1929 / 50 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staat8anzeiger Nr. 50 vom. 28. Februar 1929, S, 4,

sehen und doch zu gleicher Zeit bemüht sein, der Fugend körperliche Entspannung, Freude und sittliche Kraft zu geben. Teshalb soll auch das Wohnheim für berufstätige Frauen nicht nur eine An- gelegenheit jeder einzelnen Frau und der großen Berufsverbände sein, sondern eine große soziale Volksangelegenheit. Jh weiß, daß Frauenkultur nux in ganz bestimmten feinen und vergeistigten Formen geschaffen werden kann und möchte deshalb in Verbindung mit den Verbänden an diesem Werke arbeiten.

Bezüglich des sozialen: Ausbildungswesens möchte ih folgendes sagen: Die Wohlfahrtsshulen konnten im vergangenen Jahre, nachdem gewisse Schwierigkei!en der äußeren Ausgestaltung überwunden worden waren, ihren inneren Aufbau zielbewußter in Angriff nehmen. Die meisten Schulen haben endlich eine hauptamtliche Lehrkraft anstellen können. Fn einer Lehrplankonferenz, die mein Ministerium im Oktober vorigen Jahres veranstaltete, wurden die von den Schulen durch- gearbeiteten Lehrpläne mit Männern und Frauen der praktischen Wohlfahrtspflege, der Wissenschaft und der Verwaltung eingehend besprochen. Jch hoffe, im nächsten Fahre der Prüfung selbst und dem Aufbau des praktishen Bewährungsjahres meine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wohlfahrtsshulen sollten im tiefsten Sinne des Wortes soziale Siedlungen sein, die ganz stark mit dem L ben und den Nöten des Volkes verbunden sind, und in denen auh viele Schülerinnen, besonders in den Großstädten, ein modernes Wohnheim finden sollten.

Die soziale Ausbildung der Fürsorger, Wohlfahrtspfleger oder sozialen Beamten hat sih langsam, aber stetig weiter ent- wickelt. Drei Wohlfahrtsshulen für Männer, nämlich die in Berlin, im Fohanniss\tift in Spandau und im Stephanstift bei Hannover, sind bis jeßt von mix vorläufig staatlih anerkannt worden. Fn fast allen Gegenden Preußens sind in Verbindung mit den Wohlfahrts\chulen, z. B. in Köln, Düsseldorf, Berlin, Kiel, Königsberg, Breslau, Nachshulungskurse für Fürsorger ver- anstaltet worden. Fch hoffe, daß auch die Anstalt der geschlossenen Fürsorge und des Strafvollzugs sozial ausgebildete Kräfte . in verantwortungsvollen Posten anstellen werden. Es scheint mir ebenfalls wichtig zu sein, die neuzeitlichen Bestrebungen auf dem Gebiet der Körperkultur, der Fugendpfleqe und der zFugend- bewegung in das Ausbildungswesen des sozialen Lebens und der sozialen Beamten einzugliedern.

Fn lebter Zeit hat besonders die Füurforgeerzichung das Futeresse der Oeffentlichkeit auf sich gezogen. Ein näheres Eingehen auf die Angriffe, denen die Fürsorgeerziehung neuer- dings ausgeseßt gewesen ist, möchte ich mir für die Antwort vor- behalten, die ih nachher auf die großeu Anfragen Nr. 58 und 63 erteilen werde. Fn diesem Zusammenhang darf ih mich auf einige Ausführungen allgemeiner Art beschränken.

