1929 / 64 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

[84244] Brüggener Actien-Gesellschaft für Thounwaaren-Judustrie, Brüggen-Niederrhein.

I1I, Umtauschaufforderung. Auf Grund der 2., 5, und 7, Ver- prdnung zur Durchführung der Ver- ordnung über Goldbilanzen fordern wir die Jnhaber unserer Aktien üver RM 250,— auf, ihre Stückte zum Um- tausch in neue Aktien über RM 500,— einzureichen.

erfolqt bis zum 30, April 1929 |

einschließlich

hei dem Barmer Bank-Verein Hinsberg, Fischer «& Comp.

Kommanditgesellschaft auf UAfk- tien in M.-Gladbach und

bei dem A. Schaaffhansen' schen

Bankverein A. G, in M.-Glad- bach j unter Beifügung eines zahlenmäßig geordveten Numnmternverzeichnisses wah-

rend der üblichen Geschäftsstunden

Gegen Einreichung von 2 Aktien über je NM 250,— wird eine Aktie über RM 600.— ausgereicht. Der Umtausch cxfolgt mit dem laufenden Gewinn- an“‘eilshein

Die Umtauschstellen sind bereit, den An- und Veckauf von Spityenbeträgen sür die Aktionäre zu vermitteln.

Dex Umtausch der Aktien is pro visionsfrei, sofern die Einreichung am Schalter der Umtauschstellen erfolgt. Wird dex Umtausch im Wege der (orre- spondenz veranlaßt, so wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. Die Aushändigung dexr neuen AUlktien- urkunden erfolgt gegen Rüdckgabe der über die emgereihten Aktien aus- gestellten Empfangsbescheinigung bei derjenigen Stelle, von der die Be- scheinigung ausgestellt ist. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheinigung zu prüfen.

Diejenigen Aktien unserer Gesellschaft Über RM 250,—, die nicht bis zum 30, April 1929 einshließlich ein gereiht sind, werden nach Maßgabe der geseylichen Bestimmungen (88 290,

219 H.-G.-B.) für kraftlos erklärt werden. Die auf die für kraftlos er- flärten Aktien entfallenden Aktien

unserer Gesellschaft über RM 500,— verden nach Maßgabe des Gesehes ver fauft. Der Erlös wird abzüglich der entstehendeu Kosten an die Berechtigten ausqezahlt bzw. hinterlegt. Brüggen, Niederrhein, den 2, ja nuar 1929 Der Vorstand der Vrüggoner Actien - Gesellichasl für Thonwaaren-Jundvustrie. DofTmaMmer.

E C O P E E E E [106181 1. Sinaleo- Atltiengesellschaft, Detmold. Bilanz ant 30. November 1928,

An Aktiva. | Immobilien, Maschinen u. |

Einrichtung T A Waren-, Fastagen- und

Flaschenkonto . i 130 954/31 Debitoren und Rümessen-

O S 563 121/20 Genn e e 179 282/09 A c C E 2 CIOIOS

1109 130/12

Per Passiva, Atktientapitalkonto . . Reservefondskonto . Kreditoren 11, Rückstellungen A S

850 000 034 478/85 86 000/32 109 650/95 I 100 13012 Gewinn- und Verlustrehnung am 30, November 1928,

An Soll.

Generalun.fostenkonio «

Abschreibungskonto . Gen C

323 615/08 14 206/30 109 650/95

447 472:

2 _—

Per Haben, Bruttoertrag

s s 435 627/03 Gewinnvortrag von 1927

11 845/30 447 47233 Detmold, den 12. März 1929, Sinalco- Aktiengesellschaft. Carl Vogel.

Der Aufsichtsrat der Sinalceo- Aktiengesellschaft : Justizrat Dr. E, Straus 11, Vorsißender.

Gemäß Bes{luß der heutigen General- versammlung is die Dividende für das Gejchäftsjahr 1927/28 auf 9% festgeseßt, deren Auszahlung abzüglich 10%, Kapital- extragsteuer vom 14. März 1929 an bei olgenden Stellen erfolgt: Gesellschasts- asse, Direction der Disconto-Gesellschaft, Zweigstelle Detmold, Frankfurter Kredit- anstalt A.-G, in Frankfurt a. M., den Bankhäusern Kahn & Co. in Frankfurt am Main, E. & J. Schweisheimer in München und AlbertSchwarz in Stuttgart.

Der wiedergewählte Aufsichtsrat seßt sich wie folgt zusammen: Justizrat Dr. E. Straus 11, München, Vorsißender, Kom- merzienrat Albert Schwarz, Kgl. nor- wegischer Konsul, Stuttgart, stellvertreten- der Vorsißender, Bankier Dr. N. E. Weill,

Dex Umtausch dex Aktien |

Erfte Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. März 1929, S, 2,

Vereinigte Glanzstoff-Fabriken, Aktiengesellschaft, Elberfeld, (Fort)ezung.)

Ein Teilbetrag der neuen Stammaktien von RM 7 500 000 wurde von der Deutschen Bank in Berlin zum Nennwert übernommen. Hiervon dienten RM 1 900 009 Stammaktien zur Durchführung der weiter unten beschriebenen Fusion mit der Ver- einigte Kunstseidefabriken Aktiengesellschast in Franksurt a, M. und dex Bayerische Glanzstofs-Fabrik Aktiengesellschast in München, Da die Glanzstoff-Gesellschaft und eine ihrer Tochtergesellschasten über die Mehrheit der Aktien der übernommenen Gesellschaften verfügten, sind die RM 1 900 000 neuen Glanzstof|s-Aktien bis auf einen kleinen Betrag im eigenen Besiße verblieben. Die weiteren RM 5 600 000 an die Deutsche Bank begebenen neuen Stammaktien sollen für Angkliederungszwecke zur Verfügung stehen. Das Stimmrecht aus den RM 7 500 000 füx Angliederungs- zwede geschafsenen Stammaktien ruht, solange sich diese Aktien im Besiße der Gesell- schaft befinden oder 1hr zur Verfügung stehen.

