1886 / 63 p. 16 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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waltung hineingezogen, was ihre gegensäßlihe Stellung zur Unter- richtsverwaltung nicht zur freien Entwickelung gelangen lasse.

Besonderes Aufsehen erregten die von Zeit zu Zeit im „Piel- grzym“ erscheinenden Artikel, welche die Spekulation auf eine zwischen Preußen und Rußland erwartete Verwickelung bekunden und anschei- nend in einem gewissen Zusammenhang stehen zu der in der pol- nischen Presse anderweit erörterten Frage, auf welche Seite in diesem Falle die Polen si stellen würden, cine Frage, deren Beantwortung dahin gegeben wird, daß sih dies dana rihten werde, wo die Polen die meisten Vortheile für sih erblicken würden. S

Ich erwähne sodann die allscitig bezeugte Polonisirung der deutschen Katholiken mit Hülfe des Religionsuntecrrichts. Es steht fest, daß zahlreih die deutsch-katholischen Kinder eingeführt worden sind in ven polnisch-katholishen Unterricht, und daß von da aus die Polonisation der deutsh-katholishen Kinder cinen folchen Fortschritt gemacht hat, daß die Eltern und Kinder oft gar nicht mehr ausreihend si verständigen konnten ; die Eltern sprachen noch deuts, dagegen die Kinder zum Theil gar nicht, zum Theil nur ungenügend deutsh, Hier wird ferner erwähnt in einem enorm langen Bericht, welcher aus dem Kreise Karthaus erstattet ist, daß in der damaligen Zeit auch die Umtaufung zahlreicher deutscher Kinder in das Polnische anfing sowohl bei den Taufscheinen, als bci den Geburtslisten zu den Stammrollen und bei anderen amtlichen Attesten. Der Landrath war damals \{chon 20 Jahre im Amt, als er den Bericht schrieb, er sagt:

daß plößlich Hint fortan Hinza, Kraufe Crusa, Voß und Fuchs Liß, Frank Frankowsfi u. \. w. hicßen, wodurch, abgesehen von dem sonst erstrebten Zwecke, auch eine nicht geringe Verwirrung in die Familien- und Personenstandsverhältnisse gebracht ist.

Des ‘Weiteren wird hervorgehoben, daß die fatholishen Geist- lichen deutscher Abkunft, welche der Bishof Sedlag in die Provinz gezogen hatte, verfolgt worden sind, und daß alle diese Maßnahmen ih ausnahmsélos auf die Pelpliner Quelle zurückführen lassen. Als ein Charakteristikfum wurde hier beispielsweise erwähnt es find ja Alles nur Beispiele, die angeführt sind —, daß als im Jahre 1867 zum ersten Mal für den Norddeutschen Reichstag gewählt werden sollte, die Parole ausgegeben wurde, daß durch den Eintritt von West- preußen in den Norddeutschen Bund die katholishe Kirche Gefahr laufe. Es befinden sich da die unglaublichsten Angaben in den Akten und es kehrt überall die Auffassung wieder, daß der Klerus es an der nöthigen Aufklärung in dieser Hinsicht hat fehlen lassen. Wir haben die Er- {einung gehabt, daß sich das gesteigert hat sowcit, daß man bei den Wahlen zu klaren Resultaten darüber kam, als zum ersten Male im Jahre 1871 zum deutschen Reichstag gewählt wurde. Da sahen ja die deutschen Katholiken und die dcutshen Evangelischen ein, daß sie dem von mir angedeuteten Zuge getrennt nicht Widerstand leisten könnten, und sie stellten gemeinsam unter Zustimmung von einigen Geistlichen einen deutsh-katholishen Geistlichen im Kreise Pr. Star- gard, in welchem Pelplin gelegen ist, auf. Sein Gegenkandidat war ein ganz in “der Nähe wohnender bekannter polnischer her ich weiß nicht, ob wir die Freude haben, ihn unter uns zu chen Hr. von Kalkstein-Klonowken, und es war interessant, daß, obwohl ein katholischer Geistlicher, gegen den absolut nichts einzu- wenden war, aufgestellt war in einem, wenn ich mi rechk erinnere, von 6 oder 8 anderen katholischen Geistlichen unterzeichneten Wahlruf, in Pelplin und auf den Tafelgütern des Bischofs dieser katholische Geistliche fast gar keine Stimmen erhielt, sondern aus[chließlich der polnische Gegenkandidat, Hr. von Kalkstein-Klonowken. Das sind ja natürlich Sachen, die uns mehr oder minder gleihgültig erscheinen, aber auf die Bevölkerung doch in der That einen fehr maßgebenden Eindruck machen. E

Der Herr Regierungs-Präsident schildert beispielsweise in einem Bericht aus dem Jahre 1872, unter welchem Druck sich die katholische deutsche Geistlichkeit befindet. Er erwähnt unter Anderem, daß ein Pfarrer Mühl, der aus einer ganz deutschen Familie ssttammte und ihm noch vor kurzer Zeit eine Sammlung der von ihm verfaßten deut- \chen Gedichte übersendet hatte, genöthigt worden war, obwohl sich unter seinen Pfarrkindern viele Deutsche befanden, dennoch sämmtliche Predigten in polnischer Sprache zu halten, sowie auch sämmtliche übrigen gottesdienstlihen Dees in polnischer Sprache zu ver- rihten, ja derselbe als Lokal-Schulinspektor dem Lehrer die Grtheilung des deutschen Unterrichts hatte verbieten müssen. An solchen Bei- spielen, meine Herren, fehlt es auch bis in die neueste Zeit nit. Ih habe, glaube ih, neulich \chon einmal darauf hingewiesen, wie ein Schulvorsteher in eincr fehr gchässigen Art und Weise dem deutschen Unterricht in * der Schule sich entgegengestellt und unter allen Umständen es zu hinter- treiben gesucht hat, daß die deutsche Sprache zu ihrem Nechte komme.

