1863 / 15 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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VBerlín, 17. Januar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Major von Tschudi à la suite des 2. Ba- taillons (Saarlouis) 4. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 30 und Direktor der Kriegsschule zu Erfurt, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen Königlicher Hoheit ihm verliehenen

Komthurkreuzes zweiter Klasse des Haus-Ordens vom Weißen Falken

zu ertheilen,

DVesanntmacGuny.

Zufolge der, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pots- dam vom 1. April 1859 (Stück 13) zur öffenklichen Kenntniß gebrachten Militair-Ersaz-Jnusiruction vom 9, Dezember 1858, werden alle Diejenigen, welche:

1) in dem Zeitraum vom 1FJanuar bis einschließilih den 31. Dezember 1843 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersah-

Aushebungs-Behörde zur Musterung gestellt,

3) si zwar gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch leine feste Be-

stimmung exhalten haben,

und gegemvärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesehliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten, Haus und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerks gelellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähn- lichen Verhältnisse stehende Militairpflichtige, oder a!s Studenten, Gym- nasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, so weit die- selben nicht zum einjährigen freiwilligen Militairdienste berechtigt, resp. von der persönlichen Gestellung vor die Kreis-Ersaß-Kommission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen :

fich, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammurolle, in der Zeit vom

lten bis inkl, Zlsten d. Mts. bei dem Königlichen Polizei-Lieutenant

ihres Reviers persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden , so wie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ex- gangene Bestimmungen über ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur

Stelle zu bringen.

Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr ge- scliche® Domizil haben, oder hier nach §. 21 l, e, gestellungspflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und ¿Tabrifherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken.

Wer die eigene oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtiger, zu veléher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach der Strafverordnung des iesigen Königlichen Polizei - Präsidiums vom 29. Februar 1860 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhältniß mäßiger Gefängnißstrafe belegt ; auth hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militair- pflichtigen, im Falle ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Milite#rpfiichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige beson- dere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst geeigne ten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden. E A

Ueder die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier-Volizei-Lieutenants eine Bescheinigung er- Thralt, welche forgfältia aufzubewahren ift.

Serlin, den 10. Januar 1863.

Königliche Militair-Kommission.

Nichtamtliches.

Berlin, 17. Januar. Des Königs Majestät | geaen und die Besserung schreitet , wenngleich

nahmen im Laufe des Vormittags die Vorträge |

ral » Sècutenants und General - Adjutanten &reiherrn von

und und des Geheimen Kabinets-Rathes Wirklichen Gebeimen

j Jhre« stät die Königin ertbeilte beute der Gemah-

Un es Botsthafters Seiner Majestät des Kaisers der Franzosen Ba-

mnd-Perigord ihre Antritts - Audienz, die aus Ge- sber verschoben worden war.

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__ Den zum Königlichen Hofe gebörigen oder daselbs vorge- treten Personen s, wie wir vernehmen, heute eine Ansage zu- gegangan, wonat) fie den bierselb affreditirten beiden Botschaftern und deren Gemahkinnen, nachdem dieselben von Ihren Königlichen

Mojestäten aud won Jhren Königlichen Hoheiten den Prinzen und

rinzéfsinnen des Königlichen Hauses empfangen worden sind, nun- 20 | eman orEommema or S, pes V N c c

niehr nat) dligeméinen Herkommen Den ersten Besuch zu machen

en. er enge Botschafter wird, wie wir ferner hören, am

Montag bend um 9 Whr die Nforten seines Hotels zum ersten

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i Dije Wisnex -Puessce pom 15. d, Mis. spricht von -»an- gau) wou Pueußeu iu Vai beantragten Modísicationen deê Hans- el6uerteagt am bter Awplatteuzl ergisGen Cinne«. Wir sind ér- nua, gu avflaren, Daß Benhaudlungen, abzielend auf Modificationen 2 Srmdelaneragi, won Dew DieSheidigen Kabinet weder ín Paris em rtiat mo Deabsitigt Mint

