1863 / 72 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gerichtlichen Kaufvertrags vom 19. März 1850 und annectirten Hypothekenschein de codem, zufolge notariellen Attestes vom 20. Januar 1853, mit einer Ausfertigung der notariellen Cession vom 13. Januar 1853, als QZweigdokument für den Schuhmacher- meister Gottlob Wildekopf, ausgefertigt über 75 Thlr. noch wachender Rest der auf dem ad 3a. gedachten Wohnhause rubr. II[. Nr. 6b. für den Tuchmachergesellen Carl Heinrich Wildekopf zu Forst ex decreto vom 19. März 1850 eingetragen gewesenen 350 Thlr.

5) Beglaubte Abschrift einer Ausfertigung der gerichtlichen Vertrags - Verhandlungen vom 11. November , 5. und 13. Dezember 1853, der Ausfertigung der notariellen Verhand- lungen vom 10. März, 7., 10. und 31. Juli 1854 , und Hypothekenbuchs - Auszug vom ' 23. September 1854, gefertigt als Qweig- | Dokument über 3633 Thlr. 10 Sgr. und |

subingrossirt zufolge Verfügung vom 23., am ! 27. September 1854, für den Kaufmann Daniel August Ferdinand Vogt zu Berlin, abgezweigt von den auf dem zu Forst sub Nr. 100d. belegenen, im Hypothekenbuche des Amtsbezirks Forst Vol. T1. Fol. 305 Nr. 165 verzeichneten , dem Tuchfabrikanten August Eduard Richter gehörigen Fabrikgrundstücke rubr. I Nr. 2 eingetragen gewesenen 14,000 Thlr.

6) Duplicat-Ausfertigung des gerichtlichen Kauf- vertrages vom 22. März 1862 und annectirten Hypothekenbuchs-Auszugs vom d. April 1862 über 1100 Thlr. Rechtskaufgelder, eingetragen für den Torfmeister Johann Gottlieb August Hentschke in Berge, auf dem dem Tischler- meister Carl Christian Stephan gehörigen zu Forst sub Nr. 188 belegenen, im Hypo- thekenbuche vom Amtsbezirk zu Forst Vol. I. Fol. 128, Nr. 80 verzeichneten Wohnhause rubr. Il, Nr. 11, zufolge Verfügung vom 9. April 1862.

Alle Diejenigen, welche an diese Dokumente und Hypotheken-Posten als Eigenthümer, Cessionarien, Erben, Pfand- oder sonstige Briefsinhaber, oder aus anderen Gründen Ansprüche zu haben ver- meinen, werden aufgefordert, dieselben innerhalb dreier Monate, spätestens in dem auf óen 7. Juli 1863, Vormittags 10 Uhr, im Sißungs8zimmer des hiesigen Gerichts anbe- raumten Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie die Präklusion ihrer Ansprüche auf vorstebend bezeichnete Dokumente und Forde- rungen, Amortisation der betreffenden Dokumente und Löschung der Posten im Hypothekenbuche zu gewärtigen haben.

In Betreff der vorstehend unter Nr. 3 aufge- führten Post wird der seinem Aufenthalte nach unbekannte Zimmergeselle Johann Martin Wilde- kopf resp. dessen Rechtsnachfolger Behufs Wahr- nehmung seiner Rechte zu dem anberaumten Ter- mine hierdurch unter der Warnung öffentlich vor- geladen , daß dersclbe bei seinem Ausbleiben mit jeinen Ansprüchen auf die Post präkludirt und dieselbe im Hypothekenbuche gelö\{cht wérden wird.

Forst, den 30. Januar 1863.

