1863 / 117 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

préi in Piastern und Cents,

ollsa : 2 Piasteen und Cents.

Benennung F puya?-

der Waaren.

Nr. Zolleinheit.

S Gläu e für Nargile]| (Marpouts).

Scchmergel von allen

Qualitäten.

Schuhe, genannt Bar-

tin yemenissi. Schwämme (Wasch- shwämme.) Seidenwürmereier. Seife. Sepetschi Tschibouc und Körbe für Kinder. Schaffelle, ungefärbt, von Rumelien und Anatolien. Steigbügel. Stiefel, gelbe. Stiefel, rothe schwarze. Stiefeleisen. Stifte. Talg, Butter, Scher- visch. Tassen, genannt Fild- schian, von Cutahie. 9ITeriak (imitirter, Al- tun Basch). Teriak, imitirter, ge- ringer. Thierknochen. Tintenfässer in Mes- sing. Tinte, flüssige. Tinte, trockene. Traubeumuß Paste, genannt Keuster. Ueberschuh evon Holz. Vorhänge#ch{chlös}ser von Philippopel. Wachs, gelbes,

T Scheiben. Wasserbeccken und Kannen von Kupfer. Zarf von Messing (Un-

tertassen.) Zaum, Zügel, Ge- biß, Schwanzriemen, Sprungriemen und Gurte. Zündschwamm, harter. Zündschwamm, weicher. Zwieback aller Quali- täten. Produkte von Egypten, alle zusammen.

ad valorem 1,E7

das Paar 14,70

ad valorem 36,0 10,92

28,90

450,0 136,50

361,30

die Offa der Centner

die Fuhre

0,29 0,79 1,89

3,20 9,90 23,20

das Stück das Paar das Paar und ad valorem 0,52

ad valorem

die Okka

6,50

ad valorem 7,88 2112

1,06 0,80

98,50 26,50

13,30 10,0

die Kuffe die Okka

die Ofkfa der Centner

ad valorem 0,21 0,79

12,85 0,21

1,02 1,AT 6,61 1,58

die Ofka die Ofka

2,70 9,90

160,70 2,10

12,80 18,40 82,70 19,80

der Centner das Paar

die 10. Stück die Offa das Stück

die 10 Stüdck

in

4,20 2,10 0,52

die 10 Stück die Ofkka die Ofka

92/90 26,30 6,50

ad yalorem

ad valorem

SWIUß.

Den Bestimmungen des neuen Handel®vertrages zufolge sind alle Waaren, welche, unter Auss{luß der verbotenen Artikel, durch die Kaufleute | der Jollvereinsstaaten nah der Türkei eingeführt werden, wie dies schon

oben auseinander geseht ist; ebenso die Waaren, welche von jenen Kaufleuten aus der Türkei ausgeführt werden, einer Zollabgabe von acht Prozent unterworfen.

Da die Zollabgaben von dem Werthe der Waaren, welchen sie am Landeplagtze haben, erhoben werden sollen, so sind die Abschäßungspreise, welche grundsäßlih auf den Verkaufspreis im Großen basirt sind, und zwar den Medschidié in Gold (Yüzlik) zu hundert Piastern gerechnet, einem Ra- batt von zehn Prozent unterworfen worden „um so die Abschäßungspreise auf den Werth der Waaren am Landeplage zurückzuführen. Demzufolge sind die in dem vorstehenden Tarife verzeichneten Zollabgaben nach dem Nettopreise bereits berechnet und werden so, wie fie verzeichnet sind, auch zur l aeb nus ;

Vie Zollabgabe von acht Prozent für die Ausfuhr findet nur im ersten Jahre dieses Tarifes ihre Anwendung; sie wird für 6s zweite Jahr Vis ein ‘Achtel herabgeseßt und auf siebén Prozent reduzirt; für das dritte Jahr wird sie um ein Siebentel herabgeseßt und auf \echs Prozent reduzirt ; d, h. bis zum achten Jahre wird jedes Jahr ein Rabatt von einem Pro- zente gemacht werden und für das achte Jahr, sowie für alle folgenden, wird ‘diese Abgabe nur Ein Prozent betragen, und, den Bestimmungen des Handelsvertrages zufolge, zur Deckung der Kosten verwendet werden.

