1906 / 159 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jul 1906 18:00:01 GMT) scan diff

__ Veriéehte von deutschen Fruchtmärkten, Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt.

gering | mittel gut Verkaufte E nitts- S tiosy T R R G E S C510 D V M B A URRID pn A r é Juli Marktort _ Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge viel ¿ Big, Dur- nag tbeil Vier Tag niedrigster | höchster | nlevratia höhster | niedrigster | höchster | ¡entner gg “| dem S rere: E M t M. d M Doppelzentner M d. d (Preis unbekannt) h Weizen. G 6, Allenstein T 16,00 16,00 17,00 17,00 18.00 18,00 - ck o A d: Q Y G . e vin 16,60 1 i: | f . - . - z . . n, C L . MTot0) AE , / 17,20 17,20 17,40 j x : Q Sine demühl 16,40 16,40 16,70 16/70 17,00 1700 6 668 16/70 17/09 LT : G N n iy " 16,30 16,70 16.80 17,20 17,30 18,10 y He d - * Streblen b Skl. 15,50 15,50 16,60 16,60 17,80 17,80 200 3 320 16,60 16,50 ¿ . Aleanin M a 1038 148 17,00 17,50 | 17,50 18,00 j , , , 27, : * pildes deim , C cis ani 194% T | 18,20 18,20 ; / i ck " Nen + +4 ada f ' | E Mey ; h Val : _— | 18,34 18,3 : s Crefeld —— e 1720 1520 | 1320 18 4 28 514 18,34 18,34 | 28.6. : andöbut es N ' 10 | y 18,10 80 i «(Pat 1200 | 1707 | 1800 Or | 1900 | 19867 90 1 710 19,00 1904 | 22.6. : G E N a n A 9,70 | 1920 2000 106 2 074 19/57 19,44 | 22.6. ; ; Nerneu (euthülfter Spelz, Diukel, Feseu) | Ç , . 6. Tugbburg L E O 17,80 19,00 19,40 | 19,60 19,60 51 986 19,33 19,57 | 22.6 : N A Ms ps 20/80 20,80 | 22/00 22,00 5 106 21/20 : T ; Ro en. 6, Allenstein E 12,00 12,00 13,00 13,00 | L 14,00 . p d R E T0 —— a Ö 1: , . - . * s G Sorau A N 14,80 1480 16:00 1200 | N 1690 33 453 13,72 13,68 A ; Í Polen i 13/80 14,00 14,10 4) O S 70 979 13,97 14,16 4.7 ; ' E A 14,20 14,20 14,40 1440 | 14,60 14,60 35 504 14,40 14,40 | 29.6. i m . . —— enan Gd | ; ; 8 . . e E As s 1640 | 1640 } 1470 Ey 1900 | 150 60 882 14,70 1470 | 3.7. - : (Sia ede L E wol au aws e ° . . . . . . . . j 1 4 1 | E . E . . - | Süneidnly. aaa s 1400 | 1440 | 1440 4 | e E 220 3234 1470 | 1500 | 27. : O C E A d pt i 1250 | 1230 70 1050 1500 | 1511| 8.7. ; - H desheim . , C A 15,80 16,00 | Ps E 4 L n L É . L E M L Í | ÍA e i i G O —- S | 16,00 16, | ® 7 at N a 16,00 | 16,00 | 16,50 168 E 816 16,00 16,75 | 28.6. y - D 1 . .‘ «‘ 22 —-——— R | 16, 0 16,30 20 ® 9 * : bandöhut L 16,43 16,79 17,14 17,50 | 1786 18/21 57 1 027 1788 7 1 A : V R O L) 1680 | 1/0 4 10 Ea | 17,80 | 18,00 144 2 536 17,61 1798 |_ _W& Î ü Mainz Us S a ey 16,90 16,90 édai A 17,40 17,40 11 209 19,00 18,60 f 6. « Gerste. 6. Allenstein L E g 12,00 12,00 | 13,00 13,00 14,00 14,00 " . . ) . . . ay nand —— 2, ; U L O ' Sorau M M E vieo 1 ¿70 1 ck D P 14 182 13,03 12,87 ATZ - Z . . . . . . . . anau —— 4,00 Gotti S 0E go S . : S neidemüül adl 0 O A MDA 16,00 15,00 15,50 15/50 16,00 16,00 30 465 15/50 15:90 n 7 L Z N R C T 13,00 13,10 13,50 13,60 14,09 i H ; ; : 4 Strehlen i. Sl. . 13,50 13,50 14,00 14, j / E10 W010 2-0: 0 1 1 00 , Í . Anion E 2M . . . . . . . 12,80 13,60 1360 1440 1640 1220 ias Y E IADO 14,00 2. 7. 7 G0 02D S d (10/0 D 0 O ¡cas 4790s E 16,00 16,00 j: ? i 2 " Crefeld . . « + « A B 4 O 12,20 12/40 12/40 ay I E 16,00 28. 6 z Hafer. 6. Cfenstein N C Ae 14,50 14,50 15,25 15,25 16,00 16,00 ; . j orn . . . . vous E 14,80 15, 10 15,30 : A / r E 1675 | 1675 | 1700 | 1700 | 1720 | 1720 u E E E E Z Krotoschin j j j 16,00 16,00 16,20 16,20 16,50 16,50 25 406 16,24 17,00 | 29.6 L O N _ 14,40 14,40 15,00 15,00 5 74 14,80 i j Ï Schneidemühl . . 16,40 16,40 16,70 16,70 17,00 17,00 40 668 16,70 16,70 7 Ï Kolmar O a e fa Gia 24 16,50 16/50 50 825 1650 1E L ¿ Sirehle ‘i. Sfl. 1260 | 18860 16.90 16/90 1720 17/20 | i 4 ¿ en L N L ; / ; 16,90 17,20 17,20 i She. 1630 | 1670 | 1670 | 1710 | 1710 | 1750 a SEEE E S - gau . - . . . . . . N , 1 17,10 17,20 , 1 Ç x 7 A L 16,50 16,50 _— a 17,20 17/20 E E s N Bd ; desheim i 17,00 17,00 18,00 18,00 E : : ; L E A CUEN —— ee A 18,00 18 c : ° : Greelo T 15,20 15,20 16,20 1620 | 17,00 1200 s 1062 18,00 17,50 28. 6. L A E A a 16,00 16,00 16,50 16,50 30 h : Ea R 19,20 19,20 19/60 10/60 | 23000 20/00 ; a io e A / / C A y i 60 | y 20,00 58 1 : e 1618 | 1720 | 1774 | 1828 | 1882 | 1989 97 1 856 1918 | 1748 | 28.6. f Auge L S 16,00 17,70 17,80 1840 | 18,60 19.20 294 5 339 18,16 18,54 | 27.6. » .‘ . . s‘ . . . . . , —— eum L 19,40 7 , 1 R e : Winnenden . « « « « « + « + + «| 1800 18,20 18,60 18,80 | 19,00 19,00 57 1071 18.74 1853 27.6. : : E a N i ea _ 18.00 1800 1 di 2 36 18,00 j A : s D o C5 17,50 17,50 ——- | 18,10 18,10 ; i j i: E Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Dur(hshnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen bedin et.

