1906 / 191 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Aug 1906 18:00:01 GMT) scan diff

des Komturkreuzes des Päpstlichen Sit. Gregorius ordens:

dem Landgerichtsrat a. D., Geheimen Regierungsrat von Detten zu Cöln; sowie des Päpstlichen Kreuzes „pro ecclesiíia et pontifice“:

dem Buchhändler Hottenrott zu Straßburg i. E. und der unverehelihten Adelaide Lieber zu Wiesbaden.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Generaldirektor der Königlih preußishen Staats- archive, Geheimen Oberregierungsrat, Professor Dr. Koser in Berlin im Nebenamte zum Vorsißenden der Zentraldirektion

der Monumenta Germaniae historica zu ernennen und dem Generalpostkassenbuchhalter, Necksitinigsrat Blan in Berlin den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.

Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Alexandrien be- schäftigten Vizekonsul Freiherrn von Grünau ist auf Grund des 1 des Geseßzes vom 4. Ma: 1870 in Verbindung mit S 85 des Geseßes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bür erlich gültige Eheschließungen von Neichsangehörigen und chugßgenofsen, mit Einschluß der unter deutschem Schuße stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solhen zu beurkunden.

S

Dem Verweser des Kaiserlihen Konsulats in Lourenço Marques, Vizekonsul von Bülow ist auf Grund des 4 des Geseßes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 85 des Gesezes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Genug erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von A und Schußgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schuße stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solhen zu beurkunden.

Bei der Reihsbank treten mit dem 7. Oktober d. J. folgende Personalveränderungen ein: j e

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankfstelle in Biele- feld, Bankrat Teichert tritt mit der gejeßlihen Pension in den Ruhestand; : A

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Stolp i. P., Bankassessor Fruth is in gleiher Eigenschaft nah Bielefeld verseßt; i e /

der Bankvorstand Shwarz in Oberhausen ist mit der interimistishen Verwaltung der Stelle des Zweiten Vorstands- beamten bei der Reichsbankstelle in Stolp beauftragt worden.

Branntweinerzeugung und Branntweinverbrauchch im Monat Juli 1906. ; Nach den Angaben der Direktivbehörden.

Im Kalendermonat Suli 1906 wurden

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zur steuerfreien Verwendung abgelafsen

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906 sind in den Lagern ungsmonat Juli

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Am Schlusse des Kalendermonats den

‘darunter vollständig denaturiert

Ur A und

|

Hektoliter Alkohol

Preußen. | Ostpreußen . . 488 | Westpreußen . . 109 Brandenburg . . 808

Ua. ¿ » 1 (00 Den (e e 4 787 Sclefien 2 090 SaMen »ckch.ck 2 901 Schlesw.-Holst.!) 3437 E ck » 9011 I 10 932 fien-Nafsau 432 heinland 6 708 | Hohenzollern . 1

8-478 7 260 19 278 11 602 12 050 25 283 19 365 9 294 7 890 13 347 3178 12 530 71

145 586

6 036 9 186 2 041 2910 2261 2271

1807| 59465

2 619 6639 | 113 549

6925 | 10 092 | 3400 | 219 896 10 493 | 9815 | 154854 8924 | 8654 | 219 805 12 176 |10938 | 157512 | 4364 | 2177| 111879 | 2313 | 1892| 8749| 1936 | 769 | 17446 | 1280 | 534| 9783| 1313 | | 2005| 4640 | 620| 14864 |

39 479 |

1926 | 1359 |

67 075 | 47 2451 089 807

5 526 | 1665 7157 | 3416 2396| 198

Preußen. .

38 846 | 70 350 | 8 500 | | l |

D

S e e

Württemberg . . 2 483

Baden 2811 4545 | 1507| | 1748 | 45

Hela a L 68

ecklenburg . . 287 9611| B 21490 | Thüringen . . . | 6/7 | 102 D150 | L128 Oldenburg. .. 712 | 78 | 17! 69 | 1236 Braunschweig . 13 116 | 2 741 541 E 261 114 | 29 295 Lübeck 135 266 | 58 402 a S 47 185 | 356 1 008 Hamburg . 2 429 2241 | 33 288 4 284 (ls\.-Lothringen.. I O 685 | 2169

Deutsches Steuergebiet

18 204 3215 |

| 56 731/1:290 483 |

Dagegen im | | Juli 1905 55 921 | 126 636 | 91 381| 945 879 | 168 629.

Mit Anspruch auf Steuerfreiheit wurden ausgeführt im

Monat Juli: Branntwein, roh und gereinigt 6808 hl A. } *) 522

Branntweinfabrikate .

*) Hierunter find auch enthalten die Alkoholmengen, welche zur Erlangung der Steuerfreiheit nah dem Freihafengebiet Hamburg aus- geführt, aber auf inländische Lager zurückgenommen wurden, um von da in verarbeitetem Zustande wieder ausgeführt zu werden. Nicht aber find darunter nahgewiesen Branntwein und Branntweinfabrikate, die gegen Steuerfreiheit auf Ausfuhrlager (Bfr. O. § 58) gebracht wurden.

