1863 / 34 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bindung von diesem Verhältniß, den Oberbefehl über das I, Il, V, VI. Armee-Corps.

General der Jnf. v. Wussow, Militair-Gouverneur der Provinz Pom- mern und kommandirender General des Il. Armee-Corps, wird, un- ter Entbindung von diesem Verhältniß, zu Meinem General-Adjutan- ten ernannt.

Gen. Lt. v. Bonin, Gen. Adjut. und Commandr. der 2. Garde-Inf. Div., wird zum kommandirenden General des [L Armee - Corps ernannt.

Gen. Lt. v. Steinmeß, Commandr. der 1. Div., wird zum kommanti- renden General des Il. Armee-Corps ernannt.

Gen. Lt. v. Mutius, Commandr. der 11. Div., wird zum kommandiren- den General des V1. Armee-Corps ernannt.

Gen. Lt. Vogel v. Falckenstein, Commandr. der 5. Div., wird in glei- cher Eigenschaft zur 2. Garde-Inf.-Div. verseßt.

Gen. Lt. v. Borcke, KommandanT von Danzig, erhält ein Patent seiner

Charge, Gen. Maj. v. Plonski, Commandeur der 12. Div., Gen. Maj. Herzog Eugen von Württemberg Hoheit, a la suite der Armee, / Gen. Maj. v. Alvensleben, General-Adjut., werden zu Gen. Maj. v. Voigts-Rh eß, Commandeur der 7ten / Gen. Lts. befördert. Division, Gen. Maj. Bar. v. d. Goltz, Command. der Garde- Kavallerie-Division,

Gen. Maj. v. Griesheim, Commandr. der 2. Garde-Kav. Brig., wird, |

unter Beförderung zum Gen. Lt., zum Commandr. der 1. Division er- nannt. 8 Gen. Maj. v. Tümpling, Commandr. der 14. Kav. Brig., wird, unter Beförderung zum Gen. Lt., zum Commandr. der 5. Div. ernannt.

förderung zum Gen. Lt., zum Commandr. der 11. Div. ernannt.

Gen. Maj. Erbprinz zu Sachsen-Meiningen Hoheit, à la suite der Armee, wird zum Gen. Lt. befördert.

Gen. Maj. Bar. v. Vietinghoff gen. Scheel, Commandr. der 7. Inf. Brig., wird, unter Beförderung zum Gen. Lt, zum Commandr. der 2. Div. ernannt.

Gen. Maj. Frhr. v. Tro schke, Direktor der vereinigten Art. und Jngen. Schule erhält den Char. als Gen. Lt.

Gen. Major v. Sommerfeld, Commdr. der 32. Inf. Brig. und beauf- tragt mit dem Kommando über die preußischen Besaßungstruppen in &ranfkfurt a. M., wird zum Kommandanten von Stettin ernannt.

Gen. Maj. v. Etel, Commdr. der 29. Inf. Brig., wird in gleicher Eigen-

schaft zur 32, Inf. Brig. verseut und mit dem Kommando über die | 1 j | 1, Meine persönliche Anschauung und Willensmeinung kennen zu

preußischen Besaßungstruppen in Granffurt a. M, beauftragt. Gen. Maj. v. Prondzynsfki, Commdr. der 9. Inf. Brig., wird zum

Kommandanten von Luxemburg und zum Gührer der Brigade“ der Be- |

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jazung dieser Bundesfestung ernannt. Gen. Maj v. Boyen, General à la snite, wird, unter Belassung in diesem Verhältniß, zum Commdr. der 4. Garde-Inf. Brig. ernannt.

Gen. Maj. v. Goeben, Chef des Generalstabes des VIII, Armee-Corps, |

wird zum Commdr. der 26. Jnf. Brig. ernannt.

Gen. Maj. v. Lehwaldt, Cbef des Gencralstabes des VII. Armee-Corps, |

wird zum Commdr. der 7. Inf. Brig. ernannt.

