1906 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Verzeichnis B.

Bezeichnung Bestandteile Nr des des grit Wabhlbezirkes Wahlbezirkes bisheriger | neuer 1 | Königsberg Nr. 2 | Kreis Labiau Tapiau | Wehlau E au 2 | Königsberg Nr. 6 | Kreis i olland} Mohrungen | Pr. Holland 5 obhrungen 3 | Königsberg Nr. 7 | Kreis Osterode | Hohenstein | Osterode dest enstein] „, Neidenbur | L: 4 | Königsberg Nr. 8 | Kreis Allenstein | Wartenburg | Allenstein N enstein] , Röffel | Ta j 5 | Königsberg Nr. 9} Kreis Rastenburg] Schippenbeil | Bartenstein (jeßt Königs-} Gerdauen | berg Nr. 7 « Friedland | 6 | Gumbinnen Nr. 7 | Kreis Sensburg | Aweiden | Sensburg Es e Ortelsburg j E. j 7 | Marienwerder Kreis Flatow JFaftrow Schneidemühl Sees T t. Krone | 8 | Potsdam Nr. 4. | Kreis Oberbarnim| Bernau Uchtenberg Nieder- und barnim | Eberswalde 9 Potsdam Nr. 6. | Kreis ‘ne Gs Nauen | Spandau an | Spandau | Stadt | 10 f Köslin Nr. 4 . . | Kreis Köslin Körlin | Köslin Kolberg- | Körlin | Bubliß | 11 [Köslin Nr. 5 . . | Kreis e woir ag Bärwalde | Neustettin o eigard | 12 |Liegnig Nr. 4 . | Kreis Bunzlau | Löwenberg | Bunzlau LWwenberg 13 Liegniß Nr. 9 . | Kreis Rothenburg] Muskau | Niesky Hovyertwerda | 14 |Posen Nr. 3 .. | Kreis Samter Zirke | Birnbaum Birnbaum | Schchwerin | 15 Posen Nr. 4 . . | Kreis E Bomst Bentschen s om j 16 | Posen Nr. 8 . . | Kreis Pleshen | Koshmin | Jarotschin Koschmin Krotoschin Jarotichin | 17 Posen Nr. 9 . . | Kreis Adelnau | Schildberg | Ostrowo Ostrowo Schildberg j -„ Kempen 18 | Bromberg Nr. 4 | Kreis Schubin | Labischin Hobhensalza « Hobensalza 19 | Merseburg Nr. 2 | Kreis Sweiais | Shweinig | Zef urg Nr. wein en 20 | Münster Nr. 4 guts e Refling- ün Ls e 21 j Arnsberg Nr. 7 . | Kreis Lippstadt | Warstein Brilon « Arnsberg -„ SBrilon 22 | Düfseldorf Nr. 3 | Kreis Mettmann | Mettmann | Vohwinkel 23 1 Düffeldorf Nr. 8 | Kreis Mörs Rheinberg | Mörs 24 | Koblenz Nr. 5 . | Kreis S Polch Mayen - aven j 25 | Koblenz Nr. 6 . | Kreis Adenau Altenahr Ahrweiler - Ahrweiler Geseg, betreffend Abänderung der Vorschriften über

das Verfahren bei den Wahlen zum Hause der Abgeordneten. Vom 28. Juni 1906. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: Artikel L

Die Verordnung vom 30. Mai 1849 (Geseßsammlung

S. 2095) wird durch nachstehende Vorschriften abgeändert: S L

Der Protokollführer und die Beisißer für den Wahlvor- stand bei der Wahl der Abgeordneten (5 30 Abs. 2 der Ver- orbnung) werden durch den Wahlkommifsarius aus der Mitte der Wahlmänner ernannt. S 2,

Haben bei der erften Abstimmung nur zwei Personen oder, wenn von eir er Wählerabteilung bei der Urwahl zwei Wahl- männer zu wählen find, nur vier Personen, und zwar glei viel Stimmen erhalten, so entsheidet das Los darüber, wer gewählt ift (S5 21, 23, § 309 Abs. 3, 4 der Verordnung).

S 3.

