1929 / 40 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

{877761

Der Versteigerungser1ös, welcher auf | nom. NM 80 nmcht vo1gekommener Aftten unerer (Kesell1chait | ent'ällt, beträgt RM Betrag ist beim Hessichen Mainz gegen Einreichung Hierbei ist das Akten- |

mäntel zu erheben.

zeihen 115/29 (Stammtabelle Band [[lo Seite 409 Nr. 442) mit anzugeben Mainz-Kostheim, den 14.Febrnar 1929, Kostheimer Cellulose- und Papier- | fabrik Aktiengesellschaft. Bücking.

Zander.

[97408]. Jahresabschlufß; voin 31, Dezembex 1928.

Konvertierung |

Umtêégericht

f SSPAUIAIES E04 1E P D P F E ear H es

a

Vermögen. Kassenbestand .

Bank- u. Postscheckguthaben

Vorräte « - + »

Forderungen « « « Anlagewerte » « « Grundstlickle « « «

Schulden, Aktienkapital. . .

Unbezahlte Beträge « Gesepliche Rücklagen

Geminn:

Vortrag « « 1674,62 Ertrag, + « 70 760,07

Gewinn- und Verlusßtrechmnuttg für 1928.

Aufwand.

Mehl- und Zutatenverbr, .

Betriebskosten ..

Steuern und Abgaben Abschreibung und Verluste

L E

Ertrag.

Gewinnvortrag auf 1927 . Nohgewinn auf Backwaren Hausmieten und Zinsen

Wix haben die

gestellt,

Hamburg, den 24, Januar 1929, Treuhand Syndikat Aktiengesellschaft. Dr. Tredup. HRIC R T E R M EE T S E

97409].

Lübecker Hypothekenbank, aft Lübe, Bilanz per 31, Dezember 1928.

Aktiengefellf

683 171/59

2 434 704189 | Altona, im Januar 1929,

Brotfabrik Elbe Aktiengesellschast. W. Hecke. Joh. Gudegast. Geschäftsbücher der Brotfabrik Elbe A. G., Altona, auf ihre | Ordnungsmäßigkeit geprüft und die Ueber- einstimmung der vorstehenden Bilanz nebft | Gewinn- und Verlustrechnung mit den ordnungsmäßig geführten Vüchern fest

Abschreibung 99, Automobilkonto 5 292,50

Utensilienkonto 50 670,60 Zugang « - - 5321,40

: Aktiva. Kassenbestand . «

Debitoren: Guthabe1 Banken und Bankiers 138 194,58

sonstige « . 14 491,11 Wertpapiere : eigene - « - Goldhypothekêën, sämtl, im Hypothekenregister ein- getragen « + « - - «

Qnventar « + » - Rückständige Zinsen

Pasßsiva. Aktienkapital . « « Reservefonds « « « Kreditoren - -

Pfandbriefumlauf: 6%ige Goldmarkpfandbriefe 1 032 700,—

8%ige Gold- markpfand

briefe « 3022 000,—

Am voraus vereinnahmte Hypothekenzinsen . Nicht eingelöste Zinsscheine Anteil der am 1, 4. 1929 fälligen Pfandbriefzinsen

Agiovortrag s « « Reingewinn » « +

Gewinn- und Verlustrehnung per 31. Dezember :

To-—— ee D E D E P R L L-L L

Debet,

Pfandbrief» und sonstige

Het. e. 4

Handlungsunkosten « « - Weil « «204

Kredit.

Getvinnvortrag aus 1927

Hypothekenzinjen

Provisionen und sonstige

Einnahmen « »-

Die am 11, Februar 1929 abgehaltene [Yeneralversammlung stehende Vilanz und Gewinn- und Verlust- cechnung. Die ausscheidenden Mitglieder Beyersdorf, Direktor der Commerz-Bank in Lübe, Ecnst Boie i. Fa. Ernst Boie, Präses der Handelskammer Lübeck, wurden 1wwieder-

des Aussichtsrates:

gewählt.

Der BorstanD. Nusse.

Per Passiva. Aktienkapitalkonto . « « e 600 900

An Debet. M - | Fabrikationskonto « « « - è Geschirrunterhaltungskonto

VBetriebsmaterialienkonto «

Verteilung d. Reingewinns durch Beschluß d. Gene- ralversammlung vom 13. Februar 1929:

Abschreibung:

7 _-

| Per Kredit. C AVarentonto » 4 4 genehmigte

Zweite Auzeigenbeilage zum Reichs: und Siaat3auzeiger

1197975]

Westbau A. G., Münster i, W.

Uftionär evellichaft

| bierdur zu der am Montag, | 11, März d. F., 17 Uhr, in den

N ftien- | \{cha!teraumen der .West'alia" Treuhand |

Y

(S. 1n Münster i. W., Klojierttr. 35/34, | statifindenden orventlichen General versammiung eingeladen,

Tagesorduung:

Vorlage des (Ge!chäftsberichts und è Bilanz nebit Gerown- und Berlust- rehnung tür das Ge\chättäjahr 1928

fowie Bericht des Au}sichtsrats.

9, Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bi!anz und der Gewinn-

und Verlustrehnung.

. Entlastung des Aufsichtsrats und des

Vorstands.