Königliche Kreisgerichts-Deputation,

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[486] Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von der Königlichen Regierung zu Potsdam bestätigten Tarife, betreffend das Stätte- eld in Berlin, ist ad 4 die Bestimmung ausge- prochen :

»Stättegeld wird nicht erhoben :

f) von den Bewohnern des platten Landes oder der ackerbautreibenden Städte, wenn sie von auswärts ihre eigenen Erzeugnisse an Ge- treide, Viktualien, Viehfutter oder andere rohe Produkte und Bedürfnisse für Men- schen, als: Holz, Kiehn, Besen, Tabak, Koh- len, Flachs, Hanf u. dgl. , zum Verkaufe bringen und sich dur ein für das laufende Jahr ausgestelltes Zeugniß ihrer Ortsbehörde darüber ausweisen, daß sie nicht aufge- faufte Gegenstände zu Markte brin- gen. Wer ein solches Attest nicht vorzeigen fann , is zur Zahlung des tarifmäßigen Stättegeldes verpflichtet und kann solches durch Nachbringung des Attestes nicht zu- rüdverlangen. «

Da ungeachtet unserer Bekanntmachung vom 29. September v. J. fich noch fortdauernd Miß- brâuche herausstellen, so sind wir veranlaßt , das

betreffende Publifum nochmals auf die obigen Bestimmungen aufmerksam zu machen und das-

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selbe aufzufordern, sich mit solchen Attesten zu versehen, welche den Bestimmungen vollkommen entsprechen, namentlich aber ausdrückli erwähnen, daß der Jnhaber nur eigene und nicht aufgekaufte Erzeugnisse zu Markte bringt; da vom 1 Upil d: \. ay streng hierauf geachtet und im nicht genügenden Falle das Stättegeld unweigerlich gezahlt wer- den muß.

Berlin, den 13. Februar 1863.

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.

[760] Bekanntmachung. Das Königlihe große Militair - Waisenhaus braucht für 1864 »390 Klafter kienen Klobenholz«. Versiegelte Anerbietungen zur Lieferung ‘mit der Aufschrift: »Submission auf Brennholz« werden

| bis zum

9, April er, Mittags 12 Uhr, im Büreau entgegengenommen.

Daselbst sind auch die Bedingungen einzu- sehen, welche jeder Bietende zu unterschreiben, oder in seiner Submission als maßgebend anzu- erkennen hat.

Auch auf kleinere Theile von 50 bis 100 Klaf- tern werden Gebote angenommen.

Potsdam, den 18. März 1863.

Königliches großes Militair-Waisenhaus.

[725] Bekannt n a ch a

n Folge höherer Verfügung sollen A D April CT./ Ne rit lnas 9 Uhr, auf der hiesigen Königlichen Werft 178 Ctr. 46 Pfd. alte Kupferhaut gegen sofortige Be- zahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. ¿

Danzig, den 12. März 1863.

Materialien - Magazin - Verwaltung der Königlichen Werft.

[724] Bekanntmachung.

Es wird die Beschaffung von 615 Ctr. Band- eisen und zwar:

15 Ctr. 12/ breit #// stark

1D L ck S

10 l Ey

105 2A S

10 s 2

U m0 Al 2 im Wege der Submission beabsichtigt, und is zur Entgegennahme von Geboten ein Termin auf den 15. April er, Mittags 12 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Behörde anberaumt.

Lieferungslustige werden aufgefordert , ihre Of- ferten mit der Aufschrift »ySubmission auf die Lieferung von Bandeisen« bis dahin portofrei hierher einzureichen.

Die Lieferungs-Bedingungen liegen im diesseiti- gen Büreau zur Einsicht aus und, werden auf portofreie Anträge gegen Einziehung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt.

Danzig, den 12. März 1863.

Königliche Werst.

[797] S bim s] 1 90,0. Die Lieferung von : 120 Last New-Castler Kohlen à 6000 Zollpfund, soll an den Mindestfordernden verdungen werden.

Die Lieferung erfolgt franco in die resp. Ma- gazine des unterzeichneten Depots auf dem Dän- holm, woselbst die Lieferungsbedingungen zur Ein- sicht ausliegen.

Lieferungslustige wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift :

»Submission auf New - Castler Kohlen für das Marine-Depot zu Stralsund « bs „10m 410, Mil. Cr, B prmittags 10 U hr, hierher einsenden.