In Gemeinden, deren Kvilbevölkerung nah der legten Volkszählung mindestens 50 000 beträgt, findet die Abstimmun bei der Wahl der Wahlmänner in einer nach Anfangs- u Endtermin fesizusehenden Abstimmungsfrist (Fristwahl) an Stelle der Abstimmung in gemeinshaftliher Versammlung der Urwähler zu bestimmter Stunde ( A statt. Ab- teilungen, die 5090 ober mehr Wähler zählen, önnen in Ab- ftimmungsgruppen geteilt werden (§S 19, 21 der Verordnung).

Auf Antrag des Gemeimndevorstands fkann der Minister des Znnern anordnen, daß bei der Wahl der Wahl- männer die Abstimmung auch in Gemeinden mit 50000 oder

Einwohnern în der Form der Terminswahl oder in Ge- meinden mit geringerer Einwohnerzahl in der Form der Frist- wahl epAADIS ift,

8 4

Der Minister des Funern kann anordnen, daß in Wahl- bezirken, in welchen bie Zahl der Wahlmänner 500 oder mehr beträgt, die Wahl der Abgeorbneten in Gruppen der Wahl- männer vorzunehmen ist, und dabei die Orte innerhalb des Wahlbezirkes bestimmen, an denen örtlih getrennte Gruppen der Wahlmänner zu versammeln sind, An Stelle dieser Be- stimmungen kann unter der gleichen Bor puetung von dem Minister au ert werden, daß in dem Wahlbezirke die Abstimmung bei der Wahl der Abgeordneten in der Form der

Fristwahc stattfindet (§8 27, 29 der Verordnung).

igfei der Wahlmännerwahlen, welche der

Ueber die Gültigkeit Wahlkommissarius für ungültig erachtet hat, und über die

Ausschließung der ânner, * deren Wahl für ungültig erkannt wird (S 27 Abs. 1 der Verordnung), entscheidet, wo Gruppen der gebildet sind, die Gruppe, zu welcher der gehört, dessen Wahl beanstandet f wo Fristwahl stattfindet, der Wahlvorstand mit Stimrnen- mehrheit. Bei S leihheit ist der Wahlmann zur Wahl der Abgeordneten zuzulaffen. Artikel TI.

Der Verordnung vom 30. Mai 1849 tritt folgende Vor- schrift hinzu: ai k.

S Die Urwä find verpflichtet, das Ehrenamt des Wahl- vorstehers, des follführers oder eines Beisißzers im Wahl- vorftande bei der Wahl der Wahlmänner, die Wahlmänner sind verpflichtet, das Ehrenamt des Protokollführers oder eines Beisizers im Wahlv xede bei der Wahl der Abgeordneten zu übernehmen. y

Zur Ablehnung is berehtigt, wer das 65. Lebensjahr überschritten hat oder durch Krankheit, Abwesenheit in dringenden Privatgeshäften, durch weng Bara t eines offentlihen Amts oder dur sonstige besondere Verhältnisse, welhe nah billigem Ermessen eine genügende Entshuldigung begründen, an der Wahrnehmung der Öbliegenheiten der im Abs. 1 bezeichneten

Ehrenämter verhindert i dieser n ohne zuläsfigen

Wer die Uebern Grund ablehnt oder sich ihrer Wahrnehmung ohne ausreichende Entschuldigung cities „, Tann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300 F belegt werden.

Wird nachträglih eine genügende Entshuldigung geltend gemacht, so kann die verhängte Strafe ganz oder teilweise zurb genen mer N Surädnabiné d tus

e Festseßung und die Zurü me der Strafe fteht in Landkreisen dem Landrat, in Stadikreisen dem Bürgermeister zu. Gegen seine ist binnen zwei Wochen nach der Zustellung Beschwerde an den Regierungspräfidenten und gegen Es Bescheid binnen Si "Gift an den Ober- präfidenten zu ültig entscheidet.

* Artikel TTI.

Die näheren Bestimmungen zur Ausführung der vor- stehenden Vorschriften find durch das Reglement (8 32 der Verordnung) zu treffen.

Artikel TV.

Bis zum Erlasse des Wahlgeseßes (Artikel 72 der Ver- fassungsurktunde) treten die Vorschriften des Artikels 115 der Verfa}sungsurkunde, insoweit fie den Vorschriften dieses Ge- sezes entgegenstehen, außer Kraft.

Digje S tritt mit dem r eien L0G e cet it

ndlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Un ri und beigedrucktem Königlichen gel.

Gegeben Kiel, den 28. Juni 1906.