Ich darf noch hinweisen auf neuere Vorgänge, beispielêweise auf die Wahlagitationen des Geistlichen, Direktors von Wollfchläger, aus Iacobsdorf, und kann mich hierbei fauf Artikel der „Schlesischen Volkszeitung" beziehen. Es war namentlich dem Hrn. von Woll- \cläger vorgeworfen worden, daß er mit Ausdrücken von ciner Schärfe, die ih nicht wiederholen darf, diejenigen Geistlichen beshimpft habe, die nit bei den Wahlen die polnische Sache fördern wollten; das war selbst der „Schlesischen Volkszeitung“ zu arg, so daß sie ihn dringend warnte, mit derartigen Gehässigkeiten gegen Deutsche Ein- halt zu thun.

__ Meine Fes das Thema ist unershöpflih, ih weiß vit, ob ih auch nur annähernd dem Material gerecht ge- worden bin, das ich hier vor mir habe, vor allen Dingen nicht dem, was ih zu Hause besiße. Es is, um noch einen anderen Fall zu berühren, beim Studium der Akten und anderen Sachen beispielsweise mir aufgefallen, daß man in der Diözese Kulm heute noch in Einrichtungen des Gottesdienstes alle die Erinnerungen festhält, welche das chemalige polnische Neich betreffen. Wie weit das geht, weiß ih nicht, weil id nit habe Untersuchungen anstellen lassen über die Art und Weise der Kirchengebete u. w. Aus den Akten sche ich, daß jedenfalls früher lange Zeit für Polen, die Repu- blik Polen, gebetet worden ist; das Uebrige aber habe ih aus dem fogenannten Direktorium entnommen, also den bischöflichen An- weisungen über die fkirhlihen Einrichtungen der Festtage u. s. w., und ih habe da gefunden, daß die sogenannten patroni regni Poloniae heute noch in voller (Zuruf: Sueviae!). It bin fehr gern bereit, au darauf zu kommen; ich kann den Wünschen gerecht werden. Der geehrte Hr. Abg. von Stablewski wirst mir ein: Sueviae. Das hângt meines Wissens so zusammen.

Früher hatte die katholishe Kirche in Schweden eine ganze Reihe von eigentlihen Patronen und besondern Heiligen, welhe in Schweden vorzugsweise verehrt wurden. Als nun in Schweden die katholische Kirche zurückging und dort die Betreffenden niht mehr zur Verehrung gelangten, wurden diese patroni regni Sueviae der Diözese Kulm überwiesen, \o L heute die Heiligen von Schweden in der ein- gehendsten Weise hier bei uns berücksichtigt werden und aufgenommen sind in das Direktorium. Jch glaube, das wird richtig sein. ;

Was nun die patroni regni Poloniae betrifft, jo befinden sie si heute noch im Virektoruum. Das ist mir um fo auffallender

ewesen, als ih beim Studium der Akten gefunden habe, daß der

Bischof Sedlag auf diesem Gebiet sich bemüht hatte, starke Ein- \ch{ränkungen eintreten zu lassen, und als es mic bekannt ist, daß der Bischof von Ermland diese patroui regni Poloniae ganz aus seinem Direktorium entfernt hat und zwar aus dem sehr einfahen Grunde, weil wie es hier {hon von einem meiner Vorgänger hervorgehoben worden ist in einem Schreiben auf Grund der Bulle de salute animarum s ftaats- und fkirhenrechtlich unmöglich ist, daß wir es uns gefallen lassen, daß Patrone von Kirchen für Länter, die heute niht mehr existiren oder niht zum Bereih des preußishen Staates gehören, hier Gegenstand einer politis gefärbten Verehrung sind.

__ Also ich kann wiederholen die Herren werden es ja kontroliren Fönnen: aus der Diözese Ermland, welhe auch 1772 an Preußen gelangt ift, sind die patroni regni Poloniae entfernt, sie figuriren aber heute wieder und noch in Westpreußen.

Es gab mir dies Veranlassung, einmal die in der Diözese Kulm (R SU en kirhengottesdienstlihen Bücher ansehen zu lassen, zumal

ehauptet worden war, v auch in diesen Büchern immer noch An- länge an das frühere Polenreich und an die Wiederauferstehung des

alten Polenreihs sich vorfänden. Aus dem Ergebniß will ih einige Säße noch vortragen.

Das geht ja in den Gebeten im Allgemeinen durch, ohne daß man es gerade juristisch beweisen kann, daß das Vaterland, welches Gegenstand der Verehrung is, im Großen und Ganzen hier das alte polnishe bezw. das in Aussicht gestellte neue polnishe Vaterland ist, und namentlich finde ih das in cinem von dem Bischof von der Mar- witz 1879 imprimirten Gebetbuch: Der Schutzengel. Klarer kommt dies zum Ausdruck in einer im Jahre 1877 von dem Bischof impri- mirten Auswahl von Kirchengesängen. Da befindet sich ein Gebet für die in Polen unterdrückten Katholiken:

Gott möge die keßerishen und {chismatis{chen Völker, die ihrer Wildheit und Grausamkeit vertrauen, durch feine mächtige Hand zermalmen, auf daß fie die rechtgläubigen Kinder der Kirche nicht ferner verfolgen und bedrücen fönnen.

Meine« Herren, das ist ja im Stil der Makkabäer sehr \{sön, aber ich glaube, in den Händen von Preußen, die polnisher Natio- nalität sind, ist es doch eiwas Aufregendes, wenn man in dieser Weise für die in Polen unterdrückten Katholiken bittet, daß Gott mit mäch- tiger Hand die Unterdrücker, die ketßzerishen und \chiêmatis{chen Völker zermalmen möge.