Stralsund, den 20. März 1863.

Königliches Marinec-Depot.

[788] Pferde- Auction. Mittwoch, den 15. April c, Vormittags von 11% UDY ab, sollen zu Berlin in dem Königlichen Ober-Mar- stall-Gebäude, Dorotheenstraße Nr. 97, eine An- zahl 4jähriger Hengste und Stuten des König- lichen Friedrich-Wilbolms-Gestüts öffentlich an den Meistbietenden gegen gleih baare Bezahlung in

Grd'or für welche auch 55 Thlr. Cour. einge- zahlt werden können verkauft werden.

Diese Pferde, welche sämmtlich mehr oder we- niger rittig sind und unter denen sih mehrere, zum Theil au im Training gewesene Vollblut- pferde befinden, können Tages zuvor, am {1äten April ec., an dem bezeichneten Orte von den Kauf- liebhabern besichtigt werden und wird das Nähere Über deren Abstammung aus den vom 10ten April e. ab im Königlichen Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, wie auf dem Königlichen Ober-Marstall-Amte zu Berlin und im diesseitigen Kassen-Lokale zur Empfangnahme bereit liegenden Listen zu ersehen sein.

Friedrich-Wilhelms-Gestüt, den 16. März 1863.

Die Königliche Gestüt-Direction.

[828] Bekanntmachung. =-

Am Dienstag, den 31. März 1863, Vormittag 11 Uhr, im Dienstlokale des Un- terzeichneten, wird eine in der Nähe der Joachims- thaler Mühle belegene, zum Areal des Forstreviers Grimniß gehörige Landparzelle von ca. 5 Mor- gen, zum Ausbeuten von Steinen auf 4 bis 6 I öffentlich und meistbietend zur Verpachtung gestellt.

Die Pachtbedingungen sollen im Verpachtungs- Termine selbst bekannt gemacht werden.

Grimniß, den 22. März 1863.

Der Oberförster Schmidt.

[822]

Eichen- Rinden- Verkauf. Königliche Oberförsterei Tschiefer bei Neusalz a. /O.

Zum öffentlichen und meistbietenden Verkauf der Eichen-Spiegel-Rinde auf einer circa 70 Mor- gen großen mit 20 /25 jährigen Eichen bestandenen Ae ist ein Termin auf Mittwoch, den

Uprtl “ev, vou Movaans 11. Ubr. ah, °

im Grindlerschen Hôtel zu Neusalz anberaumt.

Der zu schälende Eichenbestand wird vor dem Termine von dem Forst-Aufseher Kluge zu Husser vorgezeigt. Bemerkt wird, daß die Fläche un- mittelbar an der Oder liegt, da#Gebot pro Ctr. erfolgt, daß Käufer das Schälen selbst übernimmt und % der muthmaßlichen Kaufsumme (150 Thlr.) als Caution sofort an die Forstkasse einzahlt.

Tschiefer am 17. März 1863.

Der Oberförster.

[823] Bekanntmachung. Es soll am Mittwoch, den 1. April d. J.; im Gasthofe zum s{chwarzen Adler zu Triebel nachstehendes Holz aus dem König- lichen Sorauer Revier, und zwar aus dem Unterforst Triebel a) Abtheilung Taunicht 15 Stück Kiefern-Bauholz, 8% Klftr. dergl. Stockholz, 185 Klftr. dergl. Reiser. b) Abtheilung Schloßberge 100 Stü Kiefern-Bau- und Nußzholz, 10% Klftr. dergl. Stockholz, 185 Klftr. dergl. Reiser, das Bauholz zur allgemeinen Concur- renz, das Brenyobolz aber zum Lola l- bedarf, im Wege der Licitation öffentlih an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf Ort und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit eingeladen werden. Sorau, den 23. März 1863. Der Ober - Förster

W. Fischer.

[743] Bekanntmachung.

