1906 / 159 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jul 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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sich der StgdiiQuirai befinden kann, auch wenn er niht Mit- lied des Gemeindevorstandes ist, (der Passus, betreffend den tadtshulrat, ist Zusay des Hereanhauf 2) der gleichen Anzahl von Mitgliedern der Stadiverordnetenversammlung (Bürgervorsteher usw.) sowie 3) mindestens der gleichen ahl von des Ege und Volksschulwesens kundigen ännern, untex ihnen mindestens ein Rektor (Hauptlehrer oder Lehrer an einer Volksschule). Hierzu treten ferner 4) der älteste oder rangältesto e eider Kon Ide 6) so- ern sih in der Stadt mindestens 20 jüdische olksshulkinder efinden, außerdem der älteste oder rangältefte Rabbiner, oder, wenn ein solcher niht vorhanden, ein anderer vom Vorstand der jüdischen Gemeinde zu bezeihnender Rabbiner. Das Herrenhaus hat die Worte „oder, wenn ein solcher nicht vorhanden, ein anderer... Rabbiner“ gestrichen; die Abgg. Cas) el u. Gen. beantragen die Wiederherstellung. : Abg. Schmedding will dem Zusay in Nr. 1 folgende Fassung geben: „An Stelle eines Gemeindevorstandsmitgliedes ann ein Stadischulrat gewählt werden, auch wenn er nicht Mitglied des Gemeindevorstandes ist.“ Die unter 2, 3 und 5 bezeichneten Schuldeputationsmit- Que eien I ung. : ieser Vorschrift hat das Herrenhaus fol enden Passus hinzugefügt: „Wird eine Person, welcher die eung ps sag! ist, wiedergewählt, so ist, falls die Stelle nicht unbeseßt leiben kann und eine D binnen einer zu bestimmenden rist niht erfolgt, die Schulaufsichtsbehörde befugt, einen

L Uan u enem er Antrag Cassel will diesen Zusaß wieder beseitigen.

Nach kurzer Debatte, an der n 9 ias jeg

Abg. Schmedding (Zentr.) und der Wirkliche Geheime

Oberregierungsrat von Bremen beteiligen, wird der Antrag Schmedding angenommen, die Anträge afsel abgelehnt. __ Nach §Z 45 der Abgeordnetenhausbeschlüsse können durch einen Gemeindebeschluß oder auf Anordnung der Schulaufsichts- behörden als Organ der Schuldeputationen C Ee [e eine oder mehrere Volksschulen eingeseßt werden, welche die besonderen Interessen dieser Schulen wahrzunehmen, in Aus- übung der Schulpflege die Verbindung zwishen Schule und Eltern zu fördern haben und berechtigt find, Anträge an die Schuldeputation zu stellen. Das Herrenhaus hat die Worte „oder auf Anordnung der Schulaufsichtsbehörden“ E vom Abg. Dr. Porsh liegt der Antrag auf Wieder- herstellung vor.

Abg. Porsch befürwortet kurz seinen Antrag.

Abg. Graf von der Groeben: Auch wir find ja früher sehr eifrig sür diese Bestimmung eingetreten, wir müssen aber doch dem Standpunkte des Herrenhauses Rechnung tragen und dürfen Ab- weihungen nur in dringenden Fällen, wie Herr v. Zedliß schon dar- legte, beshließen, Dazu kommt die Nücksiht auf die Erklärung des Kollegen Dr. Friedberg, daß seinen Freunden die Zustimmung zu dem Geseß sehr er]/chwert, wo nicht unmöglich gemaht werden würde, wenn, nachdem durch ben Schlußsay des § 36 eine Verschärfung des konfessionellen Moments in das Gesey hineingetragen worden ist, hier wie bei § 45 von der Fassung des Herrenhauses ab- A werden sollte. Wir werden also für die Herrenhausfassung

Der Antrag Porsch wird abgelehnt, § 45 in - haus iffa Mnn, gelehnt, 8 er Pen

us ekämpft Abg. Cassel den Beschluß des wonach die Verwaltung des Schulyvermögens e E De Mafes den Landgemeindeorganisationcn übertragen werden foll.

8 46 wird unverändert nah den Beschlüssen des Herren- hauses angenommen.

Am § 47 (Zujtändigkeit des Schulvorstandes in Land- gemeinden) hat das Herrenhaus mehrere Veränderungen vor- genommen. Den Zusay zu Absaß 3: „umfaßt der Schul- vorstand nur Schulen, die mit Lehrkräften ein und derselben Konfession besetzt sind, so gehört nur der Pfarrer ihrer Kon- an dem Schulverbande an“, beantragt Abg. Porsch zu treihen, während die Abgg. von X debrand und Genossen A Sh es Sodes, i folgt, assen wollen: „so gehöct weder der Pfarrer der anderen Konfession noch de i dem Schulverbande an“. fel J R

Abg. JIderhoff befürwortet den lehteren Antrag. Di

errenhause neu eingefügte Bestätigung Lee ritte AiiRdes US E Gang andes set tue Mai yen ein Zen und werde dort fehr venig angenehm empfunden ; ihw ine Î i mea. angenel emplun gleihwohl wolle feine Partei dagegen

Abg. Hoheisel (Zentr.) tritt sür den Ant Streichung des oben erwähnten Zusatzes ein. Wenn nf L R On m Lehrkräfte entscheidend sein folle, so könnte der Fall eintreten, daß eine namhafte Minderheit Ss Schulkinder 1m Squlvorstande ab- salut ohne p mate men Pg api reh bleiben müßte. Der Be-

e errenhause ehe zu den ift des Volks\chulgesetßes in direktem Wp 9 AES N N

Abg. Dr. Volt (nl.): Nach meiner Kenntnis d Verhältnisse muß iy die Giünde, die das Ard S haben, hier das Bestäticungsrecht einzuführen, für durchaus stihhaltig e es RI On AN Ran Freunde bitte ih, das Vertrauen

en, daß tn Hannov s T nd weiden h nover dieses neue Necht mit aller Nücksicht aus-

