1929 / 37 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

nicht gemacht werden sollte, würde ih jedenfalls keine Ver

,

anlassung sehen, das Gese von hier aus zu machen, weil ich mir

von einem Zweierlei in diesem Spezialfall keinen Vorteil ver- spreche, zumal da auch durch das Gesey vom 4. August 1922 eine Uebereinstimmung des alten preußishen Disziplinargeseßes mit der Reichsverfassung herbeizuführen versucht ist, Jn diesem Ge- seße heißt es:

8 2 des Geseßes erhält folgenden Abs, 2:

Die ihm

=— dem Beamten

durch sein Amt auserlegten Pflichten im Sinne des Abs. 1 Nx. 1 verleßt insbesondere auch ein Beamter, der Bestrebungen, die auf Wiederherstellung der Monarchie oder gegen den Be stand der Republik gerichtet sind, im Amte, durch Mißbrauch seiner amtlichen Stellung oder gehässig oder aufreizend in der Oeffentlichkeit fördert oder solche Bestrebungen durch Verleum dung oder Beschimpfung oder Verächtlihmachung der Republik, des Reichspräsidenten oder von Mitgliedern der im Amte be- findlihen oder einer früheren republikanish-parlamentarischen Regierung des Reichs oder cines Landes unterstüßt.

Der Disziplinarhof Preußens hat in Anwendung dieses Ge- seßes am 6. 4. 1925 einen entsprehenden Beschluß gefaßt, in dem er sagt:

Die Ausübung des jedem Deutschen in der Reichsverfassung vom 11, August 1919 gewährleisteten Rechts der freien Meinungsäußerung (Art. 118) und des Petitionsreh1s (Art. 126) durch einen Beamten darf nicht über die ihm durch sein Dienst- verhältnis zum Staate gezogenen Schranken hinausgehen, Der Beamte hat danach auch in der Betätigung dieser Rechte, die ihm an sich zustehen, diejenigen Grenzen zu wahren, welche sich aus dem 2 des Disziplinargeseßes vom 21, Juli 1852 für sein gesamtes dienstlihes wie außerdienstlihes Verhalten er- geben. Er muß mithin die durch Anstand und Sitte sowie durch die Dienstzucht gebotenen Formen innehalten, darf aber auch inhalt{lih nicht gegen die ihm durch die Beamtenstellung auferlegten besonderen Pflichten verstoßen. - Bei diesex Aus- ‘Tegung befindet sich der Disziplinarhof in Uebereinstimmung mit dem Urteile des preußischen Oberverwaltungsgerihts vom 26. September 1921 sowie mit den Entscheidungen des Reichs- disziplinarhofs vom 21. Oktober 1924 und vom 24. Februar 1925, Dieser Grundsaß gilt auch für das Recht des Beamten, sih mit Eingaben an den Beamtenauss{huß seiner Behörde zu wenden.

Das Staatsministerium hat sich als zweite Jnstanz am 24, Sép- bember 1925 auf den gleichen Standpunkt gestellt, und ih habe im vorigen Jahre auf eine Anfrage dem Schrader-Verband einen entsprehenden Bescheid als Bescheid des Staatsministeriums áu- gehen lassen. Ein unniittelbarer Anlaß, hier eine Neureglung zu treffen, liegt also nicht vor; höchstens dann, wenn man si auf dét Standpunkt der Oeffentlichkeit dexr Verhandlung stellt. Jeden- falls müssen wir schen, mit den jeßigen Bestintmiüngen so laitge auszukommen, bis neue Bestimmungen geschaffen sind. Aber der Grundsay, der hier aufgestellt ist, liegt im Juteresse des Staates und zweifellos œauch im Futeresse der Beamten und muß untex allen Umständen beibehalten werden. Jever Beamte hat seine Pflicht gegenüber der Verfassung, die er beschworen hat, treu und objektiv zu exflillen, und wer das nicht tut oder nicht glaubt tun zu können, der. wird mit Disziplinarmaßnahmen rechnen müssen; denn der nächste Paragraph des Geseßes von 1922 heißt: Fm Wiederholungsfalle is vom Disziplinarhof auf Dienstent- lassung zu erkennen.

