1886 / 63 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

S E

C7 E E T R TEIE

A s N T T I L S E E E R R A4» A E D Ed.

Ex

11) Jnwohner Gottfried Namokel in Trachenberg, Kreis Militsch. 12) Auszügler Mathes Kolodziej in Leng, Kreis in Gärtner Auszügl Zoche in Mittel-St ärtner Auszügler Franz Zoche in Mittel-Steine, Kreis Neurode i. Schl.

Diese Geldgeschenke werden den Betheiligten, dem Wunsche des Stifters gemäß, zum Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs (22. März) durch die Militär- Pensionskasse hierselbst portofrei übersandt werden.

Berlin, den 10. März 1886.

Kriegs-Ministeriun:. Departement für das Jnvalidenwesen. von Grolman. Wisch husen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Diejenigen Herren Forstbeflissenen, welche das erste forst- liche Examen in diesem Frühjahre abzulegen beabsichtigen, haben die vorschrifstsmäßige Meldung,

falls sie an der in Münden am Donnerstag, den 1. April cr., beginnenden Prüfung Theil nehmen wollen, bis spätestens zum

24. März cr., falls sie sih der Prüfung in Eberswalde unterziehen wollen, wojelbst das Examen am Montag, den 3. Mai cr., beginnt, bis spätestens da

18. April cr. hier einzureichen. Berlin, den 12. März 1886. Der Ober-Landforstmeister. Donner.

ck R E Gt R G ES ei p Périie iti i Geer iciuieiimewnn E E E R E

Abgereist: Se. Excellenz der Staats - Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten, Ma ybach, nah San Remo.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die gemein- E Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto- er 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nihtperiodishe Druckschrift: „Sozialdemokra- tishe Bibliothek. V. Unsere Ziele. Von A. Bebel. Eine Streitschrift gegen die „Demokratische Correspondenz.“ Hottingen- Zürich. Verlag der Volksbuchhandlung, 1886“, nach 8. 11 des gedachten Geseßes durch den Unterzeichneten von Landespolizei- wegen verboten worden ist. Berlin, den 11. März 1886. Der Königliche Polizei-Präsident. von Richthofen.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin', 6. März. Weber 1I., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26; mit Pension der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 13. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den kommandirenden General des XI. Armee-Corps, General der Kavallerie, Frei- Sn von Schlotheim, nahmen den Vortrag des Chefs des

ilitärkabinets, General-Lieutenants von Albedyll, entgegen, empfingen den Fürsten von Hohenlohe - Langenburg, und hörten Nachmittags den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck. i

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittags 12 Uhr den Fürsten zu Jsenburg-Birstein.

Abends wohnten Jhre Kaiserlihen und König- lihen Hoheiten der Kronprinz und die Kron- prinzessin dem Concert der Sing-Akademie bei.

Auf Grund des 8. 51 des Reichs-Beamteungeseßzes vom 31. März 1873 hat der Bundesrath in seiner Sißung vom 21. Januar d. J. beschlossen, daß den besoldeten, mit konsu- [arishen Befugnissen angestellten Kaiserlihen Beamten, welche in außereuropäishen Ländern eine längere als ein- jährige Verwendung gefunden haben, die daselbst zugebrachte Dienstzeit bei Verwendung in den unter deutschem Schuß stehenden Gebieten von Togo, Kamerun und Südwest- afrika sowie in N bei der Pensionirung doppelt in Anrechnung gebracht werde.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Auss{huß für Zoll: und Steuerwesen hielten heute Sigungen.

Die Schlußberihte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Ab- geordneten befinden sih in der Ersten Beilage.

Jn der heuti gen (66.) Sißung des Reichstages, welcher der Staatssekretär von Schelling beiwohnte, wurde die zweite Berathung des von dem Abg. Lenzmann eingebrahten Geseygentwurfs, betreffend die Ent- shädigung für unschuldigerlitteneUntersuhungs- und Strafhaft, auf Grund des Kommissionsberichts fort- geseßt. 8. 4 lautet:

Zum Scadenersaßz verpflichtet ist die Staatskasse des Bundes- staats, dessen Gericht das aufgehobene Urtheil gesprochen hatte, und, wenn das Reich8geriht in erster und leßter Instanz erkannt hatte, die Reichskasse. Die Staats- bezw. Reichskafse hat den Rüdgriff an die Schuldigen.

Der: entsprechende 8. 12 des Antrages Hartmann lautet:

Die Entschädigung ist in dem Falle des §8. 10 aus der Reichs-

Der Abg. Rintelen konstatirte, daß gestern die Kom- missionsanträge überall, selbst bei Mes Mitgliedern, welche ursprünglich eigene Anträge gestellt hätten, Annahme gefunden hätten; nur ein einziges Mitglied habe sich bei der Abstimmung nicht erhoben. Darin sei das Rechtsbewußtsein des Volkes zum Ausdruck gekommen, und er spreche daher die Hoffnung aus, daß nunmehr auch die verbündeten Regierungen den Beschlüssen des Hauses zustimmen würden. Der 8. 4 wurde hierauf mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Bei Schluß des Blattes fand die Berathung der W. 5 und 6 statt.

Jn der heutigen (40.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, nebst Kommissarien beiwohnie, stand auf der Tagesordnung die Fortsezung der zweiten Be- rathung des Entwurfs des Staatshaushalts-Etats für 1886/87, und zwar wurde vom Etat des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten dauernde Ausgaben Kap. 121 (Elementar-Unterrichtswesen) berathen.