: Die übrigen RM 7 500 000 neuen Stammaktien, die zur Beschaffung der Mittel sür die Erweiterung der sämtlichen Werke und den Bau des Veredlungswerkes Tannen- berg i. S. dienen sollen, wurden von einem unter Führung der Deutschen Bank in Berlin stehenden Bankenkonsortium zum Kurse von 125% übernommen und den Jnhabern der alten Stammaktien derart zum Bezuge angeboten, daß auf 8 alte Stamm- aktien über je NM 300 eine neue Stammaktie über RM 300 zum Kurse von ebenfalls 125% bezogen werden fonnte, Von dem Bezugspreis waren 25% nebs 26% Auf- geld, zusammen also 50%, bei Ausübung des Bezugsrechts bis zum 21, Mai 1928 | und weitere 25% bis spätestens zum 16. Juli 1928 einzuzahlen; weitere 25% waren | spätestens am 15, September und am 15, November 1928 fällig. | Das durch die Begebung der Bezugsaktien und dur die Verwertung der für Angliederungszwecke geschaffenen Stammaktien erzielte Aufgeld wird unter Abzug | der Kosten der geseßlichen Rücklage zugesührt werden. :

Die Stammaktienurkunden Nr. 1—30 000 und 40 001-—110 000 sowie die Borzugsaktienurkunden Nr, 30 001—40 000 sind mit den faksimiliecten Unterschriften des Vorsißenden des Aufsichtsrats und zweier Vorstandsmitglieder sowie einem handschriftlichen Kontrollvermerk versehen, Die Stammaktienurkunden Nr. 110 001 bis 260 000 tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorsißenden des Aufsichtsrats und der sämtlichen fünf Mitglieder des Vorstands sowie die eigenhändige Unter- schrift eines Kontrollbeamten und die Seitennummer des Aktienbuches. Den älteren Aktienurkunden sind Fahresdividendenscheine mit Erneuerungsscheinen beigegeben. Den Stücken von Nr. 110 001 ab sind nux mit Nummern versehene Dividendenscheine bis einschließlich Nr. 10 beigegeben; derx laufende Dividendenschein trägt die Nr. 3. Auch die älteren Aktienurkunden werden nach Verbrauch der noch laufenden Jahres- dividendenscheine mit nummerierten Dividendenscheinen wie die neueren Aktien ausgestattet,

Zux Verstärkung des Schußes gegen Ueberfremdung beschloß die General vex- sammlung vom 20. April 1928 eine weitere Kapitalerhöhung um RM 600 000 mit halber Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 1928 ausgestattete neue Vor- zugsaktien, die von dex Stapelfaserfabrik Jordan & Co. K. a. A, zum Kurse von 107% übernommen wurden, Uebex diese und die durch Generalversammlungsbeschluß vom 27, August 1927 geschaffenen RM 300 000 Vorzugsaktien sind bisher nux Fn- terimsscheine ausgegeben.

Die Besißer der gesamten NM 1 500 000 Vorzugsaktien, nämlich die Stapel- fasersabrik Jordan & Co. und die J. P. Bemberg Aktiengesellschaft sind nicht berechtigt, sie vor Ablauf des Jahres 1930 ohne Genehmigung des Vorstands und des Aussichts- rats der Glanzstosf-Gesellschaft zu verkaufen. Vei dex Beschlußfassung in den Beneral- versammlungen verfügen je RM 60 Vorzugsaktien-Nennwert über 4 Stimmen. Das Dividendenrecht dex Vorzugsaktien, ihr Anspruch auf Nachzahlung der für frühere Geschäftsjahre rückständigen Dividenden sowie ihr Anspruch auf den Liguidationserlös für den Fall der Liquidation der Gesellschaft sind vor dem dex Stammaktien zu be- friedigen; ihr Dividendenrecht is jedoch beschränkt auf 6%, ihr Anspruch auf den Li: quidationserlö8 auf 107% zuzüglih etwa rüständiger Dividenden und zuzüglich 6% Zinsen für den bis zur Auszahlung der Beträge bereits abgelaufenen Teil des Geschäftsjahres, in dem die Gesellschast in Liquidation tritt. | Da3 Aktienkapital beträgt nunmehr RM 76 500 000. Es besteht aus RNM 75 000 000 auf den Jnhaber lautenden Stammaëttien, eingeteilt in Stück 250 000 über je RM 300 Nr. 1-—30 000 und 40 001-—260 000 und fernex aus RM 1 500 900 auf deu Jnhaber lautenden Vorzugsaktien, bestehend aus Stück 10000 über ije RM 60,— Nr. 309 001-—49 000 und je einem Jutercimêsshein über RM 300 000 und NM 600 000. | Die Einziehung von Aktien durch Ankauf ist gestattet. | Die RM 60 000 000 Stammaktien Nx. 1—39 000 und 40 001—210 000 jind j außer an der Berliner Börse auch an den Börsen zu Amsterdam, Basel, Gent und | Zürich zugelassen. Die RM 15 000 000 Stammaktien der Emission 1928, die cben falls an der Berliner Börse zugelassen sind, werden au den genannten Börsen auch eingeführt werden, Ein Teilbetrag der Stammaktien ist in Form von besonderen Jnhaberzertifikaten auh an der Londoner Vörse lieferbar. Die Zertifikate sind gegen die in London erfolgte Devonierung der Aktien ausgestellt: sie lauten über s) agi line ls Und s Altienantetlle Und konnen auf Wunsch hx Jn- habex jederzeit gegen die hinterlegten Stüdke eingetauscht werden. Durch YAus- fertigung weiterer Zertifikate kann der Betrag dex au dexr Londoner Börse handel | baren Stücke erhöht werden. | Die Glanzstoff-Gesellschaft hat am 30, Dezember 1927 mit der Vayerißche | Glanzstoïf-Fabrik Aktiengesellshaft in München (Kapital RV 2 000 000, Dividenden: 1925 und 1926 je 0%, für 1927 ist keine Bilanz mehx veröffentlicht ivorden) und am 20, April 1928 mit der Vereinigte Kunstscidefabriken Aktien- | gesellschaft in Frankfurt a. M. (Kapital RM 3 000 000, Dividenden: 1925 urkd | 1926 je 0%, 1927 8%,) Fusionsverträge abgeschlossen, die in den General- versammlungen der drei beteiligten Gesellschaîsten vom 30. Dezember 1927 bzrwo. 20. April 1928 genehmigt wurden. Diesen Verträgen zufolge wurde das Vermögen der erstgenannten Gesellschaft mit Wirkung vom 31. Dezember 1927 und das der zweitgenannten Gesellschast mit Wirkung vom 1. Fanuar 1928 gemäß 305 und 306 HGB, als Ganzes unter Ausschluß der Liquidation auf die Glanzstoff-Gesellschaft übertragen, und zwar wurden die Aktien der Münchner Gesellschast im Verhältnis von 5 : 1 und vie Aktien der Frankfurter Geselischaft im Verhältnis vou 2 : 1 gegen Glanzstoff-Stammaktien getavs{cht, Der buchmäßige Fusiongübershuß von etwa RM 460000 wurde zu Abschreibungen auf die übernommenen Vermögenswerte ver- wandt. Hierdurch sind die Werke Obernburg a, M. und Kelsterbach a. M. auf die (Glanzstofs-Gesellschaft übergegangen,