__ Alle Ausfuhrwaaren , welche in dem vorstehenden Tarife nicht aufge- führt, ‘oder welche dort aufgeführt, aber ad valorem gelássen find, werden vorerst dem oben erwähnten Rabatt von zehn Prozent von ihrem Verkaufs- preis am Plage (valeur courante) unterworfen und zahlen die Zollabgabe von ‘dem übrig bleibenden Werthe; außerdèm. kommt bei ihnen der älljähr- |

MWaarè, nem Rabatt von zehn Prozent von ihrem Marktpreise, ; Prozent.

Gold und Silber,

hané) und der vorstehenden Berechnung.

statt des Medschidié in Gold zu hundert Piastern, Papiergeld (Caimés)

dem Zollamte öffentlih angeschlagen werden. Das Papiergeld (Caimés) des ‘Medschidié in Gold angenommen.

Die Bezahlung des Papiergeldes (Caimé) statt baaren Geldes von guter Währung den Medschidié Gold zu hundert Piastern gerechnet is gegenwärtig nur auf die Hauptstadt ‘beschränkt.

Wenn später das Papiergeld (Caime) auch in den Provinzen in Um. [lauf geseßt sein wird, so soll es bei den dortigen Zollämtern ebenfalls in der oben für Konstantinopel angegebenen “Weise angenommen werden, d. h, unter Berechnung des Coursverhältnisses des Piasters Papier zum Medschidie Gold (Yüzlik) von hundert Piastern. Fall noch nicht eingetreten is, auf Ungewisses hin, eine Basis für diesen Zahlungsmodus noch nicht festseßen kann, so ist die Frage wegen des Zah- lens von Papiergeld (Caimé) bei den Zollämtern der Provinzen für den Augenblick noch vorbehalten und sollen - erforderlichen Falles später zwischen der Hsjen Pforte und der Königlich preußischen Gesandtschaft die durch die Umstände erforderlich gewordenen Maßregeln getroffen werden. Bis dahin aber müssen die Zollabgaben in den Provinzen in der ‘oben angegebenen

Piastern; seine Unterabtheilungen in Gold und Silber, von guter Wäh- rung, nach diesem Verhältnisse fünf Medschidié Silber für einen Med- schidié Gold zu hundert Piastern und endlih die fremden Geldsorten nach der Taxe der Kaiserlichen Münze (Zarb - hané) und der vorstehenden Berechnung.

Wenn die Zollbeamten und die Kaufleute über den Werth einer nit tarifirten oder ad valorem gelassenen Waare sih nicht verständigen können, so werden die Jollabgaben wie früher in natura entrichtet.

Der vorstehende Tarif wird sowohl bei dem Zollamte in Konstantinopel, als auch bei allen Zollämtern des" türkischen Reiches vom 20. /8. März 1862 (8. März 1278 der Hidschret) bis zum 20. /8. März 1869 (8. März

| Befehles.

| l

siche Rabatt von einem Prozent , wie bei den tarifirten Waaren zur | An- wendung. e N

die Zollabgabe von acht Prozent für ‘die in die Tütkei eingefüthten |

1285 der Hidschret) in Kraft sein. | Ein Jahr vor Ablauf dieser Zeit, d. h. im Laufe des leßten Jahres, | soll, da in dem Werthe der Waaren Veränderungen eintreten können, jede der beiden Parteien das Recht haben , eine Revision und Erneuerung des Tarifs zu verlangen; isst aber jenes leßte Jahr verstrichen , ohne daß eine der Parteien diese Revision verlangt hätte, so wird dieser Tarif weitere sieben Jahre Gültigkeit haben.

Der vorstehende Tarif wurde festgeseßt und unterzeichnet in: Folge einer zwischen der Königlich preußischen Gesandtschaft und der Hohen Pforte ge- troffenen Uebereinkunft und eines zu diesem Behufe ergangenen Kaiserlichen

; 19, Ramazan 1278. Konstantinopel, den 0. März 1862. Für S. E. Ismail Pascha, Präsident der Kommission : (L. S.) Mehmed Kiani. In seiner persönlichen Eigenschaft : (L. S.) Mehmed Kian i. (L. (L. L.