Die Verbände! Es ist hier wiederholt gesagt worden, das Ministerium un insbesondere ih hätte die Verbände troß ihrer scharfen Kampfesweise in einer Art behandelt, die mit der Würde des Mivisteriums nicht ganz zu vereinbaren sei. Man übersicht dabei, daß die Beamten das Koalitionsrecht, das Ver- sammlungsrecht und die Pressefreiheit haben, und das ein- schränkende Bestimmungen nur in den Vorschriften bestehen, die ih soeben vorgetragen habe. Es ist notürlih eine Frage des Ge- schmacks, wie die Juteressen durch die Organisationen im ein- gelnen vertreten werden. Darauf einzuwirken, liegt außerhalb meinex Befugnisse und auch außerhalb meines Geshmacks. Fch könnte nur dadurch einwirken, daß ich prüfe, in welcher Weise ih noch Verbindungen mit Verbänden aufrechterhalte, die ständig unsachlich gegen das Ministerium auftreten, Man soll aber diese Seite der Tätigkeit dexr Verbände auch nicht übershäßen. Der Umstand daß bei den Polizcibeamten mehrere Organisationen be- stehen, der daraus folgénde Umstand, daß eine gewisse Konkurrenz zu einem Vorgehen nötigt, das bei einer einheitlichen Organisation nicht nötig sein würde, und dex Umstand, daß Klappern zum Handwerk gehört, veranlaßt mich, diese Dinge viel mildex und viel weniger aufgeregt anzuschen, als es auf cinzelnen Seiten hier geschieht. Jh gebe zu, daß die Beamtenverbände und ihre Vertretungen etwas verärgert sind, weil ihnen nicht alle Blütenträume gereift sind. Es sind in den leßten Fahren große Gesete gemacht worden, bei denen die Beamtenverbände bestimmte Wünsche hatten, die sie unter allen Umständen als präjudizierend für die gesamte Beamtengeseßgebung forderten, nämlich die Be- soldungs8ordnung und das Polizeibeamtengeseß. Die Wünsche sind, foweit sie mit dem Staatsinteresse und den Staatsmitteln ver- einbar und mit der Auffassung des Hauses übereinstimmten, berüdcksihtigt worden; soweit das Staatsinteresse niht mit den Wünschen vereinbar war, mußten sie abgelehnt werden, und sie hæben aus dem gleihen Grunde auch später nicht erfüllt werden können. Es is nach wie vor mein Grundsaß, die Beamten- organisationen als berechtigte Körperschaften und Vertreter der Beamten anzusehen und zu behandeln. Jch und meine Beamten freuen uns, wenn wix die Wünsche der Beamten hören können, wenn sie sahlih vorgetragen und sachlih begründet werden, Aber niemals wird eine Organisation außerbalb des Hauses bestimmen können, niemals wird ein Mitbestimmungsreht in Frage kommen; denn dann würde ih Jhnen, meine Herrn Abgeordneten, ein Recht über den Ministex wegnehmen, und daher müßten Sie sich selbst

,

:solche Einwirkung der Organisationen au entschieden verbitten.

Aus den Reden, besonders der radikalen Vertreter im Hause, kang verschiedenilih heraus, daß Deutschland und Preußen be- sonders mit threr Polizei ein Staat der Unterdrückung und von einem Geist beherxscht sei, wie er faum sonst in der Welt existiere.

Neich8- und StaatZ3anzeiger Nr. 36 vom 12, Februar 1929,

sagt man so leichthin, führt dafür eine Reihe angeblicher Beispiele an, und dann geht die Sache so in die Welt hinaus und meist recht kritiklos wird sie aufgenommen, Jh möchte demgegen- über die Wahrheit feststellen. Fn Deutschland hat auf Grund der Verfassung und der Gesebve jeder vollè Vereinsfreiheit, volle Rede- freiheit und alle Pressebeshränkungen, Plakatbeschränkungen sind gefallen. Von der Autokratie, von der Herr Prelle sprach, kann wirklih nicht geredet werden. Also man kann hier in Deutsch- lend und Preußen reden und schreiben, sich versammeln, demon= strieren, so viel man will, mehr als man frühex je gekonnt hat,

