1863 / 104 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

dung. seiner Gurders ‘enen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Prati he, uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. enjenigen, welchen és hier an Delennlian fehlt, werden die Rechtsanwalte e e Licht und Stöpel und die Rechtsanwalte Relch und Naude zu Sachwaltern vörgeshlagen. Potsdam, den 22.

April 189. Königliches Kreisgericht. Erfte Abtheilung.

[1320] Bekanntmächung. In unser Firmenregister ist sub Kaufmann Abraham Hirsch Cohn, in Jnowraclaw, mit der Firma A. H. Cohn, / zufolge Verfügung vom 27. April 1863 an dem- selben Tage eingetragen worden. _ Inowraclaw, den 27. April 1863. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

Nr. 139 der Niederlafsung

[13418] Bekanntmachun g.

In dem Konkurse über das, Vermögen des Kaufmanns Paul Rvempler zu Glayz ift zur An- meldung der Forderungen der Konkurs-Gläubiger noch eine zweite Frist | ad 1

bis zum 18. Mai d. J-/ einschließ li ch festgesezt worden. L ,

Die Gläubiger ; welche ihre Ansprüche noch nit angemeldet haben , werden aufgefordert, die- selben, sie mögen bereits rechtshängig sein ‘oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns chriftlih oder zu Protokoll anzumelden. t /

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit

vom 2. April d. J. bis zum Ablauf der zweiten

rist angemeldeten Forderungen is

N T Montag, den 8. Juni 1863, _ Vormittags 9 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Felschér, im Terminszimmer Nr. 16 unseres Geschäftslokales anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen ‘Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Friften angemeldet ‘haben. ¿4 1136 n

Wer seine Anmeldung fchriftlich einreicht - hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu-

gen. :

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts- bezirke seinen Wohnsiz' hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaf- ten oder zur Praxis bei uns berechtigten auswär- tigen Bevollmächtigten ‘bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be- fannischaft fehlt werden die Rechtsänwalte Justiz- Räthe Leyfer, Richter und der Rechtsanwalt Obert zu Glay zu Sächivaltérn vorgeschlägen.

Glaß, den 23. Aptil ‘1863.

Königlichés ‘Kreisgericht. Erste ‘Abtkhéilurig.

[598] Ediktal-Citation.

Die auf der Feldmark Kuhwalk bei Jenners- dórf , Kreis Ostpriegitiz; belégene, Vol. T. Nr. 18 Fol. 69 ‘des Hypothekenbuchs ‘der Königlichen Kreis- gérihts+ Kommission zu Méyenburg über das Dorf Jennersdorf verzeichnête ‘Hufe Aer, ein Mánn- schn in der Familie Gätizlin, beabsichtigt der Erb- pächter und Schulze Gotthard Christian Wilhelm De ann Ganzlin ‘ju ‘Wahlsdorf bei Lübz in

ecklenburg - Schwêrin , ‘äls’ zeitiger eingetragener Lehnsbesizer, zu allödifiziren und hat zu diesem Qweke einén Entwurf ‘zu dem Famnilienschlusse eingereicht. /

Mlle unbekannten Anwärter werden zu ‘einem Termine auf den 16. Juni d. J, Vormittägs 10 Uhr,

im hîesigén "Gerichtslokale

vor ‘dem Herrn "Kreisrichter Burchard mit der Aufforderung, ‘vor öder ‘in ‘dem Termine ihre Erflärungen über den zu errichtenden Fáämilien- {luß abzugeben, Und unter der Verwarnung vorgeladen, daß nach Ablauf des Termins der Ausagebliebene mit seinem Widerspruchsrechte werde präkludirt werden.

Wittstock, den 21. Februar 1863.

Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung,

864

295] : i [ loo ttabu ng unbekannter Erbet. In unserem Depositorio befinden sih folgende herrenlose Nachlaß-Massen :

a) des am 31. August 1684 zu Prodel gebor- nen und gerichtlich für todt erklärten Michael Schulze mit 21 Thlr. 7

b) des am 19. April 1860 zu Droyßig verstor- benen Nadlermeisters Friedrich Gustav Fischer, génannt Gilling, mit 323 Thlr.

c) des am 6. November 1861 zu Nonnewiß verstorbenen Knechts Friedrich Vetter aus Dobersdorf mit 14 Thlr.

Es werden daber alle Diejenigen, welche an diesen Massen Ansprüche zu haben vermeinen und insbesondere deren unbekannte Erben und Erb- nehmer aufgefordert, sich spätestens in dem auf

den 27. November d. J., Vormittags

114 Uhr,

in unserem Geschäftslokalé (Zimmer Nr. 4) vor dem Deputirten, Kreisrichter Wachsmuth, anbe- raumten Termine \{hriftlich oder persönlich zu melden und wweikere Anweisung zu etwarteh, widrigenfalls fie mit ihren Ansprüchen präkludirt werden und der Nachlaß als herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus anheimfällt.

Zeik, den 22. Januar 1863.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[941] Oeffentliche Vorladung.

