1863 / 138 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Oeffentlicher Anzeiger.

[1809] Steckbrief.

Gegen den Schiffer Franz Ludwig Gaap oder Ga ab, in Neu-Ruppin am 16, März 1831 geboren und in Berlin ortsangehörig , ist wegen Diebstahls im Rücffalle die Untersuchung eröffnet und die Haft beschlossen.

Da derselbe seinem Aufenthalte nach unbekannt ist, so werden alle verehrlichen Behörden des Jn- und Auslandes ergebenst ersucht, auf den 2c. G aa p (Gaab) zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften ‘und in unser Gefängniß , Lindenstraße Nr. 54, gefälligst einführen zu lassen.

eder, der von dem Aufenthalte des 2c. Gaap (Gaab) Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts - oder Polizeibehörde sofort Anzeige zu machen.

as Signalement kann nicht angegeben werden.

Potsdam, den 10. Juni 1863.

Königliches Kreisgericht / Abtheilung 1.

[4792] Bekanntmachung,

betrifft die Anstellung eines Hülf8-

Arztes bei der Jrren-Heil- und Pflege- Anstalt Allenberg.

Wir fordern die praktischen promovirten Aerzte, welche mit einem jährlichen Gehalte von 200 Dhir. bei freier Station (Verpflegung 1. Klasse) als Hülfsärzte bei der Jrren-Heil- und Pflege-Anstalt in Allenberg angestellt zu werden wünschen und sich verbindlich machen wenigstens 1 Jahr hin- durch bei der Anstalt in dieser Qualität zu fun- giren, hiermit auf, sich innerhalb 6 Wochen unter Einreichung ihrer Approbation bei uns zu melden.

Sie werden bei sonst gleicher Qualification bei den Vorschlägen zur Beseßung einer Physikats- stelle vorzugsweise vor allen Bewerbern von uns berücksichtigt werden.

Königsberg, den 8. Juni 1863.

Kömigliche Regierung, Abtheilung des Innern. Muellner;

[1774] Offene Requisition.

Die nachstehend genannten Personen :

1) der Baueleve , spätere Seemann , Friedrich Wilhelm Gabriel Hecker, geboren am 1äten April 1833;

2) Julius Georg August Kopp/ geboren am F. Januar 1835;

3) Paul Friedrich Wilhelm Knippelholz , geb. am 21. Januar 1839 j

4) Herrmann Wilhelm Franz Klos , geb. am á. April 18395;

95) e elm Albert Koebler, geb. am 31. März

J 6) M Heinrich Gunther, geb. am 14. Juli /

7) Friedrich Wilhelm Theodor Baade/ geb. am 9, November 1837 ;

) Johann Friedrich Lebrecht Bocmer, geb. am 1. März 1837;

9) Johann Ferdinand Gustav Bonge/ geb. am J, Dezember 1837;

10) Ta Gustav Dietrich, geb. am 13. April

!

41) Carl Friedrih August Domsch , geb. am 30. Juli 1837 ;

12) der Schlosser Johann Lebrecht Frohner, geb. am 20. April 1837; |

13) der Schlosser Christian Friedrich Freede, geb. am 15. Februar 1837 ; i

14) Gustav Julius Hermann Grundt/ geb. am 14. Januar 1831; -

15) Johann Carl Wilhelm Heinßc, geb. am 1ficn

uni 1837; : :

. 46) Carl Friedri Wilhelm Henkel, geb. am 4. März 1837 ; /

17) Friédrich Wilhelm Kollng , geb. am 2. No- vember 1837;

18) Heinrich Ferdinand Krause, geb. am 21. Juli

19) Carl 'Friedrich Kamensfi, geb. am 25. April 1837 ;

0) der Commis Ernft Kinnemann, geb am ten Februar 1837;

21) Carl Friedrich Albert Lucas, geb. am 22sten Mai 1837 ;

22) Carl Wilhelm Hermann Lüdicke , geb. am 17. März 1837 ; E

23) Wilhelm Heinrich August Müller, geb. am 14. September 1837;