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Jiu! E f Is iung

Pte, ui zu verbreiten, daß Die

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preußische Politik »eine Verständigung mit Oesterreich zunächst auf

dem Gebiete der deutschen und der Zolleinigungsfrage als Ziel ins Auge gefaßt« habe, und »daß in dieser Beziehung schon einzelne vorläufige Eröffnungen gemacht« seien. Die Zolleinigung betreffend, sind diese Behauptungen aus der Luft gegriffen, da jede hierhin zielende Aufforderung in Berlin positiv abgelehnt ist, _— Auf Anlaß der Anfrage eines Königlichen Provinzial-Schul- Collegiums wegen {Feier des bevorstehenden J Februars in den Schu- len ist nachfolgende Verfügung ergangen und den übrigen Provinzial- Behörden zur Keântnißnahme und Beachtung zugefertigt worden : Jn dem Bericht vom 3. d. Mts, (Nr. 14) hat das König- liche Provinzial-Schul-Collegium um die Ermächtigung gebeten, die Unterrichts-Anstalten Seines Ressorts zu ciner öffentlichen ¿Feier

| fang genommen hätten.

| rechts am 1.

des bevorstehenden 3. Febzuar als des Tages zu veranlassen, an welchem vor 50 Jahren der Aufruf des hochseligen Königs ¿Friedrich Wilhelm 11], Majestät, zur Errichtung freiwilliger Jäger-Detache- ments erging. L

Dem Königlichen Provinzial - Schul - Collegium ist die in der Nr. 259 des »Staats-Anzeigers« vom vorigen Jahre veröffent- lichte Allerhöchste Ordre vom 3, Dezember 1462 bekannt, durch welche des Königs Majestät zu bestimmen geruht haben, daß die Erinnerung an den Beginn der ruhmvollen Thaten der Armee, welche die Zeit von 1813 bis 1815 zu den glänzendsten in der preußischen Geschichte gemacht haben, am Jahrestag der Errichtung der Landwehr gefeiert werde. Wird diefer Taa/ det 17, März, an welchem des hochseligen Königs Majestät den denkwürdigen Aufruf »An Mein Volk« erließ, Landwehr und Landsturm in die Waffen rief und den begonnenen Krieg »als den lehten entschei- denden Kampf für Vaterland, Unabhängigkeit; Ehre und eigenen Heerd« erklärte, wie für die ganze Nation, so auch für die Schu- len ein Tag der patriotischen Erhebung und Feier sein, so kann es sich niht empfehlen, die Theilnahme der Jugend an den GHe- schicken des Vaterlandes durch eine doppelte ¡Feier zu zerfplittern und zu zerstreuen,

Dieses kann aber auch um so weniger in der von dem König- lichen Provinzial-Schul-Collegium vorgeschlagenen Weise durch eine Feier des 3. Februar in den Schulen geschehen, als dieser Tag in feiner unmittelbar verständlichen Bezichung zu den Gymnasien und Realschulen steht, und seine nationale Bedeutung von der des 17. März bei Weitem überwogen wird, Die Bekanntmachung vom 3. ¡Februar 1813 »ín Betrcff der zu errihtenden Jäger- Detachements« (Geseh - Sammlung 1813 Seite 15) erklärt das Bedürfniß für vorhanden, »die Truppen ohne großen Kostenauf- wand schnell zu vermehren«, und während in ihr noh nit ein- mal der Feind genannt wurde, dem es galt, fann der 3. Februar D. J. zwar ein hoher und freudiger Erinnerungstag für diejenigen Söhne des Vaterlandes sein, welche damals dem Rufe ihres Königs als freiwillige Jäger folgten; er is aber nicht ein Tag von solcher nationalen Bedeutung, daß die Schulen sih an seiner Feier zu betheiligen hätten.

Die Betheiligung der Schulen an den bevorstehenden natio- nalen Erinnerungstagen is daher auf den 17. März zu richten und zu beschränken, und hat das Königliche Provinzial-Schul- Collegium dieserhalb, so wie wegen einer Theilnahme der Schulen an der kirchlichen Feier des 15. Februar, als des hundertjährigen Erinnerungstages des Hubertsburger Friedens\{lusses, noch beson- dere Anweisung zu errvarten.

Berlin, den 14. Januar 1863.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. von: MUbler.

sckamburg, 16. Januar. Wie kopenhagener Briefe vom gestri-

| gen Tage melden, soll in den jüngsten Tagen cine französishe Note

eingelaufen sein, welche mit den aus England und Rußland einge- troffenen eine gleiche Richtung verfolgt.