Ein liegender Strih (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ift, ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 80. Sißung vom 6. Juli 1906, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer berichtet worden. Die Beratung des vom errenhaus in veränderter Fassung gurüggeangien Gesezenvn s, betreffend die Unterhaltung er óffentlihen Volksschulen, wird fortgeseßt.

Staatsminister und Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Jch bitte Sie, dem Vorschlage des Herrn Abg. von Dziembowski-Pomian keine Folge zu geben.

In tatsähliher Beziehung habe ih zunächst zu erwähnen, daß der von beiden Häusern des Landtags angenommene Gefeßentwurf wegen Abänderung der Verfassung inzwishen auf Grund Allerhöchster Ermächtigung die Genehmigung der Staatsregierung gefunden hat, und die Allerhöchste Sanktion des Geseßes in den nächsten Tagen bevorsteht, ebenso die Publikation. Wenn das der Fall ist, so kann ein Hindernis für die Verabschiedung des Ihnen vorliegenden Gefehz- entwurfs aus der Tatsache, daß das Gesey wegen Abänderung der Verfaffung augenblicklich uoch nicht veröffentlicht ift, niht entnomuæen

werden. Ueberzeugend is dies durch den Referenten des Herrenhauses, Herrn Botho Grafen zu Eulenburg, ausgeführt worden. Einen Teil der Ausführungen des Herrn Berichterstatters des Herrenhauses hat der Herr Abg. von Dziembowski Jhnen {hon vorgelesen. Jch darf vielleiht, da die betreffenden Ausführungen vollkommen überzeugend find, fie nohmals wiederholen. Die Ausführungen lauten:

Wenn man eine Abänderung der Verfassung für notwendig hält, dann kann natürli ein Gese, welhes diese Abänderung vor- ausseßt, nicht eher publiziert werden und in Geltung treten, als bis die Voraussetzung \sich erfüllt. Darüber wird k.in Zweifel bestehen. Aber nirgends ist vorgeschrieben, daß die Beratung eines solchen Geseyzes nicht bereits zuvor erfolgen kann, daß also die Beratungen in der Vorausseßung geschehen, daß die Verfassungsänderung ein- tritt. In dieser Lage befinden wir uns. Jch sehe ab von der noch bestehenden Meinungsverschiedenheit, ob zur Verabschiedung des vor- liegenden Gesezes überhaupt eine Verfassungsänderung notwendig sei, sondern ich stelle mich auf den Boden, den alle drei geseßz- gebenden Faktoren inzwishen eingenommen haben, daß zu diesem Zweckte eine Verfassungsänderung eintreten soll. Jst das aber der Fall, dann haben alle Beratungen unter der Voraussezung stattge- funden, daß eine Verfassungsänderung eintritt, und es ist nur nötig, daß diese Vorausseßung erfüllt wird, daß also das Gesey über die Verfaßsungsänderung eher in Kraft tritt als dieses Gesetz, und

darum halte ih es für ratsam, daß man erst das Geseg über die Verfafsungsänderung in geseßlihe Kraft treten läßt, ehe man dieses Geseh publiziert. Aber um das Recht zu bestreiten, unter dieser Vorausseßung über das Geseh zu beraten und zu beschließen, dafür fehlt es an jeder rechtlichen und verfassungsmäßigen Grundlage.

Meine Herren, die Königlihe Staatsregierung stellt sich nah sorgfältiger Prüfung der in Betraht kommenden Rechtsfragen dur{ch- aus auf den Boden dieser Anshauung. Letztere ist vom Herrenhause einstimmig akzeptiert worden, und demgemäß ist das Herrenhaus auch sofort in die Beratung der Vorlage, betreffend die Schulunterhaltung, eingetreten.

Meine Herren, ich habe nohmals zu wiederholen, daß die Publikation dieser Verfafsungsänderung in kurzer Frist bevorsteht, und für den Fall des Zustandekommens des Schulunterhaltungsgesezes würde leßteres nicht eher publiziert werden, bevor niht die Ver- fafsungsänderung in Kraft getreten is. Die im Herrenhause vertretene grundfäßliche Auffassung hat aber um so mehr Bedeutung, als der überwiegende Teil auch des Hauses der Abgeordneten der Meinung war, daß es an sih nicht notwendig gewesen sein würde, eine Aenderung der Verfassung zum Zwecke der Verabschiedung des Schulunters haltungsgesezes herbeizuführen. Man ist nur, um einiger Zweifel und auch Gewissensbedenken willen, die im Laufe der Zeit hervorgetreten waren, von der früheren langjährigen Praxis abgewichen und hat \ich

deshalb zu einer Aenderung der Verfassung entshlossen. Es liegt also auch aus praktischen Rücksichten, abgesehen von den maßgebenden reht- lichen Gesichtspunkten, eine Veranlassung, auf den Vorschlag des Herrn Vorredners einzugehen, niht vor.

Abg. Irmer (kons.): Ich möchte Sie bitten, den Antrag von Dziembowski abzulehnen. In Uobexeialimutung mit dem Kultusminister möchte ih auf die Praxis des s hinweisen, und daß der Abg. von Dziembowski die Nechtsgültigkeit der auf dem Gebiete des Ünterriht8wesens erlassenen Königlichen Verordnung niht hat be- zweifeln können. Eine ganze Reihe von Gesezen, wie das Pensions- und das Lehrerbesoldungsgeseß, sind ohne eine Aenderung der Ver- faffung erlassen worden. Die lex Schiffer ist weiter nihts als eine authentise Interpretation der Verfafsung.

Der Antrag von Dziembowski auf Zurückverweisung an die Kommission wird gegen die Stimmen der Freisinnigen

und Polen abgelehnt.

Abg. Cassel (fr. Volk:p.): In ter Frage der Verfassungs- mäßigkeit müssen wir nach der jeßt dem Entwurf gegebenen Faffung die prinzipiellen Bedenken des Abg. von Dziembowskfi teilen; da aber dessen Antrag abgelehnt ist, werden wir für den inzwischen ein- gebrahten Antrag des Abg. Shmidt-Warburg vom Zentrum stimmen, den Gesetzentwurf wegen der Fassung des S 36 (Simultanschulen) gemäß Art. 107 der Verfassung einer nochmaligen Abstimmung nah 51 Tagen zu unterziehen.

Abg. von Dziembowski spricht sh für den Antrag

Schmidt-Warburg aus.

Abg. Dr. Friedberg: Nah unserer Auffassung {ließt der Art. 26 der Verfassung in der bisherigen Fafsung eine Spezial - gesezgebung nicht aus. Die Gefeßgebung hat ih seit 20 Jahren fast durchweg ebenso gestellt. Wir teilen daher die Verfassungs- bedenken des Abg. von Dziembowski niht; die lex Schiffer hat nur

die Bedeutung einer authentischen Deklaration der Verfassung.

