1886 / 60 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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waktüng hbineingezogen, was ihre gegensäßliche Stellung zur Unter- rihtsverwaltung nicht zur freien Entwickelung gelangen lafsc. Besonderes Aufsehen erregten die von Zeit zu Zeit im „Viel- rzym“ erscheinenden Artikel, welche die Sve?ulation auf eine ¿wis{en reußen und Rußland erwartete Verwickelung bekunden und anschei- nend in einem gewissen Zusammenhang ftehen zu der in der pol- nischen Presse auderweit erörterten*Frage, auf welche Seite in diesem Falle die Polen si stellen würden, cine Frage, deren Beantwortung dahin gegeben wird, daß si dies danach richten werde, wo die Polen die meisten Vortheile für sih erblicken würden. ch erwähne sodann die allseitig bezevgte Polonisirung der deutschen Katholiken mit Hülfe des Religionsunterricts. Es steht fest, daß zahlreih die deuts{ch-katholischen Kinder eingeführt

alten Polenreihs \sich vorfänden. Aus dem Ergebniß will ih cinige Säge noch vortragen.

Das geht ja in den Gebeten im Allgemeinen durch, ohne daß man es gerade juriftisch beweisen kann, daß das Vaterland, welches Gegenstand der Verehrung ist, im Großen und Ganzen hier das alte polnische bezw. das in Aussicht gestellte neue pelnishe Vaterland ist, und namentli finde i das in einem von dem Bischof von der Mar- wiß 1879 imprimirten Gebetbuch: Der Schutzengel. Klarer kommt dies zuin Ausdruck in einer im Jahre 1877 von dem Bischof impri- mirten Auswahl von Kirchengesängen. Da befindet si ein Gebet für die in Polen unterdrückten Katholiken:

_ Gott möge die keßerishen und s{hismatischen Völker, die ihrer

Wildheit und Grausamkeit vertrauen, dur) seine mächtige Hand

Euer Herz einschneiden, und wenn Jhr unwillig werdet, so laßt Euch um Gotteswillen niemals dadurch verleiten, irgend welchen Akt der Gemaltthat zu verüben. Das erheischt unsere Neligion, Pflicht und Gewissen. Er werde immer die Rechte der Polen vertreten, ihre Gewaltthaten aber nimmer billigen. Das möge sih aber der Abg. Wehr und Diejenigen, welche die Gewalt hätten, gesagt sein lassen, man solle den Bogen nicht zu straf anziehen. Es könnte das sonst Folgen haben, die Me Beach E daß d

er Abg. Spahn glaubte, daß die Regierung selbst die Schuld trage, wenn die Polen kein Vertrauen zu ihr hätten und nationale Tendenzen verfolgten.

I Inf erate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- ‘register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Verlin SW., Wilhelm-Strafte Nr. 32. L

Deffentlicher

1. Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen. A

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.

4. Berloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. \.w. von öffentlihen Papieren.

. Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarishe Anzeigen. . Theater-Anzeigen. | In der Börsen- , Familien-Nachrichten.

THHCIACt. A

ee-JInvalidendank‘‘, Rudolf Mosse, Saasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Vüttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

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Annoncen - Bureaux.

Beilage.

ZwangsvollstreŒungen, Aufgebote, Vorladunger u. dergl.

verabfolgen, und die \ich später meldenden Erben | [6 alle Verfügungen des Erbschaftsbesißers anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungslegung, noch Ersa

E Oeffentlithe Zusiellung.

Nr. 3446. Der Wagner Jakob Kempf in Mann-

zu 4) den Kutsher Karl Reinhard Schädlich,

früher in Brunndöbra,

sämmtlich unbekannten Aufenthalts,

heim. vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld, | wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zu Mannheim, klagt gegen Friedrih Kaltreuther in | zwischen den Parteien bestehende Ee voin Bande Mannheim, z. Zt. unbekannten Aufenhalts, aus | zu scheiden, zu 2 und 3 mit dem eventucllen Au- Werkverding, mit dem Antrage: E x trage: den Beklagten zur Herstellung des ehelichen 1) Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 572 K | Lebens mit der Klägerin zu verurtheilen, und laden nebst 5 °/o Zins hieraus seit dem Klagzustellungs- | die zu 1 bis 4 genannten Beklagten zur münd- tage zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits | lihen Verhandlung des Rechtsftreits vor die erste zu tragen, ] ; E Civilkammer des Königlichen Landgerichts Vlaue 2) das ergehende Urtheil gegen Sicherheitsleistung | auf für vorläufig vollstreckbar zu erklären, den 7. Juni 1886, Vormittags §9? Uhr, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- | mit der Aufforderung, je einen bei dem genannten lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des | Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Großherzoglichen Landgerihts zu Mannheim auf In Ehesachen Mittwech, den 2. Juni 1886, 5) der Christiane Matthes, geb. Grünewald, in L: __ Vormittags 9 Uhr, ._| Stöen, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- | 6) der Christiane Friederike Fügmann, geb. Geirel, richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. in Plauen, Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser | 7) der Ernestine Enilie Meinel, geb. Pöbland, Auszug der Klage bekannt gemacht. in Gottesberg, Manuheinm, den 5. März 18836. 8) der Iohanne Albine Spengler, geb. Gerstner, Bauer, in Adorf,

zermalmen, auf daß fie die rechtgläubigen Kinder der Kirche nicht ferner verfolgen und bedrücken fönnen.