S.) Esseid Mehmed Kiamil.

S.) Enweri,

S.) Edhem.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten der Hohen Pforte.

S Mal Für getreue Ueberseßung : (L. S.) Sperling, Dolmetsch der Königlich preußischen Gesandtschaft.

Ministerium für Fandel, Gewerbe uud öfeutliche Arbeiten.

Das 14. Stück der Gesez-Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 5697. das Geseh, betreffend die Einführung der Klassensteuer

an Stelle der Mahl - und Schlachtsteuer in der Stadt

Zaborowo. Vom 9. Mai 1863 ; unter

das Privilegium wegen Ausfertigung: einer zweiten Serie von auf den Junhaber lautender Kreis-Obligationen des Mansfelder Seekreises im Betrage von 85,000 Thalern. Vom 16. März 1863; unter /

das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen dés Pr. Holländer Kreises, im Betrage von 60,000 Thalern, - Vom 30, „März 1863; unter | is )u ALESE den Allerhöchsten Erlaß vom 13. -April.-4863, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau

» 5698.

Erzeugnisse ¿der ZoUvereinsstaaten unveränderlich ist, so zahlt jede eingeführt : W T ‘sei sie’ nicht tarifirt oder ad valorem gelassen, nah Vdtlergeganas : unveränderlich ac}

Die Bezahlung der Zollabgaben für Ein - und Ausfuhr geschieht bak in gutem -Gold- und-Silbergelde-nach der Regierungstaxe; d. h. der Med! schidié in Gold (Yüzlik) zu-hundert Piastern ; seine Unterabtheilungen, ink von guter Währung, nach diesem Verhältnisse fünf} Medschidié Silber füreinen Medschi dié Gold zu hundert Piastern undk endlich die fremden ‘Geldsorten nach der Taxe der Kaiserlichen Münze (Zarb. f

Da—es -den Kaufleuten in Konstantinopel freisteht, nah ihrem Belieben, | zum F höchsten Börsenkurse zu zahlen, so soll zu diesem Behufe täglich der Börsen. | zettel vom vorhergegangenen Tage, aus welchem das Verhältniß des Papier: | geldes (Caimés) zum Medschidié in Gold ersichtlich is, angeschafft und auf |

wird "dann nah dem höchsten in diesem Börsenzettel vermerkten Kurse statt |

Da man «aber jetzt schon, da dieser |

Weise entrichtet werden; d. h. der Medschidié in Gold (Yüzlik) zu hundert |

und die Unterhaltung- ciner Kreis Ghausec im. Kreise Teltow, des Regierungs - Bezirks Potsdam, von der Berlin-Kottbuser Stäatsstraße in Mariendorf ab, bei

“Matiehnfelde und Heinetsdorf' vorbei; Übér “Groß-Breerèn

nach“ dent Bahnhofe daselbst; unter das Privilegium wegen- Ausfertigung- auf den- Tnhaber lautender Kreis - Obligationen. des Teltower Kreises im Betrage von 15,000 Thlrn. Vom 13. April 1863; unter den Allerhöchsten. Erlaß vonï 13. April 1863, betreffend die Errichtung einer Handelskanimer für den Kreis Dortmund; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 13. April 1863, betref- fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung des oberen Theiles der Wiedbach-Straße von Waldbreitbach über Roßbach nach: St. : Catharinen bei Lorscheid: an der alten Linz- Asbacher Straße im Kreise Neuweid; und unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Bestä- tigung der von der Vereinigungs8gesellschaft für Stein- fohlenbau im Wurmrevier beschlossenen Abänderung ihrer Statuten. Vom 9. Mai 1863.

Berlin, den 21. Mai 1863.

Debits-Comtoir der Geschsammlung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal: Nungelegenheiten.

Bekanntma.cch. un. g;

Am 1. Oktober d. J. wird in der Königlichen Central - Turn- Anstalt hierselbst wiederum ein sechsmonatlicher Kursus für Civil- Eleven beginnen.