Der Abg. Dr. von Stablewski verwahrte den polnischen Klerus gegen die Beschuldigung, daß er auf eine mechanische Ertheilung des deutschen Unterrichts hinwirke.

Der Abg. Knörcke führte Beschwerde darüber, daß ein akademischer Lehrer in Berlin, Professor von Treitshke, nah Angabe einer pädagogischen Zeitung sih dahin ausgelassen habe, daß es wünschenswerth sei, daß die Volks\chullehrer- stellen wieder wie zur Zeit Friedrih Wilhelms 1. mit aus- gedienten Korporalen beseßt würden. Wer ein solches Urtheil aussprechen könne, der beweise, daß an ihm die Entwicelung der Volksschule spurlos vorübergegangen sei.

Der Abg. Lassen begründete folgenden Antrag:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern :

a. das Schullehrer-Seminar in Hadersleben bis zum 1. April 1887 nah Tondern zurückzuverlegen und alsdann das Seminar da- selbst in seiner früheren Gestalt mit einer deuts{hen und einer dänischen Abtheilung wieder herzustellen; b. anstatt des Seminars in Hadersleben daselbst eine auf die weitere Fortbildung der Schul- jugend berechnete Realschule mit dänischer Unterrichts\sprache zu gründen und zu unterhalten und e. die dazu erforderlihen Mittel in den Etat pro 1887/88 einzustellen.

Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erwiderte, daß die Rückverlegung des Schullehrer- Seminars von Hadersleben nach Tondern nicht angängig sei. Für die Errichtung einer Realschule in Hadersleben fei kein Bedürfniß vorhanden. Jn den Streit des Abg. Knörcke mit dem Professor von Treitschke habe er nicht Anlaß, sich ein- zumischen. Er könne nur die Versicherung geben, daß die Schulverwaltung dem Volksshulwesen und den Volks\chul- lehrern eine besondere Aufmerksamkeit widme.

Der Abg. Schröder M trat für den Anschauungs- unterricht in den Volksschulen ein.

Der Abg. Dr. Mithoff meinte, daß die Angriffe des Abg. Knörcke auf den Professor von Treitschke ein unberechtigter Eingriff in die akademische Lehrfreiheit seien. Wer denselben kenne, brauche ihn niht erst gegen den Vorwurf zu ver- theidigen, daß er für die Volksschule keinen Sinn habe. Der heutige Angriff werde das #@utsche Volk in seiner Liebe zu diesem Mannè nicht erschüttetir.

Der Abg. Dr. Scheffer vermochte ebenfalls den Angriff ae Abg. Knörcke auf den Professor von Treitschke nicht zu illigen.

Die Abgg. Hansen und Graf Baudissin traten dem An- trage des Abg. Lassen entgegen.

Der Abg. Knörcke erklärte, daß es ihm fern gelegen habe, die akademische Lehrfreiheit anzutasten. Er habe sich nur der Volksschullehrer aanehmen wollen, nahdem Professor von Treitschke es abgelehnt habe, sich über seine Ausla\sungen über das Volksschullehrerthum zu erklären.

Bei Schluß des Blattes spra der Abg. Szmula.

Für cine von einem Prokuristen oder einem Vor- standsmitglied einer. Aktiengesellschaft bei Ausstellung eines reichsstempelpflihtigen Schriftstücks begangene Ste mpel- kfontravention sind nah einem Urtheil des Reichs- gerichts, 11. Straffenats, vom 12. Januar d. J., auch die that- sählih an der Ausstellung jenes Schriftstückes gänzlih unbe- theiligt gewesenen Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft, cv- gleich sie die tarifwidrige Ausstellung weder gewollt noh gewußt haben, strafrehtlich verantwortlich. Dieser Sag findet sowoh! auf den Geltungsbereich des älteren Reichsstempelgeseßes vom 1. Zuli 1881, nah welchem jedes der Vorstandsmitalieder die volle Stempelstrafe zu entrihten hat, als auch auf den Geltungsbereih des neuen Geseßzes vom 29. Mai (3. Juni) 1885 Anwendung, nah welchem die Vorstandsmitglieder so}i- dacish für den einmaligen Betrag der Strafe haften. „Die Verpflichtung, der geseßlichen Stempelpfliht zu genügen und die Verantwortung für die Unterlassung dec geseßlichen Pflicht hat, wie bei einer offenen Handelsgesellschaft grundsäßlich jeder persönli haftende Gesellschafter, so bei der Aktiengesellschaft der Vorstand und jedes Vorstandsmitglied. Der subjektiven Verschuldung trägt der §8. 23 des Geseß2s vom 1. Juli 1881 nur insofern Rücssicht, als er nicht die Strafe der Steuer- hinterziehung, sondern nur eine Ordnungsstrafe eintreten läßt, wenn nachgewiesen wird, daß eine Steuerhinterziehung nicht beabsichtigt worden sei. Der Mangel des Nachweises, daß der Angeklagte H., welchen der Vorderrichter selbst als ein Mitglied des Vorstandes der . Bank bezeichne, den Prokuristen D. zur Ausstellung der Schlußnote in nicht tarifmäßiger Verstefferun beauftragt hat oder daß diese Ausstellung mit Wissen un Willen des Angeklagten H. geschehen. ist, befreit den letzteren niht von seiner strafrehtlihen Verantwortung für die ge- schehene Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift des Stempel- stevergeseßes. Jst die Bank Ausstellerin der Schlußnote und hat sie diese vor Erfüllung der tarifmäßigen Stempelpflicht aus den Händen gegeben, so trifft den Angeklagten H. als Vorstandsmitglied die strafrehtliche Verantwortlichkeit für die Zuwiderhandlung gegen das Stempelgeseß ohne Rücksicht dar- auf, daß er die Note nicht selbst unterzeihnet oder an dem betr. Geschäft für seine Person Befassung niht genommen hat.“

Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Januar d. J. auf deutschen Bahnen (ausscließ- lih der bayerischen) beförderten Züge und deren Ver- \spätungen wurden auf 39 größeren Bahnen bezw. Bahn- komplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 31 931,50 km befördert: An fahrplanmäßigen Zügen: 14272 Courier- und Schnellzüge, 119 621 Personenzüge, 62 073 gemischte Züge und 114187 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen

kasse, sons aus der Kasse desjenigen Bundesstaats zu bezahlen, welchem das Untersuchungsgericht angehört.

Cdeigon wurden 696 775 126 Achskilometer bewegt, von denen 207 903 058 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 195 966 Fibeolammikiaen Courier-, Schnell-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 1691 oder 0,86 Proz. (gegen 0,77 Proz. in demselben Monat des Vorjahres und 1,33 Proz. im Do. Von diesen Verspätungen wurden jedoch 618 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß_ den aufgeführten Bahnen nur 1073 Verspätungen Z 0,55 Proz.) zur Last fallen (gegen 0,73 Proz. im Vormonat). n demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleih zu ziehenden Bahnen von 189 634 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen- beförderung 698, oder 0,48 Proz., mithin 0,07 Proz. weniger. pn Folge der Verspätungen wurden 690 Anschlüsse versäumt gegen 602 in demselben Monat des Vorjahres und 1015 im Vormonat). Wird eine Gruppirung der Eisenbahnen nach den auf je eine Anschlußversäumniß entfallenden Zugver- tung vorgenonmen, so kommen in erster Reihe die berhessishen Bahnen (3 Anschlußversäumnisse auf 2 Ver- spätungen) mit 0,67, die Marienburg-Mlawkacr Eisenbahn (2 Anshlußversäumnisse auf 2 Verspätungen) mit 1,00, die Mecklenburgische Friedrich- ¡Franz- Eisenbahn (2 Anschlußver- säumnisse auf 2 Verspätungen) mit 1,00; während die General-

spätungeu) mit 7,21, die General-Direktion Dresden (3 An- shlußversäumnisse auf 27 Verspätungen) mit 9,00, die General-Direktion Stuttgart (3 Anschlußversäumnisse auf 54 Verspätungen) mit 18/00 die leßten Stellen einnehmen, und auf 5 Eisenbahnen 25 Verspätungen ohne Anschlußversäumnisse, und auf 8 Eisenbahnen weder Verspätungen noch Anschluß- versäuminisse vorgekommen sind.

Nath der im Reichs-Eisenbahnamt aufgesiellten, in der Zweiten Beilage veröffentlihten Nachweisung der auf deutschen Eisenbahnen ausfchließlich Bayerns im Monat Januar d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeihnen: 6 Entgleisungen und 4 Zusammenstöße auf freier Bahn, 18 Entgleisungen und 13 Zusammenstöße in Stationen und 137 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhr- werken, Feuer im Zuge, Qesfelerplosionti und andere Betriebs- ereignisse, sofern bei leßteren Personen getödtet oder verleßt wor- den sind). Vei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 158 Personen ver- unglückt, sowie 33 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 73 uner- heblich beschädigt. Es wurden von den 16 394 698 überhaupt beförderten Reisenden 3 getödtet, 2 verleßt Rid ent- fallen eine Tödtung auf die Bahnstrecken im Verwaltungs- bezir der Königlichen Eisenbahn-Direktion Elberfeld, zwei Tödtungen auf die Württembergischen Staatseisenbahnen und je eine Verlegung auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktionen Berlin und Breslau), von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 38 getödtet und 77 vexleßt und bei Neben- beshäftigungen 1 verleßt; von Steuer- 2c. Beamten 1 getödtet, 2 verleßt; von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlihen Bahnbeamten und Arbeiter) 11 getödtet und 11 verlégt; sowie bei Selbstmordversuchen 12 Personen getödtet. Von den sämmtlichen Verunglückungen —- mit Ausschluß der

Selbstmorde entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 28 813,20 km Betriebslänge und 671 112645 geförderten Achskilometern) 139 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisen- bahn-Direktion Berlin (21), Breslau (17) und Erfurt (14) ; verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksihtigung der geför- derten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, sind jedo auf der Main-Neckar-Eisenbahn und auf den Bahn- strelen im Verwaltungshezirk der Königlichen Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn und der Königlichen Eisenbahn- Direktion Erfurt die meisten Verunglückungen vorgekommen. B, Größere Privatbahnen mit je über 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1648,21 km Betriebslänge und 17511 777 geförderten Achskilometern) 4 Fälle, und zwar auf die Hessishe Ludwigs-Eisenbahn 3 Fälle und auf die Werra-Eisenbahn 1 Fall. C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1447,51 km Betriebslänge und 8 150 704 geförderten Achs- filometern) 8 Fälle, und zwar auf die Altdamm-Kolberger Eisenbahn 2 Fälle und auf die Krefelder Eisenbahn 1 Fall.