Abg. Dr. Por ch: WirMönnen unserseits dies ü Serrmaniee nicht als riGti¿Melten laffen. | Due Mete E Bo timmung wird avuch der bis jegt noch ruhige Teil Oberschlesiens in d Bcl e fe u Jas aaten dorthin getragen werden.

s une, e hne an da erren s gelangte digst Richtung bereits völlig BLACA E Gage G) 0OTE ID

J 47 wird mit dem Antrag von Heydebrand angenomme

1848 bis 60 werden in der Disfussion tbe N

S 58 lautet nah den Herrenhausbeschlüssen: „Bis zum Erlaß eines allgemeinen ues über die Lehreranstellung finden die folgenden Vorschriften Anwendung: Dir«ktoren Br ner Lehrer und A an den öffentlichen Volks- chulen werden von der Schulaufsichtsbehörde unter der dur dieses Gesey geordneten Beteiligung der Schu!verbände aus der r C E

5 99 lautet im ersten Absaß: „Jn Schulverbänd i mehr als 25 Schulkindern werden die idre und Sehioceinnen von der Gemeindebchörde aus der Zahl der Befähigten inner- in ia Die E de zu bestimmenden

wählt,“ Die weiteren Bestimmungen des S 5 de as des M2 E N l autet in seinem ersten Absay in Uebereinstimmu mit E Beschlüssen des Abgeordnetenhauses: ou Stellen, deren Jnhabern Leitungsbefugnisse zustehen (Nektoren, Haupt- lehrer usw.) sind solche Lehrer zl berufen, welche den besonderen auf Geseh oder rechtsgültiger Verwaltungsordnung beruhenden Vorausseßungen entsprechen. Hierbei hat eine angemessene E ung au der im Schuldienst außerhalb des Schul- verbandes ile tellten und bewährten Lehrperfonen, insbesondere pon Hauptlehrern und Präparandenlehrern zu crfolgen.“

weitergehenden Mitwirkungsrccht der Gemeinde bei der Be- rufung der Lal ein Bewenden haben soll.

ie Abgg. Cassel und Fishbeck beantragen, den § 68 zu streichen,

Die Abgg. von peoeean und der Lasa u. Gen. wollen 8 59 Tsak folgendermaßen formulieren: „Die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen werden von der Gemeinde aus der Zahl der A innerhalb einer von der Schulaufsichtsbehörde zu bestimmenden Frist ges jedoh erfolgt in Schulverbänden mit weniger als

Schulsiellen die Wahl aus drei von der Schulaufsichts- behörde als befähigt Bezeichneten.“

Die Abgg, Cassel und Fishbeck beantragen folgende Fassung des § 59: „Die Lehrer, Lehrerinnen, ebenso die

tektoren und Hauptlehrer werden aus der Zahl der Be- Ie vom Gemeindevorstand gewählt. Vor der Wahl ist n Gemeinden, wo eine Schuldeputation besteht, diese, andern- falls der Schulvorstand gutahtlih von dem Gemeindevorstand ju hórem Jn Gutsbezirken und Gesamtschulverbänden erfolgt ie Wahl dur den chulvorstand. Die Gewählten bedürfen der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde. Die Be- stätigung darf nur aus erheblihen Gründen versagt werden.“ Dieselben Abgeordneten beantragen, den § 60 zu streichen und für den Fall der Ablehnung dieser Anträge zu S8 59 und 60 den § 60 in der Fassung anzunehmen, daß in den Gemeinden, deren Organen bisher weitergehende Befugnisse bei der Be- rufung der Lehrkräfte zugestanden haben, es dabei sein Be- wenden haben soll. Damit würde der vom Herrenhause be- shlossene Zusaß, daß es au bezüglih der dem Gutsbesißer bisher zustehenden weitergehenden Berufungsrehte sein Be- wenden haben soll, beseitigt sein. Die Abgg, von Heydebrand und der Lasa, von gerne und Neukirch u. Gen. haben weiter beantragt, die estimmung über das Verhältnis in denjenigen Gemeinden, die bisher ein Reht auf weitergehende Mitwirkung bei der Berufung von Lehrkräften besaßen, vom Z 60 zu trennen und in einem besonderen § 60 a neu zu formulieren, der folgenden Eingang haben soll: „Jn den einen eignen Schulverband- bildenden Gemeinden, in welchen bisher die bürgerlihe Gemeinde die Trägerin der Schullast gewesen is, und die Gemeinde- ane ein Neht auf weitergehende Mitwirkung bei der Be- rufung der Lehrkräfte besaßen oder eine solche weitergehende Mitwirkung bei der Berufung ausgeübt haben, bewendet es E Dasselbe findet in den einen eigenen Schulverband ildenden Gutsbezirken sowie in den Gesamtschulverbänden hinsichtlich des bisher dem Gutsherrn zustehenden Rechts auf weitergehende Mitwirkung bei der Berufung von Lehrkräften mit der Maßgabe statt, daß dieses Recht durch den Guts- besißer ausgeübt wird; ebenso in den nah § 24 aufgehobenen Schulgemeinden (Sozietäten), in denen die Vorausseßungen des ersten Saßtes vorliegen, und in den Gesamtschulverbänden, denen eine solche bürgerlihe Gemeinde angehört.“

u diesem leßteren Antrage liegt der Unterantrag Jderhoff vor, die Worte: „in denen die Vorausseßungen des ersten Saßes vorliegen“ zu ersezen dur: „die ein Necht auf weitergehende Mitwirkung bei der Berufung der Lehrkräfte besaßen, oder eine folhe Mitwirkung ausgeübt haben“.