52161 | 93360 181 950

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En 4

1) Im Direktivbezirk Schleswig-Holstein wurden uni 1906 zur steuerfreien Verwendung abgelafsen 5052 hl), darunter vollständig

Berichtigung : im Kalendermonat 1 im ganzen: 2825 hb1 Alkohol (nicht : denaturiert: 2083 hl (nit: 4240 h1). Berlin, den 14. August 1906.

Kaiserliches Statistishes Amt. J: P. Zacher.

Befanntmachunsg.

Am 8. Oktober d. J. wird an Stelle der jeßt bestehenden Neichsbanknebenstelle in Eisenach eine Reichsbankstelle daselbst errihtet, von welcher die Reichsbanknebenstellen in Coburg, Meiningen, Sonneberg S.-M. und Suhl ab- hängig sind. N , Der Geschäftsbezirk sowie die Namen und Unterschriften der Vorstandsbeamten werden durch Aushang in dem Ge- haste der Reichsbankstelle in Eisena bekannt gemacht werden.

Berlin, den 10. August 1906.

Reichsbankdirektorium. von Glasenapp. Korn.

Königreih Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Generalmajor und Kommandeur der 50. IJnfanterie-

brigade Arran Georg Otto Wilhelm Dietlein in den erblichen Adelstand zu erheben.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den katholischen Divisionspfarrer der 11. Division Doering zum Militäroberpfarrer zu ernennen,

dem Oberkriegsgerihtsrat Fischer den Stellenrang der dritten Ks und S

dem iegsgerichtsrat Horchler den Stellenrang der vierten Klasse der höheren Provinzialbeamten sowie i

den Geheimen expedierenden Sekretären im Kriegs- ministerium, Rechnungsräten Meyer, Güttke und Ziegen- rüdcker den Charakter als Geheimer Rehnungsrat,

den Geheimen Registratoren im Kriegsministerium Schaff, Blumensaat und Lemke den Charakter als Kanzleirat sowie

dem eimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Nicolai und dem E timen Kalkulator Grosse, beide vom Kriegsministerium, den Charakter als Rechnungsrat zu ver- leihen.

Konzessionsurkunde,

betreffend die Ausdehnung des Neuenhaus-Bent-

heimer Eisenbahnunternehmens auf den Bau und

Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahn von

Neuenhaus bis zur Landesgrenze in der Richtung

auf Coevorden für Rechnung des Kreises Grafschaft Bentheim.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen

Nachdem von dem Kreise Grafschaft Bentheim darauf angetragen worden ist, ihm die Ausdehnung des Neuenhaus- Bentheimer Eisenbahnunternehmens auf den Bau und Betrieb einer für den Betrieb mit Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen erkehr bestimmten, den Vorschriften der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung unterworfenen vollspurigen Nebeneisenbahn von Neuenhaus bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Coevorden zu ge- statten, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Ent- ziehung und Beschränkung des Grundeigentums nah Maß- gabe der geseßlihen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch eilen,

Die Nebereisenbahn von Neuenhaus bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Coevorden bildet einen wesentlichen Bestandteil des Eisenbahnunternehmens des Kreises Grafschaft Bentheim und ist mit demselben einheitlich zu betreiben. Die E dies Eisenbahnunternehmen geltenden konzessionsmäßigen

estimmungen, insbesondere die in den Konzessionsurkunden vom 16. Januar 1895 und 21. Mai 1906, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Neuenhaus nah Bentheim für AoGnung des Kreises Grafschaft Bentheim, sowie die Ausdehnung dieses Unternehmens auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Bentheim nah Gronau enthaltenen Be- dingungen sollen auf die vorbezeihnete neue Bahnjtrecke gleih- mäßig Anwendung finden, insoweit sie nicht dur diese Urkunde abgeändert werden. u

1) Die Bahn von Neuenhaus bis zur Landesgrenze muß so gebaut und ausgerüstet werden, daß die Ueberführung von Personenzügen mit 110 Achsen mittels shwerer Lokomotiven E iger Aufeinanderfolge nah beiden Richtungen mög- ih ist.

2) Die Vollendung und Jnbetriebnahme der neuen Bahn- strecke von Neuenhaus bis zur Landesgrenze muß längstens bis zum 1. Oktober 1909 lfte. Sollte nah dem Ecmessen des Ministers der öffentlihen Arbeiten diese Baufrist ohne Verschulden des Kreises Grafschaft Bentheim nicht ein ehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrist entsprehend zu verlängern.

Der dur Artikel TV, 3 der Konzessionsurkunde vom 91. Mai 1906 auf 20 000 # bestimmte Höchstbetrag des Spezialreservefonds wird auf Paras Á. festgeseßt.

Diese Urkunde soll nah dem Geseh vom 10. April 1872 (Geseßsamml. Seite 357) veröffentliht und eine Ausfertigung derselben dem Kreise Grafschaft Bentheim ausgehändigt werden.

Urkundlich unter Unjecer A bsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nsiegel.

Gegeben Odde, an Bord des Dampfers „Hamburg“, den

28. Juli 1906. : (L. S.) WilhelmR.

Graf von Posadowsky. Freiherr von Rheinbaben. von Bethmann-Hollweg. Delbrück. Beseler. Breitenbach.