Auch von einer Unduldsamkeit der Behörden kann bei objektiver Betrachtung der Dinge nicht geredet werden. Deutsch- land ist tatsählich das freieste Land der Erde, Wie überall in der Welt ist natürlich diese Freiheit begrenzt durh das Fnteresse der Staatsbürger der Allgemeinheit, und selbstverständlich insoweit, als die Wahrnehimüing eines eigenen Rechts nicht ein anderes Geseß verleßen darf.._(Sehr richtig!) Der Schuß diesex Gesetze ist zugleih das Geseß zum Schuß Andersdenkender. Fm Falle straf- barer Handlungen muß und wird eingeschritten werden, gleichgültig gegen wen, Und wenn éine ungleihmäßige Behandlung geschieht die Abgeordneter Kaufmann gestern daraus herzuleiten versuchte, daß er einen Erlaß des Regierungspräsidenten anführte, wonach nationalsozialistishe Versammlungen durch zwei Beamte über - wacht werden, andere Versammlungen aber niht —, so geht dieser Schluß fehl. Es besteht keine Verpflichtung, zu überwachen, es besteht ein Recht, zu überwachen. (Sehr richtig! in der Mitte und links.) Dieses Recht erschöpft sih nah der Entscheidung des Oberverwakltungsgerichts dadurch, daß niht mehr als zwei Beamte zur Bewachung entsandt werden sollen. Aber, meine Damen und Herren, der Staat, der die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung sicherzustellen und mit seinen Organen zu wahren hat, muß sich über das Treiben der Staatsbürger in- formieren (sehr richtig!), und wenn einzelne Gruppen von Staats- bürgern durch ihr ganzes Auftreten, ihre Reden, ihr Schreiben, ihre Versammlungen Anlaß zu dem ‘Verdacht geben, als könnten sie strafbare Handlungen begehen oder vorbereiten, dann wäre es eine Pflichtversäumnis der Behörden, wenn sie sich nicht durch ausreichende JFnformation von der Richtigkeit einer solhen An- nahme überzeugen würden. (Erneute Zustimmung bei der Mehr- heit.) Die einzige Möglichkeit zur Fnformation bei Versamm- lungen ist deren Ueberwachung. Sie darf niht in der Weise er- folgen, wie es früher geschehen ist, daß der Beamte sih an den Vorstandstish seßt, die Pickelhaube neben sih legt und sich, wenn irgend jemand etwas Bedenkliches sagt, erhebt und die Ver sammlung für aufgelöst erklärt. Jn der Weise darf das nicht geschehen und geschieht auch nicht. Aber warum wehren sich denn die Herren so sehr gegen diese Ueberwachung? Sie tut ihnen doch nihts! Wenn sie niht wirklih strafbare Handlungen begehen oder vorbereiten wollen, wenn sie durch ihre Reden nicht gegen die Geseße verstoßen wollen, brauchen sie doch die Ueberwachung niht zu fürchten. (Sehr gut! in der Mitte und links.) Nein, in det Uéberwächuüng von Versammlungen liegt nicht eine ungleich- mäßige Behandlung, sondern das ist mir eine Vorsorge dés Staates, von der niht abgegangen werden kann. Die Unduldsam keit liegt jedenfalls niht bei den Staatsorganen, sondern auf einer ganz anderen Seite. Sie liegt bei den radikalen Personen und Verbänden (sehr richtig), die nicht dulden können, daß auch andere Meinungen bestehen. Gerade deswegen hat ja die Polizei mehr zu tun, als es sonst nötig wäre.

Nun ist hier heute ein Antrag eingebracht worden, in dem von der Staatsregierung eine Statistik darüber verlangt wird, wieviel Verbände an Zusammenstößen be- teiligt sind, wer die Shuld im einzelnen trägt usw. usw. Sie werden das Verlangen beschließen, die Statistik wird zufantmen gestellt werden, und Sie werden einen Ueberblick bekomnien. Aber diese Statistik wird nicht vollständig sein können, weil ja nicht in allen Fällen eine gerichtliche Feststellung erfolgt sein wird. Es können also nur - die ersten polizeilihen Feststellungen geliefert werden, daher wird diese Statistik niht lückenlos sein; damit müssen Sie von vornherein rechnen. (Sehr richtig! bei. den Deutschen Demokraten.) Aber Sie werden auch aus dieser Zu- sammenstellung schon ersehen, daß absichtlich organisfierte Ueber- fälle cinzelner Verbände und einzelner Personen in ziemlich großer Zahl vorliegen, und daß gerade die radikalsten Organisationen am unduldsamsten sind. (Sehr wahr!)

Herr Kollege Mezenthin hat gestern ganz nett und rund und s{hón gesagt, wir sollten einmal überlegen, ob nicht die polizeilihe Begleitung von Demonstrations- zügen eingestellt werden kann. Ja, sehr verehrter Herx Kollege, das überlegen wir seit Fahren. (Abg. Meßenthin: Vielleiht kommen Sie mit dexr Ueberlegung mal zum Schluß!) Ja, das glaube ih nicht! Denn Sie dürfen eins nicht ver- gessen, Herr Kollege: wenn Sie einmal eine eingehende Besprehung mit den Sachbearbeitern im Polizeipräsidimn hätten, würden Sie erkennen, daß sich die Verbände auf eine neue Polizeitaktik immer wieder genau einstellen, so daß cs dauernd eines Studiums der polizeilichen Organe bedarf, was nunmehr die Polizei zum Schuße der Minderheit oder der Demonstranten tun muß, um Angriffe von anderen abzuwehren und die Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten, Fch würde diese Begleitung und Bedeckung am liebsten noch heute einstellen lassen. Denn das ist ja gerade, wie au die Statistik beweist, die größte Fnanspruhnahme der Polizei, die sie von den übrigen Aufgaben abzieht, die sie aber im Futeresse von Sicherheit und Ordnung

