1929 / 74 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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E

[110317]

Dex von Leo Reiß am 9. Januar 1928

ausgestellte, von Max (Goldberg in Ber lin C. 4, Neue Friedrichstraße 4, akzep

tierte, am 15. April 1928 fällige Wechse

über 50 RM i#t für kraftlos erklär tworden. F. 691. 28. Amtsgericht Berlin-Mitte.

[110318]

Durch Auss{chlußurteil hiesiger Stell vom 19. 3. 1929 wurden folgenden Nach laßgläubigern ihre angemeldeten Fox derungen gegen den Nachlaß der an 20. August 1928 in Elberfeld verstor benen, in Elberfeld, Grünewalde Berg 43, wohnhaft gewesenen Lyzeal lehrerin a. D.

nebst Zinsen, 2. Rhenania, Ver. Vers.-Ges., 7495,96 GM

in Elberfeld ebst Zinsen, 3. Friedr. Wilh. Schulte in 2000 NM, 4. Fraufkfurte1

bank Akt. Ges. în. Frankfurt

Pfandbrief

nebst Zinsen, 5. Landesbank der Rhein

provinz in Düsseldorf 226224 GM nebst

Zinsen, 6. Kaufmann Karl Grah, Köln 560,96 RM, 7. Adolf Belz, Köln-Mül heim, 992,02 NM. Die übrigen Nach laßgläubiger, soweit nicht ihre

nah dem Gese unberührt bleiben

zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich Befriedigung der nicht ausges{lossenen Glaubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Amtsgericht Elberfeld.

[109865]

Durch Ausschlußurteil des Amts gerihts Erfurt vom 15, März 1929 ist dex verschollene Schlosser Albert JFullins

Ernst ohann Hugo Treyfte, gcb. am k 8. 1858 1 Gotha, füx tot -erflärt worden. Alls Zeitpunkt des Todes wird

der ‘31. Degembex 1902, mitternachts 12 Uhr, festgestellt. Erfurt, den 15. März 1929,

Amtsgericht. Abt, 9.

4. Vefsfentliche Zustellungen.

[109871] Deffentliche Zustellung. Der Kronengürtler August Beutler

in Cuxrityga, Estato Pavana Avenida,

Gr, Candido de Abreu 64 Badaria

Reforma „Basilien“, Prozeßbevoll: mächtigter: Rechtsanwalt Schrecker in

Erfurt, klagt gegen seine Ehefrau Hedwig Karoline Beutler geb. Böhn- stedt in Sao Paulo, Brasilien, jeßt un bekannten Aufenthalts, auf Grund S 1566 unter der Behauptung, daß die Beklagte fortgeseßt Ehebruch treibe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe aus Schuld und auf Kosten der Be- klagen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichler der 3, Zlvilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 14, Mai 1929, vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durh einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Erfurt, den 21. März 1929.

Geschäftsstelle des Landgerichts. [109873] Oeffentliche Zustellung.

Die Fabrikarbeiter Gustav Scheffel Ehefrau Marie geb, Held in Wyhlen, Amt ‘Lörrach, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Friedrich Vortish in Lörrach, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zuleßt wohnhaft in Wyhlen, jeßt an unbekaunten Orten, auf Schei- dung der Ehe auf Grund der §8 1565 und 1568 B. G.-B., und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der [T. Zivilkammer des Landgerichts Frei- burg i. Br. auf Dienstaa, den 14, Mai 1929, vorm. 914 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge- viht zugelassenen Rechtsanwalt zu be- stellen.

Freiburg i. Br., den 23. März 1929. Geschäftsstelle des Bad, Landgerichts.

Z.-K. Il. Der Urkundsbeamte.

[109875] Oeffentliche Zuftellung.

Die Ehefrau Fohanna Reiß geb. Fischer, Hanau a. M., Nordstraße,

Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechis- anwalt Fustizrat Eberhard in Hanau, klagt geaen ihren Ehemann, den Kunst- gärtnex Georg Reiß, früher in Hanau,

jeßt unbekannten Aufenthalts, Be- flagten, wegen Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur

mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor den Einzelrichter der I. Zivil- kammer des Landgerichts in Hanau auf den 5. Juni 1929, 1114 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- tveten zu lassen. Hanau, den 15. März 1929.

Geschäftsstelle 2 des Landgerichl3 Hanau.

[109876] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Melkexs Otto Möller Margarethe geb. Albien in Hameln, Baustraße 7, Prozeßbevo!l-

Abt, 216.15.

r} der Geschäftsstelle des Landgerichts.