Auf JZhren Bericht vom 10. Juli d. F. will Jh den

anbei zurückfolgenden ahten Nachtrag zu den statutari-

\hen Bestimmungen bei dem Neuen Branden-

burgishen Kredit-Jnstitut hiermit landesherrlih ge nehmigen. -

Odde, an Bord des Dampfers „Hamburg“, den 28. Juli 1906.

Wilhelm R. von Podbielski. Beseler.

An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und den Justizminister.

Ahter Nachtrag

zu den statutarishen Bestimmungen bei dem Neuen Brandenburgischen Kredit-Institut.

A.

1) Der § 1 des Statuts vom 30. August 1869 wird folgender maßen ergänzt:

„Der Geschäftsbereih des Neuen Brandenburgishen Kredit- Instituts wird auf die Niederlausiß ausgedehnt.

Für die Dauer der Mitverwaltung des Neuen Brandenburgi- sen Kredit-Instituts durch die Kur- und Neumärkishe Haupt, Ritterschafts-Direktion wird die Niederlausiß dem Geschäftsbezirk der Neumärkischen Nitterschasts-Direktion zugelegt.

Die von dem Kredit-Institut für die Ober- und Niederlausiß mit landschaftlichen Zentralpfandbriefen bewirkten Beleihungen der in der N belegenen Grundstücke können von dem Neuen Brandenburgischen Kretit-Institute nah Ermefsen der Direktion übernommen werden.“

2) Im Absatz 2 des § 50 des Statuts vom 30. August 1869 wird zwishen den Worten: „aus der Neumark“ und „drei* einge \{oben: „und der mit ihr vereinigten Niederlausißz“.

3) Der § 50 des Statuts erbält folgenden Zusatz:

„Der Engere Ausshuß kavyn beschließen, daß neben den Deputierten der Neumark besondere Deputierte für die Niederlausiß gewählt werden , sobald eine ausreichende Zahl von Mitgliedern aus der Niederlausiy dem Kredit - Institut beigetreten ift. Die Wahl erfolgt alsdann in einer besonderen Wahl- versammlung der Kreiskommifsare der Niederlausißz.“

B. Der § 1 Absatz 3 des Statuts vom 30. August 1869 erhält als Sat 2 folgenden Zusaß: i ; „Die Vertretung nah außen bestimmt sich nach den bei dem Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit-Institute geltenden Vorschriften.“

C. Die dur den zweiten Nachtrag zum Statut vom 28. Juli 1882 Nr. 11 an Stelle des zweiten Saßes im vorleßten Absatz des §8 e Bes e ‘4 opa erhält zwischen dem vorleßten und eßten Satz folgenden Zusaß: s U sind die Syndici und ihre Stellvertreter befugt, Urkunden in derartigen Angelegenheiten gemäß den allgemeinen geseßlichen

Vorschriften zu beglaubigen.“ G Die Nr. VI des dritten Nachtrages zu den statutarishen Be- stimmungen vom 19. Februar 1890 er ält folgenden Zusaß: „Die Wahlen können durch Zuruf (Akklamation) stattfinden, sofern kein Mitglied Widerspruch erhebt.“ Direktion des Neuen Brandenburgischen Kredit-Inftituts.

(L. S.)

Beglaubigt :

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. von Podbielski.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Professor Lic. Dr. Georg MWobbermin zu Berlin is zum außerordentlichen Professor in der ibealogiiden Fakultät der Universität zu Marburg ernannt worden.

Kriegsministerium.

Der fatholishe Militäroberpfarrer Doering iffst den Generalkommandos des V. und VI. Armeekorps mit dem Amtssiß in Breslau zugeteilt ; der Leutnant der Reserve Cronenberg (Wilhelm), bisher Leutnant im Jnfanterie regiment von Goeben (2. Rheinischen) Nr. 28, ist bei der Intendantur des XIV. Armeekorps als etatsmahger Miilitär- intendanturassessor angestellt; der Regierungsbaumeijter Reichle in Gera ist zum ilitärbauinspektor und der Militär intendantursekretär Kla von der Intendantur des T1. Armee forps zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Kriegsministerium ernannt worden.

Bekanntmachung.

Jn Gemäßheit des S 46 des Kommunalabgabenge|ezes vom 14. Zuli 1893 (G.-S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, da} aus dem Betriebe der Lokalbahn Fossa—Brücenau ein kommunalabgabepflichtiges Rein- einkommen für das Jahr 1905 nicht erzielt worden ist.

Frankfurt a. M., den 9. August 1906. _

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Meyer.

Angekommen:

der Unterstaatssefretär im Finanzministerium, Wirkliche Geheime Oberfinanzrat Dombois, vom Urlaub.

Nichfkamkliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. August.

Seine Majestät der Far und König „hör estern im Schloß Wilhelmshöhe den Vortra des Staat sekretärs des Auswärtigen Amts von Tschirshky und rere dorf und heute denjenigen des Chefs des Militärkabinetts,

Generalleutnants Grafen von Hülsen-Haeseler.

Der Kaiserlihe Gesandte in Luxemburg Graf von Püdckler hat seinen Posten mit kurzem Ürlaub verlassen.

