1886 / 66 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

rungen an ibu zu fesseln vermag.

nicht wesentli erschwert werden kann.

„_ Endlich darf niht übersehen werden, daß die Innungsverbände ihrem ganzen Wesen nah geeignet erscheinen, für das Kleingewerbe dieselbe Bedeutung zu gewinnen, welche den Berufsgenofsenschaften des Unfallversiherung8gesetzes in Bezug auf das Groߧ- und das mitt- [lere Gewerbe zugedacht ist, und daß es demnach den in der neueren daß fozialpolitischen Gesetzgebung verfolgten Bestrebungen entspriht, wenn den Berufsgenossenschaften die Rechte der juristischen

thnen glei Persönlichkeit eingeräumt werden.

Wenn das Geseß vom 18. Juli 1881 hiervon Abstand genommen hat, so ist dies, wie die Begründung desselben ergiebt, hauptsächlich deshalb geschehen, weil damals noch nicht zu übersehen war, welche Ausdehnung und Bedeutung die neue Einrichtung der Innungs- Schon damals wurde ausgesprochen, daß die demnächstige Gewährung der Rechtsfähigkeit an diese Verbände von weiteren Erfahrungen abhängig zu machen sein werde (Nr. 49 der Diese Erfahrungen haben rascher, als erwartet werden fonnte, gezeigt, daß die Innungs- verbände einerseits ein nothwendiges Glied in der Organisation des PaS zu bilden berufen sind, und andererseits ohne juristische Persönlichkeit zum Theil niht einmal diejenigen Aufgaben erfüllen können, welche, wie z. B. die Bildung von Unterstütungskassen für mehrere Innungen, {hon damals für sie in Aussicht genommen waren

verbände erlangen würde.

Drucksachen des Reichstags 1V. Session 1881).

(S. 28 a. a. O.).

Erscheint es daher gegenwärtig an der Zeit, in der angedeuteten Richtung einen weiteren Schritt zu thun, so wird es si doch nicht empfehlen, in dieser Beziehung so weit zu gehen, daß jedem Innungs- | * verbande mit der Genehmigung des Verbandéstatuts auch ohne Weiteres die Rechte der juristishen Persönlichkeit eingeräumt werden. Es wird zu berüdsihtigen sein, daß nach 8. 104 a der Gewerbe- das Zusfammentreten von nur zwei Innungen genügt, und daß es , Orga- untergeordneter Bedeutung mit den in Rede Rechten auszustatten. Aber auch nicht jeder größere Verband bietet ohne Weiteres durch seine Begründung die au lihe Garantie für eine zweckentsprechente und wirksame Erfüllung In manchen @âllen wird es vielmehr erst einiger Zeit der Entwickelung und Thätigkeit bedürfen, um ein Urtheil dar- ob ein Innungsverband für das betreffende Handwerk diejenige Stellung zu erlangen geeignet ist, und ob er nah seinem Bestande und den ihm zu Gebote stehenden Mitteln diejenige finanzielle Garantie bietet, welche seine Ausstattung mit den Rechten der juristischen Persönlichkeit und mit der dadur bedingten Erwei- terung seines Wirkungékreises und seines Einflusses gerechtfertigt er-

ordnung \chon zur Bildung eines Innungsverbandes weder erforderlich noch rathsam sein nisationen von stehenden

dürfte, derartige

seiner Aufgaben.

über zu ermöglichen,

cheinen läßt.

Dieser Erwägung entspricht es, daß die Rechte der juristischen

E niht allen Innungsverbänden unmittelbar durch das eseß beigelegt, sondern für jeden einzelnen Jnnungsverband von einer vorgängigen Prüfung und von ciner ausdrücklichen Einräumung abhängig gemacht werden.

Mit Rücksicht darauf, daß die überwiegende Mehrzahl der be- stehenden und in der Bildung begriffenen Innungsverbände sich über das ganze Reich erstreckt, und daß ein Verfahren nach einheitlichen Grundfäßen gesichert werden muß, wird die Befugniß zur Einräumung der Rechte juristisher Persönlichkeit nur dem Bundesrath übertragen werden können.

Die hiernach erforderlichen Vorschriften sind den analogen für die Innungen geltenden Bestimmungen nachgebildet. Im Einzelnen wird hierzu Folgendes bemerkt.

Zu §. 104 h.

Aus den Gründen, welche für die jeßige Fassung des §. 99 der Gewerbeordnung maßgebend gewesen sind, werden die Rechte, welche der Bundesrath den Innungsverbänden beizulegen ermächtigt wird, niht als „Korporationsrehte“ bezeihnet. Es werden vielmehr hier wie dort die Rechte juristisher Personen, welche den Innungs- verbänden durch Beschluß des Bundesraths beigelegt werden Eönnen, ausdrüdli festgestellt, und zwar in denselben Grenzen, in welchen sie den Innungen kraft Gesetzes zustehen. Wie bei den Innungen wird cs sih auch hier empfehlen, durch die Bestimmung, daß den Gläubigern des Verbandes nur das Vermögen des letzteren haftet, jeden Zweifel über die Haftbarkeit der Mitglieder des Verbandes auszuschließen, und für dritte Personen klar zu stellen, welche Sicher- heit ihnen bei Rechtsgeshäften mit Fnnungsverbänden geboten wird.

Durd) Absatz 2 wird die Anwendbarkeit der nacfolgenden Vor- {riften auf die mit juristischer Persönlichkeit ausgestatteten Innungs- vertände beschränkt, da die wesentlichen Vorausfetzungen dieser Vor- schriften bei denjenigen Verbänden mangeln, welche nicht als Nechts- subjekte konstituirt sind.

Zu §. 104 i.

Sowcit die Innungsverbände mit juristischer Persönlichkeit aus- gestattet werten, muß auch ihre Vertretung nah außen geregelt wer- den. Die Bescheinigung, welbe die mit der Bertretung betrauten Mitglieder des Verbandsvorstandes als solche legitimirt, wird am zweckmäßigsten von derjenigen höheren Berwoaltungsbehörte zu ertheilen fein, welcher nah 8. 104d. der Gewerbeordnung die Anzeigen über die Zusammenseßung des Vorstandes zu maten ind.

Zu §. 104 k.

