1886 / 59 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Die Generalversammlung des Vercins" ist auf den 28, April d. I

fen worden. s i L loniaten Entwickelung Deutschlands berührenden Fragen in

I if Ö 1 s haben au führlihsten Weise zur Erörterung gelangen, und Sin e aD an

einschlägigen Gebieten hervorragende Autoritäten in Ausficht gestellt.

New - York, 8. März. (W. T. B.) Line gehörenden De ac i

ih griff. Die in den Jersey City efindl u he t beladenen Dampfer „Wdian Monarch“ und , Monar{ch“ wurden dur) das Feuer be während der „Egyptian Monarch einen ca. 100 000 Dollars erlitt, außer der Sa Æ Million geschäßt wird. Der Gejsammtschaden w

rican-Line ist in der Delaware-Bay gestrandet nah Philadelphia gebracht. S

Da „Das lachende Berlin“ sich voraussichtlich

ist Hr. Dire Steiner genöthigt 1 ift Hr. Direktor Steiner g gt, t A E

wie uns derselbe mittheilt, zum Theil mi verknüpft, aber die glänzenden Ka bieten dafür rcihlichen Ersa

I. na Karlsruhe ein- In dersclben werden alle den jeßigen Stand der

In den der Monar ch-

ü les schnell

Docks brach heute früh Feuer aus, welches l je 3 dlichen, mit euro y Dos befin Eavitian "ädigt, der erstere nur wenig,

r“ M ben im Betrage” von cht, welche auf einc Viertel- wird auf 500 000 Dollars

ch! j s British Princeß“ ' veranshlagt. Der Dampfer A Pr M i Ee

noch lange Zeit

\ffenresultate der lustigen Revue 6. Bei der 25. Aufführung war das

; ; län; \ wie bei den vorangegangenen Vor- Deutshen Kolonial- | Ds ebenso glänzend besucht e S Dlhlifirms cine o anttmirie,

tellungen, und war die Stimm daz die Vorgänge au des Hauses übertönt wurden.

Belle - Alliance - Tbeater. zu den Proben für die Novität getroffen. Neben diesem Wiener Hauptrollen u. A. mit:

der aus- auf den

Hanno, Rojen, Hambrodck, Ñ nah steierishen Volksme arrangirt worden.

zwcit der Ame-

O den Eindruck des „Zuviel“ hervorruft.

dur) lebendige, polyphone Gestaltung

sowie durch freie und charafkteristise B

siti jener Zeit v ilhaft aus. \ositionen jener Zeit vortheilhaft aus. | e Theil bekannten Chorgesängen ist bc

Oeffentlicher

9.

f der Bühne häufig von den Heiterkeitêausbrüchen

Hr. Felir Schweighofer ist ’s Nullerl“ ) cir G Ginlen in dem Dialekt\stück in Mathilde Fröhlich, Hr. Binder, Hr. Swo-

oba, En Vie En E Die Mußk zu dem Stück lodien vom Kapellmeister Franz Roth

1 \; ; Gans No (ck 1 na- Die gestern im Saale der Sing E desKoßoltschen Gesangv eine reiche Fülle musikalischer Senüisse d sinnreih geordnet und die Ausführung der eine in jeder Hinsicht fünstlerish g Sra di die vom Verein stets innegehaltene Zei grente, E Es Mtadrigal pon

i Z Anf oncerts vorgetragen, zeihnet ich i s Ralhalla- Theaters behaupten wird, | Weelkes (1600), am Anfang des Co: M A ie Sa E its ‘verschiedene mit Autoren und | zu è ist dies, Komponisten getroffene Vereinbarungen z1 l _Eê A N | t großen pckuniären

- V Behandlung des Tertes, z. B.

h t V is ie lebe lang!“ re diy orie: „LIG E : Unter den darauf folgenden, esonders das

A ad

Anzeiger.

ied“ S ben, dessen

ige „Sommerlied“ von Schumann hervorzuhe j

u O gewünscht u its h Ie Er g Gy A

das „Mailied“ von Hauptmann, |o h E

, Vierling, Heinrich Urban un ih Dorn

ien vg “ets mit großem Beifall aufgenommen. Die O virtuosin Frl. Marie Soldat unterstüßte die Soirée in wir

on i i ie die eminente ise; ihr zarter Ton in dem Adagio von Spohr sowie em e Seit E grazióse Vortrage L 2 Pon L e und dem spanishen Tanz von Sara E bin. Sließlih erwähnen wir nos Ati a i Krüger, die mit schr wohlklingender, e nicht L S Me aofovraristimtte mehrere mit S he gu mene BeE ven Beer Ee prets’ tas Pes Die Leitung der Chöre dur Hrn. ette E Vi L al in mehreren Liedern ganz beson eri e N eines Chors a capella gestellt waren. Hr, ar Ne gleitete mit gewohnter Diskretion alle Solovorträge diese ;

die von einer zahlreich erschienenen, reihen Beifall \pendenden Zuhörer-

chaft besuht war. : Im Saale der Sing - Aka

nunmehr hier ein-

Baslé, und die Herren:

Aka demie veranstaltete ereins bot wiederum ar. Das Programm war / Chor- und Solovorträge Lobenswerth ist außerdem

i DUhÖ i i i orgen der Wiener die in dem Zuhörer nie demie giebt morg

Pianist und Kaiserlich österreichische Ane mo A An ee Grünfeld cin Concert, in welhem sein Bru er, E ban Le Heinrich Grünfeld mitwirken wird. Auf dem ir E rößeren Werken: die Sonate in A-dur für Gel 0 L) O B Phantasie und Fuge in &-mo1l von Bach-Liszt u \ymphonischen Etuden von Robert Schumann.