Von dem Abg: von Heydebrand und der Lasa allein ist folgender Zusaß zu Absaß 1 des § 60a beantragt worden, der im Herrenhause zur Annahme gelangt ist, aber im Kompromißantrag von Heydebrand und Genossen keine Aufnahme gefunden hat: „Jn jenen Gemeinden und Guts- bezirken, wélche zu einem Gesamitschulverband vereinigt sind, behält es hinfichtlich der den Gemeindeorganen oder dem Gutsbesißer bisher zustehenden Befugnis zu einer weiter- Es Mitwirkung bei der Berufung der Lehrkräfte sein

E dem bestehenden Rechte.“

Abg. Freiherr von Zedliy und Neukir fr. : Es ift lebhaft zu bedauern, daß das Said E e: Bestimmungen geändert hat, die nach langen Bemühungen hier zustande gekommen sind, und die in gewissem Sinne ein Ganzes darstellen, aus dem man nicht einzelne Teile herauss nehmen kann, ohne das Ganze zu gefährden. Aber mit der Tatsache daß das Herrenhaus die Aenderungen vorgenommen hat, müssen wir uns abfinden und eine Form finden, bei der auch eine Einigung über den shwierigen Punkt der Lehrerberufung zwischen diesem Base und dem Herrenhause möglich ist. So haben wir uns bemüht, unter Ver- ziht auf wichtige Errunger schaften, die wir hier ia der dritten Lesung gewonnen hatten, dem Herrenhause so weit entgegenzukommen, als es nach allen praktishen Erwägungen möglich ist. Zweifellos wird nun au das andere Haus unser Entgegenkommen würdigen. In dem ersten Gefühl hätten wir unfere Beschlüsse aufreht erhalten mögen, aber im Interesse des Ganzen und in der Erwägung, daß die Abänderungen des Herrenhauses auch von gewissen praktishen G:ünden getragen werden, erscheint es zweckmäßiger und rihtiger, wenn wir mit unseren Anträgen einen Vermittlungevorshlag formulieren. - Jn den zwei- sprachigen Landeêteilen und in den kleineren Gemeinden, wo soz'al- demofkratischer Einfluß sih äußert, scheint es allerdings erwünscht bei der Lehrerberufung eine Einschränkung des Wahlrechts der Gemeinden vorzunehmen. Das ist ein Gesichtspunkt, den man sachlich verstehen kann, namentlich auch vom Standpunkte Oberschlesiens. Daher kann man dem Herrenhause so weit folgen, daß man einen Unterschied zwischen den größeren Gemeinden mit mehr als 25 Lehrerftellen und den kleineren Schulverbänden macht, indem man den leßteren zwar auch ein Wablrecht gibt, es aber auf eine Anzabl von Personen beschränkt, die ihnen die Schulaufsichtsbebörde präfentiert. Das ijt in unserem Recht auh gar nichts Neues Allerdings können sich durch den Lehrermangel viel praktische Schwierigkeiten bei der Durchführung dieses Wahlsystems ergeben aber wie diese Schwierigkeiten {oa in Schleéwig-Holstein “über- wunden werden, wo die Regierung mit diesem Verfahrea gut und latt ausgekommen ist, so wicd es auch in anderen Landesteilen der all sein. Ina der Aufrechterhaltung der bestehenden Rechte sowohl für die Wahl der Rektoren wie für die der Lehrer gehèn wir in dem Antrage auch weiter und wollen die Rechte aufrecht erhalten, welche ohne Eiaspruh der Unterrichtsverwaltung fünf Jahre lang bêreits wahrgenommen sind. Das bedeutet die Beseitigung zahlreicher Streitig- keiten, weil ein erhebliher Teil der Rechte keineswegs klar und be- stimmt, sondern unklar und bestritten ift, aber es sichert die Aufreht- erhalturg eines geseßlihen Zustandes, der vielleicht nicht ganz auf formalem Recktsboden erwachsen ist, aber seit langen Jahren in dem Nechtsbewußtsein der Bevölkerung und der Gemeinde- organe sich als ihr Recht festgeseßt hat. Wir halten in der Praxis die mittlere Linie zwischen dem Wahlrecht der kleineren Gemeinden in unserem Beschluß dritter Lesung und der bloßz:n An- hôörung im Herrenhausbes{chluß und bieten daher eine geeignete Grund- Lage für die Verständigung beider Häuser. Den redaktionellen aro Mes J bs Iderhof kann ich wohl im Namen R liéfetes Mattág O eee ntrag aufnehmen. Jch bitte Sie

_Abg. Winckler (kons.): Wenn wir in diesem Stadi Wünschen des anderen B entgégenkommen, en arts L Linie A ebend der dringende Wunsch, dieses Gesey nah den ann, wierigen Verhandlungen endlich zustande zu bringen

ir fommen dem Herrenhause namentlich auch mit Rücksicht

Weiter wird in § 60 festgestellt, daß es bei dem vorhandenen

auses entsprohen hat, toren und Hauptlehrer is das Herrenhaus gegen die Be-

Namentlich bei der Berufung der üsse seiner Kommission unseren Vorschlägen n eas wir unseren ersten Beshluß wieder raa so f eat prt damit ein gele großes Gatgegenlommas gegen die Wünsche des anderen Hauses. ir akfzeptieren die Untersheidung nah mehr oder weniger als 25 Schulstellen, die gegen unsere Wünsche das Herrenhaus in die Materie hineingetragen hat. Wir hatten diese von der Regierung beabsichtigte untershiedlihe Behandlung beseitigt. Wir kommen jeßt also lediglih den Wünschen des anderen Hauses entgegen; auch wenn wir in den kleineren Gemeinden die Auswahl aus drei Kanditaten vorsehen, \o it tamit im we*entlichen durchgedrungen, was das rrenhaus gewünsht hat. Ebenso ist unser Vorschlag zu § 60a E tis Fle Big E áegenwärtigen NKechtszuftandcs im nderung, fondern nur ein

gesaung der L L a ani, A S a. Hero entr.): Durch die Unterscheidung des s Paus "D der Anzahl von 25 Schulstellen ift eine Ug den Herren chränkung der Rechte ter kleineren Städte und Landgemeinden herbeigeführt. Es liegt aber fein Grund vor, die leßteren anders zu behandeln als die esten Städte, denn sie haben dasselbe Anreht auf die Selbstverwal:ung wie diese, und ih bedaure außerordentlich diese Abänderung des Herrenhauses. Ich erkenne vollkommen an, daß das Herrenhaus ein gleihberechtigter Faf-or der Gesetzgebung ist und man auf dessen Anschauung Rücksicht nehmen foll, aber das muß auh seine Grenzen haben, daß man nit so wesentliche Beslimmungen, welhe in diesem Haufe mit folcher