Frankfurt a. M., 16. Januar. Ueber die gestrige B un- destags-Sizung erfahren die »Frankf. Bl. « noch folgendes Wei-

| tere: Das Präsidium eröffnete dieselbe mit der Mittheilung, daß die

Dresdener Konferenzen über Obligationenreht am 5. d. ibren An- Hierauf folgte eine Reihe anderer Anzeigen, so von Oesterreich, daß das Handelsgeseßbuch mit Ausschluß des See- Juli l. J. im Kaiserreich eingeführt werde. Kurhessen zeigte seine Beistimmung zu dem Geseßentwurf über gegensciiige Nechtshülfe in Civilsachen an. Mecklenburg-Schwerin erklärte, daß es sih bei den Dresdener Konferenzen nicht werde vertreten lassen. Hierauf sand die Neuwahl der Reclamationskommission statt; die- selbe fiel auf die bisherigen Mitglieder: Bayern, Baden, Mecklen- burg, Oldenburg und Frankfurt. Großbritaunien und Jrland.

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London, 15. Januar.

_ Der preußische Botschafter Graf Bernstorff nebst Gemadlin ist

nach London zurlickgekehrt.

Der Earl Granville hat Einladungen zu einem parlamen- tarischen Galadiner auf Mittwoch den 4, Februar in seiner Refidenz in Brutonstreet ergehen lassen.

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Frankreich. Paris, 15. Januar. Durch Kaiserliches Dekret vom A0ten d. find die Gehälter der Ministerialbeamten im Departement für Unterricht und Kultus, auf Antrag des Ministers, in folgender Weise erhöht worden: Generalseeretair 20,000 Fres,, Kabinets-Chef des Ministers 10,000 res. Kultus-Direktor 15,000 Fres., sechs Abtheilungs-Vorsteher je 12,000 Fres., Unterdirektor für die nicht katholischen Kulte 10,000 Fres., zwei Abtheilungs-Vorsteher je 10,000 Fres,, 18 Büreau-Chefs je 9- bis 6000 Frcs,, 22 Unter- hüreau-Chefs je 5500 bis 4000 ¡Fres., 130 Unterbeamte je 5500) bis 1500 Fres. Die Supernumerar-Stellen mit 6- bis 800 Fres. Ge- halt sind aufgehoben; 1500 Fr. ist jeßt das niedrigste (Schalt. Für die Beamten dieses Departements ist, wie der Minister sagt, bisher immer am dürftigsten gesorgt gewesen j dur Verringerung des Per- sonals hat jeyt diese Verbesserung der Gehälter erzielt werden können.

Die in der Baumwollen - Jndustrie beshäftigungslos gewordene Arbeiterbevölkerung beträgt 515,000 beiderlei Geschlechts, unter An- derem 55,000 im Oberrhein, 40,000 in der Seine-Jnferieure, 26,000 im Nord-, 25,000 im Somme-, 13,000 im Orne-, 12/000 im Aisne-, je 11,000 im Eure- und im Vogesen-, und 10,000 im Loire - De-

partement.

S panien. Bons be-

Der Schay hat die 1863 fälligen

1 T Kongreß hat die Einführung fremder Papiere vermittels Abgabe von einem Zehntel angenommen. Er beschäftigt sich jeht mit cinem Gesehentwurf über Verwaltungs - Assimilirung der über- secischen spanischen Besigungen mit dem Mutterlande. |

Túürxkei. Konstantinopel, 10. Januar. Das neue Ka- binet is folgendermaßen zusammengeseßt: Kiamil Pascha Großvezier, Mehemet Pascha (Großadmiral, Raschid Pascha Kriegsminister, Halil Pascha Großmeister der Artillerie, Aali Pascha blieb im Amte. Halil Bey, Gesandter in Petersburg will mit Rustem Bey in Turin den Posten wechseln. Sir Bulwer wird Ende dieser Woche ein- treffen. Der russische Dampfer »Kertich« ist hei Theodosia gescheitert. Das großherrliche Theater in Dolmabaksche wurde in eine Kaserne verwandelt; auch das Universitätsgebäude soll das gleiche Loos

n, 7 MuSlaud und Polen. Berichte aus Warschau vom 15ten melden, daß die Aushebung in der verflossenen Nacht stattge- funden habe, und daß die Ruhe dabei nirgends gestört worden sei.