In einem anderen Buch, welches 1881 von dem Bischof impri- mirt und von dem Regens Dr. Nuchniewicz in Pelplin heraus- gegeben ist, einem viel verbreiteten Andachtsbuch, findet sich u. a. ein Lied vom heiligen Stanislaus, Bishof und Märtyrer :

Stanislaus, unser Patron Polens, behalte Deine Landsleute in forgsamem Schutz, darum bitten wir Alle Dich; Dich bitten wir, Gott, bleib? auf unserer Seite. : 7

Stanislaus, Bischof von Krakau, blie vom Himmel auf Dein Polenvolk! siehe seine Bedrängniß, siche die Verwüstung der Kirchen, Gottes Ehre wird ausgelöscht.

Stanislaus, berühmter Märtyrer, erneuere die alte Liebe zum Vaterlande! Es ift ganz verwüstet; die Ehre Gottes hat in ihm aufgehört; die Krone geht verloren.

Stanislaus, wahsamer Hirte, Deine Schafställe zerreißt ein brüllender Löwez die Keter und Heiden haben si gegen sie verschworen; nieder läßt sich der fliegende Adler.

Stanislaus, Erlöfer Deines Volks, pflege das Herz des muthigen Königs, leite den Senat und das Heer, mache nieder die Hei- den mitsammt der Keterei dur die Macht des AlU- mäcbtigen.

Meine Herren, das geschieht in Preußen, nachdem die Provinz Westpreußen über 100 Jahre der Krone Preußens cinverleibt ift. Dieses Buch befindet sich in den Händen auch der deutschen Katho- lifen: auch die deutschen Katholiken müssen sih derartiger Bücher in dem sich polnisch vollziehenden gottesdienstlichen Leben bedienen.

Meine Herren! Sie werden es verstehen, wenn Sie diese That- fachen überblicken mögen der Herr Vorredner und feine Freunde sagen, was sie wollen, sie sind gewiß optima fide aber Sie werden es verstehen, wenn die, die die Verhältnisse von anderer Seite kennen, nicht daran glauben, daß die deutschen Katholiken dort ihr Recht erhalten, vielmehr überzeugt sind, daß die

deutschen Katholiken Gefahr laufen, ihre deutsche Na-

tionalität zu verlieren.

Der Abg. Gerlich machte darauf aufmerksam, wie aus dieser Debatte wieder hervorgehe, daß Katholizismus und Polonismus im Osten identische Begriffe seien. Frage man einen Einwohner, ob er katholisch oder evangelish sei, fo erhalte man zur Antwort: ih bin polnisch! Fezt höre man dort: wir sollen aus dem Lande getrieben wer- den, man will una unsere Religion nehmen. Woher komme eine solche Anshauung? doch von der Presse, den Geistlichen oder den Großgrundbesißern. Fn Schweyß werde jeßt gar keine deutshe Predigt gehalten; geschehe es aber wirklich einmal, so entstehe ein Scharren in der Kirche, und der Geistliche sage, er wolle lieber polnische Andacht halten. Die deutschen Kinder erhielten keinen deutshen Religions- unterriht. Bischof Sedlag habe polnischen Unterricht ertheilen lassen. Warum thäten die Geistlichen niht das Ümgekehrte ? Ja, Neubauer, das ist etwas anderes.

Der Abg. Neubauer betonte, daß das, was der Kultus-

inisier über die Verfolgungen des Bischofs Sedlag vorge- tragen habe, aus der politisch aufgeregten Zeit von 1846 bis 1848 herrühre. Was der Minister mit den nationalen Schußtz- patronen habe sagen wollen, sei ihm nicht erfindlih, oder sollten etwa auch diese expatriirt werden ?

Der Abg. Dr. Windthorst meinte, nah Allem, was im Laufe der Debatte vorgebracht worden sei, schienen die früheren Regie- rungen geschlafen, oder, was er glaube, richtiger geurtheilt zu haben. Wenn in dieser Weise weiter germanisirt werde, dann müßten sih die Polen mit Gewalt zusammenthun, um da- gegen Widerstand zu leisten. Wenn man den Deutschen die Muttersprahe nehmen wollte, so würden diese dasselbe thun. Wenn der Minister gegen einen abwesenden Prälaten, den Bischof von Kulm, der sich hier nicht vertheidigen könne, vor dem ganzen Lande so s{hwere Anklagen erhoben habe, so sei das etwas durhaus Ungehöriges. (Vize-Präsident von Benda bat den Redner, beleidigende Ausdrücke gegen die Regierung zu vermeiden.) Könne der Bischof nit ein guter Preuße und ein guter Pole zugleih sein? An höchster Stelle denke man so! Man habe ausspionirt, daß im Hause des Bischofs dessen Muttersprache gesprohen werde. Fn seinem Hause könne Jeder sprechen, was er wolle. Jn vielen vornehmen Häusern werde sfranzösish gesprohen, um den Kindern den O der Sprache zu erleichtern. Sei darüber im Ministerium noch nicht gesprochen? Nedner wiederhole, es sei nit richtig, einen abwesenden Bischof in dieser Weise anzugreifen. Das sei nicht deutsch und hoffentlich auch nicht preußisch.

Dex Abg. Dr. Wehr (Dt.-Krone) konstatirte, daß die Polendebatte aus der polnischen Fraktion heraus angeregt sei. Der Vorredner habe gesagt, daß sich die Polen mit Gewalt gegen die gegen sie gerihteten Maßregeln zusammenthun müßten. Wenn die Worte so gefallen seien, so müsse man zugeben, daß es ein starkes Stück sei, wenn ein preußischer Abgeordneter hier A so etwas sage. Der Abg. Windt- horst habe auch von Spionage gesprochen. Redner be- greife nicht, wie man da von Spionage reden könne; in West- preußen wisse jeder Katholik, daß im Hause des Bischofs von der Marwig - polnisch gerede werde. Was die weiteren Aeußerungen gegen den Bischof betreffe, so hätten die Polen h gerade provozirt, sie hätten also kein Recht, sich zu be-

weren! ;

