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im Auftrage des Justiz - Ministers von dem Geheimen Ober - Justiz- rath Schering bearbeitete Ausgabe des Landrechts erschienen, in wel- cher die aufgehobenen Paragraphen, um sie dem Auge sogleich er- kennbar zu machen, mit lateinisher Schrift gedruckt, und die geseßlihen Vorschriften, durch welche Bestimmungen des Landrechts ergänzt, erläutert oder abgeändert worden, in Anmerkungen allegirt worden sind. Diese ergänzenden und abändernden Bestimmungen sind demnächst in einem Nachtrage, welcher mit der Joachimica (1527) beginnt und sih- bis auf die neueste Zeit erstreckt, vollständig abgedruckt und ebenfalls mit Anmerkungen begleitet. Der Preis dieser Ausgabe des Allgemeinen Landrechts is auf 3 Thaler 20 Silbergroschen und der Preis des Nachtrags, welcher zwei starke Oktavbände (von 104 Bogen) umfaßt, auf 5 Thaler 10 Silber- groschen, Text und Nachtrag zusammen auf S5 Thaler, festgeseßt worden. Berlin, den 13. April 1863.
Der Justiz - Minister Graf zur Lippe.
Kriegs - Ministerium.
Die bei der Militair-Wittwen-Kasse unter den Nummern : 10,827. 10,869. 12/275. 13,317. 13,429. 13,663. 13,517. 14,421. 15,658. 15,818. 16,192. 16/691. 16,747. 16,938.
E 17,346. 17,364. 17,672, 18,444. 18,546. 18,579. 20,213.
18,984. 19,130. 19,927. 20,075. 22,330:
1,172. v 58 21,456: 21/467. 21/510. 21/559. 21,699: 21,995.
22,086- 22,328. 22,393. 22,367. 22,628. 22,638. 23,100. 23/0982. 23,081. 24,047. 24,348. 24,706. 25,177. 25,200. A 291292. 26,138. 26,142, 26,394. 26,609. 26,655. 26,898. aufgenommenen Juteressenten. werden hierdurch aufgeforderi , ihre rüdckständigen Beiträge und Wechselzinsen ungesäumt an die genannte Kasse abzuführen , widrigenfalls dieselben ihre Ausschließung als Interessenten der Anstalt zu gewärtigen haben. Bexlin, den 13. April 1863.
Militair-Oekonomie-Departement. Abtheilung für das Etats- und Kassenwesen.
21,001. 21,057.
Finanz-Ministeriune.
Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 127. König- licher Klassen - Lotterie fiel der 1se Hauptgewinn von 150,000 Thlrn. auf Nr. 18,704. 1 Hauptgewinn von 10,000 Thlrn. auf Nr. 86,526. 5 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 17,765. 22,085. 32,560. 34,619 und 62,630.
44 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 2359. 10,948. 11,170. 11,525. 15,081. 16,033. 17,379. 20,051. 21,410. 22,759. 23,544. 24,430. 25,998. 27,798. 27,855. 29,808. 30,213. 30,930. 33,367. 35/490, 40,659. 44/458. 53,302. 53,839. 53/977. 55,032. 56,837. 56,879. 59,221. 60,151. 63,875. 64,065. 65,02. 67,720. 68,313. 71,201. 72,334. 75,006. 79,045. 80,021. 80,330. 85,928. 89,577 und 92,566.
53 Gewinne zu 500 Thlr. fielen auf Nr. 1433. 1521. 5152. 6370. 7116. 10,040. 10,118. 11,295. 11,508. 12,582. 15,415. 16,140. 17,548. 25,242. 27,680. 27,834. 27,911. 28,146. 28,400. 28,884. 30,757. 32,994. 38/223. 38/882. 40,296. 40,399. 43,923. 46,471. 48,887. 50,277. 50,949. 51,287. 54,108. 54,306. 61,259. 65,757. 66,124. 68,769. 69,890. 70,585. 72,964. 76,871. 79,649. 79,811. 80,460. 80,988. £4,166. 85,149. 86,728. 88,577. 88,976. 91,782 und 94,014.