Der Präsident der Königlichen Seehandlung Havenftein ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Loreley“ am 12. August in Galaz angekommen und beabsichtigt, am 18. August die Reise nah Trapezunt fortzuseßen.

S. M. S. „Fürst Bismarck“ mit dem Geshwader- chef an Bord und S. M. Tpdbte. „Taku“ und „S 90“ sind gestern in Hakodate angekommen.

S. M. Flußkbt. „Tsingtau“ hat gestern Hongkong verlassen und ist nach dem Ostfluß in See gegangen.

Der heimfkehrende Transport der abgelösten Be- sazung S. M. SS. „Bussard“ und „Seeadler“ ist mit dem Reichspostdampfer „Markgraf“ am 11. August in Algier eingetroffen und hat an demselben Tage die Reise nah Lissabon fortgeseßt.

S. M.S. „Falke“ ist am 12. August in Talcahuano angekommen.

Bayern.

Wie „W. T. B.“ aus München meldet, ist der frühere Finanzminister Freiherr von Riedel dort in der vergangenen Nacht gestorben.

Frankreich.

Die Pariser Blätter veröffentlihen, wie „W. T. B.“ mit- teilt, den Text der Adresse, die vor einigen Wochen aus Anlaß der Eröffnung der Pariser Konferenz der Franze! i- shen Bishöfe an den Papst gerichtet wurde. Die Adresse gipfelt in dem Wunsche der Erhaltung der Vorrechte Frank- reis, insbesondere des Protektorats im Orient sowie in der Bitte, daß im römischen Kardinalkolleguum nach wie vor die französischen Kardinäle Plaß finden mögen.

Rußland.

Um den in leßter Zeit wiederholt auf Eisenbahnzüge ausgeführten Raubanfällen vorzubeugen, wird, wie „W. T. B.“ aus Kiew meldet, von heute ab in den Post- zügen der Südwestbahnen hinter dem Postwagen ein eigens instand geseßter Wagen mit einem Militärkommando laufen. Jn diesem Wagen sollen sämtliche Geldsendungen ver- wahrt werden.

Türkei.

Wie das „Wiener K. K. Telegr.-Korresp.-Bur.“ aus Konstantinopel meldet, wird in dortigen Hofkreisen ver- sichert, daß der Gesundheitszustand des Sultans si bedeutend gebessert habe. Schon am Sonntagmorgen habe der Sultan während einer halben Stunde Staatsgeschäfte erledigt und Nachmittags, begleitet vom Oberspeisenmeister Osman Bey, eine Spazierfahrt im Palastgarten unternommen.

Derselben Quelle zufolge überreichte das okumenishe Pa- triarhat vorgestern allen Botschaften eine Protestschrift L die griehenfeindlichen Ausschreitungen in Bulgarien.

Bulgarien.

Neue vom „Wiener K. K. Telegr. Korresp.-Bur.“ über-

mittelte Nachrichten aus Anchialo bestätigen die bis- herigen Meldungen über die dortigen Unruhen. Die Griechen hatten sih in der Kirhe und in größeren Häusern verbarri- kadiert. Der Kampf am Sonntag dauerte bis 5 Uhr Nach- mittags. Der Stadtpräfekt forderte wiederholt die Griechen auf, sih zu ergeben, jedo erfolglos. Schließlich wurde die Stadt durh von Burgas entsendetes Militär eingenommen. Anchialo ist bis auf 30 Häuser niedergebrannt, auch die öffentlihen Gebäude sind dem Brande zum Opfer Ke, Der griechishe Bischof fand den Tod in dem rennenden Metropolitengebäude. Die Zahl der Toten und Verwundeten ist bisher unbekannt. Die im ganzen, zum ris Teil von Griechen bewohnten Bezirk Burgas herr- hende Erregung läßt weitere ähnlihe Ereignisse befürchten; mehrere Kaufläden find bereits zerstört und in Privathäusern sind die Fenster eingeworfen worden.

_Auch in Kermenli fand vorgestern eine antigriechishe Versammlung statt. Privatnachrihhten zufolge überfiel eine von griehisher Seite gereizte Volksmenge das Haus eines Griehen. Militär ritt ein. Dabei soll ein Offizier drei Demonstranten niedergeschlagen haben.

Nath einer weiteren Meldung desselben Bureaus aus Sofia ciGtol der Ministerrat, zur Verhütung weiterer griechen- feindliher Ausschreitungen die strengsten militärischen Maßnahmen zu treffen. Namentlich soll das Militär an- gewiesen werden, auf die Exzedenten scharf zu schießen. Ferner bewilligte der Ministerrat für die obdahlos gewordene Be- völkerung von Anchialo den Betrag von 100 000 Francs und genehmigte die Absendung von Militärzelten.

Á Amerika.

ie Panamerikanishe Konferenz nahm gestern „W. T. B.“ zufolge eine Resolution an, in der eine Re- organisation des Jnternationalen Bureaus der amerikanischen Republiken beschlossen wurde; ferner wurde festgeseßt, daß parralifierte Staatsangehörige, die in ihre Heimat zurück- vciren und dort länger als s Jahre sih aufhalten, ihrer urch die Naturalisation in dem Aufnahmestaate erworbenen Rechte verlustig gehen; endlich wurde noch ein Beschluß gefaßt, der die Geltungsdauer des über die Geldforderungen

zwischen den amerikanishen Republiken bestehenden Vertrages verlängert,

Afien.