Der Abg. Kantak wendete sih gegen die Angaben des Ministers und führte aus, daß dieselben meist auf falschen Berichten, die dem Minister von seinen Beamten gemacht wären, basirten.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, der Minister habe gestern schon die Verwaltung des Bischofs von der Marwiß angegriffen. Der Abg. Neubauer habe blos replizirt. Von dem Abg. Wehr sei es nicht loyal, dem Redner etwas unter- zuschieben, was er nicht gesagt habe. Er habe allerdings gesagt, die Polen müßten sich mit Gewalt zusammenthun, d. h. sie seien gezwungen, das liege in der Natur der Sache. Redner habe die Polen immer vor Gewaltthaten gewarnt, und er benuge diese Gelegenheit, den polnischen Landsleuten zu sagen : Wenn die neuen Vorlagen tief in Eure Seele und in

Euer Herz eins{neiden, und wenn Jhr unwillig werdet, so laßt Euch um Gotteswillen niemals dadurch verleiten, irgend welchen Aft der Gewaltthat zu verüben. Das erheischt unsere Religion, Pflicht und Gewissen. Er werde immer die Nechte der Polen vertreten, ihre Gewaltthaten aber nimmer billigen. Das möge sih aber der Abg. Wehr und Diejenigen, welche die Gewalt hätten, gesagt sein lassen, man solle den Bogen nit zu straff anziehen. Es könnte das sonst Folgen haben, die Alle vermeiden wollten.

Der Abg. Spahn glaubte, daß die Regierung selbst die Schuld trage, wenn die Polen kein Vertrauen zu ihr hätten und nationale Tendenzen verfolgten.

Der Abg. Dr. Wehr meinte, die von ihm citirten Worte des 990- Windthorst seien unglücklih gewählt, sie müßten überall den Eindruck hervorbringen, den er davon empfangen habe. Er freue sih, daß der Abg. Windthorst das Miß- verständniß aufgeklärt und feinen Worten eine andere Deutung gegeben habe. Durch diese Erklärung sei der Vorwurf des Mangels an Loyalität erledigt. Wenn ferner der Abg. Ron sage, daß an den bedenk- lihen Zuständen in Polen Diejenigen die Schuld trügen, welche die Polen jet beschimpften, \so müsse Redner dies zurückweisen. Von Beschimpfen der Polen sei gar keine Rede. Fn seinen (Redners) Bemerkungen sei von einer Be- (Dns nichts zu finden, und er weise diesen Vorwurf zurück.

_ Der Abg. Dr. Windthorst erwiderte, was er gesagt habe, bleibe gesagt. Der Abg. Wehr hätte nur weiter lesen sollen, ite die Erklärungen, welche jede falshe Deutung aus- chlö}sen.

Der Titel wurde genehmigt.

Beim Titel „Bisthum Gnesen-Posen“ nahm der Abg. Ostrowicz Veranlassung, die vom Kultus-Minister gegen den Propst Dambeck bei Gelegenheit der Polendebatte erhobene Beschuldigung, polonisirend zu agitiren und die deutsche Sprache zu vernachlässigen bezw. zu unterdrücken, unter Hin- weis auf die ihm von dem Beschuldigten selbst an die Hand gegebenen Daten zurückzuweisen. Der Minister solle do mit solchen Fnkriminationen etwas vorsichtiger sein.

Hierauf entgegnete der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. von Goßler:

___ Meine Herren! Der Fall des Propstes Dambeck is mir um so_mehbr in Erinnerung, als es, soweit ih utih entsinnen kann, das erste Mal war, ay ih in der Stellung als Minister in die Lage kam, einem Geistlichen die Schulaufsicht zu entziehen. Die Protokolle, die in der Angelegenheit damals aufgenommen waren, habe ih, wie ih glaube, alle vollständig durchgelesen. Ich weiß ganz genau, daß im Jahre 1882 die Entziehung der Schulaufsiht eintrat auf Grund der Verhandlungen aus dem Jahre 1881, weil es mir als jungem Minister shwer war, in dieser Angelegenheit einen fo festen Entschluß zu fassen, als es meines Grachtens sahlick) geboten war. "Jch habe die Angelegeu- heit damals öfter hin- und hergehen lassen, bis ich die Regierung ermächtigte, die Entziehung der Ortsschulaufsicht auszusprehen. Jch entsinne mich, daß damals der Vorwurf gegen den Propst Dambeck erhoben war, daß deutsche katholishe Kinder auf feine Ver- anlassung in der Religion polni\ch unterrichtet wurden. Das führte zu ciner Untersuhung. Bei derselben wurde dur Zeugenvernchmung, nicht blos dur zufällige Denunziationen, festgestellk, daß er cinem Lehrer Anweisung ertheilt hatte, die deutsche Sprache nur mechanisch zu lehren. Der als Zeuge vernommene Lehrer war seiner Aufsicht, so weit ich mi erinnere, damals nicht mehr unterstellt, hatte auch sonst keinen Anlaß, soweit ih die Verhältnisse im Gedächtnisse habe, gegen den Propst Dambeck voreingenommen zu sein. Der Lehrer war inzwischen an einen andern Ort verseßt worden. Das ist die ganz objektive Lage des Falles,

___ Nun will ih gegen die fehr \{chöne Biogravhie, welche der geehrte Herr Vorredner von dem Hrn. Dambeck gegeben hat, nichts ein- wenden. Konflikte kann ja jeder im Leben haben, ohne um deswillen sich einen Vorwurf Seitens feiner Freunde zuzuziehen. Vervollständigen will ih dies Bild nur durch die Thatsache, daß der betreffende Herr im Jahre 1883 zu 500 #4 Geld- strafe verurtheilt worden ist, weil mit seinem Wissen in seiner Kirche zu Schwersenz eine Altardecke aufgelegt worden ist, in welche der Gndreim des Liedes Boze ços8 Polske eingestidt war. Die thatsäch- liche Feststellung des Landgerichts Posen in dem Erkenntniß vou 22, Oktober 1883 ging dahin, daß das Lied zweifellos ein revolutio- nâres sei, und daß bei den gegenwärtigen Zeitverhältnissen cine Ge- fährdung des öffentlichen Friedens durch die Handlung stattgefunden habe. Bei dem Urtheil hat sich der Propît beruhigt. Das ift Thatsache. | :

Die Position sowie der Rest des Kapitels wurden ohne Debatte genehmigt; ebenso das Kapitel 116, Katholische Geistliche und Kirchen.