höchst originelle S

vor vielen anderen Kom-

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

i j j i stein f h e Ca dels nvalidendant“‘, Nudolf Mosse, Haaseus Inserate für N n Fndustrielle Etablissements, Fabriker und N S af S e a SoAL Preuß. Staats-Anzeiger und u L E pevition 1. Steckbriefe und Untersu@ungs-SaGen, & T i & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, register nimmt an: A o i e A M 2. Bwangaoaltrec ungen Ausgebote, Vor 6. Verschietene BefanntmaHungen. O des Deutschen Reichs-Anzeigers un ladungen u. dergl. di D 7. Literarische Anzeigen. ‘hon G us : aufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. : Mise 2 L Glas S Ce D epD L Die ag, Zinszahlung 8, Theater M | J R S Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. 4. R Luc es öfentlichen Papieren. 9, Familien-Nachri fen. p E Das L O S - - y —— S : S E O F Q, : E E 3 S 2 t P 1 ibe 1 ift, zum D wecdcte Cr ( d E Korbmachers und Wirths Schmalhz zu Philadelphia C an S eth Zwangsvollstreckungen, Auf Ras F in Amcrik lebt und, nach Deutschland zurück- | Hypokheke L e S n, Aufgevote, [61560 ; E seinem ganzen Inhalte | in Amcrika geleb _ nah D P E E | p i G T Nach heute erlassenem, ' Gerichtstafel und durch | gekehrt, seit ctwa zehn pet j NE zu ihrer R E S E j n eun, N O brett Mal bet ihren Wobnsiß in Lübeck gehabt laben. : SEVTN / , Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt | ihren Wohnsiß Heitmann ist ibr nach Amerika | termine L E 1566] mmangRa i Abdruck in den Medlenburgischen C aigerun Ihr Sohn John Heitmann i ah A1 en 0 Auli 1886, Goliiiite 1 i [615 6] Zwangsversicigerung. gemachtem Proflam n C Sie gefolgt und nach ihren Mittheilungen verschollen. i Ma E A h 08

Im Wege der Zwangsvollftreckung soll 08 e Grundbuche von der Königstadt Band N auf den Namen des Kausmanns Alexauder A cingetragene, in der E Königstr. Nr. 24 hier celbit be Srundstü telbit belegene Grund! S j N

am 6. Mai 4886, Vormittags 10 M vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerich O Neue Friedrichstraße 13, Hof, part., Zimmer 40, G G “S5 N ‘ersteigért werden S N “Das Grundstück ist in der Grunblieuermut éeeane nicht nachgewiesen und E U 3 . Ausz 8 Steuerrolle, beglaubi veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglauvigl Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende 2 Ha ungen, sowie befondere Kausbedin- ungen können tin der n richtésreiberci, Neue Friedrichstraße 13, Hof, part.,

immer 42, eingesehen werden. L

Alle Realberehtigten werden aufgefordert, ien N von felbst auf den Ersteher übergehenden ea deren Vorhandenfein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung ge E

ermerfs nit bervorgi insbesondere

vermerts nicht hervorging, ins ere derarti

Forderungen von Kapital, Zinsen, eren

Hcbungen oder Kosten, spätestens n S

termin v x Aufforderung zur Abgabe von Se

termin vor der Aufforderun lbgabe von Se- bote anzumelden und, falls der betreibende Gläu biger widerivricht, dem Gerichte A zu an :drigenfalls dieselben bei Feststellung des gerin widrigenfalls dieselben bei Fes C „geringsten

Gebots nit berücksihligt werden und bei O

lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An:

sprüche im Range zurücttreten. u G

Diei ‘wel 3 Eigenthum des Grundstücks

Diejenigen, welche das Eigenthum der A e

beanspruchen, werden N i u

Bersteigerungstermins die Einstellung des Bersa!

Bersteigerungsktermins dit Z l :

herbeizuführen, widrigenfalls nach A Duschlag

das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch) aa d

Stelle des Grundstücks tritt. Ar

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags | f

wird am 6. Mai 1886, Nachmittags L Uhr,

an obenbezeickneter Berichtsstelle, Zimmer 40, ver-

fündet werden. i

j Berlin, den 25, Februar 1886.

Fönigliches Amtsgericht T. Abtheilung 53.

[61267] Svangsversicigerung. Im Wege der Zwangsvollfireckung soll U Grundbuche von den Mer u auer SAiS n Band 15 Nr. 615_ auf den Namen des S Ne i meisters Friedri Schulze, hier, ge I On e Oderbergerstraße hierselbst belegene & R eni ag t EEiE e O rit E ‘Berichtsftelle vor dem unterzeichneten Gert qan 1511 2 Neue Sricdri@bitt, 13, Hof parterre, Quergebäude Saal 36, versteigert werden. e s Ga RIS ist mit 4,41 f. Reinertrag A ciner Fläche von 3 a 75 qm zur ta Aa T Le anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, N ed 2 ichrift des Grundbuchblatts, N E A und andere das (Grundstü betreffende Na and, sowie besondere Kaufbedingungen können D Hef Gerichts\hreiberci, Neue HAriedrichstraße 13, ba, parterre, Quergebäude, Zunner 2, etinge]eÿ voyrSon : ; j 2 ‘Alle Realberechtigten werden Ggr die l von selbt auf den Ersteher übergchenden Ansprü e, bér Qi sein oder Bet aus dem Grunde deren Vorhandensein oder Betrag L A E buche zur Zeit der Eintragung des Berliergerung?, vermerfs nicht hervor, E E A gen von Kapilal, Zinjen, Wwledertchre T engen oder K altes n e Wbte Lon Ge- termin vor der Aufforderung zur bgabe von Se- Es anzumelden, und, falls der F N E biger widersprict, dem Gerichte glaub N Malen widrigenfalls S Feeeung 2 ger e Bebots nit berücsitigl werden , bei Bel theilang des Kaufgeldes E die berücksichtigten Ansprüche im Kanuge zurüdcktreten. L “Blianioea, welche das Eigenthum des E beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schu L Versteigerungstermins die Einstellung Ie O herbeizuführen, widrigenfalls nach ers ZU 10g das Kaufgeld in Os, M den Anspruch an Stelle des Grundstücks tritt. 5 “Das Urtheil über die Ertheilung deé Zuschlags wird am 39. April 1886, Mittags 127 nyr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13 , Do parterre, Quergebäude, Saal 36, verkündet werden.

zu P: hörigen fom vagen zu Parum gehör! i by ffen Nr. XVIII, und XIX. zu Parum N.