78 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 583. 863. 2398. 3660. 4301. 7477. 12,797. 13,683. 14,177. 14,663. 14,743. 14/852. 16,045. 19,136. 19,614. 21,749. 23,714. 25,390. 25,513. 26,191. 28,766. 29,004. 29,876. 30,574. 30,838. 31,594. 32,368. 32,632. 34/917. 37,656. 37,732. 41,158. 41/462. 41,718. 41,933. 42,634. 45,795. 46,053. 48,800. 49,836. 49,973. 51,107. 51,305. 52,146. 53,756. 54,338. 57,691. 57,895. 58,288. 58,410. 60,048. 60,323. 60,366. 60/941. 61,980. 70,446. 71,887. 73,307. 73,875. 75,752. 76,051. 76,508. 78,634. 78,678. 79,363. 80,232. 80,863. 82,632. 83,361. 84,104. 84,133. 84,204. 84,239. 84,892. 86,315. 89,415. 92,962 und 93,329.
Berlin, den 18. April 1863,
Königliche, General-Lotterie-Direction.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Betann1imachuUng
Nachdem die betbeiligten Ministerien die Bestimmungen wege Begünstigung der für die bevorstehende internationale landwirth, schaftlihe Ausstellung in Hamburg bestimmten Sthaugegenstände vollständig getroffen haben, is es im Junteresse des betheiligten Publi. fums, dem nur noch die Zeit bis zum 1. Mai d. T: zur Anmeldung frei bleibt, angemessen, die durch drei verschie- dene Cirkular - Verfügungen den Vorständen der landwirth schaftlichen Central- und Haupt - Vereine nach und nah mitgethei[- ten und in den Annalen der Landwirthschaft in den Königlich preußischen Staaten publizirten bezüglichen Anordnungen , übersicht- li zusammengestellt, unmittelbar zur öffentlichen Kenntniß zy bringen. i ? L Für den Eisenbahn-Transport getroffene
Bestimmungen.
Á: “Jin Allgemeinen (für Staats- und Privat-Bahnen).
_Es ist Vorsorge getroffen , daß alle Schautbiere nur in gehörig desinficirten Viehtransport-Wagen befördert werden.
B. Auf den Staats - Eisenbahnen.
1) Es werden für Maschinen, Geräthe und Werkzeuge, so wie Pferde und Vieh dieselben Ermäßigungen eintreten, welche für Sendungen zu derartigen inländishen Ausstellun- gen eingeführt worden sind, mithin:
a) für Maschinen, Geräthe und Werkzeuge für den Hin- wie Rück- Transport nur der halbe tarifmäßige Frachtsaß, jedoch nicht unter 3 Pf. pro Centner und Meile, zur Erhebung kommen, gleichviel ob diese Gegen- NeaNe in vollen Wagenladungen aufgegeben werden oder nicht ; für Pferde und Vieh zwei Drittel des tarifmäßi- gen Frachtsazes (niht wic zua die Hälfte, weil der in Rede stehende Frachtsay im, Vergleiche zu- den ent- sprechenden Sätzen der Privatbahnen {hon an und für si erheblich niedriger ist), während gleichzeitig den Beglei- tern des Viehs die Benuzung der 3. Wagenklasse, resp. der Viehwagen gegen Lösung eines Billets
_zur 4. Wagenklasse gestattet ist.
&Ux Getreidearten, Sämereien und sonstige Pro-
duftte der Landwirthschaft und Thierzucht wird der
Frachtsag der. niedrigsten Wagenladungs - Klasse
des Lokal-Tarifs erhoben.
j Auch ad 1b. und ad 2 mat es feinen Unterschied, ob
solche Gegenstände in vollen Wagenladungen aufgegeben werden oder nicht.