Meine Herren, das ift ja im Stil der Makkabäer sehr \{ön, aber ih glaube, in den Händen von Preußen, die polnisher Natio- nalität sind, ift es doch etwas Aufregendcs, wenn man in dieser Weise für die in Polen unterdrückten Katholiken bittet, daß Gott mit mäch-

worden sind in den polnisch-katholishen Unterricht, und daß von da aus die Polonifation der deuts-katholishen Kinder einen folchen Fortschritt gemacht hat, daß die Eltern und Kinder oft gar niht mehr ausreichend sich verständigen konnten ; die Eltern sprachen noch deuts, dagegen die Kinder zum Theil gar nit, zum Theil nur ungenügend deuts. Hier wird ferner erwähnt in einem ?norm langen Bericht, . welcher aus dem Kreise Karthaus erstattet ist, daß in der damaligen Zeit auch die Umtaufung zahlreicher deutscher Kinder in das Polnifche anfing sowohl bei den Taufscheinen, als bei den Geburktslisten zu den Stammrollen und bei anderen amtlichen Attesten. Der Landrath war damals s{chon 20 Jahre im Amt, als er den Vericht schrieb, er sagt: daß plößlich Hintz fortan Hinza, Krause Crusa, Voß und Fuchs Liß, Frank Frankowski u. \. w. hießen, wodurch, abgesehen von dem fonst erstrebten Zwecke, auch eine nicht geringe Verwirrung in die Familicn- und Perfonenstandsverhältnisse gebracht ist. Des Weiteren wird hervorgehoben, daß die katholishen Geist- lichen deutscher Abkunft, welhe der Bischof Sedlag in die Provinz ezogen hatte, verfolgt worden find, und daß alle diefe Maßnahmen fh ausnahms=os auf die Pelpliner Quelle zurückführen laffen. Als ein Charakteristikfum wurde hier beifviel8weise erwähnt es sind ja Alles nur Beispiele, die angeführt sind —, daß als im Jahre 1867

Der Abg. Dr. Wehr meinte, die von ihm citirten Worte des Abg. Windthorst seien unglücklih gewählt, sie müßten überall den Eindruck hervorbringen, den er davon empfangen habe. Er freue sih, daß der Abg. Windthorst das Miß- ür die i rüdten if ß Gott nähe | verständniß aufgeklärt und seinen Worten eine andere tiger L die Unterdrücer, die kegzerischen und shismatishen Völker | Deutung gegeben habe. Durch diese Erklärung sei der zermalmen möge. s ità Sf

_In einem anderen Bu, welches 1881 von dem Bischof impri- tere a BORE, orst. s E S, En mirt und von dem Negens Dr. Ruchniewicz in Pelplin heraus- li ständ „E l age, daß an den vedent- gegeben ist, einem viel verbreiteten Andacßtsbuch, findet si u. a. cin ihen Zuständen in Polen Diejenigen die Schuld trügen, Lied vom heiligen Stanislaus, Bischof und Märtvrer : welhe die Polen jeßt beshimpften, so müsse Redner

Stanislaus, unser Patron Polens, behalte Deine Landsleute in | dies zurückweisen. Von Beschimpfen der Polen sei gar keine forgsamem Schutz, darum bitten wir Alle Dich; Dich bitten wir, | Rede. “Jn seinen (Redners) Bemerkungen sei von einer Be-

Gott, bleib’ auf unserer Seite. | : shimpfung nichts zu finden, und er weise diesen Vorwurf

Stanislaus, Bischof von Krakau, blicke vom Himmel auf Dein | zurück. :

Polenvolk! siche feine Bedrängniß, siche die Verwüstung der Der Abg. Dr. Windthorst erwiderte, was er gesagt habe,

bleibe gesagt. Der Abg. Wehr hätte nur weiter lesen sollen,

Kirchen, M N Sts E ausgelöscht. Stanislaus, berühmter Märtyrer, crneuere die alte Liebe «s L Ses i; zum Vaterlande! Es ist ganz verwüstet; die Ehre Goltes Go die Erklärungen, welche jede falsche Deutung aus-

hat in ihm aufgehört; die Krone geht verloren.

der Nuzungen, fondern nur Herausgabe des not) Vorhandenen fordern dürfen.

Von Rechts Wegen.

Paudce, Amtsrichter.

[61574] Bekanntmahung.

Durch das Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die etwaigen Be- rechtigten der im Grundbuche von Mittel-Alt- } Driebiß Nr. 8 Abtheilung T1. Nr. 1 für die Ge- \chwister Anna Dorothea, Johann Gottfried. Johann Ernst und Anna Rofina Bothe eingetragenen Vater- erbtheilspost von 61 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen, aud is das darüber gebildete Hypotheken-Dokument, bestehend aus ciner Ausfertigung des Erbrezesses vom 8./17. Juni 1836 dem Hypothekenschein vom 9. Januar 1837 aus dem Eintragungsvermerke vom 10, ejd. mensis fr kraftlos erklärt worden.

Fraustadt, den 3. März 1886.

EGIAGE) Aufgebot. Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Justizrath Wielish zu Brieg, werden die unbekannten Erben: 1) der am 11. April 1884 zu Brieg im Alter von 57 Jahren verstorbenen, angeblih in Briegisch- dorf, Kreis Brieg, geborene Arbeiterwitiwe Johanne Scholz, Tochter der zu Briegischdorf wohnhaft gewesenen verstorbenen Arbeiter Herr- mann’shen Eheleute, der am 6. Februar 1885 zu Brieg im Alter von 69 Jahren verstorbenen verwittweten Han- delsmann Vertun, Amalie, geborene Schweizer, der am 8. November 1884 zu Brieg im Alter von 85 Jahren verstorbenen verwittweten Haupt- mann Theophile Gerber, geborene von Kegler, aufgefordert, i \pätestens im Aufgebotstermine den 11. Januar 1887, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem

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dkcaadih B #5 e L tin c Sr arr Mew BUA que d lug vim aua V R L R n Eg Ia N mfr 7: C0E nt p O mA

um ersten Mal für den Norddeutschen Reichstag gewählt werden solite, die Parole ausgegeben wurde, daß dur den Eintritt von West- preußen in den Norddeutschen Bund die katholische Kirche Gefahr laufe. Es befinden sich da die unglaublichsten Angaben in den Akten und es kchrt überall dic Auffassung wieder, daß der Klerus es an der nöthigen Aufklärung in dieser Hinsicht hat fehlen lassen. Wir haben die Ér- scheinung gehabt, daß si das gesteigert hat sowcit, daß man bei den Wahlen zu klaren Resultaten darüber kam, als zum erften Male im Jahre 1871 zum deutschen Reichstag gewählt murde. Da sahen ja die deutschen Katholiken und die deutschen Evangelischen ein, daß sie dem von mir angedeuteten Zuge getrennt niht Widerstand leisten Éönnten, und sie stellten gemeinsam untec Zustimmung von einigen Geistlichen einen deutsch-katholishen Geistlihen im Kreise Pr. Star- gard, in welchem Pelplin gelegen ift, auf. Sein Gegenkandidat war ein ganz in der Nähe wohnender bekannter polnischer Gee ich weiß nicht, ob wir die Freude haben, ihn unter uns zu

chen Hr. von Kalkstein-Klonowken, und es war interessant, daß, obwohl ein katholischer Geistliher, gegen den absolut nichts ceinzu- wenden war, aufgestellt war in einem, wenn ih mich recht erinnere, von 6 oder s anderen katholishen Geistlichen unterzeihneten Wahlruf, in Pelplin und auf den Tafelgütern des Vischofs dieser katholische

