1906 / 189 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Aug 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Gesundheitswesen, maßregeln.

Tür kei.

Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat für Trapezunt haben, eine ärztlihe Untersuchung und die Anwendung des die Vernichtung der Ratten und Mäuse auf Schiffen Diese Maßnahmen haben vor Ausfahrt der Schiffe aus Die Schiffe müssen sich von Trapezunt nah wo die Desinfektion der Reisenden und der Effekten vorgenommen wird, die niht länger als 48 Stunden der Einfahrt in den Bosporus hat no eine ârzt- liche Untersuhung der Reisenden in Cavak stattzufinden.

Schiffe, die nach dem 6. d. M. Reglements über angeordnet. Trapezunt stattzufinden. dem Lazarett in Sinope begeben,

dauern darf. Bei der

Schweden.

Die shwedishe Regierung hat laut Bekanntmahung vom 3. d. M. das transfaspvische Gebiet in Asien und Afghanistan für

pestverseucht erklärt. Verkehrsanftalten.

Ausbau der Unfallverhütungsvorschriften im Hamburger

Schiffs- und Hafenbet rieb.

Die den Schiffs- und Hafenbetrieb umfassenden Berufsgenof|en- wie ihre neuesten Jahresberichte erkennen laffen, auch im leßten Jahre rüstig an dem Ausbau der von ihnen erlaffenen Un- fallverhütungsvorschriften weitergearbeitet. Die Seeberufsgenofsenshaft hat inébesondere die bisher bestehenden Tabellen für Anker, Ketten und Revision unterzogen, die neuen Tabellen für Dampfer bereits fertiggeftellt und die Dur(hsi@t der entsprehenden r Ueber die Frage, für Dampfbagger besondere Unfallverhütungs8-

ist Material gesammelt worden, sodaß mit der Ausarbeitung eines entsprehenden Entwurfs begonnen werden fonnte. Die Durchführung der L, ani während des gemacht. dem Germanischen

schaften haben,

Trofsen einer gründlichen

Tabellen für Segelschiffe in Angriff genommen. ob es zweckmäßig ift, vorschriften aufzustellen,

beträhtlihe Fortschritte des laufenden Jahres gingen Aufmefsungsprotokolle von

Berichtsjahrs 31. Marz Lloyd die zur Bearbeitung zu. berehnet und das Freibords der in fi die

suhungen ergeben. Auf

Freibordzertififkfat ausgestellt. Fahrt

Notwendigkeit besonderer,

vorschriften für Fahrzeuge der

aben die für die Flußsdiffahrt und kommenden Berufsgenofssenshaften

vervollkommnet und erweitert. So beruf8sgenofsenschaft in Nüdcksiht auf die Anzabl der Unfälle, i t fis eine Reibe von Bauvorschriften für offene

uten zusammenstellen lafsen. berüésihtigt werden, soll erreiht werden, daf

{malen Schandeckeln aus dem Hafen ver! gebaute Fahrzeuge an ihre Stelle treten.

gründliche

verhütungévorschriften vorgenommen hat, eingeführt worden. falls [läßt ich aus dem Ueberblick über die während des Berichtsjahres von den Beruf8genofsenshaften aufgewandte Tätigkeit der Vervollkommnung der Unfallverhütungsmaßnahmen die trôstliche Gewißheit gewinnen, daß diese Körperschaften auf dem Wege ju denkbar größtem Arbeitershuß unablässig vorwärts\chreiten.

bildung und

Theater und Musik.

Neues Königlihes Operntheater. Frau Ottilie Metger-Froißheim begann gestern im Neuen ein Gastspiel als Carmen und bot eine Leistung, die den ausgezeihneten Eindruck, den die Sängerin hier {on Die \chöône, woblzeshulte Alt- shmiegsam und sicher zur Geltung gebracht und dur ein temperamentvolles Spiel aufs wirk- Besonders verdient hervorgehoben zu werden, daß unter der \prübenden Leidenschaftlihkeit des Spiels und des Gesanges die sein Werk bis ins Kleinste wiedergebend, achtete, wie es einer ernsten Künstlerin ziemt, Die übrigen Solopartien waren genügend besegt; die Chôre wurden nur mittelmäßig gesungen, während Die zahlreihen Besucher dankten Frau Metzger-Froißheim mit aufrihtigem und woblverdientem Beifall.

Königlichen Operntheater

früher gemacht hatte, nur bestätigte. Die stimme wurde mit musikalishem Feingefühl,

samste unterstüßt. Sängerin doch den Willen des Komponisten, die ihre Partie völlig beherrscht.

ih das Orchester sehr brav hielt.

Am Donnerstag beginnen im Lessingtheater die Vorstellungen des beimishen Personals wieder nah einer Pause von drei Monaten. Als Eröffnungsvorstellung wird Hauptmanns Märchen „Und Pippa

Tierkrankheiten und Absperrungs-

insgesamt 1165 Für 1033 dieser Schiffe ist der

befindlihen Petroleumtankdampfer hat noch nit abgeschlofsener Unter- uf Grund einer größeren Anzahl von Tief- gangsnachweisungen ist mit der Bearbeitung besonderer Freibord- feinen Küstenfahrt und Wattfahrt be- onnen worden. In gleiher Weise wie die Seeberufsgenofsenschaft ß den Hafenbetrieb in Betracht ihre vorbeugenden Vorschriften hat z. B. die Elbschiffahrts- 1 verhältnismäßi die auf die Bauart der Fahrzeuge zurückzuführen Schuten und Deck- C Durch diese Bauvorschriften, die nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei größeren Reparaturen bereits die Schuten mit den winden und gleichmäßig - L Ob auch für die Ober- länder Kähne folhe Bauvorschriften erlaffen werden, steht noch nicht fest. Zahlreiche neue Bestimmungen sind ferner durch die Lagerei- Berufêgenossenschaft, die nach Anhörung sämtlicher Interessenten eine

Revision und Erweiterung ihrer bisber gültigen Unfall-

tanzt“ ges Die drei nächsten

dieses Sommers,

„Ein Volksfeind“,

„Rosmersholm“. Im Sghillertheater O. (

verlassen

Male „Carmen“ gegeben.

in den anderen Hauptrollen.