E A à Auslage der Verkaufsbedingungen vom A 1885 an auf der Gerichtsschreiberci und bet

ai Konkursverwalter n E S Ai Wittenburg, welcher Kaufliebhabern nah vorgängiger

Anmeldung die Besichticung Zubehör gestatten wird.

[61533] Nachlasses und Ermitt 1g des Nachlasses und Ermitk f en der Ta 8 resp. 24. Dezember 1885 verstorbenen Brink sier Hermann Ahrens und Margarethe, geb. Ihburg, findet der durch Bekanntmachung V. , 1 ch Á günstiger Witterungsver Termin, nunmehr am

ing’î irtkehgquse zu Leerssen statt. im Wilking' schen Wirthshau]e zu Leerssen. statt

61559}

Crbschaftsamtes zu_ N E

hlasses der verstorbenen Gheleu- ; i bel Woltuanu und Anna Elisabeth Ss MWoltmann, geborene thom Suden, cin Kufgebo

dabin verstattet :

‘onfursmasse des 1te C Ug aaa il V binirten Erbpacht-

1) zum Verkause nach zuv! i lieuna der Verkaufsbedingungen am Freitag, deu 28. Mai 18886, Vormittags 11 Uhr,

D cberbot am L

E i A AHAA vent 18, Juni 1886, Vormittags 11 Uhr, E

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte n s

Grundstück und an die zur Immobiliarma'}

desselben gehörenden Gegenstände am

Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 5 des hiesigen Amtsgerichts-

gebäudes statt. Mai

dem

Herrn Senator Oderih in

des Grundstücks mit

Zur Beglaubigung : He Der Gerichtsschreiber: Sch umwveli ck.

ff ie haft z Frhal-

In S treffend die Pfleaschaft zur C A elung der Erben der dessen Chefrau Anna zu Kistedt Haus-Nr. 15, i vom 7. Januar s 3 dieses Monats anberaumte, un- Œ den s. dicses Pion nte, L Tiger Wit hältnisse wegen aufgelobene | [6

ieses Mouats (März) w Montag, deu 15. dieses Mouats (Mârz),

Nachmittags 2 Uhr,

Syke, den 7. März 1886. ads Königliches Amtsgericht. T. v, s / S gefertigt: Prochnotdw, DLS Auësgefertigt: Prohnow, i “Gerichtsschreiber Königlichen AmtsgeriŸhts.

Aufgebsot. S

3 8cieriht bieselbst hat auf Arhalten des Das Auttgerictt B in Vertretung des Hir.rih Wil-

Q

daß alle Diejenigen, welche quen dr in a äFinploration Genannten, an den 5 a i af S zu Dôse am 2. September 1885 verstorben 5 Arbeiters Hinrich Wilhelm Woltmann 6; und seiner zu Döse am 8. Januar 1286 T n Ehefrau Anna Elisabeth Catharina, ge orene thom Suden, Forderungen und Ae ee heben oder Erbrechte geltend machen een aebalten seien, ihre Forderungen und Crd zrüche bis zum : p S tersng; den 18. Mai 1886, Vormittags 19 Uhr, als einzigen und ausf{ließuicen E Ih unterzeichneten Amtsgerichte U, p zwar Auswärtige durch gehörig Lege x E vollmächtigte, bei Strafe des Aus\chlufses u ewigen Stillshweigens. Ritzebüttel, den 6. März 1856. Dos Amtsagcricht. A. Reinecke, Dr.

Uufgebot.

[61521 v ä aan L i laiitwé des Privatmannes Johann Berend E ed” Gläser bieselbst Catharina Dorothea Gottfrie l : als ehe-

isab eboren am 9. Dezember 1812 ) n Todes des Käthners Iohann E Pes mann zu Grambeck im Herzogthum O ur E der Maria Dorothea, geborenen Haa, 1 1. Dezember 1884 zu E E oLEEn,, L Eoba Dieselbe foll in Lübeck außer der Cbe einen Sohn

il) t e bat ih eiae 31 seinen und In ihrem Nachlasse hat sih eiae 3 ‘inen A iener Crben Gunsten lautende, in Philadelphia vor

Auf A er Wittwe des Vollhufners Auf Antrag der Wittwe des L | t Heinrich Diestel, Catkarina Maria, e areten Ane mann, zu Woltersdorf, R M e Zie ch Ú walt ] Sonrad PVlitt, welche sich als "Lochke

anwalt Dr. Conrad ‘P it, : E

ines rítorbenez Vollbruders der Erbla))erin eines vorverstorbene: Vo der Erblasserin legitimirt hat, ergeht hierdurch an den uen ge nannten John Heimann (Heidmann) und an die unbekannten j

Gläser, Catharina Dorothea (auch Laura genannt) eborenen Heitmann, angebli vercheliht gewesenen

ï Y î G g Cel k | C U Schmaltz, ein Aufgebot:

; Latharina Magdalena G Anna Katharina Magdalena Gs O und die fünf Kinder des vor der Crblasserin

ito F ed Hermo Diedrih Heitmann, sind von der Anmeldungspflicht 1 V fas

befreit.

cigenschaft als nderin ihrer vier winorennen Figenshaft als Vormünderin ihrer vier 1 l B ler Ehe, der Geschwister Wilhelm, Auguste, S N Hermann und A Q und die Wilhel s: Louise Marie Obergünner, z. Z. zu Menden, haben das Aufgebo! des Fn es H dreissyarkasse in Bielefeld Nr. 31451, lautend Kreissyarkasse in Bielefe . 31451, lautend a H Minen „Minorcunen Obergünner und (L rine Marie, geb. Schloemann, ain s M un Dienstmagd Wilhelmine Louise Marie Ohergünner Hier" ì