24) Friedri Carl Gottfried Martini, geb. am

_ 18. Oktober 1837 j }

25) der Schuhmacher Carl Friedrih Hermann Noack, geb. am 30. Juni 1837 ; 26) Albert Friedrich Hermann Priebnow/ geb, am 19, Oktober 1837 i 27) Johannes Daniel Winter, geb. am 10. August 1837 ; : 28) Julius Otto Heinrich Kellner aus Ketin, geb. am 5. November 1837 ; : zu 20. zu Dobrikow, die übrigen zu Pots- dam geboren und sämmtlich in Potsdam ortsangehörig, ad Nr. 26 katholis, die übrigen evangelisch; sind durch unser rechtskräftiges Erkenntniß vom 17. April 1863 wegen Entziehung der Militair- Dienstpflicht dur Auswanderung ohne Erlaubniß, ein Jeder zu einer Geldbuße von funfzig Thaler, welcher im Unvermögensfalle eine Gefängnißstrafe von einem Monat substituirt ist, verurtheilt worden.

Die Gerichtsbehörden des Inlandes werden er- sucht, von den Verurtheilten, falls sie sich betreten lassen und zugeführt werden, die Geldbuße einzu- ziehen, im Unvermögensfalle die Gefängnißstrafe an denselben zur Vollstreckung zu bringen, hierher auch Nachricht zu geben.

Alle verehrlichen Civil- und Militair-Behörden werden gleichfalls ersucht, auf die gedachten Per- sonen zu vigiliren und dieselben im Falle der Er- greifung der nächsten Gerichtsbehörde zu Über- weisen; und eben so wird Jeder, der von dem Aufenthalte eines oder des anderen der Verurtheil- ten Kenntniß hat, aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei - Behörde sofort Anzeige zu machen. i

Potsdam, den 1. Juni 1863.

Königliches Kreisgericht, Abtheilung L

E E E:

[1589] Oeffentliche Vorladung.

Auf Grund der Anklage der Königlichen Staats- Anwaltschaft vom 11. dieses Monats und in Ge- mäßheit des §. 110 des Strafgeseßbuches ist gegen folgende Heerespflichtige: t

1) Peter Lindner aus Dryczmin,

2) Franz Plutowsfki aus ungen, 3) Herrmann Lenz aus Gr. Konopatb, 4) Iohann Liedtke aus Gr. Konopatb,

5) Johann Haenkowsfki. aus Vorwerk Lus8zkowo,

6) Michael Senf aus Montau,

7) Johann Golinsfi oder Janiszewski aus Neuen-

burg;

8) Hugo Gorsh aus Neuenburg,

9) Johann Zgodda aus Neuenburg,

10) Joseph Kotowski aus Neuenburg;

11) Gustav Wendehack aus Gr. Plochoczyn, 12) Jacob Marchlikowski aus Prust,

43) Peter Born aus Nieder-Sartowiß,

14) Abraham Perlstein aus Schweß;

15) Albrecht Kuklinski aus Schwe§,

16) Johann Matijewski aus Schweß;

17) Julius Mianowicz aus Schwe§;

18) Andreas Przolinski aus S{weß/

419) Mathias Martin Richlicki aus Schweß;

20) Johann Joseph Misniewski aus Schweß, 21) Johann Suchaxzewicz ans Sullnowo.

22) Peter Nowai aus Szyroslaweck,

23) August Schulz aus Vorwerk Sansfkau, durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 45. Mai d. J. die förmliche Untersuchung fest- geseht , weil dieselben ohne Erlaubniß die König- lichen Lande verlassen und fih dadur dem Ein-

‘tritt in den Dienst des stehenden Heeres zu ent-

ziehen gesucht haben.

Zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung der Sate is cin Termin auf den 18. August cr., Vormittags 11 Uhr, an biefiger Geritsftätte in dem Terminszimmer

Nr. 1 vor der Deputation für Vergehen an- beraumt worden. j

Da der jeyige Aufenthaltsort der vorstehend ge- nannten Heerespflichtigen nah den Attesten der Königlichen Regierung zu Marienwerder nicht zu ermitteln ist, so werden dieselben bierdur zu dem obigen Termine öffentlich vorgeladen und auf- gefordert, entweder selbst oder durch geseßlich zu- lässige Vertreter zur festgeseßten Stunde zu er- scheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen , oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafst werden können. :

Sollten die Angeklagten in dem Termine nichk erscheinen, fo wird mit der Untersuchung und Ent- scheidung in contumaciam verfahren werden.

