einkommen ‘von 82594 NM, darunier 61794 RYt Ein-- fünfte aus Kapitalvermögen, bezogen, Die Einkommensteuer

einbehaltene Stenerabzug vom Arbeitslohn mit 1152 RM und ‘vom Kapitalertvag mit 6105,90 RM angeredhnet. Die Einkünste aus Kapitalvermögen stammten aus Dividenden, die der Beschwerdeführer auf Grund seines Aktienbefißes bezog. Diese Aktien hatte der ‘Beschwerdeführer zunächst bei einer Vank auf Kredit getauft und alsdann: bei einer andeven Vank zur Ab- veckung dieses Kredits ein Darlehen von 1 Million Reichsmark aufgenammen. Für dieses. Darlehen mußte der Besclhwerdeführer im Jahre 1927 63961 NM Schuldginsen entrithten, deren Abzug - das Finanzamt uicht zuließ. Gegen die Entschetdung des Fiunanz- gerichts, das dic Sthuldzginsen in vollem Umfang für abzug®fähig ielt, richtet si die Rechtsbeséwerde des Finanzamts,

Die Rechtsbef ire fann im weseutfihen feinen Erfalg Gaben. Nah §& 15 Abs. 1 Nr. 8 des Einkomamensteuergeseßes Find Schul!dzinsen grundsäblich avzugsfähig, es sei deun, daf; fic mit Einkünften in wirtsthaftlichem Zusammeuhauge stehen, die für ‘die Einkommensteuer cautzer Betracht bleëben, und daß fic auch Da im vorliegenden Falle Afticuverkäufe innerhalb der Dreimonatsfrift des § 42 Abs, 1 Mr. 1 þ des Einkommensteuergesebes nicht vorgenommen wurden, scheidet vie Frage der Berüctsichtègung der Schuldginsen vei der Ermittlung des Gewinns bzw, Verlustcs aus Spekulations geschäften nach § 48 des Gintammensfteuergetebes aus und braudht

auch nicht uterfucht zu werden, ob bie Schuldginsen im Sinne Sie ser Bestimmung etwa als Werbungstosten anzufehen 4wären,

Als den Dividenden gegenitverjtehende Werbungskosten können die Schuldzinsen aver nicht angesehen werden, weil der Begriff der Werbüungskofven bei Einklinften aus Kapitalvermügen cine Bevrül- sichtigung aller derjeaigen Aufwendungen, die in erfber Bn die Vermögensanlage felbst vetreffen, verbietet und nur die jenigen Aufwendungen zum Abzug zuläßt, die unmittelbar zux Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Ein künfte aus bem Kapitalverinögen gemacht werden, Zur Frage de s wirtfchaft- lichen Zufsamanezhanges von Schaldginsen, die anläßlich einer Schuldaufnahmz. zum Fete des Erwerbes von Aktien entstanden ¡ind, mit Eiuküafien, die für dic Giikommensteuer ußer Betradt bleiben, Hat der crfennende Géuat vergite in der Entscheïbung vam 11, Juli 1928 VI A 669/27 {Steuer und Wirtschaft 1928 Nr, 628) Stellung genommen. Ex hat dabei tos angenonneu, daß vic Aktven, foweit nicht cine als Sckpefulationsgesäft angu- jehende Veräußevung innerhalb der Dreimonagtsfvoift vovgewommen wird, a u ch alz Quelle nicht steuerbarcxr Vermögeasvermehrungen und dant auth nit fteuerbarer Einkünfte anzusehen seien, und baß brim Epwerb von Aktien unter Aufnahme von Schulden regel- mäßig: davoa auszugehen fei, daß ver Erwerb gerade: mit Rüt- ficht a die néicht steucrbaren Einkünfte erfolge. Auf Grund diefer Auffassung hat der Senat in dem entschiedenea Falle den Abzug der Schuldginsen nicht zugelassen und ift vem Himweis des Steuerpflichtigen auf vie Beziehungen der S zu den fteucrbaren Einfünften aus feiner Aufsichtsratitellung damit bee gegnet, diese Beziehungen feien fo entfernte, daß sie nicht berüd- irhtigt werden Tönnten. Nun find aber die Begiehungen der Scbatldginsen zu den der Besteuerung umnterworfewen Dividenden aus den Aktien zweifellos énger, und man wird nichi beugnen fönnen, daß fie mit dicsen Einkünften in -eiwem wirtschaftlächen ZBusamanenhang im Sinne des & 15 Abs. 1 Nr. 8 bieter Begriff t weiter als derjenige ver Werbungskosten stehen, Die Nechts {age ist also dæ, daß beim Bezug von Dividenden dic Schuldgénsen towohl mit sbeuerbaren als auth mit nicht steuerbaven Einkünften im Zusammer{hong stehen, und es. fragt sich nur, ob eine dieser Beziehungen allein ausschlaggebend t|t oder gegebenenfalls dic S@uldginsen in abgugsfähige und nicht abzuasfähige zu teilen sind. Auf cine solche Teilung weist der Au#druck „soweit“ im L 15 Abs, 1 Nr. 2 bes Einkommensteuergeseßes hin, und es er- jcheint daher gerechtfertigt, ben Abzug der in einem Steuer- oabsmitt angefalleuen Schuldginfen insoweit zuzulassen, als 11 vem gbeichen Steuerabschnitt Dividenden bezogen wurden, Diese

