1886 / 62 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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P e Eri L D E E K A

Läßt der Ueberschuß eincs Jahres die Dedung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nicht oder niht vollständig g so ift das Fehlende aus den Uebershüssen des bezw. der folgenden Betriebs- jahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

Der Konzessionar ist verpflichtet : Z :

a. seine Betriebsrehnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurihten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebs- rechnungsabs{chluß einzureihen und seine Kassenbücher vorzulegen; J

b. der Aufítellung der Rechnung den Zeitrcum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech- nungsjahr zum Grunde zu legen; T Z

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen.

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Ver- mehrung der Geleise auf Bahnhöfen und auf ver freien Strecke und zum Betriebe derselben, zum Umbau und zur Erweiterung vorhandener Bahnhöfe und zur Bus neuer Anlagen auf denselben, zur An- legung neuer Bahnhöfe, zur Beseitigung der Niveauübergänge der Bahn und der Niveaukreuzungen derselben mit anderen Bahnen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet , wenn und soweit solches der Minister der öffentlihen Arbei- ten im Interesse des Eisenbahnverkehrs oder im Interesse der Sicherheit des Betriebes oder im Interesse der Landes- vertheidigung für erforderlich erachten sollte. Soweit diese An- forderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn niht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maß- gebende Bestimmungen efr. oben Nr. 1 in fine getroffen ae S Im Uebrigen- fallen die betreffenden Kosten dem Konzessionar zur Last. i

Im Verkehrsinteresse soll jedo der Konzessionar zur Herstellung des dur{gehenden zweiten Geleises auf freier Strecke erst dann ange- halten werden können, wenn die Brutto-Einnahme im Durclschnitt dreier aufeinander folgender Jahre mindestens 16 000 #Æ( pro Kilo- meter beträgt. : :

Zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen im Verkehrs- interesse soll der Konzessionar erst na Verlauf von 8 Jahren, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres ab ge- rechnet, und auch dann nur angebalten werden können, wenn die Brutto-Einnahme im Durchbfchnitt der drei leßten Jahre mindestens 12 000 Æ pro Kilometer betragen hat oder wenn dem Konzessionar von den Interessenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlihen Arbeiten aubreihender Zuschuß zu den ihm erwachsenden Bau- und Betriebskosten i i O

Der Konzessionar is verpflichtet, hinsichtlich der Beseßung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselbe das 40. Lebensjahr noch niht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere bezüg- lich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsôte, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872, für die Staats- eiserbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig - für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäße,

ensions-, Wittwen- und Unterstüßungskafsen einzurichten und zu den- elben die erforderlichen MOSENE l Aeften,

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln fich nach dem Eisenbahn-Postgeset e vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Geseßblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ; jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reih S. 380) ge- troffenen Bestimmungen treten. h

Sofern innerhalb des vorbezeihneten Zeitraums tin den Verhält- nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durxh den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welhe na der Entscheidung der obersten Reichs-Aufsihtsbehörde die Bahn die Eigenschast als Eisen- bahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Cisenbahn-Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.

XIYV.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, sih den, bezügli der Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reih ergehenden geseßlihen Bestimmungen zu unterwerfen.

XYV,

Der Telegraphen-Verwaltung gegenüber hat der Konzessionar diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutshen Bundes festgestellt sind oder später für dieselben ma JEEIENE werden mögen.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß a1 die Babn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theil- weise gegen zu vereinkarende, eventuell vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzuseßende Fracht- “2 Ie vorbehalten.

Der Konzessionar ist verpflichtet, den Betrieb seiner Babn der Berwaltung einer anschließenden Bahn gegen Gewährung ‘einer jähr- lichen Rente, welche der im Durchschnitt der leßten (fünf) Jahre er- zielten Reineinnahme gleihkommt und mindestens jährlih 44 9% ihres Anlagekapitals (cfr. II.) beträgt, zu überlassen, falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Betriebsüberlassung im öffentlihen Verkehrs- interesse für erforderli erahtet. Als Reineinnahme ist diejenige Summe anzusehen, um welche die Betriebs-Roheinnahme die in dem betreffenden Rechnungsjahre aufgewendeten Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten einshließlih der vorgeshriebenen Rülagen in den Erneuerungs- und Reservefonds, jedoch aus{=ießlich der aus diesen Fonds zu bestreitenden Ausgaben GOTEOs l

