822 j Perschkenstein über Zedliß, Ogen, Tarnauer Feldmark, Kamnig, 4
p engee mit fünf Prozent jährlih in gleicher Münzsorte mit jenem Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rük- gabe der ausgegebenen Zins-Coupons, beziehungsweise dieser Schuldverschrei- bung, bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Grottkau und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit bei der Provinzial- Siliokelle in Breslau , jedoch nur während eines halben Jahres nach der älligfkeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- bung sind auch die dazu gehörigen Zins-Coupons der späteren Fälligkeits- Termine zurückzuliefern. Kúr die fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzablungs-Termine nicht erhoben werden, fo wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- verschreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts - Ordnung Theil 1. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Grottkau. i /
Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden, Doch soll demjenigen , welcber den Verlust von Zins - Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei- bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs- frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins- Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zwölf halbjährige Zins - Coupons bis zum Schlusse des Jahres ... ausgegeben, Für die weitere Zeit wer- den Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe ciner neuen Zins-Coupons - Serie erfolgt bei der Kreis- Kommunal - Kasse zu Grottkau gegen Ablieferung des der älteren Zins- Coupons - Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons crfolgt die Aushändigung der neuen Zins - Coupons - Serie an den Jnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Dux Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Déssen zu! Urkunde haben wir diefe Ausfertigung unter unserer Unter- rift ertheilt.
Grottkau; den .
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Grottkauer Kreise.
Provinz Schlesien) Regierungsbezirk Oppeln. Zins8-Coupon zu der Kreis - Obligation des Grottkauer Kreises. T a aüe: As - «A E ee Thaler zu SNETITOIA UOGT / » aaadiegorsa Thaler Silbergroschen.
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Der Jnhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ten bis TeSD,.. Von .. . ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis - Obligation für das Halb- jahr vom bis mit (in Buchstaben) Ihalèr ..,.. Silber- groschen bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Grottkau und bei der Provinzial- Hülfskasse zu Breslau. Grottkau, den ten Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im Grottkauer Kreise. Dieser Zinscoupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit; vom Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet , erhoben wird. Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. T gel-o n zur Kreis - Obligation des Grottkauer Kreises.
Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Kreises
Proz Kinsfen die te Serie Zins - Coupons für die 5 Jahre 18... bis 18... bei der Kreis - Kommunal - Kasse zu Grottkau, so wie bei der Provinzial- Hülfskasse zu Breslau, sofern von dem Junhaber der Obligation ‘nicht recht- zeitig Widerspruch erhoben ist, Grottkau, den... ten Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im Grottkauer Kreise.
Prozent
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Allerhöchster Erlaß vom 16. März 1863 — betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer von dem Kreise Grottkau im Regierungsbezirk Oppeln beshlossenen cchausseemäßigen Straßenlinien.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise Grottkau im Regierungsbezirk Oppeln beschlossenen hausseemäßigen Ausbau und die Unterhaltung folgender Straßen- linien: 1) zur Verbindung von Grottkau mit Münsterberg: von dem Bahnhofe bei Grottkau durch Halbendorf, Voigtsdorf;, Würben, Gührau bis an die Grenze des Kreises Strehlen; 2) zur Verbindung von Strehlen mit Neisse: von der Neisse-Münsterberger- Straße bei Kamnig über das Vitriolwerk, Glaesendorf bis an die Grottkau- Strehblener Kreisgrenze bei Schreibendorf; 3) zur Verbindung von Neisse mit Münsterberg: von der Neisse-Grottkguer Kreisgrenze hinter
Schüßendorf bis an die Münsterberger Kreisgrenze; 4) zur Verbin. dung von Ottmachau mit Münsterberg : von Ottmachau Über Nitter. wiß, Starrwig in die Chaussee zwischen Zedliß und Ogen; 5) zur Verbindung von Grottkau mit Falkenberg: von Grottkau bis an die Kreisgrenze in der Richtung auf Falkenberg, genehmigt habe,
verleihe Jch hierdurch dem genannten Kreise das Expropriations- [ Grundstücke,
recht “für die zu diesen Chausseen erforderlichen imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee - Bau- und Unterhaltungs - Materialien nah Maßgabe der für die Staats Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zu- gleih will Jh dem Kreise Grottkau gegen Uebernahme der künf- tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Er: hebung des Chausseegeldes nah den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ- lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlihen Vor- schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats - Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld - Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestim- mungen wegen der Chaussce-Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß if durch die Geseßz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 16, März 1868. z
Wilh elm.
von Bodelshwingh. Graf von Jhenplißg.