Die Fürsorgeerziehung is zahlenmäßig im Rücckgange be- grifsen. Dex Bestand an Zöglingen hat sih in Preußen im Laufe der lehen Fahre von 64 831 auf 62 130, also um rund 2700, ver- mindert. Der Zuschuß des Staates zu den Kosten der Fürsorge- erziehung betrug im Rechnungsjahr 1928 rund 27 200 000 RM gegen- Über einem Haushaltsansaße von 330 000 RM. Gegenüber dem Vorjahre bedeutet dies eine Mehrausgabe von etwa 1 360 000 RWe. Für 1929 wird der Zushuß auf 28 Millionen Reichsmark ge- schäßt. Daß der Rückgang im Bestande an Fürsorgezöglingen wicht auch von einer Verminderung der Fürsorgeerziehungskosten bealeitet war, exklärt sich hauptsählih aus der Erhöhung der Besoldung für das Erzicherpersonal und für die Beamtenschaft der Fürsorgeerziehungsbehörden. Nicht unerhebliche Kosteu sind ferner durh die fortschreitende Modernisierung der Fürsorge- erzichungsheime entstanden. Jn dem bevorstehenden Rechnungs- jahre wird aber die ansteigende Bewegung der Fürsorgeerziehungs§- fosten allex Voraussicht nah zum Stillstand kommen. Die An- nahme der Neuüberweisungen zur Fürsorgeerziehung ist teils eine Folgeerscheinung der Geburtenausfalle während der Kriegsjahre, teils eine Wirkung des fortschreitewmden Ausbaues der vorbeugenden Fugendfürsorge. Weiter ist sie aber auch zu einem wesentlichen Teile dadurch verursacht, daß die Rechtsprehung mehr und mehr dazu übergeht, die Fürsorgeerziehung nur bei bereits eingetretener oder gar erheblich fortgeshritiener Verwahrlosung, aber nicht mehr zur Abwendunng einer erst drohenden Verwahrlosung an- zuordnen. Ueber die rechtlichen Gesichtspunkte, die für diese Ent- wicklung bestimmend waren, über die verhängnisvollen Folgen, die sih daraus für die Durhführung der Fürsorgeerziehung er- geben, und über die Möglichkeiten der Abhilfe habe ih mi bereits eingebend im Hauptausshuß geäußert. Fch darf mich deshalb hier darauf beschränken, noch einmal zu betonen, daß durch die Anhäufung shwerst erziehbarer Elemente in unseren Anstalten die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Erziehungs- personals nahezu unerfüllbar werden und daß hierin ein wesent- liher Grund für die Zöglingsrevolten zu suchen sein dürfte, dre sih unlängst in mehreren Anstalten ereignet haben. Ueber eine R-ihe anderer die Fürsorgeerziehung betreffender Fragen werde ih mich in meiner Antwort auf die beiden großen Anfragen aus- führlicher äußern.

Hinsichtlih der Bekämpfung des Alkoholmißbrauches halte ih eine noch stärkere Förderung der vorbeugenden Fürsorge für notwendig. Hierzu gehört in erster Linie eine von jeglicher Uebertreibung freie Aufklärung der Bevölkerung über die Schäden des Mißbrauches alkoholhaltiger Getränke. Das Material für eine erfolgversprehende Aufklärungsarbeit kann nur auf Grund einwandfreier objektiver und wissenschaftlicher Forschung ge- wonnen werden. Jch habe mich entschlossen, derartige wissen- schaftlihe Arbeiten, deren Ergebnisse der alkoholgegnerishen Arbeit zugänglich gemacht werden, finanziell soweit als möglich zu unterstüßen. Jn diesem Zusammenhange darf ih besonders auf das von dem Professor Müller-Heß in Bonn geleitete Ju- stitut für gerichtlihe und soziale Mediziu verweisen, das sich eingehend mit der wissenschaftlihen Ercforshung der Ursachen und der praktishen Methoden zur Bekämpfung der Trunksucht befaßt. Von größter Wichtigkeit ist auch die Aufklärung und Erziehung der Jugend zu alkoholfreier Lebensführung, eine Forderung, die heute von keiner Seite mehr ernsthaften Wider- spruch findet. Es wäre zu begrüßen, wenn sich vor allen Dingen die Schule mehr als bisher in den Dienst der alkoholgegnerishen Arbeit stellen würde. Der Wanderuntërricht allein kann die Aufgabe, die Jugend zur Enthaltsamkeit zu erziehen, nicht be-

friedigend löfen. Das Ziel muß sein, die Lehrerschaft allgemeiner | für die wichiigen Aufgaben zu interessieren und die Ausklärung über die Schäden des Alkoholgenusses für Jugendlihe in. den Unterrichtsplan aufzunehmen. Jh werde deshalb den Be- strebungen, die duxch Kurse und planmäßige Aufklärungsarbeit die Alkoholfrage an die Lehrerschaft heranbringen wollen, be- sonders weitgehende finanzielle Unterstüßung angedeihen lassen. Ein wirksames Mittel zur Eindämmung des Alkoholgenusses ift auch die Bereitstellung von alkoholfreien Getränken zu billigen Preisen. Nach wie vox werde ih deshalb die Errichtung von Milchausschankstellen und die Herstellung gärungslos gewonnener Fruchtsäfte nachdrücklih fördern.

Die Bela fttgung Untersübter Arbettslo]er bei offentlihen Notstand8arbeiten wurde auch in diesem Haushaltsjahre soweit irgend möglich der Entwicklung des Arbeitsmarktes angepaßt.