Einmütigkeit beshlossen sind, wieder beseiti

d, gt. Wenn ord wieder mit den Verhältnissen der zweisprahigen Gebiete egründet wird, fo vor den zweisprahigen

Gebieten allmählich so groß, d man ließli i Gefahr zu eiaer Einschränkung der n E f E Haris ee fommt. Es bleibt doch der Sculaussichtsbebörde das Inge der Lehrer; bei zweimaliger Nichtbestätigung kann fie selbst den Lehrer anstellen, kann also einen Lehrer mit dem eine nationale Gefahr verbunden sein soll, beseitigen. Ich glaube, wenn wir unsere Beschlüsse aufrehterbalten, so wird sich das Herrenhaus nicht widerseßen. Ich beantrage jedenfalls, über die Worte, welche die Unterscheidung nah 25 Schulstellen enthalten, ge- trennt abzustimmen, und bitte, sie zu streihen und damit den Land- gemeinden dasselbe Necht einzuräumen, wie den größeren Städten. __ Abg. von Heydebrand und der Lasa (konf.): Wenn ih in meinem eigenen Antrage das bestehende Berufungêrecht der Guts- besitzer in dem Gesamtshulverbande aufrehterbalten will, fo geschieht es weil man vom fonservativen Standpunkt nicht leichtfertig feine Zus i oige A einer Beseitigung dieses Nets geben kann. Seit einer langen ihe von Jahren haben sih persönlihe Beziehungen der Gutsbesißer zu den Schulen beraus8gebildet, was niemals einen Nach- teil gehabt hat, und man muß Bedenken tragen, ein solhes Ver- häâltnis zu beseitigen. Gerade in diesem Paragraphen legen wir be- sonderen Wert darauf, die bestehenden Rechte aufrecht zu erhalten an da follte man 2uch dieselbe Nücksiht auf die Nechte der Guts- esißer nehmen. Man muß doch auch bedenken, daß die Gutébesitzer dur dieses Geseß in sehr viel größerem Maße Laften übernommen haben. Ih will nicht verschweigen, daß ein Teil meiner Freunde praktish kein so erheblihes Gewiht auf diese Angelegenbe:t legt weil die Gutsbesißer so wie so sehr viel Einfluß auf die Wabl der E t LEE fönnen. Aber die Mehrzahl meiner Freunde anzunehmen. em Standpunkt meines Antrages, und ih bitte, ihn

g. von Zedliß und Neukirch: m ci ODatien Bedauern diefem Antrage von S A E S Ô ir legen diesem Beschlusse des Herrenhauses folhe Bedeutung bef, daß, wenn er bier eine Majorität findet, ein großer Teil von uns as Gefeß ablehnen müßte. Die gro#e Mehrheit, die der Antrag im Ferne, gefunden hat, sck@eint mir nicht aus\{ließlid von fah- en Erwägungen beberrs{t worden zu sein. Auch auf dem Schul- geb ete soll an die Stelle der alten Gutsherrlihfeit die kommunale

elbstverwaltung treten; die bisberigen gutsherrlihen Berufungs- rehte lafsen sih für die Güter, die Gesamts{ulverbänden angehören also keinen eigenen Schulverband bilden, ni@t aufrecht erbalten. Diese Sonderrete sind veraltet und werden nunmebr vollständig gegenstandslos. Die Situation ist ähnlich derjenigen von 1872 vor E Emanation der Kreisordnung; die Geschichte bat gelebrt, wie die

eberwindung der alten Feudalrechte dur die Gesetzgebung den Weg zu einer erfprießlihen modernen Entwicklung erst gebahnt hat Gerade im Interesse des Großgrundbesitzes und der fonservativen De E pie oe Dea von Hevdebrand ab.

. Cassel legt nochmals die Bederken seiner itis REnnLs gegen die bisberigen Beschlüfse in der Tleec maar Da Es bandle sich hier um einen Eingriff in die woblerworbenen Por es Ie der Gemeinden, den die Nationalliberalen, die das

R m2 geshlofsen baben, niht würden verantworten können __ Abg. Dr. Friedberg: Das Herrenhaus ist die V i daß wir uns mit dem Geseße wiederum zu beschäftigen ‘baden! Di E a E Es E eiter Faktor in der preußischen ¿ y o gleihmäßig zusammengeseßtes Haus wi Herrenhaus sollte das Schwergewiht seiner Lolitischen Aktion in be Vermittlung suhen. Im Abgeordnetenhause find wir auf Kompromisse angewiesen. Stellt sich aber das Herrenhaus die Aufgabe, mükbseli zusammengebrahte Komprcmifse ¿zu ershweren, so li-gt ‘das feier eigentlichen Aufgabe eigentlich doch ziemlich fern. Bei allem Entgegenkommen gegen das Herrenhaus ist es uns ga:z un- möglich, auf die Grundlage zu treten, die das Herrenhaus geboten hat, in bezug auf die Schulverbände: unter 26 Schulstellen. Dem A Caffel ist entgegenzuhalten, daß niemand [eiter bereit gewesen i ; die Interessen der kleinen Landgemeinden zu vertreten, als die Ober- bürgermeister der großen Städte. In dem Kompromiß, das s jeßt in dem Antrag von Heydebrand u. Gen. vorge]chlagen ist, muß aber ein sehr großes Cntgegenkommen gefunden werden Durch diesen Vorschlag wird ferner bezügli der bestehenden weiter- gebenden Nechte der Kommunen bei der Lebreranstellung niht nur das Recht, sondera auch der tatsählihe Zustand ges{ügt und damit eine sehr wichtige Verbesserung des G-seyzes geschaffen. Au ee Rethte der Sojzietaten în dieser Beziehung sollen erhaltzn leiben, und das ist ein weit-rer Vorteil des Kompremiß- vorshlages. Für den Antrag Idzrhcffff werden wir stimmen. Im Falle der Annahme des E des Abg. von Heydebrand wegen der guts- herrlihen Patronatêrechte wären wir gezwungen , ciumüitia das ganze Geseß zu v:rwerfen. Wenn wir die Landgemeinden unter der Botmäßigkeit der Gutsherren lafsen woll:n, so wird die Freudigkeit der Mitarbeit an d-m Wohl und Wehe in allen dicsen Gemeinden aer beeinträ&tigt werden. Jch möchte au nicht glauben, daß die ehrheit des Hauses sich bereit finden lassen wird, cin derartig ver- altetes Grundrecht zu erhalten, und ih bakte zu der Mehrheit des anderen Hauses das Vertrauen, daß ihre Weisheit dahin ausfhlag- S a O, A dieses Necht b:\citigen zu helfen. A TEN __ Abg. Graf Prashma (Zzntr.): Ein erheblicher Teil d wird für den Antrag von Heydebrand stimmen, M ie: Ce die Begründung dafür ab, die die Abgg. von Zedliß und Friedberg ge- g haben. Nachdem das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden i gart aus Zon u dem puelten pn honerag Fllen wordcn , Tan ir den Ausführungen des ‘Abg. Cassel bei Auf dem Lande ist glücklicerweise das Verhältnis E nette und Gemeinde zum überwiegenden Tel noch durhaus gut. Der Patron kann und wird in vielen Fällen die Wünsche der emeinden besser berüdsihtigen als die Schulaufsichtsbehö: de. Darauf wird die Diskussion geschlossen.