Abg. P or \ ch (Zentr.): Wir haben den Antrag von Dziembowski abgelehnt, weil diese Frage aufs ausgiebigfte früher erörtert worden ist. Die jahrzehntelange Praxis, der die Se E ara seit 20 Jahren gehuldigt haben, fommt in der lex Schiffer lediglich deklaratorisch zum Ausdruck.

Abg. Dr. Hahn (B. d. L.): Seit langen Jahren erheben die Landwirte und Kleinbürger auf dem Lande die Forderung der Er- mäßigung der Schullasten. Wir haben jeßt ein Volks\chulunterhaltungs- geseß vor uns, das Mane der bisherigen Ueberbürdungen zu beseitigen verheißt, indem die bisherige Imparität beseitigt wird. Die Bevölkerung des platten Landes begrüßt deshalb, namentlich im Osten, das Gese, wenn auh von einer wirklihen Entlastung nicht die Rede sein kann. Im Gegenteil werden dem Grundbesig neue Lasten aufgelegt, die er aber im Interesse des Ganzen gern auf sich nehmen will. Innerhalb der Landwirtschaft kommt also ein gewi}ser Ausgleih zustande. Nun ist aber das von der Regierung bewiesene Entgegenkommen in bezug “A die Erleichterung der Schullasten zwar absolut stetig gestiegen, aber praktish hat das gegenüber dem rapiden Anwalhsen der Schullasten überhaupt nit a zuviel zu be- deuten; an dem unhaltbaren Stand der Dinge ist damit nicht viel geändert worden, es war nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Das Anwachsen der Schullasten ist nun niht der Landwirischaft, sondern der Industrie zuzuschreiben. Die ründlihste Abhilfe würde ja die Staatsshule sein, für die aber heute keine Ausficht ift ; relativ brauchbar und wertvoll wäre dann die Schaffung roßer Sulverbände oder die Uebertragung der Schullast auf die Kreise. Der Leidtragende bei diesem Gesetz ist der Bürger und der Bauer des Westens, der wird in Zukunft mit stets wachsenden Schullasten zu tun haben. Es liegt mir fern, dec Regierung deswegen Vorwürfe zu machen und die Frage der wirtschastlihen Parität aufzurollen. Es wäre am besten, die Cinkommenfteuer zu erhöhen, aber sobald davon die Rede ist, erheben sich dagegen die äußersten Widerstände. Ich gebe zu, daß die fene der Vorlage eine gerechte Verteilung der Schullasten herbeizuführen fich bemüht haben, aber das platte Land des Westens kommt gegenüber den Industriebezirken {lecht weg. Wenn i troy dieser Bedenken nit gegen das Gefeß stimmen kann, so kann ih do die Verantwortung für das Gesey nicht übernehmen und werde mi deshalb der Stimme enthalten

Aba. Ern st (fes. Vgg.) unterzieht unter großer Unruhe Des Hauses bie Bestimmungen des Geseßentwurfs, insbesondere die über die Konfessionalität der Volks\hule, einer eingehenden Kritik.

Abg. Cassel (fr. Volksp.): Einer Wiederholung unserer

Gründe gegen die Mängel des Gefeßes bedarf es nicht. Wir sind überstimmt, aber niht überzeugt worden. Wenn ih den Abg. Dr. Hahn recht verstanden habe, so hat er die Interessen Des Westens mit denen des Ostens

Hilanziert. In einen solhen Konflikt kann man fehr leiht kommen, wenn man die eigenen Interessen über die der Allgemeinheit stellt. Mir verkennen niht, daß es notwendig ist, daß der Staat fünftighin leiftungsunfähigen Gemeinden beispringen muß. Es wäre allerdings eine Verkennung bisher geltender Grundsäße, wenn man die Schullasten etwa ledigli denjenigen überlaffen wollte, die ihre Kinder in die Schule hicken. Die Schule ißt eine Angelegen- heit von allgemeinem Staatsinteresse.

Abg. Dr. Hahn bleibt dabei, d die landwirtschaftlihen Kreise des Westens durch die Vorlage wesentli belastet würden.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Cassel und pan wird der § 1 unverändert in der Fassung des Herrenhau angenommen.