Neben der den Innungsverbänden durch §. 104 a a. a. D. allgemein beigelegten Befugniß zur gemeinsamen Verfolgung der Aufgaben der einzelnen ihnen angehörenden Innungen und zur Pflege ihrer gemein- famen gewerblihen Interessen wird den mit juristisher Persönlichkeit ausgestatteten Innungsverbänden ausdrücklich die Ermächtigung zu ertheilen fein, zur gemeinsamen Erfüllung derjenigen den einzelnen Innungen nah §. 97 obliegenden und nach 97 a anbeim- gegebenen Aufgaben, für deren Lösung dauernde Einrichtungen er-

forderlih sind, solhe Einrichtungen ihrerseits zu treffen. Zu denjenigen Aufgaben dieser Art, welche in ciner den gegen- wärtigen Anforderungen entsprehenden Weise nur dann er-

füllt werden können, wenn sih die Innungsverbände für ganze Zweige des Handwerks ihrer annehmen, gehören: die Pflege des VBerhältnisies zwischen Meistern und Gesellen, namentlih die Fürsorge für das Herbergswesen und den Nachweis der Gesellenarbeit (S T N 2), die Errichtung von Fahschulen, sowie die Herstellung sonstiger ge- nofsenschaftliher Cinrichtungen zur Förderung der gewerblichen und technis{chen Ausbildung der Lehrlinge, Gesellen und Meister (8. 97a Nr. 1 und 2), ferner die Bildung von gemeinsamen Geschäftsbetrieben, welche geeignet sind, auch dem Handwerker die Vortheile des Groß- betriebes zu sichern (8. 97a Nr. 4), und die Errichtung von Hand- werker-Unterstützungsfkassen (§.97a Nr. 5). Für die rationelle Einrich- tung und die Sicherheit der leßteren Organisationen wird in gleicher Weise, wie bei den einzelnen Innungen, eine Garantie dur die Vor- schrift zu gewinnen sein, daß die Bestimmungen darüber in Neben- statuten zusammengefaßt werden müssen und der Genehmigung bedürfen. Ob und inwieweit solche Einrichtungen, für welche die Errichtung eines Nebenstatuts vorgeschrieben ist, zugelassen werden können, ohne die Vorausseßungen zu alteriren, welche für die Verleihung der Rechte der juristiscen Perfönlickeit maßgebend gewesen sind, kann mit Sicher- heit nur von einer Stelle geprüft werden, welcher diese Vorausfetzungen bekannt find. Die Genchmigung der Nebenstatute wird demnach, da die Belastung des Bundesraths mit der Prüfung zahlreicher Einzel- bestimmungen niht erwünscht erscheint. uur dem Reichskanzler zugewiesen werden können. Absayz 2 stellt im Vebrigen die Unter- {tüßungskafsen der Innungsverbände den von einer einzelncn Innung

schaffen wird, welches die Einzel-Innungen au Lei erhöhten Anforde- h Ein solches materielles Band er- scheint um so wichtiger, als der Austritt der einzelnen Innungen aus dem Verbande geseßlih nicht beschränkt ist und bei der bisherigen Stellung der Innungsverbände au dur statutarische Bestimmungen

erworbenen Ansprüche dur

des 8. 73 des Krankenversi

Zwangskassen befreit sind. Da die von dem

direkten Verkehr einander Rechtshülfe zu leisten haben. Zu §. 1041.

die Verleihung der Rechtsfähi

Einzelinnungen in wirksamer Weise zu \{chüten.

deren Bezirk der Verbañdsvorstand seinen Sitz hat. Lia ain Ms m j ZuTSS8. 104m bis o.

amm

{luß seiner Mitglieder und aus den im §. 104

folhes bisher überhaupt niht erwerben konnte. tungen wird bezügli derjenigen

Auflösung 2c. vorgesehenen Bestimmungen. W \

der alten Innungen zur

Geltung gebrachte Prinzip erhalten werden, nah

welchem das Vermögen von gewerblicher Selbstverwaltung der Verfügung der augenblicklichen Mitglieder insoweit entzogen gemeinnützigen Zwecken, wie zur Erhaltung kassen, Unterrichtsanstalten 2c., bestimmt ist.

D

die einzelnen hier

diejenigen Vorausfeßungen herbeizuführen, von welchen deren selbst- ständiges Fortbestehen abhängig ift.

waltung geltenden landesrechtlihen Vorschriften zu belassen und dem-

Innungen, die direkte Verleihung der Rechtsfähigkeit zu übertragen sein.

Die Branntwein-Monvdpolkommission des Reichs- tages hat in ihrer gestrigen Sitzung den ganzen übrigen Theil des Gefeßentwurfs abgelehnt, ebenso nah langer Diskussion den Antrag ODechelhäuser, wona die Reichsregierung aufgefordert werden sollte, in der nächsten Session ein Branntweinsteuergeseß vorzulegen. Die auf die gegenwärtige Vorlage bezüglichen Positionen wurden für er- ledigt erklärt.

Landtags - Angelegenheiten.

__Dæœ Etat der Lotterieverwaltung stellt si{ch in der Einnahme (4058 600 4) um 8700 4 höher als der laufende Etat, in der Ausgabe (90 500 6) um 1300 M, jo daß der Ueberschuß sich auf 3 968 100 f. (4+ 7400 #4) ftellt.

Statistische Nachrichten.

___ Die anläßlich der neuerdings stattgefundenen Grundfteuerregelung in Oesterrei neuermittelten Grundsteuer - Reinerträge haben den Agrarstatistiker Dr. Julius von Roschmann-Hörburg veranlaßt, eine volkêswirthschaftlih-statistishe Studie: „Der Bodenwerth Öester- reichs“ zu verfassen, welhe tiefe Einblicke in die ökonomische Ent- wickelung der Linder der Monarchie gestattet. Auf Grund eines fünf- prozentigen Zinsfußes berechnet der Verfasser, dessen zutreffende Schil- derung in der „Statistishen Monatsschrift“ Aufnahme gefunden hat, den Kapitals8werth

des derländ- der des ganzen real-

wohnen soll, welche Ssaxderli@ ist, um die Gefährdung der gegen sie erwendung der zu deren Befriedigung

bestimmten Mittel für andere Zwecke des Verbandes quu esen (F. 100 e), und andererseits, daß diese Kassen, soweit sie Krankenkassen für Gesellen und Lehrlinge sind, den Innungékrankentafsen im Sinne Perüngdgesetes vom 15. Juni 1883 gleichgestellt

werden, somit ihre Mitglieder von der Beitrittspfliht gegenüber den nnungsverbande er- richteten Hülfskassen ihre Wirksamkeit in der Regel über mehrere Bundesstaaten erstrecken werden, so muß Vorsorge getroffen werden, die Einziehung der zu denselben zu leistenden Beiträge auf dem für die Beitreibung der Gemeindeabgaben landesrechtlich vorgeschriebenen Wege (vergl. §. 100b Abs. 3) auch in dem Falle gesichert ist, wenn sie in einem anderen Bundesstaate, als in demjenigen, in welchem die Kaffe ihren Siß hat, vorzunehmen ist. Zu dem Ende ist vorzuschreiben, daß die in den einzelnen Bundesstaaten zuständigen Behörden im