Troß der ernsten Finanzlage des Reiches und Preußens, die gewisse Einshränkungen bei der Bereitstellung von Reichs- und Landesmitteln der wertschaffenden Arbeitslosenfürforge für die verstärkte Förderung von Notstandsarbeiten erforderlich

, machte, gelang es in der exsten Hälfte des laufenden Rehnungs-

jahres, zwishen 9 und 10 vH der in der Arbeitslosen- und Krisenfürsorge Unterstüßten bei Notstandsarbeiten zu beschäftigen. Der frühzeitig einseßende scharfe Frost brachte dann bedauerlicher- weise die Mehrzahl der Notstandsarbeiten zum Erliegen. Mit Einseyen offener Witterung wird jedoch die Beschäftigungsziffer bei Notstandsarbeiten wieder wesentlih ansteigen. Auch ist Vor- sorge dafür getroffen, daß diejenigen arbeitsmarktpolitisch und volkswirtschaftlih wertvolleren Notstandsarbeiten, die infolge des Frostes im laufenden Rechnungsjahr nicht beendet werden konnten, im neuen Rechnungsjahre in erster Linie bei der Ver- teilung der Reihs- und Landesmittel Berücksichtigung finden. (Sehr richtig! im Zéntrunm.)

Jn welhem Umfang es gelang, den volkswirtscchaft- lihen Wert der Notstandsarbeiten weiter zu steigern, geht daraus hervor, daß von den im laufenden Rehnungsjahre bei. Notstandsarbeiten insgesamt geleisteten Arbeitslosentage- werken auf die volkswirtshaftlih ja niht so hoh veranschlagten Sport- und Erholungsanlagen 7 vH, dagegen auf die volkswirtshaftlich wertvollen Meliorationen fast der doppelte Betrag, nämlich 13 vH, auf Kraftgewinnungs- Angen 6 vO, aus Stra envauten 2 vVO, auf Baustoffherstellung und Vorbereitung von Siedlungs- gelände 2 vH und auf sonstige Tiefbauten, unter denen Kanalisations- und Woasserversorgungsanlagen eine besondere Rolle spielen, 35 vH entfallen.

Im übrigen war das laufende Haushaltsjahr für die Ent- wicklung der wertshäffenden Arbeitslosenfürsorge insofern von besonderer Bedeutung, als die auf Grund des Geseßes für Arbeitsvermittlung und Arbeitskosenversiherung neu gegründete ¿R ELMSAaN Malt [Ur Rot tsvermittut@a Und Arbeitslosenversiherung“ auch auf dem Gebiete der wertschaffenden Arbeitslosenfürsoxge eine ganze Reihe von Auf- gaben übernahm, die bisher von den Landesbehörden durch- geführt wurden. So nahm dex Herr Reichsarbeitsminister mit dem 1. Oktober 1928 die Reichsmittel der wertshaffenden Arbeits- losenfürsorge aus der Verwaltung derx obersten Landesbehörde heraus und übertrug sie der Reichsanstalt, troßdem er auf Grund des 139 des Arbeitslosenversiherungsgeseßes die Möglichkeit gehabt hätte, die Reichsnmittel, wie es bis dahin geschehen war, durch die oberste Landesbehörde verwalten zu lassen. (Hört, hört! im Zentrum.) Die Verhandlungen zwischen Reih und Ländern über das durch die Herausnahme der Reichsmittel aus der Landesverwaltung erforderli ‘werdende neue Geschäftsverfahren gestalteten sih verhältnismäßig shwierig. Sie wurden durch einen Kompromiß beendet, der seinen Niederschlag in der „Verordnung“ des Reichsgarbeitsministers „über verstärkte Förderung von Notstandsarbeiten" fand, die mit Zustimmung des Reichsrats erlassen wurde. Das auf Grund dieser Verordung am 1. Oktober 1928 in Kraft ge- tretene Geschäftsverfahren für die Förderung von Notstands- arbeiten ist in einer Reihe von Punkten wesentlih umständlicher als das bisher üblihe Verfahren. (Hört, hört! im Zentrum.) Wie sih seine praktishe Auswirkung künftig bewähren wird, läßt sih zurzeit noch gar nicht übersehen. Jedoch zeigen sich schon jeßt bedenkliche Verzögerungen im Geschäftsgang, sowohl bei der An- erkennung wie bei der Abrechnung der Notstandsarbeiten bei den Landesarbeitsämtern.