Behufs der Kontrole. zur Verhütung mißbräuchlicher Be- nußung dieser Vergünstigungen is unter Anderem die volle tarifsmäßige Fracht für den Hintransport zu entrichten, wogegen bei dem Rüccktransporte die. Versender gegen eine Bescheinigung des Ausstellungs - Comité's, durch welche nachgewiesen wird, daß die Gegenstände wirklih zur Schau ge- stellt gewesen sind, nur #5 des Tarifsazes. für die Rückfahrt zu bezah- len, resp. freien Rütransport oder die sonst entsprehende rechnungsê- mäßige. Ausgleichung zu gewärtigen haben. |
Rücksichtlih der Rhein-Nahe-Bahn darf vorausgeseßt wer- den, daß der Verwaltungs - Aussc{uß fich mit den entsprechenden Frachtermäßigungen cinverstanden erklären wird.
C. Auf den unter Staatsverwaltung stehenden
Privatbahnen.
__An die Königlichen Directionen derselben ist in gleichem Sinne wie zu B an die der Staats - Eisenbahnen — die Zustimmung der Gesellshafts-Deputationen vorausgeseßt — verfügt worden.
1 D. Auf den Privat-Bahnen.
Hier soll, so viel verlautet, überall der freie Rücktraänsport bewilligt sein, Übrigens is den Königlichen Eisenbahn-Kommissariaten für alle Fälle aufgegeben , auf die Einführung ähnlicher Vergünsti- gungen wie bei den Staatseisenbahnen hinzuwirken.
E. Die Controle wird — abgesehen von dem zu B. Bemerkten — auf denjenigen Bahnen, wo der Rücktransport frei ist, der Regel nach auf Grund der bloßen Bescheinigung des Ausstellungs-Comité’s erfolgen ; dagegen müssen auf denjenigen Bahnen, auf welchen Hin- und Rütransporte zu ermäßigten Säßen stattfinden , die Ausstellungs-Gegenstände für den Hintransport als solche im Frachtbriefe bezeichnet und an das Ausstellungs-Comité adressirt, für den Rüccktransport dur eine Bescheinigung des Comités und durch Production des Fracht- briefes, der zum Hintransport diente, legitimirt sein.
F, Sinfihtlich der gewünschten sofortigen Rücksendung der Schauthiere nah dem Schlusse der Ausftellung wird den Ausstellern überlassen bleiben müssen , sich frühzeitig mit den einzelnen Bahnverwaltungen wegen rechtzeitiger Heranschaffung der für bestimmte Tage und Transporte zu bestellenden Betriebs-
TAT
mittel in Verbindung zu segen, da mit Rüsicht auf die Bedürfnisse des regelmäßigen Verkehrs und die bestmögliche Ausnuzung der Betriebsmittel es nicht angänglih erscheint, im Voraus für der Zeit nah nit näher bestimmte Transporte Betriebsmittel in Bereitschaft zu halten. Indessen soll dafür gesorgt werden, daß sich die einzelnen Bahnverwaltungen in Gestellung der nöthigen Betriebsmittel unter- stützen.
Il Für die Zollabfertigung getroffene Bestimmungen.
