1863 / 84 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

682

a,

Nachtrag + zu dem Statut der Bergish-Märkischen Eisenbahn- Mat

Die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft übernimmt Behufs Her- stellung einer direkten Verbindung ihrer Dortmund-Soester Bahnf|trecke mit der Station Hamm der Wistfälifchen und Cöln-Mindener Eisenbahn, den Bau einer Bahn von Unna nach Lamm,

Der Bau und Betrieb dieser Verbindungsbahn , welche einen integri- renden Theil des gesammten Bergisch - Märkischen Eisenbahn -Unternehmens bilden soll, erfolgt für Rechnung i Cr ita Litt A;

Auf das neue Unternehmen finden die Statuten der Bergisch - Märki- schen Eisenbahn - Gesellschaft, insbesondere der ÿ. 8 des mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 21. Juni 1858 bestätigten Statut-Nachtrages uneinge- schränkte Anwendung.

Ctr WPEA dun MES wn

Privilegium wegen Emission von 4,000,000 Tha- lern vier und ein halbprozentiger Prioritäts-Obl[li- gationen V, Serie der Bergish*+Märkischen Eisen- bahn - Gesellschaft. Vom 24. März 1863.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König: von Preußen 2c.

Nachdem die Bergisch - Märkische Eisenbahn - Gesellschaft darauf angetragen hat, ihr zur Beschaffung derjenigen Geldmittel, welche zu der ihr obliegenden Einlösung der noch nicht amortisirten Obliga- tionen der Prinz-Wilhelm-Eisenbahn-Gesellschaft, so wie zum weiteren Ausbau der Prinz-Wilhelm und Dortmund-Soester Eisenbahn, und zum Bau einer Verbindungsbahn zwischen Hengstey und Holzwikede erforderlich sind, die Ausgabe von Prioritäts-Obligationen V; Serie im Bétrage von 4/000,000 ‘zu gestatten ; so wollen Wir: in Gemäß- heit des §. 2 des Gesehes vom 17. Juni 1833 (Geseß'“ Sammlung für“ 1833 ‘Seité 75 f.) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der erwähnten Obliga- tionen unter nachstehenden Bedingungen ertheilen :

1

Die auf Höhe von 4,000,000 Thlr. zu emittirenden Obligationen wer- den unter der Bezeichnung : » Prioritäts-Obligationen der Bergish-Märkischen Eisenbahn-Gesell- schäft V. Serie« nach dem anliegenden Schema A, in Appoints von 500, 200 und 100 Tha- lern unter fortlaufenden Nummern, und zwar: in Appoints à 500 Thlr. unter Nr. 1 bis 2000 zum Betrage von 1 Million Thalern,

in Appoints à 200 Thlr. unter Nr. 2001 bis 12,(00

von 2 Millionen Thalern,

in Appoints à 100 Thlr. unter Nr. 12,001 bis 22,000 zum Betrage

von 1 Million Thalern, stempelfrei ausgefertigt und mit Zins - Coupons nach dem Schema B, so wie mit Empfangs-Anweisung (Talon) versehen.

Auf der Rüseite der Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt ; dieselben werdén von der Königlichen Eisenbahn - Direction unterschrieben und von dem Rendanten der Leßteren contrasignitt.

Die Zins - Coupons werden mit dem Facsimile der Direction versehen und von einem Beamten derselben ausgefertigt. Die erste Serie der Zins- Coupons für zehn Jahre nebst Talons wird den Obligationen beigegeben. Beim Ablaufe dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung für anderweite zehn Jahre neue Zins- Coupons ausgereicht. Die Ausreichung erfolgt an den Präsentanten des Talons, durch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Cou- pons quittirt wird, sofern nicht dagegen von dem Jnhaber der Obligation bei der. Königlichen Eisenbahn - Direction schriftlich Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an den Jn- haber der Obligation. Diese Bestimmung wird auf dem Talon besonders vermerkt.

