1863 / 30 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Oeffeutlicher Anzeiger.

{2201] Bekanntmachung.

Gegen den Seefahrer Christoph Heinrich Ru- dolph Pei, geboren den 5. Dezember 1822 zu Rowe, Kreis Stolp, is auf Grund der Anklage der hiesigen Königlichen Staatsanwaltschaft

weil er im militairpflihtigen Alter ohne Er-

laubniß die Königlich Preußischen Lande ver-

lassen und sih dadurch dem Eintritte in den

Dienst des stehenden Heeres entzogen habe, durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage gemäß §. 110 des Strafgeseßbuchs die Untersuchung eröffnet worden.

Zur öffentlichen“ mündlichen Verhandlung der Sache is ein Termin auf den 13. März 1863, Vormittags 10 Uhr, im Sizungssaale des hiesigen Gerichtsgebäudes angeseßt, zu welchem der 2c. Pei, dessen gegen- wärtiger Aufenthalt nicht bekannt ist, öffentlich mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur fest- geseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig vor dem Termine dem Gerichte anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Beim Ausbleiben des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contuma- ciam verfahren werden.

Stolp, den 27. November 1862.

Königl. Kreisgericht, T. Abtheilung.

[2018] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Elbing, den 24. Oktober 1862.

Das zu Plohnen sub Nr. 9 und 18 belegene, den Gutsbesißer Albert und Maria geb. Ulfert- Schadrachschen Eheleuten gehörige Grundstück, ab- geschäßt auf 13,736 Thlr. 25 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur des Bureaus II1. einzusehenden Taxe, soll am 12. Mai 1863, Vormittags von 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle sub- hastirt werden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten titulir- ten Besißer Albert und Maria geb. Ulfert - Scha- drachschen Eheleute werden hierzu öffentli vor- geladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, baben ihre Mde bei dem Subhastations - Gerichte anzu- melden.

[294] Nothwendiger Verkauf.

Königl. Kreisgerichts-Deputation Pasewalk.

Die der Ebefrau des Ackerbesißers Planck, Wil- belmine Auguste geb. Uhlig gehörige, Vol. XII. Fol. 233 Nr. 566 des Hypothekenbuchs von Pase- walk verzeichnete Ackerwirthschaft mit holländischer Windmühle bei Pasewalk, abgeschäßt auf 18,249 Tblr. 13 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypo- thekenschein im 2. Büreau einzusehenden Taxe, soll

am 3. Snhen dan 1863, Vormittags

Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle in Pasewalk sub- hastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung Befrie- digung suchen, haben ibren Anspruch bei dem Subhafgtationsrichter anzumelden.

[236] * Bekanntmachung. Bei dem Stadtgericht ist ein »Brief-Annahme-

Büreau« eingerichtet, welches mit dem 1. Fe-

| bruar d. J - in Thätigkeit tritt. Dasselbe ist dazu

bestimmt, alle an die Civil- und die Vor- mundschafts- Abtheilung und deren Unter-Ab- theilungen (Kommissionen und Deputationen) ge- richteten Eingaben der Parteien, so wie die an den Präsidenten oder die Direktoren adressirten Amtösbriefe anzunehmen, zu präsentiren und weiter zu befördern. Ausgeschlossen von der Annahme bleiben alle Geldbriefe und die Gesuche und Ein- gaben in Hypothekensachen.

Das Geschäfts-Lokal des Büreaus befindet sich in dem an der Königs- und Jüdenstraße gelegenen Gerichtshause Portal Il, Zimmer 38.

Die Annahme erfolgt werktäglich von Morgens 8 bis Abends 9 Uhr, an Sonn- und Gesttagen nur in den Mittagsstunden von 11 bis 3 Uhr.

In den Privat-Wohnungen der Beamten wer- den Eingaben in gerichtlichen Angelegenheiten nicht angenommen.

Bei Gesuchen und Eingaben in bereits shweben- den Rechtsangelegenheiten muß das Aktenzeichen genau vermerkt sein.

Berlin, den 26. Januar 1863.

Das Präsidium des Königlichen Stadtgerichts. Holzapfel.

[291] Bekanntmachung. Konkurs-Eröffnung.

Königl. Kreisgericht zu Waldenburg, Abtheilung [,, den 31. Januar 1863.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Martin Piorkowski zu Waldenburg is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der JZahlungs- Einstellung

auf den 31. Januar 1863 festgeseßt worden.