Der japanishe Minister des Auswärtigen Vicomte Hayashi hat, „W. T. B.“ zufolge, die cinefishe Regierung avon in Kenntnis geseßt, daß Japan bereit ist, sih auf die rrihtung eines chinesishen Zollamts in Dalny vorzubereiten, und von China verlangt, daß es ähnliche Ein- cidtungen auch auf den Grenzstationen der Nordmandschurei rift, damit der Handelsverkehr auf den russishen und japanischen Eisenbahnen auf die gleihe Grundlage gestellt ist.

Afcika.

Dem „Matin“ zufolge berihtete der Gouverneur von Französish-Congo Gentil an die Regierung in Paris, daß der ihm unterstehende Kapitän Chottes zahlreihe Beamte der Hamburg-Afrika-Gesellshaft aus dem Gabon- gebiete auszuweisen sih veranlaßt sehe. Gentil erklärte, der obigen Quelle zufolge, dieses Vorgehen billigen zu müssen, weil im Mai d. J. der Hauptagent einer französischen Kolonialgesellshaft namens Dumont im ausschließlich franzö- sischen Dorfe Bissoma von Leuten des mit der Hamburg- Afrika-Gesellshaft in Verbindung stehenden Hauptagenten in Edudu angegriffen worden sei.

Statistik und Volkswirtschaft.

Aus dem Geschäftsberiht des Kaiserlihen Aufsichts- amts für Privatversicherung für das Jahr 1905.

Nachdem wir in Nr. 189 des „Reichs- und Staatsanzeigers" vom 11. August nah dem „Geschäftsbericht des Kaiserlichen Aufsichts- amts für Privatversiherung für das Jahr 1905“ eine Uebersicht über gay! und Rechtsform der unter Reicheaufsiht stehenden privaten

ersiherungsunternehmungen, die wirts{aftlize Bedeutung ihres deutschen Geshäftsbetriebes und ihre Bedeutung auf dem Gebtete des Grundkredits gegeben und im Anschluß daran über die hinsihtlich der Anlegung der von diesen Unternehmungen vereinnahmten und ver- walteten Gelter vom Auffichtsamt gemahten Erfahrungen berichtet baben, laffen wir heute einige weitere Mitteilungen von allgemeinerem Interesse aus dem genannten Geschäftsberichte olgen.

Die hon im Jahre 1903 beobahtete Ersheinung, daß mehrfach

ge Erwerbs¡weige, Berufe und Stände sich in Befriedigung des

Zersicherungsbedürfnifses von den großen allgemeinen, für alle Be- völferungsshihten bestehenden Versicherungsunternehmungen, nament- lih auf dem Gebiete der Haftpflicht- und der Feuerversicherung, un- abhängig zu machen streben und zu diesem Zwecke selbständige, beruflich organisierte Bersicherungsvereine auf Gegen- seitigkeit gründen, hat sich auch im Berichtsjahre fortgeseßt geltend gemaht. Namentlich hatte sih das Auffichtsamt mit einer Reihe der- artiger Neugründungen auf dem ebiete der Feuerversicherung zu beshâftigen, die teils genehmigt worden sind, teils ihre Genehmi- gung zu erwarten haben. Die Aufsichtsbehörde kann folhen Neu- aründungen, wenn sie mit hinreihender Kapitalausrüftung ausgestattet sind und die Interefsen ihrer künftigen Mitglieder und Versicherten nah jeder Richtung hin genügend gewahrt erscheinen, nit etwa um deswillen wehren, weil vom Standpunkte der Er- haltung dauernder Leistungsfähigkeit der bestehenden großen Versicherunganstalten ein solches Abbröckeln zablreiher, meist kleiner, aber guter und bester Risiken keineswegs wünsens- wert il. Jene Sonderbestrebungen haben nicht immer ihren Grund in der Unzufriedenheit mit dem Geshäftsbetriebe der be- stehenden allgemeinen Versicherung8unternehmungen; vielfach handelt es sih darum, son bestehenden beruflihen Organisationen einen reiheren Inhalt und festeren Zusammenhalt zu geben. Zum Teil aber ist in den beteiligten Kreisen ausgesprohenermaßen die Hoffnung entsheidend, dur eigene beruflihe Organisationen das Versicherungs- bedürfnis beffer b-friedigen zu fönnen.