auf sich nehmen muß. (Abg. Stieler: Dann könnten wir in wenigen Wochen ctwas erleben!) Wenn ganz generell oder auch nur in der Mehrzahl der Fälle eine solche Zurückziehung der Polizei erfolgen würde, dann wären Mord und Totschlag die Folge (lebhafte Zustimmung), und Demonstrationen könnten überhaupt nur noch da stattfinden, wo die Demonstranten die Mehrheit bilden. Aber überall da, wo sie demonstrieren wollten, wo sie in der Minderheit sind, wäre faktisch jedé Demonstration, also jede Ausübung eines verfassung3mäßigen Rechtes, rein unmöglih. So haben sich die Verhältnisse leider entwickelt, Meine Herren, Sie sehen immer nur die Demonstrationen, die in den Zeitungen angekündigt sind, ob da mal ein Stahlhelmtag, ein Rotfrontkämpfertag oder diese oder jene große Organisation an einem bestimmten Sonntag oder Feiertag oder an einem

bestimmten Wochentag aus irgendeinem Anlaß auftritt; Sie

. 4,

sehen aber nicht, daß z. B. in jedem Stadtviertel Hier in Berlin täglicch Demonstrationen sind und täglich Ueberfälle erfolgen, ivorauf dann die Zeitungen große Berichte bringen von neuen Zusammienstößen, neuen Ueberfällen auf die Polizei usw. Das ist die Praxis, in die Sie sih bitte auch einmal hineinversegen wollen, Die Ueberwachung würde ich gern einstellen, wenn jeder die Duldsamkeit gegenüber den anderen übt, die nah der Verfassung doch eigentlih die Voraussezung für die Rechte ist, die die Verfassung jedem Staatsbürger gewährt.

Vielleicht darf ih auch hier einmal einen Vorschlag machen oder auf eine Erfahrung hinweisen, die ich gemacht habe, oder auf etwas, was ich gesehen habe, Fn Amerika hat jeder die Möglichkeit, eine Versammlung unter freiem Himmel auf der Straße, auch im Verkehrsknotenpunkt, abzuhalten. Ex stellt sich auf eine Bank oder auf einen Wagen und fängt an zu reden, Worüber er reden will, steht auf einem Plakat. Ebenso ist es übrigens in England, im Hydepark in London. Ex fängt also an zu reden und sammelt 50, 100 000 Menschen um si, je nachdem. Bei religiösen Versammlungen, bei Versammlungen, ivo ein veligióses Thema erörtert wird, ist eine Genehmigung notwendig. Meine Heren, in diesen Versammlungèn finden Sie sehr viele Gegner des Redners, hören aber keinen einzigen Zwischenruf, keine einzige Gegenrede. Wer seine Meinung äußern will, geht an die nächste Straßenecke hin, sammelt dort Leute um sihch und redet dort. Man geht von dem Grundsaß aus, daß jeder das Recht hat, seine Meinung zu äußern, und daß jeder das Recht hat, diese Meinung sich anzuhören, daß er aber nicht das Recht hat, dem anderen wegen seiner Meinung böse zu sein oder ihn zu unterbrechen. (Zuruf: So viel Straßen gäbe es ja in Deutschland gar niht!) Das würde sehr {nell ein Ende nehmen. Das heißt, meine Herren: : jedex duldet jeden. Erst dazu müssen wir kommen, dazu muß die Selbst- erziehüng, dazu müßte die Erziehung der einzelnen Parteien führen (Abg. Meier [Berlin]: Das geht aber nicht! So viel Straßen gibt es nicht in Berlin, wie es Parteien in Deutsch- land gibt!), dann würden wir die Zusammenstöße niht haben, dann würden wir auch die polizeiliche Ueberwachung nicht not- wendig haben, die heute noch erforderlih ist und weswegen wir, Herr Kollege Barteld, auch die Bereitshaften brauchen, die wir nicht auflösen könnén (Abg. Barteld [Hannover]: Will ih ja gar nit auflösen! Fch will nux volle Bereitschaften haben!), iveil wir so junge Leute niht im Einzeldienst auf die Straße stellen können, die wir dann aber auch nicht auflösen können, weil wir uns niht in Situationen begeben / dürfen, die. die Gefahr von Vorgängen heraufbeschwören, wie sie im Sommer 1927 in Wien passiert sind.