Geistliche fast gar keine Stimmen erhielt, sondern aus|chließlich der polnische Gegenkandidat, Hr. von Kalfstein-Klonowken. Das sind ja natürlich Sachen, die uns mehr oder minder gleichgültig erscheinen, aber auf die Bevölkerung dohch in der That einen fehr maßgebenden Eindruck machen.

Der Herr Regierungs-Präsident schildert beispielêweise in eincm Bericht aus dem Jahre 1872, unter welchew Druck sich die katholische deutsche Geistlichkeit befindet. Er erwähnt unter Anderem, daß ein Pfarrcr Mühl, der aus ciner ganz deutshen Familie stammte und ihm noch vor kurzer Zeit eine Sammlung der von ibm verfaßten deu |- {hen Gedichte übersendet hatte, genöthigt worden war, obwobl sih unter seinen Pfarrkindern viele Deutsche befanden, dennoch sämmtliche

redigten in polnisher Sprache zu halten, sowie auch sämmtlich: übrigen gottesdtenstlihen Handlungen in polnischer Sprache zu ver- rihten, ja derselbe als Lokal-Schulinspektor dem Lehrer die Eribeilung des deutschen Unterrichts hatte verbieter. müssen. An solchen Bei- spielen, meine Herren, fehlt es auch bis in die neueste

Zeit nicht. Ih habe, glaube ich, neulich {hon cinmal darauf hingewiesen, wie cin Schulvorsteher in einer sehr gehässigen Art und Weise dem deutschen Unterriht in der Schule sih entgegengestellt und unter allen Umständen es zu hinter- treiben gesucht hat, daß die deutsche Sprache zu ihrem Rechte komme.

___ Ich darf noch hinweisen auf neuere Vorgänge, beispiclswecise auf die Wahlagitationen des Geistlichen, Direktors von Wollschläger, aus Iacobsdorf, und kann mi hierbei kauf Artikel der „Schlesischen Bolkszeitung" beziehen. Es war namentlich dem Hrn. von Woll- {chläger vorgeworfen worden, daß er mit Ausdrücken von einer Schärfe, die ih nicht wiederholen darf, diejenigen Geistlichen beshimpft habe, die nicht bei den Wahlen die polnishe Sache fördern wollten; das war selbst der „Schlesischen Volkszeitung“ zu arg, so daß sie ihn dringend warnte, mit derartigen Gehässigkeiten gegen Deutsche Ein- halt zu thun.

__ Meine L L das Thema ift unerschöpflih, ih weiß niht, ob ich auch nur annähernd dem Material gerecht ge- worden bin, das ich hier vor mir habe, vor allen Dingen nicht dem, was ih zu Hause besie. Es ist, um noch einen anderen Fall zu berühren, beim Studium der Akten und anderen Sachen beispielsweise mir aufgefallen, daß man in der Diözese Kulm heute noch in Einrichtungen des Gottesdienstes alle die Erinnerungen festhält, welhe das ehemalige polnische Reih betreffen. Wie weit das geht, weiß ih niht, weil id niht habe Untersuchungen anstellen lassen über die Art und Weise der Kirchengebete u. st. w. Aus den Akten sehe ih, daß jedenfalls früher lange Zeit für Polen, die Repu- blik Polen, gebetet worden ist; das Uebrige aber habe ih aus dem fogenannten Direktorium entnommen, also den bischöflichen An- e über die firchlihen Einrichtungen der Festtage U. f. w., und ih habe da gefunden, daß die sogenannten patroni regni Poloniae beute noh in voller (Zuruf: Sueviae!), I bin sehr gern bercit, au darauf zu kommen; ich kann den Wünschen gerecht werden. Der geehrte Hr. Abg. von Stablewski wirft mir ein: Sueyiae. Das hängt meines Wissens so zusammen. /

Früder hatte die katholishe Kirche in Schweden eine ganze Reihe von cigentlihen Patronen und besondern Heiligen, welhe in Schweden vorzugsweise verehrt wurden. Als nun in Schweden die katholische Kirche zurückging und dort die Betreffenden niht mehr zur Verehrung elangten, wurden dicse patroni regni Svaviae der Diózese Kulm Überwiesen, fo daß also heute die Heiligen von Schweden in der ein- gehendsten Weise hier bei uns berüsihtigt werden und aufgenommen find in das Direktocium. Jch glaube, das wird rihtig sein.

___ Was nun die Joni regni Poloniae betriffl, fo befinden sie fih heute noch im Virektoruum. Das ist mir um fo auffallender

ewesen, als ich beim Studium der Akten gefunden habe, daß der

ishof Sedlag auf diesem Gebiet sich bemüht hatte, starke Ein- {chränkungen eintreten zu lassen, und als es mir bekannt ist, daß der Bischof von Ermland dicse patroni regni Poloniae ganz aus seinem Direktorium entfernt hat und zwar aus dem sehr einfahen Grunde, weil wie es hier {hon von einem meiner Vorgänger hervorgehoben worden ist in einem Schreiben auf Grund der Bulle de salute animarum és s\taats- und kirhenrechtlid unmöglich ist, daß wir es uns gefallen lassen, daß Patrone von Kirchen für Linder, die heute nit mehr existiren oder niht zum Bereich des preußischen Staates gehören, hier Gegenstand einer politisch gefärbten Verehrung sind.