Kapitel 116 a fordert 48000 6 Bedürfnißzuschüsse füc einen G e is ita E a

Der Abg. Theissing schilderte in längerer Ausführung die Verhältnisse in Neisse, welche si dadur herausgebildet hätten, daß staatlicherseits den Altkatholiken \. Z. die Kreuzkirhe zur Benußung übergeben worden sei. Jeßt nah 10 Jahren sei die altkatholishe Gemeinde durch Rücktritt zur katholischen Kirche, Tod und Verzug auf ein kleines Häuflein zusammen- geshrumpft, so daß die schöne große Kreuzkirche leerjtehe. Da- gegen sei der Nothstand in der katholischen Pfarrkirche ein ganz ungeheurer. Er bitte den Minister dringend um Abhülfe.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärte:

Meine Herren! ih kann mich auf eine kurze thatsächlihe Be- merkung beschränken.

Ich habe, ankuüpfend an die Beschlüsse dieses hohen Hauses und des Herrenhauses im vorigen Jahre, gefaßt aus Anlaß der Petition aus Wiesbaden, vor einiger Zeit Anweisung auch nach Schlesien hin ertheilt, von neuem die Verhandlungen zwischen der römisch-katholischen und alt-katholishen Gemeinde aufzunehmen. Die Staatsregierung hat ja gar kein anderes Interesse, als das Geseß, was da ist, auszu- fühcen, und zwar in der Weise auszuführen, wie es möglichst dem allgemeinen Interesse entspriht. Der Grundsaß, den ih immer ver- treten habe, ist der: wo eine Theilung O den beiden Religions8- gemeinschaften möglih ist, muß die Theilung eintreten; wo eine Theilvng niht mögli ist, habe ih allermaßen dahin gestrebt, daß der cine Theil eine Abfindung gewährt und der andere sie erhält.

Daß meine Bemühungen auf diesem Gebiete niht mit reicher Frucht gesegnet worden sind, das hat ja verschiedene Gründe. Jch will das nicht näher ausführen, weil das heute vielleiht die Stimmung trüben könnte. Aber das hohe Haus hat im vorigen Jahre die Auf- fassung, von der ih mich leiten lasse, gebilligt. Ich bin der gute Vermittler; es wird den Herrn Vorredner interessiren, wenn ih wiederhole, daß mir versichert worden ist aus seiner Gegend von einem Katholiken, daß die Zeit jeßt gekommen u wo man durch eine ge- shickte und freundlihe Verhandlung in Neisse die bestehende Schwie- rigkeit lösen könnte. Jch höre zu meiner Freude, daß der Herr Vor- redner der N ce, des röômisd katholischen Kirchenvorstandes ift, also eine sehr einflußreihße und maßgebende Stellung bekleidet, und wenn er der Intention meiner Person und des Hauses, die hier im vorigen Jahre zum Ausdruck gekommen ist, irgendwie Rechnung trägt, M kann ich ihn nur aufrichtig bitten, meine Bemükbunge:: zu unter-

üßen. Darauf wurde um 41/2 Uhr die weitere Berathung bis Mittwoch 11 Uhr vertagt.

161575]

E B Inserate für den Deutshen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :

Verlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. e

. Steckbriefe und Untersuhungs-Sahen.

2, Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Í Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.

. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. .w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger. 7

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des eeJnvalidendank“‘, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Sehlotte, Vüttuer & Winter, sowie alle übrigen größercu

9, Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. V Inde, 5

erie ene c annt d i: 7. Literarishe Anzeigen. machungen

7M

Anuoucen - Vureaux.

8, Theater-Anzeigen. n der Börsen- 9, Familien-Na&riten. ] S Beilage

Zwangs®vollstreckŒungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[61664] Aufgebot.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Justizrath Mielish zu Brieg, werden die unbekannten Erben:

1) der am 11. April 1884 zu Brieg im Alter von

57 Jahren verstorbenen, angeblih in Briegisch- dorf, Kreis Brieg, geborenen Arbeiterwitiwe Johanne Scholz, Tochter der zu Briegischdorf wohnhaft gewesenen versterbenen Arbeiter Herr- mann’schen Eheleute,

der am 6. Februar 1885 zu Brieg im Alter von 69 Jahren verstorbenen verwittweten Han- delsmann Vertun, Amalie, geborene Schweizer, der am 8, November 1884 zu Brieg im Alter von 55 Jahren verstorbenen verwittweten Haupt-

__ mann Theophile Gerber, geborene von Kegler, aufgefordert,

spätestens im Aufgebotstermine

deu 11. Januar 1887, Vormittags 11 Uhr,

ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Amtsgericht (Lindenstraße Nr. 40) anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An- \prüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Grben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesißers anzu- erkennen \huldig, von demselben weder Rechnungs- legung, noch Ersaß der Nußungen zu fordern be- rechtigt ist, fich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß.

Der Scholz'\che Nachlaß beträgt etwa 50 4, der Vertun’she etwa 100 Æ, der Gerber’she etwa 700 M

Brieg, den 22. Februar 1886.

Das Königliche Anitsgericht. Il. Neukirchner. 161051] Aufgebot.

Auf Antrag des Erbpächters Friß Klarscke hie- felbst, welcher den betr. Hypothekenschein vorgelegt hat, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Fo). 4 des Grund- und Hypothekenbuchs der Erb- pachtstelle Nr. 14 hieselbst am 9. Januar 1858 für den Kneht Johann Hagen hiejelbst eingetragenen 400 Thlr. Crt. zu haben vermeinen, hierdurch auf- gefordert, diese ihre Ansprüche spätestens in dem auf

den 1. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgerichte angesetzten Aufgebots- termine anzumelden, widrigenfalls sie mit diesen An- sprüchen werden ausgeschlossen und das Intabulat im Hypothekenbuche wird getilgt werden.