Kapital und KZinsen der Behufs der Amortisa- tion ausgeloosten mit den Nummern 331, 352. 430, 46, 0/0. 002, O U, SOC. 921. ver sehenen Schuldverschreibungen der hiesigen Kauf- mannschaft (Schauspielhaus-Obligationen) werden gegen Auslieferung derselben und der dazu gehöri- gen Zinscoupons am 1. Juli d. J, mit welchenr Tage die fernere Verzinsung der ausgeloosten Ka- pitalien aufhört, bei unserer Kasse in der Börse bezahlt.

Stettin, den 12. März 1863.

Die Vorsteher der Kaufmannschaft.

Beilage

Beilage zum M T2.

DT

Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. Mittwoch den 25. März

O RRE i A Königliche Niedershlesisch- Märkische Eisenbahn.

Die Ausführung der Maurerarbeiten zu dem Neubau eines Gütershuppens und zum Abbruch und Wiederaufbau eines Familienhauses nebst Stallung auf dem Bahnhofe zu Fürstenwalde soll im Wege der Submission vergeben werden.

Der Submissions -Termin wird Montag, den 30, d. M., Vormittags 11 Uhr, im Büreau der I Bau-Abtheilung, Fruchtstraße Nr. 12/13 hier- selbst, abgehalten, bis wohin daselbst die Offerten versiegelt und portofrei, mit der Aufschrift »Offerte zu den Maurerarbeiten in Fürstenwalde« versehen, eingegangen sein müssen.

Zeichnungen, Bedingungen und Offerten - For- mulare liegen im vorerwähnten Büreau und in dem Stations-Büreau zu Fürstenwalde zur Ein- ficht aus, woselbst auch die Offerten - Formulare gegen Erstattung der Schreibegebühren zu haben find,

Berlin, den 20. März 1863.

Der Eisenbahn - Baumeister R ömer.

[821] d Bekanntmachung. Königliche Ostbahn.

Für die Ostbahn soll die Lieferung von 15 Güterzugs - Lokomotiven nebst Tendern , Utensilien

und Reservestücken entweder im Ganzen oder in *

einzelnen Loosen im Wege der öffentlichen Sub- mission vedungen werden.

Unternehmungslustige wollen ihre Offerten portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift ;

» Submission auf Lieferung von Güterzugs- Lokomotiven nebst Tendern« versehen, bis zu dem auf Sonnabend, den 18. April. d. J, Vormittags 11 Whr, anstehenden Termine an die unterzeichnete Di- rection einreichen.

Die Oeffnung der eingehenden Offerten erfolgt am Terminstage zur bezeichneten Stunde in un- serem Central - Büreau auf dem Bahnhofe hier- selbst in Gegenwart der etwa persönlich erschei- nenden Submittenten.

Die Submissions-Bedingungen nebst Zeichnun- gen liegen in unserem Central-Büreau zur Einsicht offen und werden auf portofreie, an unsern Ober- Maschinenmeister Rohrbeck hierselbst zu richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt. Lehterer wird

auch auf etwaige sonstige Anfragen in Bezug auf die qu. Lieferung Auskunft ertheilen, Bromberg, den 20, März 1863. Königliche Direc ion der Ostbahn,

[751]

Oberschles if Dividendenzahlung.

Die Dividende auf die Stamm-Actien Litt. A. B, und C. dex Oberschlesischen Eisenbahn - Gesell- schaft für das Jahr 1862 is mit höherer Geneh- migung auf 102 pCt., somit auf

10 Thlr. 26 Sgr.

pro Actie festgestellt worden. Dieselbe kann unter

Anrechnung der bereits darauf gezahlten 35 pCt. Zinsen mit noch 7 Thlr. 11 Sgr.

in Worten Sieben Thaler Eilf Silbergroschen gegen Abgabe des Dividendenscheines pro 1862 und eines nummerish geordneten mit dem Namen und Wohnort des Jnhabers versehenen Verzeich- nisses vom 19. d. M. ab, täglich bei unse- rer Hauptkasse hierselbst, bis zum 15ten April d. Jau bei der Kasse dêr Dis»

__konto-Gesellschaft in Berlin, sowie bei | den Bankhäusern C. Hirzel et Co. in Leipzig, und Moritz et Hartwig Mam- | roth in Pofen, in den Vormittagsstunden von

9 bis 12 Uhr auss{ließlich der Sonn- und Festtage erhoben werden.