__ Also ih kann wiederholen die Herren werden es ja kontroliren Tönnen: aus der Diözese Ermland, welche auch 1772 an Preußer: gelangt ist, find die patroni regni Poloniae entfernt, sie figuriren aber heute wieder und noch in Westpreußen.

Es gab mir dies Veranlassung, einmal die in der Diözese Kulm gt Gen kirhengottesdienstlihen Bücher ansehen zu lassen, zumal ehauptet worden war, daß auch in diesen Büchern immer noch An- Élänge an das frühere Polenreih und an die Wiederauferstehung de3

Staniélaus, wachsamer Hirte, Deine Schafställe zerreißt ein brüllender Löwe; die Keter und Heiden haben sich gegen sie vershworen; nieder läßt sich der fliegende Adler,

__ Stanislaus, Erlöfec Deines Volks, pflege das Herz des muthigen

Königs, leite den Senat und das Heer, mae nieder die Hei- den mitsammt der Keterei durch die Macht des All- mädbtigen.

Meine Herren, das geschieht in Preußen, nachdem die Provinz Westprenßen über 190 Jahre der Krone Preußens einverleibt ist. Dieses Buch befindet fih in den Händen auch der deutschen Katho- liken: auch die deutschen Katholiken müssen sich derartiger Bücher in dem #ich polnisch vollziehenden gottesdienstlihen Leben bedienen.

Meine Na Sie werden es verftehen, wenn Sie tiesc That- fachen überbkicken mögen der Herr Vorredner und seine Freunde jagen, was sie wollen, sie sind gewiß optima ide aber Sie werden es verstehen, wenn die, die die Verhältnisse von anderer Seite kennen, nicht daran glauben, daß die deutschen Katholiken dort ihr Necht erhalten, vielmehr überzeugt sind, daß die deutschen Katholiken Gefahr laufen, ihre deutsche Na- tionalität zu verl?!eren.

Der Abg. Gerlih machte darauf aufmerksam, wie aus dieser Debatte wieder hervorgehe, daß Katholizismus und Polonismus im Osten identische Begriffe seien. Frage man einen Einwohner, ob er katholijch oder evangelish sei, so erhalte man zur Antwort: ih bin polnish! Jeßt höre man dort: wir sollen aus dem Lande getrieben wer- den, man will uns unsere Religion nehmen. Woher tfomme eine solhe Anschauung? doch von der Presse, den Geistlihen oder den Großgrundbesißzerit. Fn Schwetz werde jeßt gar keine deutshe Vredigt gehalten; geshehe cs aber wirklich einmal, so entstehe ein Scharrèn in der Kirche, und der Geistliche sage, er wolle lieber polnishe Andacht halten. Die deutschen Kinder erhielten keinen deutschen Neligions- unterricht. Bischof Sedlag habe polnischen Unterricht ertheilen lassen. Warum thäten die Geistlihen niht das Umgekehrte ? Ja, Neubauer, das ist etwas anderes.

Der Abg. Neubauer betonte, daß das, was der Kultus- Minister über die Verfolgungen des Bischofs Sedlag vorge- tragen habe, aus der politish aufgeregten Zeit von 1846 bis 1848 herrühre. Was der Minister mit den nationalen Schuß- patronen habe sagen wollen, sei ihm nicht erfindlih, oder sollten etwa auch diese. expatriirt werden?

Der Abg. Dr. Windthorst meinte, nah Allem, was im Laufe der Debatte vorgebracht worden sei, schienen die früheren Negie- rungen geschlafen, oder, was er glaube, richtiger geurtheilt zu haben. Wenn in dieser Weise weiter germanisirt werde, dann müßten sih die Polen mit Gewalt zusammenthun, um da- gegen Widerstand zu leisten. Wenn man den Deutschen die Muttersprahe nehmen wollte, so würden diese dasselbe thun. Wenn der Minister gegen cinen abwesenden Prälaten, den Bischof von Kulm, der si hier nicht vertheidigen könne, vor dem ganzen Lande so shwere Anklagen erhoben habe, so sei das etwas durhaus Ungehöriges. (Vize-Präsident von Benda

bat dex Redner, beleidigende Ausdrüdce gegen die Regierung zu |

verme:den.) Könne der Bischof nicht ein guter Preuße und ein guter Pole zuglei fein? An höchster Stelle denke man jo! Man habe ausspionirt, daß im Hause des Bischofs dessen Mutterspracße gesprochen werde. Jn seinem Hause könne Jeder spreher, was er wolle. Jn vielen vornehmen Häusern werde fcanzösish gesprochen, um den Kindern den Gebrauch der Sprache zu erleichtern. Sei darüber im Ministerium noch nicht gesorohen? Nedner wiederhole, es sei nicht richtig, einen abwesenden Bischof in dieser Weise anzugreifen. Das sei nicht deutsch und hoffentlih auch nicht preußisch.

Der Abg. Dr. Wehr (Dt.-Krone) konstatirte, daß die Polendebatte aus der polnischen Fraktion heraus angeregt sei. Der Vorredner habe gesagt, daß ih die Polen mit Gewalt gegen die gegen sie gerichteten Maßregeln zusammenthun müßten. Wenn die Worte so gefallen seien, so müsse man zugeben, daß es ein starkes Stü sei, wenn ein preußischer Abgeordneter hier öffentlich so etwas sage. Der Abg. Windt- horst habe auch von Spionage gesprohen. Redner be- greife nicht, wie man da Be Spionage reden könne; in West- preußcn wisse jeder Katholik, daß im Hause des Bischofs von der Marwigz polnisch gesprochen werde. Was die weiteren Aeußerungen gegen den Bischof betreffe, so hätten die Polen sie gerade provozirt, sie hätten also kein Recht, sich zu be- schweren !