(L. S8) _ , Wilhelm. Graf von Posadowsky. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Einem.

von Bethmann-Hollweg. Breitenbach.

«“ S7 9,1

Geseh, ea Ergänzung des Geseßes vom 1. Juni 1882, betreffend die Einsezung von E, räten und eines Landeseisenbahnrats für die

Staatseisenbahnverwaltung. Vom 15. Juni 1906.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt : S L

_Dem S 10 des Gesezes vom 1. Juni 1882, betreffend die Einseßung von Bezirkseisenbahnräten und eines Landeseisen- bahnrats für die Staatseisenbahnverwaltung (Geseßsamml. S. 313), werden folgende neuen Absäte hinzugefügt:

Aus außerpreußishen Bundesstaaten, deren Gebiet in größerem Umfange von Preußish-Hessishen Eisen- bahnen durchzogen wird, können Vertreter des Handels- standes, der Fndustrie oder der Land- und Forst- wirtshaft zugelafsen werden, wenn die beteiligten wirtschaftlichen Körperschaften dies beantragen und die betreffende Regierung zustimmt.

Jhre Wahl erfolgt durch die Bezirkseisenbahn- râte auf die Dauer von drei Jahren. Die Anzahl der Mitglieder und die wahl- berechtigten Bezirkseisenbahnräte werden durch König- lihe Verordnung E: li t on 1, aar Et in Kraft. GHrift rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Königlichen nsicgel. Gegeben Neues Palais, den 15. Juni 1906.

(L. 8.) Wilhelm.

Graf von Posadowsky. von Tirpitg. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. von Einem. von Ra Le R ac Delbrü. Zugleich für den N ; e öoffentlihen Arbeiten :

eseler.

Bekanntmachung,

betreffend das teilweise as Eci E des

Handels- und Schiffahrtsvertrags zwishen Preußen

und den Königreihen Schweden und Norwegen vom 14. März 1827,

Vom 25, Juni 1906,

Der Handels- und iffahrtsvertrag zwischen Treuen und den Köonigreihen Sh und Norwegen vom 14. Mär 1827 (Geseßsamml. S, 25) ist auf Grund des Artifels 24 Abs. 2 des Handels- und Schiffahrtsvertrags pes dem Deutschen Reich und Schweden vom 8. Mai 1906 (Neichs- geseh l. S. 739) am 24. Juni 1906 füc die Beziehungen zwi en Preußen und Schweden außer Kraft getreten.

rlin, den 25, Juni 1906,

Der Minister auswärtigen Angelegenheiten. Im Auftrage: von Koerner,

Finanzministerium.

In Verfolg meiner Verfügung vom 28. Februar d. J. Il 3051 habe ih den nahbezeihneten Zollstellen die Befugnis zur Abfertigung von Verschnittwein und Verschnittmost w 19

es Verzeichnisses zu S 4 des Hopari fgeseßes), d. h. zur

Prüfung der deklarierten Verschnittweine und

Verschnittmoste auf ihre Eigenschaft als solche beigelegt: Direktionsbezirk Stettin.

Zollabfertigungsstelle im Freibezirk zu Stettin (Haupt: steueramtsbezir Stettin L.) A

Direktionsbezirk Posen.

Hauptzollamt zu Ostrowo.

Direktionsbezirk Magdeburg.

Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe in Halle a. S. (Haupi-

_—

steueramtsbezirf Halle a. S.). Direktionsbezirk Hannover. Zollabfertigungsstele am Bahnhofe in Harburg (Haupt zollamtsbezirk Harburg). i Zollabfertigungsstele am Güterbahnhofe in Hannover (Hauptsteueramtsbezirk Hannover).

Direktionsbezirk Münster.

Zollabfertigungsstelle am Nordbahnhofe in Bohum (Haupi: steueramtsbezirk Bochum). Direktionsbezirk Cöln. Dampfschiffssteuerexpedition T zu Emmerih (Hauptzol: amitsbezirk Emmerich). Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe Trier-West (Haupt: steueramtsbezirk Trier).

Direktionsbezirk Erfurt.

Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe zu Erfurt (Haux:- steueramtsbezirk Erfurt). (9

Großherzogliche Zolldirektion zu Luxemburg.

Zollexpedition am Bahnhofe zu Luxemburg (Hauptzol: amtsbezirk Luxemburg).