Mit Allerhöchster P T haben die Unter- ofiiziere des Garde-Schüßzen-Bataillons die Bezeichnung „Dberjäger“ zu crhalten.

Se. Majestät der Kaiser haben hinsihtlih der größeren Truppenübungen im Jahre 1886 u. A. Folgendes bestimmt :

1) Für das Garde-Corps hat das General-Kommando desselben Vorschläge einzureichen. Das 4. Garde-Grenadier- Regiment Königin nimmt an den Uebungen des ŸYIIT. Armee- Corps Theil.

2) Das XV. Armee-Corps soll große Herbstübungen : Parade, Corpsmanöver gegen einen markirten Feind und drei- tägige Feldmanöver der Divisionen gegen einander unter Zu- theilung von zwei Kavallerie-Divisionen (siehe Ziffer 3, f) vor Sr. Majestät abhalten. Das genannte Armee-Corps hat aus dem Beurlaubtenstande soviel Mannschaften einzuberufen, daß die betreffenden Truppentheile mit der in den Friedens-Ver- pflegungs-Etats vorgesehenen Mannschastsstärke zu den Uebungen abrücken können. i

5) Die übrigen Armee-Corps haben die im Abschnitt 1

des Anhangs [111 der Verordnungen vom 17. Juni 1870 erwähnten Uebungen, jedoch mit folgenden Modifikationen, abzuhalten: a. Die Regiments-Uebungen der Jnfanterie sind um zwei Tage zu verkürzen ; dafür sind die für die Periode a

der Divisions-Uebungen vorgeschriebenen Feld- und Vorposten-

dienst-Uebungen in gemischten Detachements um zwei Uebungs-

tage zu verlängern. b. Die Regiments-Uebungen derjenigen

Kavallerie-Regimenter, welche koncentrirt stehen und deren

Exerzierpläße zu beregtem Zweck einer Vergrößerung nicht bedürfen, haben versuchsweise in diesem Jahre im Anschluß an die Escadrons - Besichtizungen, also im Allgemeinen bereits in der zweiten Hälste des Monats Juni, stattzufinden.

c. Außer Artillerie kann den Jnfanterie-Brigäden während der leßten Tage ihrer Uebungen auch ein entsprechendes Kavallerie-

Detachement zugetheilt werden. Von der Zutheilung von

Artillerie an die Kavallerie-Brigaden während der leßten Tage

ihrer Uebungen ist hingegen abzusehen. d. Die Festseßungen

L uu 2201 Courier-, Shnell-, Per)onen- und gemischte üge und 16 599 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Jm

unter a bis c gelten aus für das Garde-Corps und das XV, Armee-Corps. Dem Ermessen der General-Kommandos

Direktion Straßburg (14 Anschlußversäumnisse auf 101 Ver-

F : K E

einschließlih desjenigen des Garde-Corps bleibt es über- lassen, die Periode c auf nur einen Tag zu bemessen und dafür die Periode b auf fünf Uebungstage zu ver- längern. e. Ob und inwieweit während der Herbst- übungen des XV. Armee-Corps Truppen des VIII. be- ziehungsweise XIV, Armee-Corps zur Ausübung des Wacht- dienstes in den Festungen Diedenhofen, Meg und Straßburg heranzuziehen sind, bleibt weiterer Bestimmung vorbehalten. f. Beim XV. Armee-Corps sind zu Uebungen im Brigade- und Divisions-Verbande während zehn Tagen zusammen- zuziehen: a. bei Metz: die 30. Kavallerie-Brigade ; die Stäbe der 15. und 16. Kavallerie-Brigade, das Rheinische Kürassier- Regiment Nr. 8 und das 2. Rheinishe Husaren-Regiment Nr. 9; 6. bei Straßburg: 2 Regimenter der 31. Kavallerie- Brigade mit dem Stabe der 29. Kavallerie-Brigade; eine Königlich Württembergische Kavallerie-Brigade zu 2 Regi- mentern; das 1. Badische Leib-Dragoner-Regiment Nr. 20 und das 2. Badische Dragoner-Regiment Nr. 21 mit dem Stabe der 28. Kavallerie-Brigade. Zu den Kavallerie-Divi- sionen treten vom vierten Uebungstage an hinzu und zwar: zu a4: der Stab und 2 Batterien der Reitenden Abtheilung des 1. Rheinischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 8; zu #: die reitenden Batterien des 1. Badischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 14 und des Großherzogli Hessishen Feld-Artillerie- Regiments Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie-Corps) mit dem Stabe der II. Abtheilung leßteren Regiments. An diesen Uebungen nehmen die sämmtlihen in Frage kommenden Kavallerie-Regimenter deren Regimentsübungen, sofern sie im Herbste stattfinden, um je zwei Tage zu verkürzen sind mit je fünf Escadrons Theil. Nach Beendigung der zehn- tägigen Uebungen in sich, sind die beiden Kavallerie-Divisionen zu den großen Herbstübungen des XV. Armee-Corps vor Sr. Majestät mit heranzuziehen.

4) Bei allen Uebungen auch bei der Auswahl des Terrains für die unter 3, d erwähnten Manöver ist a möglichste Verringerung der Flurschäden Bedacht zu nehmen®

5) Bei dem II., VIIL, IX, X, IX, XIV. und XV. Armee-Corps haben Kavallerie-Uebungsreisen nah der Jn- struktion vom 23. Januar 1879 stattzufinden.