Lyonel in „Martha“.

Lonjumeau“, mit i ] Montag bis eins{l. Freitag bleibt „Die lustige Witwe“,

hat, wird vom Donnerstag ab im werden. Bis dahin finden dort opernensembles stait.

Fn der Komischen Oper 25. Male in Szene; morgen wer geben

allen übrigen Tagen der

vorstellen, da der Zuscha Restaurationsräme einer worden sind.

uerraum,

männlihen Hauptrolle aufgeführt.

Im Thaliatheater ) Schönfeld am 16. August (8 Uhr) Bis zum auch Guido Thielscher wieder zum auftritt. Zuglei werden Nieck und Fri Junkermann an stellen, während Herr Emil

Schiffen reibord Bezüglich des

Besetzung mit den Damen Schayz usw. bekannt.

F ent Fe er Szene. ontag und Mittwo lungen zu halben Preisen ftatt, Straubinger“, Mittwoch „Der Tage Dienstag und Donnerstag:

eht

_große

Der Eintritt dazu ist frei.

Feden-

abend bald nach 7 Uhr in den

Weiter- Spinn u. Co. im Hause

zur Stelle war, den 5 befindlihe, in Lebensgefahr

mittels Sprungtuchs und wehrmann und

Im wissenshaftlichen Tb

farbigen Lichtbildern, d heimgesuhten Ortschaften machte, wiederholt werden.

Henrik Ibsen, gewidmet und bringen am Freitag am Sonnabend

nahmittag bei halben Preisen „Die Zauber Am Montag j als populäre Vorstelluna, in Szene, Dienstag „Rigoletto“, mit

bert Fis in der Titelpartie, Max Hochheim und Clara Albert G E Mittwoi singt Heinrich Bötel den

Im Sqhillertheater N.

Wilhelmstädt. Theater) wird morgen abend Heinrih Böôtel in der Titelpartie,

deren Erfolg eine abermalige Verlängerung des Gastspiels des Hamburger Neuen Operettentheaters herbeigeführt

Gastspiele des italienischen Kinder-

den „Hoffmanns Erzählungen“ ge» Für Montag ist die zweite Preisen festgeseßt; gegeben wird „Figaros Hochzeit“.

Im Lustspielhaus finden în_ tag Wiederholungen von „Unsere Käte“ statt. i Gastspiel Harry Waldens mit dem Lustspiel „Spagenliebe“, das an nächsten Woche gegeben wird.

Das Residenztheater beginnt ue 18. August und wird sich dem Publikum in einem völlig neuen Gewand

durchgreifenden Am Eröffnungsabend der Schwank „Die Höhle des Löwen“

beginnt unter der Direktion Kren und öffnet mit dem erfolgreihen Schwank „Bis früh um

diesem Abend zum ersten Sondermann _ F ie die leßte Augustwohe vorgesehen ist, auftreten wird. Sonst ift die Ballot, Wannovius, Weise und Junker-

finden, wie üblich, Operettenvorstel-

Zigeunerbaron“. e bei l i n ¿bten Woche sind folgende Vorstellungen angeseßt: uges, darunter ein Shlafwagen, die 20 Fuß hohe B öschung us N T D N tuen: 6 P P 55 Personen wurden verleßt. Fledermaus“ ; Sonnabend: „Der Rastelbinder“. i Im Trianontheater findet die Erstaufführung des Lustspiels „Die N ohne Lächeln“ am Dienttag statt. ittwo, den 15. August, Abends 74 Uhr, lihe Musikdirektor Bernhard Irrgang in kfirhe wieder die Reihe seiner Ege gier E finden von jeßt ab wieder an jedem V

Mannigfaltiges. Berlin, den 11. August 1906.

Ein großer Brand brach, wie hiesige Blätter melden, gestern Geschäftsräumen der Firma I. C. Kronenstraße 30 aus. j großer Anstrengung gelang es der Feuerwehr, die mit zehn Löschzügen Brand, der au das angrenzende Haus Leipziger- straße 84, bedrobte, auf seinen Herd zu beshränken. L \chwebende Personen mußten Leitern gerettet werden. Ein Feu er- cin kaufmännischer Angestellter wurden | Parlament den Prinzen des Kaiserlichen Hauses, der Geistlichkeit,

während der Lösharbeiten \chwer verleßt. der Kaufmannschaft, den Jndujtriellen

Die Walderholungs stätten finden als Heil- und Erholungs- mittel eine zunehmende Anerkennung, j durch Stadtgemeinden und Vereine beweist. f raueneran in Pankow bei Berlin : |

rholungéstätte für Frauen des Roten Kreuzes in Schönholi, eine Walderholungsstätte für {wählihe und ¿ffnet, in der Säuglinge nötigenfalls für die Nacht verbleiben fönnen. Die Charlottenburger Armendirektion hat die Mitbenußung diefer Säuglingserholungsftätte für ihre Pfleglinge erwirkt.

jüngste Ausbruch des Vesuv“, ein Vortrag, die Dr. Shwahn in den von

Abende find dem großen Toten

„Nora“, am Sonntagabend f: inde Oper) wird morgen

flôte“, Abends zum leßten geht Beethovens „Fidelio“, Herrn Heintze

(Friedrich „Der Postillion von gegeben. Von das Theater geschloffen.