Bei der erhöhten Bedeutung, welche die Innungsverbände durch

afeit und die damit verbundene Er- weiterung ihres Wirkungskreises namentlih in vermögensrechtlicher Beziehung erhalten, wird das Maß von Aufsicht, welches für die nicht mit Rechtsfähigkeit ausgestatteten Innungsverbände nach §8. 104 e besteht, nicht genügen, um sowohl das öffentlihe Interesse an ihrer Verwaltung, als auch die dur die leßtere berührten Interessen der Die mit Rechts- fähigkeit ausgestatteten Verbände werden daher ciner ähnlichen Auf- siht wie die Innungen zu unterstellen sein, welche am zweckmäßigsten von derjenigen höheren Verwaltungsbehörde wahrgenommen wird, in

Bei der gegenwärtigen rechtlichèn Lage der Innungsverbände ge- nügten die Vorschriften, nah welchen ein folcher dur den freien Be- vorgesehenen Gründen durch die Behörde aufgelöst werden kann; ebenso bedurfte e3 bisher einer geseßlihen Bestimmuug über den Verbleib des Vermögens eines Innungsverbandes nah erfolgter Auflösung nicht, da derselbe ein

4 In beiden Rich-

Innungsverbände, welchen auf Grund dieses Geseßcs die Fähigkeit zum Erwerbe eines Ver- mögens gegeben ift, eine Vervollständigung eintreten müssen. Daß der Ausbruch des Konkurscs über das Vermögen cines Innungs- verbandes die Auflösung des leßteren zur Folge haben muß, bedarf ebenso wenig einer besonderen Begründung, wie die Nothwendigkeit der im §. 104m bezügli der Abwikelung der Geschäfte nach erfolgter : Hinsichtlich der Art und eise, in welcher das Vermögen eines aufgelösten Innungs8verbandes zu verwenden ift, soll das im §. 94 der Gewerbordnung bezüglich aufrecht Instituten zufälligen wird, als es zu von Unterstützungs- Die Anordnungen über die fernere Verwendung dieses Theiles des Innungsverbands8- vermögens werden der Behörde zu überlassen sein, welche das Statut des Verbandes geno hat. Dieser wird es auch obliegen, für ei in Frage kommenden Einrichtungen, welche durch

die Auflösung des Innungsverbandes ihr Rechtssubjekt verloren haben,

diges bh / Hinsichtlich dieser Vorausseßungen selbst wird es zweckmäßig bei den für den Siß der künftigen Ver-

nach den bezeichneten Behörden nicht, wie bei den Anstalten aufgelöster

gender Uebersicht hervor.

Prozenten) : ald der des 5 z realsteuer- agt Kultur- An Beste pflichtigen Staates landes s E Besißes auf 36,5 die Erzherzogtbhü- mer und Steier- E. ALÍ 25,7 24,4 55,0 6,8 die Alpenländer . 15,6 6,0 6,9 6,7 37,5 die Sudeten- länder... 2,4 47,8 46,1 24,2 136 die Nordostländer 29,6 16,1 17,8 T1 59,6 die Südländer . 10,3 4,4 4,7 7,1

Land- uud Forstwirthschaft.

Wien, 16. März. (W. T. B.) Der Forstkongreß beschloß, die Bitte_an die Regierung zu richten, dur Aufstellung glei ch hoher Shußtzölle, wie jene in Deutschland, der österreichi- {en Holzproduktion den nöthigen Schuß zu gewährea.

Gewerbe und Handel.

Wie wir vor Kurzem an dieser Stelle mitgetheilt haben, ist

durch eine in Finnland unlängst ergangene Kaiserliche Verordnung die Erhebung des durch Verordnung vom 14. Juni 1882 eingeführten Zollzushlags der sog. „Bewilleingsafgift“ für den in Finn- land eingeführten Taba ck bis Ende 1888 verlängert worden. Der im Anschluß an diese Mittheilung ausgesprochenen Erwartung gemäß sind nunmehr auch die im Jahre 188? gleichzeitig verfügten zeit- weiligen Ermäßigungen der finnischen Eingangszölle auf Taba bis zu demselben Zeiipunkt verlängert worden, so daß hiernac) bis auf Weiteres die in den letzten Jahren gültig gewesenen finnischen Zollfäße für Tabak neben den festen Zuschlägen der „Bewilleings- afgift“ fortbestehen werden. Dem Geschäftsbericht der Württembergischen Noten- bank in Stuttgart über das vierzehnte Geschäftsjahr 1885 ent- nehmen wir Folgendes: Im leßten Geschäftsjahr bat sich die Geld- abundanz des vorau8gegangenen Jahres fortgeseßt und gesteigert ; nur wenige Monate im Frühjahr sind davon ausgenommen. Es ist hiernach ledigli diefer kurzen Ausnahmeperiode zuzuschreiben, daß die Bank, welche regelmäßig auf die im Privatverkehr erreihbare Zinsrate sich angewiesen sieht, im Iahresdur(scnitt etwa den gleichen mittleren Diskontsatz, wie im Vorjahr, erzielt hat. Dagegen beziffert sih die Gesammtsumme der im Jahre 1885 diskontirten Wechsel um zweieinhalb Millionen geringer, als im Vorjahr. Im Darlehns- geschäft ist eine kleine Zunabme zu verzeihnen, Der Giroverkehr konnte Angesichts der größeren Vortheile, welche die Reichsbank den Girokunden zu gewähren vermag, keinen nennenswerthen Aufschwung nehmen. Auch der verzinslihe Depositen- und Checkverkehr ist sich ziemlih gleich geblieben. Die Rücklage in den Reservefonds mußte für das Geschäftsjahr 1885 in Uebereinstimmung mit der Vorschrift des Reich8gesetzes vom 14. Juli 1884 mit 1/20 des Reingewinns, d. i. mit 23811 A erfolgen, während die Dotirung nach dem Gefellschaftsftatut nur 14247 Æ betragen haben würde. Die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung ergeben ein Gewinn- saldo von 476 239 #; biervon erbalten die Aktionäre 450 000 als Dividende von 5 9%, 23 811 # werden zur Rüdlage in den Re- servefonds verwendet, 4742 4 der Direktion an vertrag8mäßigen Tantièmen gezahlt und 594 M gehen als Vortrag auf 1886 über. Der Aufsichtsrath der Anhalt-Dessauischen Landes- bank bat nah Vorlegung der Rehnungsabschlüsse für das Geschäfts- jahr 1885 beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 89% vorzuschlagen, so daß also der gleihe Betrag wie im Vorjahr vertheilt wird.

Kottbus, 17. März. (W. T. B) Die heutige General- versammlung der Niederlausißer Bank genehmigte die Ver- theilung einer fünfprozentigen Dividende und ertheilte Decharge. Der bisherige Aufsichtsrath wurde wiedergewählt.