Lübtheen, 3. März 1386.

Großherzogliches Amtsgericht. Beglaubigt: Hirs ch, G.-Anw., int. Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 5. März 1886. Dreishoff, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Aufktions-Kommissars Wilhel Kleffmann zu Pr. Oldendorf, vertreten durch den

[61572]

Rechtsanwalt Coppenrath zu Lübbecke, erkennt das

Königliche Amtsgericht zu Lübbecke durch den Amts- richter Schulte 5 : für Mecht:

Die Gläubiger beziehungsweise die Rechtsnach- folger der Gläubiger folgender im Grundbuche von Börninghausen Bd. 4 Blatt 15 eingetragener For- derungen ;

1) Abth. TIT. Nr. 1 211 Thaler 10 Pf. für

‘Anne Marie Elisabeth Brinkmeier, verehelichte Erb-

pächter Ernst Brökelmeier, zu Balkenkamp und Margarethe Charlotte Brinkmeier auf Grund der unterm 30. April 1836 bestätigten Schichtungs- urkunde vom 6, November 1835, von welchen Ab- findungen die für die Margarethe Charlotte Brink- meier eingetragenen 105 Thaler 15 Sgr. 6 Pf. be- zahlt und zur mehreren Sicherheit der in Abth. IIT. Nr. 3 eingetragenen Forderung der Anne Marie Louife Brinkmeter laut Urkunde vom 24. Oktober 1844 verpfändet sind,

2) Abth. 111. Nr. 3 74 Thlr. 6 Sgr. 54 Pf. Abfindung für Anne Marie Louise Brinkmeier auf Nr. 56 Börninghausen aus der Urkunde vom 16. Juli 1841, welche Abfindung auf die Wittwe Margarethe Elisabeth Brinkmeier, geborene Schuh- macher, Nr. 56 Börninghausen vererbt und laut Ur- kunde vom 11, Mai 1850 dem Ernst Heinrich Brökelmeier Nr. 56 Limberg verpfändet find,

4 Abth. 111. Nr. 5 25 Thaler . nebst 5 ®%/0 Zinsen seit Weihnachten 1848 und 1 Thlr. 2 Sgr. 6 M Kosten auf Grund des Mandats vom 26. No- vember 13849 für den Kaufmann Werfel zu Pr. Oldendorf E

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Verkündet : Riesenburg, den 2°. Februar 1886, Landmes ser, Gerichtsschreiber, In Sachen, betreffend das Aufgebot der unbekann- ten Erben: a, der zu Riesenburg am 15. Februar 1876 ver- storbenen Schuhmacherfrau Wilhelmine (auch E 2A genannt) Meiffert, geb. Rosenbaum b. des am 9. Mai 1879 ebendaselbst verstorbenen Gefreiten Friedrich August Ernst F, 1/85 erkennt auf Muras des Nachlaßpflegers, Rechts- Rosenber

Im Namen des 2 fe

anwalt Nauen in g Wpr., bezw. des Nach- laßpflegers, Kaufmann Kirstein zu Riesenburg, das Königliche Amtsgericht zu Riesenburg dur den Amtsrichter Paucke, auf Grund des §. 481. 1. 9., SS. 24. 16. 27. II. 16., S8. 847 ffff. II, 18. A. L. R.

. 829 C. P. D. für Recht:

Die unbekannten Erben der Eingangs bezeichneten Erblasser werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf den bezüglihen Nachlaß Pat ausges{chlo}sen, daß der Nachlaß beider Erblasser dem Fiskus zu

verabfolgen, und die sich später meldenden Erben

alle Verfügungen des Erbschaftsbesißers anzuerkennen

schuldig, auch weder Rehnungslegung, noch ria

der Nußungen, fondera nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern dürfen.

Von Rechts Wegen.

Paudcke, Amtsrichter.

E 16574] BVekanntinahung.

Durch das Aus\lußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die etwaigen Be- rechtigten der im Grundbuche von Mittel-Alt- Driebiß Nr. 8 Abtheilung 111. Nr. 1 für die Ge- schwister Anna Dorothea, Iohann Gottfried, Johann Ernst und Anna Rosina Bothe eingetragenen Vater- erbtheilspost von 61 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeshlofsen, auch ist das darüber gebildete Hypotheken-Dokument, bestehend aus ciner Ausfertigung des Erbrezejses vom -8./17. Juni 1836 dem Hypothekenshein vom 9. Januar 1837 aus dem Eintragungsvermerke vom 190. ejd. mensìis für kraftlos erflärt worden.

Fraustadt, den 3. März 1886,

Königliches Amtsgericht.

[61568] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Mübl- hofers in Weiden, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Chemnitz durch den Amtsrichter Nohr für Recht :

Der abhanden gekommene, von Otto Kleinert in Hartmannsdorf unterm 23. April 1885 an eigene Ordre ausgestellte, von ihm acceptirte, bei Ernst Petash in Chemniß am 15. Juli 1885 zahlbare und mit dem Giro Friedrich Mühlhofers in Weiden ver- sehene Wechsel über 1050 4 wird für kraftlos erklärt,

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt Friedrich Mühlhofer in Weiden als Antragsteller.

Verkündet am 6. März 1386.

[61573] Urtheil.

1) Nah fruhtlosem Ablaufe des anberaumten Anmeldetermins wird auf Antrag des hiesigen Rechts- anwalts Dr. Oswalt, als Vormundes des mit un- bekanntem Aufenthalt abwesenden, am 17, März 1812 dahier geborenen Georg Wilhelm Adam Schrambachh, Sohn des Scribenten Peter Joseph Schrambach und dessen verstorbenen Chefrau Catha- rine Dorothea, geb. Hofmann, angedrohter Maßen für todt und ohne Leibeserben verstorben erklärt.