6) Jm Monat August findet bei der Festung Königsberg eine größere Armirungs-Uebung auf die Dauer von 15 Tagen statt, zu welher das Garde-Fuß-Artillerie-Regiment, sowie die Fuß-Artillerie-Regimenter Nr. 1, 5 und 11 heranzuziehen sind.

7) Jun den Monaten Juli und August ëommen bei den Festungen Thorn und Posen Belagerungs-Nebungen in der Dauer von je 5 Wochen zur Ausführung, an welchen die Pionier-Bataillone Nr. 1 und 2 (bei Thorn) beziehungsweise die Pionier-Bataillone Nr. 5 und 6, sowie 2 Compagnien des S Sächsishen Pionier-Bataillons Nr. 12 (bei Posen) Theil nehmen.

8) Von den unter 1 und 3 bezeihneten Uebungen müssen sämmitlihe Truppen vor dem 30. September 1886 in die Garnisonorte zurücgekehrt sein.

—.Mié dem heutigen Tage sind die Berathungen über das Erxerzier-Reglement der Kavallerie Seitens der auf Allerhöchsten Befehl am 24. v. M. hier zusammen- getretenen Kommission von Kavallerie-Offizieren beendet worden. Die von auswärts hier eingetroffenen Mitglieder der Kom- mission werden sih demnächst in ihre Garnisonen zurückbegeben.

___— Se. Dur@hlaucht der Fürst zu Hohenlohe- Langenburg, General der Kavallerie à la suite der Armee, ist hier angekommen.

Königsberg i. Pr., 12. März. (W. T. B) Der Provinzial-Landtag is heute Nachmittag 1 Uhr durch den Ober-Präsidenten vonSchlieckmann eröffnet worden.

Stettin, 12. März. (N. A. Ztg.) Der Provinzial- Landtag beschloß, an Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen folgende Adresse zu richten:

„Durchlauchtigster Kronprinz! Gnôdigster Kronprinz und Herr!

Auf den Ruf Sr. Majestät unseres Allergnüdigsten Kaisers und Königs in Pommerns alter Hauptstadt versammelt, richten die Mit- glieder des Provinzial-Landtages einmüthig in treuer Ergebenheit ihre Blicke auf den ruhmreihen Prinzen des Erlauchten Hohenzollern- hauses, dessen besonderem Schuße Se. Majestät die Gnade hatten, ihre theure Heimathsprovinz anzuvertrauen. Wie derzeit alle treuen Pommern den Tag als einen Glück und Segen verheißenden priesen, an welchem Cuere Kaiserlißhe und Königlihe Hoheit die Würte eines Statthalters von Pommern übernahmen, so bewegt fie heute bei dem Rückblick auf das entshwundene Vierteljahrhundert die lebhafteste Dankbarkeit sowohl für die mannig- fachen Beweise theilnahmvoller Fürsorge und gnädiger Zuneigung thres erhabenen Statthalters als auch für den reihen Segen, dessen unter Höchstdero starker Obhut die Provinz sich zu erfreuen hatte. Mögen Cuere Kaiserlihe und Königliche Hoheit gnädigst gestatten, daß wir in der festlih-freudigen Erinnerung an den Juhelfeiertag des 27. Januar Höchstderselben unseren ehrerbietigsien Glückwunsh dar- bringen. Wir bitten zu Gott, daß Er auch in dem begonnenen neuen Vierteljahrhundert seine allmächtige Hand \{chüßend über Höchstdero A en und dem gesammten Erlauchten Hohenzollernhause alien wolle.

Euer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit ehrerbietigst unterthänige Mitglieder des Provinzial-Landtages von Pommern.“

Bayern. München, 12. März. (W. T. B.) Die Kammer der Abgeordneten nahm heute ohne Debatte und einstimmig den Antrag des Ausschusses an : den König zu ersuchen, die Aufstellung des Standbildes König Ludwigs I. anläßlich der Centennarfeier in der Walhalla bei Regensburg zu genehmigen, und R zu diesem es 30 000 /@ Der Minister-Präsident von Luß hatte die Genugthuung der Staatsregierung über diesen Beschluß aus- ge)prochen.

Württemberg. Stuttgart, 12. März. (St.-A. f. W.)

Der zweite Landtag der Wahlperiode 1882/88 ist euie im

Auftrage des Königs von dem Prinzen Wilhe Württemberg mit nachstehendec

worden : Se. Majestät der König haben Mich

m von

Thronrede eröffnet

__ Hohe Versammlung! gnädigst zu beauftragen geruht, an Höchstihrer Stelle den zweiten ordentlichen Landtag der Wahlperiode zu eröffnen.