, Beschlußkassung über die Gewinnve

teilung.

. Be\chlußtassung über die Aenderung des § 12 Abjsaß 4 und 9

Sagungen, betr. Befugnisse Bg1slands.

Aktionäre, die an der Generalversamin- lung teilzunehmen wünschen, werden er-

| ut, ihre Aktien pätestens am dritten Tage vor der Generalver)ammlung bei 41 240 40 der Dreedner Bank Filiale Münster i. W., - {zu binterlegen.

Münster i. W., den 14, Februar 1929. Der Se S Aufsichtsrats : Stübben.

| [97410].

Trotha-Sennewißzer

Actien-Ziegeleien-Gesellschaft

zu Sennewig.

Bilanz am 31. Dezember 1928.

An Aktiva. M

Wohnhäuserkonto

57 840 -—

Abschreibung 1563,75 56 276 Gebäudekonto. 138 609,40 Abschreibung 11 138,80 127 470 Ringöfenkonto 47 310,20 Abschreibung 15 946,60 31 363 Tongrubenkontv 139 832,—

Abschreibung 40 723, 99 109 Geschirrkonto . i00,—

Abschreibung 2910,— 2 382 Eisenbahnkonto 2 187 24 Abschreibung 632 ,-— 1 505

Abschreibung 18 694,10 37 297 Maschinenkonto 179 480,50 Zugang e - 10563,—

90 043,50

Abschreibung 40 815,70 149 227 Neubaukonto -«- 5

Effektenkonto . « « - « ° 3 874 Hypothekenkonto « « « . 38 471 Ma alontd C « » 2066 3 325 Kontokorrentkonto . « « o 120 191 Warenbestände « « e « « 73 800

| Reservefondskonto « « « 60 000 | Steuerrücklagekonto « e 19 916 Kontokorrentkonto s «s - 37 106 Löhne noch fällig « » « - 2 858 Steuern noch fällig 1 220

6 6 Getvinn- und Verlustkonto 113 115

«1-89 920

834 216

834 216 Gewinu- und Verlustkonto.

Gehälterkonto . « « « - 50 427 Kohlenkonto . «« «- + o 82 395

Autounterhaltungskonto « 14 745 SIEUCtTonto «c e o «6 56 295 Handlungsunkosten « » 5 11 751 | Fuhrlohnkonto « « e o - 9 770 Abraumlionto . « 4 « e: 1 076

Löhne noch fällig - « « + 2 858 56 Steuern noch fällig « « - 1 220

Wohnhäuserkonto » a « 1 563 Gebäudekonto. S ck. ck A 18, 138 Ringöfenkonto « + « - 15 946 Tongrubenkonto s « - 40 723/- Geschirrkonto . « - o - 99 Automobilkonto « + » - 2 910 Eissenbahnkonto « « « - 632 Utensilienkonto « « » « 18 694 Maschinenkonto « « « + 40 815 Tantieme Vorstand und Be- | E L S 6 1654 | Dividenden 4%. « « - « 24 000|- Tantieme Aussichtsrat « 4 950 Superdividenden 8% - 48 000

Extra-Reservefsondskonto 30 000-

280 989 4 723!

62 911

Ackerpachtkonto « « + « . 5 054 Meno Nnto «e e o «4 e 1 008 Zinsenkonto » «o...

Effektenkonto . . « o + 50/- Hypothekenkonto - « « - 5 518/5è

824 805

. 809 848

3 325/42

824 805282

Senuewigt, den 13. Febritar 1929. Der Ausfsicht3rat. A. Reiche, Dex Vorstand, W, Finke,

974121.

Geraer Fute-Sy:

Weberei, Triebes

Bilanz am 31. Dezeunbe

Bermös gen.

es È

| Grundstücke Triebes | Grundstücke Langenberg | Gebäude « « 424 200,

Abschreibung 20 200 ,-

Siedlung « «. 130 000,

Abschreibung 6 200+

Maschinen u, Einrichtungen 321 899,— Zugang + « 14 239,60 336 138,60

Abgang «- « 900

335 238,60

Abschreibung 57 238,60 Eisenbahnglei# (ta Zugang «- 9 633,55

| 9 634,65

Abschreibung 934,56 Gespann und Krastwagen

Feuerlöschanlage « « « Ae «e v ale S Ae ea Wertpapiere « - » e o. Beteiligung «- - -

o 2.

Bankguthaben 8374 855,36 Außenstände 1071 418,27

Vorräte S :0:.§ 0.0 90.9.0

Schulven. Aktienkapital: Priox.-Stammalt. Lit. A

Prior.-Stammakt, Lit, B

Emission 1/VI « « 5 Vorzugsaktien « o » e

Gesehliche Rücklage « s Sonderrüdlage - «. « Freiwillige Rüdlage « « Genußscheine « « » e o. 4% Schuldverschreibungen

Sd E

5% Schuldverschreibungen Bankschulden « 590 643,80

Verbindlich- keiten . . 1620 896,57

Noch nicht eingelöste Anteil-

IMEING s oan S Noch nicht erhobene Zinsen

a, Schuldverschreibungen

Unerhobene Gewinnanteil- cheine « F 0d #06 Gewinn: Vortrag aus 192 112 888,42 Reingewinn 8357 089,36

Gewinn- und Verlustrechnung am 31. Dezember 1928.