Schwetz, den 15. Mai 1863.

Königliches Krei8gericht. I. Abtheilung.

10S] Oeffentliche Vorladung.

Es is gegen den Porzellan- und Glashändler Theodor Friedrich Carl Meyer aus Stral- sund, wegen strafbaren Cigennußes auf Grund des §. 268 des Strafgeseßbuchs, Anklage erhoben worden.

Qur mündlichen Verhandlung der Sache vor dem Kollegio steht Termin auf

den 18, September d. J, Vormittags

9 Uhr, in unserem Sessionszimmer

an. Der Angeklagte, der im seinem Gewerbe um- herreist und in Stralsund nicht anzutreffen ist, wird aufgefordert, in diesem Termine zur festge- seßten Stunde in Person zu erscheinen und die zu seiner Vertbeidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder folche dem unterzeih- neten Gericht so zeitig vor dem Termine anzu- zeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren wer- den wird.

Dramburg, den 3. Junt 1863.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[705] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Graudenz, den 23. Februar 1863.

Das der Wittwe Siehe und den Geschwistern Minna , Emil , Adolph und Johanna Siehe ge- hörige Grundstück Vorwerk Gebhlbude Nr. 1 der Hypothekenbezeihnung, abgeschäßt auf 12,574 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. , zufolge der nebst Hy potheken- hein und Bedingungen in der Registratur ein- zusehenden Taxe, soll. am 8. Oktober 1863, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Ge- richts\ielle subhastirt werden. j

Folgende dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, als: die verwittwete Post-Kommissa- rius Schliep, Anna Regine Elisabeth, geb. Draßig, und der Regierungs - Assessor Schliep oder deren Rechtsnachfolger werden bierzu öffentlich vorge- laden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung fuchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations - Gerichte anzu- melden.

[392] Nothwendiger Verkauf.

Das im Wongrowiecer Kreise belegene adelice Gu. Stawiany , landschaftlich abgeschäßt auf 135,226 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf. laut der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Büreau 1]. A. cinzusehenden Taxe, soll

am 9. September 1863, Vormittags

11 LUDI/ an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Glâu- biger, Kaufmann Éduard Kantorowicz, und die Kinder und Erben der verstorbenen Frau Tustina Gabriela Francisca von Kalkstein, gebornen Grâ-

5n von Bninska, und namentlich deren Kinder Jsabella und Ignaz, werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Die Gläubiger , welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlihen Realforderung

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aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden. Wongrowiec, den 4. Februar 1863. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[1068] i Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Kosten. Abtheilung [. Kosten, den 14. März 1863. Die zu Jerka belegenen, dem Vorwerksbesitßer Eduard Stiller gehörigen Grundstücke, nämlich 2) die Aerwirthschaft, Hypotheken-Nummer 22, auf 6678 Thlr. 10 Pf. þ) die Ländereien, Hypotheken-Nummer 89, auf 3234 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. abgeschäßt, zufolge der nebs Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 19. Oktober 1863, Vormittags 11 Uhr, im neuen Gefängnißgebäude subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- geboten , si bei Vermeidung der Präklusion \pä- testens in diesem Termine zu melden.

Gläubiger , welche wegen einer aus dem Hypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Sprzedaë konieczna. Królewski sad powiatowy W Kosécianie. Wydziat L Koécian, dniía 14. Marca 1863.

(ranta Edwarda Stillera w Jerce potlozone

eut:

a) gospodarstwo pod muimerem hipotecznym

22, na 6678 tal. 10 fen., b) role pod numerem hipotecznym 89, na 3234 tal. 14 sgr. 2 fen. osZacowane, wedle taxy, która wTaZ Z wyka- zem hipotecznym i warunkami sprzedaZzy W registraturze Pprzejrzana by¿ moëze,- bedzie dnia 19. Paédziernika 18693. przed- potudniem 0 godzinie 11tej w zabudo- waniu nowego wigzienia sprzedane.