1II.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Voraus- segungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutshe Eisenbahnen unter- geordneter Bedeutung für statthaft erklärt ist (cfr. Artikel X1IT in fine), so muß der Nene auf Erfordern des bezeichneten Ministers sich bereit finden lassen, nach seiner Wahl entweder selbst die baulihen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Os nen bestehenden Bestimmungen umzuändern, falls die finanziellen Verhältnisse des Unternehmers ihm diese Um- wandlung nah dem Ermessen des Ministers gestatten, oder zu diesem Zweck einem etwaigen anderen Unternehmer entweder das Eigenthum und den Betrieb der Bahn gegen Erstattung des Anlagekapitals oder blos den Betrieb der Bahn gegen Gewährung der vorhin am Schlusse des Artikels XVIL bezeihneten ar abzutreten.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde an das Eingangs bezeihnete Gründungscomité erfolgt erst, nahdem die Zeichnung des gesammten Aktienkapitals durh Vorlegung beglau- bigter Zeichenscheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachge- wiesen und zuglei die Kreditfähigkeit der Zeihner von démselben als genügend besGeinigt befunden ist, nachdem ferner der Staatsregierung

der mit den Konzessionsbedingungen in volle Vebereinstimmung zu seßende Gesellshaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist und nahdem endlich die Hinterlegung der unter Mas 4 ‘oige Kaution und Verpfändungs-Urkunde s\tattge- unden hat.

Binnen einer von heute ab zu berechnenden zwölfmonatlichen Prä- Elusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welhem Zweck dem Handels- geriht die Ausfertigung der Konzessions-Urkunde und die Erklärung der Regierung bezüglih jener Uebereinstimmung vom Gründungs- comité vorzulegen sind. c L

Nachdem jene Eintragun FeGlzeitig erfolgt und unter Beisüguno von Druckeremplaren des Gejellshaftsvertrages nahgewiesen ist, so! die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden. ; ; cs

Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nit herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll. / L : :

Urkundlich unter Unserer PIRNEZeRNEngn Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 16. Dezember 1885.

(L. S.) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. Bronsart von Schellendorff.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Sachverständigen-Vereine sind zur Zeit wie folgt zusammengeseßt:

T. Literarisher Sachverständigen-Verein:

Vorsißender: Dr. Dambach, Wirklicher Geheimer Ober- Postrath, vortragender Rath und Justiziarius im Reichs- Fotultat außerordentliher Professor in der juristischen

akultät der hiesigen Universität ; Mitglieder: __ Dr, Mommsen, ordentlicher Professor in der philosophi- schen Fakultät der hiesigen Universität, Mitglied und Sekretär der Akademie der Wissenschaften, zugleih Stellvertreter des Vorsißenden,

Dr, Dernburg, Geheimer Justiz-Rath und ordentlicher Professor in der juristishen Fakultät der hiesigen Universität,

Dr. Hinshius, Geheimer Justiz-Rath und ordentlicher Professor in der juristishen Fakultät dec hiesigen Universität, Her 8: Verlagsbuchhändler, hier,

Dr. Hir\ch, Geheimer Medizinal-Rath und ordentlicher Professor in der medizinischen Ba Bui der hiesigen Universität, Dr. Töche, Königlicher Hof-Buchhändler und Hof-Buch-

druder, hier; Stellvertreter:

Dr. Hübler, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und ordent- A Roe in der juristishen Fakultät der hiesigen Uni- versität,

Mühlbrecht, Verlagsbuchhändler, hier,

Höfer, R ea hier,

Dr. Daude, Universitäts:Richter, hier,

Dr. Rodenberg, Schriftsteller,“ hier,

E. Reimer, Verlagsbuchhändler, hier.

11. Musikalisher Sachverständigen-Verein.

Vorsigender: Dr. Dambach (siehe ad I);

Mitglieder:

Geppert, Justiz-Rath, Rechtsanwalt, hier, zugleich Stell- vertreter des Vorsißenden,

Weiß, Komponist und Musikverleger, hier,

Ba ) n, Königlicher Hof-Buch- und Musikalienhändler, hier,

Golz, Kammergerichts-Rath,

Löschhorn, Professor, n Bo ck, Königlicher Hof-Musikalienhändler, hier ; Stell vertreter:

Blumner, Professor und Direktor der Sing-Akademie, |

ier, / Radece, Kapellmeister, hier, A. Vedcker, Professor, ge Dr. Alsleben, Professor, hier. TIT, Künstlerisher Sachverständigen-Verein. Vorsigender: Dr. Dambach (siehe 2d L); Mitglieder:

Schrader, Professor an der Akabemie der Künste und |

Geschichtsmaler, zugleih Stellvertreter des “dh 0 Ernst, Fr. W., Kunst- und Buchhändler, hier, Wredow, Professor an der Akademie der Künste und