Geschüße die Theater des Westens gegeben

geht heute „Don Pasquale“ zum Vorstellung zu volkstümlichen

der fommenden Woche bis Diens- Mittwoch beginnt das strophe eintrat. abgerifsen. seine neue Spielzeit am wunden; ein die Bühne, die Foyers und die Erneuerung unterzogen wird in neuer Einstudierung

mit Richard Alexander in der

die achte Spielzeit; fie wird er- Fünfe“, in dem ersten Male nah seinem Urlaub Male vor- erst in der Neuheit, die für

morgen „Der Rastelbinder“ in Montag „Bruder

gespielt wird Für die übrigen

langgestreckten

Freitag: „Die

großen Fernrohr 6 Uhr die Sonne, Fixstern und von 10¿—12 Ußr der Saturn beobachtet.

Lebe, 11. August. beim Scharfschießen der 3. auf dem Weserfort Brinkbhammerhof I ein \chwerer Unfal Beim Laden entzündete sh Kartusche; / j wurden 2 Mann getötet, einer schwer und 8 leiht verwundet, Die Toten sind der Etniaye i Fecum ge Matrofenartillerist Liebaum und der Matrosenartillerist : noch mitgeteilt, daß die Kartusche beim Ei erplodierte, in dem noch glimmende Rückstände von dem vorher ab, gegebenen Schufse gelegen haben müffen. der C führer nit bemerkt, weil der Geschüßstand in Pulverdampf gehüllt war, Der Einjährig-Freiwillige Liebaum hatte gerade den Arm erhoben ¡um Zeichen, daß der Vershluß Dem Einjä ; Die anderen Leute erlitten \chwere und leichtere Brand- Mann hat beide Augen verloren. Die Schießübung wurde abgebrohen und erst heute wieder aufgenommen.

Wien, 10. August. (V : | inneren Stadt bei der Abrüstung des Ecke der Singerstraße und des Eo 1 M STIE gelegenen Hauses ein Balken dem vor- übergehenden

Fohann Fuch

wehr la Quiante, die einen

Auf der Treptower Sternwarte spricht der Direktor Archen, bold morgen, Sonntag, E h und andere Erscheinungen in unserer Atmosphäre“, um 7 Uhr über den Sternshnuppenfall im August. ( Thema : „Einführung in die Astrononie“, behandelt. träge sind mit zahlreihen Lichtbildern ausgeftattet. wird während der ganzen nächsten Woche von 2 bis

Nachmittags 5 Uhr, über: „Wolken, Blige Montag, Abenèts 9 Ubr, wird daz Alle drei Vor. Mit dem

von 6—74 Uhr die Venus, von 75—10# Uhr ein

(W. T. B.) Gestern nahmittag ereignete sih

SLEOL EN A TLN Ke I RLE u oA

hinter einem der {weren 21 cm-

von der Geshüßbedienungsmannfchaft

eiffarth. Wu dem Unfall wird nführen in das Nokr

Diese hat der Geschüß.

eschlofsen werden könne, als die Kata, Eigen wurden die Arme und der Koyf

(W. T. B.) Heute nahmittag fiel in der

eneralintendanten imKriegs8ministerium

s auf den Kopf und verleßte ihn so schwer, daß der Tod nach wenigen Minuten eintrat.

Zermatt, 11. August.

j î italieder A Berlin, Dr. Zeller, Leutnant Erler und Oberleutnant der Land- sich die neuverpflihteten Mitglieder Arnold . 3 ae Sees R T L I

horn über den Schalligrat unternommen hatten und seit Dienêtag

vermißt wurden, f Der Leutnant Erler hat infolge eines Absturz es einen Beins bruch erlitten, während die beiden anderen wohlbehalten sind.

Dallas (Texas), 10. August. babnlinie Fort Kurve

(W. T. B.) Drei Touristen aus

sind gestern wieder aufgefunden worden,

(W. T. B.) Auf der Eisen- Worth-Denver City stürzten heute an tiner bei Fruitland (Texas) zwei Wagen eines

eröffnet der König- der St. Marien-s Diese Konzerte ittwoch von 74—8# Ußr statt.

gekommen.

Nur mit

Drei im Hause

Gruppen : dem Adel,

wie die stete Neugründung solcher Der Vaterländische

im Anschluß an die ordnung.

hat jeßt,

kränklihe Säuglinge er-

eater der „Urania® wird „Der der mit zahlreichen on Lava und Asche ausgestattet ist, noch einige Tage

Paris, 11. August. m __ cennes sind in leßter Zeit mehrfahe Diebstähle vor- Wie die „Petite République“ f Untersuhung jeßt ergeben, daß es sih dabei um eine aus Militär- und Zivilpersonen bestehende, wohlorganisierte Diebes- bande handelt, sondern auch wertvolle Umständen auch Landesverrat in Betracht kommt.

Paris, 11. August. : in Paris Mirza Samad-Chan erhielt,

Gruppe der breiten Schichten ment beschließt Alle Großwesir an den Schah, der sich vorbehält, die den Be- schlüssen entsprehenden Gejeße zu veröffentlichen. peshe wird hinzugefügt, Reiche die Ankündigungen mit großem Jubel aufgenommen und in allen großen Städten öffentliche Feiern veranstaltet wurden.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

(W. T. B.) Im Fort Vin-

meldet, hat die die niht nur Kriegsmaterial und Proviant, Modelle gestohlen hat, sodaß unter

(W. T. B.) Der persische Gesandte den Blättern zufolge,

.

von dem neuernannten Großwesir eine telegraphishe Anzeige, daß der Schah in e L t 1 führung fonstitutioneller Zustände in Persien ein

Ausführung seines Versprehens zur Ein-

einberufen hat, bestehend aus folgenden und einer der Bevölkerung. Das Parla- Wirkungskreis seine Geschäfts-

in eigenem ch den

Beschlüsse des Palaments gelangen dur

In der De- daß in Teheran sowie im ganzen

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten

und Zweiten Beilage.)

S E

Theater.