Zu demselben können außer solchen Schulmännern, welchen der Unterricht in der Gymnastik an Gymnasien, Real - und höheren Bürgerschulen, so wie an Schullehrer-Seminarien Übertragen werden soll; auch solche Elementarlehrer zugelassen werden, welche dazu geeignet sind, für die Ausbreitung des Turnens in weiteren Kreisen thätig zu sein.

Der gesaminte Unterricht in der Anstalt wird unentgeltlich er- theilt, und können in dazu geeigneten Fällen auch einzelnen Eleven Unterstüßungen gewährt werden.

Die Anmeldungen zum Eintritt sind an die betreffenden König- lichen Provinzial-Schul-Kollegien, resp. Regierungen zu richten „und vor detn 15. Juli d. J. einzureichen.

Berlin, den 19. Mai 1863.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal-

Angelegenheiten, In Vertretung : Lehnert.

Tages- Ordnung,

46ste Sißung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 21. Mai, Vormittags 9 Uhr. Mündlicher Bericht der XRX1. Kommission über die An- träge der Abgeordneten Dr, Virchow und Genossen und Dr. Gneist und Genossen, betreffend den Erlaß einer Adresse an Se. Majestät den König. Berichterstatter : Abgeordneter von Unruh.

Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich anhal- tishen Gesammthaus- Ordens Albrechts des Bären:

dem Oberst-Lieutenant z. D. Erdmann, beauftragt mit der Ver- tretung; des Commandeurs des 1. Bataillons (Aachen) 1. Rhei- nischen Landwehr-Regiments Nx. 25, des Ehren-Comthurkreuzes vom Großherzoglich olden- burgischen Haus- und Verdienst - Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Seconde - Lieutenant Prinzen zu Ysenburg und Bue- dingen vom westfälischen Ulanen-Regiment Nr. 5, des Ritterkreuzes des Herzoglich braunshweigschen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Rittmeister und Escadron-Chef Freiherrn von Reitzenstein vom Magdeburgischen Husaren-Regiment Nr. 10, und des neben dem Herzoglich braunschweig\chen Orden Heinrichs des Löwen gestifteten Verdienstkreuzes : zweiter Klasse: den Wachtmeistern Rimrott und Bosse, so wie dem Musik: meister Mu'enter von demselben Regiment. i

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der Köni haben im Laufe ‘des vorgestrigen und des: gestrigen Vormittage mehrmals an frampfhaften Nierenshmerzen- gelitten. Nach“ einer“ guten Nacht fühlen Sih Se. Majestät zwar no- angegriffen , doch: ist das Befinden sonst durchaus befriedigend. :

Se. Majestät haben in Folge des Unwohlseins- gestern und heute keine Vorträge entgegengenommen.

Das Herrenhaus erklärte in seiner heutigen Sihung seine Zustimmung zu den Seitens des Hauses der Abgeordneten in dem- Gesehentwurfe über - die Rechtsverhältnisse der Seeschiffer bewirkten *“ Abänderungen, mit Auss{luß zweier zu den Fg. 14 und 29 gefaß- ten, von welchen, gemäß den Vorschlägen der Kommission, die Aenderung zum §. 14 abgelehnt, diejenige zum §F. 29° dagegen nur in durchaus veränderter Fassung. angenommen wurde. Darauf beschäftigte das Haus sich mit Berathung des Berichts seiner gFinanzkommission über den 13ten Bericht der Staats\hulden-Kom- mission, betreffend die Verwaltung des Staatss{ulden - Wesens im Jahre 1861, und ertheilte, dem Antrage der Kommission entsprechend, über die Rechnungen der Staatsshulden-Verwaltung aus dem Jahre 1561 die Decharge. Jn Bezug: auf die aus der Eisenbahn - Abgabe angekauften Eisenbahn - Actien, deren Nominalwerth am Schlusse des Jahres 1862 auf 2,373,600 Thlr. angegeben is , hatte die Kommission zugleich beantragt, der Staats-Regierung zur Erwägung zu geben, ob es sich nit empfehlen möchte, die gedachten Actien zur Bestreitung nothwendiger Staats-Bedürsnisse; z. B. des Umbaues der älteren Festungen, oder zum Besten der Marine u. s. w. zu ver- wenden. Dieser Antrag fand die Zustimmung des Hauses.