Aber zu dieser Duldsamkeir, von ber ich eben sprach und die

ich für notwendig halte, haben wir es bisher nit gebracht, Was soll man fich aber auch wundern, meine Herren, wenn mau hier im Parlament sieht, daß niemand eine andere Meinung vertragen famnn, und daß gleich fehr lärmende und wenig s{chöne Ziwischen- rufe erfolgen, wenn ein Redner eine andere Méinung zunt “Aus- druck bringt, Also Dulbdsamkeit auf allen Gebieten wäre im Juter- esse der politischen Erzichüng, auch im Juteresse der Ruhe Und des Fricdens und der Entwicklung der politischen Meinutgen: für jede Partei jedenfalls das gegebene. Meine Hexren, Stink- bomben, Totschläger, Versammlungssprengungen, Ueberfälbe, Auf- reizung zur Gewalt, Ueberfälle auf Polizeibeamte sind doch wahr- haftig keine schr überzeugend wirkenden politischen Argumente, (Sehr richbig!) Herr Kasper und auch einige andere Herren haben sich über ir angeblichen militärischen Drill in der Schub- polizei beschwert, und Herr Bartéld wünschte Auflöfung der Bereitshaften. (Abg. Barteld [Hannover]: Nein, das wünsche ih nicht, das i} ein Jrrtum!) Dann ist’ das erledigt; ih hatke gestern aus Jhrer- Nede entnomanen, daß Sie cs wünschten, Ganz abgesehen davon, däß junge Leute von 20 bis 22 Jahren nicht im Gingeldienst verwendet werden können, wäre der Poligei- dienst ja auch gehandikapt und in die Lage verseßt, wie es im Juni 1927 in Wien der Fall gewesen s, Militärischer Drill ‘er- folgt vielleicht hier und da einmal; geduldet wird er aber nicht, und es wird sofort Abhilfe geschaffen, sobald von cinem solchen Drill an der Zentralstelle oder auch an den Mittelstellen etioas bekannt wirs, Was versteht man aber ecigentlich unter militäs rischem Drill? Der eine sieht schon das gewöhnliche Turnen und den Sport als Drill an, weil er keine Lust zum Turnen hat, ob- wohl es gesund und zweckmäßig für ihn wäre, und der. andere hält schon eine einfache Ordwungämaßnahnme für Drill, Wo wirk» lich Drill erfolgt, wivd er, wie ich bereits gesagt habe, abgeschafft, Es gilt, die Polizei zu eimer Polizei und nicht zu Militäc zu macken, und mit militärischen Drillmaßnahmen erzieht man keine Beamten, die man später auf die Menschen loslassen soll. Diese einfache Ueberlegung, die auch meiner Ueberzeugung entspringt, follte mich vor solhèn Angriffen s{übßen, wie sie Hier“ wieder gegen mich gerichtet worden sind.

Auf Uebungen, auch auf Geländeübvbungen, kanu dié Polizei aver, und zwar deshalb nicht verzihten, weil solche lebungen ia Jnteresss ver Polizeibeamten selbst notwendig sind, und weil die Vol'igei bei eventuellen Vevbrecherjagden darin gz: übt sein muß. (Sehr richtig!) Der Fall der Gebrüder Heidger in Köln hat beiviesen, wie notwendig diese Uebungen sind, die es ermöglichen, ohne Gefahr für das Publikum ein größeres Gebiet poligeilich zu umstellen und den Verbrecher zu fangen, Oder soll die Polizei eiwa die Reichswehr heranziehen, wenn fie solche tak- tischen und militärischen Maßnahmen ergreifen muß? Dann sind solche Geländeübungen auch für Brände, Raubüberfälle usw, dringend erforderlich, und sie sind auch notwendig, um die Bes amten im praktischen Dienst für jeden vorkommenden Fall zu erziehen,

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlih für den Anzeigenteil: - s Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesell[chaft, Berlin, Wilhelmstraße 22. |

Sechs Beilagen

(einschließl, Börsenbeilage und drei Hentralhandelsregisterbeilageu),

reußisher

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfae!valtenen Petitzeile 1,05 ÆA

einer dreigelpaltenen Einheitszeile 1,75 #4 Anzeigen nimmt an die Geschäftéstele Berlin 8W 48, Wilhelmstraße 32. Ulle Druckausfträge sind au! einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzutenden, insbesondere ist darin auch anzugeven, welche Worte etwa durch Sperr - dru ck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

(I& Erscheint an jedem Wochentag aberids Bezugspreis vierteljährlih 9 #ÆÆ{Æ Alle Pottanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auh die Geschäftsstelle 5W 48, Wilhelmstraße 32 Einzelne Nummern kosten 30 &#/, einzelne Beilagen kosten 10 #- Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einihliei:lich ves Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573 2

Fr. B77. RNRefcthS8bankgirokonto.

Junhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches -Neich,

Bekanntmachung, betreffend die Umsaßsieuerumrehnungs\äße auf Reichsmark für die nicht an der Berliner Börse notierten ausländischen Zahlungsmittel für den Monat Januar 1929.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpre1s.