An den Finanz-Minister und den Minister für® Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Finanz-Minifterium.
Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 127. König- licher Klassen - Lotterie fielen zwei Hauptgewinne von 10,000 Thlr. auf Nr. 1419 und 2921. 2 Gewinne zu 5000 Thlr. auf Nr. 48,189 und 62,804. 5 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 6736. 13260. 14065. 31321 und 60551.
_AS8 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 4187. 7066. 7261. 9653. 9689. 12/080, 15,044. 21,870, 24,0058. 24/900; 20,000), Z1L08. 27/939. 30,911. 33,267. 41,754. 49,172. 49,623. 51,560. 54/943. 98/134. 59,141, 59,493. 59,717. 60,419, 64,329. 64,876. 65,240. 65,267. 67,536. 67,762. 68,619, 71,099. 72,314. AOLLQL, (M, 75/039. 77,323, 78,064. 80,151. 81,409. 83,142. 83,448. 83,899. 87,189. 88,496. 90,998 und 93,361.
92 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 3135. 3728. 6039. 11,007. 10/4100. 10/000. 15/002. 15/24. GAZA GLCAI, 23,087. 23,104, 24/596. 29,492, 29,965. 31,799. 34,197. 35/733. 37,570. 37,694. 41,403. 45,330. 45,338. 47,799. 65,816. 65,830. 66,514. 66,853. 67,494. 68,140. 71,572. 72,749. E 75,416. 77,841. -78,418. 15,902. 85/943. 93,490, "und
1209.
_66 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 302. 8035. 8580. 9326. 10,870. 12,786. 16,184. 16,897. 17,009. 20,372. 21,054. 23,461. 24,326. 26,326. 27,050. 27,532. 28,542. 29,848. 33,136, 33,994. 37,393. 38,512. 41/472. 43,164. 44,563. 44,803. 47,370. 48,479. 49,133. 51,223. 51,548. 52,380. 53,299. 54,021. 55,184. 55,492. 58,202. 58,374. 59,530. 59,725. 62,875. 64,140. 65,442. 66,406. 66,993. 68,867. 69,516. 71,561. 73,229. 73,823. 76,046. 76,448. 78,599. 79,413. 79,860. 81,364. 81,443. 84,096. 85,258. 86,843. 87,188. 87,607. 87,934. 89,930. 90,995 und 94,349. Berlin, den 28. April 1863.
Königliche General-Lotterie-Direction.
22,291. 35,457. 49,946.
Haupt-Verwaitung der Staatsschulden.
Bekann i & chuUn g; betreffend die 14te Verloosung von Niederfcchlesi#ch - Märkishen Eisenbahn -Prioritäts - Actien Ser. I. und Il.
In der heute öffentlih bewirkten 14ten Verloosung von Prio-
10,045.
T E ee mar d m r ernt pr ae R L p P R E es C2 R L A b D D EIE C TS E E: = A S R E A a E
823
ritäts-Actien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn sind die in dem nachstehenden Verzeichnisse (a. ) aufgeführten Nummern gezogen
worden. d ) Dieselben werden den Besißern mit der Aufforderung gekündigt,
den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Actien nebst den dazu gehörigen niht mehr zahlbaren Zins-Coupons Ser. 111. Nr. 2 bis 8 und Talons vom 1. Juli d. J. ab, in den gewöhn- lichen Geschäftsstunden bei der Hauptkasse der Niederschlesisch - Mär- kischen Eisenbahn hierselbst zu erheben.
Der Betrag der etwa fehlenden Zins-Coupons wird vom Kapitale
gekürzt. j ï dignreA j t lag Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung dieser Prioritäts-
Actien auf. i 4 Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten und noch rück-
ständigen, in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Prioritäts- Actien hierdurch wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.
Berlin, den 8. April 1263.