Oberst v. Plebwe, Commdr. des Oftpr. Gs. Regts. Nr. 33, wird, unter |

Stellung à la suite dieses Regiments, zum Commdr. der 29. Inf. Brig. ernannt.

Oberst v. Schlegell, Commdr. des 2. Rbein. Inf. Regts. Nr. 28, wird, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Commdr. der J An Brig. ernannt.

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es Regts., zum Commdr. der 19, Anf

Oberst v. Kirhbach, Commdr des 3. Magdeb. Inf. Regts. Nr. 66, wird, | di

unter Stellung à la suite. Brig. ernannt.

Oberst v. Werder, Insp. der Jäger und Schüßen und beauftragt mit der Führung der Geschäfte des reitenden &Feldjäger-Corps, wird, unter Be-

lassung a la suite des Garde-Jäger-Bataillons, zum Commandeur der |

8. Inf. Brig. ernannt.

Oberst -Lt- Gr. zu Dobna, Commdr. des Z. Rhein. Inf.* Regts. Nr. 29 wird, unter Stellung à la suite des Garde-Jäger-Bats., zum Jnsp. Jäger und Schügen ernannt und mit der Sübrung der Geschäfte Kommandos des reitenden Feldjäger-Corps beauftragt.

Oberst v. Hartmann, Cbef des Generalstabes des VI. Armee-Corps, wird, unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, zum Com- mandeur der 9. Kav. Brig. ernannt.

Oberst Bar. v. Rheinbaben, Commandeur des Garde-Kür. Regts, wird unter Stellung 2 la suite dieses Regts., mit der Führung der 2. Garde- Kav. Brit beauftragt. 7

Oberst v. Podbielski; Commandeur des Thür. Hus. Regts. Nr. 12, wird, unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung der 16. Kav. Brig. beauftragt.

Oberst v. Borftell, Commandeur des 1. Garde-Drag. Regts., wird, unter Stellung à la suite dieses Regts, mit der Führung der 11. Kavallerie- Brig. beauftragt.

Ob. Lt. v. Mirbach, à la suite des Magdeb. Füs. Regts. Nr. 36 und mit der Fübrung defselben beauftragt, wird zum Commdr. dieses Regiments ernannt.

Ob. Lt. v. Gerstein-Hohenfstein vorz 6. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 68, wird zum Eomméèr. des 2, Rhein. Jnf. Regts. Nr. 28 ernannt,

. Lt. Bar. Schuler v. Senden vom 4. Bomm. Inf. Regt. Nr. 21, wird zum Commdr. des 3. Rbein. Jnf. Regts. Nr. 29 ernannt.

. Lt. v. Blankensee, Commdr. bes 2. Scbles. Jäger - Bats. Nr. 6, wird zum Commdr. des 3. Magd. Inf. Regts. Nr. 66 ernannt.

- Lt. v. Debschi§ vom Leib-Gren. Regt. (1. Brandenb.) Nr. 8, wird ¿zum Commdr. des 2. Brandenb. Gren. Regts. Nr. 12 (Prinz Karl von Preußen) ernannt.

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Ob. Lt. v. Pape vom Garde-Füs. Regt. , “wird zum Commdr. des Ostpr. Fs. Regts. Nr. 33 ernannt.

Ob. Lt. v. Dorpowski vom 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 (Prinz Karl von Preußen), wird zum Commdr. des 7. Westf. Inf. Regts, Nr. 56 ernannt. ne

Oberst Prinz Albrecht von Preußen Königl. Hoheit, à la suite des lsten Garde-Drag. Regts. und mit der GSührung desselben beauftragt , wird zum Commdr. dieses Regts. ernannt.

Major Frhr. v. Barnekow vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), wird mit der Führung deë Thür, Hus. Regts. Nr. 12, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt.

Major Frhr. v. Stenglin vom Thüx. Ulan. Regt, Nr. 6, wird mit derx Sührung des Garde-Kür. Regts y unter Stellung à la suite desselben, beauftragt.

Berlin, den 29, Januar 1863.

Wilhelm.

Nichtamtliches.