ab Be It sich Abg. Cassel gegen die Angriffe des-

wird die f ma a

(S@&hluß in der Zweiten Beilage.)

darauf entgegen, daß es auh seinerseits den Wünschen dieses

(Séluß aus der Ersten Beilage.)

Jn der Abstimmung wird 8 58 angenommen, ebenso

59 in der s ag Anträge von Heydebrand u. Gen., erner 8 60 und § 60a nach den Anträgen von Heydebrand

u. Gen. und Jderhoff. Der Antrag von Heydebrand, be- treffend die allgemeine Aufrechterhaltung der gutsherrlihen Patronatsrechte, wird zurückgezogen.

Da 8 63, welcher die bestehenden Lehrerbesoldungs- und Pensionsgeseze für durch dieses Gesey nur insoweit berührt erklärt, als die Schulverbände an die Stelle der bisher my Aufbringung des Einkommens und der Pensionen ujw.

Verpflichteten zu treten haben, befürwortet der 2 von Heydebrand die von den Konservativen und Frel- konservativen beantragte Nesolution: „Die Regierung auf- zufordern, vom Tage des Jnkrafttretens dieses Gesezes an die S üsse 2 Grund des Geseßes wegen Erleichterung der Volks\chullasten für alleinstehende und erste Lehrer in Schulverbänden mit niht mehr als sieben Schulstellen von 500 auf 800 é zu erhöhen“, und bittet den Finanzminister, nach Kräften das Seinige zu tun, um mit der jegt schon von ihm geübten Bereitwilligkeit für die Erfüllung dieses Wunsches

zu wirken.

Staats- und Finanzminister Freiherr von Nheinbaben:

Meine Herren! Wie bei den meisten Gesetzen so auch bei diesem ift derjenige, der nicht der tertius gaudens, fondern der Leid- tragende, der Finanzminister. (Heiterkeit.) Und ich bin zwar sehr dankbar für die Anerkennung des verehrten Herrn Vorredners, aber die Anerkennung wäre mir noch wertvoller gewesen, wenn er seinen Antrag nicht eingebracht hätte. (Heiterkeit.) So bin ih do ge- nötigt, mih mit dem Antrag zu beshäftigen.

Herr von Heydebrand hat die finanzielle Tragweite dieses An- trages niht näher dargelegt. Nah ‘den übereinstimmenden Er- mittelungen im Finanzministerium und im Kultusministerium, meine Herren, würde dieser Antrag eine jährliche Mehrbelaftung der Staats kasse von 9,6 Millionen, also beinahe 10 Millionen auëmachen. (Große Bewegung, Unruhe und Zurufe rechts.) Ih sebe, daß der Appetit beim Essen kommt. (Große Heiterkeit rets.)

Meine Herren, nun gestatten Sie mir kurz darauf einzugehen, was in der Vorlage {hon an Staatéleifiungen vorgesehen ist. Herr von Heydebrand hat die Güte gehabt, anzuerkennen, daß wir {hon ein weites Entgegenkommen nach dieser Richtung betätigt haben; aber im Lande ist es durchaus nicht in dem Maße bekannt, wie es er- wünscht sein würde, wie weit hier Staatsmittel für Zwecke der Er- [eihterung der Volksschule bereitgestellt werden sollen. Meine Herren, die Vorlage involviert insgesammt eine dauernde Belastung der Staatskasse von 20 bis 21 Millionen jährlich. (Bravo!) Wir haben dur den Etat von 1906 bereits 44 Millionen zur Verfügung gestellt und werden infolge dieses Geseßes noch etwa 16 bis 17 Millionen bereitstellen müssen, ih betone ausdrücklich: eine dauernde Last, die auc in ungünstigen Zeitläuften getragen werden muß!

Meine Herren, wir haben uns zunächst dazu bereit erklärt, den Gemeinden behilflich zu sein bei Ansammlung der kleinen Fonds für Reparaturzwecke, indem wir die Hälfte dieser Kosten übernommen haben. Ich habe mich ferner bereit erklärt, den laufenden Baufonds des Kultusministeriums, der bisher nur eine Million betrug, um drei Millionen zu erhöhen. Bisher hatte man, wenn die Finanzlage es gestattete, au Mittel extraordinär vorgesehen; aber sie waren

_\chwankend, je nah der Finanzlage. Ih habe mi bereit erklärt, diese drei Millionen in das Ordinarium hinüberzuschieben, sodaß der ordinäre Fonds des Kultusministers 4 Millionen Mark beträgt.

