1863 / 54 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gea werden , vom 1. Januar 1863 ab, einen Actien-Austausch in der Weise, daß für je 5, Fünf, Prinz - Wilhelm - Stämmactien je 3, Drei, Bergisch- Märkische Stammactien Litt. A. und diesem Verhältnisse entsprechend, für

einzelne Prinz - Wilhelm - Stammactien Bons auf 2, r! Bergisch»

“Märkische Stammactien Litt. A. gegeben werden. Diese Bons“ sollen , o weit sie in einer in volle Actien aufgehenden Anzahl präsentirt werden, gleichfalls gegen eine entsprechende Anzahl Bergisch - Märkische Actien nebst Dividendenscheinen umgetauscht werden. Für einzelne Bons, so wie für die beim Umtausche der- Bons gegen Actien überschießenden &ünsftel - Antheile,

wird den Jnhabern auf Verlangen eine baare Vergütung gewährt, deren

Höhe dem jederzeitigen billigen Ermessen der Verwaltung der Bergisch-Mär- fischen Eisenbahn-Gesellschaft Überlassen bleibt, jedoch niemals für jeden Sünftel-Antheil weniger, als 13 Thlr, 10 Sgr., Dreizehn Thaler zehn Silber- groschen , betragen soll. Beispiel8weise kann also für 2 Bons (2 Bergisch- Märkische Actie} eine Bergisch-Märkische Actie, und die Zahlung von min- destens 13 Thlr. 10 Sgr. verlangt werden. Jm Uebrigen gewähren jene Bons gegenüber der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft keinerlei Rechte, insbesondere keinen Anspruh auf Dividende.

Die zu diesem Zwecke neu zu emittirenden stempelfreien Stammactien Litt. A. der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft erhalten mit den bis- “ber ‘nah dem Statute vom 12. Juli 1844 und dessen Nachträgen emittirten Privat-Stammactien Litt. A. völlig gleiche Rechte und werden ihnen Divi- dendenscheine vom 1. Januar 1863 ab beigefügt. Für jede solchergestalt ausgetauschte Actie bringt die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft von der nach §F. 3 zu zahlenden Summe von 920,000 Thlr. den Betrag von 40 Thlr. nebst 4 Prozent Zinsen Es Januar 1863 ab in Abzug.

Ma) Die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft verpflichtet sich, die Zahl der Mitglieder der Deputation, welche nach §. 2 des am 23. August 1850 mit dem Staate abgeschlossenen Vertrages die Interessen der Actionaire wahrzunehmen hat, noch um 1 Mitglied und einen Stellvertreter desselben zu vermehren , welche an der Bahnstrecke Vohwinkel-Steele wohnen müssen. Dieser Vertrag is in duplo gefertigt und hat jede Partei eine Ausfer- 20ER erhalten. lbérfeld, den 6. Dezember 1862. Die Deputation der Actionaire der Bergisch-Märkischen Bahn. gez. Dl. von der Heydt. Wm. Hamma er. Wm. Ulenberg. Dr. Müfer. W. Werle. Ludw. von Papen. G. H. Wülfing. W. Wortmann. Die Deputation der Actionaire der Prinz-Wilhelmbahn. gez. Dl. von der Heydt. Wm. Ulenberg. G. H. Wülfing. G. A. Feldhoff. Genehmigt : Elberfeld , den 6. Dezember 1862. Königliche Eisenbahn - Direction. gez. Danco. Plange. Duddenhausen. Bene.

Bestätigungs- Urkunde, betreffend einen Statut- Nachtrag der Bergisch - Märkischen Eisenbahn- Gesellschaft.

Vom 16. Februar 1863.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. Nachdem die Bergisch - Märkische Eisenbahn - Gesellschaft in der Generalversammlung ihrer Actionaire vom 29. November 1862 ihre

“Deputation zur Beschließung des anliegenden (a.) Statut-Nachtrages

de Ra hat, wona insbesondere die Stamin-Actien Litt. B. der Gesells{chäft im De der freien Vereinbarung mit den Jnhabern gegen Stamm-Actien Litt, A, umgetauscht, die Mitglieder der Ge-

_fellschafts- Deputation vermehrt und das Stamm - Actien - Kapital

itt. A. ‘der Gesellschaft um die Summe von 1,287,000 Thalern

durch Creirung einer entsprechenden Zahl fernerer Stamm-Actien Litt. A. ‘der Gesellschaft erhöht werden soll, wollen Wir diesem Statut-Nächtrage die beantragte landesherrliche Genehmigung hier- durch erthéilen.

Die gegenwärtige Urkunde is dur die Geseßsammlung békannt ge rem 6

Urkundlich unter Unserer Höchstei enhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Ma N A

Gegeben Berlin, den 16. Februar 1863,

(L. S) Wilhelm.