«zda Krefft vorbehalten: 1. Städtische Sparkasse Velbert 5600 RNM i Vaterländische &

cFnvalide Elberfeld

, Wei 5157,40 GM nebst Zinsen, 6087,40 GM

Nechte n UPE l [mittags 10 Tonnen, unbeschadet des Rechts, vor den Berbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermaächtnissen 1nd Auflagen befriedigt

nach

in Hannover, klagt gegen den Melker Otto Möller, zurzeit unbekannten Auf - jenthalts, früher in Hameln, auf Grund -| des 8 1567 Abs. 2 B. G.-B., mit dem l] Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin t [ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Bivilklammer des Landgerichts in Hannover, auf den 26.”Juni 1929, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich e jdurch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

lj} PDannover, den 20. März 1929. - Der Urkundsbeamte

[109878] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefray Emma Temme geb. Bormann, Seesen a. Harz, Jobsgasse 52, ' | Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lenzberg in Hannover, klagt gegen den Gärtnergehilfen Georg- Temme, früher in Fsernhagen, dann in Rethen, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf EÉhe- [hetrdung aus § 1568 B. G.-B, und &chuldigerklärung des Beklagten gemaß F 1574 Abs. 1 B. G-B. Die Klägerin ¡ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die [11T. Bivilfammer des Landgerichts in vannover auf den 6. Mai 1929, vor: l U t e M sorderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hanitover, den 21. März 1929.

“Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[1109879] Deffentliche Zustellung, e Gera Hedwig Brieger in Westerode, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Harmsen in Hildesheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Avdeiter Erich Grieger, früher in Elze, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des 1568 B. G.-B. mit dent Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Bivilkammer des Landgerichts in Hildesheim auf den 27, Mai 1929, vormittiags 914 Uhr, mit der Auf- orderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2 Hildesheim, den 22, März 1929. Geschäftsstelle 1 des Landgerichts. [109880]

Weffentliche Zustellung ciner Ladung. j von Sachen der Ehefrau des Händlers \ Karl Zitsch jung, Jrma geb. Brom- bacher, in Karlsruhe, Douglas\tr. 28 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Huckele in Karlsruhe, gegen ihren genannten Ehemann, früher in Bretten, zurzeit unbekannt ivo, wegen Ehescheidung, hat das Landgericht, Z3.-K&. 111, Karlsruhe Termin zur münd- lihew Verhandlung des Rechtsstreits be- [immt auf Donnerstag, den 6, Funti 1929, vorm. 914 Uhr (Landgerichts- gebäude, Hans-Thoma-Str. 7, 11, Stock, Zimmer 112). Zu diesem Termin ladet die Klägerin den Beklagten mit der Aufforderung, seine Vertretung einem bet dresem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt zu Übertragen, wenn er derx Klage entgegentreten will. Karlsruhe, den 21, März 1929. Geschäftsstelle des Bad. Landgerichts,

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[109881] Oeffentliche Zustellung.

1, Anna Olga Neumärker geb. Grob in Halle a, S., Unterberg 9, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dur. Rösch in Leipzig, 2. Selma Müller geb. Wittig in Weißenfels a. S., Müllner- straße 51, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anivalt Dr. B. Zinkeisen in Leipzig, klagen vor dem Landgericht Leipzig gegen zu 1: den Fuvaliden Hermann Max Richard Neumärker, zuleßt wohnhaft in Leipzig, Sternwarten- straße 65ptr, hei Kopsch, zu 2: den Maurer Albert Müller, zuleßt wohn- haft in Hamburg, Hopfenstraße 1111 bei Sonneburg, zu 1 und 2 jeßt un- bekannten Aufenthalts, mit dem An- trag, die zwischen den Parteien bestehen- den Ehen âàuf Kosten und aus Ver- schulden der Beklagten zu scheiden. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur

mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 13, bzw. 14, Zivil- kammer des Landgerichts Leipzig auf

den 5, Juni 1929, vormittags 10 UHr, mit der Aufforderung, je ih durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Leipziq, den 22, März 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht. [109882] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Josef Kirberg geb. Hortmanns in Rheydt, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lebach in M.-Gladbach, klagt gegen den Ehemann, den Schreiner Josef Kirberg, unbe- kannten Aufenthalts, früher in Rheydt, auf Grund des § 1568 B. G.-B,. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- treits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts auf den 14. Mai 1929,

mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wagner

Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 27. März 1929, S, 4.

forderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten - vertreten zu lassen. M.-Giadbarh, den 13. Landgericht,

März 1929. Geschäftsstelle 2. [110320] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Berta Eisentraut geb. Müller in Naumbuxg a. S., Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz rat Dr. Reichardt in Naumburg a. S,, llagt gegen den Arbeiter Richard Eisentraut, früher in Naumburg i S Ur On D Ss 1065, LBON B, G.-B, auf Ehescheiduug. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die Il. Zivilkammer des vandgerichts in Naumburg a. S. auf den 28, Mai 929, vormittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, sich durxh einen bei diesem Gericht zu gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten verteten zu lassén. Naumburg a. S., 19. März 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Die