É mr eere e É

16. Februar 1929, S. 2,

Bilauz per Westdeutsche Farveuindustrie A-G,

Bilanz pec 31. Dezembex 1924. Maschinenkonto . “Aktiva. x Mobiliarkonto

Postscheck «

Gespannftonto

Beteiligungen

ckhS e eo. 6D O D

Postscheckfonto Außenstände

S 0-0. D S 9: D.

Kapitalkonto Neuvorpommersche Lauterbacher Bank Aufwertungshypothek . Persönliche Aufwertung «

Getoinn- und

S E

Gewinn- und Verluftrechnung | vandlungsunkosten

per 30, Juni 1928.

Verlust aus 1927 Bilanz pex 31. Dezember (erhöht durch Berichtigung um RM 3292,16 Aufwer- tungshypotheken)

Handlungsunkostenkonto

AMeNToNnio « «00

Gespannkonto . « «ch 6

Dubiose Forderungen

Kasse. « » e - Postscheck o e000 Debitoren « - Mobilien « o o o

Me. S: De S G: S D S '6..E 0 p90 O

H 0 G O

Käpitäl, «o e «9

Rohgewinn e Schuldennachlaß Vorluit «v. 6 6

I TTIT 800

Getwinn- und Verlustrechnung,.

Lauterbach anf Rügen, den 30, De- zember 1928, „Marzillger““ E E H. Schulz.

.0..0. S E. E

Handlungsunkosten « e s »

0:0..60.0 09 0: ck90 9

Der Direktor Here Hans Baars ist aus unserem. Aufsichtsrat ausgeschieden. Für denselben ist Herr Bankdirektor Hein- rich Käferlein in Stralsund neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Stralsund, den 4, Februar 1929,

Der Vorstand ver Marzillger Fishindustrie-A.-G.

Bilanz per 31, Dezember

Nas as oe Postscheckd Debitoren - Waren - Mobilien

C E

o eoe

e 000. ees S S D: D O Q S0 S o s o s s

__ Ant. Lamberts Chr. Sohu Aktien-Gesellschaft, Bilanz per 30. Juni 1928.

Napilal s + e s Gewinn 1925 « Bat c

N

M.-Gladbach.

0 0 900 P S S G 0 M O S. e S

Soll, Steuern und Abgaben. « Soziale Beiträge - - «

| Abschreibungen:

Gebäude. « 20 200,— Siedlung « 6200,— Maschinen u.

Einrich-

tungen « 57 238,60 Eisenbahn-

gleis « - 934,55

Rückstellung sür Steuern

und andere Zwede . « Voxtraga.1927 112 888,42 Gewinn 1928 357 089,36

Abteilung M.-Gladbadh: Grundstück «

Gewinn- und Verlustrechnung.

Abschreibung Maschinen . Abschreibung

Erlô8, e o 2 e ooo

Handlungsunkosten « e o

Buchforderungen + « « »

Aufwertungsausgkleich - Vilanz per 31, Dezember

Vorratsaktien Abteilung Glauchau Grundstück und Gebäude -

Kasse o 6 q.€C E S

| Habeit, Vortrag aus 1927 » » °

Gesamterträgnis «- « « s

Triebes, 19. Januar 1929,

Geraer Jute-Spinnerei undWeberei. Herbst. Lüdidcke.

E a a L I I

[97413].

Geraer Fute-Spinnerei und Weberei, Triebes (Thür.).

Jn der heute stattgefundenen General- verfammlung wurde die Ausschüttung einer Dividende von 6% auf die Stamm-

altien Lit. B beschlossen.

Demzufolge werden von heute ab die

Gewinnanteilscheine :

Nr. & per 1928 d. Prior.-St.-A. Lit, A

mit RM 2,40,

Nr. 49 pex 1928 d. Priox.-St.-A, Lit.B1

mit RM 1,20,

Nr. 52 per 1928 d. Prior.-St.-A, Lit.BIT

mit RM 6,—,

Nr. 9 per 1928 d. Prior.-St.-A, Lit. BIIT

mit RM 6,—,

Nr. 8 pex 1928 d. Prior.-St.-A. Lit.BIV

mit RM 6s,—,

Nr. 7 per 1928 d. Prior.-St.-A. Lit.BV

mit RM 6,—,

Nr. 6 per 1928 d. Prior.-St.-A. Lit.BVI

mit RM 6,—,

nach Abzug der Kapitalertragssteuer bei den nachgenannten Zahlstellen ‘eingelöst: Credit-Anstalt

Allgemeine Deutj\che Filiale Gera, Gera,

Allgemeine Deutsche Leipzig,

Bankhaus Gebr. Oberlaender, Dresdnec Bank Filiale Greiz, Greiz, Bank für Textilindustrie Berlin W. 9, Voßstx. 11. Triebes, den 13, Februar 1929, Der AusfsihtS8vrat. Alsred Weber, Vorsizender. Der Vorstand. Herbst,

E E R m IT T

Postscheck

Maschi Maschinen « « « Debitoren -

Automobilen « »

S. C0 S: O ch0

a 00 0. S © E M: S

e eo.