Für Johann Christoph Ludwig Blauch, jetzigen Kolonisten zu Giesenhagen, steht auf dem, dem Bauer Johann Joachim Erdmann Blauch ge- hörigen, zu Beveringen belegenen, im Hypotheken- buche dieses Dorfes Vol. Il. Nr. 3 Fol. 17 ver- zeichneten Bauerhofe aus dem notariellen Kauf- vertrage vom 3. April 1850 ein Kaufgelder- rüstand von 800 Thlrn. Cour., zu 4 pCt. ver- zinslich , eingetragen. Diese Post ist laut nota- rieller Quittung des Gläubigers vom 18. Sep- tember 1862 getilgt, das Schulddokument aber zum größten Theil vernichtet, und es werden deshalb alle diejenigen, welche an diese Posi und das darüber ausgestellte Dokument als Eigen- thümer, Cessionarien , Pfand- oder sonstige Brief- inhaber Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefor- dert, diese innerhalb ‘dreier Monate und spätestens in dem auf

den 18. Juli 1863, Vormittags

i 11 Whr, an hiesiger Gerichtsstelle angeseßten Termine an- zumelden und zu bescheinigen , widrigenfalls sie damit präkludirt und ihnen ein ewiges Still- schweigen auferlegt, das bezeichnete Dokument aber für erloschen erklärt werden wird.

Prißwalk, ‘den 25. März 1863.

Königliche Kreisgerichts - Kömmission 1].

[570] Ediktalladung.

Es hat sich der Nachlaß des verstorbenen Webéer- fabrikaritén ‘Karl Gottlob Otto in Mülsen St. Jäcób welcher, ohne eine Handelsfirma ange- meldet zu habén, C. G. Otto gezeichnet hat als übershuldet herausgestellt. Die bekannten Gläubiger haben sich mit der nachgelassenen Wittwe, Henriette Friedericke Otto, zu Abwendung des raa S dahin verglichen, daß diese

en ehemännlihen Nachlaß zur aktiven und pas-

fiven Vertretung zu übernehmen sich verpflichtet hat, wenn die anzumeldenden Forderungen die Summe von 8500 Thlr. nicht übersteigen , ‘auch säminitlihe Gläubiger dem Abkommen beitreten und ‘dieselben sih mit 25 pro Cent begnügen, zu- gleich áuch beantragt, zu Befestigung dieses Ver- gleihs die unbekannten Gläubiger zur Geltend- machung ihrer Anforderungen und zur Erklärung über den Beitritt zu diesem Vergleich öffentlich vorzuladen.

Amtswegen wird solches hiermit bekannt ge- macht und werden zugleich die unbekannten Glâäu- biger ernannten Karl Gottlob ‘Otto's , wie nach Befinden, wenn der verhandelte Vergleich ‘nicht zu Stande kommén sollte, die bereits bekannten Gläu- biger geladen,

: den 18. Juli 1863, Vormittags um 10 Uhr , in Person oder durch

hinreichend legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger

geordneter Amtsftellé zu erscheinen , ihre Forde- rungen bei Strafe des Ausschlusses von der Masse, bez. bei Verlust der Rechtswohlthat der Wieder- einséhung in den vorigen Stand anzumelden und ge zu machen, ch auch über den vorliegen- en Vergleich unter der Verwarnung zu erklären, daß fié außerdem für einwilligend wérden erachtet werden, die angemeldeten Yorrerenaen zu beschei- nigen, mit dem bestellten Kontradiktor zu verfah- ren, zu beschließen, hierauf aber den 12, September 1863

der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides fich zu gewärtigen,

Zugleich wird, daferne der verhandelte Vergleich Annahme nicht fände und das Konkursverfahren einzuleiten, au fortzustellen wäre,

der 30. September 1863 als Verhörstermin angeseßt und werden sämmt- lihe angemeldete Gläubiger geladen, in diesem Termine Vormittags 10 Uhr ferrierweit an hie- siger Amtsstelle zu erscheinen , mit einander güt- lih zu verhandeln und sih da möglich zu ver- gleichen , wobei zu bèmerkeh , daß diejènigen, welthe in dén Termine nicht erscheinen, oder über Annahme des vorgeschlagenen Vergleichs sich gar nicht, oder doch nicht bestimmt erklären, für ein- willigend in die Beschlüsse der Mehrzabl zu et- atten find. Im Falle übrigens ein Vergleich

niht zu Stande käme, ist

der 17. Oktober 1863 als Jnrotulationstermiîn angeseßt worden und wird endlich : den 19, Dézember 1863

mit Publikation des Lokations-Erkenntnisses vet- fahren werden.

Auswärtige haben zu Annahme künftiger La- dungen Bevollmächtigte in hiesigem Amtsbezirke zu stellen.

Fürstl. Schönburg. Justizamt Hartenstein , am 19. Februar 1863.

Reumann.

[1322] Ediktalladung.

Von dem unterzeithneten Gerichtsamte if zu dem Vermögen des Wéberfaktors und Hausbésißzers Karl August Leuti allhier Amtswegen der Kon- kursprozeß eröffnet worden.