(110321| Oeffentliche Zustellung. Vie Frau Regina Albrecht geb, Gut knecht in Gaußsch bei Leipzig, Prozeß bevollmächtigter: Nechtsmivalt Dr. ote N Gra ae R

gegen den Kuhwärter Karl Franz Albrecht, früher in Barnstädt bei Uet O Grund vor S 1007

Ziffer 2 B. G.-B., auf “Ehescheidung Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die Il. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S, auf den 28. Mai 1929, * vormittags S8 Uhr, mit der Aufforderung, fich durch einen bei diesem Gericht zu gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg a. S,., 21. März 1929, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[109883] Oeffentliche Zustellung,

Jn Sachen Artmann Barbara, RKeisevertretersehefrau und Fabrik- arbeiterin in Grafentraubach, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Fustiz- rat Dr, Gerhard in Straubing, gegen Artmann Josef, Reisevertretex, früher

in Grafentraubach, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehe- scheidung, wurde durch Beschluß der I, Sivilfammer des Landgerichts

Straubing vom 18. 3. 1929 die öffent- liche Zustellung der Klage bewilligt. Verhandlungstermin ist bestimmt auf Donnerstag, den 6. Juni 1929,

vorm. 9 Uhr, vor der II. Zivil- tammer im Sibungssaale des Land- gerichts Straubing. Die Klägerin

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ladet den Beklagten zu diesem Termin mit der Aufforderung vor, einen beim Landgeriht Straubing zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen, und wird im Termin bean- tragen lassen, zu erkennen: I, Die am 23. August 1924 vorx dem Standesamte Ampfing geschlossene Ehe der Streits- teile wird geschieden. Il, Der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. [TI. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung an den Be- lagten Josef Artmann wird dieser Auszug aus der Klage mit Ladung bekanntgemacht,

Straubing, den 22. März 1929,

Geschäftsstelle des Landgerichts Straubing

[110322] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Bauarbeiters Hein- rih Schaper, Adele geb. Wessel, aus Leeste Nr. 100, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Fustizrat Dres. O. und R. Müller in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Bauarbeiter Heinrich Schaper, zurzeit unbekannten Auf- enthaltsorts, wegen Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtks- streits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Verden, Aller, auf den 1. Juni 1929, vormittags 9!4 Uhr, mit der Aufforderung, Le durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Verden, den 21. März 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. Oeffentliche Zustellung. minderjährige uneheliche Kind Ruth Bergmann in Braunschweig, ver- tretèn durh den vom Städtischen Jugendamt Braunschweig mit der Ausübung der vormundschaftlichen Ob- liegenheiten betrauten Büroober- inspektor F. Mette, daselbst klagt gegen den Schweizer Wilhelm Bock, früher in Broißem, auf Grund der Behaup- tung, daß der Beklagte der Vater der am 14, Oktober 1928 von der unverehe- lichten Emilie Bergmann in Braun- schweig, Stecherstraße 5, geborenen Klä- gerin sei, mit dem Antrage, den Be- tflagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin bis zur Vollendung des sech- zehnten Lebensjahres cine im voraus zu entrichtende Geldrente von viertel- jährlich 90,— RM, und zwar die rück- ständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am 1. eines jeden ‘Kalender-

[109868] D

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vorm. 10 Uhr, Saal 49, mit dex Auf-

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lichen Verhandlung des wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Braunschweig, Am Wendentore T7, Bimmer 79, auf den 28. Mai 1929, 10 Uhr, geladen, Braunschweig, den 18, März 1929. Die Geschäftsstelle 14 des Amtsgerichts. [109889] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen unehelichen Kinder Amalia und Willi Steven, vertreten dur den vom Kreisfugendamt in Düren mit den vormund\aftlihen Obliegenheiten be- trauten Amtsvormund Direktor Fungbluth flagen gegen den Vertreter Josef Klein, unbekannten Aufenthalts, früher in Düren, Binsfelder Straße, auf Grund § 1708 B. G.-B,, mit dem Antrage: 1. den Be- klagten zu verurteilen: a) den Kindern zu Händen des Kreisjugendamts in Düren, Bismar(ks{raße 14, von ¿hrer Geburt, d. i. vom 15. April 1927, an eine Unterhalts- rente von je 75 Æ vterteljährlih im voraus bis zur Vollendung des fechzehnten Lebens- jahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden. am Bierteljahres, zu zahlen,

Nectsstreite

l 15. eines jeden V b) die Kosten des Nechts\treits zu? tragen, 2, das Urteil nah § 708 Ziffer 6 Z.-P.-O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier, Jesuitengasse 11, Zimmer Nr. 16, auf den 11. Mai 1929, vormittags 11 hr, geladen.

Düren, den 23. März 1929,

“Der Urkundébeamte

der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, [109893] Oeffentliche Zustellung.