Die Fabrik Obernburg liegt an der Bahnstrecke Aschafsenburg—Miltenberg und isi mitder Bahnstation Obernburg-Elsenfeld durh ein etwa 1200 m langes Anschlußgleis verbunden. Der Grundbesiß in Obernburg beträgt insgesamt 61,39 ha, und zwar entfallen auf das cingefriedete Fabrikgelände 12,20 ha, wovon 4,73 ha mit Fabrikgebäuden bebaut sind. Die mit Beamten- und Arbeiterwohnhäusern bebaute Fläche beträgt 0,29 ha, Dex Rest des Grundbesißes besteht aus Bauland, Gärten, Waldungen und Acerland. Die Kälteerzeugungsanlage des Werkes hat eine stündliche Leistung von 425 000 Kalorien, Die benötigte Kraft wird in einer eigenen Kraftzentrale von 2100 kW Nennleistung erzeugt; als Reserve besteht An- chluß an die Kreiselektrizitätsversorgung Unterfranken A. G.

Die Fabrik Kelsterbach am Main liegt auf der linken Mainseite unmittelbar au der Bahnstrecke Frankfurt a. M.—Mainz und ist mit dem nahegelegenen Bahnhof ! Kelsterbach durch ein kurzes Anschlußgleis verbunden. Der Grundbesiß in Kelsterbah | umfaßt 21,62 ha, von denen das Fabrikgelände 14,40 ha beansprucht, Dieses ist in einer Fläche von 5,36 ha mit Fabrikgebäuden, Verwaltungsgebäude und 5 Beamten- wohnhäusern bebaut; 7,22 ha bestehen aus Bauland, Aecktern, Wiesen usw, Die Kälteerzeugungsanlage hat eine stündlihe Leistung von 900 900 Kalorien. Die zum Betrieb erforderliche Kraft wird von einer Uebezrlandzentrale bezogen; zurzeit tvird eine neuzeitlihe Kraftanlage von 5000 kW Leistung gebaut, so daß demnächst auf die eigene Stromerzeugung übergegangen werden kann. Das Bauyrogramm ist noch nicht abgeschlossen.

Der Vorstand toirb zurzeit gebildet von den Herren : Dr. jur. Friß Blüthgen in Elberfeld, Dr.-Jng. Eduard Boos in Oberbruch (Reg.-Bez. Aachen), Dr. jur. W. Springorum in Elberfeld, als ordentliche Vorstandsmitglieder, und Herrn Dr.- Jung. Conrad Herrmann, Obernburg a. M., als stellvertretendes Vorstandsmitglied.

Der Aufsichtsrat besteht gegenwärtig aus den Herren: Dr. jur. Alfred Wolff, Privatmann, München, Vorsißender; Kommerzienrat Dr. Max Fremery, Rentner, Baden-Baden, stellvertretender Vorsißender; Carl Benrath, Vorstands- mitglied der C. Benrath jun. A.-G., Barmen; Kommerzienrat Arthur Lossow, in Firma Gebrüder Lossow, Glauchau in Sachsen; Dr.-Jng. e. h. Johann Urban, Vor- standsmitglied dex Erste Oesterreichische Glanzstoff-Fabrik A.-G., St. Pölten (Deutsch- österreich), Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten den später erwähnten Anteil

Direktor dexr Frankfurter Kreditanstalt, | am Reingewinn.

Frankfurt a. M., Bankier Hugo May, in

Jn den Generalversammlungen, die üblicherweise am Siß der Gesellschast

Fa. Hugo May & Co., Frankfurt a, M., | stattsinden, gewährt jede Stammaktie eine Stimme, und je RM 60 Vorzugsaktien ankfier Robert Schweisheimer, in Fa. | Nennwert 4 Stimmen, e daß den 250 000 Stimmen der RM 75 000 000

E, & J. Schweisheimer, München, Detinold, den 12, März 1929, Der Vorstand. Carl Vogel.

Stammaktien 100 000 Stimmen der RM 1500 000 Vorzugsaktien gegenüberstehen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr,

Die Bekanntmachungen der Gesellschast werden im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger und außerdem in den vom Aufsichtsrat zu be- stimmenden Zeitungen erlassen, unter denen sich mindestens eine Berliner Börsen- zeitung (bis auf weiteres die Berliner Börsen-Zeitung oder der Berliner Börsen- Courier) und eine Frankfurter Tageszeitung befinden müssen. Zur Rechtsgültigkeit der Bekanntmachungen genügt deren Veröffentlichung im Reichsanzeiger.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, in Berlin und Frankfurt a, M. Stellen zu unterhalten und bekanntzugeben, bei denen kostenlos fällige Dividenden ausgezahlt, neue Dividendenscheinbogen erhoben, Bezugsrechte ausgeübt, Aktien zur Teilnahme an den Generalversammlungen hinterlegt sowie alle sonstigen die Aktien betreffenden, von den Gesellschaftsorganen beschlossenen Maßnahmen bewirkt werden können.