London, 12. März. (Allg. Corr.) In der am 11. d. abge- haltenen Generalversammlung der Aktionäre der Bank von Eng- land wurde der reine Nugtenertrag des am 28. ult. beendeten Halb- jahrs auf 706 859 £ angegeben, der die Vertheilung einer Dividende von 44% gestatiet. Nah Auszahlung dieser Dividende, die um £9%

kleiner ist als die im korrespondirenden Quartal des Vorjahres, ver- bleibt ein Restbetrag von 31 729 L£.

Glasgow, 16. März. (W. T. B.) Die Verschiffungen

von Noheisfen betrugen in der vorigen Woche 6000 gegen §900 Tons in derselben Wo)

e des vorigen Jahres.

Konstantinopel, 17. März. (W. T. B) Die Einnahmen

der Türkischen Taback-RNegie-Gesellschaft betrugen in den leßten 13 Tagen des Monats Februar cr. 4 700 000 Piaster gegen 9 000 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahres.

New - York, 15. März. (W. T. B) Weizen-Ver-

\hiffungen der leßten Woche von den atlantischen Häfen der Ver- einigten Staaten nach Großbritannien 26 000, do. nah Frank- rei —,—, do. nach anderen Hâfen des Kontinents 11 000, do. von Kalifornien und Oregon nah Großbritannien 56 000, do. nach anderen

Häfen des Kontinents 24 000 Qrts.

Verkehrs - Anftalten.

Marienwerder, 17. März. (W. T. B.) In Folge bedeu-

tender Schneeverwehungen ist seit gestern Mittag der Betrieb der

Weichselstädte-Bahn eingestellt worden.

b

j

Bromberg, 17. März. (W. T. B.) DieBahnstrecke Brom- erg—Dirschau ist in Folge Swnectreibens unpassirbar. Der estrige Covrierzug ist bei Klahrheim entgleist, der Heizer wurde verletzt.

Andere Züge liegen auf der Strecke Klahrheim—Laskowitz fest; vor Eintritt der Nacht gelang es jedoch, dieselben zur nächsten Station zu schaffen. 100 Soldaten, 70 Arbeiter leisteten Hülfe. Bis auf Weiteres gehen die Courierzüge von Schneidemühl bezw. Dirschau via

Konit.

Berlin, 17. März 1886.

Im Klub der Landwirthe wurde gestern in animirter

Sitzung die Frage der Rückwirkung der Markthallen-Einrich-

Gultur- lichen städtischen \teuerpflichtigen ; landes Gebäude Gebäude Grundbesitzes e auf Millionen Gulden

Nieder-Oesterreih . . . 395 43 1245 1 683 Ober-Oesterreih. . , , 238 37 D 330 U E B80 9 19 58 S014 35 107 356 Q S 60 11 16 S7 E 56 14 17 87 dem Küstenlande (m. Triest) 60 16 149 225 Tirol und Vorarlberg. . 109 52 137 9298 D LOLO D 459 1 644 Mähren So 56 131 676 Ca 2 13 30 115 U L 400 153 163 806 U S 18 18 78 D 28 12 14 54

Ganz Oesterreich 3 299 638 2 560 6497

Der Gesammtwerth des ganzen realsteuerpflihtigen Grundbesites

-

erreiht demnach die stattlihe Höhe von nahezu 63 Milliarden Gulden; davon entfällt die größere Hälfte auf das bebaute Land, die kleinere auf die Gebäude. Die gewaltige ökonomische Bedeutung Wiens ist \hon aus dieser Zusammenstellung zu ersehen; noch klarer tritt sie hervor, wenn man die Gesammtfläche bezw. die Kulturfläche der ein- zelnen Länder mit dem Vodenwerthe vergleiht. Der Werth von 1 ha Landesfläche erreiht in Wien eine Höhe von 171 113 Gulden, in ganz Nieder-Oesterreich von 849 Gulden, gegen 317 Gulden in Böhmen, 304 in Mähren, 283 im Küstenlande, 245 in Ober-Oesterreih, 224 in Sthlesien, 158 in Steiermark, 103 in Galizien, 102 in Tirol und Vorarlberg, 88 in Krain und 84 Gulden in Kärnten. Am niedrig- sten ist der Werth des Grund und Bodens überhaupt in Dalmatien mit 42 und in der Bukowina mit 74 Gulden; im ganzen Staate beträgt er ohne Wien 185, mit Einscluß Wiens 217 Gulden. Ein Hektar des Kulturlandes der österreihischen Erblande is mehr als

errichteten Kafsen diefer Art gleih. Damit wird ausgesprochen einer- seits, daß denselben diejenige vermögensrechtliche Selbständigkeit bei- |

dreimal soviel werth als ein Hektar in Galizien, fünfmal soviel wie in der Bukowina und neunmal soviel wie in Dalmatien. Von

tung auf die Landwirthschaft erörtert. Das einleitende Referat hielt

der Markthallen-Direktor Hausburg.

w

r Mart n-2 [ Derselbe glaubte, daß die Land- irthshaft entschiedene Vortheile durch die Errichtung der Markt-

hallen erlangen werde. Prof. Müller {lug \chließlich unter allseitigem

Beifall vor, Vorschläge u. dgl. dem K

lub einzusenden, der fie dann

geordnet und gesammelt dem Magistrat übermitteln will.

Y de

Bremen, 16. März. (W. T. B.) Auf die Anfrage des New- orker Agenten des „Norddeutschen Lloyd“ wegen des Ersates r Kosten, welche dur die Rettung der Passagiere des Cunard-

Dampfers „Oregon“ durh den Dampfer „Fulda“ entstanden, erwiderte die hiesige Verwaltung des Lloyd, sie freue sich, daß es ihrem Dampfer geglückt sei, so viele Menschenleben zu retten, und verzihte auf jede Kostenerstattung.

B

Redacteur: Riedel.

erlin: —— L Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. E1sner.

Sechs Beilagen (eins{hließlich Börsen-Beilage),

toelchem Einflusse die einzelnen Gebietsgruppen des österreichischen

Staates auf die ökonomische Bedeutung desselben sind, geht aus fol- Es entfielen ven dem Kapitalswerthe (in

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

M Ge

Berlin, Mittwoch, den 17. März

88G,

Personalveränderungen.