Der hiernächst zur Berathung gelangende zweite Bericht der Petitions-Kommission referirt unter anderen über zwei Petitionen aùs- einigen 70Ortschaften desGroßh. Posen, in welchen dasHerrenhaus gebeten wird, »sih zum Vermittler des Anerkenntnisses und des Dankes zu machen, welche das Land der Königlichen Staatsregierung den An- griffen des Abgeordnetenhanses gegenüber für die Maßregeln-zollt, welche sie zur Sicherung der östlichen Landesgrenze und zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung in den betreffen- den Landestheilen, namentlich in der Provinz Posen, er- griffen. hat.« Diese Petitionen, zu welchen die Kommission den An- &Jrage gestellt hat, solche der Königlichen Staatsregierung zu Üüber- weisen, indem es si denselben ausdrücklich dahin anschlicße, daß es auch seinerseits der Staatsregierung seinen Dank ausspreche für die entschlossene und feste Haltung, womit sie dem Aufstande im benac- barten Königreich Polen , durch alle Angriffe unbeirrt , gegenüber getreten sei und die preußischen Landestheile zu schüßen gewußt habe, veranlaßten eine lebhafte Diskussion, welche am Schlusse unseres Blattes noch fortdauert.

Nach einer tegraphischen Nachricht des hiesigen General-Post- Amts ist die englishe Post, aus London früh den 19, d. M., in Cöln heute früh noch rücständig gewesen.

Belgien. Brüssel, 18, Mai. Die Kammer hat heute den jüngst erwähnten Gesehentwurf auf Gewährung einer Peusion von 1500 Frs. an die Wittwe des Herrn Pierre einstimmig in Betracht zu nehmen beschlossen. Herr Pierre, welcher ein Viertel-Jahrhundert lang als Provinzialrath und Volksvertreter dem Lande gedient hat; hinterläßt eine Wittwe und fünf Kinder »am Rande des äußersten Elendes« so spricht die Einleitung zu dem fraglichen Entwurfe aus. Die Regierung hat leßterem sich angeschlossen, und wird der- selbe zweifelsohne einmüthig genehmigt werden. Das Haus ging alsdann zur |Berathung der mit Preußen abgeschlossenen Verträge (literarische Uebereinkunft, Schifffahrts- und Handelsvertrag) über, welche sämmtlich einstimmig genehmigt wurden. Nur in Bezug -auf den Tarif der Ledereinfuhr wurden verschiedene Bemerkungen aus- gewechselt, welche damit endeten, daß der Minister Rogier eîène freundschaftliche Unterhandlung mit Preußen darüber , keinesweges aber deren Erfolg zusicherte. (Köln. Z:)

Großbritannien und: JFrland, London, 18, Mai. Ihre- Königliche Hoheit die Prinzessin von Wales hielt vor- gestern im Palaste von St. James im Namen der Königin ein Drawing-room, bei welhem an 2000 Personen zugegen waren.

Frankrei. Paris, 18. Mai. Heute heißt es, daß die von Vera - Cruz zurückgekehrten Linienschiffe »Turenne«, »Tilsit«, »Jean Bart« und »Wägram« Ordre“ erhalten haben, Munition, Ambulanzen und Trainzüge- an Bord zu nehmen und schleunigst nach Mexiko zu bringen. Drei Stabsoffiziere der Artillerie und vom Genie-Corps sollen mitgehen.

Das am 15. Maî auf der Rhede von Cherbourg erschienene rufsische Kriegsschiff ist die Dampf-Fregatte »Groß-Admiral«;, welche von Gibraltar kam und nach Kronstadt gebt.

Spanien. Aus Madrid, 16: Mai, wird telegraphirt: »Die Regierung hat die Legung eines unterseeischen Telegraphen zwischen Spanien und England genehmigt. «

Italien. Das »Diritto« vom 16. Maî shreibt: »Die neue Session des Parlaments“ wird, wie es s{èint; nicht am 21, sondertt' erst am 25, d. M. eröffnet werdèn.« :