Indem Jch dem Bedauern Seiner Königlichen Majestät darüber Ausdruck gebe, daß Höchstdenselben die zur Kräftigung Ihrer Gesundheit

gebotene Abwesenheit nit gestattet, Selbst in Ihre Mitte zu treten,

eie Jch_ Sie im Namen Sr. Maijestär des Königs zum Beginn des neuen Abschnitte Ihrer Thätigkeit freundlich willkommen. L Mit Befriedigung dürfen Sie auf die Ergebnisse des vor wenigen Tagen ges{lossenen Landtags zurückblicken. ay Bei der Verabschiedung zweier Haupt-Finanz-Etats konnte mit JZhrer Unterstüßung das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und den Einnahmen des Staats den Grundsäßen einer geordneten Etats- wirthschaft entsprechend hergestellt werden. Auf verschiedenen Gebieten des Staatslebens ist unter Ihrer

Mitwirkurg eine Reihe von Gesetzen erlassen worden, von welchen namentlich das Geseß über die Notariatssporteln, das Branntwein- steuer-Geseß, die Landes-Feuerlöshordnung und das Velen über die Gemeindeangehörigkeit zu erwähnen sind. Die Frage der Stell- vertretungskosten der Beamten, welche Mitglieder der Abgeordneten- kammer sind, is durch Annahme der Ihnen zugegangenen Vorlage erledigt. Durh Ihre Zustimmung zu dem Entwurfe des Feld- bereinigungsgeseßes wird ein tief empfundenes Bedürfniß der Land- wirthschaft Befriedigung erhalten.

Dank der Vorsehung durfte im verflossenen Jahre das Land ih einer gesegneten Ernte erfreuen; durch das bei den meisten Boden- erzeugnissen eingetretene Sinken der Preise wurde jedoch der Ertrag der Landwirthschaft vielfah in empfindliher Weise geschmälert.

Die Lage des Handels und der Gewerbe ist, wiewohl manche Wünsche nach cinem besseren Gange der Geschäfte sih geltend machen, im Allgemeinen nicht unbefriedigend. S

In dem neuen Abschnitt Ihrer Thätigkeit wird eine Ihrer ersten Aufgaben die Berathung des Haupt-Finanz-Etats für die nächste Finanzperiode sein. Ein Ueberschuß aus dem Etatsjahr 1884/85 wird, wenn niht unvcrhergesehene Verhältnisse eintreten, eine er- wünschte Beihülfe für die kommende Finanzperiode gewähren. Im Zusammenhang mit dem Etat ist die Fortdauer der Wirksamkeit des e igeleyes vom 24. März 1881 JIhrcr Beschlußfassung zu unter-

ellen.

Die Zulassung der Erhebung örtlider Verbrauchsabgaben zur Deckung der Gemeindebedürfnisse geht mit dem 31. März 1887 zu Ende. Aus diesem Anlaß wird cine Geseßesvorlage über Besteue- rungsrehte der Gemeinden an Sie gelangen.

Unter thunlichster Berücksichtigung der in den Berathungen des leßten Landtages zum Ausdruck gelangten Bitten und Wünsche soll Ihrer Prüfung eine neue zur Regelung der Verbältnisse der evangeli- {chen Kirchengemeinden bestimmte Vorlage unterstellt werden.

hältnisse der fatholishen Pfarrgemeinden bestimmt.

Die Einbringung eines Geseßentwurfs über Zwangsenteignung wird eine frühere Bitte der Kammer der Abgeordneten erfüllen.

Der in Aussicht gestellte Entwurf eines Gesetzes über landwirth- \chaftlihes Nachbarreh: wird Ihnen gleichfalls zugehen.

Auch ist der Entwurf cincs Geseßes über Bewässerungs- und Entwässerungs-Anlagen im Zusammenhang mit anderen Theilen des Wasserrehts soweit gcfördert, daß Sie den betreffenden Vorlagen noch in diesec Landtagsperiode entgegensehen dürfen.

Die Vorarbeiten für Gesetze, durch welche unter Festhaltung der bewährten Grundlagen ver Organisation der Gemeinden und Amts- körperschaften die Selbscverwaltung derselben weiter entwickelt, den besonderen Bedürfnissen der größeren Gemeinden Berücksichtigung ge- schenkt und die Aufsichtfährung der höheren Behörden im Sinne der Vereinfachung neu bestimmt werden soll, sind bis zur Auéarbeitung vollständiger Entwürfe vorgeschritten.

Einen besonders wichtigen Gegensiand Ihrer Thätigkeit wird der Entwurf eines umfassenderen Verfassungsgeseßes bilden, mit dessen Vorlegung die Königliche Regierung im Vertrauen auf allseitiges Entgegenkommen den erneuten Versuch machen will, zu einer Ver- stähdigung über eine veränderte Zusammenseßung beider Kammern der Ständeversammlung zu gelangen.

Die vielen Beweise treuer Anhänglichkeit, welche Sr. Majestät dem König, Meinem vielgeliebten Oheim, aus Veranlassung Meiner Verlobung mit der Durchlauchtigen Prinzessin Charlotte von Shaum- burg-Lippe aus allen Theilen des Landes dargebraht worden sind, haben Se. Königliche Majestät erfreut und gerührt. Für diese Zeichen der Theilnahme sprehe auch Ih Meinen wärmsten Dank aus.

Zablreih und umfassend sind die Aufgaben, welhe auf dem neuen Landtag Ihre Thätigkeit in Anspruch nehmen werden. Se. Majestät der König wünschen und hoffen, daß es dem Eifer und der Hingebung der Stände für das Wohl des Landes gelingen möge, die Verhandlungen dieses Landtags einem segensreihen Verlauf und Aus- gang zuzuführen.

Im Namen Sr. Majestät des Königs erkläre Ih den Landtag für eröffnet! E A : ;

Nach der Eröffnungsfeierlichkeit theilte in der Ersten Kammer der Fürst von Waldburg-Zeil seine Ernennung zum Präsidenten mit. Bei der Wahl des Vize-Präsidenten erhielt Fürst zu Hohenlohe: Langenburg 25 Stimmen.