Haupt - Verwaltung der Staatsschulden.
von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
a,
Ber Ut h der in der 14ten Verloosung gezogenen, durch die Bekanntmachung der Königlichen Haupt-Verwal- tung der Staats\hchulden vom 8. April 1863 zur baaren Einlösung am 1. Juli 1863 gekündigten Yrioritäts-Actien Ser. 1. und Il, dér Niederschle \i\ch-Märkischen Eisenbahn.
Abzuliefern mit Zins-Coupons Ser. 11. Nr. 2 bis 8 nebst Talons.
Serie I. à 100 Thlr.
Nr. 10,324 bis 10,344. 10,346 bis 10,354. 11,428 bis 11,437. 14,212 bis 14,218. 14,235 bis 14,243. 16,818 bis 16,822. 16,829 bis 16,849. 17,010 bis 17,028. 17,030 bis 17,040. | 20,857 bis 20,859. 20,861 bis 20,887. 22,317 bis 22,321.
|
|
11,407 bis 11,426. 14,220 bis 14,233. 16,824 bis 16,827.
22323 bis 22,335. 22,337 bis 22,348. 26,074 bis 26,080 26,082 bis 26,097. 233 Stü über 23,300 Thlr. Serie 'II, à 625 Thlr. Ó | 9840 bis 9843. 9846 bis 9874. 9876 bis 9880. 9582 bis | 9891. 10,293. 10,294. 10,296 bis 10,306. 10,308 bis 10,313. 10,315 bis 10,343. 11,558. 11,560 bis 11,596. | 211/009 bis 21,021. 21,023 bis 21,039, 184 Stü über |
11,500 Thlr. |
| mit dem 1. Juli d. J.
Ser. IT. à 624 Thlr. Nr. 12,787. 12,803. 12,810. 12,811. 12,884. 12,886. 12,905. 12,921. 13,779. 13,751. 20,962.
Berlin, den L. April 1863.
12,887.
Königl. Hauptverwaltung der Staatsschulden, von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
I ichramt liches.
Preußen. Berlin, 28. April. Seine Majestät der König empfingen heute früh gegen 10 Uhr den Leibarzt Dr. Böger,; sodann den Vortrag des Polizei - Präsidenten und hierauf den des Militair-Kabinets. Nach Beendigung desselben nahmen Se. Majestät die Meldung des von längerer Krankheit wieder genesenen Kaiserlich russischen Militairbevollmächtigten General - Adjutanten Grafen von
| Adlerberg entgegen, fuhren spazieren und dinirten um 5 Uhr allein.
Sachsen. Gotha, 26. April. Jn der gestrigen Sihung des Landtags wurde der eingegangene höchste Erlaß mitgetheilt, in welchem die Staatsregierung den Beschluß, daß die Aufstellung des Normallectionsplanes so wie die Einführung , beziehungsweise Beseitigung von Lehr - und Lesebüchern nur mit Zustimmung des Landtags erfolgen darf, als einen Eingriff in die Rechte des Herzogs erklärt und gegen den Jnhalt desselben mit dem Antrage remon-
| strirt, daß die Angelegenheit nochmals zur Berathung komme.
Neuß. Gera, 25. April. Das legte Stücf der Gesehsamm-
| lung enthält die neue Gewerbeordnung, welche mit dem 4, Juli
d. J. in gesehliche Wirksamkeit tritt j (ein Geseh, die für den Wegfall innungsmäßiger Verbietungsrechte zu leistende Entschädigung be- treffend und einen, auf gewerbliche Verhältnisse Bezug habenden Nachtrag zu der diesseitigen Gemeindeordnung. Jm wvorvorigen Stück wurde das deutsche Handelsgesehbuch nebst einer Einführungs- Verordnung publizirt. Alle diese Gesehe, resp. Verordnungen, sollen in Kraft treten.
Bayern. München, 25. April. Der von unserer Regie- rung, als Bevollmächtigter der Regierungen des süddeutschen Münz- vereins , einerseits und der Herzoglichen Regierung von Sachsen- Coburg und Gotha andererseits am 9. Januar d. J. abgeschlossene und seitdem ratifizirte und ausgewechselte Vertrag über den Anschluß des Herzogthums an den süddeutschen Münzverein wurde gestern im Regierungsblatt publizirt. Nach demselben tritt das Herzogthum Coburg dem Münzvertrag vom 7. August 1859 mit der Verbindlichkeit bei, die Bestimmungen desselben in allen Punkten zu vollzichen und vollziehen zu lassen. 5 | i
Se. Majestät König Ludwig wird am 6. Mai von Nizza wieder hier eintreffen und der Enthüllung des Schillerstandbildes am 9. Mai beiwohnen. (Bayer. Ztg.)