__ Preußen. Berlin, 7. Februar. S eine Majestät der Kontg nabmen heute die Vorträge des Kriegs-Ministers, des Ge-

neral-Lieutenants General-Adjutanten Freiherrn von Manteuffel, des

. n P E e Í - Nf : s T î , s J R l of 1) D tnotR.- [evi t s Gen. Maj. v. Zastrow, Commandr. der 19. Inf. Brig., wird, unter Be- | Wirklichen Geheimen Raths Geheimen Kabinets-Raths Jllaire und

die Meldungen des General-Majors von Etel und des mit der Füh-

| rung des Garde-Kürassier-Regiments beauftragten Major v, Stenglin “entgegen.

__—- Die von Sr. Majestät dem K önige auf die Adresse des Abgeordnetenhauses ertheilte Antwort, welche in der gestrigen Sihung des Hauses verlesen wurde, hat folgenden Wortlaut:

Ich habe die Adresse, welche das Haus der Abgeordneten unter

dem 29sten ‘v. M. an Mich zu richten beschlossen hat , empfangen.

| Ihr Inhalt sowohl, als der Weg, auf welchem dieselbe Mir zuge-

gangen ist, lassen Mich glauben, daß es dem Hause darum zu thun

lernen, Deshalb richte Ich , ohne Vermittelung Meiner Minister, Mein Königliches Wort an das Haus der Abgeordneten.

Die Adresse bekundet einen tiefgreifenden Gegensaß in der Stellung des Hauses zu Meiner Regierung. Es wird die Anschul- digung gegen Meine Minister erhoben, daß sie nach dem Schluß der lezten Sihungsperiode des Landtages verfassungswidrig die Ver- waltung ohne geseßlichen Etat fortgeführt, daß sie auch solche Aus- gaben, welche durch Beschlüsse des Hauses ausdrücklich abgelehnt worden seien, verfügt und sich dadurch einer Verleßung des Art. 99 der Verfassungs-Urkunde schuldig gemacht hätten. Zwar hat das Haus der Abgeordneten mit Recht jeden Zweifel an Meinem ernsten und gewissenstreuen Willen, die Verfassung des Landes aufrecht zu erhalten, aäusges{lossen ; dasselbe hat aber Anordnungen Meiner Regierung, welche mit Meiner Genehmigung getroffen worden, als Thatsachen zur Begründung der Beschwerde über Verfassungs-Ver- legung angeführt.

Ich würde jene Anordnungen nit zugelassen haben, wenn Jch darin cine Verfassungs-Verlezung hätte erkennen können, und muß die gegen Meine Regierung erhobene Beschuldigung als unbegründet aus voller Ueberzeugung zurückweisen.

Das Haus der Abgeordneten hatte von seinem verfassungs- mäßigen Rechte der Mitwirkung bei Geststellung des Staatshaus- halts in einer Weise Gebrauch gemacht, daß es Meiner Regierung, wie dieselbe dies obne Rückhalt wiederholt ausgesprochen hatte, un- möglich war, den unausführbaren Beschlüssen des Hauses "ihre Zu- stimmung zu ertbeilen. Sein gleichfalls verfassungsmäßiges Recht ausübend, hatte das Herrenhaus den vom Hause der Abgeordneten bis zur Unausführbarkeit abgeänderten Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1862 abgelehnt.

Da nun die Gestsezung dieses Etats nah der Vorschrift der Verfassung für die vorjäbrige Sißungsperiode des Landtages un- möglich geworden war, und da die Verfassung für einen solchen Fall keine Bestimmungen enthält, so ist es unverständlih, wenn das Haus der Abgeordneten eine Verfassungsverlezung darin erkennen will, daß Meine Regierung die Verwaltung ohne geseßlich festgestellten Etat fortgeführt hat. Tch muß es vielmehr als eine Ueberschreitung der verfassungsmäßigen Befugnisse des Hauses der Abgeordneten be- zeihnen, wenn das Haus seine einseitigen Beschlüsse über Bewilligung oder Verweigerung von Staats-Ausgaben als definitiv maßgebend für Meine Regierung betrachten will. Die Adresse bezeichnet das Recht der Ausgabe - Bewilligung als das oberste Neht der Volks- vertretung. Auch Jch érkenne dies Recht an und werde es achten und wahren, so weit es in der Verfassung seine Begründung findet.