Königliche Schauspiele. Opernhaus. Mitt- woH: Der Ring des Nibeluugen. Vorabend: Das Rheingold. Donnerstag: Die lustigen Weiber von Windsor. Freitag: Der Ring des Nibeluugen. Erster Tag: Die Walküre. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Cavalleria rusti- cana. Coppelia. Sonntag: Die Hugenotten. Montag: Der Ring des Nibelungen. Zweiter Tag: Siegfried. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Sonntag, den 19. August : Romeo und Julia. Montag: Prinz Friedrich von Homburg.

Lessingtheater. Sonntag bis Mittwoch: Bes

samtgastspiel des Neuen Operetientheaters Hamdurg. Die luftige Witwe.

Donnerstag: Wiedereröffnung der Vorstellungen des Lessingtheaters. Und Pippa tanzt.

Freitag: Ein Volksfeind.

Sonnabend: Nora.

Sonntag, Nachmittags: Die versunkene Glocke. Abends; Rosmersholm.

aus

Schillertheater. @. (Wallnertheater.) Morwit-Oper. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Die Zauberflöte. Oper in 3 Akten von W. A. Mozart. Abends 8 Uhr: Carmen. Große Oper in 4 Akten von Bizet.

Montag, Abends 8 Uhr: Populäre Vorstellung bei halben Preisen: Fidelio.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Rigoletto.

Mittwoch, Abends 3 Uhr: Gastspiel von Heinrich Bôtel. Martha, oder: Der Marft zu Richmoud.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Carmen.

e

g retag, Abends 8 Uhr: Gastspiel von Heinri

ôtel.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Populäre Vorftellung

bei halben Preisen: Der Waffenschmied. L Sonntag, Nachmittags 3 Uhr : Bei halben Preisen :

Der Freischütz. Abends 8 Uhr: Gastspiel von

Heinrih Bötel. Der Troubadour.

N.(FriedrihWilbelmstädtishesTheater.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Gastspiel von Heinri Bôtel. Der Postillion von Longjumeau. Komische Oper in 3 Aften von Adolf Adam.

Montag bis inkl. Freitag: Geschlofsen.

E und Sonntag: Gastspiel der Morwißhz- per.

Sm Garten täglich: Großes Militärkonzeri.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Gastspiel des erften italienischen Kinderopernensembles. Sonntag: Der Barbier vou Sevilla. Anfang 8 Uhr.

Montag: Vorletztes Gastspiel des erften italienischen Kinderoperaensembles.DerLiebes- trauk. Anfang 8 Uhr.

Dienstag: Letztes Gastspiel des erften italieni- schen Kinderopernensembles. Der Barbier von Sevilla. Anfang 8 Uhr.

Mittwoch: Unbestimmt.

Donnerstag: Erftes Gastspiel des Hamburger Neuen Operettentheaters. Die lustige Witwe. Anfang 8 Uhr.

Freitag: Die luftige Witwe. Anfang 8 Uhr.

Sonnabend: Die luftige Witwe. Anfang 8 Uhr.

Sonntag: Die lustige Witwe. Anfang 8 Uhr.

Komishe Oper.

Erzählungen.

Sonntag :

Hoffmanus

Dienêtag: Hoffmauns Erzählungen.

Mittwoch: Dou Pasquale.

Donnerstag: Hoffmauus Erzählungen. reitag: Die Bohème.

Sonnabend: Hoffmanns Erzählungen.

Sonntag: Hoffmanus Erzählungen.

Custspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonn- tag, Abends 8 Ubr: Unsere Käte. e vam und Dienstag, Abends 8 Uhr: Unsere ate. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Spagzenliebe. s ERReE bis Sonntag, Abends 8 Uhr: Spatzeu- ebe.

Residenztheater. Sonnabend, den 18. August: Die Höhle des Löwen. Schwank in 3 Akten von M. Hennequin und P. Bilhaud. (Saston Chalindey: Richard Alexander.) Anfang 8 Uhr. evang und folgende Tage: Die Höhle des

en.

Thaliatheater. Donnerstag, Freitag, Sonn- abend uad Sonntag, Abends 8 Uhr: Bis früh um Fünfe !

Pentraltheater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Neueinstudiert: Der Raftelbinder. Operette in 1 Vorspiel und 2 Akten.

Montag: Bei halben Preisen: Bruder Strau- binger.

Dienstag: Der Bettelstudent.

Mittwoch: Der Zigeunerbarou.

Donnerstag: Der Bettelftudent.

Freitag: Die Fledermaus.

Sonnakend : Der Rastelbinder.

Montag: Figaros Hochzeit,

Sonntag: Der Zigeunerbaron.

Trianontheater (Georgenstraße, nahe Bahnhof F. Sonntag: Die herbe Frucht.

nfang 8 Uhr. Montag und folgende Tage: Die herbe Frucht.

E S E E P E E E C E

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Nora von Chamier mit Hrn. Leuk- nant Arno von Weiß (Berlin-Halensee—Gr.- Lichterfelde). Frl. Paula Josepha von Elpons mit Hrn. Ristengzaezer Walther Drew!en (Berlin—Lathendorf (Kr. Celle)). Margarethe Gräfin Pilati von Thafsul zu Darberg mit Hrn. Gerichtsreferendar und Leutnant d. Res. Dr. [ur Gerhard Grafen Arnim (Schlegel —Muskau). Frl. Irmgard von Barby mit Hrn. Gutsbesißer und Leutnant d Res. Herrmann Frhrn. von Hoden berg (Großgestewitz, Kr. Weißenfels —Müllerhof b. Salzburg). ; 3

Verehbelicht: Hr. Regierungsreferendar Walter von der Marwiß mit Frl. Oda von Alvenéleben

(Falkenberg). : Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Friy Rintelen (Göttingen). Gestorben: Hr. General der Infanterie Richar Fohannes Frhr. von Funck (Eisenah). Pr Oberstleutnant a. D. Theodor Bertram (Berlin).

t

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (I. V.: Heidri ch) in Berlin

Druck der Norddeutshen BuchdruFerei und Verlag®- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

zum Deutschen Reichsanz

Amifsiches.