Dazu kommt, daß: nah den Beschlüssen des hohen Hauses und ih habe selber die Anregung in der Kommission dazu gegeben der Staat bei allen baulihen Aufwendungen der kleineren Gemeinden ein Drittel beizutragen hat, soweit die baulichen Aufwendungen den Betrag von 509 6 im Jahre übersteigen. Meine Herren, wir s{häßen

diese neue Belastung aus dieser Anteilnahme an den baulichen Auf- wendungen auf 5 bis 6 Millionen Mark, indem, wie gesagt, ein volles Drittel der Mehraufwendungen, die den Betrag von 500 A über- Dieses Entgegen- kommen ist meiner Ansiht nach um fo wichtiger, als dieses Drittel der Staatsbeihilfe in allen Fällen gewährt wird, ohne Rücksicht darauf, wie. die finanzielle Lage des betreffenden Schulverbandes ift, und obne

steigen, auf die Staatskasse übernommen wird.

Prüfung, ob Leistungsfähigkeit vorliegt oder nit.

Meine Herren, nah-dem, was ih über die Bereitstellung der Bauhilfen gesagt habe, wird künftig das Kultusministerium etwa 114 Millionen jährlich zur Verfügung haben, allein zur Unterstützung

der Schulbauten im Lande. (Bravo !)

Meine Herren, es ist öfters der Vorwurf erhoben worden, daß wir nicht genügend Mittel nah dieser Richtung zur Verfügung stellen. Deshalb habe ich mich für verpflichtet gehalten, darauf hinzuweisen, daß künftig 4 Millionen im Ordinarium stehen werden, daß diefe geseplihe Anteilnahme an den Bauten, die den Betrag von 500 übersteigen, zu einem Drittel etwa 6 Millionen Mark ausmacht, und für 1906 haben wir noch 14 Millionen für Posen und Westpreußen

bereitgestellt, sodaß insgesamt 114 Millionen zur Verfügung stehen.

Dann haben wic einen Ausgleichsfonds yon 5 Millionen zur Verfügung gestellt, um unbillige Härten zu mildern und drückende

Véerschiebungen, die durch das Geseh eintreten, nach Möglichkeit aus- mit den Fonds,

dem Titel 34

ausshütten und unter Vermittlung der Kreisverbände dann den Schul- verbänden und Gutsbezirken zugute kommen lassen. Mit Einschluß dieser Mittel, die jeßt dem Kultusminister zur Verfügung stehen, werden dann etwa 22 Millionen jährli für diese Zweckte zur Verfügung stehen. Es wird die sehr wertvolle Mitwirkung der Kreisorgane dabei eintreten, und wir haben ganz davon abgesehen, unsererseits eine Kürzung dieser Fonds eintreten zu lassen, sondern die Fond®, wie sie

Wir wollten diese 5 Millionen

zugleichen. jeßt \{chon hat in

die der Kultusminister

zum Deutschen Reichsan

voll zur Verfügung gestellt, die dann in der Lags find, da, wo ein stärkeres Bedürfnis ift, die Mittel zu verwenden.

verbänden über 25 Schulstellen 920 000 „« mehr Mittel zur Ver- fügung tellen, daß die besonderen Aufwendungen für- Ostpreußen, die Kosten der Versezungen noch etwa eine Million Mark aus8mathen, \o wird aus dem Gesezentwurf si in der Zukunft noch eine dauernde jährlihe Belastung von 16 bis 17 Millionen ergeben. Sie wollen erwägen, daß die ganzen ländlichen Sulverbände in den Provinzen, in denen überbaupt eine Aenderung der Rechtslage eintritt, wo über- haupt das Kommunalprinzip eingeführt wird, nur etwa 34 Millionen im Jahre aufbringen, und wenn Sie dann die großen ftaatlihen Leistungen gegenüberstellen, #0, glaube ich, wird man in der Tat anerkennen, daß der Staat ein weitgehendes Entgegenkommen ge-

zeigt hat.

Stelle Jahre sein werden, teren wir uns gegenwärtig erfreuen, und daß

auf die guten Jahre auch wieder die ungünstigen Jahre folgen werden. Ein Finanzminister ist es ja gewöhnt, vor einem ungläubigen Hörerpublikum ju predigen (Heiterkeit); aber tas kann mih nicht ab- halten, doch auch wieder darauf hinzuweisen, zu wie {werem Drucke es in minder günstigen Jahren führen wird, wenn wir jeßt die Auf- wendungen aus der Staatskasse übermäßig steigern.

bahnen noch zu effektuieren habên, so ergibt si also, daß wir außer

Zweite Beilage

zeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 7. Juli

Wenn ih endli noch erwähne, daß wir au den größeren Schul-

Meine Herren, nun habe ih \chon wiederholentlich von dieser tarauf hingewiesen, daß nicht alle Zeit die guten

Meine Herren, ich will nur zur Beleuchtung unserer gesamten Situation kurz darauf hinweisen, daß die Einnahmen nicht in dem Maße wie die Ausgaben steigen : eine Entwicklung, die Sie fast überall auf der Erde sehen, namentli auch in den Kommunen, in minder günstig situierten Staaten, aber au in Preußen selber.

Meine Herren, die reinen Staatsverwaltungsausgaben haben \ich vom Jahre 1898 bis zum Jahre 1206, also ia der kurzen Periode von § Jahren von 326 Millionen auf 429 Millionen gesteigert, also um 103 Millionen. Dazu kommt das Extraordinarium, das von 50 auf 76 Millionen gestiegen ift, also 26 Millionen in dem gedachten Zeitraum. Das macht in dieser actjährigen Periode eine Steige- rung der reinen Staatsverwaltungsausgaben um 128 Millionen, gleich 16 Millionen im Durtschnitt. Aber, meine Herren, diese Steigerung ist auch noch in den legten beiden Jahren wesentlih überholt worden. In den beiden Jahren 1905 und 1996 hat die Steigerung der reinen Staatsverwaltungsausgaben 28 Millionen betragen. Rechnen Sie dazu hinzu, daß unser Zinsendienst etwa 3,5 Millionen mehr erfordern wird, weil wir die großen wasserwirtshaftlihen Vor- lagen (aha! rechts) gewiß, meine Herren und die großen Eisen- bahnkreditvorlagen, namentli die großen Aufwendungen für Neben-