2) Gleichzeitig wird auf weiteren Antrag erkannt, daß der Vater des Verschollenen, der Scribent Peter Joseph Schrambach, eventuell dessen Leibes- erben dem angedrohten Rechtsnachtheile gemäß bei der Eröffnung und Vertheilung der Erbschaft des für ohne Leibeserben verstorben erklärten Georg Wilhelm Adam Schrambach unberücksichtigt bleiben.

Frankfurt a. M., den 23. Februar 1886. Königliches Amtsgericht. IL. 3.

Jn Nameze ves Königs! ¡ Verkündet am 3. März 1886.

Kinzel, Justizanwärter, als Gerihts\chreiber.

Auf den Antrag der verehelichten Komtoirbote Lewerenz, Bertha Dorothea, geb. Simon, in Stettin

crtennt das Königliche Amtsgericht zu Axus- walde durch den Amtsrichter Jlberg E Me

Der S{hlofser Karl Johann Simon, geboren zu Arnswalde am 1. November 1848, Sohn des Zim- mermanns Johann David Simon und seiner Ehe- frau Johanne Louise, geb. Pußtke, wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antrag- stellerin.

[61579] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Schuhmachers Johannes Jacob hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenbaum hier, gegen seine Ehefrau Hanna Charlotte Jacob, separirte Schröder, geb. Mennert, unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung auf Grund bösg- liher Verlassung und Ehebruchs wird die Beklagte zur mündlichen Verhandlung über die ihr bereits zugestellte Ehescheidungsklage vor die 13. Civil- fammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

den 16. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge- dachten Gerichte iugelassären Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Verlin, den 4. März 1886.

Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts T., (Fivilkammer 13.

[61576]

[61067]

Oeffentliche Zustellung mit Vorladung. _Zum Kgl. Landgerichte Frankenthal, Kammer für Civilsachen, hat Katharina Denger, zur Zeit Dienst- magd in Mardorf, Ehefrau von Martin Burre, Fuhrmann in Mardorf wohnhaft gewesen, dermalen ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, Klägerin zum Armenrechte zugelassen, durch thren Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Joseph Lehr in Frankenthal vertreten, gegen ihren genannten Ghe- mann, Beklagten, Klage auf Ehescheidung erhoben und beantragt, die Ehescheidung zwischen den Par- teien auszusprechen und dem Beklagten sämmtliche Prozeßkosten zur Laft zu legen.

Zur mündlichen Verhandlung der Klage ist die Sitzung des K. Landgerichts zu Frankenthal, Kammer für Civilsachen, vom 27. Mai nächsthin , Vor- mittags 9 Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte zu- glei vorgeladen wird mit der Aufforderung, einen

ei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung aufzustellen.

Behufs Ausführung - der bewilligten öffentlichen Pag an den abwesenden Beklagten wird!Vor- tehendes befannt gegeben.

Fraukeuthal, den 3, März 18836.

Kgl. Landgerichtsf reiberei : Denig, Kgl. Obersekretär.

[61619] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 3446. Der Wagner Jakob Kempf in Mann- heim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld, zu Mannheim, klagt gegen Friedrih Kaltreuther in Mannheim, 3. Zt. unbekannten Aufenhalts, aus Werkverding, mit dem Antrage:

1) Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 572 4 nebst 5 9% Zins Kkieraus seit dem Klagzustellitngs- tage zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,

2) das ergehende Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erflären,

und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerihts zu Mannheim auf Mittwoch, den 2. Juni 1886, j Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- rihte zugelaf\enen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mannheim, den 5. März 1886. S Bauer, Gerihtsshreiber des Großherzogl. Landgerichts.

16158] Oeffentlihe Zustellung.

Die Elisabeth Steffen zu Wiesweiler und Anna Steffen, daselbst wohnend, vertreten dur Rechts- anwalt Karl, klagen gegen den Paul Steffen, Eisen- bahnbeamter, und dessen Ehefrau Maria Haag, Beide früher zu Paris, jeßt ohne bekannten Wohn- aa Aufenthaltsort, gen Theilung, mit dem An- rage :

Wolle Kaiserl. Landgericht den dur Notar Schneider zu Saargemünd am 24. Januar 1885 errichteten Liquidationsverhandlungen die Genehmigung ertheilen,

und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand-

lung des Rechtöstreits vor die Civilkammer des Kaiserl. Landgerihts zu Saargemünd auf

den 2. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Gerichte zugelasscnen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt aemacht.

Saargemiind, den 6, März 1886.

Der Obersekretär: Erren.

[61577] Oeffentliche Zustellung.

Die unvereheliczte Catharina Ekwinska zu Nakel und des unehelichen Kindes derselben, Leonore Ef- winska, vertreten durch den Arbeiter Andreas Ek» winsfi zu Nakel, klagen gegen den Knecht Ludwig Steidingerx, unbekannten Aufenthaltsortes, wegen An- sprüche aus außerehelicher Schwängerung,

mit dem Antrage: 1) den Beklagten für den Vater des von der Klägerin Catharina Ekwinska am 28. No- vember 1884 geborenen Kindes Namens Leonore zu erklären, 2) ihn zu verurtheilen :

a. der Klägerin an Tauf-, Entbindungs-, Sechs-

wodchenkosten 100 é,

b. für das vorgedachte Kind von dessen Geburt ab bis zum zurüdckgelegten 14. Lebensjahre 9 monatliche Alimente und zwar die. rückständigen sofort, die laufenden in vierteljährlihen Raten pränumerando zu zahlen,

und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht ¿zu Krene a. Br. auf

den 7. Mai 1886, Vornittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Au8zug der Klage bekannt gemacht.

Krone a. Br., den 5. März 1836.