Breslau, den 16. März 1863. Königl. Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.

Bergisch - Märkische Prinz - Wilhelms Eisenbahn.

Die von den General - Versammlungen der Bergisch - Märkischen und der Prinz-Wilhelms Eisent- bahn - Gesellschaft gefaßten Beschlüsse vom 29. November und 6. Dezember v. I. und der demnach von den beiderseitigen Gesellschafts-Deputationen geschlossene Vertrag vom 6. Dezember v. I. ; wonach die Prinz - Wilhelms Gesellschaft ihr gesammtes Aktiv- und Passiv-Vermögen an die Bergisch-Märki- sche Gesellschaft, gegen eine der ersteren zu leistende Abfindung abgetreten hat, haben durch den Aller- höchsten Erlaß vom 16. Februar d. J. die landesherrliche Bestätigung erlangt.

Die vertrag8mäßige Abfindung der Prinz - Wilhelms Eisenbahn-Gesellschaft besteht neben der Be- freiung von allen Verbindlichkeiten in einer Baarzahlung, welche für jede Actie vierzig Thaler beträgt. An Stelle dieser Baar-Abfindung hat sih die Bergisch-Märkische Gesellschaft zur Abfindung der Prinz- Wilhelms Actionaire in Bergisch - Märkischen Actien derart bereit èrklärt, daß für fünf Actien der Prinz-Wilhelms-Gesellschaft drei Bergisch-Märkische Actien Litte. À., welche mit den älteren Bergisch- Märkischen Actien völlig gleiche Rechte haben, ausgetauscht werden.

Demzufolge fordern wir die Jnhaber der Prinz-Wilhelms Eisenbahn-Actien hierdurch auf, die er- wähnte Baarsumme von 40 Thlr. nebst 4 Prozent Zinsen seit dem 1. Januar d. J. für jede Actie bei unserer Hauptkasse hierselbst in Empfang zu nehmen, indem wir uns zugleich erbieten, denjenigen Inhabern von Prinz-Wilhelms Actien, welche die Abfindung in Bergisch-Märkischen Actien vorziehen und dies in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni dieses Jahres erklären, diese leßtere Absin- dung zu gewähren und zwar für 5 Prinz - Wilhelms Actien Z Bergisch - Märkische mit Dividenden- scheinen vom Jahre 1863 ‘ab, für einzelne Prinz-Wilhelms Actien Bons auf ck Bergisch-Märkische Actien. Mehrere Bons auf 7 Actien werden jeder Zeit in Bergisch - Märkische Actien mit Dividenden- scheinen des laufenden und der folgenden Jahre ausgewechselt, soweit sie in ganze Bergisch-Märkische Actien aufgehen.

Ueberschießende einzelne Fünftel-Antheile werden nah Maßgabe des Vertrages in Baar einge- wechselt, und zwar mit 20 Thlrn. für jedes Fünftheil, so lange der Cours der Bergisch-Märkischen Actien nach der Berliner Börsen-Notiz nicht unter Pari herunter geht.

Behufs der Empfangnahme der an die Jnhaber der Prinz-Wilhelms Actien, ohne weitere Prü- fung der Legitimation, zu leistenden Baar- oder der Actien-Abfindung, sind die Prinz-Wilhelms Actien mit einem Nummern- Verzeichniß und von auswärts wohnenden Inhabern mit einer deutlichen und vollständigen Bezeichnung des Namens und des Wohnortes, so wie mit der Erklärung über den ge- wählten Abfindungs-Modus und falls statt der Bons die Abfindung in Baar gewünscht wird, mit der Erklärung auch hierüber, an unsere Hauptkasse hierselbst portofrei einzureichen.