1412 M 55 -, nahden dasselbe als am 27. J n 1885 als verloren bei der Kreissparkasse in Biele- | e t ift, beantragt. er d

eld angemeldet ist, beantragt. Ver „nha- d Sparkafsenbucs wird aufgefordert, spätestens Lo aut i i ¿ ; S den 2. Oktover 1886, Vorutittags L9G D vor dem unterzeichneren Gerichte, „ber i N anberaumten Aufgebotstermine seine S E e melden und das Sparkassenhucz vorzueget, wi aen falls dic Kraftloserklärung des Buches erfolgen Ñ

i e idrigen- anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widr falls die Kraftloserklärung derselben ausgesprochen

D auSgestellie surfunde vor- s Bi it Zubehör Termine : zwei Zeugen auLgestellrce Testamentsurkund E E E S e zuvoriger endlicher Negu- | gefunden. A E :

Königliches Amtsgericht.

E Aufgebot. l

Auf den Antrag dcs Nachlaßpflegers, Nrellaualers Otto Hirschfeld hiecselbst, vertreten dur den A }- anwalt Binkowski hierselbst, werden die unbekann en Rechtsnachfolger der am 1. Februar 1885 zu Vik berg verstorbenen verwittweten Kaufmann e Narzinska, geborenen Bartkuhn, aufgefordert, \päte- stens im Aufgebotste:mine, s j den 29. Dezember cr., Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den 117,78 i tragenden Na(laß bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9 des Landgerichtsgebäudes, anzumel- den, widrigenfalls der Nachlaß dem landesherrlichen Fiskus zugesprochen werden wird. : Bromberg, den 26. Februar 1886.

Königliches Amtsgericht.

blutsverwandten Erben der Wittwe

ihre Erbansprüche unter Angabe des Ln und Umfanges, _1owte unter Beisügung de Beweisurkunde, spatestens in der auf Dienstag, ven 15. Fuli 1886, Vorm. 11 Uhr, angesctzten Aufgebotstermine bei deur unter- zeichneten Amtsgerichte zu melden, unt-r dem zeichneten Amtsgerichte z ‘Ic ee Rechtsnachtheil, daß die nicht an En Ansprüche bei der Regelung des Nachla})!es

: den 5. März 1886. : üdsichtigt werd 31563 Preklaua Wittenburg, den 9. {arz ‘orinsdes nit berüdsichtigt werden. ; ‘cich- | [61563] Proftata, 3züdner L Großherzoglich Mectlenburg-Shwerinsches i vin der Antragstellerin angezeigten A | Auf Antrag der verehelihten Büdner De ALPSIeN, berechtigten Erben, nämlich ibre Schwester Ehefrc1 Augustine, geb. Kühne, zu Klausdorf, werden sol-

ver terer), gende, in der Gemarkung Klausdorf belegenen, M Kataster als Kartenblatt 1 Nr. 405/119, 406/119 bezeichnete Parzellen im Dorfe 9a H einer Größe von 5 a 40 qm zum Zweck der C tragung in das Grundbuch aufgeboten. E Alle Diejenigen, welche Ansprüche Pee B Me lihes Recht an den vorbezeichneten Yang a i haben glauben, werden daher aufgefordert, ihre An- sprüche bis spätestens im Aufgebotstermin j

E den 4. Mai 1886 um §9 Uhr, È 1532] Aufgebot. [s verwitt- | bei dem unterzeichneten Gerichte anzume e Die Ghefrau Schäfer Bastert, vormals aa idrigcnfalls le mit ihren Ansprüchen auf dieselbe: ete Obergünner in Kirchdornberg Nr. 12, in threr werden auégeschlossen werden. Zossen, den 5. März 1886.

Königliches Amtsgericht.

rbenen Vollbruders derselben, Gottfried Herman

A 2 Nt: 1886 Lübeck, den 3. März 1886. _ " Das Amtsgericht, Abth. I]. 1 L E R AE d Veröffentlicht: F ick, Gerichtsscchreiber.

ugust Obergünner, und die Wilhel- [61562] /

Nachstehendes Aufgebot: L

D La Antrag des Nachlaßpflegers, A gratee Vette hierselbst, werden die unbekannten es E nachfolger der am 3. August 1885 hierselbst e benen unrérehelichten Johanne Maria „Doro tg adoptirten Schellenberg, geborenen Fabricius, auf- gefordert, spätestens im Ss, s ite Dor nbaber descs | am 22. Dezember 1886, Vormittag A Ee Der, dere Belos ihre Ansprüche und Rechte auf den etwa 200( f s werthen Nachlaß bei dem unterzeihneten Gerichte, immer Nr. 7, ‘anzumelden, widrigenfalls der Nach- laß dem landesherrlichen Fiskus zugesprochen werden Blind den 6. März 1886.

Königliches Aitsgericht. Abtheilung 11].

Guthaben von

-_

{lic it einem i absclicßend n gon

I en des Königs! Jm Namen des Vi AM Verkündet am 5. März 1886. Dreishoff, Gerichtsschreiber. L J Ant des Neubauers Willmann Nr. 45 : L R reten dur den Rechtsanwalt Ne, e GeriSieiiraiber Schröttinghaufen, vertreten d1 enes Der Gerichts\{chreiber L M Coppenrath zu Lübbecke, erkennt Cg A r des Königlichen Amtsgerichts IVb , 1. V.: Amtsgericht zu Lübbecke durch den Amtlsrichter

Bielefeld, den 2. März 1886.