Buchforderungen -

Kapital.» » Vortrag 1925/26

e o ee

Bant, «eno

S0 S D. S P S ck o E 06S S S ch0

Aktienkapital . « « e . e Reservefonds . « « - Reservekonto f. Umste Aufwertungshypotheken-

konto Glauchau . « « Aufwertungshypotheken-

konto M.-Gladbach Aufwertungsdarlehnskonto Buchschulden Dividendenkonto Gewinn « s - -

Gewinn- und Verlustrehnung.

Handlungsunkosien « s o

§00 S P P

[1866 672

Gewinun- und Verlustrechßnung per 30. Juni 1928,

Bilanz pex 31, Dezember |

Abschreibungen « s Generalunkosten Getvinnt ch - « «

E S e o. S chckS: M G ckD.S. S 6 © # E S D:

Warenkonto

Dat «4% Vortrag 1926/2

vorstehende Ant. Lamberts Chr. schaft, sowie die zugehörende Gewinn- und Verlustrechnung habe ich geprüft und mit den ordnungsmäßig gesührten Büchern übereinstimmend befunden.

Neuß, den 16, Fanuar 1929. Vüchercevisor.

Jn der ordentlihen Generalversamm- lung vom 25, Januar 1929 twourde eine S 2 der Sazungen betr. Einteilung des Grundkapitals beschlossen.

M.-Gladbach, den 28. Januar 1929,

_ Ant. Lamberts Chr. Soh# Aktien-Gesellschaft.

W, Siein.

Sohn Aktien-Gesell-

e. o 6

Credit-Anstalt, Gewinn- und Verlustrech!

Aenderung des Handlungsunkosten » « « . »

ESrfste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und YBreußischen StaatS8anzeiger

zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

Ir. 40.

Erscheint an jevem Wochentag abends WBezugs- vreis vierteljährlih 4,50 #Æ& Alle Postanstalten nebmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabhole1 aub die Geschäftsstelle 8W 48, Wilhelmstraße 32

Einzelne Nummern kosten 15 & Sie werden qu1 gegen bar oder vorberige Einsendung des Betrage® einsHließlich des Portos abgegeben

2 D

Bc Ü C T E E C R I E R I T E r

Berlin, Gonnabend, den 16. Februar

S 2

Anzeigenpreis rünfgespaltenen Anzeigen oimmt die Geschäftsstelle an

5 D pas

(inrückungs8termin Geichäftsftelle eingegangen fein

00 4 A A

Funhaltsübersicht. Handelsregister, (Güterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftéregister, Mulñterregister, Irbeberrechtéeintragsrolle, Konfinse und Vergleichsfachen, Verschiedenes

Sntïcheidungen des Reichsfinanzhof}s.

25, Vorausseßung für vie Zugehörigkeit von Effekten zum VBetriebsvermögen eines Kaufmanns. Dex Beshwerde- führer ist Bankier. Jm Geschäftsjahr 1925 hat er seine Effekten zum Betriebsvermögen gerechnet, und die Konkursrückgänge im Verlauf dieses Jahres haben sein Einkommen 1925 gemindert. Fn seiner Steuererklärung für 1926 hatie ex zunächst alle bei Ver- äußerung von Effekten erzielten Gewinne zum Geschästsgewinn gerechnet. Nachträglich hat er dagegen behauptet, die Effekien ges hörten zum Privatvermögen und die Veraußerungsgewinne seien deshalb nur steuerpflichtig, soweit die Veräußerungen innerhalb drei Monaten seit dex Anschaffung erfolgt seien. Die Vorinstanz hat darauf hingewiesen, daß die Effekten stets in die Geschästs- bilanzen aufgenommen seien, und zwar nicht etwa nur wegen der Vorschrift des § 39 des Handelsgeseßbuchs; denn ex habe in den Bilanzen zwishen Betriebsvermögen und Privatvermögen unterschieden. Wenn die Effekten nach 1925 in sein Privætver- mögen überführt werden sollten, so hätte dies gebucht werden müssen. Außerdem seien aber auch die Effekten für den Betrieb erforderlih gewesen. Die Rechtsbeshwerde des Steueupflichtigen ist unbegründet. Es steht fesi, daß die Effekten bis Ende 1925 von dem Beschwerdeführer zum Betriebsvermögen gerechuei wurden Wollte sie der Beshwerdeführer in- icgendeinem Zeitpunk1 in Fein Privatvermögen übersühren, so hätte dies einivandfrei buhmäßig zum. Ausdruck gebracht werden müssen, Dies war um so nötiger, al der, Veschwerdeführer Bankier war und daher die Zugehörig- ïeit zum Betriebe . das Natürliche war. Es ist nicht angaugig, dak er nachträglich, nachdem die Esfekten gestiegen sind, einen buchhalterishen Fehlec vorschübt, um die Steuerfretheit der Buch- gewinne zu erreichen, vährend ex vermutlih beim Fallen der Gffekten den Verlust bei seinem Betriebsgewinn berücksichtigt Hätte. Unter diesen Umständen kanu es dahingestellt bleiben, ob die Annahme dex Vorinstanz, die Effekten seien für den Betrieb notwendig gewesen, zutreffend ist, und braucht auf die Einwen- dungeu. des Beschwerdeführers gegen diese Annahme nicht £i1- gegangen zu werden. Die angefochtene Enischeidumg ist vielmehr {hon mit der Feststellung, daß die Effekten buchmäßig zum Be trieb8vermögen gehörten, ausreichend begründet,