Bildhauer, : . Sußmann-Hellborn, Professor uad Bildhauer, ar:

tistisher Direktor der Königlichen Porzellan-Manufaktur, Ende, Baurath, Professor, Senator und Vorsteher

eines Meister-Ateliers bei der Akademie der Künste, hier, Duntder, A., Hof-Buchhändler, hier; Stellvertreter: Dr. Daude (siehe ad I.), Meyerheim, Paul, Professor und Genremaler, hier, Jacoby, Professor, technischer Beirath für die artistishen Publikationen bei den Museen, Busse, Geheimer Regierungs-Rath, Direktor der Reichs- druckerei. IV. Photographisher Sachvecständigen- Verein. Vorsißender: Dr. Dambach (siche ad I); S rader, Professor, Geschichismaler, zuglei Stel rader, Professor, Geschichismaler, zugleich Stellver- treter des Vorsißenden (siehe ad III), Duncker, A., Hof-Buchhändler (siehe ad Fr Dr. Vogel, Professor an der Technischen Ho \cule, hier, Prümm, Photograph, hier, Brasch, Photograph und Porträtmaler, hier, eck ert, Maler und Lithograph, Mitglied der Akademie

der Künste; Stellvertreter: Ern, Kunst- und Buchhändler (siehe ad II1), H artmann, Hof-Photograph und Maler, hier, usse, Geheimer Regierungs-Rath (siehe ad II1). V. Gewerbliher Sachhverständigen-Verein. Vorsigender: Dr. Dambach (siehe ad 1); Mitglieder:

Lüders, Geheimer Ober-Regierungs-Rath, zuglei Stell-

vertreter des Vorsigenden,

Dr. Hinshius, Geheimer Justiz-Rath und ordentlicher fessor (siehe ad I), Grunow, Erster Direktor des Kunstgewerbe-Museums, Dr. Weigert, Fabrikbesiger, hier, Sußmann-Hellborn, Professor 2c. (siehe ad IIT), Marchch, Kommerzien-Rath zu Charlottenburg, a MEFIEN, Ad., Baurath, Mitglied der Akademie der ünste, /

Dr. Lessing, Professor und Direktor der Sammlungen des Kunstgewerbe-Museums,

Siemering, Professor an der Akademie der Künste und Bildhauer, Vorsteher des Rauh-Museums ;

Stellvertreter:

eese, J., Kommerzien-Rath, hier,

iedck, Tapetenfabrikant, hier, Vollgold, Hof-Goldshmied, Golo- und Silberwaaren-

fabrikant, bier,

4 Fabrikant shmiedeeiserner Ornamente 2c., hier,

ö hlke, Kommerzien-Rath, hier, J hne, Architekt, hier, Dr. Daude, Universitäts-Richter, hier (siehe ad I), Spannagel, Kaufmann, hier.

Pro

Königliche Kunsishule zu Berlin, Klosterstraße 75.

Das Sommer-Semester beginnt am 4. April und schließt mit dem 31. Juli 1886. Die Unterrichtskarten werden ausgegeben : an die bisherigen Schüler am 29., 30. und 31. März, an neu eintretende Schüler : am 1., 2. und 3. April von 9 his 2 Uhr im Bureau der Anstalt. Nähere Auskunft ebenda. Die Direktion. Professor Ernst Ewald.

Fustiz-Ministerium.

Die Rechtsanwälte Dr. Haenish, Basch und Ule in Berlin sind zu Notaren für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung ihres Wohnsißes in Berlin,

der Rechtsanwalt Kuhne in Kottbus zum Notar sür den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohn- sißes in Kottbus, und

der Gerichts-Assessor Zens zum Notar für den Bezirk des Landgerichts zu Koblenz, mit Anweisung seines Wohn- sies in Sobernheim, ernannt worden.

_JIn der heutigen Handelsregister-Beilage wird Nr. 11 der Zeichenreg1ister- Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamklicßes. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12, März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General-Jnten- danten der Königlihen Schauspiele, von Hülsen, den Öberst- Kämmerer Grafen zu Stolberg - Wernigerode, den ehemaligen Polizei-Präsidenten von Berlin, Wirklichen Geheimen Rath von Madai, und den kommandirenden General des 1V. Armee- Corps, General der Jnfanterie, Grafen Blumenthal.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittags 11 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing um 121/, den General der Fnfanterie, Grafen von Blumenthal, kommandirenden General des IV. Armee-Corps.

Nachmittags 4 Uhr hatte der Reichskanzler Fürst von Bismarck und um 5 Uhr der Ober-Bürgermeister Dr. Miquel die Ehre des Empfangs. j

Abends 8 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit nach dem Schauspielhause. :

Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Victoria wohnte Abends der Vorstellung im Opernhause bei.