A

Die Prioritäts - Obligationen * werden mil 45 pCt ; »Vier und einem Halben“ Prozent« jährlih verzinset und die Zinsen in sf tirtles 9 Râten posinumerando am 1. Juli und 2. Januar von der Königlichen. Eisenbahn- Hauptkasse in Elberfeld, so wie von den durch die Königliche Eisenbahn- Direction in öffentlichen Blättern namhaft zu machenden Bankiers oder Kassen ausbezahlt.

- - Binsen von Prioritäts - Obligationen , deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von den in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungs - Ter- minen an gerechnet, nit geschehen is , verfallen zum Vortheil der Ge- sellschaft.

§. 3

Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem Jahre 1869 beginnt und wozu aUjährlich der Betrag von 20,000 Thalern unter Zuschlag der Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet wird. Die Amortisation wird dur Ausloosung bewirkt.

Die Ausloosung findet jedesmal im Monat Juli statt und die Aus- zahlung des Nominalbetrages der hiernach zur Amortisation gelangenden Prioritäts - Obligationen erfolgt am 2. Januar des nächstfolgenden Jahres,

Der Verwaltung der Bergisch - Märkischen Eisenbahn bleibt das Recht

zum Betrage

vorbehalten, “sowohl dên Amortisationsfonds bis zum Vierfachen zu verstáy, j

fen und dadurch die Tilgung der Prioritäts-Obligationen zu beschleun;

als auch sämmtliche Prioritäts-Obligationen durch die öffentlichen Beg! | Zahlung dez |

jederzeit mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Nennwerthes einzulösen. §.:4,

Angeblich verlorene oder vernichtete Prioritäts-Obligationen werden na dem im §. 30 des Statuts der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Geselschas vorgeschriebenen Verfahren für nichtig erklärt und demnächst erseßt, D: Mortifizirung verlorener oder ag ic T Zins-Coupons ist nicht statthaf :

Die Jnhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf Höhe der darin ver. schriebenen Betr.ge nebst den fälligen Qinsen Gläubiger der Bergisch-Mir. fischen Eisenbahn-Gesellschaft und haben als solche unbeschadet des Vor: zugsrechts, welches den durch die Privilegien vom 2. Oktover 1848 (Geseh. Sammlung für 1848, Seite 315 f.), 28. Juli 1849 (Geseß-Sammlung e 1849 Seite 339 ff.), 141. März 1850 (Geseßg-Sammlung für 1850, Seite 207 ffffl.}, 95. September 1855 (Geseßz-Sammlung für 1855, Seite 621 ff,) 20. Oktober 1856 (Gesez-Sammlung für 1856, Seite 874 ff.) 30. Januar 1860’ (Geseß-Sammlung für 1860, Seite 66 ff.) , 28. Mai 1862 (Geseh. Sammlung für 1862, Seite 173) und 25. August 1862 (Geseßz-Sammlun für 1862, Seite 310) freirten 1,100/,000-Thlr:-- 2,300,000 Thlr.- 180000090 Thaler und 2,000,000 Thlr. Prioritäts - Obligationen L, L, I. und IV. Serie, beziehungsweise den ehemals Düsseldorf - Elberfelder Prioritäts - An- leihen von 1,000,000 Thlrn. zufolge Privilegiums vom 28. April 1842 und von 400,000 Thlrn. zufolge Privilegiums vom 11. September 1850, so wie ‘den Dortmutid-Soester Prioritäts-Obligationen von 1,350,000 ‘Thlrn. zufolge Privilegiums vom 6 Juli 1853 (Geseßz-Sammlung für 1853, Seite 485 f.) und von 1,270,000 Thlrn. zufolge Privilegiums vom 23. März 1857 (Gesez-Sammlung für 1857, Seite 171 ff.) zusteht an dem Netto - Ertrage der zum Bergisch - Märkischen Eisenbahn- Unternehmen gehörigen Bahnstrecken ein Vorzuäsrecht vor den In: habern dér Stamm - Actien und der zu denselben gehörigen Divi: déndenscheine. a 0

Den gekündigten "älteren Prioritäts-Obligationen der Prinz-Wilhelm- Eisenbahn wird bis zur Einlösung resp. Deponirung des Betrages derselben ebenfalls die ihnen durch die bezüglichen Privilegien gesicherte Priorität vor den Obligationen V. Serie vorbehalten.