In der Zweiten Kcemmer bestimmte der Alters- Präsident Moriß Mohl die nächste Sißung auf Sonnabend. lr d Sia 1 6 L E T ¿

(Tagesordnung: Wahl des Präsidenten.)

Vaden. Karlsruhe, 1°. März. (Karlsr. Ztg.) Heute Vormittag 10 Uhr i# folgendes Bulletin über das Be- finden des*Erbgroß herzogs erschienen :

Der gestriçce Tag verlicf befriedigend, und folgte demselken eine gute Nacht. Auch heute zeigt das Fieber den gleihen mäßigen Grad und Charakter der beiden vorhergehenden Tage. Jn den übrigen Krankheitserscheinungen keine wesentlihe Veränderung.

Dr. Tenner.

Vorgestern Mittag ist die Prinzessin Charlotte zu Schaumburg-Lippe, Cousine der Erbgroßherzogin, zum Besuch hier ino Prinz Ludwig Wilhelm empfing die Prinzessin am Bahnhof und geleitete dieselbe nah dem Groß- herzoglihen Schlosse, wo Jhre Durchlaucht abgestiegen ist.

13. YVärz. (W. T. B.) Ueber das Befinden des Erbgroßherzogs wird heute bekannt gegeben :

Nach einer geringen Steigerung des Fiebers am gestrigen Nach- mittag zeigen heute die Gelenke der rechten Hand frische rheumatische Schwellungen. Die Nacht verlief ruhig. Der Schlaf war erquickend. Die Fieberwärme is heute Morgen wieder gefallen. Die inneren Veränderungen beharren in einem langsamen theilweisen Rückgang. Das Allgemeinbefinden ist befriedigend.

Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 19. März. Sicherem Vernehmen der „Medl. Anz.“ zufolge hat der Staatsrath Dr. Weßell wegen seiner vorgerückten Jahre um seine Ver- seßung in den Ruhestand gebeten und dieselbe von dem Groß- herzog zum 1. Oktober d. F. zugesichert erhalten.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 12. März. (Lds.-Ztg. f. Els.-Lothr.) Die gestrige (22.) Plenarsißzung des Lande s- ausschusses wurde ausgefüllt durch die Debatte über den ersten auf der Tagesordnung stehenden Gegenstand: Bericht der Spezialkommission über Verwendung des Bauquadrats 57 auf dem Kaiserplaßze. Jn dem Bericht wird gesagt: 1) daß sich die betreffende Baustelle zum Neubau eines definitiven Landesausshuß-Gebäudes eignet und zu diesem Zwecke ver- wendet werden soll; 2) daß der Frage der Errichtung eines Neubaues sofort näher getreten und daß die Regierung ersuht werden soll, bis zur nähsten Session des Landesaus\chu}ses Pläne auszuarbeiten und mit einem Kostenanshlag der Versammlung vorzulegen; 3) daß die Spezialkommissior. ermächtigt werden soll, während der vor- bereitenden Periode mit der Regierung Fühlung zu behalten, um ihren Ansichten, Bemerkungen und eventuellen Einwendungen Ausdruck geben zu können. Die Diskussion wurde von dem Abg. Baron Zorn von Bulach (Vater) eröffnet, welcher erklärte, daß er sein Votum reserviren würde, bis die Erläuterungen der Re- gierung die Hoffnung als berechtigt erscheinen ließen, daß die politische Lage des Landesaus\chusses eine bessere werden würde. Der Abg. Krafft führte aus, daß politishe und finanzielle Gründe ihn veranlaßten, gegen die Vors. läge der Kommission

i Minvaiigie In demselben Sinne sprach sich auch der Abg. interer aus, der Landesausshuß jolle sih ein Parlaments-

Ein weiterer Gesctentwurf ist zu gleichzeitiger Regelung der Ver-

gebäude erst dann geben, wenn er die Rechte besie, welche die übrigen Parlamente haben. Der Abg. Baron von Schauenburg erklärte ebenfalls, daß er gegen die Anträge der Kommission votiren würde, während der Abg. Dr. Naeis als Berichterstatter für dieselben eintrat. Der Staats-Minister von Hofmann betonte, daß die vorliegende Frage eine häusliche Angelegenheit des Landesausshusses sei; die Nothwendigkeit eines angemessenen Unterkommens sei allseitig anerkannt und seit Jahren durch wieder- holte Beschlüsse der Versammlung bestätigt. Anstatt nun in das provisorishe Gebäude unverhältnißmäßig große Summen zu stecken, sei es auch vom Standpunkte der Sparsamkeit rich: tiger, zu einem Neubau zu schreiten. Was die in die Debatte gezogene politische Frage, die Rechte des Landesaus\chusses, anlange, so komme es vor Allem darauf an, die vorhandenen verfassungsmäßigen Rechte festzuhalten und zum Nußen des Landes und in einem Sinne auszuüben, daß auch das Reich die Ueberzeugung gewinne, man könne Elsaß-Lothringen mehr Rechte geben. Der richtige Weg dazu sei aber nit, den egenwärtigen Besißstand als prekär und unbedeutend hinzu- Fellen, sondern es follte im Gegentheil der verfassungsmäßige Bestand des Landesausschusses auch durch ein angemessenes Gebäude für denselben zum Ausdruck gebracht werden. Der Abg. Baron Zorn von Bulach (Sohn) führte aus, es sei nicht angängig, daß nah einer fruchtlosen Session der Landes- ausshuß für sih selbst eine große Ausgabe bewillige; er bestreite die Nothwendigkeit eines Neubaues nicht, halte aber die Mos der Sache auf die nächste Session für angezeigt. Abg. Dr. Gunzert wies darauf hin, daß es sich gar niht um eine Geldbewilligung handele, sondern nur um eine Aufforderung an die Regierung, Pläne und Kostenanschläge vorzulegen. Was die politische Seite anlanage, so sei es durchaus unberechtigt, den Landesausshuß als eine Kammer mit geringeren Rechten hinzustellen als die übrigen deutschen Landtage, er besize ganz dieselben Prärogative; hieraus könne also ein Einwand gegen den Neubau nicht her- geleitet werden. Diesen Ausführungen {loß sich auch der folgende Redner, Abg. Schneegans, an. Nach einer längeren Debatte wurden bei der darauf folgenden Abstimmung die oben mitgetheilten Vorschläge der Kommission angenommen.