Dánemark. Kopenhagen, 14. Januar. Der Minister des Innern, Herr Orla Lehmann, welcher mehrere Tage franf qe- wesen ist, war heute zum ersten Male wieder im Volfsthing, rvo die dritte Behandlung des Gesehentwurfes, betreffend cine Berände- rung der Fühnenschen Eisenbahn über Stríck-¡Fredericia, anstatt über Mittelfort-Snoghöi, Veranlassung zu heftigen Debatten gab. Nach- dem ein von den Bauernfreunden gestellter Vorschlag zu einer Rich-

tung, worauf der Minister erklärte; nicht eingehen zu fönnen, mit _| 47 gegen 45 Stimmen angenommen war, wurde das Geseh selbst |

mit 59 gegen 38 Stimmen angénommen und dem Landsthinge überschickt, woselbst der Minister des Innern es versuchen wird, dieses Gescy in veränderter Form durhzubringen.

Amerika. New-York, 3. Januar. : ie Politik der Union in dem gegenwärtigen Bürgerkriege verfolgt , if

durch die vorgestrige Proclamation des Präsidenten Lincoln

wieder mit einem bedeutenden Denksteine bezcihnet worden. Wenn

wir auch den Hauptinhalt {on in Kürze mitgetheilt haben, so mag

es doch von Interesse scin , den- vollständigen Wortlaut des Akten- stückes kennen zu lernen. Es ist datirt von Washington, 1. Januar

1863, und lautet folgendermaßen: Us 8 : »Nachdem am 22. September im Jahre des Herrn 15862 von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten eine Proclamation erlaffen worden,

welche unter anderm diefe Bestimmungen enthält: S Daß am ersten Tage des Januar, in dem Jahre unseres Herrn 15653

alle Personen, welche in einem Staate oder bestimmten Theile cines Staates, dessen Bevölkerung sih daselbst im Aufstand gegen die Vereinigten Staaten befindet, als Sklaven gehalten werden, dann, von dann ab und auf ewig frei sein sollen, und daß die Exctutive der Vereinigten Staaten, mit El {luß ihrer Armee- und lottenbehörden die Freiheit solcher Personen ane kennen und aufreht erhalten, und feinen Aft oder keine Afte auêëfudren

wird, um solche Personen oder einige von ihnen in irgend einer Bestrevun

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fj F j f "1 Troifigi \ 4 fait d o ty Gg welche sie zur Erlangung ihrer faktischen Freiheit machen, zu bindern. Va die Exekutive am vorbesagten ersten Tage des Januar dur eine C

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mation die Staaten und Theile von Staaten, wenn es deren giedt i chen die Einwohner dann in Aufruhr gegen die Vereinigten Staaten de- griffen sind, bezeihnen wird, und daß die Thatsache, daß irgend ein S oder dessen Bevölkerung an diesem Tage in Treu uud Glauben in

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Kongresse der Vereinigten Staaten dur seine dazu in Wablken _we Majorität der berechtigten Wähler Theik genommen bat, gewählten der vertreten is, in Abwesenheit eines starken gegen beiligen Zeug vollständiger Beweis gelten soll, daß ein solcher Staat und feine

haft nicht im Aufstande gegen die Vereinigten Staaten begriffen find »So bezeichne ih; Abraham Lincoln , Präfident der Vereinigten Staa ten, in Kraft der mir übertragenen Macbtvollkommenbeit als ObertefrhiS- haber der Armee und Flotte der Ver -Staaten in Qeit des fattiféen bewaff neten Aufruhrs gegen die Behörden und die Regierung der Bering

Staaten , und als eine geeignete und notbwendige Kriegämaßregel um

sagten Aufruhr zu unterdrücken , an diesem „Esten Tage des Jama Uk

Jahre unseres Herrn actzebnbundertdreiundseczig u:

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| 2000 rufsische Soldaten erwartet. | wieder genommen worden.

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mit meinem Vorsagze so zu thun, öffentlich kund gemacht für die volle Dauer von hundert Tagen von dem Tage des ersten obenerwähnten Erlasses ¡ als die Staaten und Theile von Staaten, deren Bevölkerung an diesem Tage im Aufruhr gegen die Ver.-Staaten begriffen sind, die folgenden : » Arkansas, Texas , Louisiana OEgpnc en die Gemeinden von St, Bernard, Blacquemines, Jefferson, St. John , St. Charles, St. James, Ascension, Assumption, Terre Bonne, Lafourche, St. Mary, St. Martin und Orleans mit Einschluß der Stadt New-Orleans —, Mississippi ; Alabama, Florida, Georgia , Südcarolina , Nordcarolina und Virginien ausgenommen die Westvirginien bezeichneten 48 Grafschaften und gleicherweise die Grafschaften von Berkley, Accomac, Northampton, Elizabeth City, York, Princeß Ann und Norfolk mit Einschluß der Städte Norfolk und Portsmouth; und sol- len diese hier ausgenommenen Theile für jet so belassen bleiben , als ob diese Proklamation nicht erlassen worden wäre.