Auffassung vermeidet auch wenigstens innerhalb eins Steuer- abidaritts ‘das E unbillige Grgebnis, daß auf der cinen Seibe Einkünfte der Besteuerung unterworfen wevden, dic nux dur{ch Aufuahme von Schulden unò damit durch Jnkaufnahme der Entrichtung von Schuldzginfen ergielt werden fonnien, ohne daß dic Schuldzinfen wenigasbens tnfoweit, als sie die Dividenden- vezige Or übersteigen, abgezogen werden dürfen. Hiernath anußbe die Vorentfcheidung insoweit abgeändert werden, ois die Schuldginsen nicht in voller Höhe im Betvage von 63 961 NM, jondern nur in Höhe der ezgielben Divideuden von 61 761 RM

esebt werden durften, (Urteil vom 19, Dezember 19258 VI A 1503/28.)

13. Sanierungsgewinue find uicht “einkommezsteuer- pflichtig, Hinfihtlih der sogenannten Sanierungsgewinne hat ib ber Reichssnanghof wiederholt auf den Standpunkt gestellt, daß für ihre Auswirkung auf ein Betriebsergebmis die Heran- ziéhung zur Ginkomanenstouer nicht gerechtfertigt sei. Bei dieser Stellungnahme muß es -auch nach erneuter Prüfung und gegen Beanstandungen im Séehrifttum bleiben. Ein anderes erfchienec ¡chon an sich unbillig und widerspräche wohl auch dem Villigkeits- empfinden weitester ‘Kveife. Es wird auth nicht aus dean BVe- dürfnis der Erfassuug aller Ginkünfte zur Einkommenbesteuerung ' gerechtfertigt. Kommt für ein -gewerbliches Unternehmen wegen jeiner wirtschastlich unglinfstigen Lage cin aligemeiner Gläubiger- nahlaß in Betracht, so wirkt si zwar auf seiten der Gläubiger diese Lage dahin aus, dos sie entsprechende Abschreibungen machen werden und daß sich bei ihnen davurch regelmäßig das ein- fomanensteuerpflihtige Ginkommen verringern wird, Weil die betreffenden Forderungen aber s{on gang oder zum Teil ent- wertet sind, handelt es sich dabei jedoch nicht darum, daß Ein- künfte dex- Ginkonmenbesizuecung -entgogen würden, deren Er fassung etwa deshalú aus fteuertichen Gründen bei dem not- leidenden Unternehmen gerechtfertigt würe, Dabei kann ruh nich:

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werden, aus welchen Gründen das U

unberfchuede ) j j Denn wenn tim einzelnen Falle nur

notleidend +st,

nterwehmen mebr -odeu

weniger cine Stocung in der Flüssigkeit der Mittel vorliegt, wird fich das von elbt vahin auswirken, daß dic Giäubiger fh nit zu eincan (teilhweisen) Schautdn a chla ß, vieknehr nur zu etnem

Stundun gs vergleiche herbeilassen werden.