Aus dem nah Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rüdcklagen sich er- gebenden Reingewinn werden zunächst mindestens 5% der geseßlichen Reserve überwiesen. Sodann erhalten die Vorzugsaktionäre 6% Dividende nebst etwaigen Lividendenrückständen für Vorjahre ausgezahlt, Hierauf wird auf die Stammaktien eine Dividende bis zu 4% verteilt. Von dem alsdann sowie nah Abzug aller sonstigen Abschreibungen und Rüstellungen übrig bleibenden Betrage erhält der Aussichtsrat einen Anteil von 814%. Der Rest wird, falls die Generalversammlung nicht anders bestimmt, als Mehrdividende auf die Stammaktien verteilt. Die Ueberweisungen an die geseßliche Reserve finden jedenfalls statt, solange sie die Höhe von 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, Jm übrigen beschließt die Generalversammlung über die Dotierung der geseßlichen Reserve sowie über die Bildung und Dotierung etwaiger Spezialreserven,

Die Dividenden der Gesellschast betrugen neben der saßungsmäßigen 6% igen Dividende auf die Vorzugsaktien: 1924 10% und 1925 15% auf je RM 30 000 000 Stammaktien, 1926 15% auf RM 30 000 000 alte und 114% (== 34 Dividende) auf RM 12 000 000 neue Stammaktien, 1927 18% auf RM 42 000 000 alte und 9% (= 1% Dividende) auf RM 18 000 000 neue Stammaktien,

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung vom 31, Dezember 1927 lauten tvie folgt: Bilanz vom 31. Dezember 1927.

/ i Aktiva.

Grundstück- und Gebäudekonto « . 10460 438,10 Sügang: 1927 c e 4 ©5071 920/52 116032 368/62 AD|MTeIUng «c E 729 648/77

Fabrikationsanlagekonto R es O00 648,60 E ZUgang 1927 7 » o oe oe «448022445 [102415 878105 Abschreibung 0-9 0. 0.0.00 06 6 S O00 92 561 468 20

Krastanllagetonto « «4 « TOIOCIO/ O g S Zugang 1927 . « o « «o « 161096214 12 820 452/64 Ave C 08400054

Utensilien- und Werkzeugkonto « » « 1,—- E

RM [N RM H

14 802 709/85

7 684 404/85

2 256 362/10

SUGONa L 220 939,98 225 940/98

ADIMVEIDUNA C S e 225 936/98 d Oben. c G ad E

Uan 1027 e o e a b s A GOO T8783 600 181/73

Ae A a 600 177/73 d DAHNan Ml tolto, e a S 2, F E

Zugang 19027» e e ae 2060108 26 503/04

De UN A h oe o R E 26 501/04 2 Patent c S 800 001|— R C 39 806/41 Een a 120 803/04 Ne 127 973/10

BUgAnNg I e o e o C C L 80888050 1 431 809/60

Dauernbe Beleiliguligen) «s e e ea s 20 748 293|— Zugang 1927 o ea E a UOISEUN 15 NDNIQICHIaLE O s e N BETTIEVSINCQICVANENTONIO «e a e TabrilationS- Und Walentonio c. «s Bankenkonto C, Dvr.-Hans-Jordan-Stistung RM 826 819,0

. ch «

37 134 002/15 685 319/03 727 814/08

3 946 659/79

71 910 996/71

_

VEMTOYEN) ee ae oe do l os 25 353 942/03 166 894 640/64

Passiva. L SUAUINOIHENTOD Ha e eee 60 000 000|— BOUANOSATHENTaRTaITONI S) e a a e) 600 000|-— Geseßliches Rücklagekonto . d 0 0:0. 0. 0 0.0000 48 500 000 ae SONDEreiiClagetonto , e e o C a e o 0e e 900 000|— DIVIDENDEITONIO 5 «s e e o 9s o o ae 25 341/25 reditoren) : E 46 138 201/63

Dr.-Hans-Fordan-Stiftung RM 826 819,09 Gewinn- und Verlustkonto: BDTVOA U O R o MEINacion D I C a a e P

169 264/30 10 561 833/46} 10 731 097/76 166 894 640/64

Gewinnverteiluttg : RM 602 Divibende auf „RM 600:000 Vorzugsaktien. . « e «e o « + d 36 000,-— 4%, Dividende auf RM 42 000 000 alte Stammaktien . » 1 680 000,

4%, Dividende auf RM 18 009 000 neue Stamnaktien für 4 Jahr . 360 000,— SONDETTdlade «o E s ole ass LOO/VVO De Dans oda Sha v a s e oa o o e 100/000

Tantiemen und Gratifitationelt) i a o od o « 104012065 14%, Mehrdividende auf die alten Stammaktien e o S SSBUIUVO 14% Mehrdividende auf die neuen Stammaktien für !% Jahr . « « 1260 000,— Borkrag: QUf Nele NEGNUNg. ¿ « es o o ooo e 66 169 971,11

l 10 731 097,76 ) Hauptsächlich Deutsche Reichs- und Preußische Staatsanleihen. ) /

1 2) Siehe Ausführungen im Text. ?)) Darin etwa RM 12 000 000 Forderungen an Konzerngesellschasten.

4) Jnzwischen erhöht auf RM 75 000 000,—,

3) Fnzwischen erhöht auf RM 1 500 000,—., 3 9) Darin rund RM 26 000 000,— Bankschulden und etwa RM 14 200 000,—— Schulden an Konzerngefellschaften.

?) Davon NM 795 126 an den Aufsichtsrat.

Soll. Gewinn- und Verlustkonto am 31. Dezembver 1927. E T 2 717 590/19} Gewinnvortrag aus 3 238 724/35 O ea 4 169 264/30 4 707 823/26} Fabrikationsfonto . 117 292 708/12

Zinsen und Erträg- Me) s es

Haben.

RM [H

Gle E Gêneraluntosten « + «o. 0 Abschretbungen « « + « » «e » Geivinnvortrag aus 12 S e Reingewinn pro 1907 « » + « «10 001 809,40 [0 731 09776 |21 395 235/56 ') RM 4 226 079,80 Gewinn aus Beteiligungen RM 292 816,66 Zinsen, Bankspesen und Kapitalertragsteuer

RM 3 933 263,14 Nach dem Stande vom 30, April 1928 betrugen :

169 264,30 | 3 933 263/14

1395 235/56

RM [H RM |H Dauernde Beteiligungen!) « « « 150 150 000|—|}| Kapital: Rohmaterialien 1 112 000—| Stammaktien . . 175 000 000|— Betriebsmaterialien 946 000|— Vorzugsaktien!) . | 1500 000|—

geschäßt :

Fabrikation und Waren j 6 516 000|—}} Kreditoren?!) , , - 143 778 000|— Ae e e «a o a0) O TOS VOO DEDITOIEN) e «o o a o o o) 2007 000|—

1) Siehe Ausführungen im Text.