Auf dem Gebiete des Landarbeiterwohnungs- baus erhöhte sich die Zahl der durch zinslose Tilgungs- darlehen geförderten Wohnungen bis zum 1. Fanuar 1929 auf 37970 Wohnungen, also auf rund 38000 Wohnungen, unter denen sich rund 17000 Landarbeitereigenheime befinden. Der Anteil der Landarbeitereigenheime an der Gesamtzahl des jähr- lichen Bauprogramms ist auch in diesem Haushaltsjahr in einer erfreulichen Steigerung begriffen. Begünstigt wurde diese Eni- wicklung durch eine ganze Reihe von Erleichterungen U D Sauer "V0 anda eiteretgens heimen, die auf meinen Antrag hin von den Reichsressorts zugestanden wurden; so gelang es, den förderungsberechtigten Personenkreis auch auf landwirtschaftliche Zeitarbeiter und Torfarbeiter auszudehnen, ferner die Höhe dex Tilgungs- darlehen besonders bei Eigenheimen wesentlih zu erhöhen und \chließlich besondere Zinszushüsse aus Reichsmittelnu die Ver- billigung erster Hypotheken bei Landarbeitereigenheimen, die in der Rechtsfovm der Reichsheimstätte erstellt werden, zur Ver- fügung zu stellen.

Um die Förderung von kleineren Mietwohnungen für Landarbeiter troß der ablehnenden Stellungnahme der Reichs- ressorts zu ermöglichen, wurden in einer ganzen Reihe von Fällen Hauszinssteuerhypotheken für den Einbau von Miet- wohnungen in Landarbeitereigenheimen berxeitgestellt. Von der Möglichkeit, Landarbetitereigenheime in der Rechtsform der Reichsheimstätte zu begründen, wurde insbesondere in den Ostprovinzen ' reger - Gebrauch gemacht. So wurden bis zum 1. Januar 1929 - rund 1550 Reichsheimstätten für Landarbeiter aus dem Fonds der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge

| gefördert.

Die Förderung des Frühgemüsebaues aus Mitteln der werishaffenden Arbeitslosenfürsorge wird, soweit es sich um die von mir gemeinsam mit dem Herrn Landwirtschasts- minister eingeleiteten allgemeinen Maßnahmen handelt, mit dem Ablauf dieses Rechnungsjahres zum Abschluß gebraht werden, Es ist jedoch gelungen, für besondere Notstandsbez1rke, in denen für berufsüberzählige Unterstüßungsempfänger neue Arbeits- möglichkeiten ershlossen werden müssen, so besonders im Ruhr- gebiet, von Fall zu Fall weitere Mittel der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge für die Errichtung von Frühgemüseanlagen bereitzustellen. Auch die Ueberführung derartiger berufs- überzähliger Arbeitskräfte in aufnahmefähigere Gebiete auf dem Wege der Umsiedlung wurde im laufenden Häushaltsjahr unter Einsaß nicht unbeträchtliher Mittel. der wertschaffenden Arbeits- losenfürsorge fortgeführt.

Jch muß dann wohl, weil die Frage im Hauptausschuß eine große Rolle gespielt hat, noch etwas sagen über die Neus=- gründung von Betriebs- und Fnnungskrankens- kassen. Jh bitte dabei zunächst zu beachten, daß meinem Ministerium nur die Ausführung dexr Bestimmungen der Reichs- versiherungsordnung obliegt, und daß ih Neugründungen nicht verhindern kann, wenn sie nah dem Geseß zulässig sind, Die Be- schwerden, welche in diesen Angelegenheiten an mich gelangen, werden stets nah alten Richtungen hin sorgfältig geprüft, können abex nicht berücksihtigt werden, wenn sie nah den gesehlihen Vot- schriften unbegründet odex belanglos sind. So kann es keinen Einfluß auf die Entscheidung des Ministeriums haben, wenn be- hœuptet wird, die Krankenversicherung werde durch die Gründung neuer Kassen „zersplittert“; denn die Zersplitterung als solche ist im Gesey als ein Grund zum Versagen der Genehmigung nicht vorgesehen. Auch die Behauptung, die Leistungsfähigkeit einer Allgemeinen Ortskrankenkasse werde gefährdet, steht der Neu- gründung von Krankenkassen niht ohne weiteres entgegen; denn das Gesey sagt in nicht mißzuverstehender Weise, daß eine Kasse nicht æls gefährdet gilt, wenn sie nah Errichtung einex neuen Krankenkasse mehx als 1000 Mitglieder behält. (Zuruf bei dex Sozialdemokratishen Partei.) Fch komme auch darauf, wenn Sie nur einen Augenblick warten. Die Bestimmung ist zwingend, daß die neue Kasse nicht abgelehnt werden kann, wenn die andere Kasse noch mehr als 1000 Mitglieder behält. Die Ortskranke, bassen müssen diese Bestimmung kennen und dürften gar nicht erst versuchen, mit dexr Behauptung der Gefährdung ihrer Leistungsfähigkeit sich über Neugründung von Fnnungskranken- lassen zu beschweren, wenn sie noch mehr als 1000 Mitglieder be- halten. Ob ih das als richtig ansehe, ist niht entscheidend. Jh muß dem Gese Rechnung tragen; ich bin dazu da, die Geseße zu beachten und ihnen nachzukommen. Jch kann keine neuen Gesehe machen. (Zuruf bei der Sozialdemokratischen Partei.) Dann bitte sorgen Sie dafür, daß die Bestimmung der Reichsver=- sicherungsordnung abgestellt wird. Jh bin auch dafür zu häben.