Das Aufsichtsamt hat im Berichtsjahre wiederholt Gelegenheit gehabt, sich mit Vorlagen zu beschäftigen, welche die Einführung neuer Versiherung8zweige oder Versicherungs8arten oder doch die Verwertung eingeführter Zweige in einer neuen Form zum Zweck hatten. Zum Teil führten diese Vorlagen zu einem abshliefienden Ergebnisse, zum Teil befinden sie sih noch in Bearbeitung. So ift unter Brauereien ein Boykott- \hußverband als Versicherungsverein auf Gegenfeit keit mit dem Sitze in Berlin gegründet worden, der es sh zur Aufgabe gemacht hat, seine Mitglieder gegen die Schäden zu versichern, die fie durch verminderten Bierabsaß infolge von Verrufserklärungen und Boykottierungen erleiden. Ferner wurde die bisher schon von einigen Gesellsaften in einzelnen Fällen abges{lofsene sogenannte Baulastversiherung systematish aus- und weitergebildet. Diese Versiherungsart bezweck Ersa der Geld- und unentgeltlihen Naturalleistungen (Stellung von A tris Bauholz, Arbeitskräften, Verpflegung der leßteren usw.), die im Falle der dur ein Elementarereignis (Brand, Sturm oder Negen, Snee, UVeberschwemmung) eingetretenen Zerftörung oder Beschädigung eines Gebäudes behufs Neubaus oder Wiederherstellung auf- gewendet werden müssen 1) entweder von Pächtern und Nuß- nießern eines Gutes gemäß ihres Vertrags mit dem Grundherrn oder 2) von solhen Personen, die aus einem öffentlih- oder privat- rechtlihen Grunde zu Kirhen- und Shulbauten beizutragen haben, oder endlich 3) von Gebäudeeigentümern, bei denen fich aber die Bau- lastversiherung im Brandfalle nur auf Naturalleistungen erstreckt und auc auf diese nur, sofern solhe niht schon in einen bestehenden Feuer- versicherungsvertrag mit einbegriffen find. Des weiteren haben ih Fmfker in kleineren und größeren Verbänden zusammengeschlofssen, um fich gegenseitig die beim Betriebe derBienenzucht eintretenden Sach- und Haftpflichtschäden zu ersegen. Die Frage des ver- (egen Ersatzes desjenigenVerlustes, welherZuckerhändler dadurch treffen kann, daß eine Zuckerfabrik infolge eines Elementarereignisses ihre Lieferungsverträge hinsichtlich eigenen Fabrikats ganz oder teilweise nicht erfüllt, spielt schon seit Linge Zeit in den beteiligten Kreisen eine Rolle und ift jet seitens einer bestehenden Versiherungsanstalt von neuem in Angriff genommen worden. Mit der bisher betriebenen Glas- versiherung soll bei einer Gesellschaft in Zukunft eine Versicherung desjenigen Schadens verbunden werden, der an den in einem Schaufenster befindlihen Gegenständen bei der Zer- trümmerung der Shaufenstersheibe und als deren Folge entsteht. Endlich hat eine Gesellschaft die Versicherung von Kun st-, Luxus- und solhen Gegenständen, welche einen Liebhaberwert haben, aufgenommen. Die Versicherung bezweckt Ersaß für den dur die Beschädigung des versicherten Gegenstandes entstandenen direkten Vermögensnachteil. Gedacht ist bei der Versicherung in erster Linie- an Denkmäler, Gemälde, kunstgewerblihe Gegenstände und wissenshaftlihe Apparate, weiter aber auch an Pflanzungen und Park- anlagen. Ausgeschlofsen sind in der Regel Schäden, die durch Natur- ereiansie oder beim Lransport entstehen; doch wird gegen Zahlung einer Zuschlagsprämie auch hiergegen versichert. Erseßt werden 80 °/o der Reparaturkosten, bei niht reparierbarer Beshädigung oder völliger Zerstörung 80 9/0 des Wertes, höchstens jedoch die g erungssumme.

Bereits in seinem Geschäftsbericht für das Jahr 1904 hat das Aufsichtêamt Verner genommen, die Frage der Verbindung der Lebensversiherung mit dem Darlehns8geschäft einer Erörterung zu unterziehen. Es handelte fich hierbei um einzelne Male, in denen Agenten von Lebensversiherungsunternehmungen den

ersiherungsuchenden unter außerordentlih erschwerenden Bedingungen Darlehen gegen Abshluß einer Lebensversiherung gewährt hatten. Wenn sich das Amt auch in dem erwähnten Bericht im allgemeinen über derartige Geshäfte nur mißfällig aussprehen konnte, fo hat es anderseits doch nicht verkannt, daß in vielen Fällen die Nußbar- machung der Lebensversiherung durhaus im berechtigten Interesse des kreditsuhenden wie des fkreditgewährenden Publikums gelegen sein kann. Dem Aufsichtsamte lag im Berichtsjahre ein Fall zur Ent- scheidung vor, in dem es sich nicht um das Auftreten einzelner Agenten als Darlehnsgeber, sondern um einen Vertrag handelte, den eine größere Lebensver cherung8gesellshaft mit einer Darlehnsgeschäfte betreibenden Anstalt abschließen wollte. Dieser Vertrag beruhte auf folgender Grundlage: Die ODarlehnsanstalt gewährt Reihs- und Staatsbeamten Darlehen, die in 10 oder 15 gleichen Jahresraten zurückzuzahlen sind. Der noch nit getilgte Teil des Darlehns ift mit 6 °% jährlich zu verzinsen; außer den Zinsen ift ein