Königlich Preußische MEREN, - S

Frnennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im e Berlin, 11. März, v. Mantey, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 16, unter Beförderung zum Gen. Major, zum Commandeur der 16. Inf. Brig. ernannk. Men ner: Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Gren, Negts. Nr. 6, ¿M der Führung des Infanterie-Regiments Nx 16, untex. Stellung à la suite desselben, beauftragt. von Quißow, Major vom Füsilier-Regiment Nr. 58, unter Beförderung zum Oberst-Lieutenant, als etatsmäßiger Stab®Loffizier in das Grenadier - Rcgiment Nr. 6, Lademann, Major vom Inf. Regt. Nr. 61, als Vats. Commandeur in das Füf. Regt. Nr. s , verseßt. Bo, Hauptm, bisher Comp. Chef, vom Inf Regt. Nr. 61, zum überzähl. Major, Naa, Pr. Li. von dems. Negt., zum Hauptm. und Comp. Ghef, befördert. Baumgardt, Pr. Lt. à la suite des Inf. Negts. Nr. 61 und Direktio::5-Assistent bei den Gewehr- und Munitionsfabriken, unter

; ; S i Regiment Fntbindung von dieser Stellung, in das genannte Y gimc

ar Es v. Kusserow, Oberst-Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Inf. Regts. Nr. 81, mit der Führung

es Füs. Negts. Nr. 86, unter Stellung à la suite desselben, beauf- Le e an â G: Major vom Gren. Regt. Nr. 11, unter Beförderung zum Oberst-Lt., als etatsmäß, Stabsoffiz in das nf. Negt. Nr, 2 versetzt. Wettstein, Major vom Gren. Negt. Nr. 11, zum Bats. (ommandeur ernannt. NReuling, Hauptm. und „Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 118, unter Beförderung zum ÄÜberzähl. Major, in die erste Hauptmannsstelle des Gren. Regts. Nr. 11 verseßt. von Nehfues, Pr. Lt. vom Inf, R Nr 118; zum Hauptm. und Comp. Chef, Walter, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert, Frhr. v. Nössing, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabs- offizier des Inf. Regts. Nr. 26, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 31, unter Stellung à la suite desselben beauftragt. Tuebben, Major vom Inf. Regt. Nr. 30, unter Beförderung zum Oberst-Lt. als etatsmäßiger Stabsoffizier in das Inf. Negt. Jir. 26 verfeßt. Stolte, Major vom Inf. Regt. Nr. 30, zum Bats. Commandeur ernanvt. Gregorius, Major, aggregirt dem Infanterie-Regiment Nr. 30, in die erste Hauptmannst|telle dieses Regiments einrangirt. Schultze, Major vom Inf. Regt, Nr. 117, unter Beförderung zum Oberst-Lt, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Inf. Regt. Nr. 118, Graf v. d. S h ulenburg-Wolfsburg, Major vom Inf. Regt. Nr. 118, als Bats. Commandeur in das Inf, Negt. Nr. 117 versegt. Spiß, Major à la suite des Füs, Negts. Nr. 73 und Direktor der Kriegsshule in Hannover, v. Gustorf, Major, beauftragt a den Funktionen des etatêmäß. Stabsoffiz. des Inf. Regts. Nr. 67, v. Winning, Major, beauftragt mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiz. des Inf. Negts. Nr. 115, leytere beide Unter Gr- nennung zu etatsmäß. Stabsoffizn. der betreffenden Regimenter, zu Oberst-Lts. befördert. v. Bosse, Major vom Inf. Regt. Nr. 117, der Charakter als Oberst-Lt. verliehen, v. Albedyll, Oberst und Commandeur des Drag. Regts. Nr. D, unter Stellung à la suite diescs Negts, zum Commandeur der 3. Kav. Brig., Jo dem Knef es beck, Oberst, beauftragt mit der Führung der 29. Kav. Brig., unter Belassung à la suite des Drag. Regts. Nr. 12, zum Commandeur dieser Brigade, v. Hellermann, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. des Drag. Regts. Nr. 17, zum Commandeur des Drag. Regts. Nr. 3 ernannt. v. Rosen, Major, beauftragt mit der Führung des Kürassier-Regiments Nr. 3, Graf v. Wartensle ben, Major, beauftragt mit der Führung des Dragoner-Regiments Nr. ï, v. Beulwitz, Major, beauftragt mit der Führung des Drag. Regts. Nr. 20, zu Commandeuren der betreffenden Negi- menter crnannt. Frhr. Geyr v. Shweppenburg, Major aggreg. dem Garde-Hus. Regt., als etatsmäß. Stabsoffiz, in das Drag. Negt. Nr. 17 einrangirt. Scchmidt v. Altenstadt, Oberst und Com- mandeur des Drag. Regts. Nr. 15, unter Stellung à la suite des Negts., zum Commandeur der 15. Kav. Brig., Frhr. v. Diepen- broick-Grüter, Major und etatsmäß, Stabsoffiz. des Drag. Negts. Nr. 15, zum Commandeur _ dieses Regiments, ernannk. D110, Major und etatsmäßiger Stabsoffizier des Dragoner - Regiments Nr. 24, in gleicher Eigenschaft zum Dragoner-Regiment Nr. 15, v. Shaumberg, Major und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 15, als etatômäß. Stabsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 24, Graf v. Matuschka Frhr. v. Toppolczan u. Spaetgen, Major und Gscadr. Chef vom Drag. Negt. Nr. 23, als aggregirt zum Kür. Regt. Nr. 5, v. Sanden, Major u, Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 5, in das Drag. Regt. Nr. 23, v. Wrochem, Nittm. und Gêécadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 14, in das Drag. Negt. Nr. 5, Würßz, Premier-Lieutenant vom Husaren-Regiment Nr. 13, unter Beförderung zum Nittm. und Escadr. Chef, in das Drag. Regt. Nr. 14 verseßt. v. Garczynski, Sec. Lt. vom Hus: Regt. Nr. 13, zum Pr. Lt., v. Shönfeldt, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 14, zum Überzähl. Nittm. befördert. Prinz von Löwen stein-Wertheim- Freudenberg, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 13, in das Regt. der Gardes du Corps verseßt. v. Mellenthien, Sec. Lt. vom

¿ ä ) Patent 3. Garde-Ulan. Regt, zum Pr. Lt.,, vorläufig ohne Patent, befördert. Frhr. v. Reibniß, Sec. Lt. vom Garde-Kür. Regiment, v. Dycke, Sec. Lt. vom 2. Garde-Drag. Regiment,