A. Der zollfreie Wiedereingang
für alle von der Ausstellung zurükkehrende Gegenstände soll zwar prinzipiell davon abhängig sein , daß die Identität der Gegenstände von dem Hauptamte des Versendungsortes durch spezielle Re- vision und Verzeichnung und, so weit thunlich, durch Anlegung von Bleien oder Siegeln festgehalten worden ist, um jedoch die Betheili- gung an der Ausstellung zu erleichtern, soll von der amtlichen Be- zeichnung der zu versendenden Gegenstände unter nachstehenden Maß- gaben Abstand genommen werden :
Der Versender hat dem Hauptamte des Versendungsortes oder, wenn er es vorzieht, dem Aus8gangszollamte eine Dekla- ration über die zu versendenden Gegenstände, in welcher diese nach Art und Beschaffenheit speziell bezeichnet, — die Thiere genau be- shrieben — sind, unter gleichzeitiger Gestellung der Gegenstände, in duplo vorzulegen. Der Declaration is das von dem Comité für die Hamburger Ausstellung ausgefertigte Certisikat beizufügen. Die Gegenstände werden demnächst von dem betreffenden Amte so weit revidirt, als erforderlich ist, um von der Richtigkeit der Anmeldung Ueberzeugung zu nehmen. Die Netto-Verwiegung der Ma- shinen und Geräthe kann unterbleiben. Die Uebcrein- stimmung des Befundes mit der Declaration wird auf beiden Exem- plaren der lehteren bescheinigt. Ein Exemplar bleibt - bei dem be- treffenden Amte, das zweite erhält der Aussteller nebst dem Zu- sassungs - Certificate zurück. Findet die Revision beim Haupt- amte des Versendungsortes Statt, \o fertigt dieses die Gegen- stände vorschriftsmäßig zum Ausgange ab. Geschieht die Revision beim Aus8gangszollamte, #so wird die Ausfuhr von diesem fontrolirt. Der Wiedereingang muß über dasselbe Amt erfolgen, bei welchem die Revision zur Ausfuhr stattgefun- den hat. Es is} dabei eine Bescheinigung des Ausstel- lungs-Comité’s oder des Bevollmächtigten desselben dahin vorzulegen, daß die Gegenstände unverkauft von der Hamburger Ausstellung zurückommen. Ergeben si bei der Vergleichung wit der Ausfuhr - Anmeldung keine begründeten Zweifel gegen die Jdentität, so werden die Gegenstände zollfrei ab-
elassen. 7 R Zulässigkeit der Abfertigung in der oben angedeuteten Meise bei dem Ausgangszollamte beschränkt sih für jeyt auf diesseitige Aemter und wird eine weitere Bekanntmachung ergehen, wenn diese Abfertigung auch bei dem Königlich hannöverschen Haupt- zollamte in Harburg sollte stattfinden können.
Landwirthschaftlihe Produkte, welche, wie Sämereien, einem ganz geringen Eingangszolle unterliegen und die Festhältung der Identität nicht zulassen, sind von der Begünstigung cines zoll- freien Wiedereinganges Überhaupt ausgeschlossen.
B. Ausgangszollpflichtige Gegenstände werden zollfrei zum Ausgange verstattet, ohne daß dabei die Wieder- einfuhr zur Bedingung gemacht wird, sofern ihre Bestimmung für die Ausstellung glaubhaft nachgewiesen wird. j
Bei allen diesen Abfertigungen , sowohl beim Aus- als beim Viedereingange tritt jede noch sonst zulässige Erleichterung ein.
Berlin, den 15. April 1863.
Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
von Selchow.
Preußische Bauk.
Bekanntmachung. j In Gemäßheit des §. 112 der Bank-Ordnung vom 9. Oktober 1846 is von mir die Errichtung ciner Kommandite der Preußischen Bank in Aachen beschlossen worden. Ueber den Geschäftsumfang und die Eröffnung derselben wird das Haupt-Bank-Direktorium das Nähere bekannt machen. Berlin, den 16. April 1863. L : Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Chef der Preußischen Bank, s von Jyenplißt.
_ Verlin, 18. April. Se. Majestät der König haben Allergnä- digst geruht : dem Major von Cohausen, aggregirt dem Stabe des Ingenieur - Corps und kommandirt bei der Bundes - Militair- Commission, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Majestät ibm verliehenen Ritterkreuzes der Ehren - Legion
¡ zu ertheilen.
Personal-Veränderungen in der Armee.
Dffiziere, Portepee - Fähnriche 2c.
A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.