Jn der am 11. März d. J. unter dem Vorsitz des Staats-Ministers, Staatssekretärs des Jnnern, von Boetticher, abgehaltenen Plenarsißung ertheilte der Bundesrath dem Entwurf eines Geseßves, betreffend die Abänderung des §. 22 des Geseßes über die Presse vom 7. Mai 1874, die Zu- stimmung. Die Beschlüsse des Landesaus\husses von Elsaß- Lothringen zu dem Entwurf eines Geseges für Elsaß-Lothringen über die Depositenverwaltung und gu dem Entwurf eines Ge- seßes über die Feststellung des Landeshaushalis-Etats für Elsaß-Lothringen, sowie der Antrag des Königreich Salhsens, be-

treffend die Aufnahme der Albuminpapierfabrifen unter die

genehmigungspflihtigen Gewerbeanlagen, wurden den zu- ständigen Ausschüssen zur Vorberathung überwiesen. Bezüg- lih der Rechnung der Kasse der Königlich preußischen Ober- R 1a für das Etatsjahr 1883/84, soweit sie den Rechnungshof des Deutschen Reichs betrifft, wurde die Ent- lastung ertheilt. Endlih wurde über die Verlegung einer ollabfertigungsstelle in Hamburg und über die Zollbehand- ung mehrerer Gegenstände Beschluß gefaßt.

Im weiteren Verlauf der Ergen (64.) Sigung des Neichstages folgte der mündliche Bericht der Geschäfts- ordnungs-Kommission über den Antrag des Abg. von Bernuth, betreffend die geschäftliche Behandlung der zum Reichshaus- halts-Etat gestellten Resolutionen.

Die Kommission {lug dur ihren Referenten Abg. Acker- mann vor:

Die bei der Berathung des Reichshaushalts-Etats beantragten Resolutionen kommen nah Beendigung der Berathung über die Resolution zur Abstimmung, dafern deren enzer Zusammenhang mit einer Position des Etats niht entweder die Verweisung der Abstimmung bis nah endgültiger Festseßung der Etatsposition angezeigt ersheinen läßt, oder ein dahin gehender, von 30 Mit- gliedern unter\stüßter Antrag dies verlangt.

Der Abg. von Köller ULaS diesem Vorschlage, weil derselbe zu komplizirt sei und keine konstante Praxis zulasse.

Nachdem noch der Abg. von Bernuth den Kommissions- vorschlag befürwortet, wurde derselbe angenommen.

Hierauf vertagte sih das Haus auf Freitag 1 Uhr.

Jn der heutigen (65.) Sißung des Reichstages, welcher der Staats - Minister, Staatssekretär des Jnnern, von Boetticher, der Kriegs-Minister Bronsart von Schellen- dorff, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Heranziehung der Militärpersonen zu den Gemeindeabgaben.

Der Abg. von Köller beantragte, den Geseßentwurf der- selben Kommission zu überweisen, welche zur erathung des Antrages des Abg. Grafen Moltke bereits gewählt sei. Seine politischen Freunde seien zwar im Prinzip für die Plenar- berathung, sie kämen indessen mit dem Antrage auf Kom- Dea gern dem Wunsch anderer Theile des

auses nach.

g Haus beschloß ohne weitere Debatte diesem Antrage gemäß.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags Lam Reichshaushalts - Etat für das Etatsjahr 1886/87. :

Bei dem Titel für den Neubau eines Gebäudes für das Patentamt fragte der Abg. Hermes an, ob die Naqhrichten im Publikum, daß die zu einem allerdings sehr billigen Preise angebotenen Grundstücke Louisenstraße 33 und 34 einen sehr \{lechten Baugrund hätten, so daß erst in einer Tiefe von 15 m die Fundamentirung möglih sei, ih vewahrheiteten.

Der Staats-Minister von Boetticher erklärte, daß die von der Regierung angestellten Ermittelungen das Vorhandensein einer Torfschicht ergeben hätten. Aber schon in einer Tiefe von 7 m finde sih ein guter Baugrund. Die durch die tiefere Fundamentirung entstehenden Mehrkosten beliefen sich auf 30 000 M Troßdem stelle sich der Preis noh um Vieles niedriger als bei sämmtlihen anderen für das Patentamt angebotenen Grundslücken.

Der Etat wurde in allen seinen Theilen genehmigt.

Ohne Debatte gelangte in dritter Berathung der Entwurf eines Gesegzes, betreffend die Ausprä- gung einer Nickelmünze zu zwanzig Pfennig, zur Annahme.

Ein Antrag des Abg. Uhden wurde verworfen.

Bei Stluß des Blattes begann die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Er- A lage einer Shiffahrtsabgabe auf der Unter- we ser.