O Königliches Antsgericht 1V b. gez. M onjé. Auëgefertigt :

[61571]

A. S.) (Clauß, Aktuar. Schulte fûr Ret: E Aufgedvot. e Die über die im Grundbuche von Schrötting- [61001] urkiike über 60 Thlr. Darlehn, rafen Br 9 Blatt 64 Abth. 111. Nr. 1 auf Grund

Die Hypotleken ehn, ini "a der Schuldurkunde vom 11. A 1839 für den Registratur-Assistenten R zu E, ningen auf die dem Arbeitsmann O i zu Kloster Gröningen gehörigen and Lde po des Grundbuchs von Kloster (Sröntngea ees ns Grundstücke in ANY Une 1A, Sie: Es es

ut Cession vom 7. Marz 1566 Bitt D itbee Són annecke, geborene Fricke, „Yi E stedt, E E E A ite “a6

‘unde vom 11. Juli 153 l Hypotheken- O an 16. Juli 1839, fowie den S EA thekenbuchs-Auszügen voin 15. März Me N 18. März 1867 ift durch Zufall abhanden ge S und soll auf Antrag des Hypotheleu-W au eet Dekonomen Wilbelm Schwannecke zu Foppen! s auf welchen im Erbwege laut ge-i{tlid beglaubigte!

Schihtiuncsurku 7, September 1868 er Schichtunçsurkunde vom 17. Septe FENS für die Christine Luise Charlotte Willmann einge tragene Abfindung von 114 Thlr. 20 Sgr. A Unterhalt und cin zu erstattendes Lathenge]Gen, ae 50 Thalern nebst Zinsen gebildete Lat K ird für fr s ärt. Die Kosten des wird für kraftlos erklärt. D osten des gebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Nedacteur: Riedel. Berlin:

Verlag der Expedition (S olz). Druck: W. Elsner. Sechs Veilagen

(einschließlich Vörsen-Beilage).

Namens John Heitmann (Heidmann) geboren, darauf

: F V2 REG Berlin, den 5. März 1886. A L Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 51.

5 ; L Thi Fp ; & eine Reibe von Jahren als angebliche Chefrau cine

x i E R vas Rezesses vom 15. Januar 1835 diee Forderung

Du

M 59,

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 9. März

S886,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 9. März. Jn der gestrigen (62.) Sißung des Reichstages bat der Abg. Dr. Reichensperger bei der zweiten Berathung des von ihm ein- gebrachten Gesezentwurfs, betreffend die Einführung der Berufung, den Kommissionsbeshlüssen zuzustimmen. Jnsbesondere sei das Argument der Gegner der Berufung infällig, daß der zweite Richter \hlechter informirt sein olle, als der erste. Die ganze Rechtsordnung in Deutschland beruhe auf der Berufung als einem wesent- lihen Faktor; in allen Civilprozessen, bei der gesamm- ten Verwaltung, und im Strafverfahren bei den Schöffen- gerihten gebe es die Berufung. Der Berufungsrichter werde gegenüber den Urtheilen der Strafkammern freilih nit sehr oft in die Lage gebraht werden, einen anderen Thatbestand festzustellen, als die Strafkammer, wohl aber komme es häufig vor, daß die Strafkammer aus einem richtig festgestellten Thatbestand unrichtige Schlüsse ziehe, die das Berufungsgericht rektifiziren müsse. Aus seinen Erfahrungen als Nichter beim Ober: Tribunal kónne er versichern, daß er und seine Kollegen dort oft genug die Köpfe geschüttelt hätten,

wie falsche Schlüsse vielfah die Vorinstanz aus den durch das Beweismaterial festgestellten Thatsachen ge- zogen habe. schaffende

Durch irgend welhe neu zu

Garantien für die Redblsvre@ung erster Jnstanz könne die Berufung nicht erseßt werden. Alle Diejenigen aber, denen es Ernst mit Wiedereinführung der Berufung sei, müßten für den Kommissionsanirag stimmen, da dieser im Bundesrath wenigstens die preußische Regierung für sih habe. Der An- trag Munckel, welcher die Ober-Landesgerichte zur Berufungs- instanz gegenüber den Strafkammern erheben wolle, habe im Bundesrath durchaus keine Aussicht auf Annahme.

Der Abg, Dr. Hänel äußerte: Man habe vor wenigen Jahren eine Strafprozeßordnung eingeführt, die darauf zu- gespißt gewesen sei, die Berufung überflüssig zu machen durch die ganze Konstruktion des Prozesses, durch die darin der Ver: theidigung gewährte Nolle, durh die Wiederaufnahme des Verfahrens 2c. Wenn er \sich nun frage, ob die Vorschläge der Kommission eine Verbesserung gegenüber der Straf- prozeßordnung enthielten, so müsse er unbedingt Nein Jagen. Der Preis, den man für die Wiedereinführung der Berufung zahlen solle, sei viel zu hoh. Der Kommissionsberiht erkenne selbst an, daß die er- wähnten Garantien für die RNechtsprehung der ersten Instanz mit der Einführung der Berufung aufge- hoben werden sollten. Dem könne er (Redner) aber nimmer- mehr zustimmen, und insbesondere sei die verlangte Herab- seßung der Zahl der erkennenden Strafkammerrichter von 5 auf 3 für ihn völlig unannehmbar. Die Berufung dadurch zu erkaufen, daß man ein shlehteres, shnelleres, beschleunigtes Verfahren in der ersten Instanz bekomme, dazu könne er si niht hergeben. Auch die besten Garantien für ein gutes