Graf von Jtenpliy. Graf zur Lippe.

a, NaGMKÆtrag zu dem Statute der Bergish-Märkischen Eisenbahn- E M

i §. 1. Die behufs Anláge der Bahn von Dortmund bis Soest auf Grund des durch Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 6. Juli 1853 genehmigten Statut-Nachtrags emittirten 5000 Stück Stamm-Äctien Litt. B. der Ber-

rung mit den Inhabern gegen Bergisch-Märkische Stamm- Actien Lite Actie gégen Actie, umgetauscht werden. iti, A

L 2 Die Königliche Verwaltung der Bergisch - Märkischen Eisenbahn wird “ermächtigt, für jenen Umtausch eine präklusivische Endfrist und bezüglich deg

für die cinzelnen, zum Umtausche gelangenden Actien festzusetzen. 5 3

die Abtbeilung der Bergisch-Märkischen Actionaire Litt. A., den nog ne Nachtrage festgeseßten Rechte der von E eingelösten Actien Litt. B. aus.

tation um 2 Mitglieder und 2 Stellvertreter mit der Maßgabe sein V4

schied gewählt werden sollen. Außerdem wird die Deputation um noch 2 Mitglieder und 2 Stel, vertreter vermehrt, welche aus solchen Orten zu wählen sind, welche von der

Bahnstrecke berührt werden.

§. 1 näher bezeichneten Umtausches, so wie der Actien-Ae.swechselung, welche 1m §. 4 des mit der Prinz-Wilhelms Eisenbahn-Gesellschaft am 6. Dezem, ber 1862 abgeschlossenen Vertrages vorgeschen is, und zur Verbesserung der baulichen Anlagen des Unternehmens ihr Stamm-Actien-Kapital Litt, A, um die Summe von 1,287,000 Thlr. »Einerc Million , zweihundert sieben

Bergisch-Märkischen Stamm-Actien Litt. A., welche mit den bisher emittir. ten Privat-Stamm-Actien Litt. A. gleiche Rechte genießen sollen, und mit diesen zusammen ein Stamm - Actien - Kapital von 13 Millionen Thalern repräsentiren.

Die von den Herren Vorstehern der Kaufmannschaft unterm 20, Februar d. J. an den Herrn Minister für Handel und Ge-

| der Königlichen Regierung auf den großen Umfang diesseitiger Han-

Polen gefährdet werden , hat der gedachte Herr Minister an mi | Übermittelt. Ein Gleiches ist mit den Vorstellungen der Aeltesten | der Kaufmannschaft zu Danzig und der Handelskammer zu Posen geschehen, in welchen noch insbesondere die Nachtheile hervorgehoben

Regierung entstanden seien , oder zu entstehen drohten. Diese Vor- stellungen bieten mir einen erwünschten Anlaß, deren Verfassern un- mittelbar die Versicherung ertheilen zu können / daß Bedeutung und

| Umfang jener Juteressen der Königlichen Regierung wohl bekannt sind, daß ih dieselben als Gesandter Sr. Majestät des Königs am Kaiserlich |

russischen Hofe kennen und würdigen gelernt babe, und daß schon während der mißlichen Verhältnisse im Königreih Polen in den

| vergangenen beiden Jahren der Wahrung eben dieser Interessen in

Warschau wie in Petersburg von der Königlichen Regierung eine besondere Sorgfalt gewidmet worden ist.

Es ist selbstverständlich, daß auch für die jüngsten Verhandlun- gen mit Rußland und die anderweiten Vorkehrungen zum Schuge unserer Grenze und zur Sicherung der nachbarlichen Verhältnisse die Interessen des preußischen An de Na wie der preußischen Unterthanen überhaupt maßgebend gewesen sind. Je bedrohlicher die Zustände in Polen durch die insurrectionellen Bewegungen wurden, desto mehr hat die Königliche Regierung an dem Gesichtspunkte fest- halten müssen , daß die möglichst {nelle und sichere Herstellung

Eigenthum und Rechtsansprüchen der diesseitigen Unterthanen sei.

und ihre Ziele in ein falsches Licht geseht worden find, und wenn dadurch die Aufregung auf beiden Seiten der Grenze und die Ge-

der Ueberzeugung, daß die Interessen des Landes dadur nach ver- schiedenen Richtungen hin în hohem Grade benahtheiligt wurden, nicht verschließen. Diese Uebertreibungen sind, ohne daß der Regie- rung geseßliche Mittel zu ihrer Verhinderung zu Gebote ständen, von der Presse angeregt und durch die Verhandlungen des Hauses

der Abgeordneten über die polnische Grage wesentlich gefördert worden.