Im weiteren Verlauf der gestrigen (38.) Sigung des Hauses der Abgeordneten wurde über die Petition katholisher Hausväter von Penskowo, Kreis Czarnikau, um Wiederausshulung evangelischer Hausväter aus der dortigen Ortschaftsshule, dem Antrage der Kommission gemäß zur Tagesordnung übergegangen, da- gegen die Petition um Verbesserung der Einkommen- verhältnisse der Volksschullehrer in Peters- waldau und Langenbielau der Regierung als Material für die spätere geseßliche Regelung der Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer überwiesen.

Ueber die Petitionen des Parzellisten Hansen und Gen. im Kirchspiel Düppel, sowie des Bahnhofs-Restau- rateurs Johansen in St. Michaelisdonn, um Gewäh- rung von Vergütungen für im Jahre 1864 er- littene Kriegsschäden, beantragt die Petitionskommission, zur Tagesordnung überzugehen.

Der Gegenantrag des Abg. Lassen:

1) Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die im Jahre 1894 im Herzogthum Schleswig besonders in der Stadt Sonder- burg, Düppel und Umgegend verursachten, noch nit bezahlten Sriegs\häden ermitteln zu lassen, dann au die ferneren nothwendigen Schritte zur Auszahlung einer billigen Vergütung für diese Kriegs- \chäden zu veranlassen.

2) Die oben erwähnten Petitionen, sowie sämmtliche übrigen, auf Vergütung von Kriegsshäden aus dem Jahre 1864 si be- ziehenden Petitionen aus dem Herzogthum Schleswig damit für crledigt zu erklären.

E abgelehnt und der Uebergang zur Tagesordnung be- lossen. |9 Magisirat und Stadtverordnete von Trebbin haben um Errichtung eines Amtsgerichts daselbst ersucht; die Petition wurde entgegen dem Antrage der Justizkommission auf Uebergang zur Tagesordnung fast einstimmig der Negie- rung zu: Berülsichtigung überwiesen, nachdem ein dahin- gehender Antrag des Abg. Wolff auch die eifrige Befürwor- tung der Abgg. Meyer (Breslau) und Windthorst gefunden hatte.

Die Petition des Magistrats zu Schönebeck a. E. um Uebérnahme der Kosten, welhe zur Zeit den Schul- gemeinden durh die Schulaufsicht entstehen, auf Staatsfonds, überwies das Haus der Negierung als Ma- terial für die künftige Schulgeseßzgebung. Nach dem Antrag der Kommunalkommission sollte über die auf geseßliche Regelung des Feuerlöshwesens gerichtete Petition von Einwohnern einiger westfälischer und rheinisher Städte zur Tagesordnung übergegangen werden. Der Abg. von Meyer-Arnswalde beantragte die Ueber- weisung der Petition an die Regierung zur Erwägung resp. als Material für die künftige Gesezgebung auf diesem Ge- biete und sprach si zugleih für die Heranziehung der Feuer- versicherungs-Gesellschaften zu den Kosten des Feuerlöshwesens aus. Der Abg. von T Lea befürwortete eine motivirte Tages- ordnung, welche auf bereits früher von der Regierung ab- gegebene Zusagen Bezug nimmt und die hülfsbedürftigen Ge- meinden auf die Organe der Selbstverwaltung verweist. Leßterer Antrag wurde mit großer E angenommen.

Der Gesegentwurf, betreffend die anderweite Feststellung des Geschäftsbereihs mehrerer kom- munalständisher Anstalten in der Provinz Hessen- Nassau, wurde in dritter Berathung ohne erhebliche Dis- kussion unverändert genehmigt; über die Petitionen des Bürgermeisters und des Stadtraths in Bockenheim, des Vereins der Hausbesißer daselbst und des Vereins für Handel und Jndustrie ebenda, welhe Abänderungen der Vorlage be- zwecken, ging das Haus zur Tagesordnung über.

Ls Um 41/2 Uhr wurde die Sißung auf Freitag 11 Uhr vertagt.

In der heutigen (39.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler nebst zahlreichen Kommissarien beiwohnte, stand auf der Tagesordnung die Fortsegung der zweiten Berathung des Entwurfs des taats- haushalts-Etats für 1886/87, und zwar wurde zunächst vom Etat des Ministeriums der geistlichen 2c. An-

CLARRE En Kap. 119 Tit. 5 der dauernden Ausgaben erathen.

Die Kommission beaniragte, diesen Titel, der den Zuschuß für die Universität Gre*fswc!d enthält, unverändert zu bewilligen, nachdem die Königliche Staatsregierung in der Kommission die in Aussicht genommcne Anstellung eines Kurators, für welchen das Gehalt aus den Mitteln der Uni- versität gedeckt werden sollte, hat fallen lassen.

Der Abg. von Tiedemann (Bomst) beantragte dagegen, die ursprüngliche Forderung der Regierung wiederherzustellen.

Der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler unterstüßte diesen Vorfchlag, ebenso der Abg. Freiherr von Minnigerode.