Die Rechtsbeschwerde war daher als unbegründet zurück zuweisen. (Urteil vom 19 Dezember 1928. VI A 1389/2

18, Ginfommensteuerrechtlihe Behandlung Liner Brauventschädigung bei eincm bucchsührerden Kanfntan, Dem Pflichtigen, cinem buchführenden Kaufmann, ist in dem Kalenderiahrè 1926, setnem Steuerabschnitt, cine Sheune mit Kontorgebäude durch Feuer vernichtet Die ab- gebraunten Geböude waren in die Anfangsbilang 1925 mit 2400 Reichsmark eingestellt, Als Versicherungsjumme wurden ihm ebenfalls 1926 15 593 RM ausbezahlt. ex Pflichtige wehrt sich dagegen, daß die Vorbehörden 13 193 (— 15 593—2400) RM dem steuevpflichtigen Gewinn hinzugerechnei haben. Fürsorglih will er den Unterschiedsbetrag nur mit 10 vH in entsprechender An- wendung von § 58 des Einkommensteuergeseves ‘versteuert wissen.

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet, Das abgebrannte Ge bäude gehört zum Betriebsvermögen, Seine völlige Vernichtung durch Feuer hat zur Folge, dak es im Gebäudebestand im Wege der Abuubungsabsehung anf 0 RM herabgeseßt wird, §8 13 und 16 Abs, 3 des Einfommensteuergesezes. Die als Ersay geleistete

Vgl wig v eng ist etne Betrieb8einnahme und wirkte

ih im vorliegenden {Falle als Kasseneingang aus. Nach den (Grundsäßen 6TDNUNgSMmÜßIger Buchführung und aus Der Beachtung der Vorschriften über die Abuubungsabsezung im § 16 Abi, 2 und 3 des Einkommenstieuergeseßes muß sich danach der Interschied zwischen Bestandswerl des abgebrannten Gebäudes und dex gezahlten Feuncrversichevungssumme als steuerbarer Buth- gewinn exgeven. Dabei ist der Pflihtige noch insofern zu gut weg- gekommen, «ls der Bestand&vert dex abgebrannten Gebaude zu Beginn des Jahres 1926 um 2336 RM (2400 64 RM Ab- nußaungsabseßung für 1925) betrug und danæch eigentlich uit 13 192, fordern 18257 RM hätten zugeschlagen werden müssen. Die Unzulässigkeit einer Berichtigung zum Nachteil des Pflichtigen ergibt si aus § 228 der Reich8abgabenordnung. Daß die Feuer- versitherungssumme nach Angabe des Pilichtigen niht ausreicht, das Gebäude in seinem fritheren Zustand wiederherzustellen, kann die steuerlich gebotene Behandlung der erörterten, im Jahre 1926 eingetretenen Vorgänge nit beinflussen. Wäre das Gebäude ctwa im Jahre 1927 wieder aufgebaut worden, so würden die Aurfwendarngen als Betrieb8ausgaben des Fahres 1927 ersheinen, andererseits müßte abex der aufgewendete Betrag aktiviert und im Wege der Abnußungs8abseßungen auf die Gebrauchsdauer des Gebäudes verteilt werden. Finen ermäßigten Steuersaß anzu- wenden, hat die Bovbehörde mit Recht abgelehnt, da die Voraus- Tdanyen von § 58 des Einkommemnsteuergeseßes niht vorliegen.

uch darin ist der Vorbehörde znzustimuen, daß dic Auszahlung der Versicherungssumme für das abgebrannte Gebäude nit einer Veräußerung des Gebäudes nah der Verordnung über die Besteuerang des Gewinns aus der Veräußerung vou Z¿zwangs- bewirtshasteen Grundstüccken vom 12. April 1927 {Reihssteuer- blatt S. 119) uit gleichgestellt werden kann. (Urteil vom 983. Januar 1929. VI A 1661/28.)

17. Angestelltenverhältæis und daher Lohnsteuerpflicht |

ver Kaffechausmusiter. Die Beschwerdeführerin unterhält €ine Goststätve, in der an einzelnen Abenden der Woche Unterhaltungs- musik geboten wird. Streitig ist die Lohnsteuerpfliht der Ve- tröge, die an zwei Kapellmeister bezahlt sind. Diese haben zu ver- schiedenen Zeiten an jedem Sonnabend und So"ntag mit mehreren anderen Musikern in der Gaststätte gespielt. Die Beschwerde- rge rod ist zur Entrichtung der Lohnsteuer von dem gesamten an je Kapellmeister gezahlten Entgelt aufgefordert. Einspruh und Berufung blieben erfolglos. : / :

Die Rechtsbeshwerde ist unbegründet. Mit Ret hat die Vorinstanz die Kapellmeister als Angestellte der Beichwecde- führerin angesehen. Sie hatten sich verpflichtet, an wet Abenden der Woche gur Unterhaltung der Besucher der Gastätte masikalishe Darbietungen zu machen. Die regelmäßig: Veransteltung musikalischer Vorträge in Kaffeehäusern und sonstigen feineren Gaststärten durch kleinere Kapellen ist zurzeit sehr häufig, so daß cs sih um eine typishe Erscheinung des Wirfschaftslebens handelt.