Der Bergish-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft bleibt vorbehalten, Be- hufs weiterer Vervollständigung ihrer Anlagen und Betriebsmittel mit Ge- nehmigung des Staats eine weitere Prioritäts-Anleihe, jedo nur bis zum Bétrage von Vier Millionen Thalern mit gleichem Vorzug®§rehte, insbe- sondere auch hinsichtlih des im §.- 9 erwähnten Pfandréchtes zu machen.

v. 6

Die “Jnhaber ‘der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, | als nach Maßgabe der im §. 3 enthaltenen Amortisations-Bestimmungen- zu fordern, ausgenommen:

a) wenn die Zinszahlung für verfallene und vorschriftsmäßig präsentirte Zins-Coupons länger als drei Monate unberichtigt bleibt ;

b) wenn der Transportbetrieb guf den zum Unternehmen der Bergisch- Märkischen Eisenbahn-Gésellschaft gehörigen Bahnen aus Verschulden der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört ;

c) wenn die im §. 3 Me Amortisation nicht inne‘ gehalten wird.

In den‘ Fällén"ad a, und ‘b. bedarf es einer Kündigung "nicht, sondern das“ Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle ‘eintritt; zurückgefordert werden und zwar zu a. bis zur Einlösung - des betreffenden Zins-Coupons , zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Trans- portbetriebes.

In dem sub c, bezeichneten Falle is jedoch eine dreimonatliche Kün- digungsfrist zu beobachten; au kann der Jnhaber einer Prioritäts-Obliga- tion von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations-Quantums hätte stattfinden sollen. Jn allen Fällen des vorstehenden Paragraphen ist eine geseßliche Jnverzugsezung nöthig, um die an den Verzug geknüpften Folgen eintreten zu lassen. :

G20

Die Ausloosung der alljährlich zu amortisirenden Prioritäts-Obligatio- nen geschieht in Gegenwart eines Mitgliedes der Königlichen Eisenbahn- Direction und eines protokollirenden Notars in einem vierzehn Tage- vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Jnhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt gestattet ist.

). 8

__ Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen werden binnen vierzehn Tagen nach Abhaltung des im §. 7 gedachten Termins bekannt gemacht ; die Auszahlung derselben erfolgt bei der Königlichen Eisenbahn- Hauptkasse in Elberfeld und denjenigen Banquiers , welche die Königliche Eisenbahn-Direction in öffentlihen Blättern namhaft machen wird , an die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts - Obligationen gegen Auslieferung der- selben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zins-Coupons und der Talons. Werden“ die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Cou- pons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt werden.

Jm Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder Prioritäts'- Obligation mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, in L ausgeloost und, daß dies geschehen, öffentlich bekannt ge- macht ist.

Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts-Obligationen wwer- den in Gegenwart eines Mitgliedes der Königlichen Eisenbahn-Direction und eines protokollirenden Notars verbrannt und es wird eine Anzeige darüber durch öffentliche Blätter bekannt gemacht.

T.

Zur Sicherung des in den d: 6 und ff. erwähnten Rechts der Rück- forderung wird den Prioritäts - Gläubigern der Bahnkörper der bisherigen Prinz-Wilhelm-, so wie der von Dortmund resp. Witten nach Duisburg und Oberhausen führenden Bahn nebst den für den Eisenbahnbetrieb darauf

683

; ebäuden und Anlagen und den für dem Betrieb dieser Strecken rat 78 Treiben Zeuge, Gerätbschaften , Materialien und Mobilien, -spe-

ziell verpfändet. 0

¡iejenigen Prioritäts - Obligationen, welche ausgelooset und gekündigt

d D ée ungeachtet der Bekanntmachung in öffentlichen Blättern

iht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während * der nächsten zéhn

Aabtè von der Königlichen -Eisenbähn - Direction alljährlich einnial“ öffentlich aufgerufen. y E / -

Géhen sie dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem ¿a aentlifen Aufruf zur Realisation ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an, das Gesellschafts-Vermögen, was unter Angabe. der Nummern der werthlos gewordenen -Prioritäts-Obligationen von der Direction öffent- lich bekannt gemacht wird. Obgleich also aus dergleichen Prioritäts - Obli- ationen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abge- jeitet werden können, so steht doch der General-Versammlung frei, die gânz- siche oder theilweise Realisirung derselben aus Billigkeitsrücksichten zu be-

schließen. G. 11.