Königreich Preußen.

Gelees, hetreffend die Unterhaltung der öffentlichen y y Bolte \SuteR, f Ÿ

Vom 28. Juli 1906.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

ordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags

Mnserer Monarchie, was folgt:

- S

Erster Abschnitt. Träger der Schullast.

S L

Die Errichtung und Unterhaltung der öffentlihen Volksshulen gi vorbehaltlich der besonderen Vorschriften dieses Gesetz23, ins- sondere ter darin geordneten Beteiligung des Staats an der Auf- Fngung der Kosten, den bürgerlichen Gemeinden und selbständigen tsbezirken ob. : j D)

Gemeinden (Gutsbezirke) bilden entweder einen eigenen Schul- rhand oder werden behufs Unterbaltung einer oder mehrerer Volks- len zu einem gemefnsamen Schulverbande (Gesamtschulverbande) reinigt. i .

Eine Gemeinde (Gutsbezirk) kann mehreren Gesamts{ulverbänden gehören. Sie kann, auch wenn sie einen eigenen Schulverband det, zugleich einem oder mehreren Gesamtshulverbänden angehören.

Gutsbezirke als Träger der Schullasten sowie Gesamtschulverbände

n die Rechte der AbrveriGaen des öffentlihen Rechts.

Jede Stadt bildet in der Regel einen eigenen Schulverband.

iadtgemeinden mit mehr als fünfundzwanzig Schulstellen können anderen Gemeinden oder Gutebezirken nur unter Zustimmung 1 Beteiligten (Demeinden, Gutsbezirke) zu einem Gefamtschul- bande vereinigt werden.

G0.

Ueber die Bildung, Aenderung und Auflösung der Gesamtshul- bände beschließt bei Zustimmung der Beteiligten (Gemeinden, (ébezirke) nah Anhörung des Kreisausschufses, sofern eine Stadt ziligt ist, des Bezirksaueshufses die Schulaufsichtsbebörde. Bei iderspruch von Beteiligten (Gemeinden, Gutsbezirken) kann auf trag der Schulaufsichtsbehörde die Zustimmung durch Beschluß des :itaus schusses, sofern eine Stadt beteiligt ist, des Bezirkêausschufses änzt werden.

Gegen den Beschluß des Kreisausshufses oder des Bezirk?a13- usses steht der Shulaussihtsbebörde und den Beteiligten binnen ei Wochen die Beschwerde an E Provinzialrat zu.

Ueber die Vermögensauseinandersezung, welche infolge der ldung, Aenderung oder Auflösung der Schulverbände notwendig rd, beschließt die Schulaufsichtebehörde. Gegen deren Bescbluß steht Beteiligten gegeneinander innerhalb ¡wei Wochen die Klage im valtungsstreitverfahren beim Ene zu.

Die Sthulaufsichtsbehörde tann nah Anhörung der beteiligten hulverbände Schulkinder eines Schulverbandes gastweise der Shule 8 anderen zuweisen, sofern dieser dadurh nit ¿ur Beschaffung terer Schulräume od:r zur Vermehrung der Lehrkräfte genötigt

In gleicher Weise und mit dem gleihen Vorbehalte kann aus elihen Gründen die gastweise Zuweisung au für einzelne Unter- jtéfäter erfolgen.

Gegen den Beshluß der Schulaufsichtsbehörde steht den beteiligten bulverbänden binnen zwei Wochen die Beschwerde an den Ober- isidenten zu, der endgültig entscheidet. .

Die Vergütung für dert gastweisen Besu ist von dem SHhul- band, aus welhem die Zuweisung erfolat, zu zablen. Die Ver- ung wird mangels einer Vereinbarung der Shulverbände dur den

zaus\huß, sofern eine Stadt beteiligt ist, den Bezirkceaus\chuß fest- tellt. Gegen den E e findet binnen zwei Wochen die ihwerde an den Provinzialrat statt. Soweit die Stadt Berlin be- igt ist, trifft die Schulaufsichtsbehörde die Feststellung. Gegen deren tiheidung findet binnen zwei Wochen die Klage im Verwaltungsstreit- ahren beim Oberverwaltungsgerihte ftatt. Bei der Festseßung

einerseits die dur die Zuweisung der Gastshulkinder entstehenden hikoften des einen, andererseits die Ersparnifse des anderen Shul- bandes in Betracht zu ziehen.

Bei einer erheblihen Veränderung der Verhältnifse können die bulverbände mit einjähriger, nur für den Schluß des Etaisjahrs ¿ssiger Kündigung von der Vereinbarung zurücktreten. Unter den hen Voraussezungen kann der Gastschulbeitrag in dem im vorigen laße bezeihneten Verfahren anderweit festgestellt werden.

In geeigneten Fällen kann von der Schulaufsichtsbehörde eine teiligung des Schulverbandes, aus welhem Kinder gastweise einer eren Schule zugewiesen sind, an der Verwaltung dieser Schule in

Weise angeordnet werden, daß der Vorstand des ersteren ein t:lied mit beratender Stimme in den Schulvorstand (Schul- utation) entsendet.

N 7 S 6. Ver Stulverband kann für den Besuch der Sch{ule durch nit timische Kinder ein Fremdenschulgeld verlangen. Als einheimisch gelten Kinder, welhe reihsangehörig find und Shulverband oder im Gastshulbezirke (S 5) entweder an dem dnorte dessen, welhem die Sorge für die Person des Kindes ob- f oder oblag, wohnen oder von Privatpersonen unentgeltlich in L und Kost genommen sind. Das Fremdenshulgeld darf den urhsnitte der drei lezten Rehaungejahre auf jedes Schulkind fallenden Betrag der dem Schulverband erwachsenen Schulunter- [Die Zen idt ige ; G Die Feststellung der Schulgeldsäge unterliegt der Shulaufsichtsbehörde. i Gegen die Versagung der Genehmigung steht der Gemeinde A iwei Wochen die Beschwerde an den Provinzialrat zu. Bo Beschwerden und Einsprüche, betreffend die Heranziehung R eranlagung zu dem Fremdenschulgelde, finden die bezüglich der ziehung und Veranlagung zu den Gemeindeabgaben geltenden ihen Vorschriften Anwendung.