Und. daß; ein |

folcber nicht zu cinem „Sanieraungsgewina“ führt, bederf a@herer

Darlegungen nicht. öffentlichten Urteils' des

Zugugebc1 tit, daß die Begründung des ber Senats {Ents{ch. des RFHofs V0, . 21

S. 263) in der völligen Verneinung, daß: der Gläubigernahlaß das

Uniternehuren angebe, zu weit ging. Daß cs:fich da ei fommensteuerrcchtlich um: cinen Vorgang han diesem Einne al8vetrievsFfreæmd bezeithnet w von dieser Auffassung kann der Senat reicht avgchen.

Ss L

das Wezentiiche der bisherigen Begründung des und. einengend He Angriffe: gegen den Släubigernadiiaß; Den aht berühre, in id

Standpunkt des Senats, darau Botrieb des notleidenden Uar zusammen. Zunächst Für de

aber £LiU- delt, dex tn erden muß

Wrxs® jo

Senats schärfer gestellt, so fallen damit crheblithe Teile der

s, daß der ternméhmens Luffafsung

allein nach Handelsr et ti allerdings guzugcben, daß fi

eine Ganierung als tinc schaftsjæhrs auswirkcn wird, ; cènes Unternehmens, die alle wirtschaftlichen Verände Wirtichaftsjahrs zuan einem Nachlaß berühri werden. wirbung ener Schenkung, wen nehmen gemacht wird, vertoicten Sinne der handeclsrechtlicber und Wirtschaft bu & 261, 4m. 15a, 26; Simon, Die Vilaug ihaft, 1898, S. 168). Entsprechende Wirkung Handelsbilanz i Nacla§ß

heit von Glaub Schrifttum derx

Mit Nechi wird hier a

ixtshaftzlehrec

D u. t +7 T BetritbSW

S. 26 a. a. O. Tprit von Jo0gcnanui cu

gewinn“, der keiner fi, dies allerdings zu

Gesellschaftern zur Stüße. enes Unternehmens). L der VeransgenSsZzuw s cinen; Gläubigernaah stets und 10 Richtungen banbcleretlih als

eftellt bleiben,

behandelt werben Darf, mag hier dahin Fär vas Meht. der Q

handlung der Auëwirturg cines Glaubigernialafses nis

Erfoainmezns micht als dean

tommeniteuerpfiitigen 1 ¡l Hier is aus8zugehen von

spvechend crachtei werden. Einkomameonsteuevge]eßes, / fommen aus Gewerbe der Einkommensteuer das unte

îic6 als Ueberfchuß

Gewiamnbildung «aus (Lion, fi 1928,. Spattc 10981; Staub-Könige, Handel2geseb- er Akti e

j fomaui für D cincs Glaubigers oder einer Gejanit- lind es- wird decéhalb allerdings im ibe rwiegend ] „Sanierungsgewinn" als gewinnbeeinflussend behaudelt (Simon, O „Sanierungé- Nachsc(züssen O6 allerdings

ver allerdings grund\säßlich als

Verbeßerung der Ergebuisse des ‘Wirt- Die Anfangs- und die Schlußbilang

rungen des

Ausdruck bringen sollen, müssen au .von

ut die Lus-

sie cinem gewerblichen Unter- Diese wirkt sich allerdings u

Steuer

N

au der

VBN it a [D] In DLT Tat Gewinn M2 Jedenfalls

infommenfstcuecez fann die Be-

cin- Gesel ent- S 15 Des Eins

rwirft, was

eines Betricbsvermügens bei Vergkeich des

Standes am Beginn und am Ende cines Wirtschaftsjahrs heraus- stellt, Einige nôötige Einschränkungen dieses Saßes gibt , das