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Ich muß aber das Haus darauf aufmerksam machen, daß nach der Rerfassung die Mitglieder beider Häuser des Landtages das ganze Volk vertreten und der Staatshaushalts-Etat nur durch Geseß, näm- lih durch einen von Mir genehmigten, übereinstimmenden Beschluß beider Häuser des Landtages der Monarchie festgestellt werden kann. Mar eine solche Uebereinstimmung nicht zu erreichen, so war es die Pflicht der Regierung, bis zur Herbeiführung derselben die Verwal- tung ohne Störung fortzuführen. Sie hätte unverantwortlih ge- handelt, hätte sie dies nicht gethan.

Wenn die Adresse aber ausführt, »daß die neue Session begon- nen habe, obne daß Meine Regierung durch thatsächliches Entgegen- kommen auch nur die Aussicht eröffnet habe, zu einer geregelten Handbabung der Finanzen zurückzukehren und die Heereseinrichtungen auf geseßliche Grundlagen zu stüyen«, so muß Mich das im höchsten Grade befremden. Denn es ist dabei gänzlich mit Stillschweigen übergangen, daß in der Eröffnungsrede des allgemeinen Landtages der Monarchie die Vorlage des Budgets pro 1863 und 1864, die Vorlage einer Ergänzung zum Gesche vom 3, September 1814 über die Verpflich= ung zum KriegSdienst angekündigt worden und außerdem behufs nachträglicher Genebmigung durch das Haus der Abgeordneten , die Vorlegung der Rechnungen über Einnabmen und Ausgaben pro 1562 zugesagt worden is, welche zu dem von Meinem Finanz- Minister angegebenen Zeitpunkte erfolgen wird. Wie kann das Haus der Abgeordneten \ich darnach der Einsicht verschließen , daß Meine Regierung es ih dringend angelegen sein läßt, die Finanz- Verwaltung des Staats sfobald als möglich wieder auf eine geseh- liche Basis zu stellen è

Wenn in Veranlassung des eingetretenen Konflikts von mehre- ren ständischen Corporationen und aus der Mitte der Bewohner vieler Kreise des Landes Mir zahlreiche Adressen überreicht worden sind, in denen die Unterzeichner Mir ibre persönliche Ergebenheit und ibre Zustimmung zu den Anordnungen Meiner Regierung ausge- drückt haben, so hat es Mich unangenehm berührt, dieselben in der Adresse des Hauses der Abgeordneten als eine kleine, der Nation seit lange entfremdete Minderheit bezeichnet zu schen. Jch habe diefe Kundgebungen aus allen Ständen und Klassen Meiner getreuen Unterthanen mit Befriedigung empfangen und muß den Vorwurf, daß die Theilnehmer in Treue und Hingebung für ihr preußisches Vaterland gegen Andere zurüstehen, als ungerechtfertigt um so mehr zurückweisen, als dem Hause der Abgeordneten nicht unbefannt ge- blieben sein kann, was Ich auf jene Adressen geantwortet und wie Jh WVieinen Dank persönlich ausgesprochen habe.

Das Haus der Abgeordneten hat ferner cine Beschwerde über Mißbrauch der Regierungs8gewalt vorgetragen und zur Begründung derselben auf die Maßregeln Meiner Regierung gegen einzelne Be- amte und Landwebrmänner und gegen die Presse Bezug genommen. Da diebei jedoch, wie auch nicht behauptet worden, die gesetzlichen Befugnisse der Behörden in Ausübung der Disziplin nicht Über- schritten worden sind und da über die vorgekommenen Auss\hreitun- gen der Presse lediglich Unsere Gerichte zu erkennen haben, so war der Landesvertretung keine hinreichende Veranlassung gegeben , \ich mit den berührten Vorgängen zu beschäftigen und sie zum Gegen- stande ihrer Beschwerde zu machen.