Den 7, April.
v. Seydliß, Oberst und Commdr. des 4. Brandenburg. Juf. Regts. Nr. 24, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 20. Inf. Brig., v. Stahr, Oberst und Commdr. des 1. Ostpreuß. Gren. Regts. Nr. 1, unter Stellung à la snite dieses Regts., zum Commdr. der 5. Jnf. Brig, v. Schmid, Oberst und Commdr. des 1. Pos. Jnf. Regts. Nr. 18, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Commdr. der 25. Inf. Brig. ernannt. Gr. v. Hacke, Oberst u. Commdr. des Schles. FÜs. Regts. Nr. 38, in gleicher Eigenschaft zum 4. Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 24 verjeßt. von Beeren, Ob. Lt, vom 2. Thür, Inf. Regt. Nr. 3, mit der Führung des 1. Oftpreuß. Gren. Regts. Nr. 1, unter Stellung à ha suite desselben; v. Kettler, Oberst - Lieut. vom 5. Westfälischén Jnfant. Regt. Nr. 53, mit der Führung des 1. Pos. Inf. Regts. Nr. 18, unter Stellung à la suite desselben, v. Wißleben, Oberst - Lieut. vom 4. Westfäl. Jnf. Regt. Nr. 17, mit der Führung des Schles. Füs. Regts. Nr. 38, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Hontheim, Major vom Garde-Kür. Regt, zum Commdr. des Magdeburg. Kür. Regts. Nr. 7 ernannt. von Doering, Ob. Lt. à la suite des Generalst :bes der Armee und Direktor der Kriegs\chule in Potsdam, in das 9. Westfälische Infanterie-Regiment Nr. 953, Dallmer, Major vom 8. Westfälischen Jnfanterie - Re- giment Nr. 5, in das 4. Westfälishe Jnfanteric - Regiment Nr. 17, Grolman, Major vom 4. Westf. Jnf. Negt. Nx. 17, als Commdr. des Füs. Bats. in das 8. Westf. Inf. Regt. Nr. 57 verseßt. v. Franken- berg-Ludwigsdorff, Major vom 4. Westf. Jnf. Regt. Nr. 17 und kommandirt zur Dienstl. bei dem 4. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 30, diesem Regt. aggr. v. Quoß, Hauptm. u. Comp. Chef vom 1. Ostpr. Jäger-Bat. Nr. 1, unter Beförderung zum Major in das 4. Westf. Jnf. Regt. Nr. 17 verseßt. v. Studniß, Oberst vom 1. Schles. Gren. Kegt. Nr. 10, dem Regt. aggr. v. Miel eçki, Hauptm. und Komp. Chef vom 4. Niederschles. Jnf. Regt. Nr. 51, unter Beförderung zum Major, in das 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, v. Borries, Ob. Lt. vom Generalstabe der 15. Div., in das Westfälische Füsilier Regiment. Nr. 37 versezt. Heineccius, Haupt- mann von der Garde-Artillerie Brig., zum Kompagnie- resp. Batterie- Chef ernannt. Grell, von Sameß ki, Pr. Lts. von ders. Brig., zu Hauptl., Einbec, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. Munther, Sec. Lt. à la suite der Garde - Art. Brig. und von der Geneuv eit e e unter Beförderung zum Pr. Lt., in die Garde-Art. Brig., v. Mer kag 1, Sec. Lt. von der Garde - Art. Brig. , unter Stellung à la suite derselben, zur Feuerwerks-Abth. verseßt. v. Dewih, Hauptm. von der Pomm. Art. Brig. Nr. 2, zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Herrfahrdt, Pr. Lt. von ders. Brig., zum Hauptm., Sonnenberg, Sec. Lt. von ders. Brig., Knobbe, Sec. Lt. von der Brandenb. Art. Brig. Nr. 3, zu Pr. Lts. be-
fördert. Den 8. April. ° y Reußner, Sec. Lt. von der 2. Jng. Jnsp., zum Pr. Lt, befördert. Den 10. April. ; Tücksen, Sachsenröder, Richter, Koch, Freiherr von Do- beneck, Feldjäger vom reitenden Feldjäger - Corps, der Charakter als Sec. Lt, verliehen. Oppermann, Port. Fähnr. vom Pomm. Jáäger-Bataillon Nr. 2, zum Sec. Lt. befördert und zum Brandenb. Jäger-Bat. Nr. 3 ver- sezt. v. Prittwig- u. Gaffron, Pr. Lt. vom 1. Garde - Regt. 3. F. zum Hauptm. u. Comp. Chef, v. Weiher, Sec. Lk. von dems. Regt. zum Pr. Lt, v. Wolffradt, Unteroff. vom 4. Garde-Regt. z. F., zum Port. Fähnr.,
“Gr. v.Kanig,v. Mirbach, Prt. Fhnrs. v. 1. Garde-Drag. Rgk.,zu Sec, Lts. bef.