Bekanntmachung über Aenderung des Branntweingrundpreises und des Monopolausgleichs für das Betriebsjahr 1928/29,

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 6 des Reichs- geseßblatts Teil T und der Nummern 8 und 9 Teil IL.

Preußen. Ernennungen und fonstige Personalveränderungen.

Amtliches. Deutsches Reich,

Velen a Gun g.

Die Umsaßsteuerumrechnungssäße anf Reichsmark

für die nicht an der Berliner Börse notierten aus- ländishen Zahlungsmittel werden im Nachgang zu der Bekanntmachung vom 1. Februar 1929 (Reichsanzeiger Nr. 28 vom 2. Februar 1929) für den Monat Januar 1929, wie folgt, festgeseßt:

\ z Meichs- e Staat Œinheitit | eid 1 | Argentinien .___,| 100 Goldpesos | 403,01 2 British Hongkong . . | 100 Dollar L SOSB 3 | Britisch Ostindien . . | 100 Nupten 153,48 4 British Straits | Settlements . . . | 100 Dollar | 236,39 © Chile E E I eleg l O48 | China-Schanghai . | 100 LTael (Silber) l 26027 7 | Luxemburg 12000 anes | 58,46 8 | Merifo l 100 Pesos | 203,67 9 | Peru i T T PDtund L708 10 | Ünion d. Soztalistischen | Sowjietrepubliken . | 10 neue Nubel | | (= 1 Tscherwonez) | 21,64

Berlin, den 13. Februar 1929. Der Neichsminister der Finanzen. J. A.: Zarden.

eta mit 2A A

Belantmähuna

über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Vers- ordnung zur Durchführung des Geseßes über wert- beständige Hypotheken vom 29, Juni 1923 (RGBl. [ S. 482),

Der Londoner Goldpreis beträgt : j tür eine Unze Feingold e G L A, für ein Gramm Feingold demna . . 32,7777 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Yeichsanzeiger in Berlin ericheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Yeichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. Berlin, den 13. Februar 1929. Reichsbankdirefktorium. Dreyse. Fu chSs.

Betanntmagh un @

über Aenderung des Branatwetngrundpreises und des Monopolausgleihs für das Betriebsjahr 1928/29.

Auf Grund des am 12. Februar 1929 von der Reichs- monopolverwaltung für Branntwein gemeinjam mit dem Beirat gefaßten Beschlusses wird in Abänderung der Bekanntmachung vom 24. September 1928 Ila 3645 folgendes bekanntgegeben:

1, Für den vom 20. Februar 1929 ab hergestellten Branntwein

beträgt der Grundpreis vorläufig at 02 NM tür das Hektoliter Weingeist. 2. Vom 20. Februar 1929 ab beträgt 1. der regelmäßige Monopolauégleich vorläufig a) wenn er von: dèr Weingeistmenge zu be- rechnen ist 152 des Geießes) . . . . 438,— RM für das Hektoliter Weingeist, b) wenn er von dem Gewicht zu berechnen ist 153 Abs. 2 des Geießes) L. bei Lifören und anderen weingeisthaltigen Erzeugnissen A 260280: MM 2. bei Arraf, Rum und Kognak . « « . 350,40 NM 3. bei anderem Brauntwein .… » « « « 438,— NM für einen Doppelzentner;

Berlin, Mittwoch, den 13. Februar, abends.

2, Allgemeiner ermäßigter Monopolausgleih kommt nicht zur

3, der betondere ermäßigte Monopolausgleich 152 in Ver Berhältnis bindung mit § 92 Abs. 2 des Geteues) vonläufig [ a) wenn er von der Weingeistmenge zu be-

für das Hektoliter W b) wenn er von dem Gewicht zu berehnen ist (S 193 Abs, 2 des Gesetzes) für einen Doppelzentner. Berlin, den 12. Februar 1929. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein Nebelung.

machung.

S y z e Z M der der Justiz nur um Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 6 | der der Justiz nur um 2 v des Neichsgeseßblatts Teil T enthält: Weiteres Geseg zuc Entlastung des Neichsaerichts, vom 8. Fe- | und [parsame Bemessung aller Kräfte habe zu ein brifar 1929 die Zwelte Verord streitigkeiten, vom 8. Februa ; Verortnung i 26. Januar 1929. Umfang + Bogen. Berlin, den 12. Februar 1929. Neichsverlagsamt.

Verkaufspreis 0,15 RM. Dr. Kaisenberg.