Zweiter Abschnitt.

Verteilung der Volksshullasten. Schulhaushalt. Baufonds. Staatsleistungen.

Genehmigung

1s D den Gemeinden werden vie Sullasten als Gemeindelast auf-

E Verpflichtung der nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 sowie es Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesepsamml.

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 11. August

a

S. 152) von der Gemeindeeinkommensteuer befreiten Volks\chullaften beizutragen, wird dure Geseh geregelt.

| § 8. A den Gutsbezirken werden die Schullasten vom Gutsbesißer n.

Steht ein Gutsbezirk niht ausschlielich im Eigentum? des Gutsbesigers oder steht innerhalb des Gutsbezirks einer anderen Person als dem Gutsbesigzer ein Ecbbaurecht zu oder wohnen im Gutsbezirke Steuerpflichtige, die niht in einem Lohne oder Dienst- verhältnifse zum Gutsbesizer ftehen, so find auf .defsen Antrag die Scullasten mit der Maßgabe unterzuverteilen, daß die Beitrags- pfliht und das Verfahren den Vorschriften des Kommunalabgaben- gesezes vom 14. Juli 1893 (Gesezsamml. S. 152) angepaßt wird. Die näheren Vorschriften bierüber sind dur ein Statut zu treffen, welches nah Anhörung der Beteiligten vom Kreisaus\chufse zu erlaffen ift uxd der Bestätigung durch den Bezirksaus\huß bedarf.

Auf Antrag des Gutsbesigzers ist das Statut wieder aufzuheben.

onen, zu den

: 8 9,

In Gefamtschulverbänden erfolgt die Verteilung der Shulunter- baltungslaften auf die den Verband bildenden Kommunalverbände zur einen Hälfte nah Verhältnis der Zabl der die Shule des Gesamt- shulverbandes aus den Gemeinden (Gutsbezirken besuhenden Kinder, zur anderen Hälfte nah dem Verhältnisse des teuerfolls diefer Ge- meinden (Gutsbezirke), welches der Kreisbesteuerung zu Grunde zu legen ist, wobei indeffen die Grund- und Gebäudefteuer nur zur Hälfte ihrer umlagefähigen Höhe und die fingierten Normalfsteuersäße voll zur Anrehnung kommen.

Gehört eine Gemeinde (Gutsbezirk) zu mehreren Gesamtshul- verbänden, fo sind in ihr die Steuern nah den Vorschriften des Abs. 1 für jeden Gesamtshulverband nur nah Verhältnis der Kinderzahl, welche aus der Gemeinde (Gutsbezirk) defsen Schule besuht, zur Gesamtzabl der aus der Gemeinde (Gutsbezirk) öffentlihe Volks- \{ulen überhaupt besuchenden Kinder in Anrechnung zu bringen.

Die Zahl der Kinder wird für die Verteilung nah Abs. 1 und 2 nah dem Durchschnitt der am 1. Mai und 1. November der leßten drei Jahre die VolksschGule besuchenden Kinder berechnet. Die Fefst- stellung der Verhältniszahl erfolgt für drei aufeinanderfolgende Rechnungsjahre.

Die Vorschriften des Abs. 2 finden finngemäß Anwendung, wenn eine Gemeinde (Gutsbezirk), welche für fich einen ulverband bildet, gleizeitig zu einem Gefamtshulverbande gehört.

_Der Kreitaus\{uß, sofern eine Stadt beteiligt ist, der Bezirks- aus\{uß kann in Fällen des Abs. 1 mit Zustimmung der Beteiligten, in den übrigen Fällen auf Antrag von eteiligten eine anderweite Verteilung beschließen. Die mangelnde Zustimmung Beteiligter in Fällen des Abs. 1 kann auf Antrag anderer iligter oder der Schulauffichtsbehörde durch den Kreisaus\chuß, wenn eine Stadt beteiligt ist, den Bezirkéausshuß ergänzt werden; durch diese Er- gänzung darf der Grundsaß, daß die Verteilung der Sculunter- haltungslaften nah der Kinderzahl einerseits und nah dem Steuersoll andererseits erfolgen foll, niht ausges{hlofsen werden.

: E 8 10.

Die Vorschriften des § 53 des Kommunalabgabengesezes vom 14. Juli 1893 (Seseßsamml. S. 152) finden, insoweit Mek. rausgaben für Zwecke des öffentlihen Volksshulwesens in Betracht kommen, zu Gunîsten der Gutsbezirke entsprechende Anwendung.

S111, ür jeden Schulverband ist in der Regel ein Schulhaushaltsetat aufzustellen und eine Schulkafse Ne:

In Gemeinden, welche für sh einen Schulverband bilden, genügt

es, wenn der Schhulhaushaltéetat în den Gemeindehaushaltsetat auf- genommen wird, und bleibt es der Beschlußfaffung der Gemeinde überlassen, ob eine besondere SBulkasse eingerihtet oder ob ihre Ges {äfte durch die Gemeindekasse wahraenommen werden follen. In Gutsbezirken, welche für sih einen Schulverband bilden, und in Gesamtshulverbänden, welche ledigli aus Gutsbezirken bestehen, die demselben Gutsbesißer aehöôren, und in denen eine Unterverteilung nah § 8 Abs. 2 nit stattfindet, kann die Aufstellung eines Shul- haushalt8setats und die Einrichtung einer Schulkafse mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde unterbleiben. Die Genehmigung kann widerrufen werden.

i 8 13. __ Die Mittel für keine baulihe Reparaturen find gleich den übrigen laufenden Sculunterhaltungskosten in einer den örtlihen Ver- hältnifsen entsprehenden Höhe in jedem Schul haushaltsetat bereit- zustellen. Hiervon kann in den Fällen des 8 12 Abs. 2 mit Ge- nebmigung der Squlaufsihtsbehörde Abstand genommen werden. Die Genehmigung kann widerrufen ean 4.