Verfahren zweiter ZJnstanz könnten dasjenige nit er- seßen, was nach den Kommissionsvorschlägen, auh im Interesse des Angeschuldigten, bei der ersten Jnstanz

verloren werde. Bei dem mündlichen Verfahren komme der eigentliche Charakter des Strafprozesses nur in der ersten Instanz zur Erscheinung ; nur der erste Richter gewinne einen gesicherten, individuellen Eindruck vom Thatbestand ; der zweite Richter werde meistens nur ein abgeleitetes, gebrochenes Bild davon erhalten. Würde man die Kommissionsbeschlüsse an- nehmen, so würde psychologisch nothweudig die erste «Instanz immer unter dem Eindruck verfahren: „Ja, wenn wir etwas verschen, über uns steht ja noh ein höherer Richter, der uns korrigizen kann.“ Dies sei eine {were Gefahr, die allein schon den Komm: ssionsbeschluß für ihn unannehmbar mache. Dazu komme, daß er nun und nimmermehr ihrem Vorschlag beitreten könne, wonach es auch eine Berufungdes Staatsanwalts zu Ungunsten des Angeklagten geben solle. Der Staatsanwalt habe in der ersten Jnstanz eine fo überwiegende Stellung, er habe, wenn er seinc Pflicht ihue, so viele Mittel, um alles Belastungs- material im vollsten Umfange herbeizuschaffen, daß, wenn troy dieser Stellung des Staatsanwalts ein Augeklagter in erster 4Jnstanz freigesprochen werde, es unbillig wäre, ihn dann noch neuen Angriffen des Staatsanwalts auszuseßen und das

mißliche Znstitut einer provisorischen Freisprehung zu schaffen. Weil er (Nedner) also weder eine verschlechterte erste Jnstanz noch eine Berufung des Staatsanwalts

wolle, deshalb seien die Kommissionsvorschläge für ihn absolut unannehmbar. Er halte es R rihtig, nicht bereits so kurze Zeit nah Einführung der eihs-Justizreform deren Grund- lagen zu ändern. Man sollte lieber zunächst den positiven M [ngeln in der Handhabung der Strafprozeßordnung abhelfen. Der Kommissionsbericht erkenne ja selbst an, daß solhe Mängel vorhanden seien und daß sie ohne Aenderung der bestehenden Geseße wesentli beseitigt werden könnten. Er spreche hier nicht prinzipiell für oder gegen die Berufung, sondern markire nur seine Stellung zur Vorlage. Der Abg. Nobbe meinte: Die Frage sei nicht lediglih eine juristish-tehnishe, sondern au die Forderungen der öffentlichen Meinung und des Laienpublikums fielen für ihre Entscheidung ins Gewicht. Jn Preußen wenigstens werde der Wegfall der Berufung gegen Urtheile der Strafkammern {chwer empfunden, und es werde niht verstanden, daß sie gegen Urtheile der Schöffengerihte und im Verwal- tungsstreitverfahren statthaben solle, aber niht gegen die Urtheile, bei denen es sich um Freiheit und Ehre Ne Der Abneigung der süddeutshen Regierungen ehe die zustimmende Erklärung der süddeutshen Anwalts- kammern gegenüber, die mit dem Publikum eine viel intimere s hätten als die Xichter. Auch durch Besserung der arantien für die rihtige Judikatur erster Jnstanz, jo werth- voll sie an sih sei, werde die auf Berufung hindrängende ewegung niht aufgehalten werden. Der Redner er lärte La der Abg. Reichensperger für den Antrag der Kom- mission. Der Abg. Francke war gegen die Wiedereinführung der Berufung, weil er glaubte, daß es bessere Garantien für eine richtige Urtheilssprehung gebe als sie. Das jetzige Straf-

| einführung der Berufung ein, daß die Fest

prozeßverfahren zeige allerdings Mängel, die absolute Münd- lihkeit des Verfahrens habe vielfa ihre Bedenken. Es werde darauf ankommen, durch das Vorverfahren schon den status causae controversiae festzustellen. i Der Abg. Nintelen äußerte, man wende egen die Wieder- stellung des That- sählihen in der zweiten JInitanz auf Schwierigkeiten stoße und oft gar unmöglich sei. Aber wenn diejer Einwand stich- haltig wäre, so müßte man auch die Berufung gegen“ die Urtheile der Schöffengerihte und das Wiederaufnahmeverfah- ren beseitigen. Für das Bedürfniß der Berufung spreche, daß sämmtliche Landgerichte Séhlesiens sich für dieselbe aus- gesprochen hätten.

Der Abg. Marquardsen erflärte, er werde gegen die Vor- lage stimmen. Der Einwand insbesondere, daß die Abschaffung der Berufung dur Theoretiker herbeigeführt sei, könne nicht aufrecht erhalten werden. In der Reichs - Dustizkommission hätten sih feiner Zeit nur die beiden Professoren Gneist und der Nedner selbst befunden. Von Praktikern aber unter den Kommissionsmitgliedern hätten gegen die Berufung votirt der General-Staatsanwalt von Schwarze, die praktischen Juristen von Puttkamer und Thilo, die hervorragentden An1oalte Eysoldt, Dr. Wolffson und Dr. Grimm. Die Vortheile, welche die Vorlage bieten könne, würden dur die Mängel erheblich überwogen.

Der Abg. Saro war, scweit er auf der Journalisten- tribüne verstanden werden konnte, persönlih für die Wieder- einführung der Berufung, die, wie er anerkennen müsse, im Allgemeinen von der öffentlichen Meinung verlangt werde.

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen.

Der Abg. Rintelen beantragte, angesichts der s{chwachen Beseßung des Hauses die Vertagung oer Sizung und die Verschiebung des Schlußreferats und der Abstimmung auf einen späteren Termin.

Der Abg. Dr. Bamberger dat, sofort zur Abstimmung zu schreiten, da die Versammlung, welche die Diskussion über den Gegenstand angehört habe, auc allein kompetent sei, dar- über definitiv zu entscheiden.

Nach cinem Schlußwort des Referenten wurden zunächst die Anträge Mundckel-Träger abgelehnt. Dafür waren wesentlich nur die Deutschfreisinnigen. Die Kommissionsbeshlüsse wurden angenommen. Dafür, wesentlich geschlossen, das Centrum. Die übrigen Parteien stimmten espalten.

j n 91/4 Uhr vertagte sid das Haus auf Mittwoch, hr.