Zur Ueberwachung der Verwendung von Verschnittweiner und Verschnittmosten zum Verschneiden find abgesechez von den zu ihrer Prüfung befugten und den mit Nieder: lagebefugnis versehenen Zoll- und Steuerstellen nos die folgenden, in Weinbau treibenden Bezirken belegene Amtsstellen (Z 14 der Verschnittweinzollordnung) mi der Maßgabe ermächtigt worden, daß ihnen, soweit diz E hon bisher der Fall gewesen if, au die Befugnis zu Erledigung von Begleitscheinen T über untersuhte Verschnit: weine und Verschnittmoste zusteht:

Direktionsbezirk Cassel.

Steuerämter T zu Eltville, Hohheim, Homburg v. d. H,

r “und St. Goarshausen (Hauptsteueramtsbezi?

Steueramt I zu Ems (Haupitsteueramtsbezirk Oberlahnsteix). Direktionsbezirk Cöln.

Steuerämter T zu Andernach, d/ St, Goar und 3e) Steuerämter (1 fj A E Dea ar ne 04

j; : Hagzenport Sinzig (Hauptsteueramtsbezirk Koblenz), _ Steuerämter I1 zu Bacharach, heim (Hauptsteueramtsbezirk Kreuznach), uptsteueramt zu Neuwied sowie die zum Bezirk des selben gehörigen Steuerämter T zu Linz und Königswinter, “4 Steueramt T zu Bernkastel-Cues (Hauptsteueramtsbezit rier),

E ieeriniies T zu Merzig, Neunkirhen und St. Wend! (Hauptsteueramtsbezirk Saarbrücken).

Gleichzeitig ist dem amts u Ostrowo und der Zollabfertzgungosene am Bahnhof zu Halle a. S. die Befugnë zur Abfertigung von Marsalawein (Nr. 13 des Verzeichnisses zu S 4 des Zolltarifgeseßes) beigelegt worden.

__ Euer Hochwohlgeboren ersuche ih, hiernach das weitere für den dortigen Verwaltungsbezirk zu veranlassen.

Berlin, den 26. Juni 1906.

er Finanzminister. Im Auftrage: Köhler. An sämtlihe Herren Provinzialsteuerdirektoren und den Herrn Generaldirektor des Thüringischen Zoll- und Steuervereins zu Erfurt.

An die Königliche Regierung zu Sigmaringen.

_ Zusaz nach Magdeburg: Jh bemerke noch,“ daß von der Wiedereinziehung der dem Hauptsteueramt zu Halle a. S. seinerzeit erteilten Befugnis zur Abfertigung von Verschnitt- wein 2c. einstweilen abgesehen wird, und daß die Erteilung der bezeihneten Befugnis an das Hauptsteueramt zu Naum- burg a. S. in Nr. 16 des Zentralblatts für das Deutsche Reich für 1906 (Seite 484) veröffentliht worden ist.

Zusay nah Erfurt: Die Verfügung vom 7. Januar 189 III 15 586, Lerepeno Zulassung des Verschnitts bei anderen M den dazu befugten Amtsstellen, bleibt auch fernerhin in ung.

Der Bundesrat hat am 30. Mai d. J. unter § 436 der Protokolle beshlossen, die obersten Landesfinanzbehörden zu ermächtigen, aus Billigfeitsgründen die von deutshen Aus- stellern in der Arbeitshalle der internationalen Ausstellung in Mailand hergestellten Erzeugnisse ollfrei einzulassen, wenn diese nah einer amtlichen I iS ana des deutshen Ausstellungskommissars aus deutschen Rohstoffen auf deutschen Maschinen hergestellt sind und von der Ausstellung unverkauft zurückommen, e

Eure Hohwohlgeboren ersuche ih, hiernach die beteiligten Zollstellen im Anschluß an meine Verfügung vom 3. Januar L ITIT 16953 gefälligst mit Anweisung versehen zl en,

Berlin, den 30, Juni 1906, er i Auftrage

D, wo

Im Auftrage: Köhler, An sämtlihe Herren Provinzialsteuerdirektoren, - den Mors Generaldirektor bes Thüringischen Zoll- und teuervereins zu Erfurt und die Königliche Re- gierung zu Sigmaringen.

senheim und Sobers-|

Regierungshauptkassenoberbuhhalter Reinhardt um Landrentmeister und Rendanten der Ne-