v. Sanden, Port. Fähnr. vom ier Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, zum 1, Magdeb. Jnf. Regt. Nr. 26 verseht. Springer, Gefreiter vom 1. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 1, zum Port. ¿Fähnr., v. Scha ck, Sec. Lt. vom 5. Ostpr. Juf. Regt. Nr. 41, zum Pr. Lt. j Quassowski, Port. Gähnr. vom 3. Ofipr. Gren. Regt. Nr. 4, zum Sec, Lt., v. d. Mülbe, Pr. Lt: vom 4. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 5, zum Hauptmann und Comp. Chef, Halbach, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Sternberg, Unteroff. vom 5. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 42, zum Port. Fühnr, Petersen, Pr. Lt. vom 2. Pomm. Gren. Regt. (Colberg) Nr. 9, zum Hauptm. und Komp. Chef, Hoffmüller, Pr. Lt. vom 6. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 49, unter Versezung zum 2 Westf. Jnf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), zum Hauptm. und Komp. Chef, Frhr. v. Bonigk, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Chaghnian, Vir, Li; vom 7. Pomm. Inf. Negt. Nr. 54, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Stöphasius/, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Pape, Port. Fähnr. von dems. Régt., zum Sec. Lt. befördert. v. Haas, Major vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nx. 49, in das 8. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 61 versegt. v. Delißye Hauptm. und Comp. Chef vom à. Pomm. Inf. Regt. Nr. 21, unter Versezung zum 6. Pomm. Juf. Regt. Nr. 49, zum Major befördert. v. Wolff, Hauptm. u. Comp. Chef vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nx. 6 in das 4. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 21 verfegt. Bar. v. T\cham m és Pr. t. vom 8. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 61, zum Hauptm. u. Comp. Chef, Gerhard, Sec. Lt. von dems. Regt., v. Mün chow/ Sec. Lt. vom Kür, Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2, zu Pr. Lts, v. Enckevort, Port. Fähnr. vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, zum Sec. Lk. befördert. v. Rozy gti Manger, Sec. Lt. vom 5. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 42, in das 3. hei Inf. Regt. Nr. 29 verseht. v. Klinguth, v. Leithold, Sec. Lis, voin Leib-Gren. Regt. (1. Brandenb.) Nv. 8, zu Pr. Lts. P aasitel, ori, Fähnr. vom 3. Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 20, v. Hake, Port. ahne. vom 8. Brandenb. Jnfant. Regiment Nr. 64, zu Seconde - Lieutenants. v, Köller, Seconde - Lieutenant vom Brandenburg, Kürassiex - Regiment (Kaiser Nikolaus 1. von Rußland) Nr. 0, zum Pr. Lt, befördert. v: D a janowsky, Rittmeister vom Brandenburg. Hus. Regt. (eten e Bt
Nr. 3, zum Escadr. Chef ernannt. v. Neuman n, Unteroff. vom rant denburg. Drag. Regt. Nr. 2, zum Port. Fähnr., Gr, v. Harden berg,
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