2) Davon RM 9375 000 Forderungen aus der 20, April 1928, dz

3) Darin etiva RM 8 503 000 Forderungen an Konzerngesellschaften. |

4) Die Erhöhung des Vorzugsaktienkapitals von RM 900 000 auf RM 1 500 000 wurde im Juli 1928 im Handelsregister eingetragen.

5) Darin RM 26 365 000 Bankschulden und etwa RM 12 422 000 Schulden an Konzerngesellschasten.

Kapitalerhöhung vom

(Fortseyung auf der folgenden Seite.)

A

CnERONER T Pr T TN O I I

4

Srste Zentralhandel8registerbeilage , zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 64. _

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlih 450 ÆÆ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8W 48, Wilhelmstraße 32

Einzelne Nummern kosten 15 F Sie werden aur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben.

2 5

Berlin, Sonnabend, den 16. März

J A

Anzeigenpreis für den Raum etner fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 F Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssey 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein

zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

__ JFynhaltsübersicht, 1. Handelsregister, 2, Güterrechtöregifter, 3. Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichsfachen, Verschiedenes.

00 2A M N j L

R E E C E Ä G A C E T

Sntscheidungen des NReichsfinanzhofs.

26. Versficheruugssteuerpfliht der Versicherung durch einen Zeitungsverlag bei einer Versicherungsanstalt zu- gunsten der Dauerbezieher. Die beshwerdeführende Lebens- versiherungsbankaktiengesellshaft hat mit dem Verlage einer Zeitung einen Vertrag folgenden Juhalts geschlossen; Die Bank versichert die Dauerbezicher des Blattes und deren Ehegatten mit einem Sterbegelde von 100 GM. Der Verlag ist verpflichtet, ¡jedem Dauerbeziehex, der versihert wird, einen Versicherungs- ausweis auszuhändigen. Die monatlihe Prämie ist vom Verlag mit 0,23 GM für jeden versiherten Dauerbezieher zu entrichten. Dieser Betrag ermäßigt sih in bestimmter Weise je nah der Ge- samtzahl der Daucrbezieher. Fn den allgemeinen Versicherungs- bedingungen sind T Einzelheiten vorgesehen, so über das Alter der zu versihernden Petenen, über die Wartezeit. Ferner ist dort bestimmt, daß beim Ableben des Dauerbezichers der Tod un- mittelbar der Bank anzuzeigen ist und daß diese das Sterbegeld unmittelbar an die Berechtigten auszahlt. Die Dauerbezieher sollen berechtigt sein, die Versicherung fortzuseßen, wenn der ntit dem Verlage geschlossene Vertrag beendet oder das Erscheinen des Blattes einnelciit wird. Jn der Zeit von 1924 bis 31. März 1927 sind vom Verlag an Versicheruugsentgelten 2477,10 RM gegahtt worden. Danach hat das Finanzamt gegen die Bank eine

ersiherungsteuer von 49,60 RM festgeseßt. Hiergegen hat die Herangegogene Einspruch eingelegt mit der Begründung, daß nah S 8 Abs. 1 Nr. 1 des Versiherungsteuergeseßes Steuerfreiheit geboten sei, da die einzelnen Versictherungssummen 500 RM nicht übersteigen. Der Einspruch ist ebenso wie die darauf eingelegte Berufung als unbegründet zurückgewiesen worden. Auch der noch erhobenen Rechtsbeschwerde kann nicht stattgegeben werden.

& & Abs. 1 Nr. 1 des Versicherungsteuergeseves lautet: „Von der Steuer sind befreit: 1. Lebensversiherungen 5 Abs. 1 Nr. 6), bei denen die Versicherungssumme 500 RM oder die ver- Ficherte Jahresrente 60 RM nicht übersteigt. Steht die Rente bet Zahlung des Versicherungsentgelts noch nicht fest, so ist die Befreiung nicht anzuwenden, Sind mehrere Versicherungen dieser Art von demselben Versiherungsnehmer bei dem- selben Versicherer abgeschlossen, so tritt die Befreiung nur ein, wenu dié versicherten Beträge zusammen die Befreiungsgrenze nicht übersteigen.“