Betannrtm&ch Un ck

Die von heute ab zur Ausgabe gelange! des Neichsgeseßb!atts Teil II enthält: A das Abkommen qur WBetlegrerig det finanziellen fckchreckerd fei der Zugcrg df Sruberrten bet StcitStotffc: Streitfragen zwischen Deutschland und Rumänien, vom 8. Februar 1929, | Preußen gestiegen, und zwar von 6000 im Fahre 1913’ a1 die Bekanntmachung über die Ratifikation des Abkommens zur | im Fahre 1927. Die Unterbringung dieses juristishen “Nahe Beilegung der finanziellen Streitfragen zwischen Deutschland und | wuchjes in den kommende Rumänien, vom 8

die Bekannt

de Nummer 8

nntmachung über den Shuß von Erfindungen, Mustern | nommene Reform de ldungswe : Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 31. Januar 1929 und | ins Stocken geraten, daß das Reichsjustizninisterium inzw die Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern Warenzeichen auf etner Ausstellung, vom 4. Februar 1929, Verkaufspreis Berlin, den 13. Februar 1929, Neichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

DELEAK I (Q il &

ie von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 Reichsgeseyzblatts Teil Il enthält:

G aue Sn a dem Vertrag über die Aehtung des Krieges, vom | Abwanderung in andere Berufe zu verhindern. Durch 9, Februar 1929.

Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 12. Februar 1929.

Reichsverlagsamt. Dr. Ka isenberg.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

zu dedcen. E la l. 5 F 47 M E nh L Berhaltnts d Volk, insb( J

cFustiz Presse, beser

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Ressorts, abgesehen von der Sch zesteigert, der der Justiz nux um 12,9 vH

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er Anforderungen an die cinzelnen Beamten geführt,

z Dr . die Revision in bürgerlihen Nechts- | Teil bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit reiche

mten spreche derx Minister für ihre treue Mitarbeit

WvrtHidhaft hie f Í ft intorotitert 20i0o0 Q; Wirtschaft, die fich lebhaft interessiert zeige. 2

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Assessorenprüfung werde der den nächsten Tagen D

öffentlichung gelangende Bericht des Präsidenten des

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ziehung des geeigneten Nachwuchses für die Fustizbehö

Staatsanwaltschaft, beruhend auf einer gewissen A gegen diesen Dient. Dieser Abneigung mit allen Mit

gemein werde sie tüchtige Kräfte vorzugsweise fördern, Austausch zwischen den Bezirken hoffe sie den Blick der zu erweitern und Angebot und Nrhfrage von Kräf Minister der Strafrechtspjlege besonderes «Fnteresse zu. dauernd bemüht, die Stra gerichte mit besonders leisiun( Kräften zu beseßen, ebenjo die Staatsanwaltschafren. anwälte und Strafrihcer würden durch Abordnung zu

Preuften.

Finanzministerium,

Die Rentmeisterstel le bei der staatlichen Kreiskasse in Ma iu Mea ao he oie, Mo R: Bartenstein, Regierungsbezirk Königsberg, ist zum 1. April | FUs&lgen zur 1 lageerhebung komne. Andererseits se

und Forsten.

Die Oberförsterstelle Haiger. im Wiesbaden ist zum 1. Juni 1929

/ 1 E ] zu besezen. müssen bis zum 18. März 1929 eingehen.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Hauptausschu n ae L N Berichterstatter (Dem.) betonte nah dem Bericht des Nachrihtenbüros des Ver- eins deutscher Zeitungsverleger Aufstellung des Haushalts und bei der Justizverwaltung selbst im leßten Fahre ahl der Ri ahl der im

Preußischen M. die Vorberatung des Fustiz- | worden. Zum 1. April 1929 werde die Betriebsräteverfassung iw Grzimek | allen Betrieben eingeführt. Eine weitere Béfriedung der Arbeitsverhältnisse werde hiervon erwartet. Die Beziehungen zwischen Justiz und Presse seien im lezten Fahre besonders ge- fördert worden. Die in allen Bezirken eingerichteten Ab, s€- Insbesondere sei gegen 1913 stellen hätten sid ausgezeichnet bewährt. Zum Schluß strei te der ter und sonstigen oberen Beamten, aber auch Minister noch ku 2 t tätigen mittleren Beamten, materielle Behandlung au ( Auch sonst le der Großen Anfrage vorbehalten bleiben müsse, die hierzu von der ur Vertrauenskrisis i tervereins zu verweisen, Düsterberg es abgélehnt ‘habe, die Spruchrichter

tags be

die Spazsanmkeit, die bei der ih gezeigt habe.

chwierigeren Dien Diese Beamten seien ent ußbedarf relativ verringert,

ion des Preußischen Ri

astet worden.

diè jeßt im Fal

kursen mit der Arbei‘sweise der Polizei vertraut gema

daß in den leßten Fahren die Zahl der Meineidsankl

YOS 6 ; i i Bn En Dre : LeIDS( Vebdrbenhause wid für den Rentmeister eine Wohnung bereit | ete ebatte eite L d Be Cn

v - 847 E gestellt werden.