Der R aus Köslin ist t } gierungshauptkasse in Schleswig ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlih in Gegenwart eines Notars be- wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen III. Serie, TII. Serie Lit. B und ITI. Serie Lit. C 1. und 2. Emission der Bergish-Märkishen Eisenbahn-Gesellschaft sind die in der Anlage verzeihneten Nummern. gezogen worden. Dieselben werden den Besißern zum 1. Januar 1907 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern vershriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1907 ab egen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats3- {huldentilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben. Dabei sind a. mit den Obligationen TIT. Serie nur die Erneuerungs- scheine für die Zinsscheinreihe VI, b. mit den Obligationen III. Serie Lit. B die Zins- IENE Reihe V Nr. 10 bis 20, c. mit den Obligationen TII. Serie Lit. C 1. und

2. Emis eei die Zinsscheine Reihe TV Nr. 13 bis 20 nebst Erneuerungsscheinen für die nächsten Reihen unentgeltlich mit abzuliefern.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der beiden leßten Geschäftstage jedes Monats.

Die Einlósung geschieht auch bei den Regierungshaupt- kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können: die Effekten einer dieser Kassen hon vom 1. Dezember 1906 ab eingereiht werden, welche fe der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nah erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1907 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

Zugleih werden die bereits früher ausgelosten, auf der Anlage verzeichneten, nos rückständigen Obligationen wieder- A und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die E

erselben mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlojung aufgehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal E aufgerufen, und dessenungeachtet niht spätestens binnen Jahresfrist nach win leßten öffentlihen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden. s Die Staatss\chuldentilgungskasse kann sih in einen Schrift- wechsel mit den Jnhabern der Obligationen über die Zahlungs- leistung nit einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämtlichen oben gedachten Kassen ved verabfolgt.

Berlin, den 2. Zuli 1906.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bitter.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31 der Geseysammlung enthält unter

Nr. 10 730 das Gesetz, betreffend Vermehrung der Mit- lieder des Hauses der Abgeordneten und Aenderungen der Landtagawanibüitte und Wahlorte. Vom 28. Juni 1906; und unter

Nr. 10731 das Geseh, betreffend Abänderung der Vor- schriften über das Verfahren bei den Wahlen zum Hause der Abgeordneten. Vom 28. Juni 1906.

Berlin W. 9, den 11. Juli 1906.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32 der Geseßsammlung enthält unter

Nr. 10732 das Gesetz, betreffend Ergänzung des Geseßes vom 1. Juni 1882, betreffend die Einseßzung von Bezirks- eisenbahnräten und eines Landeseisenbahnrats für die Staats- eisenbahnverwaltung. Vom 15. Zuni 1906; unter E

Nr. 10733 die Bekanntmachung, betreffend" das. teilweise Außerkrafttreten des Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen Preußen und den Königreichen Schweden und Norwegen vom 14. März 1827. Vom 25. Juni 1906; unter i Nr. 10734 die Bekanntmachung, betreffend die gegenseitige Le Ma der Angehörigen des preußischen Staats einer- eits und der Angehörigen von England, Wales und Jrland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika andererseits von der Erheburg von Kirchensteuern. Vom 30. Juni 1906; unter

Nr. 10735 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs en einen Teil des Bezirks des Amtsgerihts Adenau. Vom 26. Zuni 1906; und unter ,_ Nr. 10736 die Verfügung des Juizministers, betreffend die LUEE des Grundbuchs für einen Teil des Bezirks des Amtsgerichts Osterode a. H. Vom 28. Juni ‘1906.

Berlin W., 9, den 11. Juli 1906.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

Ce

Abgereist:

der - Ministerialdirektor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche Geheime berregierungsrat Dr. Förster, nach Bad Harzburg.

Nichlamfllihes. * Deutsches Rei.

Preußen. Berlin, 12. Juli.