Der Abg. Kantak wendete sich gegen die Angaben des O und führte aus, daß dieselben meist auf falschen Berichten, die dem Minister von seinen Beanriten gemacht wären, basirten.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, der Minister habe gestern schon die Verwaltung des Bischofs von der Marwih angegriffen. Der Abg. Neubauer habe blos replizirt. Von dem Abg. Wehr sei es nicht loyal, dem Redner etwas unter- e au was er nicht gesagt habe. Er habe allerdings gesagt, die Polen müßten sich mit Gewalt zusammenthun, d. h. sie seien gezwungen, das liege ia der Natur der Sache. Redner habe die Polen immer vor Gewaltthaten gewarnt, und er benußte diese Gelegenheit, den polnischen Landsleuten zu sagen: Wenn die neuen Vorlagen tief in Eure Seele und in

Der Titel wurde genehmigt.

Beim Titel „Bisthum Gnesen-Posen“ nahm der Abg. Ostrowicz Veranlassung, die vom Kultus-Minister gegen den Propst Dambeck bei Gelegenheit der Polendebatte erhobene Beschuldigung, polonisirend zu agitiren und die deutsche Sprache zu vernachlässigen bezw. zu unterdrücken, unter Hin- weis auf die ihm von dem Beschuldigten selbst an die Hand gegebenen Daten zurüczuweisen. Der Minister solle doh mit solchen Fnkriminationen etwas vorsichtiger sein.

Hierauf entgegnete der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenbeiten, Dr. von Goßler:

__ Meine Herren! Der Fall des Propstes Dambeck ist mir um so mehr in Erinnerung, als es, soweit ih mich entsinnen kann, das erste Mal war, daß ih in der Stellung als Minister in die Lage kam, cinem Geisilichen die Sculaufsicht zu entziehea. Die Protokolle, die in der Angelegenheit damals aufgenommen waren, habe ih, wie ih glaube, alle vollständig durchgel-fen. Ich weiß ganz genau, daß im Jahre 1882 die Entziehung der Schulaufsicht eintrat auf Grund der Verhandlungen aus dem Jahre 1881, weil es mir als jungem Minister shwer war, in dieser Angelegenheit einen so festen Entschluß zu fassen, als es meines Crachtens sahlich geboten war. Jh habe die Angelegen- heit damals öfter hin- und hergehen lassen, bis ih die Regierung ermächtigte, die Entziehung dec Ortsshulaufsicht auszusprechen. Jch entsinne mich, daß damals der Vorwurf gegen den Propst Dambeck erhoben war, daß deutsche fkatholische Kinder auf seine Ver- anlassung in der Religion polni\ch unterrichtet wurden. Das führte zu ciner ÜUntersuhung. Bei derselben wurde dur Zeugenvernehmung, nicht blos durch zufällige Denunziationen, festgestellt, daß er einem Lehrer Anweisung ertheilt hatte, die deutshe Sprahe nur mechanisG zu lehren. Der als Zeuge vernommene Lehrer war seiner Aufsicht, weit ich mi erinnere, damals nicht mehr unterstellt, hatte auch sonst keinen Anlaß, soweit ih die Verhältnisse im Gedächtnisse habe, gegen den Propst Dambeck voreingenommen zu sein. Der Lehrer war in:wischen an einen andern Ort verseßt worden. Das ist die ganz objeïtive Lage des Falles. Das

Nun will ih gegen die sehr s{chöne Biographie, welche der geehrte Herr Vorredner von dem Hrn. Dambeck gegeben hat, nichts ein- wenden. Konslilte ïann ja jeder im Leben haben, ohne um deswillen sich einen Vorwurf Seitens sciner Freunde zuzuziehen. WBervollständigen will ih dics Bild nur durch die Thctsache, daß der betreffende Herr im Jahre 1883 zu 500 4 Geld- strafe verurtheilt worden ift, weil mit seinem Wissen in seiner Kirche zu Schwersenz eine Altardecke aufgelegt worden is, in welche dex Endreim des Licdes Boze ços Palske eingestickt war. Die thatsäch- liche Feststellung des Landgerichts Posen in dem Erkenntniß vom 22. Oftober 1883 ging dahin, daß das Lied zweifellos ein revolutio- nâres sci, und daß bei den gegenwärtigen Zeitverhältnissen cine Ge- s(ährdung des vöffentlihen Friedens durch die Handlung stattgefunden 8 “ves dem Urtheil hat sich der Propit beruhigt. Das ift Thatsache.

Die Position sowie der Rest des Kapitels wurden ohne Debatte genehmigt; ebenso das Kapitel 116, Katholische Geistliche und Kirchen.

Kapitel 116a fordert 48 000 # Bedürfnißzuschüsse füc einen (altfatholishen) Vischof.

Der Abg. Theissing schilderte in längerer Ausführung die Verhältnisse in Neisse, welche sich dadurch herausgebildet hätten, daß staatlicherseits den Altkatholiken #. Z. die Kreuzkirhe zur Benußung übergeben worden sei. Jeßt nah 10 Jahren sei die altfatholische Gemeinde durch Rücktritt zur katholischen Kirche, Tod und Verzug auf ein kleines Häuflein zusammen- geschrumpft, so daß die schöne große Kreuzkirche leerstehe. Da- gegen sei der Nothstand in der katholischen Pfarrkirche ein ganz ungeheurer. Er bitte den Minister dringend um Abhülfe.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärte:

Meine Herren! ih kann mi auf eine kurze thatsählihe Be- merkung beschränken.

Ich habe, ankuüpfend an die Beschlüsse diefes hohen Hauses und des Herrenhauses im vorigen Jahre, gefaßt aus Anlaß der Petition aus Wiesbaden, vor einiger Zeit Anweisung auch nach Schlesien hin ertheilt, von neuem die Verhandlungen zwischen der römisch-katholishen und alt-katholishen Gemeinde aufzunchmen. Die Staatsregierung hat ja gar kein anderes Interesse, als das Gesetz, was da ist, aus3zu- führen, und zwar in der Weise auszuführen, wie es möglichst dem allgemeinen Interesse entspricht. Der Grundsaß, den ih immer ver- treten habe, ist der: wo eine Theilung zwischen den beiden Religions- gemeinschaften möglich ist, muß die Theilung eintreten; wo eine Theilung nicht mögli ist, habe ich allermaßen dahin gestrebt, daß der cine Theil eine Abfindung gewährt und der andere sie erhält.