Hesterreih. Wren, 27. April Nath der »General-Kor-
| respondenz aus Oesterreich» hat auch das britische Kabinet mittelst Cir- ' cularnote vom 22. d. M. die deutschen Höfe eingeladen, den Schritten
Berri nt)
aus früheren Verloosungen noch Märkischen Eisenbahn Actien Ser. I. und II.
der
Nieders{chlesi#}ch - - Prioritäts-
Zehnte Verloosung. Ser, 1. à ‘100 Zblr. Nr. 13,931. 23,207. 23,215. 23/871. 23,872. Ser. 110 V2 U. Nr. 10,735. 10,801. 10,832. 10,837. 18,731. 18,767. Elfte Verloosung. Ser. 1, à 100 “Thir. 7 Nr. 1466. 1467. 4032. 4034. 4035. 4045. 4156. 4165. 7769,
7770. Ser. 11, à 625 Thlr. Nr. 16,207. 18,979. 18/980. 18,988. JZwölfte Verloosung. Ser. I. à 100 Thlr. 7 Nr. 763. 766. 770. 775. 786. ‘790. 1193. ‘5950. 18/591. 18/594. Ser. 1I. à 625 Thlr. f: Nr. 8500. 8788. 8809. 15,603. 18,879. 18,889. Dreifehnte Verloosung. Ser. I. ‘à 100 Thlr. dg Nr. 2426. 4735. 4745. 4746. 4748. 4757. 4759. 8331. €661. 8663. 8668 bis 8673. 8678. S683. 22,471 bis E: 22,475. 22,476. 22,491. 22,493. 22,501. 24,941. 24,976. 26/252. 26,253. 26,255. 26,267. 27,990 bis 27/532. 27,534. 27/939.
rück ständigen
" der Mächte beim Petersburger Kabinet sich anzuschließen.
Frankreich. Paris, 26. April. Der gesehgebende Körper hat gestern in der Fortsehung der Budgetberathung ‘die Budgets der Marine- und Kolonial-, so wie des Unterrichts- und Kultus-Ministe- riums genehmigt. Jn Beziehung ‘auf den öffentlichen Unterricht ent» spann ‘sich eine längere Debatte, an welcher sich namentlich Larra- bure, v. Perpessac und Jules Favre betheiligten. Larrabure will cinen secundairen Unterricht eingeführt wissen, in welchem die flassi- {hen Studien mehr denen ‘der lebenden Sprachen , der ‘Naturwisjen- haften, den körperlichen Uebungen , urz, allen den Zweigen des Wissens, die ‘dem praktischen Leben näher steben, Plag machen. Er chreibt diesem Uebermaß der klassischen Studien unter Anderem einen verderblichen Einfluß zu, indem durch die Unmöglichkeit , die so ge- bildeten jungen Leute ihren Ansprüchen gemäß zu verwenden j Un- zufriedenheit und die Keime zu Revolutionen ausgesäet werden. Herr ‘v. Perpessac dringt besonders darauf, daß man den jungen Leuten die Ehrfurcht vor ihren Pflichten, vor dem Oberhaupte des Staates einpräge und sie beléhre, warum fie ihn lieben und ehren müssen; auch solle man ‘sie die Liebe zum Vaterlande lehren. Herr Jules Favre protestirt gegen Larrabure's Behauptung, daß der zu freigebig ertheilte klassische Unterricht schädliche Justinkte wecke, daß aus ihm die Unzufriedenheit und verderblichen Leidenschaften ent- springen. Er für seinen Theil fei der Meinung, ‘daß ein Land, welches \i{ch }tets dur die Pflege der Literatur, durch seine geistigen Arbeiten ausgezeichnet habe , wünschen müsse / daß cine höhere Er- ziehung mit der größten Liberalität ertheilt werde. Der Schluß der Budgetberathung wird zu Dienstag erwartet.