Der Abg. Dr. von Heereman sprach sih gegen die An- stellung eines Kurators in Greifswald aus.

Mit 120 gegen 116 Stimmen wurde der Antrag des E me Tiedemann (Bomst) angenommen, ebenso die Tit. 4, , 6 und 7.

Jn Tit. 8 (Zuschuß für die Universität Mar- burg) werden die Mittel für die Anstellung eines Universitäts- Kurators gefordert.

Die Kommission {lug vor, diese Forderung abzulehnen.

Der Abg. Schreiber (Marburg) beantragte dagegen, die Position wiederherzustellen, und in diesem Sinne sprach \sich auch der Abg. Dr. Windthorst aus.

Die Abgg. Dr. Mithoff und Enneccerus baten, es bei dem Beschlusse der Kommission zu belassen. :

Nachdem der Staats-Minister Dr. von Goßler nochmals für die Forderung der Regierung eingetreten war, wurde dieselbe dem Antrage des Abg. Schreiber gemäß bewilligt.

e Uebrigen wurde das Kapitel (Universitäten) ohne er- heblihe Debatte bewilligt.

Bei Schluß des Blattes wurde das Kapitel : Höhere Lehr- anstalten berathen.

Eine Verheimlihung von Pfändungsgegen- ständen Seitens des Exequenden vor dem Gerichtsvollzieher, indem jener auf die Frage nah bestimmten Gegenständen fälshlich erklärt, diese Gegenstände niht mehr zu besißen, obgleich sie sih in den vom Gerichtsvollzieher nicht sorgfältig durchsuhten Behältern seiner Wohnung noh befinden, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerihts, IV. Strafsenats, vom 15. Januar d. J.,, nicht als Beiseiteshaffung behufs Ver- eitelung der Zwangsvollstreckung aus §. 288 Str.-G.-B. zu bestrafen.

Das SŸhulgeschwa der, bestehend aus S. M. Schiffen „Stein“, „Moltke“, „Sophie“ und „Ariadne“, Geschwader- Chef Kapitän zur See und Kommodore Stenzel ist am 11. März cr. in Plymouth eingetroffen und beabsihtigt am 21. dess. M. die Heimreise fortzuseßen.

S. M. Kanonenboot „Hyäne“, Kommandant Korvetten- Kapitän Langemack, hat am 13. Januar cr. Zanzibar ver- lassen und ist am 29. dess. M. in Port Louis (Mauritius) eingetroffe1.

S. M. Kanonenboot „Fltis“, Kommandant Kapitän- Lieutenant Hofmeier, hat am 4. Februar cr. Canton verlassen und ist ain 6. dess. M. in Hongkong eingetroffen.

Stettin, 11. März. Jun der heutigen, um 111/, Uhr unter dem Vorsiß des Präsidenten von Köller eröffneten (4.) Sigung des 12. Pommerschen Provinzial-Landtages wurden zunächst die Anstellungsbedingungen für den neu zu wählenden dritten Landes-Rath und den Landes-Baurath fest- gestellt, und hierauf durch Stimmzettel als dritter Landes- Rath Negierungs-Assessor von Eisenhart-Rothe mit 53 von 54 Stimmen und als Landes-Baurath der Regierungs- Baumeister Drews mit 60 von 62 Stimmen gewählt. Sodann trat die Versammlur.g in die Berathung des Da für das Jahr 1886/87 in erster