Das Haus der Abgeordneten wird die in der Verfassung den verschiedenen Gewalten geseßten Schranken anzuerkennen haben ; denn nur auf dieser Grundlage ist eine Verständigung hinsichtlich derjeni- gen Gebiete möglich, auf welchen cin Zusammenwirken Meiner Re- gierung mit der Landesvertretung erforderlich ist. Ich beklage tief den Widerstreit der Ansichten, der in Betreff der Febseßung des Staatshaushalts-Etats fich entwielt hat. Es fann aber eine Verein- barung über den Etat nicht durch Preisgebung der verfassungs- mäßigen Rechte der Krone ' und des Herrenhauses erwirkt, es kann nicht, der Verfassung entgegen, das Recht der Bewilligung und Ver- weigerung der Staats - Ausgaben ausschließlich auf das Haus der Abgeordneten Übertragen werden. Es ist Meine landesherrliche Pflicht, die auf Mich vererbten und verfassungsmäßigen Machtbefugnisse der Krone ungeschmälert zu bewahren, weil Jh darin eine nothwendige Be- dingung für die Erhaltung des inneren Griedens, für die Wohlfahrt des Landes und für das Ansehen Preußens in seiner Europäischen Stellung erkenne.

Nachdem J seit einem Jahre durch verminderte Anforderungen an die Leistungen des Volkes, von nahezu vier Millionen, so wie durch bereitwilliges Eingehen auf die ausführbaren Wünsche der Ver- tretung desselben bewiesen habe, daß es Mir wahrhaft darum zu thun ift, eine Ausgleihung des Widerspruchs herbeizuführen, den Meine Regierungsmaßregeln im Großen wie im Kleinen gefunden haben, erwarte Ich, daß das Haus der Abgeordneten diese Beweise des Entgegenkommens nicht ferner unbeachtet lassen wird und fordere dasselbe nunmehr auf, seinerscits Meinen Landesväterlichen Absichten sein Entgegenkommen in einer Art zu beweisen, daß das Werk der Verständigung ermöglicht wird, welches Meinem Herzen ein Bedürf my ist, Meinem Herzen, dessen einziges Verlangen darauf gerichtet is, das Wohl des preußischen Volkes zu fördern, und dem Lande

die Stellung zu erhalten, die eine glorreiche Geschichte durch treues Zusammengehen von König und Volk, demselben angewiesen hat, Berlin, den 3. Februar 1863. j gez. Wilhelm.

An das Haus der Abgeordneten.

Mecklenburg. Schwerin, 6. Februar. Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenb urg ist gestern Abend 6 Uhr in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs hier eingetroffen. Wie verlautet, wird der hohe Gast bis zum Sonntag hier verweilen. (Medcklenb. QJ.)

Frankfurt a. M., 5. Februar, Jun der gestrigen Bun - destagssizung famen fast nur laufende Geschäfte von untergeord- neter Bedeutung vor, Das Wichtigste war (die bereits erwähnte) Erklärung von Bayern, worin es nachträglih seine Zustimmung zu der nach der Schlußzichung Über die Delegirtensache in der Sißung vom 22. v. M. Seitens Oesterreichs abgegebenen Erflärung aus- sprach. Zur Anzeige fam, daß die Stimmführung in der 16, Curie von Hessen-Homburg auf Liechtenstein übergeht, Mehrere Staaten, darunter Oesterreich; Bayern, Sachsen, beide Hessen, übergeben Stan- deslisten. Preußen zeigte die Beförderung des bisherigen Kom- mandanten von Luxemburg, General-Major v. Voigts - Rheeh, zum Commandeur der 7. Division an. (Fr. Bl.)

(rosbritanuien und Irland, London, 5, Februar. Die Vermählung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales ist auf Dienstag, den 10, März, festgesezt. Die Ceremonie wird in der Sk. Georgs Kapelle im Schloß Windsor vor sih gehen, und die Königin privatim dabei anwesend sein.