Es werden daher alle bekannten und unbekann- ten Gläubiger des Genannten andurch geladen, in dem auf

den 17. Juli 1863 anberaumten Liquidationsterm in Person oder durch gehörig legitimirte und, so viel die Ausländer be- trifst, mit gerichtlicher Vollmacht versehene Bevoll-

mächtigte, bei Strafe des Ausschlusses von der

Konkursmasse, so wie bei Verlust der ihnen etwa

: zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsezung | in den vorigen Stand, an hiesiger Gerichtsamts-

stelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden, zu bescheinigen und darüber mit dem bestellten Konkursvertreter, so wie nah Befinden der Prio- rität halbèr unter si rechtlich zu verfahren, bin- nen 6 Wochen zu béschließen und den 16. September 1863 der Bekanntmachung cines Präfklusivbescheides ge- wärtig zu sein, hiernächst den 15. Oktober 1863 des Vormittags 10 Uhr anderweit an hiesiger Ge- richt8amtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und womöglich ‘einen Vergleich zu schließen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht er- scheinen, oder über Annahme des in Vorschlag ge- brachten Vergleichs si niht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehrheit der Gläubiger werden geachtet werden, dafern jedoch ein Vérgleich nit zu Stande kom- men sollte, den 3. November 1863 der JTnrotulation der Akten zum Verspruche und den 30. Dezember 1863 der Bekanntmachung eines Locations-Erkenntnisses gewärtig zu sein. Auswärtige Liquidanten künftiger Ladungen und 5 Thlr. Strafe l iti Bee nigliches Gericht8amt Zschopau , den 25ften April 1863. id N Buchner,

aben zu Annahme erfügungen bei je evollmächtigte am hiesigen Orte

Beilage

365

Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

104.

Stationen.

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Dienstag den 5. Mai

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giltig vom 1. Mai

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Tepliß, im April 1863.

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Der für die Garniso des 8, Armee-Corps er Bettstellen von Eisen

Bekanntmachung.

n- und Lazareth- forderliche Bedarf von 400 sol im Wege der unbe-

\{ränkten Submission vergeben werden. Demgemäß haben wir auf

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Termin festgeseßt, zu | die Gebote rechtzeitig t der Aufschrift »Sub- ung von eisernen Bett-

Anschlüsse in Aussig an die Züge von Prag und Dresden

(resp. Wien und Berlin).

Qua 1. an den Personenzug Nr. Z, welcher um 7 U.

: 50 M. Abends von Prag abgeht, und um {1 U. 40 M. Abends in Bodenbach ein- trifft , dann an den Eilzug Nr. 1, welcher um 10 U. 34 M. von Prag abgeht und {1 U. 18 M. in Bodenbach eintrifft und an den Eilzug Nr. 2, welcher um 3 U. 10 M. von Bodenbach abgeht und um 5 U. 55 M. in Prag eintrifft, und an den Personenzug Nr. 4, welcher um 4 U. 30 M. früh von Bodenbach abgeht und um 8 U. 15 M. in Prag eintrifft.

Qua [II. an den Personenzug Nr. 5, welcher um 8 U. L 47M. fruh von Prag abgeht und um 11U. 48 M. Mittags in Bodenbach eintrifft und an den gemischten Zug Nr. 62.

an den Personenzug Nr. 6, welcher um 3 U. 12 M. Nachmittags von Bodenbach abgeht und um 6 U. 45 M. Abends in Prag ein- trifft und an den gemtschten Zug Nr. 61

j Qug V.

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Anschlüsse in Aussig an die Qüge nach

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Prag und Dresden

resp. Wien und Berlin).

Qua II. an den Personenzug Nr. 9, welcher um N 8 U. 17 M. früh von Prag abgeht und um 11 U. 48 M. Mittags in Bodenbach eintrifft und an den gemischten Zug Nr. 62. an den Personenzug Nr. 6, welcher um 3 U. 12 M. Nachmittags von Bodenbach abgeht und um 6 U. 45 M. Abends in Prag eintrifft und an den gemischten Zug Nr. O1, |

an den Personenzug Nr. 37 welcher um 7 U. 50 M, Abends von Prag abgeht und um 11 Ubr 40 Minuten Abends in Bodenbach eintrifft, dann an den Eilzug Nr 14, welcher um 10 U. 34 M. Abends von Prag abgeht und 1 U. 18 M. früß in Bodenbach eintrifft, dann an den Eilzug Nr. 2, welcher um 3 U. 10.--M. früß von Bodenbach abgeht und um 9 U. 55 M. früh in Prag eintrifft und an den Personenzug Nr. 4.

Qug IV.

Qug VI.

C Oer TUN

Von Eisenbahn-Gesellschaft

priv, Aussig- Teplizer

| stellen« versehen und die Forderung deutlich in | Buchstaben enthaltend ; einzureichen haben. Im gedachten Lokal liegen die Lieferungs-Be- | dingungen zur Einsicht aus und müssen solche von jedem Submittenten unterschrieben werden. Coblenz, den 23. April 1863. Königliche Garnison-Verwaltung.