8 2 lautet in der Fassung des Herrenhauses: „Jede Stadt bildet in der Regel einen eigenen Schulverband. Stadt-

emeinden mit mehr als 25 Schulstellen können aur unter ihrer Zustimmung mit anderen Gemeinden oder Gutsbezirken zu einem Gesamt|hulverbande vereinigt werden.“

Dazu beantragen die Des von Heydebrand, Fried- berg und Freiherr von Zedliß und Genossen folgende Fassung des zweiten Saßes: „Stadtgemeinden mit mehr als Schul- stellen können mit andern Gemeinden oder Gutsbezirken nur unter Zustimmung aller Beteiligten (Gemeinden, Gutsbezirken) zu einem San hulverbande vereinigt werden.

Abg. Witmann (nl.) erklärt unter Hinweis auf die besonderen Verhältnisse in Liegniy für diesen Antrag.

Nachdem der Abg. Jderhoff den Antrag empfohlen hat, wird der § 2 mit dem Antrag von Heydebrand u. Gen. an- genommen. : |

86 eenbeataen wird nah einer kurzen Be- merkung des Abg. Shmedding (Zentr.) in der Herrenhaus- fassung angenommen.

8 7 lautet in der früheren Fu, des Abgeordneten- hauses: „Jn den Gemeinden werden die chullasten als Ge-

meindelajten aufgebracht. der nah 88 40 und 41 des Kom-

Die Verpflichtung munalabgabengesezes von der Gemeindeeinkommensleuer be- d beizutragen, wird

[reu ersonen zu den Volks\chullasten ur besonderes Geseÿ geregelt.“ i Das Herrenhaus hat den zweiten Absaß gestrihen und dafür eine Resolution angenommen. : Die Abgg. von Heydebrand und Gen. beantragen die Wiederherstellung des zweiten Absaÿes unter Weglassung des Wortes „besonderes“. Abg. vonBockelber g (kons.) empfiehlt diesen Antrag ; die An- Ee Resolution im Herrenhause könne nibt genügen, es müsse daber der Beshluß des Abgeordnetenhauses wieder ergestellt werden,

reunde in der

unseren Beschluß dur eine sheidendes Sewiht darauf,

nommen wird. H i

Abg. Dr. Friedberg (nl.) eklärt, daß au feine Freunde den aller n ert darauf legten, daß der Beschluß des Abge- ordnetenhauses wiederhergestellt werde, damit die Verpflichtung der

Gen. angenommen.

Paragraphen lauten

es der Beschlußfassung

jeden Schulverband ist

angenommen.

bezüglich

Abg. Graf von der

geldern, und verwaltungebehörde wohl

hergestellt.

Nah Z 2% finden

zuhören sind. Das

Abg. wieder Zweifel entstehen

nehmigung bedürfen. S hauses angenommen.

Graf von der

von der Regierung dahin

Patronen vorgehen wird

Abg. rechtigung der beiden Be

verwerfen wird.

Nach lische oder

35 so

fünf Jahre

8 35 wird untér angenommen.

der nah

einem Schulverbande, vorbezeichneten Art nur auf derselben

errihtet werden. Jn fessionelle Schule

Worte sind

“pardpide ist. an den Simultan körpers schließen

und dies könnte auch der llee des Herrenhauses entsprehend geschehen, wenn das Wort „besonderes" gestrichen werde.

Worte „während 5 au

Bmg Dr. Por \ ch (Zentr.): Die Bestimmung ist auf Anregung meiner nommen worden. Wir haben lebhaft bedauert,

Standesherren durch Gesetz geregelt werde. S 7 wird nach dem Antrag von Heydebrand und

8 11 bis 13 werden gemeinsam beraten. Die drei in der hauses: „Z 11. Für jeden Shulverband ift ein haltsetat aufzustellen. Jn Gemeinden, Schulverband bilden, genügt es, wenn ] etat in den Gemeindehaushaltsetat aufgenommen wird. Jn Gemeinden, welche für sih einen S t der Gemeinde überlassen, ob eine be- sondere Schulkasse errichtet oder ob ihre Geschäfte durh die Gemeindekasse wieder aufgenommen werden sollen. Jn bezirken, welhe für fi Gesamtshulvoerband ift stets eine S | f Die Mittel für kleine baulihe Reparaturen sind gleich übrigen laufenden Schulunterhaltungskosten in allen Bezirken einer den örtlihen Verhältnissen Gn

Sculhaushaltsetat bereitzustellen.“ : Das Herrenhaus hat § 11 wie folgt formuliert:

aufzustellen und eine Schulkasse einzurihten“, und im 8 12 vorgeschrieben, daß in Gulden, in denen eine Unterver- teilung nicht stattfindet, die Errichtung einer Schulkasse mit Genehmigung der Schulauf- sichtsbehörde unterbleiben kann.

Abg. Cassel befürwortet die eerherstellung der 88 11-—13 „unter Hinweis auf die Schwierigkeit der Kontrolle, d dur die neue Fassung entstehen würde.