Daß meine Bemühungen auf diefem Gebiete niht mit reicher Frucht genu worden sind, das hat ja verschiedene Gründe, Ich will das nicht näher ausführen, weil das heute vielleihßt die Stimmung trüben könnte. Aber das hohe Haus hat im vorigen Jahre die Auf- fassung, von der ih mi leiten lasse, gebilligt. Ich bin der gute Bermittler; es wird den Herrn Vorredner interessiren, wenn ih wiederhole, daß mir versichert worden ist aus seiner Gegend von einem Katholiken, daß die Zeit jept gekommen sei, wo man durch eine ge- \chickte und freundliche Verhandlung in Neisse die bestehende Schwie- rigkeit löfen könnte. Jh höre zu meiner Freude, daß der Herr Vor- redner der Vorsitzende des römisch-katholishen Kirchenvorstandes ift, aífo eine sehr_einflußreiße und maßgebende Stellung bekleidet, und wenn er der Intention meiner Person uud des Hauses, die hier im vorigen Jahre zum Ausdru gekommen ist, irgendwie Rechnung trägt, H E ich ihn nur aufrichtig bitten, meine Bemühungen zu unter-

üßten. Darauf wurde um 4!/, Uhr die weitere Berathung bis Mittwoch 11 Uhr vertagt.

unterzeichneten Amtsgericht (Lindenstraße Nr. 40) anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An- sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesißers anzu- erkennen \{uldig, von demselben weder Rechnungs- legung, noch Ersaß der Nußungen zu fordern be- rechtigt ist, sh vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß.

Der Scholz’\che Nachlaß beträgt etwa 50 16, der Vertun’'she etwa 100 #, der Gerber'she etwa 700 M

Brieg, den 22. Februar 1836.

Das Königliche Amtsgericht. I. Neukirchner. 161051] Aufgebot. : :

Auf Antrag des Erbpächters Frit KlarfFe hie- felbst, welcher den betr. Hypothekenschein vorgelegt hat, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Fol. 4 des Grund- und Hypothekenbuhs der Erb- pactstelle Nr. 14 hieselbst am 9. Januar 1358 für den Knecht Johann Hagen hiejelbst eingetragenen 400 Thlr. Crt. zu haben vermeinen, hierdurch auf- gefordert, diese ihre Ansprüche spätestens in dem auf

den 1. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgerichte angeseßten Aufgebots8- termi1e anzumelden, widrigenfalls sie mit diesen An- \prüch-n werden ausgeschlossen und das Intabulat im Hypothekenbuche wird getilgt werden.

Lübtihcen, 3. März 1886. i

Großherzogliches Amtsgeriht. Beglaukigt: Hir \ ch, G.-Anw., int. Gerichts\chreiber.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 5. März 1586. Dreishoff, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Auktions-Kommissars Wilhelm Kleffmann zu Pr. Oldendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Coppenrath zu Lübbecke, erkennt das Körigliche Amtsgericht zu Lübbecte durh den Amts- richter Schulte E

für Recht:

Die Gläubiger beziehungêweise die Rechtsnach- folger der Gläubiger folgender im Grundbuche von Börninghaufen Bd. 4 Blatt 15 eingetragener For- derungen : - S

1) Abth. IIT. Nr. 1 211 Thaïer 10 Pf. für Anne Marie Elisabeth Brinkmeier, verehelichte Erb- pächtcex Errst Brskelmeier, zu Balkenkamp und Margarethe Charlotte Brinkmeier auf Grund der unterm 30. April 1836 bestätigten Schichtungs- urkunde 50m 6. November 1835, von welchen Ab- findungen die für die Margarethe Charlotte Brink- meier eingetragenen 105 Thaler 15 Sgr. 6 Pf. be- zahlt und zur mehreren Sicherheit der in Abth. II1. Nr. 3 eingetragenen Forderung der Anne Marie Louise Brink?meier laut Urkunde vom 24. Oktober 1844 verpfändet sind, E

9) Abth. 111. Nr. 3 74 Thlr. 6 Sgr. 54 Pf. Abfindung für Anne Marie Louise Brinkmeier auf Nr. 56 Börninghausen aus der Urkunde vom 16. Jali 1841, welche Abfindung auf die Wittwe Margarethe Elisabeth Brinkmeier, geborene Schuh- macher, Nr. 56 Börninghausen vererbt und laut Ur- funde vom 11. Mai 1850 dem Ernst Heinrich Brökelmeier Nr. 56 Limberg verpfändet sind, :

3) Abth. 11T. Nr. 5 -— 25 Thaler nebst 5% Zinsen seit Weihnachten 1848 und L Thlr. 2 Sgr. 6 M Kosten auf Grund des Mandats vom 26. No- vember 1849 für den Kaufmann Werfel zu Pr. Oldendorf ; :

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

[61572]

£61575] Fm Namen des Mrde !? L Verkündet : Riesenburg, den 26. ¡Februar 1886, Landmesser, Gerichtsscreiber. s In Sachen, betreffend" das Aufgebot der unbetann- ten Erben: / 2 a, der zu Riesenburg am 15. Februar 1376 ver- storbenen Schuhmacherfrau Wilhelmine (auch F Di genannt) Meiffert, geb. Rosenbaum b. des am 9. Mai 1879 ebendaselbst verstorbenen Gefreiten Friedri Me Ernst F. 1/85 erkennt auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts- anwali Nauen in Rosenberg Wpr., bezw. des Nach- laßpflegers, Kaufmann Kirstein zu Niescnkurg, das Königlihe Amts8geriht zu Riesenburg durch den Amtsrichter Paucke, auf Grund des §. 481. I. 9., 2°: 94, 16. 27. 11. 16., §8. 847 ff. II. 18. A. L. R. 829 C. P D für Recht : L Die unbekannten Erben der Eingangs bezeichneten

Erblasser werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf den bezüglichen Nachlaß dergestalt ausgeschlossen,

[61568]

hofers in Weiden, erkennt das Königl. Amts ericht zu Chemuitz durch den Amtsrichter Nohr für Recht :

Hartmannsdorf unterm 23. April 1885 an eigene Ordre ausgestellte, von ihm acceptirte, bei Ernit Petasch in Chemnitz am 15. Juli 1885 zahlbare und mit dem Giro Friedrih Mühlhofers in Weiden ver- [ede Wechsel über 1050 44 wird für kraftlos erklärt.