à ite der betreffenden Regimenter gestellt. v. Pelchrzim, Mae Q und B Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 5, der Charakter als Oberst-Lt. verliehen. v. Hünef el d, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 128, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstleistung bei den Gewehr- und Munitions-Fabriken in das Inf. Regt. Nr. 18, v. Wrochem, Hauptmann à la suite des Inf. Regts. Nr. 128, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 3. Inf. Brig., als Comp, Chef in das Inf. Negt. Nr. 41, versetzt. Münster, Pr. Lt. vom Inf. Negt. Nr. 41, unter Stellung à la suite des Inf. Regts. Nr. 45, als Adiut. zur 3. Inf. Brig. kom- mandirt. Scholz, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 41, zum Pr. Lt., Ramdohr, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 41, unter vor- läufiger Belassung in scinem Kommando als Adjut. bei der 1. Land- wehr-Inspektion, zum überzähl. Hauptm., befördert, Schultheis, Oberst-Lt. z. D. und Bez. Command. des 2. Bats. Landwehr-Regiments Nr. 5, in gleicher Eigenschaft zum Res. Landw. Bat. Nr. 33 verseßt. Weyde, Major z. D., zum Bez. Command. des 2. Bts. Landw. RNgts. Nr. 5 ernannt. v. Maunt, Major vom Inf. Regt. Nr. 85, als Bais. Commandeur in das Gren. Negt. Nr. 3 verseßt. Friese, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 85, in die erste Hauptmannssielle dieses Regts. cinrangirt. Baumgart, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 2, zum Hauptm. und Comp. Chef, Bauer, Sec. Lt von dem- selben Negt., zum Pr. Lt., v. Otterstedt, Pr. Lt. vom Inf. Negt. Nr. 14, zum Hauptm. und Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, von Diringshofen, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr.-Et., Frhr. v. Münchhausen, Prem. Lieut. vom Kürassier - Regiment Nr. 2, zum Rittm. und Escadron-Chef, vorläufig ohne Patent, v. Blücher, Sec. Lt. von demselben Regt. zum Pr. Lt, vorläufig ohne Patent, v. Otterstedt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, zum Pr. Lt., befördert. v. Sack, Major ¿. D. und Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Negts. Nr. 96, der Charakter als Oberst-Lt. verliehen. v. Nabenau, Major z. D., zum Bez. Commandeu

1. Bats. Landw. Regts. Nr. 6 ernannt. Frhr. v. Schr endck v. Noging, Major aggreg. dem Gren. Regt. Nr. d, als Bats. Commandeur in dieses Regiment einrangirt. Göttke, Pr. Lt. vom Infanterie-Regiment Nr. 19, zum Hauptmann und Comp. Chef,

v. Köppen, Sccond- Lieutenans von denselben Negt. - zum Pr. Lt.,, befördert. Frobeen, Hauptm. aggreg. dem Inf. Negt. Nr. 59, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. B raun, Pr. Li. vom Inf. Negt. Nr. 62, zum Hauptm. und Comp. Chef, Teudchert, Sec. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt., befördert. Cassalctte, Pr. Lt. vom Inf. Neg. Nr. 18, à la suite des Regiments gestellt. Frhr. v. d. Golß, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, zum Hauptm. und Comp. Chef, Neubauer, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt.,, v. Elterlein, Pr. Lt. vom Kür. Reât. Nr. 4, zum Rittm. und Eêcadr. Chef, v. d. Groeben, Sec. Lt. von deins. Regt., zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. v. Werder, Pr. Lt. vom Huf. Negt. Nr. 11, à la suite des Negts. gestellt. Prinz Wilhelm zu Sachsen-Weimar, Hoheit, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt. befördert. Graf v. d. Groeben, Rittm. und Escadr. Chef vom Hus. Negt. Nr. 7, à la eite des Regts. gestellt. v. Hell- mann, Rittm, und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 5, in das Hus. Regt. Nr. 7 verseßt. v. Bomnkn, Premier-Lieutenant vom Husaren - Regiment Nr. 5, zum Nittmeister und Escadr. Chef befördert. v. Pawel-Nammingen, Nittm. à la suite des Hus. Negts. Nr. 5, unter Belassung ‘in scinem Kommando als Adjut. bei der Kav. Div des I. Armee-Corps, in das Regt. ein- rangirt. v. Krusc, Sec, Lt. vom Kür, Negt. Nr. 8, à la suite des Regts. gestellt. Schaer Il, Sec. Lt, vom Inf. Negt. Nr. 74, zum Pr. Lt, Nheinen, Premier - Lieutenant vom FInfanteric- Regiment Nr. 77, zum Hauptmann und Compagnic-Chef, Gngel- brecht, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Biermann, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Negt. Nr. 5, Frhr. v. Nordeck, Nittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 23, Wilms, Scc. Lt. von dems. Regt., à la snite der betreff. Regtr. geftellt. Winsloe, Rittm. à la suite des Quf. Regts. Nr. 9, unter Entbindung von dein Kommando als Adjut. bei der 21. Kav. Brig., als Escadr. Chef in das Drag. Regt. Nr. 23 versetzt. Li man, Pr. Lt. vom Drag. Negt. Nr. 23, unter Stellung à la suite des Negts., als Adjut. zur 21. Kavallerie - Brigade fommandirt. Gergonne, Sec. Lt. von demselben Regiment, M P Ll, De fördert. Graf v. Pückler, Sec. Lt. vom Drag. Nr. 22, auf ein Jahr zur Botschaft in Wien kommandirt. Harlfinger, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 112, zum Comp. Chef ernannt. Weiß, Sec. Lt, von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. d. G roeben, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 10, à la suite des Negts. gestellt. v. Griesheim, Pr. Lt. von der Haupt-Kadettenanstalt, à la suite des Kadetten-Corps gestellt, v. Strubberg, Secc. Lt. vom 1. Garde- Negiment z. F., unter Beförderung zum Premier - Lieutenant und unter Entbindung von dem Kommando als Büreau - Chef und Bibliothekar bei der Kriegsshule in _ Hannover, zur Haupt-Kadetlenanstalt verseßt. des BVBarres, Scc. Lt. von Füs. Regt. Nr. 38, unter Beförder. zum Pr. Lt. und unter Belassung in feinem Kommando als Erzieher bei der Haupt-Kadettenanstalt, Kruge, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 18, unter Belassung in feinem Kommando als Erzieher bei der Haupt-Kadettenanstalt, à la suite der betreff. Negtr. gestellt. Frhr. v. Dungern, Sec. et, vou Inf. Regt. Nr. 18, zum Pr. Lt. befördert. Stoelzel, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 109, unter Belaffung in seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Bensberg, Àà la suite des

Regiments gestellt. von Frankenberg-Ludwigsdorff, Sée: Lt. vom Grenad. Régt. *Nr. 109, zum Pr. Lt. befördert.