diesen 28 Millionèn jährliher Steigerung mit 3,5 Millionen mehr an Zinsen zu rehnen haben; also eine regelmäßige Steigerung der reinen Staatsverwaltungëausgaben um rund 32 Millionen. Demgegenüber sind die Einnahmen des Staates in den lehten 8 Jahren im Dur@schnitt nur um 90 Millionen gestiegen ; allerdings in den beiden sehr günstigen Jahren 1905 und 1906 haben sie auch den Betrag von 31 Millionen erreiht. Aber es würde ein volls kfommener Fehlichluß sein, meine Herren, anzunehmen, daß die sehr günstigen Ergebnisse der direkten Steuern und indirekten Steuern, wie wir sie in den leßten Jahren gehabt haben, in alle Zukunst dauern werden. Wir werden wiederum Jahre haben, wo die Einkommensteuer niht bloß kein Plus ergibt, sondern ftagniert, wie wir es gehabt haben. Also, meine Herren, die Tatsache ist evident, daß die Ausgaben auch bei uns in außerordentlißem Maße steigen, und daß in minder günstigen Jahren die Steigerung der Einnahmen niht gleichen Séhritt halten wird.

Und nun, meine Herren, was von ganz besonderer Wichtigkeit ist: die Eisenbahnen, die wir früher in ganz besonderem Maße zur Deckung der Ausgaben herangezogen haben, haben in den leßten Jahren lange nit mehr in so steigendem Maße zur Deckung der allgemeinen Staat8- ausgaben beigetragen, wie es früher der Fall war. Wir müssen also die Hoffnung aufgeben, etwa aus den Eisenbahnen steigende Beiträge in der früheren Höhe herauszuprefsen, um die Ausgaben zu deen, Meine Herren, bis zum Jahre 1898 sind die Zuschüsse der Eisenbahn zu den allgemeinen Staatsverwaltungsausgaben allmählich von 4,3 Millionen bis auf 170 Millionen gestiegen, und wir haben Fahre gehabt, in denen aus den Eisenbahnen ein steigender Zushuß zu den allgemeinen Staatsausgaben von 30 Millionen und mehr geleistet ist, und in der ganzen Periode von 1883 bis 1898 haben wir jährli einen steigenden Zuschuß der Eisenbahnen von 11 Millionen gehabt. Von 1898 an ist der steigende Zuschuß der Eisenbahnverwaltung auf 5,3 Millionen gesunken. Die Herren wissen alle ebenso wie ich, in wie außer- ordentlihem Maße die Eisenbahnverwaltung die Mittel, die sie selbst beschafft, für ihre eigenen Investitionen und ihre großen baulichen Her- stellungen beanspruht. Ja, wir haben uns genötigt gesehen, einmalig den Weg der Anleihe zu beshreiten, um die nötigen Betriebsmittel zu beshaffen. Also diese Dinge sind sehr ern. Wenn Sie nun noch berücksihtigen, daß jeyt {hon der Etat des Kultusministeriums

Steigerung der Ausgaben Maß halten mlissen.

können,

196 Millionen Mark beträgt, also vom Fahre 1890/91, wo er 101 Millionen betrug, beinahe auf das Doppelte gestiegen ist, und daß das Kultusministerium allein fast mine ganze Einnahme aus der Einkommensteuer aufzehrt, so werden Sie begreifen, daß wir mit der

Unter diesem Gesichtspunkt wende ich mi nun zu dem Gedanken, der in der Resolution ter Herren Abgg. von Heydebrand und Freiherrn von Zedlitz enthalten ist. Wir haben, wie gesagt, den Gedanken gehabt, einen Ausgleihsfonds von 5 Millionen zu gewähren, um die Ungleich- heiten zu beseitigen und die Härten abzumildern, die daraus entstehen daß neue Träger unterhaltungspflihtig werden. Man kann verschiedener Ansicht sein, ob dieser Weg einen solchen Ausgleichsfonds

der Herren Abgg. von Heydebrand und von Zedliß feste Beihilfen in allen Fällen zu gewähren sind. Im Grundgedanken kommen beide Vorschläze auf Eins heraus und darin \ympathisiere ih mit dem Antrag —, nämlich darauf, daß wir wünschen, daß die Ausführung des Gesetzes in shonender Weise geschieht und ohne übermäßige Be- drückung derjenigen, die die Unterhaltungslast neu durch das Geseh bekommen. - Denn, wie in den Motiven mit Retht gesagt ist, es ift eher mögli, eine alte Last zu tragen, als eine neue Last zu über- nehmen, die neue Last wirkt besonders drückend. Ich habe also in der Kommission erklärt und erkläre auch hier und zwar in voller Vebereinstimmung mit dem Herrn Kultusminister —, daß wir in der Tat wünschen, daß bei der Ausführung des Gesetzes milde und ohne besonderen Druck vorgegangen wird. Der Ausgangspunkt der Reso- lution des Herrn von Heydebrand war aber do, wie er selber auch gesagt hat, daß die Mittel, die bereitgestellt werden, dazu dienen sollen, Ungleichheiten auzugleichen und Härten zu beseitigen, die sih aus der Ausführung des Gesetzes ergeben. Abg. von Heydebrand geht sehr viel weiter; denn er will überall diese Staatsbeihilfe erhöhen, also auch in dem Rechtsgebiet, {on das Kommunalprinzip besteht, wo also keine Veränderung der Rechtslage eintritt und keine neue Belastung bisher freier Elemente erfolgt. Ich meine, wir sollten den Gesichtspunkt, den er auch an den Eingang gestellt hat, maßgebend sein lassen, also einen Ausgleich für die Härten und eine Möglichkeit der Milderung da zu hafen, wo eine neue, starke Belastung eintritt. Wir müssen diesen Gesicht®- punkt in den-Vordergrund stellen; denn alles kommt darauf an, die Staatsmittel ni-ht zu zersplittern, fondern fie dahin zu werfen, wo durch das neue Gesey eine Mehrbelastung herbeigeführt wird.