Der dem Reichstag unter dem -25, Oktober 1921 vorgelegte Eutivurf- eines Versicherungsteuergeseßes enthielt am Ende des Abi, 1 der jébige:r Befreiungsvorschrift noch die Worte: „des- gleihen ._nicht hei Kollektive und Abonnentenversicherungen.“ Waren diese Worte stehengeblieben, so würde es zweifellos scin, vaß die hier in Rede stehenden Versicherungen nicht steuerfrei sind. Fin Reichstagsausschusse sind die Worte aber gestrichen Worden, nachdem ein Regierungsvertreter erklärt hatie, daß der Antrag auf Streichung erwägenswert sei. Sonst ergeben die Geseßesvorarbeiten nichts über die Gründe der Streihung. Es iväre zivar denkbar, daß sie sich mit denen decken, die von dex Beschiverdeführexin und einer anderen Versiherungsbank iu einer Drucschrift von Mitte Dezember 1921, die sih bei den Akten befindet, dargeleat sind. Das ist indessen keinesfalls zum Ausdruck gekommen. Durch die Streichung wurde vielmehr nur jede Sondervorschrift für die Kollektiv- und Abonnentenversiche- rungen beseitigt und dadurch erreicht, daß sie gleih allen anderen Lebensversicherungen behandelt werden müssen. Wie auf diese Hat deshalb auch auf sie der Abs. 2 der Nummer 1 Anwendung zu finden. Dieser aber ist vollkoanmen flar und cindeutig. Jum Gegensaße zum Reichsstempelgeseze Tarifnummer 12 Befreiungs- vorschrift 2 und wahrscheinlih, um die an diese Vorschrift und die von ihr gewählte Dre tend der Begünstigten geknüpfte Streitfrage (siehe Cuno in Wirt]chaft und Recht der Versicherung 1914 S. 152 und Greiff, Reichsstempelgeses, 2. Auflage, Anm. 49 b zu Tarifnummer 12) zu beseitigen, sieht er von denzenigen, zu dessen Gunsten die Versicherungsverträge geschlossen sind, gänzlich ab und stellt statt dessen auf den Versiherungsnehmer ein. Damit bringt er ganz cinwandfrei zum Ausdruck, daß es auf dessen Person und uicht auf die des Versicherten (des Dauer- beziehers) aukomme. Nicht das ist maßgebend, auf wessen Tod die Versicherung genommen ist, sondern wer als Versicherungs- intehmer mit der Versicherungsanstalt den Vertrag geschlossen hat. Das ist hier der Verlag, und die Beshwerdeführerin verkennt sogar noh, daß es sich um einen cinheitlihen Vertrag handelt. Der. Umstand, daß im Gesche 8 Nr. 1 Abs. 1) das Wort ¿„Versicherungss umme“, nicht etwa „Versicherungsbetrag“ (wie in Nr. 1 Abs. 2) gewählt ist, steht der Beshwerdeführerin ebenfalls entgegen. Der Begriff „Bersiherungssfumme“ umschließt den „Versicherungsbetrag“ als einheitlihe Leistung und eine Mehrheit von: Versicherungsbeträgen als Mehrheit von Leistungen aus demselben Vertrage. Sind. mehrere Verträge (Versicherungen) zwischen der Versicherungsanstalt und demselben Versicherungé- nehmer geschlossen, jo sind nah Nr. 1 Abs. 2 die einzelnen Ver- ficherungsleistungen zusammenzurechnen. (Urteil vom 18, Januar 1929. TT A 609/28.)

27. Zur Kapitalertragsteuerpflicht der Geivinnauteile stiller Gesellschafter einer offeuen Handelsgesellschaft, Streitig ist, ob die Beshwerdeführerin, eine offene Handels- gelellsGaft die Gewinnanteile ihrex beiden stillen Gesellschafter für das Geschäftsjahr 1925 dem Steuerabzuge vom Kapital= ertrage zu unterwerfen hat (§8 83 ff. des Einkommensteuer- geseßes), Die - Vorbehörde hat die Frage bejaht und zur Be- gründung im wesentlichen folgendes ausgeführt: Mangels be- fonderer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrage seien die Gewinn- anteile der stillen Gesellschafter, die für den Schluß des Geschäfts- jahres zu ermitteln waren, fällig geworden, sobald die Höhe be- rechnet sei, somit nach Aufstellung der Gewinn- und Verlust- Smn 337 des Bürgerlichen Geseßbuchs). Die Beschwerde era habe zwar cine von den sämtlichen Teilhabern dex Ge- ellschaft unterzeihnete Erklärung vorgelegt, wonach diese bereits vor dem 1. TFFanuar 1925 mündlich vereinbart hatten, daß die stillen Gesellshafter den ihnen vertraglich zustehenden Gewinn und die Zinsen bis auf Widerruf stunden und der etwa erzielte Geschäftsgewinn dem Geschäftsvermögen zuzuschlagen sei. Diese Vereinbarung könne aber nicht als eine Stundung im Sinne des 8 9 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen über den Steuerabzu vom Kapitalertrage gelten, da. die Gewinnanteile in der _ 31. Dezember 1925 aufgestellten Bilanz für die vier Gesellschafter zusammen „per Kapitalkonto“ gutgeshrieben seien. Nah § 9 Abs. 2 der genannten Ausführungsbestimmungen könne in dieser Gutschrift niht eine Stundung erblickt werden. Das gleicze Er- gebnis erreiche man, wenn man die Nichtabhebung der Geivinn anteile als eine Erhöhung der Einlagen dex stillen Gesellschafter ansehe. Die Rechtsbeschwerde, auf deren Fnhalt im einzelnen ver wiesen wird, beruft sih für die Auffassung, die Gewinnanteile seien gestundet, auf die oben erwähnte, vor der Fälligkeit des Geiwwinnanspruchs getroffene Vereinbarung der vier Gesellschafter. Diese Vereinbarung habe die Fälligkeit beseitigt. Weiter wird bestritten, daß die Nichtabhebung der Gewinnanteile die Ein- lagen der stillen Gesellschafter erhöht hätten.

Die Rechtsbeschiverde is nicht begründet. Zu entscheiden ist lediglih die Rechtsfrage, ob die nah der schriftlichen Erflärung der vier Gesellschafter unter ihnen getroffene mündlihe Verein barung im Zusammenhalte mit der Gutschrift „per Kapital konto“ in der Bilanz vom 31. Dezember: 1925 fh al3 eine Stundung der Gewinnanteile der stillen Gesellschafter darstellt. Diese Frage ist zu verneinen. Die Stundung etnes Anspruchs bedeutet einen Verziht des Gläubigers auf Befriedigung feiner Forderung durch den Schuldner im Zeitpunkt d-r Falligkeit. Ste hat zur Folge, daß der Gläubiger bei Fälligkeit des Anspruchs nicht frei über ihn verfügen kann. Aus der Vereinbarung und der Gutschrift ergibt sih aber folgendes: Die Gesellschafter haben ihre Gewinnanteile für den Schluß des Geschäftsjahrs ermittelt, festgestellt und durch Einstellung eines enisprehenden Passivums in der Bilanz vom 31. Dezember 1925 niht nur anerkannt, sondern über die mit der Berechnung ihrer Höhe nach fällig ge- ivovdenen Beträge in Ausführung dex vor dem 1. Januar 1925, also vor dem Eintritt der Fälligkeit, getroffenen mündlichen Ver- einbarung in der Weise zugunsten der Gesellschaft versügt, daß die niht abgehobenen Rewinnanteile nah dem für thre Falligkeit maßgebenden Zeitpunkt im Betriebe“ mitarbeiteten und zur Stärkung des Betriebsvermögens dienten. Jn einer solchen rechts- geschäftlichen Verfügung if aber eine Erhöhung der Eim- lagen der stillen Gesellschafter zu erblicken. Nach den eigenen Angaben der Beschwerdeführerin ist seit 1923, abgesehen von dem Gehalt an die arbeitstätigen offeuen Handelsgesellshafter, ein Ge- winn uicht ausgeschüttet, sondern der Gewinn jeweils als werben- des Vermögen der offenen Handelsgesellschaft belassen worden (vgl. dazu die Bilanzen Füx 1925 und 1926). Der Sinn der vor dem 1, Fanuar 1925 getroffenen Stundungsvereinbarung geht dahin, daß sowohl der Gewinn der stillen als auch der der offenen Gesell- hafter dem Geschäftsvermögen zugeshlagen werden soll, um Bankkredit entbehrlich zu machen. Auf dieser Grundlage und bei diesem Verfahren ist die Annahme gerechtfertigt, daß die stillen Gesellschafter ihre Einlagen im Sinne des § 337 Abs. 3 des Handelsgeseßbuchs erhöhen wollten und auch erhöht haben, indem sie den Gewinn für 1925 als Geschäftsvermögen der offenen Haudelsgesellshaft behandelu ließen. Aber auch wenn man das Vorliegen von Einlageerhöhungen verneineu wollte, so würde das nicht zur Folge haben, daß cine Stundung dex Beträge im Sinne dex Rechtsbeshwerde anerkanni werden könnte. Viel näher läge es dann, die Gutschrift der mit der Festsetzung fällig gewordenen Beträge als die Hingabe von Darlehen an die offene Handels- gesellschaft aufzufassen. Auch bei dieser Betrahtungsweise wäre die Kapitalertragsteuer innerhalb einer Woche nah dem Tage der Fälligkeit abzuführen gewesen. (Urteil vom 24. Fanuar 1929 VI A 213/28.)