Giese, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 15, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. von Stuckrad, Hauptm. à la suite des 2. Garde-Regts. i. F-, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 25. Inf. Brig., als Comp. Chef in das Inf. Negt. Nr. 15 verseßt. Zeuner, Pr. L. vom Gren. Regt. Nr. 110, unter Stellung à la suite dieses Negts., als Adjut. zur 25. Inf. Brig. kommandirt. Graf von Poninski, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 114, dem Regt., unter Beförder. zum überzähl. Major, aggregirt. v. Leu ch- senring, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 114, zum Hauptm. u. Comp. Chef befördert. Krause, Sec. Lt. von dems. Regt., unter Veförder. zum Pr. Lt. und unter Belassung in dem Kommando, als Comp. Offiz. bei der Unteroff. Schule in Biebrich, als aggregirt zum Inf. Regt. Nr. 65 verseßt. Beutler, Hauptm. und Comp. Chef Por Inf. Regt. Nr. 76, dem Negt., unter Beförderung zum R, Major, aggregirt. v. Bruchhausen, Pr. Lt. vom Inf. Regt, Nr. 76, zum Hauptm. und Comp. Chef, Frhr. _v, G ayl, Scc. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Wolde E V Arne - burg, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 118, dem Negt., unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. Will, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Ir. 113, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. v. Fragstein und Niemsd orff, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 82, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. A aggregirt. v. Münchhausen I., Pr. Lt. vom Inf. Regt. E R zuin Hauptin. und Comp. Chef, Mende, Sec. Lt. von demse en Regt., zum Pr. Lt, Bender, Pr. Lt. à la suite des Inf. Begts. Nr. 25 und Lehrer bêi der Kriegés{hule in Anklam, zum Hauptmann befördert. v. Blanckensee, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 9, von dem Kommando als Insp. Offiz. bei der Kriegsfhule in Anklam ent- bunden. v. Print, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 8, } Inf Offiz. zur Kriegs\hule in Anklam kommandirt. hn, Pr. Lt. à la suite des Füs. Megts. Nr. 37, zum 1. April cr. von dem Ver-

hältniß als Militärlehrer bei der Haupt-Kadettenanstalt eut- bunden. v. Nickisch-Rosenegk, Seconde-Lieutenant vom Ulancen-

Regiment Nr. 10, zum 1. April er. von dem __ Kom- mando als Reitlehrer bei der Haupt-Kadettenanstalt entbunden. v. Kamp t, Pr. Li. à la suite des Inf. Negts. Nr. 99, unter Ver- seßung in das Inf. Negt. Nr. 114, v. Diericke, Pr. ct A la nuite des Inf. Regts. Nr. 48, Licht, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 59, unter Aggregirung bei den betreff. Regtrn., Ehrenberg, Pr. Lt. vom Inf. Negt. Nr. 113, zum 1. April cr. von dem Kom- mando als Erzieher bei der Haupt-Kadettenanftalt , Kow als fi, Pr. Lt. à la suito des Füs. Negts. Nr. 40, unter Verseßung in das Gren. Negt. Nr. 110, Traeger, Sec. Lt. vom Gren. Kegt. Nr. 10, zum 1, April cr. von dem Kommando als Erzicher bei dem Kadettenbause zu Kulm, Frhr. v. Houwald, Prem. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, v. Wartenberg I, Scc. L vou Inf. Regt. Nr. 58, v. Rex, Sec. L. vom Füs. Regt. Nr. 73, zum 1. April cr. von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadetten- hause zu Potsdam, Graf v. Schwerin, Pr. Lt. à la suite, des Inf. Regts. Nr. 78, unter Kogregirung Dei dem Regt, zum 1. April cr. von dem Kommando als Erzicher bei dem Kadettenbause zu W able statt, v. Denickte, Pr. Li. à la suite des Inf. Regts. Nr. 13, unter Wiedereinrangirung in das Regt., zum 1. April cr. von dem Kom- mando als Erzieher bei dem Kadettenhaufe zu Bensberg, Sloe ine bach, Pr. Lt. à la suite des Inf. Negts. Nr. 69, unter Berseßung in das Inf. Regt. Nr. 113, zum 1. April cer. von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Plôn entbunden. v. Sydow, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 14 und kommandirt als Gre zicher bei dem Kadettenhause zu Oranienstein, unter L Ein- rangirung in das Kadetten-Corps, zum 1. April er. zur Haupt- Kadettenaustalt versczt. v. Schlieben, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, kommandirt als: Erzieher bei dem Kadettenbause zu Kulm, Lenz I., Pr, Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 49, kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Plön, Walter, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 86, kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenba::se

ton tot T e F P 2 Lt zu Oranienstein, Frhr. v. Bischoffshausen, Pr. L. à la suite

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D als ÎIn}ip..