Im weiteren Verlauf der gestrigen (35) Sigung des Hauses der Abgeordneten bemerkte bei Fortsezung der Berathung des Etats des Ministeriums der geistlihen, Unterrihts- und Me dizinal - An- gelegenheiten der Abg. Dr. Windthorst, nach den Ge- wohnheiten langer Jahre würde diese Position die Stelle sein, wo das Centrum seine Klagen und Wünsche über die Kirchen- politik auszusprehen hätte, insbesondere darüber, daß im Kultus-Ministerium seine Wün:\che keine besondere Vertretung und Berücksichtigung fänden. Er enthalte sich, diese Wünsche und Klagen zu wiederholen. Denn es fei dem anderen Hause eine Vorlage zugegangen, deren Einbringung seine Freunde nur lebhaft begeüßen könnten, und deren Fortgang sie lebhaft wünschten. Sie wollten alles unter- lassen, was den ruhigen Gang dieser Verhandlungen stören könnte. Redner glaube, es sei dem Herrenhause Ernst damit, etwas Gutes zu Stande zu bringen. Selbstverständlich stehe das Centrum nach wie vor ouf seinem alten Standpunkt, und die Wähler desselben brauchten sich nicht darüber zu beunruhi- gen, wenn dasselbe den ruhigen Gang der Entwickelung ab- warten wolle. Redner Habe den herzlihen Wunsch, daß es dem Herrenhause gelingen möge, etwas Brauchbares, Accep- tables zu Stande zu bringen, Ob es über seinen und seiner Freunde Köpfe weg gemacht werde, sei gleihgültig. Gehe die. Sonne des Friedens überhaupt nur auf, dann wolle man gern jede Neigung zum Streit fahren lassen. Gott möge das Werk segnen und krönen, an dem das Herrenhaus arheite.

Der Abg. Dr. Wehr (Dt.-Krone) meinte, auch die Konser- vativen wünschter von Herzen die friedlihe Lösung des alten Streites. Er habe aber einen anderen Wunsch vorzutragen. n der voriger. Session habe der Minister die Vorlegung eines Dotationsgesezes für Westpreußen, Posen und den Regierungsbezirk Oppeln versprochen. Ohne diese Vorlage würden die beiden {hon vorgelegten Schulgeseze für diese Landestheile nicht gut berathen werden können. Nedner er- laube sih daher die Anfrage an den Minister, ob und wann derselbe eine solche Vorlage zu aen gedenke.

Der Minister der geistlichen, 1 nterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erwiderte, die Regierung bio den Wunsch, ein solches Gesetz einzubringen. Aber auch ier lägen finanzielle Schwierigkeiten vor. Die Verhandlungen mit dem Finanz-Minister s{hwebten noch, Redner könne des- halb nicht sagen, wann er das Geseß werde vorlegen können.

Der Abg. Dr. Porsch erklärte, die Aeußerungen des Minister-Präsidenten und des Kultus-Ministers über die Um- stände, welhe im Jahre 1871 die Aufhebung der katholischen

btheilung im Kultus-Ministerium veranlaßt haben sollten, sowie die dabei in Bezug auf den damaligen Leiter der be- treffenden Abtheilung ges{leuderten Vorwürfe legten ihm und seinen Freunden die Verpflichtung auf, den eigentlihen Sach- verhalt klar zu legen. Man habe damals die katholische Abtheilung namentlich beschuldigt, daß unter ge Mitwirkung in Pelplin, nachdem daselbsi vorher ein deutscher Dompropst gewesen sei, ein polnischer eingeseßt worden sei, der von vornherein habe darauf hinwirken sollen und auh darauf hingewirkt habe, die gesammten Geistlichen der Kulmer Diözese zu polonisiren. Diesen Angaben gegenüber könne Redner mit dem gesammten ihm darüber vorliegenden Aktenmaterial den Beweis des Gegentheils bezüglih aller Angriffe antreten. Redner verlas hierauf die betreffenden Urkunden, beginnend mit der vom 20. Juni 1871, in welcher dem Wirklichen Ge- heimen Ober-Regierungs-Rath Dr. Kräßig davon Mittheilung

raodt ward, daß das Staats - Ministerium den Be- luß gefaßt habe, die beiden Abtheilungen, evangelische

und katholishe, im Kultus-Ministerium aufzuheben und an ihrer Stelle eine gemeinsame einzurihten. Dadurch habe die Thätigkeit des Adressaten, des Leiters der katholischen Abtheilung, den Gegenstand ihrer Wirksamkeit verloren, der- selbe sci daher mit dem vorschriftsmäßigen Wartegelde hiermit in den Ruhestand verseßt, eventuell habe er den Wiedereintritt in ein neues Dienstverhältniß ¿u gewärtigen. Später habe sih in dem Schreibeir der Ausdruck dieser leßteren Möglichkeit mit den Worten wiederholt: „Vorausgeseßt, daß nicht eine anderweitige dienstliche Verwendung stattfinden sollte“, und zum Schluß heiße es, daß der Leiter der Abtheilung mit „Eifer und Hingebung bemüht“ gewesen sei, seiner Aufgabe Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, er solle indessen als Einleitung des definitiven Abschieds erst eine längere Bade- und Erholungs- reise antreten 2c. Es sei also nirgends von Pflichtwidrigkeit die Nede gewesen, au nicht, als der sel. von Mallinckrodt in Folge seiner Anfrage vom Minister-Präsidenten die Antwort erhalten habe, daß es si eigentlih nur um Formalien handle, da man an Stelle der Abtheilung die Einsezung eines aposto- lischen Nuntius ins Auge gefaßt habe. Am 18. März 1872 habe der Geheime Rath Dr. Kräßig auch noch den Kronen: Orden 3. Klasse mit dem rothen Kreuz erhalten. Am 10. Mat 1873 sei Fürst Bismarck bei Gelegenheit der Aufhebung der Art. XV und XVIII der Verfassung auf die katholische Ab- theilung zu sprechen gekommen und habe ausdrüdlih bestritten, daß der Vorlage ein konfessioneller Charakter inne wohne; der-