Geseh felhst in Sab 2 des

Betonung des Saßes 1, daß nur Veränderunge

& 13; Tolche- ergeben si weiter aus der

n des Bee

trie bsvermögens maßgebend find und aus der Anführung von

8& 7 Ab5..2 Nr. 1 des Bn einem Gewerbebetriebe für das

Hiernach tft bei Fintommensfteuergesey Gewinn

nicht j ev e r Ueberschuß im Vergleich von Anfangs- und Endstand des Vetricb2vermögens eines Sbéuerabschnitts; vielmehr ist’ er

es uur insoweit, ais es h ¿ Gewerbebetrieb“, § 6 Abs. 1 Nr, 2, handel

ih dabei un „Einkünfte aus

t oder der

fördernde Vorgang unter eine der anderen Eirkommensarten des

S 6 des Einkomnrensteuergeiehes Busammnenhang mit dem Gewerbebetrieb steht. Schenkung, einen Schuldnachiaß, tommt allein in F sich gu den Einkünften aus Gewerbebetrieb veznen U Es muß si also handeln 1, um Einkünfte in Einkbomanersteuergejebes, also um cinen Zugang, der lich cine Erhöhung des Anlagekapitals darstellt, 2. uan

gebracht werden kann und im

Für eine vagè, ob Ne rfen,

» Tos o Do 1 Crnaieg VC2 nicht ledig- gewerb-

li che Einkinifte, ao solche, die mit Vorgängen des Geiverde-

betriebs in unuittelbarem Zusammenhange en, firnfte, die nüt der Eigenart dér gewerblihen Tät solher, dereu Erträgnisse organische Verbizdung haben.

Wird ciner Erwerbsgesellschaft cine Schenkung

besteuert

berührt bas, wenn nit ausdrüdlih cin anderes vereinbart wird, -

vas Grundfapital der Erwerbsgesellscha#st nicht. Es

werden

3. um Ein-

igkeit als sollen,

gauadcht, so handelt sich

vielmehr uan eimen Zuwachs zum Vetriebsvermögen, der handels-

rechtlih den Gewinn beeinflußt. Reht ausgeführt wird (Becker, Ei

Trobdem ist aber, wie mit uhr : c namensteuergesey § 6, Anm. 24, HZeile3) regelmäßig us und insoweit füx

das

Einkommen steuerrecht ein betrieböfremder Vorgang gegeben, als

und soweit hie Schenkung in

feinem Zusamanen gewerblichen Tätigkeit

mit oer

des Unternehmens oder der

Unternehmer steht, Ausnahmsweise kann es anders liegen, wenn

etwa zur Verbesserung des Vetriebs, zur An#stell schaftlichen Versuchen oder ähnlichem geschenkt wt

das faufmännisch in der Tat als reaner Wertguflu

handelt es sich hter um cin Eiakommen in e E hange mit dexr Betriebstätigkeit (val. Veder,

von wissen- ; soweit sih auswirtt, usammen-

intommensteuer-

ge{eb § 18 Anm. 17b). Entsprechendes gilt für eine Sthenkung

an dea Eingelkaufmann, wenn sie für das Seschäft Hier wird aber vie Regel sein, daß dem Unternehm Person geschenkt wird; dann ei die Schenku1 für den Handelsbetrieb aus. tsprechenòd muß der

gemeänt ift. er für seine

überhaupt.

organg ‘be-

urteilt werden, wenn ein cingelner Bigar c Unterneéhanun

schenkweise oder in anderer Art cine Schu

nahläßt. _Cip vorgange stehen, weun ctwa wegen Mangelhaftigkeit

Das kann ‘ian Zusammenhange mit cinen

gang oder zum

{ Betriebs- einer VLiefe-

rung oder wegen sonstigen Streites über thren Wert oder uah

anderer Richtung über die Güte .und Richtigkeit de

* Streit enstanden ist, Gin solcher Planen tann aud

x Forderung onzu-

nehmen sein, wenn das Entgegenkommen lediglich aus Geschästs-

fulang geschieht.

der Vorgang als ein betricbéfremder darsiellen und Drs Einkommensteuerrecht das LCinkommen nicht