des Inf. Regts. Nr. 15, kommandirt gls Erzieher bei dem Kadetten- hause zu Bensberg, treten vom 1. April cr. in gleicher Cigenscaft zur Haupt - Kadetktenanstalt über. Wiedenfeld, Sec. Lt. vom Infanterie-Regiment Nr. 68 und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Plön, tritt zum 1. April cr. in gleicher Eigenschaft zum Kadettenhause in Kulm über. Christ, Pr. Lt. à la suite des Inf. Negts. Nr. 118, tritt zum 1. April cr. von dem Kommando als (Grzieber bei der Haupt-Kadettenanstalt in das Verhältniß eines Militärlehrers bei derfelben Kadettenanstalt über. v. dem Knese- be ck, Pr. Lt, vom .Drag. Regt. Nr. 6, vom 1. April cr. ab als Reitlehrer zur Haupt-Kadettenanftalt kommandirt. v. Borde, t E vom Inf. Regt. Nr. 13, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Erzieher zur Haupt-Kadettenanstalt, Duncker, Sec. Lt. vom Infanterie - Regiment Nr. 83, Trieglaff, Second - Lieutenant vom Infanterie-Negiment Nr. 20, als Erzicher zum Kadettenhaufe in Kult, v, Hanxleben, Sec. Lt, vont Zis, Negt, Nr. 15, Meyer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 74, als Erzieher zum Kadetten- haufe in Potsdam, v. Zelewski-Hackebeck, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 89, als Erzieher zum Kadettenhause in Bensberg, RehmI., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 130, v. Crompton, Scc. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 69, v. Bornstedt, Sec. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 4, als Erzicher zum Kadettenhause in Plön, Malchow, Sec. Lt, vom Inf. Negt. Nr. 64, Nippra\chk, Sec. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 3, als Erzieher ¿um Kadettenhause in Drauienstein, sämmtlich vom 1. Aprik cr. ab kommandirt. v. Dewiß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 129, Frhr. v. Bibra, See. Ll, vom Jus. Régt. Nx. 96, deren ultimo März cer. ablaufendcs Kommando als Erzieher. bei dem Kadettenhause resp. in Potsdam und Wahlstatt bis auf Weitercs verlängert. v. Holly und Ponientßicu, Oberst-Lt. und Commandeur des Kadettenhauses zu Kulm, v. Stockhausen, Oberst-Lt. von der Haupt-Kadettenanstalt, Bocckh, Oberst-Lt. und Commandeur des Kadettenhauses zu Plön, ein Patent ihrer Charge verliehen. v. Zawadzky, Hauptm. und Comp. Chef von der Haupt-Kadetten- anstalt, in das Inf.- Negt. Nr. 18, v. Arnim, Hauptm. und Comp. Chef vom Kadettenhause zu Bensberg, zur Haupt-Kadeltenanstalt, Hauptmann und Compagnie - Chef vom JInfan- tcrie-Negiment Nr. 18, zum Kadettenhause in Bensberg, versetzt. Hantelmann, Pr. Ll. vom Inf. Regt, Nr. 18, zum liberzahk. Hauptm. befördert. Schüß, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 90, unter Beförder. zum Pr. Lt. und unter Belassung in seinem Kom- mando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potédam, à la suite des Inf. Regts. Nr. 15, v. Klißing, Sec. Lt. vom Ins. Regk. Nr. 25, unter Beförder. zum Pr. Lt. und unter Belaftung in seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenbause zu Wahlstatt, à la suite des Gren. Regts. Nr. 12, Rott, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 55, unter Beförder. zum Pr. Lt. und unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranienstein, à la suite des Inf. Negts. Nr. 57, Elsterman v. Elster, Sec. Lt. vou Inf. Regt. Nr. 50, unter Beförder. zum Pr. Lt. und unter Belassung in feinem Kommando als Erzicher bei der Haupt-Kadettenanstalt, à la suite des Inf. Regts. Nr. 44, Schneider I1., Sec. Lt. vom Inf. Negt. Nr. 78, unter Beförder. zum Pr. Lt. und unter Belassung in scinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Wahl- statt, à la suite des Inf. Negts. Nr. 112, gestellt. v. Wunsch I., Sec. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 71, unter Belassung in seinem Kom- mando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potédam, in das Inf. Regt. Nr. 25, v. Gabain I, Sec. L. vom Inf. Regt. Nr. 45, unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadetten- hause zu Wahlstatt, in das Inf. Regt. Nr. 28, MotsbaG, Major vom Großen Generalstabe, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 25, Niemann, Major à la suite des Inf. Regts. Nr. 68 und vom ‘Neben-Etat des Großen-,Generalstabes, unter Ueberweisung zum Großën Generalstabe, in den Generalstab der Armee, v. Smidt, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 70, unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, behufs Verwendung als Vermefsungs- dirigent bei der trigonometrischen Abtheilung der Landeëaufnabme, in den Neben-Etat des Grozen Generalstabes, Gaede, Hauptm. à la suite des Generalstabes der Armee und vom Neben-Ctat des Großen Generalstabes, unter Entbindung von dem Verhältniß als Vermessungsdirigent bei der trigonometrischen Abtheilung der Landes- aufnahme, als Comp. Chef in das Jaf. Regt. Nr. 70, „Blauel, Pr. Lt. vom Feld-Artillcrie-Regiment Nr. 11 und tommandirt zur Dienstleistung bei der trigonometrishen Abtbeilung der Landes- aufnahme, unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, behufs Verwendung als Vermefsungsdirigent bei der gedahten Ab- tleilung, in den Neben-Etat des Großen Generalstabes, verseßt. de Graaff, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 10, Matthiaß, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44, deren Kommando zur Dienstleistung bei der trigonometrischen Abtheilung der Landeëaufnahme vom 1. Aprik er. ab um ein Jahr verlängert. wv. Ditfurth, Sec. A vom Inf. Regt. Nr. 15, vom 1. April cr. ab auf drei Jahre zur Dienstleistung bei der trigonometrcisGen Abtheilung der Landesaufnabme komman- dirt. v. Bernhardi, Hauptmann à la suite des Generalstabes und vom Neben-Etat des Großen Generalstabes, unter Entbindung von dem Verhältniß als Vermefsungëédirigent bei der topographischen Ab- theilung der Landesaufnabme und unter Ueberweisung zum General- stabe der 15. Div.,, in den Generalstab der Armee einrangirt. v. Zieten I., Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 3 und_ kommandirt zur Dienstleistung bci dem Großen Generalstabe, unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, behufs Verwendung als Verme}jungs- Dirigent bei der topograpbischen Abtheilung der Landesaufnahme, in den Neben-Etat des Großen Generalstabes verseßt. v. Tepper- Laski, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 3, zum Pr. Lt. vorläufig ohne Patent, v. Le8zczvnski, Hauptm. à la suite des Gren. Regts. Nr. 6 und vom Neben-Etat des Großen Generalstabes, zum Major, Koch, Pr. Lt. vom Grén. Regt. Nr 9, zum Hauptmann und Comp. Chef, Mattner, Pr. Lt. von dems. Regt., zum überzähl. Hauptmann, befördert. v. Vstrowski, Sec. Lk. vom Inf. Regt. Nr. 128, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Gren. Regt. Nr. 2, Frhr. v. Lüttwiß, Scc. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38, in das Inf. Regt. Nr. 128, Andrae, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 29, in das Inf. Regt. Nr. 112, verseßt. Baron de la M otte» Funn, Hauptmann und Comp. Chef vom Füî. Regt. Nr. 39, dem Regt, unter Beförderung zum überzäbligen Major, aggregirt. Kods, Hauptmann vom Füs. Regt. Nr. 39, zum Comp. Chef ernannt. v. Franckenberg-LudwigSdo r ff, Sec. Lt. von dem). Regt, zum Pr. Lt., Conradi, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, Peblemann, Pr. Li. vom Inf. Regt. Nr. 128, zu überzähl. Hauptleuten, befördert. Nauwerck, Hauptm. vnd Comp. Chef vom Inf. Negt. Nr. 53, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt.

v. Bock und Pola, Hauptn:. und Comp. Chef vom Fry? Kegt. Nr. 53, unter Beförderung zum überzähl. Major, als zum

Inf. Regt. Nr. 72, Frhr. v. Stetten, Hauptm. und Viagmaior in Koblenz und Ebrenbreitstein, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 53, Wolff, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 114, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei dem Gouver- nement von Straßburg i. E., als Comp. Ches in das Inf. Regt. Nr. 53, Baron v. Maercken zu Geerothb, Hauptm. und Play» major în Saarlouis, in gleiher Eigcaschaft nah Koblenz und Chren-» breitstein versezt. v. Biedenfeld, Pre. Li. vom In;. Mr

Nx. 53, unter Beförderung zum Hauptm., zum Plaßmajor in Saar

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. _. R wit E D, D louis ernannt. Frhr. v. d. Bor, Sec. A. vom Inf. Regt. Nr. 53,

» * A d Id run zum Pr. L. befördert, Dietlein 1., Pr. L. vom Inf. N-ch“,