einmaliger Rijsikokeitrag zu entrihten, der bei zehnjähriger Tilgungs- dauer 3 9% und bei fünfzehnjähriger Tilgungsdauer 4 °/9 der Darlehnssumne beträgt. Die Darlehnsanstalt is berech:igt, von dem Darlehntnebhmer den Abshluß einer Lebensversithe- rung (Kisikoversiherung) bei der Versicherungsgesellsbaft zu fordern. Die Versicherung hat den Zweck, die Darlehns- anstalt vor Verlusten für den Fall des vorzeitigen Todes des Darlehnsnehmers zu \{chüßen. Die Verficherungs8gefellschaft bebält fi die individuelle Prüfung und freie Entschließung über Annahme oder Ablehnung jedes einzelnen Antrags vor. Im übrigen sollte die Versicherung im wesentlichen - nah den folgenden Bedingungen er- folgen: 1) Versiherungsnehmer ist die Darlehn3anfstalt und nicht der Versiherte selbst; 2) die Versicherungssumme ist im erften Versicherungsjahre gleichß der Darlehnssfumme und ermäßigt fi alljäbrlh um den Tilgungsbetrag; 3) die Jahretprämie für diese Versicherung vermindert sich alljäbrlih in demselben Verhältnis, in welchem die Versicherungsfumme sinkt; 4) die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungs- gesellshaften vorgesehene Bestimmung, nah der die Auszahlung der

ersiherungssfumme von der Gesellshaft in den Fällen des Betrugs oder des Selbstmords verweigert werden kann, wird aufgehoben. Das Aufsichisamt hat nach eingehenter Prüfung allec in Betracht kommenden Gesichtspunkte entschieden, daß die Verbindung der L-bens8- versicherung mit dem Darlehnsgeschäft in dieser Form grunt\säßlih nicht zu verbieten sei. Jedoch mußte die Leitung der Versicherungsgesell schaft eindringlich darauf hingewiesen werden, daß es notwendig sei, jedes einzelne durch Vermittelung der Darlehnsanstalt angebotene Risiko einer be- sonders sorgfältigen Prüfung in gesundheitliher und meralisher Hinsiht zu unterziehen. Das Auffihtsamt hat si bei tieser Entscheidung in erster Linie durch die Erwägung leiten laffen, daß für die hier in Be- traht kommenden Beamtenkreise das Vorliegen eines wirtschaftlichen Bedürfnisses nah Perfonalkredit niht zu bezweifeln ift und daß dem Darlehnsgeber, wenn er diesem Bedürfniffe Re{nung tragen will, Gelegenheit geboten werden muß, sih gegen Verluft durch vor- zeitigen Todesfall zu decken. Dagegen hat das Aufsichts amt geglaubt, der geplanten Aenderung der allgemeinea Versicherung8- bedingungen nit zustimmen zu können. Der beabsichtigten Beseitigung der nah den bisherigen Bedingungen bestehenden Wartezeit von einem Jahre für die Zahlungspfliht der Gesellshaft im Selbstmordfalle glaubte das Aufsihtsamt niht zustimmen zu fönnen. Gbenso wurdes was den beabsichtigten Ausshluß der Anfehtbarkeit des Versicherungs, vertrags wegen Betrugs anbetrifft, der Verzicht auf die Einrede der Arglist für unzulässig erklärt.