nicht angängig, je nach den be- n dem Besißer der Gaststätte und rschiede in der steuer- ses zu machen, viel zu entscheiden, 0b bei diesem stellte oder als selb- Nun liegt es bei diesen man etwa bei den Besuchern der vielmehr haben die Bedeutung, den sie gehören Dementspreheud hl der Stüde und der dex Gaststätte aun- n Besuchern als Hilfspersonen des dingt folgt,

Unter diesen Umständen ist es sonderen Bedingungen der zwische den Musikern abge[chlossenen Verträge Unte lichen Beurteilung des Verhältnis der Vexkehrsauffassung allgemein typishen Verhältnis die Musiker als Ange ständige Unternehmer anzusehe Veranstaltungen nicht so, daß Gaststätte von Konzertbes musikalischen Aufenthalt în dex gewissermaßen zur müssen sich auch die Musiker in der W Art und Weise des Vortrags dem Charakter pæssen. Danach erscheinen sie de Besitzers der Gaststätve. V daß sie al? Angestellte dies do jedenfalls aus tragsverhältnisjses im übrigen. einen besonde gehend angehören mögen ehört, ist er darauf angewiesen, jtändig und auf längere Zeit i Goaststätte zu stellen; er Tann immer für einzelne Fälle die Darbie wie ja überhaupt bei ifunterrihte w

endgültig au d die Perjonalsteuern behandelt werden. Personalstenern ausgegebenen Beträge pflichtig machen wollen, dæun vÜÊre Zu erwarten Ï die Ausgaben aufgenommen hätte, besteuerung nah § 10 Abs. 2 des Es erscheint auch sonst ungerechtfertigt, die durch Unterbilanz durch andexe glei note wendige Betrieb8au8gaben verursæhte, {Urteil G I Aa 814/28) Einkommeusfteuerrechtliche Behandlung des bei Begrüudung einer Darlehusfchuld (Rücizahlung cines höheren als r Beschwexrdeführer, der nit zu die nach dem Gewinn 7 Abs. sind, hatte im Jahre 1925 dem N,

uchern sprechen fönnte, Darbietungen Gaststätte angenehmer zu mathen; Ausstattung dex Gastslätte.

unterliegen. Zahlung von Personalsteuern Wenn daraus auch nicht unbe fäblih anders zu behandeln als eine Besivers angusechen sind, so ergibt sich der vegelmäßigen Ausgestaltung des Ver- Die Musiker in Gaststätten bilden dem einzelne allerdings nux vorüber- Solange jemand diesem Stande an- seine Arbeitskraft möglichst voll- den Dienst des Bestbers einer ih niht darauf einjiellen, nur tung musikalischer Vorträge Berufsmustikern, soweit sie dmen oder cinen bedeutenden Anstellungen die Regel ift. ob es dem einzelnen uud Nath- denen Wochentage? der Art der Tâtig-

zu übernehmen, sih nicht dem Mus Ruf genießen, die Annahme von fonn dann aber keinen Unterschied mahen, einen Vertrag über sämtliche Abende en, oder ob er an den versie ivern tutig zu sein hat. Bei ossen, daß jemand gleichzeitig Angestellter lche Unzuträglichkeiten nîcht in rx bei cinem Besiyer für ihm niht gelungen, dur Abschluß von Anstellung®§- estehen gegen die Annahme eines bezüglich der Käpellmeister feine aber die Vorinstanz auch die Übrigen [lte der Beschwerdeführerin angesehen. i derartigen kleinen Kapellen ift Musiker. als

muß vielmehr Bevollmathtigte der

gelungen ift, mittage zu schlièß bei vershicdenen Bes keit ist es nicht ausgesch| mehrerer Personen ift, da 1rgeundwe nd wenn jemand 3 ist, so tit es

gehöre zu den Einkün

Frage kommen einige Wochentage verpflicht seine Arbeitsfraf

verträgen aus

M ae A4 O 4a gts 4452 AngestellventverYaliuij}Cs

ei einem Verïfauf der Zinsfußes 111d der Unkündbarkeit bie NM bekommen hoben würde, sei verfehlt. da für den ¿fen in erster Linie die Sicherheit maß- daß die 20 000 RM

Musikex als Augestc Stellung der Kapellmeister bet nicht eine derartige, daß man die mitwirkenden Kapellmeister 5 unterstellt werden, übrigen Musiker auftreten. Natux des Verhä Abmachungen versGieden niht anders Angestellte dex Kapellmeister ans das gesantte gezahlte zusehen, und es müßte derx an die mitwirkfenden Muf Antrag auf Erhöhung des Pc Da die Kapellmeister der reiht habeu, käme cine Steuerfretheit Aus demselben Grunde war au der steuer- (Urteil vom 10. Fanuarx