28, Bei Veräußerung eines Erbbaurechts siud die Erbbauziuseu dem Kaufpreis bei der Berechuuug der Grunderwerbsteuer hiäzuzurechneu Die Vorentshcidung ist ohue Rechtsirrtum getroffen. Nach § 12 Abs. 2 des Grunderwerb- stenergeseßes bestimmt sih der Veräußeruugspreis nah dem Ge-

samibetirage dex Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks oder des grundstücksgleihen Rechtes. Er umfaßt also alles, was der Erwerber füx die Ueberlassung zu tun oder zu lassen über- nimmt. Hierbei war es vor Erlaß des Grunderwerbsteuergeseßes nah den Landesrechten allerdings zweifelhaft, ob neben den über- nommenen Leistungen auch solche Leistungen dem Veräußerungs- preise zuzurechnen seien, die, wie Reallasten, Rentenbanukrenten, Ansiedlungsrenten, tnfolge des Gesehes übergehen. Diese Zweifel hat das Geseß ausdrüdcklich im Sinne einex Bejahung der Zu- rechnung gelöst. (Begründung zum zweiten Entwurfe cines

Grunderwerbsteuergeseßes, Druck. der Naätionalversamnmlun Wie Reallasten sind aber au

1919, Drudcks. Nr. 374 S. 21/22.) die Erbbauzinsen zu behandeln, da auf sie, wie schon die Vorent- scheidung hervorgehoben hat, nach § 9 der Verordnung über das Erbbaurecht vom 15. Fanuax 1919 (RGBl. 1 S. 72) die Vor- shriften des Bürgerlichen Geseßbuches über Reallasten entsprechend anzuwenden sind. (Urteil vom 1. Februar 1929 I1 A 35/29.) 29, Schäßung des Gewinns bei nicht buhführxungs- pflichtigen, aber zu umsaßfteuerlichen Aufzeichnnngen ver- pflichtetiecn Steuerpflichtigen. Das Ftinanzgericht hat, die Bes rufung zurückiveisend, wie das Finanzamt die Schäßung des bom Beschwerdeführer im Steuerabschnitt aus Gewerbebetrieb erzielten Geschäftsgewinns als gerechtfertigt erahtet und die im Steuer- bescheid aufgenommene Feststellung nah 8 210 Abs. 3 der Reichs» abgabenordnung für zutreffend erklärt. Der dagegen eingelegten Rechtsbeshwerde ist stattzugeben. Daß das Finanzgeriht die Buchführung wegen unterlassener Buchung erheblicher Einnahmen aus Lieferung an Gasthäuser und sonstigen Unstimmigkeiten als niht ordnungsmäßig und deshalb die Voraussetzungen für eine Schäßung des Geschäftsgewinns uach § 210 Abs. 1 der Reichs- abgabenordnung als gegeben erachtete, ist nicht zu beanstauden. Dem Finanzgericht ist auch darin beizutreten, daß der Beschwerde» führer aus dem Grunde der nicht vollständigen Aufzeihnung der Einnahmen seiner Buchfithrungspflicht nah § 13 des Umsaß- stenergesebes und § 49 der Durchführungsbestimmungen uicht nachgekommen ist. Ob auch nicht der Aufzeihnungspfliht nah S 164 der Reich8abgabenordnung in der Fassung derx 11. Steuer- notverordnung entsprochen ist und ob dex Beschwerdeführex nach Art seines Gewerbebetriebs und seiner persönlihen Beiätigung im Betrieb als Vollkaufmann nach handelsrehtlichen Vorschriften buchführungspflichtig war, kann für die Frage der Zulässigkeit der Schäßung unerörtert bleiben. Dagegen“ erscheint die vont Finanzggertcht gezogene Schlußfolgerung, daß das Finanzantét : im Steucrbescheide mit Recht eine Feststellung nach § 210 Abs. 3 der Reich8abgabenordnung aufgenommen hat, niht zutreffend. Das Finanzgeriht hat dahingestellt gelassen, ob eine Buchführungs- pfliht nach dem Handelsgeseßbuch für den Beschwerdeführer gegeben war und nur eine Auszeihnungspfliht nah den ums{aß- jbeuerlichen Vorschriften als jedenfalls bestehend angenoumnien, Die nach diefen Vorschriften gemachien Aufzeichnungen über den Umsaß geben wohl beachtliche Anhaltspunkce für eine Ermittluag des Geschäftsgewinus, genügen aber uicht zur Errehnuaung des Geschäftsgewinns, da sie nit die Betricbsausgaben, au nit die etwa zu vergleichenden Bestände des Betriebsvermögens auf Anfang und Schluß des Wirtschaftsjahrs und die Ie zu betriebsfremden Zwecken ersehen lassen. Auch bei Aufzeihnungen Uber die Betriebseinnahmen muß, falls weitere ausreichende Buchungen nicht vorhanden sind, das Einkommen aus Gewerbe betrieb geschàßt werden, Nun jezt nah § 210 Abs. 3 Saß 1 dex Reichs- abgabenowdnung cine das Verufungsverfahrew binsichilic der Höhe der Schäßung auss{ließende Feststellung im Steuerbescheide voraus, daß die Schäßung notwendig geworden ist, weil der Steuerpflichtige den thm dur die Steuergeseße auferlegten Ver- pflichtungen shuldhafi niht genügt hat. Die shuldhafte Nicht- erfüllung solcher Verpflichtungen muß also die Shähung not- wendig gemacht haben, so daß bei Erfüllung der Verpflichtungen eine Schäßung nit erfocderlih gewesen wäre. Wäre hieruath der Beschwerdeführer nuc nah § 163 der Reihsabgabenordnung in Verbindung mit § 13 des Umsaßsteuergesebes und §§ 49 f}. der Durhführungsbestimmungen zum Umsabsteuergeseße zur Auf- zeihnung der Einnahmen verpflichtet, niht aber nah § 162 der Reichsabgabenordnung und handelsrechtlihen Vorschriften zur Buchführung, aus deren Abschlüssen der Gewinu nach §8 12, 13 des Einkommensteuergeseßes zu entnehmen ist, je ivürden die Vorausseßungen für die Feststellung ngch & 210 Abs. 3 Saß 1 der Reich8abgabenorduung nicht gegeben sein. Denn die Schäßun würde notivendig * gewesen jein, weil eine Buchführung na Handelsreht nicht vorliegt, zu dieser Buchführung der Beschwerde- führer aber nur als Vollkaufmann verpflichtet ist, und wenn dies nicht dex Fall ist, würde ihm auch eine shuldhaste Verleßung der Vorschriften als Grund für die Schäßung nicht vorgehalten werden können. Da das Finanzgericht nicht festgestellt hai, daß der Be- schwerdeführer nah Handelsrecht buhführungspflictig und nicht ctwa als Handwexker gemäß § 4 des Handelsgeseßbuchs von der Buchführungspflicht befreit ist, muß die Entscheidung wegen des vom Veschwerdeführer gerügten Mangels aufgehoben werden. (Urteil vom 13. Februar 1929 VI A 153/29.) ; j