Aber der Antrag des Herrn

wo jeßt

Dann geht meines Erahtens der Antrag auch insofern zu weit, als er überall 300 M vorsehen will ih glaube 200 G würden ge- nügen —, und als er \ih auch auf Gemeinden bis zu 7 Schul- stellen erstrecken will. Der Antrag berücksichtigt jeden Verband, gleichviel, ob er leisilungsfähig oder leistungsunfähig ist, Bei den fleinen und fleinsten Schulverbänden ist die Wahrscheinlich- keit größer, daß eine erhebliche Leistungsfähigkeit nicht vorliegt. Aber je mehr man sih von den kleinen Schulverbänden entfernt, desto mehr zieht män auch Shulverbände in den Kreis hinein, die der Unterstützung nicht in dem Maße bedürftig sind. Wir haben aller- dings die Grenze von 7 Schulstellen aufrecht erhalten bei der Unter- stüßung für baulihe Zwecke. Aber bauliche Zwecke stellen ausnahms- weise große Anforderungen an die Squlverbände, sodaß es allenfalls gerechtfertigt war, hier weiter zu gehen als in dem vorliegenden Fall. Ich glaube, daß der Antrag nach der Richtung einzuschränken ist, daß statt 300 & 200 Æ gesagt wird, und daß auch die Fürsorge auf die kleineren Verbände, also auf die bis zu 3 Schulstellen, beshränkt wird. Dann wird zu erwägen sein, ob wir, wenn wir 0x lege eine Beihilfe gewähren, nit die Dispositionsfonds etwas fürzen können. Ich betone au hier, wir gehen nit davon aus, daß nun eine staatlih gewährte Beihilfe ohne weiteres gekürzt werden soll, weil ein neuer Unter- haltungspflichtiger hinzutritt, sondern wir wollen auch hier s{chonende Behandlung eintreten lassen. Aber das fann nit zweifelhaft sein, daß Fälle vorkommen werden, wo ein potenter neuer Unterhaltungs pflihtiger hinzutritt, wo dadurch die ganze Situation des Schul- verbands so erheblih verbessert wird, daß eine Kürzung der Beihilfe eintreten kann. Ich glaube, diese Modifikationen, die ih mir erlaubt habe anzugeben, sind saclich geboten, und mit diesen Modifikationen sind wir durchaus bereit, das Gesey in einer shonenden Weise durch- zuführen, ohne {weren Bedruck für diejenigen, die jeßt neue Lasten überkommen, und wir werden bemüht sein, in diesem Sinne der Resolution praktische Gestalt zu geben. (Bravo!)

Abg. von Zedliy und Neukirch erwidert unter großer Uns ruhe des fast vollständig gefüllten Hauses dem Minister. Er weist auf die troy der bisherigen gesezgeberishen und Verwaltungsmaßs nahmen immer fes in großem Umfange bestehende, aller Gerechtig- keit \pottende Ueberbürdung zahlreicher kleiner Landgemeinden bin. Abg. Dr. Friedberg \spriht sich für die Tendenz des Ans trages aus. E Í Abg. von Heydebrand und der Lasa: Den Bedenken des Fina ee Rechnung tragend, ändern wir unsere Re- folution dahin ab, daß die Erhöhung nicht auf 800, sondern auf 700 Æ und die Maximalzahl der Sculstellen der in Betracht kommenden Schulverbände nicht auf 7, sondern auf 4 normiert wird. Nachdem ms Abg. Cassel sih kurz geäußert, wird die so modifizierte Resolution fast einstimmig angenommen. Die 88 64—70 ergeben feine Debatte. Zur Üeberschrift und Einleitung bemerkt Abg. von Heydebrand und der Lasa: Wir werden ein- stimmig für das Geseß stimmen, obwobl uns ganz genau bekannt ist, daß Stimmungen im Lande vorhanden s\iad auch in Kreisen denen wir selbst angehören, welche diese unsere Abstimmung mit großem Bedenken begleiten. Das kann uns aber niht abhalten, unsere Pflicht zu tun. Und tiese Pflicht dem ganzen Lande gegenüber bestand darin, dieses Gesetz zustande zu bringen. Man kann es ja verstehen, daß gegen diese geseßlihe Aktion Bedenken laut werden, besonders auch aus dem Gesichtspunkte der großen Lasten heraus. Das geht ja in vielen Dingen so, wenn es {ließlich zum Bezablen fommt. Wenn aker große soziale und fulturelle Fragen zu lösen sind, dann mus man auch die Lasten übernehmen. Wenn auch heute wieder Widerstände geltend gemacht worden sind, und uns vorgeworfen is, daß wir für dieses Geseh eintreten und stimmen, dann hätte man au die Aufgabe und Pflicht gehabt, us in einer - solhen Lage zu sagen, wie wir es auf einem befferen Wege hätten anfangen sollen, um das Ziel zu erreichen. Die Herren, die solhe Bedenken haben, sollten die bestehende Unzufriedenheit im Lande, die ohnedies vieles Bere@htigte hat, nicht vermehren, sondern sagen, daß in solchen schwierigen Dingen nicht alles zu erreichen - ist. ißverständnifse sollten unter denen vermieden werden, die aufeinander angewte}en sind. Gin nams- haftes Mitglied vom Bunde der Landwirte bat beute an der Vorlage (arte Kritik geübt und ausgesprochen, daß er zu seinem großen edauern für dieses Gese nit stimmen könnte. Mie bätten wir aber eine Mehrheit für die von ihm geäußerten Wünsche finden follen ? I{ bin ein sehr überzeugter Anhänger des Bundes der Landwirte, aber u meinem großen und s{merzlichen Bedauern ift seine Macht nicht lo groß, daß er mit andern Parteien eine- Verständigung hätte herbei- übren fönnen, um das, was er hier wüns{ht, zu erreihen. Die

jeßt sind, wetkên au da, wo eine Entlastung eintritt, den Kreisen

zur Verfügung zu stellen und die Situation im einzelnen Fall zu prüfen und zu berücksichtigen, der bessere ist; oder ob nah dem Antrag

Ordnung dieser Materie war eine absolute Notwendigkeit. Es ist

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