Jeder Shulverband mit fünfundzwanzig oder weniger Schul- stellen ift verpflichtet, jährlih 60 Æ für die einzige oder erste, 50 M für die zweite, 40 M für die dritte und je 30 für jede weitere Stelle des Schulverbandes zur Bestreitung der Kosten von Volks- \chulbauten, welhe nit zu den laufenden kleineren Reparaturen ge- hôren, anzusammeln und rerzinslih zu belegen.

Sind die im Abs. 1 gedahten Baukosten ganz oder teilweise von Dritten zu decken, so find die Schulverbände zu der Ansammlung überhaupt niht oder in entsprehend geringerer Höhe anzuhalten. Die S@ulaufsichtsbehörde entscheidet endgültig darüber, ob und inwieweit hiernah von der Anforderung der Ansammlung Abstand zu nehmen ift.

Die Sghulaufsihtebehörde ist befugt, au! Antrag eines Schul- verbandes eine Ausfeßung oder Minderung der Ansammlung zuzulassen. Ist anzunehmen, daß der von einem Schulverband angesammelte Fonds unter Hinzurechnung der Zinsen und Zinseszinsen, des staatliGhen Bavbeitrags 17) und der etwaigen Leistungen Dritter zur Deckung_ des für die nästen 50 Sahre voraus- sehbaren Baubedürfnisses ausreihen werde, so hat auf An- trag des Schulverbandes die Sqchulaufsibtsbehörde die Ein- stellung dieser Zahlungen anzuordnen. Die Fortseßung der Zahlungen is anzuordnen, sobald die vorbezeihnete Vorausseßung wegfällt. Gibt die Schulaufsichtsbebörde einem Antrag auf Anordnung der Einstellung dieser Zahlungen nicht statt, oder ist der Shulverband mit der Anordnung der Fortsezung der eingestellt gewesenen Zahlungen nicht einverstanden, so finden die Vorschriften der §§ 2 und 3 des Geseßes vom 26. Mai 1887, betreffend die Anforderungen für die Volksschulen, (Geseßsamml. S. 175) mit der Maßgabe Anwendung, daß die Leistungefähigkeit des E tandes außer Betracht bleibt.

: S 15.

Die Belegung der angesammelten Mittel hat bei der Kasse eirier Gemeinde, eines weiteren Kommunalverbandes oder einer öffentlichen reditanstalt zu erfolgen. Mit dieser Maßgabe bestimmt die Schul- aufsihtsbebörde, bei welher Kafse und unter welhen Bedingungen die Belegung erfolgen soll. Sie vereinbart für die ulvers- bände diese edingungen mit der Kasse, welhe als An- sammlungsstelle bestimmt ift, zahlt die M meluden Be- träge an die Ansammlungéstelle ein und bringt die ein- gezahlten Beträge bei Entrichtung der nach dem Geseze vom 3. März 1897, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen, (Geseßsammlung S. 25) an Be E zu leistenden Staatsbeiträge diesen Verbänden in nrechnung.

eiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

1906-.

S 16.

Den Squlverbänden ist die Erhebung der für sie gemäß S 14 angesammelten Beträge nur mit Genehmigung der Schulauffihts- behörde gestattet. j

Diese Genehmigung muß erteilt werden, wenn die beabsichtigte Verwendung des Guthabens einem erheblihen Baubedürfnisse des Schulverbandes entspricht und entweder die Befriedigung dieses Be- dürfnifses nur mit Hilfe der angesammelten Mittel ohne besonderen Druck für den Scaulverband erfolgen kann oder anzunehmen ift, daß binnen längerer Frist anderweitige außerordentlihe baulihe Bedürf- nifse des Schulverbandes, zu deren Erfüllung die Verwendung der angesammelten Mittel erforderlich ist, niht eintreten werden.

Gegen die Versagung der Genehmigung steht den Schulverbänden binnen zwei Wochen die Beshwerde an den Provinzialrat zu.

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Der Staat erstattet den Schulverbänden mit nicht mebr als sieben Schulst-llen ein Drittel desjenigen Teilbetrages der durch not- wendige Bauten für Volkss{hulzwecke aus\{ließlid des GSrunderwerbs entstandenen Kosten, welher im Etatsjahre 500 M für die Stelle überstiegen hat und weder Dritten zur Laft fällt, noch auch dur Brandschadensversicherung gedeckt wird. Bei Berechnung des ftaat- lihen Baubeitrags dürfen etwaige Naturaldienste nur bis zum Höst- werte von fünfzehn vom Hundert der Gesamtbausumme in Anfatz ge- bracht werden. Der staatliche Baubeitrag wird nicht gezahlt, soweit der Aufwand für Bauten dadurch entstanden ift, daß der Sculver- band seine Gebäude seit Inkrafttreten des Geseßes niht mit der ge- botenen Sorgfalt unterhalten hat. En 2A __ Bei Streitigkeiten über die Verpflichtung zur Zablung des staat- lihen Baubeitrags oder über seine Bemefsung beschließt auf Anrufen der Beteiligten, zu denen in Gefamtschulverbänden auc die einzelnen Gemeinden (Gutsbezirke) gehören, der Krei8aus\{uß, sofern eine Stadt beteiligt ist, der Bezirksaus\huß. Gegen den Beschluß des Kreisausshufses oder des Bezirksausshufses steht dea Beteiligten binnen zwei Wogen die Beshwerde an den Provinzialrat zu.