88 11 bis 13 werden in der Fassung des Herrenhauses

Jn § 23 hat das Herrenhaus auf Antrag von Kligzin g er Unterverteilung der Staatsmittel auf die Schul- verbände eine Aenderung ann beschlossen, daß der vom Kreisausschuß nach Anhörung

5 Jahre aufzustellende Verteilungsplan ms der Feststellung dur die Schulaufsichtsbehörde bedürfen soll, \

vernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde festzustellen ist; eventuell foll der Provin den Plan endgültig festseßen.

herstellung der Abgeordnetenhausfafsung nah dem Antrage von Heyde- brand u. Gen. Es handle {ih hier um die Verteilung von Staats- da könne einem Kreisausshusse als einer Selbst-

Gestsegung überlaffen werden. ie Abgg. Iderhoff, empfehlen aus denselben Erwägungen fe Wiederherstellung des früheren Beschlusses des Hauses] __ dee

53 wird hierauf in der früheren Fassung wieders -

Schulvermögen überhaupt ges Gu auf Verfügungen über dieses Vermögen mit der

Erteilung der Genehmigung zu einer Veräußerung die Schul- deputation, die Schulkommission oder der Schulvorftand an-

eingeschaltet „oder Verwendung Me andere E Ein Antrag der Abgg. Ca Stecung dieses Zusaßes.

assel führt aus, daß dieser Zusaß in Zukunft immer lassen wird, ob nicht irgendwelche ander- | weitige Berwendungen, auch zu absolut statthasten Zwecken, der Ge- |

S 25 wird unverändert nah der Fassung des Herren:

Zu S 30 Palecnaragrapy) erklärt auf Anfrage des Abg. roeben der i Ministerialdirektor Schwarykopff, daß das geltende Recht |

hörden, die Staatsbehörde und die Kirhenbehörde Küsters vom Schulamt verlangen kann, sowie da der künftigen Lehrerberufung tunlihs im Einvernehmen mit deu

rd. von Zedli f, Eon äußert \ich bezüglih der Be- r

30 wird angenommen. ei § 33, der die Konfessionalität der Volksschulen als

Negel festlegt, erklärt der Abg. Ca {\ el nochmals, daß seine Partei grundsäßlih diese Vor- {rift und den ganzen Abschnitt über die konfessionellen Ver

8 33 wirb angenommen. an einklassigen Schulen slets eine evange- atholische Lehrkraft angestellt werden, je nachdem die bisherige evangelish oder fkatholisch war. Eine Aenderung soll nur bei Erledigung nacheiniander mindestens zwei Drittel der Kinder der anderen Konfession angehört hat.

Abg. Dr. Porsch (Zentr.) befürwortet den Antrag seiner Partei, die Worte „bei E der Stelle“ ju streichen.

8 36 enthält die Bestimmungen über die Simultanschulen und zbestimmt im wesentlichen: t ihrer besonderen Verfassung bisher gleichzeitig evangelishe und fkatholishe Lehrkräfte behält es dabei auch

besonderen Gründen können* solhe Schulen auh von anderen Schulverbänden mit Genehmigung der age 0

eingeri während 5 aufeinander folgender Jahre (die lehteren

Zusa Minorität in den Ladien von 60 Kindern und in Land- gemeinden über 5000 Einwohner von 120 Kindern vorhanden

Ein Puls tunlihst dem Verhältnisse oll.

Die Abgg. Por

i und dann îm Plenum ange- En daß das Herrenhaus Resolution ersezt hat, und legen ent- daß diese Bestimmung wieder aufge-

des Abgeordneten- chulhaus- welche für sih einen der Schulhaushalts-

Fassung

5 12. ulverband bilden bleibt

uts- einen Schulverband bilden, und im

ulkasse einzurichten. S 13. den

prechender Höhe in jedem „Für in der Regel ein Schulhaushaltsetat

ufstellung eines Etats und die

e der Regierung

es Kreisschulinspektors für je

ondern im Ein-

roeben (fkons.) befürwortet die Wieders-

die Initiative, niht aber die endgültige Dr. Friedberg und Cassel

u. a. die Vorschriften, welche für das

aßgabe Anwendung, daß vor der

Herrenhaus hat hinter „Veräußerung“

sel und Fishbeck geht auf

———

aufgefaßt wird, daß jede der beiden Be-

die Trennung des die Regierung bet

den in gleihem Sinne.