Das minderjährige uneheliche Kind August Gngelhardt in Frankenberg, Eder, Prozeßbevollmächtigter: Fugendamt in Frankenberg als geseßl. Amtsvormund klagt gegen den Vérsicherungbagenten Fritz Speier in Gießen, Schiffenberger Weg 40 bzw. Crednerstraße 46 b. Auster, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Unter- halts, mit dem Antrage: a) dem Kinde, ¿. Hdn. scines jeweiligen Vormundes von seiner Geburt, d. t. vom 11. August 1928 ab, eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 75 NM bis zur Vollendung des 16. Lebens- jahrs, und zwar die rückständigen Beträge lofort und die künftig fällig werdenden am H L 2 L 5 und 18, eden úJahres zu zahlen, b) die Kosten des Nechts- streits zu tragen. Zur mündlichen Ver- handlung des Nechts\streits wird der Be- klagte vor das Amtsgericht in Gießen,

Zimmer 101, L. Obergeschoß, auf den 8, Mai 1929, vormittags 8! Uhr, geladen.

Gießen, den 15, März 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[109894] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen 1. Ursula, 2. Erika, 3, Helmuth und 4. Ulrich Bach in Köslin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Aaron in Gießen, klagen gegen den Grubendirektor Helmut Bach, früher in Gießen, Plockstraße 8, wegen Unterhalts mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten: a) an die Kläger z. Hd. des Pflegers monatlich für jeden Kläger 20 NM, im voraus am Ersten fällig, zu zahlen seit 1, 2, 1928, b) die Kosten des MNechts\treits zu tragen, c) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Vater der Kläger für sie nicht auftomre, fie befänden sih bei der Mutier, der Be- klagte habe für den Unterhalt auszukommen, da er der allein {uldige Teil sei, troßdem habe er noch nihts gezahlt. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Gießen auf Montag, den 6. Mai 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 101, geladen. Gießen, den 20. März 1929. Ge)|chättsstelle Hessisher Amtsgerichts. [110325] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Martha Schlegel gu Haut- burg, Kantstraße 34, Hinterhaus, bei Geese, Progeßibevollmächtigte: —, klagt gegen thren Ehemann, ben Steiwvaurd Alfred Schlegel, zu Hamburg, Kant- straße 34, Hinterhaus, b. Geese, jebt unbebannten Aufenthalts, mit dem An trage, den Beklagten kostenpflicvtig und vorläufig vollstreckbar zu veru cteilen, 100 RM Unterhalt monatlich, zahlbar im voraus, ab 1. August 1928 an die Klägerin zu gahlen unter der Be- gründung, daß der Beklagte die Klä- gerin Anfang Januar 1928 ohne Grund verlassew und seit 1, August 1928 nicht mehr für sie gesorgt habe. Der Be- klagte sei Steward und in ständiger Stellung beim Norddeutschen Lloyd, er vevdiene monatlih an Lohn, Trinlkgeld einshließlich freier Station etwa 300 Reichsmark, Beweis: Auskunft des Norddeutschen Lloyd, Bremen. Klägerin leide am Herzkrämpfen und könne nichts verdienen, wie Dr. Blomberg, Hamburg, WMeridianstraße, bekunden werde. Der Beklagte wird zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgeriht in Hamburg, Zivilabteilung 17, Ziviljustizgebäude, Sievekingplab, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 131, auf Donnerstag, deu 30, Mai 1929, vornittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwedckte der öffentlchen Zustellung wird dieser Auszug der Klage betannt gemacht.

Hamburg, den 23. März 1929,

Die Geschäfts\telle der Zivilabteilung 17

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1109895] Deffentliche Zustellung. __Der ara- L. April 1928 geborene Karl, einz Kobbe in Gr. La}ferve, verireten durch ‘das Jugendamt des Kreises Peine tlagt gegen den Monteur Heinrich Lang, unbekannten Aufenthalts, früher in Han- nover wohnhaft, unter der Behauptung daß diefer als sein außereheliher Erzeuger zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet 1et, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurteilung durch gemäß § 708 ® Z.-P.-D, für vorläufig vollstreckbar zu erflärendes Urteil, dem Kläger z. Hd. des Fugend- amts des Kreises Peine von der Geburt ab eine Unterhaltsrente von 90 NM vierteljährlich bis zur Vollendung des 16, Lebensjahres, die rückständigen Beträge lofort, die künftigen am 1. April, 1. Juli, l, Dftober und 1. Januar jeden Jahres, zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Yechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgeriht in Hannover auf den 13. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.

Sannover, den 20. März 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 14, (.109897]

Karl Heinz Fladt, geb. 10. Jan. 1928 in Mannheim, vertr. dur das Bezirks- jugendamt in Ludwigshaten a. Nh., lebteres vertr, duch das Bez.-Jugendamt Kar]s» ruhe, lagt gegen den Schlosser Karl Koch, früher in Karlsruhe, jeßt an unbek, Orten, wegen Unterhalts mit dem Antrag aut fkostenfällige Verurteilung des Bekl, zur- Zahlung einer vierteljährlihen Unter- haltsrente von NM 120, vierteljährlich vorauszahlbar, vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebénéjahre. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Karlsruhe auf Montag, den 6. Mai 129, vorm. 9 Uhr, geiaden (Afademie-

straße 4, ILI. St., Zimmer 135). Karls- ruhe, den 15, März 1929. Geschäfts:

stelle des Amtsgerichts. A 6.