esung ein. Nach Vortrag der einzelnen Spezial-Etats durch die hierzu ernannten Referenten und erfolgter Feststeltung derselben, wobei zu erwähnen, daß die Fürsorge für die Jrren eine dauernde Mehrausgabe von etwa 40000 A erfordern wird, wurde der Haupt-Etat nah vorheriger Erläuterung durch den Referenten, Abg. von Bismark, in Ausgabe und Ein- nahme in den einzelnen Kapiteln, im Wesentlichen den Anträgen des Provinzial - Ausschusses entsprechend und unter Berückssihtigung der in den vorangegangenen Sizungen hewilligten außerordentlichen Beihülfen und Unter- stüßungen ohne weitere Diskussion festgeseßt, und da Ab- änderungsvorschläge nicht gestellt, auf eine zweite Lesung ver- zichtet. Als von allgemeinerer Bedeutung ist hierbei hervor- zuheben, daß hiernach der Landtag auch für das bevorstehende Etatsjahc die für das Etatsjahr 1885/86 für die Bildung einer Gewerbekammer bewilligten und bisher nicht veraus - gabten 5000 M unter denselben Bedingungen, und dem Pommerschen Provinzialverein zur Bekämpfung der Wander- bettelei zur Deckung des für 1. April 1886/87 bevorstehenden Fehl- betrages ein zinsfreies Darlehn aus Provinzialmitteln bis zum Höchstbetrage von 15 000 H bewilligt hat. Der Etat schließt hiernach ab A. in Einnahme: 1) dauernde 3055500 A, 2) außerordentlihe —; B. in Ausgabe: 1) dauernde 2 985 389 H, 2) außerordentlihe 70117 und balancirt mit 3 055 500 M Hierauf trat die Versammlung in die Berathung der dem Landtage zur Begutachtung von der Königlichen Staatsregierung vorgelegten Denkschrift und der daran geknüpften Abänderungsvorschläge, betreffend die Revision der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Aus- führung des Fischereigeseßes für die Provinz Pommern, ein. Referent war der Abg. Kette, welher nah einer kuczen allge- meinen Beleuhtung der Materie die von der Kommission ge- faßten Beschlüsse und gemachten Abänderungsvorschläge vortrug. Dieselben gehen im Allgemeinen dahin, daß die in dem Ent- wurf der neuen Verordnung beabsichtigten Erleichterungen für die R treibende Bevölkerung im Wesentlichen als durchaus gerechtfertigt und erwünsht anerkannt und nur in Mel des Mindestmaßes der Bestim- mungen über die Maschenweite, die Beschaffenheit der Fang- geräthe und der Schonbestimmungen einige nicht erhebliche Abänderungen vorgeschlagen werden. Die Vorschläge der Kommission wurden fast durhgängig angenommen, indeß ge- langte ein zu §. 3 von dem Abg. Mühlenbeck gestellter Antrag nach welchem das Verbot der Verwerthung der Ee zum Thrankochen, zur Fütterung des Viehes und zur üngung auf die Fishe aus nicht geschlossenen Gewässern beschränkt werden soll entgegen der Auffassung der Kom- mission, mit erhebliher Mehrheit zur Annahme. Ebenso B der zum Sch a der Begutachtung ausgesprochene

unsch, daß die in verschiédenen älteren und neueren Gesezen und Polizeiverorduungen zerstreuten und vielfah nicht mehr

gate und zu rechtlihen Zweifeln Veranlassung gebenden estimmungen über Ausübung der Fischerei übersichtlich und nah Regierungsbezirken geordnet, von der Königlichen Staats- regierung zusammengestellt und veröffentliht werden möchten, allgemeine Zustimmung. Den Rest der Sitzung füllte die Berathung von Petitionen aus, und wurde dem Bauerhofs- besiger Schmidt zu Liebenow im Kreise Greifenhagen für eine durch Blißschlag zertrümmerte Scheune nach- träglih eine Entschädigung von 1000 # und der Wittwe des Gutsbesißers Holthoff zu Barnimslow auf wiederholte Anträge für den im Jahre 1881 erlittenen Brandschaden eben- falls nahträglich eine Erhöhung der bisher gewährten Ent- schädigung, bestehend in 15 Proz. der auf etwa 29000 M aus- gefallenen Brandtaxe, entsprehend den Anträzen der Kom- mission, bewilligt.

Hiermit waren die sämmtlichen -Vorlagen erledigt und {loß der Ober-Präsident Graf Behr-Negendank daher im Namen Sr. Majestät des Kaisers den Landtag mit einigen Schlußworten. Mit einem dreimaligen, von dem Vorsißenden ausgebrachten Hoh auf Se. Majestät trennte \ich die Versammlung.

Baden. Karlsruhe, 11. März. (Karlsr. Ztg.) Ueber das Vesinden des Erbgroßherzogs wurde heute Vor- mittag 10 Uhr folgendes Bulletin ausgegeben :

Am gestrigen Nachmittag crreihte die Fiebersteigerung nit den hoben Grad des vorhergehenden Tages. Nach gut durchruhter Nacht auch heute Morgen nur geringes Fieber. Die im Verlauf des gestrigen Tages eingetretene Minderung der übrigen Krankheits- symptome hält gleichfalls an Dr. Tenner.

12. März. (W. T. B.) Dem befriedigenden Befin- den des Erbgroßherzogs im Laufe des gestrigen Tages folgte eine gute Nacht; auch heute zeigt das Fieber den gleihen mäßigen Grad und den Charakter der beiden vorher- gehenden Tage. Fm Uebrigen ist in den Krankheits:Erschei- nungen feine wesentlihe Veränderung wahrnehmbar.