vUnd kraft der vorbesagten Machtvollklommenheit und zum erwähnten Zwecke befräftige und erkläre ih, daß alle als Sflaven in den aufgezählten be- zeichneten Staaten und Theilen von Staaten frei sind und hinführo frei sein sollen , und daß die Exekutive der Ver.-Staaten, mit Einschluß der Armee- und Marinebehörden derselben , anerkennen und aufrecht halten wird die ¡Freiheit besagter Personen, «

»Und ih schärfe hiermit den so frei Erklärten ein, sich aller Gewalt- thätigkeiten, außer im Zustande der Nothwehr, zu enthalten, und ih empfehle ihnen an , daß sie in allen Fällen, wo es gestattet wird, getreulich für an- gemessenen Lohn arbeiten mögen.

»Und fernerhin erkläre ich und thue fund, daß solhe Personen von taug- licher Körperbeschaffenheit in den bewaffneten Dienst der Vereinigten Staa- ten aufgenommen werden sollen, um Forts, Stellungen , Stationen und andere Pläße zu besegen und Fahrzeuge aller Gattung in besagtem Dienste zu bemannen.

»Und hierzu indem ih es aufrichtig als einen Akt der Gerechtigkeit, der von der Verfassung gestattet ist bei militairischer Nothwendigkeit rufe ich das ruhige Urtheil der Menschen und die gütige Gnade des allmächtigen (Sottes an. E :

Zu wessen Zeugniß ih hierauf meine eigenhändige Unterschrift gesegt und das Siegel der Vereinigten Staaten habe aborüden lassen 5

»So geschehen in der Stadt Washington , an diesem ersten Lage des Januar, in dem Jahre unseres Heren eintausend achthundert dreiundsehszig, und in dem siebenundachtzigsten der Unabhängigkeit der Bereinigten Staaten von UAmerika,

(Gezeichnet) Abraham Lincoln. Contrasignirt Wm. H. Seward, Staatssecretair.«

Asien. Mit der Ueberlandpost eingetroffene Nachrichten aus Shanghai vom 6, Dezember melden, daß daselbst Ruhe herriche. Die Lage der Kaiserlichen war eine günstigere geworden. Die Jn- surgenten waren aus der Nahbarshaft von Nanfkin verschwunden. Es ging das Gerücht von ter Ankunft einer rufsishen Flotte, um bei dem Angriff auf Nanfin mitzuwirken, In Nongpo wurden Shangyn if von den Kaiserlichen

HMHarktgwreize, Berlin. dén 17, Janvar. toggen 2 Thir., auch 1 Thlr. 27 Sg 1 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf Grose Gerste 1 Thile: 12 Ser. 6 1 Thir. 10 Ser. und 1 Thir. 7 Ser 6 Pf Kleine Gerste 1 Thir. T Sgr. Hafer 1 Thlr. 2 Sgr. 6 PE., auch 1 Thir Erbsen 1 Thir. 27 Sgr. 6 PE, auch 1 Thlr, 2s Sgr.

Zu Lände;

und 27 Ser 6 PE 3 FVE : Kartoffeln, der Sclieffflfel 17 Ser. G PE, zuch 1:

6 Pf, metrenweis 1 Sgr. G FF, auch 1 Sgr. 3 PE Berliner GetreidebhÖörsze

vom 171. Januar. S Weizen loco 60 —T3 Thlr. nach QuaL, buni poîn. 68 Thlr gelb poln. 687 Thir. ab Bahn bez. i f A Roggen loco T9=8Opfd. 475 Thir. frei ins Haus §0—S3pid

A7; Thile. ab Baba bez:, Januar 467— 7 Thir. bez., « Tir. bez. u. G., 43

| 462 Thlr. bez., Frühjabr 45;—*% Thir.

* d s " fo e d { s s ¿6— 45; Thile. bez., Juni - Juli 463—Z3 Thir. bez. i klei 38 Thir. s

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