Wszyscy niewiadomi pretendenci realni wZy- waja sìe, azeby sie pod uniknieniem prekluzyi zgtosili najpózniéj w terminie o0znaczonym.

Wierzyciele, którzy dla pretensyi realnéj Z ksiegi hipoteczné} niewidocznéj z pieniédzy kupna zaspokojeni by chea, zgtosiC sie P0+ winni do sadu, gdzie sie subhastaeya toczy.

[1083] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Rothenburg O./L., 1. Abtheilung.

Die den Erben des Schenkwirths Carl August Mathes zu Dauban gehörige Schenknahrung Nr. 33 zu Dauban/y abgeschäßt auf 6783 Thlx. zufolge der nebst Lo sbitcaldein und Bedin- gungen in unserem Prozeß-Büreau cinzusehenden Tare, soll

am 241. Oktober 1863, Vormittags

11 N j an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer, aus dem Hy- pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations - Gerichte anzu- melden. i

Qu diesem Termine werden hierdurch folgende Realberechtigte: i

1) D unbekannten Erben der verehelichten

Stellmacher Brade , Christiane Karoline

geb. Riemer zu Klitten, 2) das dem Aufenthalte

Fräulein Anna Wiedemann vorgeladen. i

Endlich werden die unbekannten Realpräten- denten aufgefordert y sih bei Vermeidung der Práäklusion spätestens bis zum Termine mit ihren Ansprüchen zu melden.

E E E E E EEE R T RREERT

nach unbekannte aus Créeba

[1099] : Nothwendiger Véexktau s. Königl. Kreisgericht Delißsch.

Das der verwittweten Zimmermeister Krause, Christiane Caroline geb. Holzweißig, gehörige , zu Delihsch auf dem Steinwege gelegene und im Hypothekenbuche sub Nr. 270 eingetragen, sub Nr. 278 fkatastrirte Pfahlhaus mit Hofe, Ein- gebäuden und Garten, so wie der dazu geschla- genen, vormals Böttcher'schen wüsten Scheunen- ätte und Garten und einen ebenfalls dazu ge- \hlagenen Play von der vormaligen _Commun- cheune, abgeshäht auf 9074 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin- gungen in Registratur einzusehenden Taxe, foll | /

am 31. Oktober d. J, von Vormittags

44 Uhr; abz 2 an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. (7 subhastirt werden. | :

Gläubiger , welche wegen einer aus dem Hy- pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung, aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations - Gerichte anzu- melden.

unserer

Gimamiivi ict

[712] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission Altdamm,

An S ara L Die dem Viehhändler Johann Christian Frie- drich Mohl und ‘dessen Ehefrau, Marie Augusie

Wilhelmine, gebornen Schmidt, zugehörigen, in Kyowsthal belegenen Vol. Il: Nol, 91 ‘Nr. 10 und Vol. I. Fol. 91 Nr. 44 des Hypotheken- buchs von Kyowsthal verzeichneten Grundstüe, abgeschägt auf 12,906 Thlr. 20 Sgr. und 400 Thlr., zusammen 12,906 Thlr. 20 Sgr./ zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Bürcau einzusehenden Taxe, soll

am 25. September 1863, Vormittags

T1 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbsst subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy- pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsrichter anzumelden.

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu- biger, Altsiger August Schmidt, wird hierdurch öffentlich vorgeladen

[1784] Bekanntmachung.

Der am 29. Juli 1862 hier verstorbene Ren- tier Hiller Levin Loewenberg hat in dem zu sei- nem Testament vom 26. Februar 1832 errich» teten Kodizill vom 9. August 1857 Folgendes verordnet :

Gai

Diejenigen Beträge, welche meine Kinder und resp. Erbnehmer an Kapital sowohl als an be- reits belasteten oder noch zu belastenden Zinsen zux Zeit meines Ablebens an meinen Nachlaß verschulden möchten, sollen erstere gehalten sein, sich von den ihnen zufallenden Erbportionen aus legteren in Abzug bringen zulassen, so wie ih Kraft des mir zustehenden Rechts §. 424 Thl. I. Tit. 2 A. L. R. ausdrücklich bestimme:

daß jeßige und künftige Gläubiger meiner Rinder nicht berechtigt sein sollen, Behufs ihrer ganzen oder theilweisen Befriedigung sich an die Substanz des- Erbtheils der leh- teren oder aus denselben sons an Geld oder Geldeswerth aus meinem Nachlasse zufließt, mittel- oder unmittelbar zu halten oder auch nur mit Arrest zu belegen oder belegen zu lassen, selbst wenn der Nießbrauch von den qu. Ecbanfällen den Unterhalt der betref» fenden Erbnehmer übersteigen möchte.