L Handelsregister.

Alsfeld, Hessen. [106240]

Aliena, Westf.

Hesse, Altena):

dorf unter der

Hill und Hainbach,

triebene midt in Storudorf als persönlich | deten geren en

haftender Gesellschafter eingetreten. Die | keiten i

[schaft hat am

offene Haudelsg

[sägewerk Storndorf Jeandert,

Alsfeld, den 9, März 1929:

Hefsiiches. Amt8gerih:.

in Storndorf | nuar 1929 fe

Eintragungen vom 7, März 1929 in | vou Nadeln aller das Handelsregister zu A 32

s Hanudelêsgeshä «In das von Karl Hainbach in Storn- | auf die Firma D. W. Hesse,

Storndorf“ be- | i. Westf. übergegangen. Der Uebergang | bert

und Verbin

e 1. Zanuar 1929 begonnen. Die Firma | beshränkter Haftung, Altena î. Westf. führer oder dur einen Ttiber Ler: ist in „Hainbach und Schmidt“ Daupf- | Der ari S e ist am 17. Ja- | zu

[ Unternehmens -ist die eung des j sellschaft bisher von der Fizrma D. W.

Altena i. Westf. betriebenen Geschäfts

[106241] | sowie die He2rstellun rt und verwauttez | Jn Stammkapital i E 20 000 Reichsmark. S etr sind | Knittel“ in esellscha

L: unser (D. W, | Artikel. Das

lih- | Vertretung der Gesellsha| im übrigen wird die Gesellshaft gemein-

ammen mit einem Prokuri

erfolgén auss{hließlich durch

Hesse in | den Deutschen Reichsanzeiger.

Amt3geriht Altena (Westf), ist

und dex Vertrieb | Angerburg.

t | Fabrikant Paul Hesse in Altena und | worden: Fnhaber sind jeßt die Kauf- j

Firma „Dampfsägewerk | mit beschränkter Haftung, in Altena | die Kaufleute Emil Franzen und Nor- | mannswitwe Emma Knittel geb. Weiß | 4 o1aa.

Herzer, beide in Fserlohn. Der | aus Angerburg und ihre minderjährigen

Handelsgeschäft ist is der im Betriebe des Geschäfts Bs Geschäftsführer Panl ce allein zur | Kinder Frieda und Marianne Knittel. | 6. der s

gen t berechtigt; | Angerburg, 5. Febr, 1929, Amtsgericht. Aktiengesellschaft, Apolda ig- t an Saa E [tut UVI i E E N TER ung der gleichnamigen Fie B 184: D, W. Hesse, Gesellschast mit | schaftlich entweder durch zwei Geschästs-| Annaberg, Erzgeb,

Auf Blatt 1691 des ten ver- | registers, die Firma Lässig & Co. in tgestellt. Gegenstand des | treten, Die Bekanntmachungen dex Ve- Annaberg, betr, ist eingetragen worden:

Der Kaufmann Ernst Otto si in Thum ist ausgeschieden, die Gesel U anfgelöst, 5

{105875] | Walter Seidl in Annaberg führt das Handelsregister Abt. A | Handelsgeschäft als Alleininhaber untex

beträgt | Nr. 51 ist heute bei dex Firma „Ernst | unveränderter Firma fort,

Angerburg eingeiragen | Amtsgericht Annaberg, 12. März 1829.

(106248) Jn unser Handelsregister B ist heute irma Rudolph Karstadt, i niederla ma n 106242] | in Hamburg eingetragen worden: iesigen Handels-| Hie Protura des fe Franz Josef Trendelkamp ist erloschen. Apolda, den 8. März 1929. aft Thüringisches Amts8gericht. aul : L

Kaufmänn