Wird ‘aber ein Eingelnahlaß ohue jeden samáinenhang mit einem Anstand gewährt, so wird fich regel

N-

deshalb für veeinfussen,

Þezwedt,

Wird ‘vou Stex Gezaimntheit von Gläubigern zur Sanicrung Ei Naila gewährt, fo äßt sich allerdings auch hier nicht Lestreites, daß; der Vorgaug m weiteren Sinne genommen, un Zufaunnen- bange mit dem gewerblichen Unternehmen steht. Es handelt fich um Forderungen aus dem Gewerbebetriebe, die zua Teil nacbgeldfssen werden, und der Anlaß zum Nathiaß; witv in der Regel richt mur die allgemeine wotrtschaftliche Lage, vielmehr weist au die ArHvHeitsweise des besonderen Unternehmens Fein. ‘Trohdem handelt es sich aber, T das ift hier maßgebend, dabei in dem Sinne um cinen betriehsch fremden Vorgang, als der Nachlaß uicht unmittelbarem ZU- iammenhang: mit der erwerbenden Tätigkeit des Unternehmers und den darauf gerichteten Vorgängen fteht, vielmehr lediglich cia wirtichaftiichz Erleichterung der Lage zux Weiter führung dex Tätigkeit, die cinkommensteucrpflichtige Einkünfte bringen foll, Mit Reclzt wird. deshalb (vgl. Lion a. a. O.) der ali- azcmeinc Gläuvigernahlaß, für das Einkommeusteuerrecht der Zu tührung neuen Kapitals zum Unternehmen gleichgestellt -(vgi. auch wiederum Sianon a. a. O. S. 226), Wie aber cine Erletchte- rung der Möglichkeit gewinnbringender Fortführung des Betriebs durch Kapitalzufubr keine Vermehrung . des ecinkonmenfœuer- pflichtigen Ginkfommens aus. Gewerbebetvieb darstellt, so ist das auch für die Erleichterung der Lage dur conen aligemeinen SchulènaWlaß anzunehmen. Allerdings läßt uach iütberwiegender RNectjprehukg ein Schuldnachlaß bei einem ZivanzgSvergleth im Konkurse, Gejchäftsaussicht 8- oder Vergleichsverfahren, soweit er- lasen ist, ‘cine uatürlihe Verbindlichkeit bestehen. Das ändert aber nichts daran, daß Zunächst, und in den üWberwiegendsten Fâllen endgültig, die Restshuld für. das Unternehmen feine witt- haftlithe Bedeutung méhr bat. Sollden abex denuoch später Nad} zahlungen erfolgen, so müßten auch sie in Verfolg -der hier ver tredeuen Auffajjung und einer dana geschehenen Behandlung nun als vetrieb8fremd für die cinfomamnenbildeude Tätigkeit des Unternehmers angesehen und behandelt werden, Sie könnten den Gewinn eines fpäteren Wirtschaftsabshnitts nicht beeinflussen Hiernach war den Urtbetl dès Finanggerihis bezzutreten und die Necbtsbeslhwerde des Finanzamts Schweidniß auf Kosten des Rrichs als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 12, Dozember 1928 VI A 1499/28)

24, Nichtabzugsfähigkeit der Veruibgeiusteuer einex offereH Saubel8gesellscast bei der cinheitlichen Geivitit- feftstellung (also ax dem Gewinn der Gesellschafter). Dèe Bejchwerdeführevin eine offene Handelsgesellschaft wili zur Genznnberechmung des Steucrabschnittis an ihren Eimnahmen bie von ihr bezahite Vermögenstener abziehen, weil es Fi dabei uan Werbungzsfofben Handle,

Dée Vorbechörden haben diefen Abzug nicht zugetassen, ist beizutreten. Für vas Necht der Einkommensteuer ift die offe Handelsgesellschaft nit als steuerliches 3 ohtasubjett anerfannt. És erfolgt allerdings für sie nah 88 65 ff. des Eintommensteuer- geseßes cinßbeitlie Gewinnfeststellung. Das bedeutet aber nur die Feststellung des Gewinns (oder Verlustes) je für die eins-