Eine weitere Vorausseßung ist, daß die saßungsmäßigen Leistungen dex neuen Kassen denen derx maßgebenden Ortskranken- kasse mindestens gleichwertig sind. Dies festzustellen, ist mit ge- wissen Schwierigkeiten verbunden, wenn die Ortskrankenkasse Mehrleistungen dex verschiedensten Art gewährt. Aber die Ver- sicherungsämter haben es an einer genauen Prüfung der eîn- shlägigen Fragen nicht fehlen lassen. Die Gleichwertigkeit der Leistungen wird durch den Beschlußausshuß des Versicherungs- amtes und auf Beschwerde vom Oberversiherungsamt endgültig festgestellt. Fch Habe keinerlei Befugnis, in solche Verfahren der Versicherungsbehörden einzugreifen (Zuruf bei der Sozial demokraætishen Partei: Jst aber geschehen!) Fm Behaupten scheinen Sie sehr groß zu sein! Bringen Sie den Beweis, wo ih eingegriffen habe! Fh. habe keine Befugnisse und kein Recht dazu, habe es auch noch nicht getan. (Zuruf bei dex Sozialdemokratischen Partei.) Wenn Sie das behaupten, haben Sie die Pflicht der Beweisfiübhrung!

Offenbare Mängel des Verfahrens sind aber auch nicht zu meiner Kenntnis gelangt und von keiner Seite erhoben, Den Herrn Reicysarbeitsministex habe ih gebeten, dahin zu wirken, daß die Reichsregierung die im Geseß vorgesehenen näheren Be- stimmungen über die Durchführung dex Vorschrift trifft, was bis jeßt noch niht geschehen ist, woduxch aber das Verfahren nicht un- wefentlich erleichtert werden könnte.

Die dritte Vorausseßung für die Errichtung neuer Betriebé und Fnnungskrankenkassen ist, daß ihre Leistungsfähigkeit für die Dauer gesichert ist. Ob dies jeweils der Fall ist, ist eine Tat- frage, für die sich allgemeine Regeln nicht aufstellen lass Selbstverständlich ist die Frage auch von dexr Zahl der Kas) mitglieder abhängig; aber eine Mindestzahl ist nur für Betriebs- krankenkassen, niht auch für Fnnungskrankenkassen geseßlih be- stimmt, ein Zeichen, daß der Geseßgeber die Bildung vou Funungskrankenkassen noch erleichtern wollte. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftspartei.) Jh habe mih nicht danach zu richten, wie id, zu diesen Dingen stehe. Jch Habe nah den Geseßen zu sehen, die grundlegend sind.

Die Mitgliederzahl ist dann noch, wenn das Geseß es auch nicht ausdrücklich hervorhebt, von Bedeutung für die Bildung der Kassenorgane. Reicht die Zahl der Kassenmitglieder wiht aus, um Vorstand und Ausshuß nah den Grundsäßen der Verhältnis- wahl ordnungsmäßig zu bilden, so kann die Genehmigung zur Errichtung der Krankenkasse nit erteilt werden. Dieser Gesichts- punkt wird jeßt bei meinen Entscheidungen besonders berück- sichtigt, nahdem in einer Besprehungen mit allen Beteiligten

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. T y rol, Charlottenburg.

Verantwortlih für den Anzeigenteil: Rechnungsdircktor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellshaft, Berlin. Wilhelmstraße 32,

Sieben Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),

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