Die in vorstehenden Paragraphen vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt- machungen erfolgen durch den Staats-Anzeiger, eine Berliner, eine. Cölner

ine Elberfelder Zeitung. und eine f Z g C1.

en Inhabern von Prioritäts - Obligationen steht der Zutritt zu den

Gir UT K initliden offen, jedoch haben sie als solche nicht das Recht, sh an den Verhandlungen oder Abstimmungen zu betheiligen. s

Qu ‘Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchst eigenhändig, vollzogen und unter dem Königlichen Jusiegel ausfertigen lassen, ohne jedo dadurch den Jnhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Be- friedigung : eine Bewe hrung von Seiten -des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. v V Bugehén Berlin, den 24, März 1863.

(L, S.) Wilhelm.

pon Bodelschwingh. Graf von Jgenpliß.

Schema A.

Stamm - Ende. B EE a V, Serie Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligation Serie V. M

Über Thaler Preußisch Courant.

Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil s j wed n dem in, Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten Privile- giums emittirten Kapitale in Prioritäts - Obli- gationen der Bergisch - Märkischen Eisenbaähn- Gesellschaft V. Serie.

Elberfeld, den ten i 18..

Königliche Eisenbahn-Direction.

Unterzeichnet von Herrn

Beigegeben :

20 Qins-Coupons der Serie I.

für die Jahre 18...

bis 18 Dieser Obligation find beigegeben worden : 6 18,

20 Zins - Coupons der Serie I, für die abre 19. Dis 18.

Bergisch-Märkische Eisenbahn.

Schema B.

Bergish- Märkische Eisenbahn - Gesellschaft.

F 1a:1.1 9,10 "h zu der Prioritäts - Obligation V. Serie M gehörig.

El er empfängt gegen Rückgabe dieses Talons an den durch öf- Gaul Ban Aale dns Bezci@lidlen Stellen die zweite Serie E zwanzig Stück Zins-Coupons zur vorbezeichneten Prioritäts « Obligation, sofern nicht von dem Juhaber der. Obligation gegen diese are Gung protestirt worden is. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an N Inhaber der Obligation. Elberfeld, den ten j «Uns ónigli isenbahn-Direction.

RfniglMaMNenas Ausgefertigt :

Bergisch - Märkische Eisenbahn-Gesellschaft. Zins - Coupon E as zu der Prioritäts-Obligation- V. Serie M

nhaber empfängt am ten 18.. gegen diesen Coupon an Js n ie Bekanntmachung bezeichneten Stellen af .… Sgr. .. Pf. Preußisch Courant Zinsen vom fen t bis ten 18. a Elberfeld, den b ties, Rönigli isenbahn-Direction. R U l Ausgefertigt : Zi ioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Sabtin U A dem vorfiéheriben Coupon bestimmten Zahlungs-

Termine an gerechnet , nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der

Serie I,

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche R ‘Arbeiten. iat Bekanntmachung. Post-Dampfschiffs-Verbindung zwischen Preußen und Schweden.

Qwischen Stettin und Stockholm, so wie zwischen Stral-

sund und Ystadt werden auth ‘in diesem Jahre wieder regelmäßige

ost-Dampfschifssfahrten unterhalten. R ] E Qui N USEct tbnurt diitivo Linie haben die Fahrten

von Stockholm aus ám Dienstag , den 7. d. M., begonnen, und werden A Stettin aus am. Dienstag , den 14. d.-M. , ihren An- fang nehmen. Dieselben werden im Frühjahre und Herbste wöchent- lich cinmal, während der -Sommerszeit aber jeden fünften Tag stattfinden. : ] : Die Abfertigung der zu dieser Verbindung benußten s{chwedi- {hen Post - Dampfschiffe »Drottning Lovisa« (Königin Louise) und »Sfkane« (Schoonen) wird in nachstehender Weise erfolgen :

Von Stettin: Von Stocho lm:

um 12 Uhr Mittags, nah Ankunft um 8 Uhr Morgens.

des von Berlin ‘des Morgens ab-

gehenden Eisenbahnzuges.