[110326]

__Das unehel, Kind Siegfried Manfred Schwabe in Leipzig, vertreten dur den Amtsvormund, Fugendamt in ‘Leipzig, klagt gegen den Laborant Adolf Karl Hartung, früher in Leipzig, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund von § 1708 B. G.-B. und S 3928 Z.-P.-O,, mit dem Antrag auf Verurteilung des Beklagten in vorz läufig vollstreckbarer Form zur Zahlung einex erhöhten Unterhaltsrente von 432 RM jährlich, vierteljährlich voraus- zahlbar, Der Beklagte wird zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Leipzig, Peters» steinweg 811, Zimmer 154, auf den 16, Mai 1929, vormittags 9 Uhr,

geladen. Leipzig, den 25. März 1929" Der Urkundsbeamte dexr Geschäftsstelle ®

bei dem Amtsgericht Leipzig.

[110327] Oeffentliche Zustelluug. Die Frieda Hanna Reese, geb. am 7, Februar 1928, als Kind des unver-

ehelichten Hausmädhens Johanne Reese, vertreten durch den Amts8vor4 mund, Stadtoberinspektor Stöver in

Nordenham, klagt gegen den Matrosen Marx Kalinowski, zuleßt wohnhaft in Nordenham, Deichstraße, bei Rowold, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Bes tlagte der Vater der Klägerin ist, da er der Mutter der Klägerin innerhalb der geseßlichen Empfängniszeit, 11, April bis 10, August 1927, geschlechtlich bei- gewohnt hat, Klageantrag: den Bez Tlagten zu verurteilen, an die Klägerin von der Geburt, 7. Februar 1928, an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus fällige Unterhaltsrente von 90 RM viertel2 jährlich, die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 7. Maÿ; 7, August, 7, November und 7, Februar jeden Jahres, zu zahlen, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreck bar zu erklären. Zur mündlichen Vers handlung des Rechtsstreits wird der

Beklagie vor das Amtsgericht in Nordenham (Oldenburg) auf det 6. Mai 1929, vormittags

104 Uhr, geladen, Nordenham, den 25, März 1929, Amtsgericht Butjadingen, Abt. T1. [109903] Ladung. E In Sachen des minderjährigen Kindes Karl Balihausen in Barbis, vertreten durch das Kreisjugendamt in Northeim; Klägers, gegen den Arbeiter Wilhelm Lamster, früher in Walkenried, jeßt un- bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zur Fort- sezung der mündlichen Verhandlung auf den 16. Mai 1929, morgens 10 Uhr, vor das Amtsgericht Walkenried geladen. Walkenried, den 15. März 1929, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

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Acht Beilageu

des Amtsgericht.

vierteljahres zu zahlen, Zur münd-

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(einshließlich Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).

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Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer

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R, L, u , . . w , c , , H Erscheint an jedem Wochentag abends. Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 A Bezugspreis wvierteljährlih 9 ÆÆ& Alle Postanstalten nehmen einer dreigespaltenen Ginheitszeile 1,75 A Anzeigen nimmt an die Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auh die Geschäftsstelle Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhe!mstraße 32. Alle Drucktaufträge : - SW 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, Einzelne Nummern kosfen 30 #, einzelne Beilagen kosten 10 insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr - Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages dru ck (einmal unterstrihen) oder turch Fettdruck (zweimal unter- einschließli des Portos abgegeben. strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage Fernspreher: F 5 Bergmann 7573, vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen - sein. id C - . j ee F 9 S C our L « j Tr. 74, Reichsbankgirokonto, Berlin, Donnerstag, den 28. März, abends. Postscheckkonto: Berlin41821. {929 Funhalt des amtbichen Teiles: Arbeiter, neben den allgemeinen Berichten über Arbeiierschuß, n k (Komm.) lehnte und ers 5 i Betriebsunfälle, gesundheitlihe Maßnahmen, Wohlfahrtspflege Kriege hatte Steuern Deutsches Reich. 200g. Perten Ot

Bekanntmachung für die Wahl der Beisißer in den Spruch- behörden der Angestelltenversicherunag.

Anzeige, - betreffend die Ausgabe der Nummer 17 des Reichs- geseßblatts Teil IL.

Amtliches.

Deutsches Neich.

Beam a Out a für die Wahl der Beisizer in den Spruchbehörden der Angestelltenversiherung (§8 136, 152, § 161 Abs. 2 in Verbindung mit § 108 Abs. 2 des Angestelltenversichherungs8- gesetzes).