- Zum einstweiligen Verwalter der Masse if der Rechtsanwalt Behrends bestellt. Die Gläu- biger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 12. Februar 1863, Vormittags

10 Uhr, vor dem Kommissar Hrn. Kreisgerichtsrath Toepfer im Sessionszimmer Nr. 1 des hiesigen Gerichts- Gebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge Über die Beibehaltung dieses Ver- walters oder die Bestellung eines anderen einst- weiligen Verwalters abzugeben.

I. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände

- bis zum 28. Februar 1863 eins ließ li ch

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte , ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den- selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein- shuldners haben von den in ihrem Besiß befind- lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

I. Sugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte,

bis zum 2. März 1863 einschließli ch bei uns scriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen

innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For- ,

derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs8personals | auf den 26. März 1863, Vormittags 10 Uhr, : vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Toepfer, im Sessionszimmer Nr. 1 des hiesigen Ge- richtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung

dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Ver- handlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei. zufügen. Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner &orderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Stuckart und Karsten und von Chap- pius zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[292] Bekanntmachung. Königl. Kreisgericht zu Sagan. Der Kommissarius des Konkurses.

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Pfarrers Carl Fuchs zu Cosel ist der bisherige einstweilige Verwalter der Masse, Kreisgerichts-Secretair Jander hierselbst, zum de- finitiven Verwalter bestellt worden.

[162] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann B. Boaß in Stettin hat gegen den Bauunternehmer Friedrich Schneider , früher in Neuenkirchen bei Stettin , eine Wechselklage wegen 75 Thlr. nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 20. Oktober 1862, 1 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. Pro- testkosten und 22 Sgr. 6 Pf. Provifion aus einem unterm 26. August 1862 von F. Schnei- der auf Scherrinsky in Grambow gezogenen, mit dessen Accept versehenen, am 20. Oktober 1862 fälligen Wechsel bei uns angestellt. Da der Auf- enthalt des Verklagten unbekannt ist, so wird der- selbe hierdurch öffentlich vorgeladen , in dem zur Beantwortung der Klage und zur weiteren münd- lichen Verhandlung

am 11. Mai 1863, Mittags 12 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Audienzzimmer Nr. 11 anstehenden Termine , entweder in Person oder durch einen zuc Prozeßpraxis bei uns berechtigten Rechts-Anwalt oder sonst geseßlich zulässigen Be- vollmächtigten zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten und die weitere Verhandlung zu gewärtigen , widrigenfalls gegen den Verklagten in contumaciam verfahren, die in der Klage an- geführten Thatsachen und die beigebrachten Urkun- den , worüber derselbe sich nicht erklärt hat, für zugestanden , beziehungsweise anerkannt erachtet; und was den Rechten nach daraus folgt, im Er- C ahl gegen denselben ausgesprochen werden wird.

Stettin, den 15. Januar 1863.

Königliches Kreisgcricht, Abtheilung für Civil-Prozeßsachen.

[217] Konkurs-Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Halle , 1. Abtheilung, den 23. Januar 1863, Vormittags 10 Uhr. Ueber das Vermögen der Firma Fr. Kröhl -et

Comp. hierselbst und das Privatvermögen deren

Inhaber , des Fabrikanten Friedrich Kröhl und

des Kaufmanns Eduard Bühling hier is der

kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der

Zahlungs - Einstellung auf den 1. Januar d. J.

festgeseßt worden. uni einstweiligen Verwalter a) der Firma-

Masse ist der Kaufmann C. Heinrich Keil hier,

b) des Privatvermögens des Fr. Kröhl der

Auctions - Kommissar Elste hier und c) des Pri- vatvermögens des Eduard Bühling der Kauf- mann Deichmann hier bestellt. Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem auf den 4. 11 Ub I. Vormittags

T/ vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Bosse im Gerichtsgebäude, Termins - Zimmer Nr. 11, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor- schläge über die Beibehaltung dieser Verwalter oder die Bestellung anderer einstweiliger Verwal- ter abzugeben. i

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben , nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum. 24 Februar d. J. einschließlih dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vor- behalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Kon- kursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Ge- meinschuldner haben von den in ihrem Besiß be- findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu. machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ibre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 1. März d. J. einschließlih bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen , innerhalb der gedachten Frist ange- meldeten Forderungen , so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals

auf den 11. März d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Bosse, im Gerichtsgebäude, Termins-Zimmer Nr. 11, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht , hat

eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu- ügen. / Vifec Gläubiger, welcher niht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berech- tigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Aklen anzeigen. Denjenigen, welcben es bier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- Anwälte von Bieren, Wilke, Riemer, Fritsch, Gödecke, Schede, Fiebiger, Seeligmüller, Glöckner zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[295] Vorladung unbekannter Erben.