»Skane«. »Drottning

Lovisa«. A S tee d tai 12. 23. ai 9. . GO | Ain 3. 13. 23. ‘Juni 8. 18.28. ‘Juni 8. 18. 28. ' Juni 3. 13. 23. Juli 3.13.23. Juli 8:18.28. :-Juli 18: 28. Juli 3. 13. 283. August3. 13.23. August8.18.28. August 8.18. 28. August 3. 13:23, Sept. 3.15. 29. Sept. 8. 22. Sept. ‘8. 22. Sept::3. 15.29. Oktober 13. 27. Oktober 6. 20. “Oktober 6. 20. Oktober 13. Zl. Novbr. 10. 24. “Novbr. 3. 17. Novbr. 3. -17. “Novbr. 10. Unter gewöhnlichen Witterungsverhältnissen wird die Ueberfahrt von Stettin nach Stockholm oder zurück in 36 bis 48 Stunden zurückgelegt. Die Schiffe werden auf- ihren Fahrten in beiden Rich- tungen, sowohl in Swinemünde als auch in Calmar anlegen; “um daselbst die Post, so wie Reisende und Güter abzusezen und auf- o) ‘der Strals\ und-Ystadter Linie werden die Fahrten in der Weise beginnen, daß die erste Abfertigung des Post - Dampf- chiffes »Eugenia« von Ystadt am Sonnabend den 11. April und von Stralsund am Sonntag 8 12. April erfolgt. Demnächst i as Schiff bis auf Weitere : - art Stad irbas B onbferitas und Sonntag Mittags, und » _Ystadt jeden Dienstag und Sonnabend Morgens abgefertigt werden. Die Ueberfahrt wird unker gewöhnlichen Ver- hältnissen in 7—8 far E Civicaid A: auf den genann : E / g. Play. 1... Pla. Dedsplag. Thlr. pr. Crt. Thlr. pr. Crt. Thlr. pr. Crt. Von Stettin nah Stockholm

oder zurü 18 12 6 Calmaë t 10 7 Zck S\oine- gt 15 1 Lia winemünde nah Stock- i Y bolm ¿i 5 11 55 » nách Calmar 6 en Stockholm nach Calmar 5 21

lfund na )stadt . ¿ 3 L, 15 dro iWieen Ba sind die Kosten für die Bewirthung der

i ord der Schiffe nicht einbegriffen. Dieselben werden T Sei der S chifss-Restauratiónen besonders erhoben. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte des Passagegeldes. Auf der Stettin-Stockholmer Linie kann jeder Reisende 100 Pfd. Gepäck frei mit ih führen. Auf der Stralsund-Ystadter Linie haben die Reisenden des ersten Plagzes - ebenfalls 100 Pfund Gepäck O die des zweiten Playes dagegen nur 50 Pfund, und E y plages nur 30 Pfund. Für das Mehrgewicht ist eine billige e qr- frahtgebühr zu entrichten. Kinder , welche die Hälfte Me Passage geldes zahlen , haben an Reisegut auch nur die Hälfte der ‘obigen

len fréi. 1 Btcseibungen aller Art , so wie Wagen und Pferde 2c. er-

Äßi ó i i ttarife en gegen mäßige Fracht Beförderung. Die speziellen Frach aa u einer E preußischen Post-Anstalt eingesehen a wegen Das Einschreiben der Personen, so wie die E e ter, imgleichen die Annahme der Wagen, Pferde 2c. p ibbe x f E tin bei der dortigen Königlichen Post - Dampiichuts - Spe as Ó Stralsund und Swinemünde bei den Orts-Post- Anstalten daselbst. Berlin, den 9. April 1863.

General - Post - Amt.

»Drottning Lovisa«. April 14. 28. Mai 5. 19. 28. ‘Mai 12.23.

»Sfkanes«. April 7. 21.

D D

V »

Gesellschaft.

Philipsborn.