Mühlßofer in Weiden als Antragsteller. ( gun A E Verkündet am 6. März 1888, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand-

lung des Rechtsstreits vor die Civilkainmer des

[61573] Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd auf

Anmeldetermins wird auf Antrag des hiesigen Rechts- anwalts Dr. Oswalt, als Vormundes des mit un- bekanntem Aufenthalt abwesenden, am 17. März 1812 dahier ( d Schrambach, Sohn des Scribenten Peter Joseph Schrambach und dessen verstorbenen Ehefrau Catha- rine Dorothea, geb. Hofmann, angedrohter Maßen für todt und ohne Leibeserben verstorben erklärt.

daß der Vater des Verschollenen, der _ i Peter Joseph Schrambach, eventuell dessen Leibes- | und des unehelichen Kindes derselben, Leonore Cf- erben dem angedrohten Rechtênachtheile gemäß be: der Eröffnung und Vertheilung der Erbschaft des für ohne Leibes8erben 1 Wilhelm Adam Schrambach unberücksichtigt bleiben.

[61576]

Lewerenz, Bertha Dorothea, geb. Simon, in Stettin

für N : i Der Schlosser Karl Johann Simon, geboren zu | und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu

Arnswalde am 1. November 1848, Sohn ves Zim- Krene a. Br. auf

mermanns Johann David Simon und seiner Che- frau Johanne Louise, geb. Putke, wird sür todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens ¿rägt die Antrag- stellerin.

[61579]

hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenbaum hier, gegen seine Ehefrau Hanna Charkotte Jacob, Rennert, unbekannten | [61581] Aufenthalts, wegen Chescheidung auf Grund bös- liher Verlassung und Ehebruchs wird die Beklagte zur mündlichen Verhandlung über die ihr bereits zugestellte Chescheidungsklage vor die 13. Civil- fammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

sevarirte

mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

bekannt gemacht.

daß der Nachlaß beider Erblasser dem Fiskus zu

R T Nr C i T Eee B O i E ID C T

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Köuigs! 2 Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Mühl-

Der abhanden gekommene, von Dtto Kleinert in

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt Friedrich

Urtheil. 1) Na fruchtlosem Ablaufe des anberaumten Adam

geborenen Georg Wilhelm

2) Gleichzeitig wird auf weiteren Antrag erkannt, Scribent

verstorben erklärten. Georg

Frankfurt a. M., den 23. Februar 18386.

Königliches Amtsgericht. IT. s. des von der Klägerin Catharina Efwinska am 28. No- E vember 1884 geborenen Kindes Namens Leonore zu erklären, 2) ihn zu verurtheilen:

Im Namen des Königs! Verkündet am 3. März 1836, j Kinzel, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der verehelichten Komtoirbote

ertennt das Königlihe Amtsgericht zu Arus- waide dur den Amtsrichter Jlberg

Oeffentliche Zustellung. ; Fn Sachen des Schuhmachers Johannes Jacob

Schrödec, geb.

den 16. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr,

Verlin, den 4. März 1886. Buchwald, / Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., (Fivilkammer 13.

[61067] : Oeffentliche Zustellung mit Vorladung. Zum Kgl. Landgerichte Frankenthal, Kammer für

Civilsachen, hat Katharina Denger, zur Zeit Dienst-

magd in Mardorf, Ehefrau von Martin Burre,

Fuhrmann in Mardorf wohnhaft gewesen, dermalen

ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend,

Klägerin zum Armenrechte zugelassen, durch ihren

Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Joseph Lehr

in Frankenthal vertreten, gegen ihren genannten Ehe-

mann, Beklagten, Klage auf Ehescheidung erhoben und beantragt, die Ehescheidung zwischen den Par- |- teien auszusprehen und dem Beklagten sämmtliche

Prozeßosten zur Last zu legen. j l Zur mündlichen Verhandlung der Klage ist die

Sigzung des K, Landgerichts zu Frankenthal, Kammer

für Civilsachen, vom 27. Mai nächsthin , Vor-

mittags 9 Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte zu- leih vorgeladen wird mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Mechtsanwalt zu

seiner Vertretung aufzustellen. i: | f Behufs Ausführung der bewilligten öffentlichen ustellung an den abwesenden Beklagten wird! Vor-

stehendes bekannt gegeben. Fraukenthal, den 3. März 1886.

Kgl. Landgerichts\creiberei : Denig, Kgl. Obersekretär.

[61583] Oeffentliche Zustellung.

Steffen, daselbt wohnend, vertreten durch Rechts- anwalt Karl, klagen gegen den Paul Steffen, Eisen- bahnbeamter, und dessen Ebefrau Maria Beide früher zu Paris, jeßt ohne bekannten Wohn- a Aufenthaltsort, wegen Theilung, mit dem An- rage:

mit der Aufforderung, Gerichte zugelafenen Anwalt zu bestellen.

Auszug der Klage bekanrt aemacht.

[61577]

winska, vertreten durch den Arbeiter Andrecs Gfk- winski zu Nakel, klagen gegen den Knecht Ludwig Steidinger, unbekannten Aufenthaltsortes, wegen An- sprüche aus außercheliher Schwängerunag,

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freimutl, geb. Voguhn, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jacobson, welche gegen ihren Ghe- mann, den Arbeiter Carl Heinri Wilheim Christian Freimuth, unbekannten Aufenthalts, wegen böslider Verlassung geklagt hat, ladet den Beïlagten zur ne L ,_| Beiwobnung der Ableistung des der Klägerin durch Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies | Urtheil vom 19. Dezember 1885 auferlegten Eides sowie zur mündlichen Verhandlung ves Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Ham- burg (Nathhaus) auf

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- E richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.