Seine Majestät der König hat an den Kultusminister Dr. Studt folgendes Handschreiben gerichtet:

Nachdem der Entwurf des Gesetzes, betreffend die Unterhaltung dér öffentlihen Volksshulen, die verfassungsmäßige Zustimmung der Landesvertretung gefunden hat, kann Ich es Mir nicht versagen, Ihnen zu diesem Erfolge Meinen wärmsten Glückwunsh auszusprechen. Wenn es durch dieses Werk nunmehr gelungen ist, die seit einem halben Jahrhundert vorbehaltene Ordnung der Unterhaltung der Volks3- \chulen in einer ersprießlihen und allen billigen Anforderungen Rechnung tragenden Weise geseglich festzulegen, fo ist dieses glücklihe Ergebnis in erster Linie Ihrer aufopfernden und hingebenden Tätigkeit und dem geshickten Eingreifen zu verdanken, durch welches Sie die Verhand- lungen und Arbeiten in ihren einzelnen Phasen gefördert haben. Für Ihre Mir und dem Vaterlande «geleisteten treuen Dienste verleihe Ich Ihnen den hohen Orden vom Schwarzen Adler, dessen Abzeichen Ich Ihnen hierneben zugehen' lasse.

Unter dem erneuten Ausdruck Meines Königlihen Dankes verbleite Ich i Jhr wohlgeneigter König

Wilhelm R. Drontheim, den 8. Juli 1906.

An den Staatsminister Dr. Studt.

__ Seine Majestät der König haben dem Ministerial-

direktor im Ministerium der geistlihen 2c. Angelegenheiten Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat D. Schwar kopff den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Brillanten gewe die Brillanten Bs Kreuz des Ordens und E re Photographie mit Unterschrift zu verleihen geruHßt.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Luchs“ vorgestern in Tschingkiang eingetroffen und geht übermorgen von dort nah Kiukiang am Yangtse.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeiger3“ liegt als besondere Beilage das Verzeichnis des am 2. Juli d. J. gezogenen, zur baren Einlösung gekündigten Prioritäts- obligationen III. Serie; III. Serie Lit. B und TII. Serie Lit. C 1. und 2. Emission der Bergish-Märkischen Eisen- bahngesellschaft bei.

Württemberg.

Die Kammer der Standesherren de „W. T. B.“ zufolge, gestern der Denkschrift über die Personentarif- reform zugestimmt und die Geseßentwürfe, betreffend die Gemeinde- und Bezirksordnung sowie betreffend die Gewerbe- und Handelsschulen, einstimmig angenommen. Der Landtag wurde dann vertagt.

Oesterreich-Ungarn.

Jn dem Aus\chuß zur Beratung der Zucersteuer erklärte der Ministerpräsident Freiherr v. Beck, „W. T. B.“ zufolge, gestern auf eine Anfrage, daß die Regierung gleich- zeitig mit den Ausgleichsvorlagen die Regierungsvorlage be- treffend die Zuckersurtaxe, die mit dem Ausgleich allerdings niht unmittelbar zusammenhänge, zurückgezogen habe, um feinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß auh dicse Frage keineswegs als für die Zukunft geregelt gelten könne. Die auf Grund einer Vereinbarung mit der ungarischen Regierung erlassene Verordnung, betreffend die Vermerkung der von Oesterreih nach Ungarn eingeführten Zuckermengen, könne niht widerrufen werden, weil das eine einseitige Aenderung eines tatsählih bestehenden Zustandes be- deuten und Anlaß zu Gegenmaßregeln I gorns bieten, auch von vornherein die mit Ungarn einzuleitenden Verhandlungen gefährden könnte.

Großbritannien und JFrland.

Wenngleich der Kriegsminister betreffs Regelung der zu- künftigen Stärkeverhältnisse der Streitkräfte bisher ges einen bestimmten Plan bekannt gegeben hat, so ist doch, nah dem „Militärwochenblatt“, aus seinen Ausführungen im Parlament zu entnehmen, daß er drei Armeekorps in Stärke von zusammen rund 130 000 Mann, die vollständig s{lag- fertig und kriegsgemäß ausgerüstet sind, für die Landes- Lee gung für ausreihend hält, und daß daher eine Verminderung der Linien-, eserve- und Miliztruppen auf insgesamt 200000 Mann zulässig sei. Die „Army and Navy Gazette“ dagegegen hält drei Armee- forps, die in einem großen Kriege auswärtig Verwendung finden würden, für niht genügend, da diese mit den in den Kolonien befindlihen Truppen alles in allem nur rund 270 000 Mann ausmachen. Alle Sachverständigen, sagt das Blatt, seien darin einig, daß der Abgang an Leuten während der Führung eines - Krieges jährlich 60 v. H. betrage, die Armeereserve aber reihe, wenn sie ihre normale Stärke erreiht habe, fast nur dazu aus, im Falle einer Mobil- machung die 200 000 Mann auf s ärke zu ergänzen, d E diese Zahl, die der Kriegsminister für sehr reichlich ansieht, als durchaus ungenügend bezeihnet werden. Es sei geradezu abgeshmackt (preposterous) vorzuschlagen, die Streit- kräfte der Krone auf 200000 Mann zu vermindern.