Am 25. dieses wird der Prinz von Wales im Namen der Königin ein Lever im St. James-Palaste abhalten.

Die Prinzessin Alexandra wird am 7. März in England anfommen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 3. Februar. Nach den Mittheilungen des Nuss. Inv. enthalten die Aussagen der in der Jusurrection gemachten Gefangenen wichtige Nachrichten. Einer von ihnen sagte aus, daß der Geistliche seines Kirchspiels {hon seit langer Zeit die Rebellion gepredigt habe; daß Ende Dezember aus Warschau ein Herr gekommen sei, welcher Jedem, der nicht zu den Empörern stehen würde, mit dem Tode gedroht habe; daß in allen benachbarten Kirchspielen die Geistlichen Geldsammlungen ge- macht und Listen Über diejenigen geführt haben, welche eingewilligt, an dem Aufstande Theil zu nehmen, und daß er selbs sich nur in Folge der Drohungen und Bersprechungen an dem Aufstande be- theiligt habe.

Ein anderer Bauer aus dem Dorfe Dattilowo erklärte, daß am 22. Januar eine Bande in dem genannten Dorfe erschienen sei und ihn mit allen kampffähigen Bauern mit Gewalt fortgeführt habe, um die Russen zu tódten ; daß er aber bei der ersten günstigen Gelegenheit nah seinem Dorfe zurückgegangen sei.

Ein Bürger aus Grandow, welcher mit den Anderen ergriffen worden war, sagte aus, daß bei der Bande, bei welcher er sih be- funden, zwei Geistliche seien , welche Listen Über die Theilnehmer führen, Steuern erheben, Messe lesen und vorber Absolution für die Ermordung der Rusjen ertheilen. Bei derselben Bande seien aue cinige Edelleute, welche auf den Dörfern umherziehen und die Bauern, welche sih nicht am Ausstande betheiligen wollen, mit furctbaren Drohungen \ch{recken.

Aus Polen, 2. Februar, erhält die Pos. Ztg. folgende Mit- tbeilung: Einschließlih der zwei Regimenter Kavallerie welche am 930. Januar von Petersburg in Polen eingetroffen ; wärtig 120,000 Mann Kerntruppen in Polen, wonatck niß wegen unausreichender Macht der Regierung wobl si behoben sehen mag. Mit der Rekrutirung ist man größtentheils

Ram tee D A arer

fertig und werden die ausgehobenen Leute aus den KreisFédten allmálig nach Warschau befördert. Aus Konin \oll der Trans zum 4. d. geschehen. Das Gerücht, welches die revoluti Partei verbreitet, daß man dic Rekruten wieder gänzlid lassen werde, entbehrt jeder Wahrscheinlichkeit. Wobl nur um ihre Anhänger zu ermutbigen, bat die aufßändtiiSe Partei das Gerücht ausgesprengt, daß am !sen einige Tausend In»* surgenten aus Posen, wo dic Revolution im vollen Gange f, über Slupce bier einrücken und mit einer Abtbeilung diesfiger Auiän- diger im Walde von Kazmierz zusammentreffen sollte, um Konin zu überrumpeln. Daß nicht allein von pelniscder Seite dèté ge: glaubt wurde, sondern daß auch die Behörden Bedacdt darauf 2e nommen, dürfte daraus zu entnebmen sein, das am 0. und

nuar Verstärkungen in Konin einrückten und man au

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Detachement gegen Slupce vorschob. Die

Zöglinge der Warschauer Hochschule einstimmig ( faßt, sich niht an der Bewegung betbeiligen zu woller Tbeil bestätigt; aus anderen Sckbulen kollen dagen vatit Wn Leute entwichen sein, und das Kaliscder Ghmnastum datte Qa ämunt- liche Schüler der beiden oberen Klassen verloren. do Lud dée me sten dieser jungen VaterlandLvertheidiger bercits weder zwri

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Unter dem 3. d. wird ferner gemeldet: Ote «

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