Jn unserem Depositorio befinden ih folgende herrenlose Nachlaß-Mafssen :

a) des am 31. August 1684 zu Predel gebor- nen und gerichtlich für todt erklärten Michael Schulze mit 21 Thlr. ;

b) des am 19. April 1860 zu Droyßig verstor- benen Nadlermeisters Friedrich Gustav Fischer, genannt Gilling, mit 323 Thlr. ;

c) des am 6. November 1861 zu Nonnewih verstorbenen Knechts Friedrih Vetter aus Dobersdorf mit 14 Thlr.

Es werden daher alle Diejenigen, welche an diesen Massen Ansprüche zu haben vermeinen und insbesondere deren unbekannte Erben und Erb- nehmer aufgefordert, sich spätestens in dem auf

den 27. November d. J., Vormittags

11 Uhr,

in unserem Geschäftslokale (Zimmer Nr. 4) vor dem Deputirten, Kreisrichter Wachsmuth, anbe- raumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt werden und der Nachlaß als herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus anheimfällt.

Zeiß, den 22. Januar 1863.

Königliches Kreisgericht , [. Abtheilung.

[1221] Proclama. Die Geschwister Burow haben auf Todeserklä- Tung ihres Bruders, des Schlächtergesellen Gott-

221

lieb Karl Friedrich Wilhelm Burotv, geboren zu Jagow am 12. Juli 1827, Sohn des verstor- benen Schäfers Gottfried Burow und der eben- falls verstorbenen Frau Christine Louise Burow, geb. Wesener aus Jagow, angetragen.

Derselbe hat fih im Jahre 1851 vor erlang- ter Majorennität in der ausgesprochenen Absicht, in Hamburg Arbeit zu suchen, auf Wanderschaft begeben und seit dieser Zeit keine Nachricht von fih gegeben. Auf diesen Antrag werden dem- gemäß der Schlächtergeselle Gottlieb Karl Fried- rich Wilhelm Burow resp. seine etwa nachgelasse- nen Erden hiermit vorgeladen, sich binnen ueun Monaten und spätestens in dem auf

den 22. April 1863, Vormittags

11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Spe-

ner, Zimmer Nr. 25, anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt er- flärt und sein Vermögen, welches in etwa 168 Thaler im hiesigen Gerichts - Depositorio befind- lichen Vatererbe besteht, denjenigen, welche si als seine Erben ausweisen, ausgeantwortet wer- den wird.

Zu Bevollmächtigten werden denjenigen, denen es hier an Bekanntschaft fehlt, die Herren Justiz- Näthe Eisleben und Schrôötter und der Nechts- anwalt Wolff in Vorschlag gebracht.

Prenzlau, den 30. Mai 1862.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[2196] Ediktalladung.

Von dem unterzeichneten Gerichtsamte is zu

dem Vermögen

1) des Braumeisters Friedrich August Schreiner und

2) des Webermeisters und Handelsmanns Chri-

stian Friedrich Lenk,

beide in Treuen,

der Konkursprozeß eröffnet und in Folge dessen

der 18. Februar 1863

als Anmeldungstermin anberaumt worden.

Es werden daher alle bekannten und unbe- kannten Gläubiger der bei 1 und 2 genannten Gemeinschuldner, ingleichen alle, welche aus einem sonstigen Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben glauben, hierdurch geladen, an dem oben- geseßten Tage bis 5 Uhr Nachmittags persönlich oder durch gehörig gerechtfertigte und was Aus- länder betrifft, mit gerichtlih anerkannter oder dieser gleich zu achtender Vollmacht versehene, ins- besondere auch zum Abschluß von Vergleichen er- mächtigte Beauftragte an hiesiger Amtsstelle sich anzumelden, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von jedem Antheil an den betref- fenden Massen und bei Verlust der Wiederein- seßung in den vorigen Stand, insoweit diese Rechts- wohlthat nicht außerdem in den Geseßzen aus- drüdlih nachgelassen is, anzuzeigen und zu be- scheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter über die Richtigkeit der angemeldeten Ansprüche, nach Befinden auch unter sih selbs! wegen vorzugs- weiser Befriedigung rechtlih zu verfahren und innerhalb sechs Wochen zu beschließen, hierauf

den 8. April 1863 . bis Mittags 12 Uhr zu Bekanntmachung eines Ausschließungs - Bescheides allhier zu erscheinen,

sodann den 19 Nil a wel des Aktenschlusses sich zu gewärtigen, weiter aber F" A Mai 1803