Regierungsbezirk | Todesurteile seien seit der am 13, «Fanuar 1928 ba fate Bewerbungen

richtung Böttchers niht mehr vollstreckt worden. Fnzwi

vorläufig nicht zu vollstrecken. Fm übrigen sei auch die

Fine Aenderung sei unbeding Erledigung der Frage gzurückge

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besonders die Frage der Vereinfahung eri und der Unterbringung des Arbeitsgertcht dessen 188,— RNM | Räume unzulänglih seien. H heben sei d ifsammen- arbeiten im Rechtsaus i Art der persönlichen Behandlung von Wuünsc eschwerden der Abgeordneten 112,80 RM | aller Parteien . durch den Minister und sein Ministerium. Das Wo1 ie f tinis T Schmidt. Ec wies darauf | ioie auch den ichterstattex

bereits anerfan1 er Sparsamkeit aufgestellt ivorden sei. Das e ) aus einem Vergleich mit der Entiwicklung des ( / Die Ausgaben ded ganzen Staatshaushalts seien seit 1913 um 219 vH gestiegen, die Ausgaben des Justizhaushalts um 75 vH; der Zuschußbedars des Gesamthaushalts sei in der gleichen Zeit um 120 vH gestiegen,

7 vH. Der Personalbef gesamten

e sich um 16 vH

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Erhöhung

die zunt Den Bes seine be-

den Verkehr mit Arzneimitteln, vom | sondere Anerkennung aus. Auch bei den sächlihen Ausgaben set bei Aufstellung des Etats nah Möglichkeit gespart. Die Justiz- verwaltung bemühe sich fortgeseßt um Verbesserung und Ver- billigung ihres Geshäftsgangs durch Rationalisterung un Modermisierung und begrüße dabei dankbar die Mitarbeit der

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4

er Wirtschaft eine e u entwerfen. Jnt

Widerspxruch zu den Bemühnngen der Verwaliung, Personal zu zahlenmäßige Entwicklung des Nach-

wuchses, * Der jährlihe Zugang an Assessoren sei ständig in

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Problem

ischen Justizverwaltung in Angriff ge- ildungswe]ens ei dadur ischen stt

der Angelegenheit angenommen habe, um eine einheitlihe Reges lung für das ganze Reich herbeizuführen. Preußen sei an AAA Verhandlungen lebhaft beteiligt Uebex die Ergebnisse des

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Fan l tt& 7 u n20lntos 5 eun t+ npolon Ny io Gor prusungsamtis tim einzelnen Auskunft geben. Was die YHerants

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lange, so zeige sih ein bedauerliher Mangel an Nahwuchs bel dex

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gegenzuaröveiten, - sei die Justizverwaltung bemüht. Ganz allo

um ihrck lebhaftew Beamtew ¿en àusgs

zugleichen. Auf dem Gebiet der Rechtspflege wandte der

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der Staatsanwaltschoefst würden im Funteresse einer wirksameren Verbrechensbekämpfung, namentlih in den Großstädten, Versuche von Einrichtung von Fachdezernaten unternomnen. Gegenüber den Klagen, daß zuviel Anklagen ‘erhoben würden, weise der Minister darauf hin, daß es nah den Statistiken nur in 25 vH der

i richtig, agen bes g an dié

Staatsanwaltschaft zu besonderer Vorsicht bei der Erhebung von Anklagen wegen Eidesverlezungen sei daher in Aussicht ge- Rae Die Beteiligung der Arbeitershaft am Schöffen- und E Se iz U 2 E 4A ç e Beschworenenantt habe fich überall gehoben und stelle sih für 19

Ministerium für Laudwirtsc ast, Domänen bei den Geschworenen M 24,07 vH, bei Straftammershöffen G 28,42 vH und bei Schöffen für Schöffengerichte auf 31,49 vH,

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auch das Reichsjustizministerium mit Rücksicht auf die schwebenden Verhändlungen über das Strafgeseßbuh gebèten, Todesurteile

Zahl derx

Todesurteile von 83 im Fahre 1925 auf 30 im Fahre 1928 zurücks- gegangen. Die Geschäfte der Arbeitsgerichte seien unerwattet angewachsen. Das habe an vielen Orten zu Schwierigkeiten hiws ns der Unterbringung De namentlich auch in Berlin,

O we und könne nicht bis zur d ( tellt werden, wie die Berliner Landgerichte . einheitlih - untergebraht werden könnten. Zum

Land- | 1. April 1928 sei die neue Büroordnung bei dexr Justiz eingeführt

rz den L Kölling-Hoffmann.

et | deutshnationalen ' Fraktion gestellt worden seien,

enn dessew der Erörterung des Urantrages und

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er sih doch verpflichtet, den Kammergerichtsprästdenten Tigges gegen die im- Anschluß an das Disziplinarverfähren er-