12. März. (W. T. B.) Die Session des Land es- ausschusses ist heute nah Erledigung sämmtlicher Geschäfte und Verlesung des Allerhöchsten Erlasses, welcher den Schluß anordnet, geschlossen worden.

Desterreih-Ungarn. Wien, 12. März. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus berieth heute in erster Lesung den Antrag Scharshmid, betreffend die Regelung der Staatssprache. Nach eingehender Begründung des An- trages durch den Antragsteller und nachdem ferner Czartoryski er- klärt hatte: die Polen würden, ohne Präjudiz für die weitere Behandlung des Antrags, für die Verweisung an einen Aus- \{chuß stimmen, erklärte der Minister-Präsident Graf Taaffe: Obwohl in der Regel die Regierung bei der ersten Lesung sih niht an der Debatte zu betheiligen pflege, so voeranlasse ihn doch die große Wichtigkeit des Gegenstandes, eine Erklä- rung abzugeben. Die Regierung sei bereit, an den Arbeiten des Ausschusses theilzunehmen, und werde nach Möglichkeit besirebt sein, eine Klärung in die verschiedenen Ansichten zu bringen und eventuell eine Verständigung herbeizuführen. Aber bei auch nur flüchtigem Ueberblick finde er in dem Ent- wurf Bestimmungen, welche in das Recht der Exekutive ein- griffen. Selbstverständlih sei es Pflicht der Regierung, die «Fnteressen des Staates zu wahren und solche Formen zu fuchen, welche niht gegen berechtigte Ansprüche der Nationa- litäten verstießen. Bei dieser Gelegenheit müsse er gegen die Bemerkung des Abg. Heilsberg protestiren, daß die Regierung die wichtigsten A des Staats preisgebe, denn die Re- gierung sei sih bewußt, immer nur nah Recht und Gesetz vorgegangen zu sein. Hicrauf wurde der Antrag mit 208 gegen 68 Stimmen an einen besonderen Aus\s{huß verwiesen. Die Czechen, die Trentiner und einige Dalmatiner hattew gegen, Fürst Schwarzenberg für die Ausschußverweifung gestimmt.

__ Großbritannien und Jrland. London, 12. März. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterbauses beantragte Dawson angesichts des unter der Arbeiterklasse herrschenden Nothstandes die Ausführung von öffent- ihen Bauten, insbesondere die Anlage von Nothhäfen. Der Präsident des Local-Government, Chamberlain, spra sih gegen diesen Antrag aus und bezeichnete die über den Noth- stand unter den gewöhnlichen Arbeitern- aufgestellten Behaup- tungen als übertrieben. Unter den besseren Arbeiterklassen herrsche allerdings großer Nothstand, der, wenn er fortdauern sollte, Staatshülfe erheishen würde. Was den Bau von I anbelange, so werde der Verlust von Menschenleben durch Seeunfälle dadurh nicht vermindert werden; der Bau von Nothhäfen bringe eher kommerzielle Vortheile und werde manchen Gewerben, wie z. B. der do zu Gute kommen, der Bau solcher Nothhäfen sei daher auch Sache der lokalen Behörden. Nach fünfstündiger Debatte zog Dawson schließ- lih seinen Antrag zurü. 12. März. (W. T. B.) Sir Charles Warrer ist air Stelle Hendersons zum Chef der Londoner Polizei ernannt worden.

Frankreih. Paris, 12. März. (W. T. B.) Nah Meldungen aus Decazeville ist das Gerüch:: der Ar- beiterstrike habe sich auch auf die benahbarten Gruben von Firmy ausgedehnt, unbegründet; in Firmy werde e U und es würden dort täglih 150 Lonnen ge- ördert. :

Madrider Telegramme melden von abermaligen inneren Zwistigkeiten in der Republik Andorra. Eine Depesche des General-Kapitäns von Katalonien bestätigt daß zwischen dem französishen Landvogt und dem vom Bischof von Urgel eingesezten Landvogt von Andorra ein Konflikt ausgebrochen ist.

Türkei. Konstantinopel, 12. März. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ meldet: Der Sultan sanktionirte das Arrangement mit der Banque ottomane, worin unter Anderem der an die Regierung zu leistende Vorschuß mit 750 000 Pfund stipulirt erscheint.

Serbien. Velgrad, 12. März. (W. T. B.) Sämmt- liche Min ister sind heute Nachmittag nah Ni \ch abgereist, wo morgen unter dem Vorsiß des Königs ein Minister- rath stattfinden wird.