Die hier zuleßt gedachte Bestimmung LresP-. Beschränkung der etwanigen Gläubiger meiner Kinder soll jedoch dann unanwendbar bleiben, wenn letztere als Schuldner mit ersteren als Gläubiger verschwistert oder verschwägert sind.

Von dem unterzeichneten Gericht wird diese Bestimmung in Gemäßheit der Vorschrift des Allgemeinen Landrechts im Paragraphen Titel 2 Theil U. hierdurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. L

Berlin, den 30. Mai 1863.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Vormundschaftssachen.

[1148] Oeffentlihe Vorlædun

Der Kaufmann M. Benas hier elbst , Alte Schönhauserstraße Nr. 6 wohnhaft, hat wider den Gerichts - Assessor H. Seiy aus dem von dem x. Gustav Kleist unterm 20. Oktober 1862 ausgestellten, von dem 2c. Paul Stilke accep- tirten und dem 2c. H. Sei in blanco girirten Wechsel über 150 Thlr. wegen der darin ver- schriebenen Summe von 450-Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 20. Januar 1863, 2 Thlx. 20 Sar. Protestkosten und 2 pCt. Provision die Wechselklage angestrengt.

Die Klage ist eingeleitet und da der jeßige Aufent- haltsort des Verklagten, H. Seiß, unbekannt is so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert - in dem zur Klagebeantwortung und weiteren münd- lichen Verhandlung der Sache

auf den 3. Ang M Vormittags

T/

vor der unterzeichneten Gerichts - Deputation im Stadtgerichts-Gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen , die Klage’ zu beantworten, etwaige Seugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original eirzureichen, indem auf spätere Einreden ; welche auf Thatsachen beruhen , keine Rücksicht mehr ge- nommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, - so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klâ- gers in contumaciam für zugestanden und aner- kannt crachtet, und was den Rechten nach ‘dar- aus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Be- flagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 18. April 1863.

Königl. Stadtgericht , Abtheilung für Civilsachen. Prozeß - Deputation II.

[18141] Konkurs-Eröffnung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Wolff hierselb i} der faufmännische Konkurs er- öffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 11. Juni 1863 festgeseßt worden.

Zum einstweiligen NVerwalter der Mässe is der Kaufmann A. W. Conradi senior hierselbft bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners wer- den aufgefordert, in dem

auf den 25. Juni 1863, Vormittags

10 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer ‘Nr. 1 auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem Kom- missar Herrn Kreisgerichts - Rath Sch{arnweber anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor- schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwäs an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrfam haben , ‘oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 12.7JEki 1863 einfchließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles , mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte , eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den- selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein- \huldners haben von den in ihrem Besiß befind- lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Qugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen , hierdurch aufgefordert , ihre Ansprüche; dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten: Vorrecht

bis zum 12. Juli 1863 einschließli® bei:uns schriftlich oder zu Protokoll anzumeiden 22è demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, uam» halb der gedachten Frist angemeldeten orde rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung de definitiven Verwaltungspersonal®

auf den 20. Juli 1863, Vormütta:gS®

9 Uhr; in unserem Gerichtslokal, T erminSzinanger Me. L auf dem Hofe links, 1 Treppe de@ 1 W d Kommissar Herrn Kreisgerichts&=Nat? S ctaumpreiter zu erscheinen.

Wer feine Anmeldung sr s eine Abschrift derselben und WUA I fügen.

Jeder Gläubiger , we&@& Amtsbezirke seinen Wohn H? Anmeldung seiner Fordern Wi Orte wohnhaften oder zu Praxis dei und berech- tigten auswärtigen Bevollmähtigten bestellen und

UuRKTeR bei der