Die Shulverbände haben, fofern die Kosten der baulichen Her- stellungen im Einzelfalle 2000 übersteigen, vor Beginn des Baues einen Bauplan mit Kostenanshlag der Schulaufsichtsbehörde zur Ge- nehmigung vorzulegen. Diese ist befugt, einen ftaatlihen Baubeamten mit der Beaufsichtigung des Baues zu betrauen.

S 18.

Im Falle des nachgewiesenen Unvermögens der Schulverbände zur Aufbringung der Volksschullaften werden ihnen in den Grenzen der durch den Staatshaushaltsetat bereitgeftellten Mittel Ergänzungs- zuschüfse gewährt. Bei der Bewilligung kann angeordnet werden, daß die Zuschüfse zur besonderen Erleichterung bestimmter Kreise von Ab- gabenvflihtigen zu verwenden sind.

Ein Anspruch gegen den Staat kann weder im Rehtswege noh im Verwaltungsstreitverfahren geltend gemacht werden. : 8 19.

Zur Unterstüßung von Schulverbänden mit fünfundzwanzig oder weniger Sqchulftellen, welche jur Aufbringung der Volksschullasten unvermögend find, wird durch den Staatshaushaltsetat der Betrag bereitgestellt, welcher am 31. März 1908 für diesen ZweckX den Re- gierungen überwiesen ist. Der Unterrichtsminister, der Finanzminister und der Minister des Innern bestimmen die auf die Provinzen und die Hohenzollernschen Lande entfallenden Anteile nah Maßgabe der bisher überwiesenen widerruflihen Staatsbeihilfen.

Innerhalb der Provinzen erfolgt die weitere Verteilung auf die Landkreise unter Berücksichtigung der bisher auf fie entfallenden Be- träge durch den Oberpräsidenten nah Anhörung des Provinzialrats in den Hobenzollernshen Landen durch den Unterrihtsminister nah Anhörung des Bezirkëausschufses.

8 20.

Außerdem werden für Shulverbände mit fünfundzwanzig oder weniger Schulstellen, welche zur Aufbringung der Volksschullasten unvermögend find, zum Zwecke der Ausgleihung unbilliger Ver- shiebungen in der Aufbringung der Volksshullasten, welche infolge dieses Gesetzes entstehen, sowie sonstiger unbilliger Ungleichbeiten in der Höhe der Volksshullasten durch den Staatshaushaltsetat alljährlih 5 000 000 Æ bereitgestellt und auf die Provinzen (Hoben- zollernschen Lande) und Landkreise auf dem im § 19 bezeihneten Wege verteilt. 8 2

21.

__ Dem Unterstüßungsfonds der einzelnen Kreise wachsen die Er- gänzungszuschüfse zu, welhe aus Zentralfonds Schulverbänden des Kreises mit fünfundzwanzig oder weniger Schulstellen zur Errichtung neuer Sculstellen laufend bewilligt werden.

Im übrigen ändern si, abgesehen vom Falle des § 22, die den Kreisen überwiesenen Beträge nur

1) bei dem Uebertritt eines Schulverbandes mit fünfundzwanzig oder weniger Shulstellen in die Reihe derjenigen mit mehr als fünf- undzwanzig Schulstellen;

2) bei dem umgekehrten Vorgange;

3) infolge von Umgemeindungen und Veränderungen der Lands kreise mit derselben Wirkung. L

Im ersten Falle geht vom Anfange des nächsten Gtatsjahrs der dem Schulverbande bewilligte Ergänzungszushuß auf den Zentralfonds zur Unterstüßung von Schhulverbänden mit mehr als fünfundzwanzig Sculstelen über, im zweiten wächst von demselben Zeitpunkt ab der der Gemeinde etwa aus dem Zentralfonds bewilligte Ergänzungs- zushuß dem Unterstüßungsfonds des Kreises zu. Im Falle der Nr. 3 finden diese Bestimmungen sungen Anwendung. ,

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F . S g t Behufs Gewährung widerrufliher Ergänzungszushüsse an jun- vermögende Schulverbände mit fünfundzwanzig oder weniger Schul- stellen wird für jeden Kreis eine Summe in Höhe der Hälfte der von seinen Schulverbänden gemäß § 14 anzusammelnden Beträge aus Staatsmiiteln bereitgestellt. 4 Gi F

_ Für die Unterverteilung ter Staatsmittel (SS 19, 20, 21, 22) auf die Schulverbände ist vom Kreisausshufse nach Anhörung des Kreis\hulinspektors für je fünf - Fahre ein Verteilungsplan aufzustellen, der der Fesistellung durch die Schulaufsicht8behörde bedarf. Die Fest- stellung tritt in Kraft, wenn niht innerhalb vier Wochen von dem Kreisaus\{hufse dagegen Beschwerde bei dem Unterrichtsminifter er- hoben ist. Dieser entscheidet endgültig.

__ Die den einzelnen Schulverbänden bewilligten Grgänzungszuschüfse können dur den Kreisaus\huß während der Bewilligungszeît nur ge- kürzt werden q

wegen Aufhebung oder Veränderung des Schulverbandes,

wegen Aufhebung einer Schulstelle,

wegen gänzlihen oder teilweisen Fortfalls der Verpflichtung zur

Arsammlung eines Baufonds 14).

Der Beschluß des Kreisaus\{hufses bedarf der Genehmigung der Sculaufsichtsbehörde. Gegen ihn steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an den Provinzialrat zu.

On dem Verteilungsplan ift ein angemessener Betrag, mindestens fünf vom Hundert, zur Gewährung einmaliger Ergänzungszuschüfse vorzusehen. Dem Betrage wachsen die beimgefallenen Ergänzungs- zushüfse zu. Die“ Bewilligung erfolgt durch den Kreisausschuß mit Genehmigung der Schulaufsihtsbehörde. Gegen die Versagung der Genehmigung steht dem Kreisaus\{huß innerhalb vier Wochen die