Die Elisabeth Steffen zu Wiesweiler und Anna

Haag,

Wolle Kaiserl. Landgericht den durch Notar Schneider zu Saargemünd am 24. Januar 1885 errichteten Ligquidationsverhandlungen die Genehmigung ertheilen,

den 2. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, einen bei dem gedachten

Zum Zwette der öffent“ichen Zustellung wird diefer

Saargemünd, den 6. März 1886, Der Obersekretär: Erren.

Oeffentliche Zustellung. i Die unverebelichte Catharina Ekwinska zu Nakel

mit dem Antrage: 1) den Beklagten für den Vater

a, der Klägerin an Tavf-, Entbindungs-, Sech8- wochenkosten 100 M,

b. für das vorgedachte Kind von dessen Geburt ab bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre 9 monatliche Alimente und zwar die rückständigen sofort, die laufenden in vierteljährlihen Raten pränumerando zu zahken,

den 7. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser

Kroue a. Br., den 5. März 1386. a ip e U R Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. : Die Ehefrau Dorothea Christine Catharine Marie

den 8. Mai 1886, Vormittags 93 Uhr,

Bum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 6. März 1336, W. Claufs, Gerichts\hreiber des Landgerichts.

[61578] Oeffentliche Zustellung. 1) Die Agnes Ida Fülle, geb. ÜUblein-Köhler, in Hamburg, : ; 9) die Anna Minna: Hartmann, geb. Geißler, in Reichenbach, i N 3) die Claxa Emilie Kölluer, geb. Krauß, in Morgenröthe, : jede dersclben vertreten turch den Rechts- auwalt Kreissyndikus Adler in Plauen, 4) die Ottilie Louise Schädlich, geb. Zschau, în Döben, vertreten durch den Nechtsanwalt Hähnel in Plauen, klagen gegen 2 E zu 1) den Kaufmann Wilhelm Richard Fülle, früher in Plauen, : i: zu 2) den Dachdecker Karl Heinri Julius Hart- mann, früher in Reichenbach, a

Plauen,

in Plauen,

9) der Fabrikarbeiterin Anna Marie Jubel, geb.

Hufenhäuser, in Neßschkau,

jede derselben vertreten durch den Nechts- anwalt Kreisfvyndikus Adler in Plauen, 10) der Auguste Wilhelmine Stier, geb. Gecisch,

in Ci,

11) der Julie Marie Weber, geb. Pikert, in

Plauen,

12) der Christiane Caroline Weidenmüller, geb.

Hevne, in Treuen,

13) des Maurers Iohann Martin Korndörfer in

diese vertreten dur den Nehtsanwalt Hähnel n Pau E 14) der Anna Auguste Ernst, geb. Hartenstein, in

Mühltroff, vertreten dur die Nehtsanwälte Stim- mel und Peltasohn in Plauen,

15) der Anna Marie Hager, geb. Mädler, in

Delsniß, vertreten durch den Rechtsanwalt Oscar Schanz daselbt,

5 geaen j zu 5) den Dienstknecht Iohann Gottlich Matthes,

früher in Plauen,

zu 6) den Handarbeiter Carl Friedrih Fügmann,

früber in Plauen,

zu 7) den Harmonikamacher Franz Gustav Meinel,

früber in Zwota,

zu 8) den Geigenmacher Carl Wilhelm Spengler,

früher in Adorf,

zu 9) den vormaligen Polizeiviener Franz Ludwiz

Jubel in Reichenbach i. B,,

zu 10) den Handarbeiter Franz Ludwig Stier aus

Helmsgrün,

zu 11) den Zinngießer Ernft Bruno Weber, früher Christian Gottlieb

zu 13) die Marie Barbara Korndörfer, geb. Stark. zu 14) den Bäcker Franz Otto Ernft, früher in

zu 12) den Handarbeiter

Weidenmüller, früher in Eich,

Mühltroff,

zu 15) den Handarbeiter Georg Oscar Hager,

früber in Oelsnitz,

fäammtlich jekt unbekannten Aufenthalts, wegen

böslicher Verlassung, zu 13) zugleih wegen Ehe- bruchs,

ist zur Ableistung des den zu 5 bis 12 und 14

und 15 genannten Klägerinnen je zuerkannten Eides bez. der dem zu 13 genannten Kläger wahlweise zu- erkannten Eide und zur Fortsekung der miündliben Verk.andlung vor der ersten Civilkammer des König- lien Landgerichts Plauen Termin auf

den 7. Juni 1886, Vortzcnittags 10 ihr,

bestimmt.

Die zu 5 bis 12 und 14 und 15 genannten B:-

lagten, fowie die zu 13 genannte Beklagte werden

zu diesem Termine hiermit geladen, mit der Auf- forderung. je cinen bei dem gedaGßten Gerichte zuge- lassenen Anwalt zu bestellen.

Die Klägerinnen bez. der Kläger haben Ehefchei- dung, die Klägerinnen unter 5, 7 bis 12 und 14 und der Kläger unter 13 eventuell Ghefortstellung bean-

tragt. Sin Zwecke der öffenilihen Zustellung wird dies bekannt gemacht. Plauen, am 95. März 1886. ; Der Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts. Meichsner.

E [161557] Bekannimachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Nehtsanwälte ift der Rechts- anwalt Benno Katschke, wohnhaft zu Berkin, heute eingetragen worden. _

Berlin, den 3. März 1886. :

Königliches Landgericht Berlin 1. Der Präsident : Bardeleben.

[61556] Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin T. aue laN ette Rechtsanwälte ist der Rechts- anwalt Haas S LRREIN wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden. _

Berlin, den 3. März 1886. i

Königliches Landgericht Berlin I. Der Präsident: Bardeleben. [61555] Vekanntmachung. A

Der Rechtsanwalt Emil Gustav Maximilian von Mücke ist am heutigen Tage in die Liste der bei dem Königl. Amtsgerichte hier zugelassenen Rechts- anwälte mit dem Wohn}iße Bernstadt eingetragen worden. s

Bernstadt i. Sachsen, am 2. März 1838.

Königliches Amt8gerich!.

¡zu 3) den Dienstknecht Johann Christovh Köllner, fri:her in Rautenkranz,

Gaudligt.

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