Berlin, 1. März 1863.

von Bismark.

An

Zish-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft sollen im Wege der freien Vereinba-

die Herren Vorsteher der Kaufmannschaft in Stettin.

Bis sämmtliche Actien Litt. B? zur Umwechselung gelangt sind, üb l

umgewechselten Actien Litt B. gegenüber, die im Dortmund-Soester Statut |

G D: Die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft vermehrt zum Zwecke des im

D

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98, Februar 1863 ein Patent Anthèils an der Dividende die speziellen Modalitäten -des Umtauschgeschäfz s

Auch nach Umwecselung sämmtlicher Stàäamm-Actien Litt. B. behält F es bei dem §. 2 des Dortmund-Soester Statut-Nachtrages , so wie bei der dur §. 20 desselben eingeführten Vermehrung der Mitglieder der Depu- |

wend n , daß dieselben nunmehr durch die Stamm-Actionaire ohne Unter,

von Witten resp. Dortmund nach Duisburg und Oberhausen führenden |

und achtzig Tausend Thalern« durch Ausgabe von 12,870 stempelfreien

werbe 2c. gerichtete Vorstellung, welche bezweckte, die Aufmerksamkeit

dels-Jnteressen zu lenken , die von der Insurrection im Königreich

sind, dic in Folge von Verabredungen mit der Kaiserlich russischen

gesehlicher Zustände und eines geordneten Rechtsshußes in jenem - Königreiche der einzig richtige Weg zur Sicherstellung von Person,

_ Wenn die Bedeutung unserer jüngsten Verabredungen mit der | Kaiserlih russishen Regierung entstellt, ihre Tragweite übertrieben

reiztheit der Aufständischen gegen Preußen und seine Angehörigen / unnöthig gesteigert worden ist, so kann die Königliche Regierung sich |

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uf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang Las preußischen Staates ertheilt worden.

ruar 1863 die Errichtung einer Actien-Gesellschaft unter der Arie 4Bleliftlber Actien-Gesellschaft für mechanische O aue dem Sitze zu Bielefeld, so wie deren Statut vom 7. E 3U. Fe nuar 1863 zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Er a a dem Statute wird durch das »Amtsblatt« der Königlichen Regie- rung zu Minden bekannt gemacht werden.

und nach Anhörung des Studienraths der Anstalt habe ih be- stimmt, daß

Arbeiten. Dem Kausmann Ludwig Loewe in Berlin ist unter dem

ine Doppelt-Buchdruck-Schne llpresse in der durch Zeich- e MéSvailma nachgewiesenen Zusammensegung und ohne Jemand in der Benußung bekannter Theile zu

heschränken

Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firtna »Bielefelder Actien - Gesellschaft für mechanische Weberci« mit dem Sige zu Bielefeld errichteten Actien-Gesellschaft.

Des Königs Majestät ‘haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom

in, den 27. Februar 1863. iy j Derr für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Graf von Jhenplißt.

Cirkular-Verfügung vom 24. Februar 1863 be- treffend Abänderungen des Negulativs für das Königliche Gewerb e-Jnstitut.

Auf Antrag des Direktors des Königlichen Gewerbe - Jnstituts

Beginn der Vorträge über anorganische Chemie aus ‘dem H Lireict Sitlietht des Kursus für Chemiker in den Lehrgang der allgemeinen technischen Abtheilung verlegt N tis Y der Unterricht in der mathematischen Begründung e wi gr 2 sten physikalischen Gesehe aus dem Lehrgange der g ne e tehnischen Abtheilung in denjenigen der Fach - Abtheilung iker Übergehe ; : : 3) Ae Abtertitónch iel den ‘theoretischen Aen Een Ma unbedingt gegen das Ende eines jeden Seinesters, sondern 2 dann abgehalten werden , wenn der betreffende T un Abschluß gediehen ist, der i Absatz des Y. 7 des Regulati i lauten hat: | Pra H! Abschluß des Vortrages in den eren Lehrgegenjtänden werden Repetitionen abgehalten, d ic Ergebnisse derselben, wie die Leistungen bei den pra tischen Uebungen festgestellt j und i E ung der Mechaniker zu den Uebungen in den mecha- f rilsci Mettstätten nicht méhr von dem Nachweise ciner R gängigen einjährigen praktischen Beschäftigung, odér von de Eintritt in die Fach- Abtheilung abhängig sein soll. Grd au Die Königliche Regierung veranlasse ih, von den „DOrsienen angeordneten Abänderungen des Jhr mittelst Cirfular - Es vom 23. August 1860 mitgetheilten Regulativs für das Sees f Institut die Direktoren der höheren Lehr - Anstalten Ihres 1s beziehungsweise der Provinzial-Gewerbeschulen in Kenntniß zu sehen. Berlin, den 24. Februar 1863. É R D Der Minister für Handel, Gewerbe und öffent iche Arbeiten. Graf von Jtenplig.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Ministerium ‘der geistliÞen, Unterrichts - 17212 Medizinal: Angelegenheiten.