Nach §8 151 Abs. 2 des Angestelltenversiherungsgeseßzes kann die Zahl der Beisißer der Kammern für Angestellten- versicherung bei den Obecversicherungsämtern durch die obersten Verwaltungsbehörden der Länder erhöht werden. Dies ist für die Oberversicherungsämter Hamburg, Dresden und Leipzig gescheÿen.

Meine in Nummer 59 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 11. März 1929 veröffent- lichte Bekanntmachung für die Wahl der Beisitzer in den Spruch- behörden der Angestelltenversiherung vom 9. März 1929 wird infolgedessen dahin berichtigt, daß

iu SUECE D

für die Kammer tür Angestelltenversiherung beim Oberversicherungs- amt Hamburg: 24 Beistüéx, und zwar 12 Arbeitgeber- und ABEerfthertenvertreter und für die Kammern für Angestelltenversiherung bei den versichherungsämtern Dresden und Leipzig: je Liter Ub zwar je8 Arbéitgeéber- undje8 VersiYhertenvertreter zu wählen sind.

Ober-

zu Die V Vor Glau:

Die Frist zur Einreichung der Verschlagslisten für alle bei den Spruchbehörden der Angestelltenversicherung zu wählenden Beisißer und nichtständigen Mitglieder beim Meichs- versicherungsamt wird allgemein bis zum 95. Funi 1929 einschließlich verlängert.

Berlin-Wilmersdorf, Ruhrstraße 2, den 27. Der Wahlleiter : Dr. von Ols hausen, Präsident des Direktoriums der Neichsversicherungsanstalt für Angestellte als Vorsißender des Verwaltungsrats.

März 1929,

Van L U di

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 des Reichsgeseßzblatts Teil IT enthält: : __ das Geseg über die Feststellung eines Nachtrags zum Neichs- haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1928, vom 26. März 1929,

das Geseg über die vorläufige Negelung des NReichshaushalts für das Nechnungéjahr 1929, vom 26. März 1929, und i

die Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 22. März 1929,

Umfang 1} Bogen. Verkaufspreis 0,30 NM. Berlin, den 27. März 1929,

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich,

Die Reichsausgabe der Jahresberichte der Ge- werbeaufsihtsbeamten und Bergbehörden für das Jahr 1928 wird voraussichtlih im Laufe des Monats August 1929 gedruckt vorliegen. Da auch in diesem Jahre in dem Reichshaushalt ein Zuschuß zur Herabseßung der Kosten vor- gesehen ist, wird die Ausgabe in drei Ganzkalikobände ge- bunden bei endgültiger Bewilligung dieses Us Vvor- aussichtlih wiederum nur 15 Neichsmark kosten. Um die Höhe der Auflage zu bestimmen, müssen Bestellungen möglichst um- gehend dem Reichsarbeitsministerium (Abteilung 11a) in Berlin NW. 40, Scharnhorststraße 35, unter genauer Angabe der Stückzahl (gebunden oder geheftet) zugehen. Die Kosten werden bei Uebersendung durch Nachnahme erhoben. Spätere Bestellungen können nur nah Maßgabe des vorhandenen Vor- rats berücksichtigt werden. Jn den Jahresberichten 1928 werden neben einer allgemeinen Uebersicht über Zu- und Abnahme der Zahl der gewerblichen Betriebe und der Zahl der beschäftigten

und dergleichen als Sonderfragen behandelt: a) Die Arbeits- CN

verhältnisse in Gast- und Schankwirtschaften: þ) Der Unfall-

schuß bei der gewerblichen Erzeugung und Verwendung von elektrishem Strom. R ‘c 7 0 ey on e Y P n J , | Der Kaiserlich japamscche Botschafter VNagaoka ist nah

Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder

übernommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Während das Plenum des Preußischen Land tags seine Beratungen nah den Osterferien am 11. April auf nehmen wird, ist der Hauptaus\chuß bereits zum 9. April einberufen. Er wird zunachst den Bericht des sogenannten „„Köpfungs“-Ausschusses entgegennehmen, der zuvor sih s{chlüssig gemacht haben wird über die Nachprüfung der im Hauptausschuß bei den Haushaltsberatungen für 1929 angenommenen Anträge auf Erhöhung von Haushaltsmitteln. Fn seinen weiteren ratungen wird der Zauptaus\{chuß sodann den Haushalt der all- gemeinen Finanzverwaltung vorberaten. Verbunden wird damit die Beratung einer Reihe von Anträgen der Deutschen Volks partei auf Wiedervorlage des Entwurfes eines Steuerverein- heitlihungsgeseßes sowie über die Wandergetwerbesteuer und die Besteuerung des Hausierhandels, der Wirtschaftspartei auf Senkung der preußischen Realsteuern und der Deutschnationalen auf Abstandnahme von der Entziehung der dex Landwirtschaft gegebenen, im Dezember 1928 fallig gewordenen Kredite. Nach Abschluß der Vorberatung dieses Haushaltes wird sodant die Lesung des Haushalts im Aus\chuß mit dem Etatsgescß selbst abgeschlossen werden. Fm Plenum des Landtages wird. nah der Osterpause der Haushalt der Bergverwaltung zur zweiten Be- ratung gestellt werden. Fn den ersten Tagen nah dem Wieder- zusammentritt wird auch die Entscheidung über die Besteuerung der freien Berufe fallen. Bekanntlih hat der Staatsrat gegen diese Besteuerung Einspruch eingelegt. Soll sie in Wirksamkeit treten, so is eine HZweidrittelmehrheit des Landtagsplenums notwendig. Die Frage wird anläßlih der endgültigen Fest- stellung der Gewerbesteuer zur Erledigung kommen. Bekanntlich ist hier nicht, wie bei den beiden anderen preußischen Steuer verlängerungsgeseßen, bei der Grundvermögenssteuer und bei der Hauszinssteuer, der Weg der Notverordnung beschritten worden; die Gewerbesteuer soll vielmehr im Wege der ordentlichen Geseh- gebung verabschiedet werden.

Be-

Der Ständige Ausshuß des Preußischen Landtags be- faßte n Mm 286 d M mit. bder Beläge Lrulnt der PrethlGOen Grun ove rio gens teur Uo der Hauszinssteuer. Die Regierung hat dazu zwei Not- verordnungen vorgelegt, da die Erledigung im Wege der ordent- lien Geseßgebung nicht hat erfolgen können, weil bei der Be- ratung im Plenum des Landtags die Rechte und die Kommunisten, keine Karten abgegeben und dadurch das Haus beschlußunfähig gemacht hatten. Abg. Dr. yon Winterfeld (D. Nat.) er- klärte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, die Regierung sei gezwungen, den Weg der Notderordnung zu gehen, weil ihre Mehrheit im Landtag zu hwach sei. Keinesfalls dürften die Notverordnungen für ein Fahr Geltung haben, sondern höchstens für ein Vierteljahr. Finanzminister Dr. Höpker Ashoff führte aus, daß die Rechtmäßigkeit der Form der Notverordnung durch Urtekl des Staatsgerichtshofes aus dem Fahre 1925 geklärt sei. Fn diesem Urteil werde es der Regierung zur Pflicht gemacht, die für die ordnungsmäßige Verwaltung der Länder und dex Gemeinden notwendigen Mittel zu beschaffen. Die Steuervorlagen seien dem Landtag rechtzeitig, nämlih am 3., 7. und 13. Februar, zu- geleitet worden. Die Beratung und Verabschiedung hätte in der leßten Woche vor der Vertagung des Landtags noch stattfinden können, wenn niht die Opposition Obstruktion getrieben hätte. Er gebe zu, daß die Regierungskoalition nicht stark genug sei, um eine Obstruktion zu brechen. Die Obstruktion sei aber weder nach der Verfassung noch nah der Geschäftsordnung ein erlaubtes parlamentarisches Mittel, Es könne au keine Rede davon sein, daß die Regierung nur das Recht hätte, die Notverordnungen lediglich mit Gültigkeit für ein Vierteljahr zu erlassen. Das Oberverwaltungsgeriht mache den Gemeinden ausdrücklih zur Pflicht, Steuern auf das ganze Etatsjahr abzustellen. Deshalb müßten die Notverordnungen auch für ein Fahr Geltung haben. Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) führte aus, niht die Opposition habe die Methode der Obstruktion im Landtag eingeführt, sondern eine Regierungspartei, nämlich das Zentrum bei der Regelung der Frage ¡cznstruktion der Reichsratsstimmen. Er gebe aber dem Finanzministec zu, daß die Obstruktion ver- fassungsmäßig und geschäftsordnungsmäßig nicht erlaubt jei. Er protestiere gegen die Form der Notverovdnung, gegen die der Staatsgerihtshof erneut angerufen werde. Finanzminister Dr. Höpkerx Aschoff wandte sich Men die Bemerkung des Abg. Dr. Leidig (D. Vp.), die egierung habe die Beschlußunfähigkeit des fünstlich herbei- geführt. Es liege doch auf der die Regierung

Landtags Hand, daß

gewünscht Hätte, die Koalitionsparteien hätten mit ihren 229 Stimmen die Obstruktion gebrochen. Tatsächlih habe die Regierung im Landtag und 1m Ständigen Aus\huß eine

Mehrheit hinter sich. Deshalb sei ihr Vorgehen gerechtfertigt.