ältniffe

der Stelle möglich sein, wenn

blehnung dieses Antrags unverändert

An einer Volksschule, an

anzustellen waren, in Zukunft sein Bewenden; in in dem lediglich Volksschulen der bestehen, können neue Volksschulen Grundlage errihtet werden. Aus

¿0M eine kon-

öônnen, wenn

dem lehteren Falle \ Fit werden

der Kommission) eine konfessionelle

des Herrenhauses bestimmt ferner, ulen die Zu Men eza des Lehr- er Kinder an-

und Genossen beantragen, die

en, den

Die Abgg. Cassel und Fishbeck beantra es Lehr-

+

Fusas des Herrenhauses über die Zusammenseßung

b g

| der

S

Abstimmung nah 21 Tagen zu unterziehen.

Art. vor: konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berüdksih messen wir uns fragen, ob fassung über diese Aenderung der Verfassung einer nochmaligen Ab- stimmung nah 21 Tagen bedürfen. streitet der Verfassung; er n direkt contra legem. Wir haben alle den Eid auf die Ver- assun So eine ernste Sahe. Es wird uns hier zwar immer eine gebundene

P Boris aber wir müssen eben die Konsequenzen nah Art. 107 der erfa

gesehen muß, wenn in dem Gese Das arti ehen der bestehenden Simultanshulen mag noch mit der Verfassung vereinbar sein.

folhe Schulen bestehen, lage errihtet werden dürfen, so widerspricht vorschrift, Nerhältnisse möglichf| zu berücksihtigen find. eine Weg der nohmaligen Abstimmung, um die Art. 24 in Einklang zu bringen. 0 bringen, aber hier liegt ein verfafsungsmäßiges Bedenken für jeden von Ihnen vor.

órpers zu streichen.

Die Abgg. Schmidt-Warburg und Tourneau Qa) eantragen: den Geseßentwurf wegen der Fassung des §8 emäß Art. 107 der Verfassungsurkunde einer nochmaligen

midt-Warburg (Zentr.): Der § 36 steht mit dem iderspruch, denn dieser {reibt öffentlihen Volks\{chulen sind die tigen.“ ODesbalb ch Art. 107 der Ver-

Abg. S ch 24 der Verfassung in „Bei Einrichtung der

wir nicht na

Der § 36 der Vorlage wider- läuft nicht nur so daneben her, sondern Es ist

geleistet und versprochen, sie treu zu halten.

arshroute vorgehalten, und es heißt immer: das ist das Kom-

ung tragen. Was wir verlangen, ist das Mindestmaß dessen, was eine Verfassungsänderung liegt.

Wenn aber in einem Schulverbande, wo neue Volksschulen nur auf derselben Grund- das der Verfassungs-

daß bei der Einrihtung von Schulen die konfessionellen S bleibt nur der

enderung mit dem Fh will das Gesetz nicht zu Fall

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt: Meine Herren! J stehe durhaus mit dem Herrn Abg. Schmidt

(Warburg) auf dem Standpunkt, daß die Vorschriften der beschworenen Verfassung eine besondere Bedeutung beanspruchen, gewissenhaft aus-

geführt und hinsihtlih ihrer Auslegung der sorgfältigsten Erwägung unterzogen werden müssen. Aber, meine Herren, ih komme zu einem andern Ergebnis wie der Herr Abgeordnete in der Sache selbst und bitte Sie, seinem Vorschlage eine weitere Folge niht zu geben. Meine Herren, wenn man die Interpretation als zutreffend annehmen wollte, die der Herr Abgeordnete dem Art. 24 der Verfafsung gegeben hat, so kommt man zu der Ueberzeugung, daß es überhaupt in den meisten Fällen niht mögli sein würde, eine Simultanschule bestehen zu laffen; denn dann würde die Direktive des Art. 24 so ftrikte aus- gelegt werden müssen, daß das Fortbestehen von Simultans@ulen voll- ständig in Frage geftellt sein würde. (Sehr richtig!) Ih mache auch auf die Praxis aufmerksam, die seit langen Jahren unbestritten dahin besteht, daß beispielsweise aus nationalen Rücksichten in einem weiten Gebiete des Staats, in dem gemishtsprahigen, Simultan- \{hulen nit bloß bestehen, sondern auch neu eingerihtet werden. Von diesem Gesichtepunkte aus, meine Herren, glaube ih, ist es nicht rihtig, den Ausführungen des Herrn Abgeordneten zu folgen. Ich darf mich im übrigen auf die ausgiebige Erörterung beziehen, welche die beregte Frage sowohl in der Kommission dieses hohen Hauses wie naher auch im Plenum gefunden hat, und auf die Tatsache, daß sowohl dieses hohe Haus wie das Herrenhaus den § 36 der Vorlage unbedenklih angenommen hat und zu dem Ergebnis gelangt ift, daß hier eine Verfassungsverleßung nicht vorliege.