Vexkaufswert von Hypotl gebend sei, dir für

leiztere lediglich als

tnisses nicht angängig, die s Kapellmeisters mit dem BVesiper der : beurteilen. Uebrigens würe im Endergebnis auch entscheiden, wenn die mitwirtenden Musiker als Do? b nt A Deny DENN WaALe ohn derx Kapellmeister aN- die Steuerfreihetl

aschen wären. Reichsfinanzhof bis! ein Bestandsvergleich (88 12, 13 d zunehmen ist. Dort bietet die Lösung feine teiteu, weil Forderungen Und Schulden bestaudteil für fich bewertet 305 und §30). Jm vorliegenden Falke

Entgelt als Arb ihnen überlassen bleiben, ifer abaeführten Beträge dar einen uschsaßes für Werbungskosten zu Beschwerdeführerin Steuer-

karten nicht einge träge nicht in Frage. trete Lohnbetrag nitht zu berücksihligen

18, Körpverschaftsicuerfreißeit Dex 1 eien Tpüteren Steuerabschuiti zur BVescitigung vou j die Unteebilauz auf

Die Steuerpflichtige, eine Atüen- 1924/25 und 19. ; Steuerabschuitt cineu Gewinn vou 5237 unte entgegen vem Antrag dex n die Unterbilanz im Gesamtbetrage von 676 RM în deu Steuer- xsoualsteuern im Siune ckzufithren war. sentscheidung der Auf- enden Gründen au, eien Personalsteuern ahren, in denen sie uen. Da fic aber das vermehrten, tonnten fie des fFolgeuden Steuer- Nachholung threr Versteuerung usgeshlossen. Das sei au tar zum Kövperschaststeuer- d des Gutachtens des Senats, Bd. 20 349. Gegen diese Entscheidun werde eingelegt.

& 37 Abs. 1 Nr L 37 Abs 2 Nr. 1 (besondere n odex an deren Stelle gewährt ZBins[eistung

Uuterbvilauzeun

den Zinje die Auffassung des Damnuai als Vergütung für das Kapit wird, nit nach einem Hundert] ederfehrenden Beträgen

Persoualsieuerz beruht. hot in den Steuerabschuitten abges{lossen. Unterbilan4

gesellschaft, mit Unterbilanzen hatte sie nach Tilgung der Reichsmark. D Steuerpflihtige Reichsmark insot abschnitten 1924/25 und 1 von § 17 Nx. d Das Finanggeritht \ fassung der

und nicht in laufenden 11 { Zum Begriff der Einuchme gehört es, daß sie begogen sein muß. Sn welchem Steuerabschnitt eine Einnahme als bezogen gilt, bestimmt für den vorliegenden Fall § 11 Abs. 1 des Einlommen- steuergesches, Der Grandgedanke dieser Bestimmanmg ist, daß eine Einnahme donn bezogen ist, wenn der Wert, den sie darstellt, Einkommensteuergeseß, 11), Soweit Geldleistungen in Frage kommen, dahex grundsäblih der Zeitpunkt der Zahlung maßgebend. un au Stelle der Zahlung ci tann darin das Zufließen eines , die Bestellung der Förderung wirts{aftlih und nah der Ver- fehrsauffassung der Zahlung gleichsteht, ch

tehen, daß mit dex Einzahlung eines Betra Steuerpflichtigen diesem der €1ngeza nd wean zur Tilgung einer Verkchrshypothe® bestellt Gläubiger im Zeibpunk Jm vorliegenden

)as Finanzamt erka

veit uicht an, als sie auf 3 5/26 gezckhlte Pe chaftsteuerges chloß sich in der B lihtigen aus fol

des Körperschaftsteuerge]eßes als fiftives Einkommen in H xden, dem Gewinne zugure handene Vermögen nitht

Anfangsver1 ert werden.

n Fahren sei daher a

des Körpexs

tatsählich zu Anm. 3 zu

entrichtet tatsählih vorhani iteuerlich nit im abschnirts aktivi in den folgende der Stqudyunlt von Evers, 9 Auflage S. 685, ux 325 ff, insbesondere hat das Finauzamt Rechtsbef der Verlustvortrag um die nicht fürzen sei, habe der Reichsfi nommen, Fu dem anges daß die steuer

Zweifel be Bankkonto eines zugeflossen ist, u den Glaubiger eine Umständen etue dem l ‘ene Einnahme vorliegen. i dex Begründung einer Darlehm

S, 348 nud

1Iiteuern Zu isher feine Stellung ge- Gutacten sei lediglich ausgesü n Ansgæben exden fönntenu.

eine Unterbilaug in- entrichtete Persoualsteuern

Schulduex €£ af instonzen, daß der Unterschicdsbetrag dem Gläabiger # der Vegründung der Schuld odex do bei der Etutragun Grundbuch zugeflosjen sei, nit beigetreten werd: der Verkehrsauffasung und dem Grumdgedonken des seßes nicht im Einklang, älligen Anspruchs au

rechtlich niht abgugsfähige Reserven weiterge\ührt w 15 Nr. 3 des Körperschaftsteuergeseßes weit niht vor, als dex Verlust auf i Die Pexrsonalsteuern \chaftsteuergesebes für die Berech Werbungskosten ane fe daher um die entrichteten [ diese soust do zu einex Minderung