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gerichtet. Bei Steuergeseßen sei die Obstruktion nicht zulässig. Abg. Dr. Leidig D. Vp.) erklärte für seine Partei, daß sie etnen ungewöhnlichen Notstand niht anerkennen könnte. Die Regierungsparteien hätten sih sehr wohl einigen und mit ge- nUgender Anzahl bei den Abstimmungen im Vlenum anwesend sein können. Es hätten 10 vH von ihnen gefehlt. Fn bezug auf die Obstruktion babe das seinerzeit den Reigen eröffnet, als es in der Frage der Stimmabgabe im R at obstruierte n dauernd fortseßte. Wenn d Ständige Ausshuß in ex zusammenberufen

werde, so sei dies auch shon darum verfassungswidrig, weil der Staatsrat dadurch ansge{chaltet würde. Seine Frattiorr tvcvde wahxscheinlich mit andern Fraktionen zusammen an den Staats gerihtshof appellieren. Abg. Roeingh (Zentr.) bedauerte, daß man gezwungen sei, den Weg der Notverordnung zu bes schreiten, weil im Wege der ordentlichen Geseßgebung Er- leihterungen ‘für die Landwirtschaft hätten durchgeführt werden konnen. Er fragte den Minister, wie ex sch zu der Frage der Beseitigung unberechhtigterx Härteu stelle. Finanzminister Dr. Höpker A scho ff erwiderte, daß er nah den eingebrachten Entshließungs8anträgen handeln werde, wenn diese auch vom Ständigen Ausschuß niht verabschiedet werden könnten. Abg. von Winterfeld (D. Nat.) hob hervor, der Staatsrat habe nur zu dem Grundvermögenssteuergeseß auf der Grundlage der Einheitswerte Stellung genommen, nicht dagegen zu der vorliegenden Form. Er beantrage, daß die Notverordnung nux bis zum 30. September 1929 Geltung hahen solle. Bedauerlich sei, daß das Entgegenkommen gegen die Landwirtschaft in der jeßigen Vorlage nicht enthalten sei. Jn der Abstimmung über die Grundvermögenssteuer wurde der Antrag Mens (Wirtsh. P.), die Zuschläge der Gemeinden auf 200 vH zu beschränken, mit 15 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Abgelehat wurden ferner alle weiteren Abänderungsanträge, darunter der deutschnationale Antrag, wonach die Notverordnung nur bis zum 30. September gültig sein jolle. Die Notverordnung über die Grundvermögenssteuer wurde schließlb:ch gleichfalls mit- 15 gegen 14 Stimmen in der Fassung der Re- gierungsvorlage angenommen. Der Ausshuß s{chloß daran die Beratung der Notverordnung über die Haus- zinssteuer. Abg. Kölges (Zentr.) erstattete den Bericht. Finanzminister Dr. Höpker Aschoff wies darauf hin, daß schon im Jnuteresse der Bautätigkeit die Notverordnung erforderlich sei. Abg. Borck (D. Nat.) begründete einen deutschnationalen Antrag, wonach die Steuer bei Teilung großer Woh- nungen in dem Maße niedergeshlagen werden soll, als die Miete der durch Teilung geschaffenen Wohnungen geringer sei, als die Miete der früheren ganzen Wohnung. Finanzminister Dr, Höpker Ashoff bemerkte dazu, daß er nah dieser Anregung handeln werde, ohne daß eine besondere Bestimmung aufgenommen würde. Ahg. Kölges (Zentr.) begrüßte diese Erklärung des Finanz- ministers. Hierauf wurde auch die Notverordnung über die Verlängerung der Hauszinssteuer mit 15 gegen 14 Stimmen angenommen. Der Auss{huß beschäftigte sih so- dann mit der Verordnung, betr, das zeitweise Verbot der Be- gründung und Uebertragung von Rechten zur Aufsuchung und Gewinnung von Steinkohle und Erdöl, die infolge der Aufhebung der leßten Verordnung durch den Staats3- gerichtshof notwendig geworden ist. Auch diese Verordnung wurde angenommen; sie bleibt in Wirkung bis zum 30. Sep- tember. Später wird der Gegenstand im Wege der ordentlichen Geseßgebung geregelt werden.

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Nr. 13 des „Reichsmihñisterialblatts" (Zentralblatt für das Deutshe Reich) vom 22. März 1929 hat folgenden In- halt: 1. Allgemeine Verwaltungs|achen: Ernennung eines Neichs- beamten. -— 2. Handels- und Gewerbewesen: Bekanntmachung, bes treffend die Einfuhr von Pflanzen und jonstigen Gegenständen des Gartenbaues, 3. Konfulatwesen : Ernennung. 4. Verkehrswelen: Verordnung über Enteignung für Neichsbahnzwecke, Ent)cheidung über Enteignung für Reichsbabnzwecke. 95. Versorgungéwesen: Umbenennung der Hauptver\orgungëämter. 6. Versicherklingêwesen: Verordnung über die Vergütung nah § 42 des Angestelltenversiche- rungsgeseßes und § 1274 a der Reichéversiherungs8ordnung.

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