Namentlih würde die Verminderung der Artillerie ver- Santo wirken müssen, da es nah Einführung der neuen ewaffnung der Feldartillerie nah dem Urteil aller Artilleristen

niht möglih sei, die Batterien nah den bei der Miliz geltenden Grundsäßen leistungsfälig auszubilden. Nichts sei aber heutzutage von größerer Bedeutung in der Kriegführung, als eine leistungsfähige Artillerie, und nichts sei shwieriger, als eine solche zu improvisieren. ;

Frankreich.

Jn der gestrigen Nachmittagsfißung der Deputierten- kammer ist, wie „W. T. B.“ meldet, nach einer erneuten Fin der Sozialisten und Nationalisten der gesamte

ntwurf des Amnestiegeseßes sowie ein Abänderungs- antrag Pressensé angenommen worden, wonah Tatsachen, derentwegen Amnestie erfolgt ist, niht in die Personalakten der Beamten aufgenommen und nicht als Grund für eine Ausschließung von irgend einer amtlichen Stellung oder für e n der Eintragung in die Rehtsanwaltsliste dienen ürfen.

Im Laufe der Sizung kam der sozialistishe Radikale Pelletan nochmals ausführlich auf die Forderung der Amnestie für die ent- lafsenen Briefträger zu sprehen und begründete einen Antrag, der die Wiederanstellung aller entlassenen Briefträger verlangt. Der Minister Barthou erwiderte, er könne sih niht darauf einlassen, daß ihm die Wiederanftellung der Briefträger on bloc aufgezwungen werde; er werde bezügli der einzelnen Leute Maßnahmen treffen, insoweit er cs für geeignet halte. Der Antrag Pelletan wurde mit 365 gegen 141 Stimmen abgelehnt.

Hierauf brachte der sozialistishe Radikale Buis son einen ähnlich lautenden ‘Antrag ein und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Kammer nicht die Amnestie für die Briefträger verweigern werde in dieser Woche, wo die höchste geseßgebende Körperschaft des Landes den größten Verbrechern Amnestie gewähre. Der Antrag Buisson wurde mit 397 gegen 178 Stimmen abgelehnt und eine von der Kommission eingebrahte und von der Regierung gutgeheißene Resolution mit 460 Stimmen gegen eine angenommen.

Rußland.

Der Reichsrat hat gestern die Kommission zur Beratung des Geseßentwurfs, betreffend Aufhebung der Todesstrafe, gewählt. Von den 15 Mitgliedern der Kommission sind, „W. T. B.“ zufolge, aht für und sieben gegen den Entwurf.

Gestern miîtag ijt nah einer Meldung der „St. Peters- burger Telegraphenagentur“ in Sebastopol gegen den Kom- mandierenden des Shwarzmeergeshwaders, Admiral T\huknin von einem Matrosen ein Attentat verübt worden. Der Atten- tâäter lauerte dem Admiral in einem Gebüsch auf, als dieser sich im Garten seiner Villa erging, und {oß auf ihn. Tschuknin wurde shwer verwundet und mußte ins Hospital gebracht werden.

Spanien. __ Wie das „W. T. B.“ meldet, hat die Polizei in Barcelona ein gegen das Leben des ehemaligen Ministerpräsidenten Maura, der zur Zeit auf Mazorka weilt, gerichtetes Komplott entdeckt. Die nah den Balearen abgehenden Schiffe werden daher sharf überwacht.

Schweiz.

Nah einer Meldung der „Schweizerishen Depeschenagentur“ erflärt die Antwort des Bundesrats auf die lezten Handels- vertragsvorshläge Frankreihs diese für unan- nehmbar.

Norwegen. Der Kaiser Wilhelm if, einer Depesche des „W. T. B.“ ufolge, gliern abend an Bord der „Hamburg“ von Dront- eim in Tromsöò eingetroffen.

Amerika.

Nach einer Depesche des „W. T. B.“ aus Washington find zwishen Salvador und Guatemala wieder Feind- seligkeiten ausgebrochen.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Zehn Jahre Preußischer Zentralgenossenshaftska\se.