des Vormittags 10 Uhr bei Vermeidung von 9 Thlr. Einzelstrafe an Gerichtsstelle sich einzu- finden, und der Verhandlung behufs Vermitte- lung eines Vergleichs beizuwohnen unter der Ver- warnung, daß Diejenigen, welche ausbleiben, oder zwar erscheinen, aber sich nicht oder nicht deutlich und bestimmt erklären, als in den Beschluß der Mehrheit einwilligend werden angesehen werden,

und endlich i den 13. Juni 1863 l bis Mittags 12 Uhr der Bekanntmachung eines Ordnungsbescheids gewärtig zu sein. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thlr. Einzelstrafe zur An- nahme von Ladungen und sonstigen Zufertigun- gen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen, Treuen, den 2. Dezember 1862. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Schmidt.

[2321] Edictalladung.

Bei dem unterzeichneten Gerichtsamte ist zue Befestigung des mit den bekannten Gläubigern des insolventen Stn V Eduard Hübsch- mann in Schreiersgrün abgeschlossenen Vergleichs" und zu Ermittelung der etwa vorhandenen unbe- kannten Gläubiger desselben die Einleitung des Edictalverfahrens beschlossen worden.

Es werden daher die noch nicht angemeldeten unbekannten Gläubiger des genannten Hübsch- mann und überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde zur Zeit noch nicht geltend gemachte Ansprüche an denselben zu haben glauben, andurch geladen

den 7. März 1863. bei Strafe des Ausschlusses, so wie bei Verlust der Wiedereinsezung in den vorigen Stand per- fönlih oder durch gehörig legitimirte und, was" insbesondere Ausländer betrifft, mit gerichtlicher Vollmacht versehene Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu rechter früher Gerichtszeit zu er- scheinen, sich anzugeben, ihre Ansprüche annoch anzumelden und zu bescheinigen und über den Beitritt zu dem oberwähnten, ihnen vorzulegenden Vergleich unter der Verwarnung, daß sie außer-- dem für in denselben einwilligend werden erachtet werden, sich bestimmt zu erklären, nah Befinden mit dem zu bestellenden Kontradiktor rechtlih zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, hier-

auf aber den 6. Mai 1863 der Bekanntmachung eines, sowohl die Ausgeblie- benen ausshließenden, als auch allenthalben in der Hauptsache erkennenden, Bescheids si zu ge- wärtigen, Auswärtige haben bei fünf Thaler Strafe Bevollmächtigte allhier zur Annahme von Ladungen zu bestellen. Treuen, den 18. Dezember 1862, Das Königliche Gerichts-Amt daselbst. Schmidt.

[286] Bekanntmachung.

Zu dem Bau eines Schuldgefängnisses an der Eke der Barnim- und Weinstraße sollen die Erd- und Mauer-Arbeiten, die Steinmetß-Arbeiten von Granit und Seeberger Sandstein, die Lehmer- und Staaker - Arbeiten, die Schieferdecker- und die Asphalt - Arbeiten im Wege der Submission an- gefertigt , auch die“ Materialien , und zwar: die Kalksteine , die gewöhnlichen weißen Mauersteine, die Verblendungsziegel und Formsteine, die Ra- thenower Mauersteine und Fliesen, die Birken- werder Klinker- und Dachsteine, der gelöschte Kalk, der inländische Portland-Cement und der Mauer- sand auf demselben Wege geliefert werden.

Die Bedingungen sind in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt und der Einreichung der Submissionen wird bis zum 20. k. Mts. ent- gegengesehen.

Berlin, den 28. Januar 1863.

Königliche Ministerial-Bau-Kommission. Pehlemann. Niet.

[284] Bekanntmachuna.

Die Maurer-, Zimmer- und Steinseßer-Arbeiten zum Bau einer Umwährungs-Mauer auf dem Grundstück Chaussee - und Kesselstraßen - Ecke, o - wie die Lieferung des Maurer - Materials dazus und zwar:

49,000 hartgebrannte Klinkerziegel, 857 Kubikfuß. gelöschten Kalk, 3000 Dachsteine, 12 Tonnen Portland-Cement, 1375 Schachtruthen Maurersand, sollen im Wege der Submission verdungen wer- den. Anschlag und Bedingungen sind Sommer- straße Nr. 10, Stube Nr. 50, einzusehen und die Offerten Mittwoch, den 11. Februar c, Vormittags 10 Uhr, einzureichen.

Berlin, den 2. Februar 1863. L

Königliche 2. Garnison - Verwaltungs - Inspection.

[270] Belaäanntimacgung Höhberer Anordnung zufolge foll die Lieferung.

von : »3500 Pfund Pferdebaaren«