Schulz, Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

[61581] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau Dorothea Christine Catharine Marie Freimuth, geb. Boguhn, zu Hamburg, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Jacobson, welche gegen ihren CGhe- mann, den Arbeiter Carl Heinrich Wilhelm Christian Freimuth, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Berlassung geklagt hat, ladet den Beklagten zur Beiwohnung der Abléistung des der Klägerin durch Urtheil vom 19. Dezember 1885 auferlegren Eides sowie zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkarinmer des Landgerichts zu Ham- burg (Rathhaus) auf

den 8. Mai 1886, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. j

Zum Zwccke der öffentlichen Zustellung wird diefe Ladung bekannt gemacht.

Hamburg, den 6. März 18836.

W. Clauff, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[61578] Oeffentlihe Zustellung. _1) Die Agnes Ida Fülle, geb. Uhlein-Köhler, in Hamburg, j i 2) die Anna Minna Hartmann, geb. Geißler, in Reichenbach, S 3) die Clara Emilie Köllner, geb. Krauß, in Morgenröthe, 2 jede derselben vertreten durch den Rechts- anwalt Kreissyndikus Adler in Planen, 4) die Ottilie Louise Schädlih, geb. Zschau, in Döben, vertreten durch den Rechtsanwalt Hähnel in Plauen, klagen gegen G j zu 1) den Kaufmann Wilhelm Richard Fülle, früher in Plauen E zu 2) den Dachdeker Karl Heinrich Julius Hart- mncnn, früher in Reichenbach, A : zu 3) den Dienstknecht Johann Christoph Kölner, früher in Nautenkranz,

zu 4) den Kutsher Karl Reinhard SHädli

früher in Brunndöbra, L E

\ämmtlih unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die ¿wischen den Parteien bestehende Che vom Bande zu heiden, zu 2 und 3 mit dem eventuellen Au- trage: den Beklagten zur Herstellung des ebelichen Lebens mit der Klägerin zu verurtheilen, uxd laden die zu 1 bis 4 genannten Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste AOE des Königlichen Landgerichts Plauzz au

den 7. Juni 1886, Vormittags D: Uhr, mit der Aufforderung, je einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

In Ehesachen

9) der Ghristiane Matthes, geb. Grünewald, ün Stöcken,

,_ 6) der Christiane Friederike Fügmann, geb. Geipel,

in Plauen,

, 7) der Ernestine Emilie Meinel, geb. Pöhland,

in Gottesberg,

8) der Johanne Albine Spengler, geb. Gerstner,

in Adorf, H

__ 9) der Fabrikarbeiterin Anna Marie Jubel, geb.

Hufenhäuser, in Nets(kau, / jede derselben vertreken dur den Recht3- anwalt Kreis\yndikus Adler in Plauen,

; Be Auguste Wilhelmine Stier, geb. Gerish,

in Eich,

11) der Julie Marie Weber, geb. Pikert, in Plauen,

12) der Christiane Caroline Weidenmüller, geb. Heyne, in Treuen, i

13) des Maurers Johann Martin Korndörfer in Plauen, _ -

diese vertreten dur den Rechtsanwalt Hähnel in Plauen,

14) der Anna Anugufste Ernst, geb. Hartenstein, in Mühltroff, vertreten durch die Rechtsanwälte Stiu- mel und Peltasohn in Plauen,

15) der Anna Marie Hager, geb. Mädler, ür Oelsnitz, vertreten durch den Nechtsanwalt Oscar Schanz daselbft,

gegen

zu 5) den Dienstknecht Johann Gottlieb Matthes, früher in Plauen,

zu 6) den Handarbeiter Carl Friedrih Fügmann, früher in Plauen,

_zu 7) den Harmonikamacher Franz Gustav Meinel, früher in Zwota,

zu 8) den Geigenmacher Carl Wilhelm Spenglèr, früher in Adorf,

zu 9) den vormaligen Polizeidiener Franz Ludwig Jubel in Reichenbach i. V.,

zu 10) den Handarbeiter Franz Ludwig Stier aus Helmsgrün,

zu 11) den Zinngießer Ernst Bruno Weber, früher in Plauen,

zu 12) den Handarbeiter Christian Gottlieb Weidenmüller, früher in Eich,

zu 13) die Marie Barbara Korndörfer, geb. Stark.

zu 14) den Väcker Franz Otto Ernft, früher in Mühltroff, :

zu 15) den Handarbeiter Georg Oscar Hager, früher in Oelsniß,

sämmtlich jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, zu 13) zugleih wegen Ehe- bruchs,

ist zur Ableistung des den zu 5 bis 12 und 14 und 15 genannten Klägerinnen je zuerkannten Eides bez. der dem zu 13 genannten Kläger wablweise zu- erkannten Eide und zur Fortseßung der mündlichen Verhandlung vor der ersten Civilkammer des König- lichen Landgerichts Plauen Termin auf i

den 7. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

Die zu 5 bis 12 und 14 und 15 genannten Be- fíagten, sowie die zu 13 genannte Beklagte werden zu diesem Termine hiermit geladen, mit der Auf- forderung, je einen bei dem gedahten Gerichte zuge- lassenen Anwalt zu bestellen.

Die Klägerinnen bez. der Kläger haben Eheschei- dung, die Klägerinnen unter d, 7 bis 12 und 14 und 20 Kläger unter 13 eventuell Ehefortstellung beau- ragt.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Vlauen, am 5. März 18386.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Meichs ner.

[61557] Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Nechtsanwälte ist der Rechts- anwalt Benno Katschke, wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden.

Berlin, den 3. März 1886.

Königliches Landgericht Berlin L. Der Präsident : Bardeleben.

[615360] Bekanuntmahung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechts8- anwalt Hans Leopold Ullstein, wohnhaft zu Berlin, beute eingetragen worden.

Verlin, den 3. März 1886.

Königliches Landgericht Berlin L. Der Präsident : Bardeleben.

[61555] Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Emil Gustav WMarimilian von Mücke ist am heutigen Tage in die Liste der bei dem Königl. Amtsgerichte hier zugela\enen Rechts- anwälte mit dem Wohnsitze Becnstadt eingetragen worden.

Bernstadt i. Sachsen, am 2, März 13836.

Königliches Amtsgericht. Gaudlit.