Am 1. Oktober v. J. waren zehn Jahre seit der Gründung der real en Zentralgenossenschaftskasse verstrihen. Das

irektorium der Anstalt hat aus diesem Anlaß soeben eine umfangreiche Druckschrift (in Carl Heymanns Verlag in Berlin) Een, die über die Gründung der Zentralgenossenshaftskasse, ibre Aufgaben, ihre staatsrehtlihe Stellung und Bedeutung, über die Art und den Um- fang ihrer Dienstgeshäfte und deren materielle Erledigung sowie über die innere Einrichtung der Zentralgenossenschaftskasse Aufschluß gibt und kurz die bisher von ihr erzielten Ergebnisse behandelt. Jn be- sonderen Anlagen sind dann die die Kasse betreffenden Gesetze, Aller- höchsten Verordnungen und ministeriellen Bestimmungen wiedergegeben, wie fecner eine Reihe von Tabellen über die Beamtenschaft der Anstalt, über ihre Eeshäftsverbindungen, ihre ay Ca ven, pu 4 Zins- und Gesamtumsäßze, über thren Scheck-, Wehsel- und Lombardverkehr, den Depositenvertehr und die Bilanzen c. aufklärt.

Die schwierige Lage des produktiven Mittelstandes in Stadt und Land, der Bauern und Handwerker in der Mitte der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, gad bekanntlih Anlaß zur Gründung der Anstalt. Fiejen Erwerbëgruppen fowie dem dur seine Anpassung an die Kreditformen von Handel und Industrie etwas besser gestellten Kleinkaufmann follte die Anftalt durch Förderung des Personalkredits, insbesondere des genofsenschaftlichen, die Möglichkeit zu ungebinderter wirtshaftliher Entfaltung geben, wie die bisherige Agrar- und Gewerbe- gesezgebung darauf hingezielt hatte, die der freien Entwicklung des produktiven Mittelstandes entgegenstehenden rieen mmnifse zu beseiticen. Die bisher bestehenden privaten Genoffenschaften hatten, troy ihrer im enen segensreihen Wirkungen, dem Kreditbedürfnis der produktiven Mittelstandékreise niht genügt, weil sie ohne Zu- sammenhang nebeneinander bestanden und niht imstande waren, den wünschensweiten Ausgleih der Geldnahfrage und des Geldangebots der Mitglieder untereinander jowie zwish:n ihnen und den anderen produktiven Ständen herbeizuführen. Hier follte und wollte nun der Staat dur die Gründung der Zentralgenossenschaftskafse als Mittel- punkt für den Geldausgleih und den Kreditverkehr der genossenshaft- lihen Kreise eingreifen. Ein Vorbild für die Anstalt in anderen Staaten war nicht vorhanden, es war ein neuer Schritt, der hier unternommen wurde. Naturgemäß war dies Vorgehen von abs aliger Kritik begleitet. Ganz abgesehen von dem Gen Risiko, wurde geltend gemacht, dies ftaatlihe Vorgehen werde die soziale und wiztlgaftlicze Entwicklung nahteilig beeinflufsen. Diese Behauptungen, heißt es in der Denkschrift, würden durch die bisherige Entwicklung der Preusischen Zentralgenossenschafts- kasse genugsam widerlegt. Es ist hier nicht der Ort auf die ausführlihen volkswirtshaftlihen Darlegungen der Denk- {rift einzugehen, doch fjeien einige Angaben aus ibr aufgeführt, die die innere Eiarichtung der Zentralgenofsenschaftskasse und die Entw'cklung ihres Geschäftsbetriebes teutlih machen. In einer engen Privatwohnung begann am 1. Öflober 1895 das Direktorium, bestehend aus 3 Fee, unterstüßt von 2 mittleren und einem unteren Beamten, feine ge{äftlihe Tätigkeit. Am 30. September 1905 waren im ganzen 129 Personen in der

Anstalt beschäftigt, die sich auf das Direktocium und ses Abteilungen der Kasse verteilten. An dem letztgenannten Zeitpunkt, also zhn Jahre nach ihrer Begründung, stand

die GantralgenoflenMaftskalle mit 50 Vereinigungen und Ver- bandsfkassen, eingetragenen Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften, 6 landschafilihen (rittershaftlihen) Darlehnskafsen, 6 von Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten, dem Personalkredit dienenden

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