Lippe. Detmold, 10. März. (Hann. C.) Der Lan d- tag seßte in den leßten Sißungen die Berathung der Städte- ordnung fort und entschied auch über die zu derselben ein- gegangenen Petitionen. Die Abgg. Büxten, Echterling und Höhnmann haben den Antrag eingebracht: die Regierung zu ersuchen, dem Landtage bei seinem Wiederzusammentritt ein neues Wahlgeseß zum Landtage vorzulegen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 11. März. (Wien. Abdp.) Der Budget-Aus\cchuß des Abgeordnetenhauses tritt heute Abend wieder zusammen. Auf der Tagesordnung be- finden sih das Finanzgeseß für 1886 und der General- beriht über den Staatsvoranschlag, ferner der Reso- [utions-Antrag des Dr. Schaup zum Kapitel „Po st\par- fassen-Amt “‘.

Pest, 11. März. (Wien. Ztg.) Im Ab geordneten- hause wurde heute die Debatte über die Jurisdiktions-Re- form sortgeseßt und vertagt. Es folgten darauf Jnunter- pellationen.

Großbritannien und Jrland. London, 10. März. (Allg. Corr.) Die „Daily News“ schreiben heute: Die gestern vom „Daily Telegraph“ veröffentlichte Erklärung über die hauptsächlihsten Einzelheiten des ministeriellen Plans betreffs der Lokalregierung in Frland beruht nur auf Muthmaßungen. Wir werden von autoritativer Seite benach- richtigt, daß die Erklärung in keinem einzigen Detail eine genaue Darstellung von Thatsachen enthält.

Nach einer Mittheilung des Generalanwalts kommt der Prozeß gegen die sozialistishen Führer Hyndman und Genossen in der bevorstehenden Session des Central-Kriminal-Gerichtshofes niht zum Austrage, da den Angeklagten zur Vervollständigung ihrer Vertheidigung bis zur nächsten Session Zeit gewährt wurde.

11. März. (W. T. B.) Ju der heutigen Unter- haussißung erwiderte der Präsident des Handelsamts, Mundella, auf eine bezügliche Anfrage: über die Frage des Bimetallismus sei der Regierung keinerlei Mitthei- lung der französishen Regierung zugegangen. Von Chamberlain wurde mitgetheilt, daß die Regierung mit Erwägung der besten Mittel beschäftigt sei, um über die Heil- methode Pasteurs in Bezug auf die Wassersheu und die eventuelle Einführung dieser Methode in England zu einem zu- verlässigen Urtheil zu gelangen. Der Unter-Staatssekretär des Auswärtigen, Br yce, erklärte: die internationale Grenz- regulirungs-Kommission in Zanzibar sei seit dem 10. Dezember v. J. in Thätigkeit ; es sei die Geheimhaltung der Verhandlungen der Kommission vereinbart. Seit dem Monat November vorigen Jahres habe keine der europäishen Regie- rungen irgend ein Gebiet an der Küste von Zanzibar oder Oft-Afrika unter ihr Protettorat gestellt; es sei ein Abkommen unter den Regierungen getroffen, wonach, so lange die inter- nationale Grenzregulirungs-Kommission tage, keine Annexion stattfinden solle.

12. März, \rüh. (W. T. B.) Ueber den Fortgang - der Unterhaussißung wird berihiet: Der Präsident des Hanbelsamts, Mundella, brachte eine Bill ein, betreffend den Eisenbahn- und den Kanalverkehr. Jn derselber: wird die Erhöhung der Befugnisse der Eisenbahnkomnmission sowie die Revision des Frachttarifs vorgeschlagen. Jede Eisen- bahn: und Kanalgesellschaft soll gehalten sein, innerhalb eines Jahres dem Handels-Ministerium eine Tarifliste einzureichen, welche in Form einer Bill dem Parlament unterbreitet werden soll. Die Bill wurde in erster Lesung angenommen.

Frankrei. Paris, 10. März. (Köln. Ztg.) Durch die vier Erlasse über die Organisation der Schuß- Malt von Madagaskar wird der bevollmächtigte

inister Le Myr de Villers zum General-Residenten und der. Schiffs-Lieutenant Buchard zu seinem Beigeordneten er- nannt. Der General-Resident allein hat die Vollmachten der französischen Republik auf Madagaskar, übt alle 1n den Verträgen vom 17. Dezember 1885 vorgesehenen Amts- befugnisse aus, regelt die äußeren Angelegenheiten der Hovas-Regierung, hat den Oberbefehl über die Militär- macht, die der Jnsel zur Verfügung gestellte Flottille sowie über die zur Unterstüßung der Hovas-Regierung abkomman- dirten Offiziere und Beamten. Seine amtliche Residenz ist Tananarivo; er kann sihch aber selbstverständlih nach allen Punkten der Fnsel begeben; ein in Tananarivo wohnender beigeordneter Resident vertritt ihn in seiner Abw-senheit. Die mit den Konsular-Augelegenheiten auf den verschiedenen Punk- ten betrauten französishen Agenten echaltzn den Titel von Residenten oder Vize-Residenten und stehen unter dem