Einkommeristeuerge erst in der Zukunft f 1 tatsächlichen Zufließen des Damnums gleihzuf ändert au die hypothekarische Sicherstellung mi i Zinsen und andere Vorteile für Gewährung eines Kapitals erst Zahlung, jedenfalls aber nicht vor der Fälligkeit als Gchtige Einnahmen behandelt werden fönnen, fanu auch die in Gestalt eines Damnums gewährte Vergütung erst daun aïs zugeflossen gelten, wenn un soweit sie bei der Rüczahlung der Hypothek ausgezahlt odex bei einer Abtrewumng der Hypothek in ver Gegenleistung für die Abtretung berückFichtigt wordeu ift. Es ist daher auch die i abzul

etwa mit dem Fortfall der

(Urteil vom 10. Januar 1929. V

28 Körper eue Einkommens nicht als rfaunt. Die Unter- nalsteuern gAürzt

der Körpers{haft-

Dem Finanzamt ist Say 2 für feine Auf- je tn dem Gutachten des dere S. 228. 331 unten, E17 Nx 3a 0. O. tt die Personal- n Gewinne zuzu- 3 will diese BVor- die aus dem

bilanz werden, wei steuer führen würd Die Rechtsbes zuzugeben, daß d fassung spricht. Senats bereits aus 332 unten, 348, 349), wie sind zwax für den steuern bei der Berech Aber die Bestimmung ves erweitern, daß Steuerbeträge,

chwerde ist unbegründet. ex Wortlaut des § 15 Nr. Die Vorschrift ist aber, w geführt ist (vgl. insbeson folgt auszulegen: Nah fenden Steuerabschni nung des Gewinns den

schrift niht dahin

Vermögen einer Geellschaft in srüheren geschieden sind, so zu be Bermögen verblieben wären; § Personalsteuern körperschaftsteuerpflihtig machen, haupt jemals ein Gewinn erzielt wird. winnbverechnung nach § 17 Nr. 3 kein Gewinn dem Wegfall einer Besteuerung ie Besteuerung des fiktiven Einkommens, als das Hätte der Gesetzgeber die

Á

Lage sei. Es sei niht nachgewiesen, daß der : Reichsmark uneinbringlih sei; das Einraumen einer Hypothek [ Literatatr Und Praxi als Zusliezen eier Einnahme worden (Entich. des RFHofss *Y11

1925 S. 196); dex Einwand Hypothek

Reochtébeshwerde ist begründe. Di Damuum einkommensteuerrewliG zu behandeln

her uur in den Fällen behandelt, in denen 23 Einkorzmensteuergelebe8) VOLr=- erheblichen Schwierigs dort als Vermöügens§»- Steuer und Wirtschost

werden (vgl.

E E

Bestandsverglcih nit în Betracht. Den Vorinstanzen ist darin

5

beizutreten, deß das Damnum zu den Einkünften aus Kapital- vermögen gehört, Für die weiler Zu welchem SteuerabsÓnitt

versteuern hat, is es ohue 4 (Zinsen aus Kapital

geflofen ist (vgl. Beder,

ivd, 28 ein höherer Betrag halte

n hat, fann der

19293

Steuerabjschnitten guS- handeln seien, als ob sie tatsächlih in dem 15 Nx. 3 will auch nicht gezahlte

Fst auch bei der Ge- vorhanden, jo eut- lichen Gewinns

gewesen, daß €r der Mimndest- Körperschafststenergesebes

entstandene

vereinbarten Damuunms ven erhaltenen Betrag). den Steuerpflichtigen gehört, 9 Nr. 1 EStG.) zu besteuern ein Darlehen vou 80 000 NM Das Darlehen ist mit 9 vH verzinslich, bis 1. Juli 1930 und nit 100 000 NM zurückzuzahlen. Zur Sicherung der Forderung wurde Line Hypothek vor Grundbesiß des Kuhlmann eingetragen.

dos Damuum von 20600 RM als Einkommen Das Finonzgericht hat ausgeführt, ften aus Kapitalvermögen; \chiverdeführer auch im Fahre 1925 zugeflossen im Sinne des § 11 des Einkommensteuergesebes nabmen gelten, über die der Steuerpflihtige zu verfügen in der Betrag von 20 009

1 100000 RM auf deu Die Vorinstanzen baben des Jahres 1925

es sei dem. Ve-

Als zugeflosseu müßten alle Œin-

echwerdeführers, des RicdrigeR 930 im Fahre 1925 uur

ihre Realisierung bestehe; gefährdet teien, oder daß der Beschwerdeführer aus irgendwelcheu Grunde zu einer vorzeitigen vexrlustbringent Hypothek gezwungen wovden iei, habe

Zerüußerung Der der Beschwerdeführer nitht

entshcidende Frage, der Gläubiger das Daurnun Bedeutung, ob es unter forderungen) oder unter ¿ntgelte-odex Vorteile, die werden) fällt, gegen {pciht, daß die Damnura gewährt as des Kapitals bemessen ist gezœhlt wird.

gl, die in Gestalt des

ne Forderung bestellt Wertes erblickt werden, wenR

So kaun sz. B. kein

Kaufpreis\{chu wird, so kaun uuter t dex Bestellung zu- Falle jedo, uld von vornherein rüdzuzahlen isi, als

die Vegrü f das Damnum dem tellen, und daran chts. Gbenso wie

chnen, daß das Damnum nfündbarkeit dex Hypothek zufließt.

1 A 565/2W.)