Ich beschränke mi auf diese Ausführungen und {ließe mit der nochmaligen Bitte, daß dem Antrage des Herrn Abg. Schmidts Warburg eine Folge niht gegeben werden möge.

Abg. Dr. Friedberg: Auh wir legen Berfassunalfragen ein roßes Gewicht bei und meinen, r sie mit aller Delikatesse be- andelt werden müssen. Aber die Verfassung selbst \spriht nur davon, daß die konfessionellen Verhältnisse „möglichst“ zu berücksichtigen: sind, G weist also felbst auf die Eventualität von Ausnahmen hin. ie Kommentatoren sind zum Teil weiter gegangen, und einige

halten dafür, daß den Verfassungsvorschriften hon genügt sei, wenn in der Volks\hule für ausreihenden Religionsunterriht gesorgt ist.

| Selbst der Staatsrehtslehrer Bierling gibt zu, daß der Art. 24 der Ver-

fassung allein eigentlih keine genügende Grundlage für die Forderung oónfessionalität bilde. Das Herrenhaus hat nun dem aragraphen folgenden Schlußsay angefügt: An einer Simultan- hule foll die Zutammensegung des Mere ih tunlichs dem Verhältnisse der die Schule besuhenden Kinder anschließen. Eine solhe Bestimmung in das Geseß hineinzuschreiben, hat große Be» denken, namentlih nah der Richtung, vas jedesmal, wenn in derselben Squle eine Verschiebung der Kinderzahl nah der Konfession eintritt, die entsprechende Veränderung in der Zusammenseßung des Lehrkörpers verlangt werden könnte. Damit würde ein E unerwünschter a G vis in die Verwaltung hineingetragen werden. Meine Freunde nd sogar bedenklih, ob sie dem Gese im ganzen zustimmen können, wenn diese Bestimmung darin bleibt. Dagegen müfsen wir in dem Beschluffe des Herrenhauses, die Minoritätsklausel dur den Vor- behalt der 5 Jahre einzushränken, eine sehr weise Verbesserung des §8 36 erkennen. Ich bitte also, den Antrag Porsch abzulehnen. Abg. E or \ch (Zentr.): Die Shwterigkeit unserer Stellung {u der ganzen Vorlage wird noch beträchtlich gesteigert, wenn odendrein

| zu den Vorschriften über die Simultanshule noch die Ershwerung

tritt, daß die Berücksichtigung der Mindecbeiten erst dann erfolgen kann, wenn die Minimalzabl 5 Jahre lang vorhanden gewesen ist. Den vom Herrenhause angefügten S&lußsaß follten doch diejenigen nicht bekämpfen, deren Schulideal die Simultanschule ift, da ja selbst [är Nassau eine analoge Vorschrift besteht. Sehr bedauerli eise ff das Herrenhaus în anderen wesentlichen Punkten vor dem liberalen Anfturm zurückgewihen. Sollte „der Schlußsaß des § 36 gestrihen werden, so müßte das Zentrum zu seinem Bedauern gegen das Gesetz stimmen.

Abg. von Zedliß und Neukirch (freikons.): Wir sind mit den Konservativen darüber einig, daß es notwendig ift, uns in Abänderungen der Beschlüsse des Herrenhauses die äußerste Grenze aufzuerlegen und des großen Zweckes wegen über Differenzen nicht prinzipieller Natur hinweg- zusehen und Abweichungen nur da eintreten zu lassen, wo zwingende Gründe vorliegen. Von diesem Gesichtspunkte aus follte auch das Jrr \ich mit uns verbünden, um dem Gesetze die Annahme mit einer möglihst großen Mehrheit zu sichern.

Ein Schlußantrag wird angenommen.

gur Geschäftsordnung erklärt Abg. Dr. Porsch, daß ein Teil des Zentrums die Verfassungsbedenken des Abg. Schmidt- Warburg nicht teile.

Die Abgg. Tourneau (Zentr.), Peltafohn (fr. Vag.) und v. Eynern sprehen ihr Bedauern aus, daß ihnen durch den Schluß der Diskussion das Wort abgeschnitten ist.

Die Anträge Cassel und Porsh werden abgelehnt, der Antrag Schmidt wird erst bei der Shlußabstimmung über das ganze ia erledigt werden.

Der V. Abschnitt, §8 43 bis 61, handelt von der Ver- waltung der Volksshulangelegenheiten und von der Lehrer-

D 8 regelt die Zusammenseßung der Schuldeputation. Diese soll bestehen aus 1) einem bis drei Mitgliedern des

einander folgender Jahre“ zu streichen.

Gemeindevorstandes (Beigeordnete, Schöffen usw.), unter denen

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