E D E C TP U gen bei der Königlichen Akademie der Künste hierfelbst.

Große akademische Preisbewerbung Königlicher Stiftung \ G d der Architektur.

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, Ministerium für Saudel, Gewerbe und öffeutliche

Für die Quklassung bedarf es der Nachweisung der erfor derlichen Studien bei A Kbniclichen Bau-Afkademie. oder des Zeugnisses eines ordentlichen Mitgliedes der architektonischen Section der _Ak’ademie der Künste. Die Meldungen zur Theilnahme müssen bei dem mit den Direktoratsgeschäften der Königlichen Akademie beauftragten Pro- fessor Daege bis zum h as den 11. “April d. J., 12 Ubr ittags, persönlich erfolgt sein. : ; s enne 4 13. April, früh 7 Uhr, wird den vom akademischen Senat zugelassenen Bewerbern die Prüfungs - Aufgabe und am Mittwoh, den 15. April, die Hauptaufgabe Ler, Lie Beurtheilung der entworfenen Skizzen dur den Senat der Akade- mie findet am Donnerstag, den 16. April, statt. L E Qu der Ausführung der gebilligten Skizzen erhalten ie M furrenten einen Zeitraum von 13 Wochen / vom Freitag} t 17. April, bis Mittwoch, den 15. Juli d. J., wo die fertigen Ar vei bgeliefert werden. R M P IW Blccriiaan des Preises bestehend in einem Reisestipen- dium von jährlich 750 Thlr. für zwei aufeinander folgende Jahre, erfolgt in der öffentlihen Sißzung der Königlichen Akademie am Z. August d. J. Ausländer haben blos Anspruch auf cinen Ehrenpreis. ; Berlin , den 2. März 1863.

Die Königliche Akademie der Künste. Im Austrage : Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Bewe r þunmnig : um den Preis der Michael-Beershen Stiftung.

ie diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael - Beer- \chen Biifting für Maler und ULHOAEE jüdischer Religion is für der Bildhauerei ‘bestimmt. , i Hude Rabl ‘bes dritcufiellèuben Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen der ‘Konkurrenten Überlassen, so wie es denselben auch frei- steht, eine Ausführung in Relief oder in runder Figur oder Gruppe zu wählen; nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine Heye von mindestens 25 Fuß zu einer Breite von etwa 3 Fuß haben, und eine runde Figur oder Gruppe muß wenigstens J Fuß hoh sein auch müssen aus der Arbeit akademische Studien ersichtlich werden; ferner ist Bedingung, daß die Werke ganze Figuren enthalten. / Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz be- stimmten Arbeiten isst auf den 15. Juli d. J. festgeseßt, und it nach den Bestimmungen des Statuts die Konkurrenten gleichzeitig inzusenden : : | R V M in Relief modellirte Skizze , darstellend den Abschied des Tobias von seinen Eltern, nah Buch Tobiä 5, 22. 23 2), einige Studien nach der Natur, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können.

Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten be-

O A namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi- schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deutschen Kunst-Akademie ist; ;

2) daß die eingesandte Arbeit von dem Konkurrenten se bst er- ‘funden , und ohne fremde Beihülfe für diese Konkurrenz von ihm ausgeführt worden b dit MOGEr Dinsat 1Pos eine

‘ägliche Prüfung nöthig befunden w "l

Gorläufige S RRUER zu dieser Konkurrenz sind nicht erfor- derlich. / i 18 | / D reis besteht in einem einjährigen Stipendium pon 750) S N einer Studietelse nach Jtalien unter ‘der Bedingung, daß der Prämiirte sich aht Monate in Rom aufhalte E Beifügung eigener Arbeiten der Königlichen Akademie halbjahr E über seine Studien Bericht erstatte. Die Zuerkennung des De exfolgt in der öffentlihen Sizung der Königlichen Akademie der Künste am 3. August d. J.

Berlin, den 2. März 1863. ; ;

Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Kriegs-Ministerium.

Bekanntmachung vom 12. Februar 1863 -— betref-

fend die im Jahre 1862 vorgekommenen Beschwer -

den über die Beschaffenheit ‘der an die Truppen ausgegebenen Naturalien.

Die ‘diesjährige Preisbewerbung Königlicher Stiftung bei der

Königlichen Akademie der Künste ist für Architekten bestimmt.

Nah -den Berichten, welche die Königlichen General - Komman=-