selbe habe über die katholische Abtheilung gesagt: er habe sich, als er aus dem Kriege zurückgekommen sei, gewundert, welche Fortschritte dieselbe in Bekämpfung der deutschen Sprache in polni- schen Landesgebieten gemacht habe. Diese sharfen Worte hätten damals den Minister von Mühler zu der Entgegnung veran- laßt, daß die Abtheilung nie eine selbständige Behörde gewesen sei, sondern stets unter Kontrole des Unter-Staatssekretärs gestanden und niemals eine Thätigkeit im Schulwesen und be- sonders in der Sprachenfrage ausgeübt habe. Die „Nordd. Allg. Ztg.“ habe diese Worte nicht aufnehmen dürfen, dagegen habe fie auf dieselben eine scharf polemische Erwiderung gebracht, in welcher jedoch von polonisirenden Tendenzen Pflichtwidrigkeit des leßten Leiters der katholischen Abtheilung, oder gar davon, daß die Schulfrage von ihr ressortirt habe, kein Wort enthalten gewesen sei. Der Minister von Mühler habe si weiter dauernd seiner Beamten angenommen, namentlich öffentlich erklärt: es hindere ihn die aus tiefer liegenden politischen Rücksichten erfolgte Auflösung der katholischen Abtheilung nicht, unschuldig an- gegriffene, noch lebende Beamte derselben zu vertheidigen. Troy dessen sei wiederum Minister Falk an 10. Dezember dess. F. auf die Auflösung der katholischen Abtheilung ein- gegangen und habe mit wohlwollender Milde über dieselbe und deren Leiter si ausgesprochen. Nicht lange darauf sei der Geheime Rath Pr. Kräßig um seinen definitiven Abschied eingekommen, der ihm deun auch mittels Allerhöchster Kabinetsordre vom 19. Dezember 1874 „in Gnaden mit Pen- sion und unter Bezeugung der Zufriedenheit mit seiner Dienst- führung“ ertheilt worden sei. Seit jener Zeit sei nun absolut nihts eingetreten, was so harte, wie am 28. Januar d. 5. gefallene Beschuldigungen hätte rechtfertigen können. Der Ge- heime Rath Dr. Kräßig habe sih daher in einem ausführ- lichen Schreiben an den Minister von Goßler gewandt. In demselben protestire derselbe namentlich dagegen: 1) amtliche Aktenstücke nicht ausgeliefert zu haben das müßten die Akten und alle noch von damals lebenden Registraturbeamte bestätigen —, 2) jede Gelegenheit, einseitige Verfügungen im Gnteresse der von ihm vertretenen Sache zu treffen, benußt zu haben Alles sei seinen geordneten Gang durch Unter- Staatssekretär bezw. Minister gegangen, und außerdem seien von der katholi*hen Abtheilung niemals Kommissarien zu Staats-Ministerialsizungen zugelassen worden —, 3) mit den Bestrebungen bezüglich des Pelpliner Domekapitels je etwas zu thun gehabt zu haben, ev meine, es sei damals Weih- bischof Jeschke, ein Deutscher, Dompropst geworden —, Und 4) je mit hohen Familien in antipreußischem Sinne konspirirt zu haben. Allerdings stelle derselbe nicht in Abrede, im Sinne der Fnstallationsurkunde der katho’ischen Abtheilung die Inter- essen der katholischen Kirche stets vertreten zu haben. Derselbe bitte {ließlich den Minister um Veröffentlichung aller bezüg- lichen Aktenstücke. Redner meine zwar, daß dies nach einer solchen Rechtfertigung, wie dur sclche Aktenstücke, kaum noch von Nöthen wäre, indessen {hlössen seine Freunde und er fih dennoch dieser Bitte gern an.

Hierauf entgegnete der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. von Goßler:

Meine Herren! Den Wunsch, welchen! der Herr Vorredner im Eingange seiner Nede Lusdru&ck gegeben hat, daß es mögli gewesen wäre, die ganze Frage inzwischen zu erledigen, kann auch ih von meinem Standpunkte aus theilen; aber der Grund, weshalb das niht geschehen ist, lieat in Verhältnissen, welhe von meinem Willen unabbângig sind. In demselben Augenblick, wo ih an den Herrn Geheimen Rath Krätig auf sein Schreiben vom 29. Janucr cine Er- widerung abgehen lassen wollte, kam mir die „Germania“ vom 5. Fc bruar in die Hand, deren Einleitung wie folgt, lautet :

„Die neulich im Abgeordnetenhause gefallenen, völlig unqualifi- zirbaren Aeußerungen des Kultus-Ministers von Goßler, welcher h erlaubt hat, dem Direktor der chemaligen fkatholischen Abtheilung im KFultus-Ministerium, Hrn. Gebeimen Rath Dr. Kräßtzig, das Ver- schwinden von amtlihen Akten zur Laft zu legen und die Zurdis- positionéstellung desselben als eine hiermit im Zusammen- hange stehende Disziplinarmaßregel zu bezeichnen, haben, wie wir hören, Hrn. Dr. Kräßig veranlaßt, Hrn. von Goßler Abschriften der beiden überaus woblwollenden Schreiben mitzutheilen , mittelst welder Hr. Dr. Kräßig Seitens Sr. Majestät des Königs resp. des Kultus-Ministers von Mühler seiner ferneren Thätigkeit, der aus politishen Gründen cin Ziel geseßt worden war, enthoben wurde.

Or. bon Goßler 1st auf Grund diefer Aktenstücke aufgefordert worden, dem vor dem ganzen Lande {wer gekränkten Ebrenmann eine entsprechende Genugthuung dur eine Erklärung vor dem Nb- geordnetenhause zu geben, und werden wir ja sehen, in welher Weise der Minister sih dieser seiner Pflicht unterziehen wird.“

Cs kommen dann längere Ausführungen, auch darüber, wie das Verdältnif; zwishen dem Gebeimen Math Kräßig und dem Central- Vureau des Ministeriums gewesen ci.

__Es ist eine alte Regel innerhalb der preußishen Verwaltung, daß, wenn eine Beschwerde an irgend eine Behörde, namentlich aber

A E s I E e A R