Die Herren H. F. Fetshow & Sohn in Berlin werden bereit sein, in den Monaten April und Mai dieses Jahres den Umtausch der Actien gegen eine billige Vergütung zu vermitteln.

Formulare zu den Nummern-Verzeichnissen und Erklärungen werden bei unserer Hauptkasse und bei den Herren H. F. Fetshow & Sohn verabfolgt,

Wegen der im Vertrage stipulirten Kündigung und Rückzahlung der Prinz-Wilhelms-Obligationen wird besondere Bekanntmachung erfolgen. Bis dahin bleibt den Jnhabern der Obligationen ihr Vor- zugs - Recht auf den Ertrag und das Vermögen der Prinz- Wilhelms -Bahn neben dem Anspruch gegen die Bergisch - Märkische Gesellschaft als Rechts-Nachfolgerin der alffgelösten Gesellschaft unverkürzt.

Elberfeld, den 20. März 1863.

Königliche Eisenbahn-Direction.

s; 7 e at f A É 23 T O Lo pt V HILALS N

[818] Warschau -Wiener Eisenbahn : Gesellschaft.

Der Verwaltungsrath ‘hat beschlossen, eine dritte Serie des Gesellschafts-Kapitals, 12,500 Stück neuer Stamm-Actien zu emaniren. Mit Bezugnahme auf die am 4. (16.) März d. J. in der außer- ordentlichen General-Versammlung der Actionaire stattgefundenen Verhandlungen, deren gedrucktes Protokoll beim Schlesischen Bank-Verein in Breslau ‘einzusehen und in Empfang zu nehmen ist, wer- den hiermit die laut §. 8 der Statuten zur Uebernahme dieser Actien berechtigten Gründer und Actio- naire aufgefordert. j :

Ihre Ansprüche an die neu zu emanirenden Actien vom Datum der heutigen Bekanntmachung an, bis zum 13. (25.) April d. J. bei der Hauptkasse der Eisenbahnen zu Warschau oder bei dem Schlesischen Bank-Verein in Breslau schriftli anzumelden, desgleichen die Einzahlung auf die bean- spruchten Actien mit RS. 65 (Fünf und Sechszig Rubel Silber) pr. Stück innerhalb dieser Frist zu leisten, widrigenfalls die Säumigen ihrer Rechte verlustig gehen.

Der von der neu zu emanirenden Serie auf die Besißer der alten Actien fallende Antheil beträgt 4166 Stü; der Besiger von je 12 Stük Actien 1. und 2. Serie resp. Genuß-Scheinen hat also An- spruch auf eine neue Actie der 3. Serie; die Anmeldungen hierauf können somit nur in sofern berücksichtigt werden, als die angemeldete Zahl der Actien mit 12 theilbar ist, wonach \ich die Herren Actionaire richten wollen. a

Behufs Legitimation über den Besiß von alten Actien haben die Herren Berechtigten , die ihre Ansprüche geltend machen wollen, ibre Actien innerhalb der vorgezeichneten Frist entweder bei unserer Hauptkasse in Warschau, oder bei dem Sch!esischen Bank-Verein in Breslau, unter Beifügung eines doppelten Nummern-Verzeichnisses zu deponiren und die Anmeldungen auf die neuen Actien durch eines der mit dem Depositalvermerk versehenen Verzeichnisse zu belegen. /

Die Einzahlung auf die Actien is unbedingt innerhalb der anberaumten Frift gegen interimi- stische Empfangsbescheinigungen, entweder bei der Hauptkasse der Eisenbahnen in Warschau, oder bet dem Schlesischen Bank-Verein in Breslau zu leisten, und werden nach Ablauf dieser Frist sowohl die deponirten , als auch die neuen Actien, gegen Rückgabe der Deposit- und Jnterims-Quittung , den Herren Berechtigten in Warschau resp. in Breslau ausgehändigt.

Die Actien gegenwärtiger Emission nehmen an der Dividende des ganzen Jahres vom 1. Ja nuar 1863 ab Theil.

Warschau, den 5. (17.) März 1863.