BVEU?

zelnen Geselishafter. Für den Gesellschafter ciner offenen Handelsgesellschaft kann deshalb zur Frage der An“

rechnung der Vermögensteuer nichts anderes gelten ais für andere cinkommensteuerpfli@tige Einzelpersonen. Es gilt akso auc ae die Bestimmung des ‘§ 18 Abs. 1 ‘Nx. 3 des Einkommen- teuergeseßes, daß zersonalsteuern die Vèécmögensteuer' ist aber, wie allgemein anerkannt, eine Personalsteuer an dem einfomwenstcuerpflihtigen Einkommen nicht in Abzug gélracht werden dürfen. Schon wsil s sich up das Einkommen - steuergesebß und seine Anwendung handelt, kann daràt nichts ändern, daß für dice Vermögen steuer nah dem Veemögen- steuergefebe 8 2 ‘Nr. 2e die offene Handelsgesellschaft ars fteuër- liches Nechtêsubjekt behandelt wird. Zudem ist, worauf “das Finanzgericht mit Recht hinweist, auch für die Enrwerbsgejell- schaften des Körperschaftsbeuergesebcs im §17 des Körperschaft- ibeuergesebes bestimant, daß von dem steuerpflichtigen Einkomanen ausorialnatann nit (in Abzug gebracht werden dürfen, Auth die Bezugnahme der Veschwerdeführerin auf die Entscheidung des Reichsfinanzhofs vom 8, Mai 1927 VI A 182/27 ist vom Fiuang- gerichte mit Recht als nicht chbüssig zurücigewiesen worden. Jn jenem Falle hat es sich um die SranbEoriwex Ksteiner (E= handelt, die nah & 16 Nr. 1 des Körperschaftsteuergeseßes bei den eten dieses Gesetzes für die Ginkommensermittlung als abzugssähig zugebassen ist, Sie hat der Senat auch bei der offenen Handelsgesellschaft für abzugsfähig exklärt und hat dem angefügt, daß für Mitglieder ciner Personengemeinschaft die Steuern, durch die sie deshalb belasbet werden, weil sie sich zum Vetrieb eines Gewerbes zu Gefellschaften zusanunengeschlossen ‘haben, zu den Werbungskosen gehören. Die Vermögensteuer toifft aber die Gesellschafber einer offenen Handelsgesellschaft vom Standpunkt der Einkommensteuer aus nicht, weil sie sih zu einer ofene Handelsgesellschaft zusammengeschlossen haben; Vermögenfteuer müßten bie Gesellschafter zu dem hier gebundenen Vermögen au bezahlen, wenn sie nicht eine offene Handelsgesellschaft gebildet hätten (vgl. § 46 des Reichë#bewertungsgeseb2s). Die Vermögen- steuer hat aljo nicht ihren Gru n-d in dem Zusammenschlusse, Uebrigens war es ein Beweggrund jener Enischeidung, die offene Handelsgesellshaft zu Fragen der ‘Einkommensteuerberehnung, [use die Verhältnisse entsprechend liegen, wie die Körperschaften es Nöuperithaitlteuergesezes zu behandelu; und das führt wieder hier für die Vermögensieuer zum Hinweis auf §& 17 des Körper- shaftsteuergesezes. Zur Augleihung von Unbilligkeiten, die \ih bei dieser Behandlungsweise n ergeben könnten, wenn cin .Ge- sells ér einer offenen Handelsgesellschaft für seine Person überschuldet ist, dient die Bestimmung des § 16 des Vevmögen- sieuergeseßes über eine diesfalls 1m Frage kommende Zurü- zahlung an Vermögensteuêr, Aus dieser Vorschrift kann icbérdies entnommen werden, daß au .das Vermögensteuergeseß davon ase geht, die Verinögensteuer der offenen andelsgefellschaft sei am f ocaatee EOe inkommen nicht abgugsfa t

i Ei . Na alledem ist die Ne schwerde unbegründet, fie war hierrta zurückzuweisen (Urteil vom 19, Smiuac 1999 ŸI A Ra E s

S Ä E E O