In hohem Maße nahmen im Berichtsjahre wiederum die kleinerenLebensversiherungsunternehmungen, insbesondere die Sterbe- und Pensionskassen die Tätigkeit des Aufsihtsamts in Anspru. Nachdem in den ersten Jahren der Geltung des Auf- sihtsgefezes die dringendsten der auf diesem Gebiete zu Tage ge- tretenen Mängel beseitigt worden und die bedeutenderen Kafsen um- gestaltet und faniert worden find, während eine Reihe lebenkunfähiger Unternehmungen durch Auflösung oder Verschmelzung mit stärkeren Organisationen ibr Ende fand, {reitet der Gesundungs- prozez jeyt langsam fort. Die Schwierigkeiten und Wider- stände, denen das Aufsichtsamt bei seinem Vorgehen begegnet, haben \ih aber nicht vermindert. Insbesondere finden si, so sehr auch die meisten Kafsen in den wesentlihen Grundzügen threr Ver- faffung und Einrichtungen mit einander übereinstimmen, immer wieder neue und eigenartige Bildungen, denen eine mechanishe Anwendung rechtlicher und versiherurg2tehnischer Grundsäße nicht gerecht zu werden vermag. Das Aufsihttamt hat es sich hier zur Regel gematht, bestehende Verhältnifse nah Möglichkeit zu s{honen und nur da einzugreifen, wo die Rücksicht auf die Interefsen der Kafszns mitglieder, insbesondere auf die Sicherheit ihrer Versiherungs- ansprüche, dies ¡wingend gebietet. Die auf anerkannte kleinere Vereine anwendbaren Bestimmungen des Bürgerlichen Gesebuhs über die rechtsfähigen Vereine bieten hierbei hinreihenden Spielraum, um bei der rechtlihen Gestaltung jede berehtigte Eigenart zu berüdsihtigen. Im allgemeinen scheint es, als werde von den Vorständen und den Mitgliedern der Kassen, sobald nur einmal bis zu einem gewissen Punkte eine Verständigung erreiht ift, die behördlihe Beaufsichtigung nicht ungern gesehen. Sehr häufig legen gerade die Vor- stände solher fleineren Unternehmungen dem Auffihtsamte Bes schwerden und Anfragen ihrer Mitglieder, Zweifelsfragen über die Anwendung von Sagzungsvorschriften, ferner Anträge, die auf die Tagesordnung des obersten Organs geseßt find, zur utachtlichen eiberiodt vor. Dadurh wird dem Aufsichtsamte die Möglichkeit einer beratenden, vermittelnden und begutahtenden Täâtig- keit eröffnet, die ¡war im Aufsihtsgeseze niht unmittelbar vorge- schrieben ist, aber fast noch mebr als die eigentlihe Ueberwahung und die Pcüfung der Rehnungs8abschlüfse dazu beiträgt, dem Auffichtsamt einen dauernden Einblick und Einfluß zu sichern. Auf der anderen Seite zzigt sich bei erstmaligem Herantreten des Aufsichtsamts an neu auftauhende Unternehmungen immer wieder das Bestreben der Kassen- vorstände, sich der behördlihen Aufsicht zu entziehen. In den mei!ten Fällen ist es die Berufung auf § 1 Abs. 2 des Versicherungsaufsihts- gesetzes, die dazu dient, diese Bestrebungen juristisch zu unterstügen; entweder wird behauptet, das ein Nechtsanspruch nicht be'tehe und au niemals bestanden habe, oder es wird durch nachträgliche Aenderung der Satzung der Rehtsanspruh für ausgeschlossen erklärt. Das Aufsicht8samt hat an seiner hon in früheren Ge\chäftsberichten dar- geleaten Auffassung festgehalten, nah der für den Begriff eines aufsihtspflihtigen Versicherungsunternebmens der Ge- samtinhalt der Satzung und, wo diese Zweifeln Raum läßt, der Gesamtcharakter des Unternehmens von_entscheidender Bedeutung ift, niht aber die mechanisch eingefügte Saßungsbestimmung,_ daß der Nechtsanspruch ausgeschlossen sei. Auch von den Gerichten ist die Bes deutung des § 1 Abs. 2 insbesondere bei Anwendung der Strafs bestimmung des § 108 zu prüfen gewesen. Mehrfach sind Urteile ergangen, durch welche die Liter von Sterbekafsen, Krankenkassen und ähnlihen Unternehmungen wegen unbefugten Betriebs des Versicherung8geschäfts bestraft worden find, indem im wesentlichen in Uebereinstimmung mit den vom Aufsihtsamt dargelegten An- \hauungen angenommen wurde, daß troß einer den Rehtsanspruch aus\hließenden Saßungsbestimmung doch ein aufsihtspflihtiges Ver- siherung8unternehmen als gegeben anzunehmen sei. Mehrere dahins- gebende Urteile sind bereits in den „Veröffentlihungen des A L 1905 Anh. S. 5 flg., 29 flg. wiedergegeben. Ein auf ähnlichen Fest- stellungen und Ausführungen berubendes Urteil des Landgerichts L Berlin vom 10. November 1905 hat unter dem 2. März 1906 die Billigung des Kammergerichts efunden (vgl. „Veröffentlihungen des A. f. P.* 1906 Anh. S. 33 flg.). Auch der 4. Strafsenat des Reichsgerihts hat neuerdings in einem gleihliegenden Falle durch ein Urteil vom 3. April 1906 (a. a. D. S. 38) die Revision des Angeklagten, des Geschäftsführers eines sogenannten Sanitätsvereins, gegen das verurteilende Erkenntnis der 2. Straf- kammer des ‘Königlichen Landgerichts Leipzig vom 21. Juni 1905 verworfen; das letztere beruhte auf der aus dem Gesamtinhalte des Vereinsftatuts gewonnenen Feststellung, dap bei dem Vereine die Doranbseuungen der 88 1 und 108 des V.-A.-G. vorliegen, und kam ¡u dem Schlusse, daß die den Rehtsanspruh auss{ließende Statuten- bestimmung nur zum Scheine und in der irrigen Vorausseßung aufs genommen worden sei, daß der Verein bierdurch der Ueberwahung durch die Aufsichtsbehörde entzogen werde. _ :

Die Zahl der dem Aufsihtsamt unterstehenden Pensions- kassen gewerbliher Unternehmer hat sich nur wenig vermehrt Was die Verfassung derartiger Kassen anlangt, so hat im all- gemeinen das Aufsihtsamt den Wünschen der Beteiligten weitgebend

echnung getragen; den Unternehmern ift überall ein ihrer finanziellen Beteiligung an den Lasten der Kasse entsprechender Einfluß auf deren Leitung und Verwaltung eingeräumt worden. Bei bestehenden Pensionskafsen lag vielfa eine gewisse Schwierigkeit in dem Umstande, daß das Vermögen der Kasse nicht tatsählich aus- gesondert war, sondern lediglich in cinem Guthaben der Kasse bei dem Unternehmer bestand Das Aufsihtsamt hat allenthalben auf eine Aenderung dieses Zustandes hingewirkt, \sich aber in einzelnen