1929 / 95 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Apr 1929 18:00:01 GMT) scan diff

r: O T E,

wer

Ir

j 2 Ie b 0A Au A E A E I

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 95 vom 24, April 1929,

Nachdem

noch

Finanzminister betont hat, daß es unrichtig sei, so zu tun, als

Abg. Hecken (D. Nat.) gegenüber dem hätten auch die Deutschnationalen im Aus\chuß sich auf den Zoden der Regierungsanträge gestellt, schließt die Besprechung.

Bei den Abstimmungen werden in namentlicher Abstimmung gleichlautende deutshnationale und volkspartei liche Anträge auf volle Erfassung des Kunden

ewinns der Konsumvereine durh die Gewerbe- R aor durch Streichung der bisherigen Fünf-Prozent-Grenze mit 206 Stimmen der Regierungsparteien und Kommunisten egen 107 Stimmen der Rechten, Wirtschaftspartei und leiner Gruppen abgelehnt.

Weiter wird in namentliher Abstimmung mit 210 Stimmen der Regierungsparteien gegen 111 Stimmen der deutschnationale Antrag auf schärfere Ex- [än dex Fillälbetxriebe abgeleynl

Beim § 3 der Vorlage, der die Verlängerung auch der geltenden Bestimmungen um ein Fahr M beantragt Abg. Hecken (D. Nat.) wiederum namentliche Abstimmung. Die Deutschnationalen, Deutsche Volkspartei, Wirtschafts-

partei, Deutsche Fraktion, Nationalsozialisten beteiligen sich

nicht an der Kartenabgabe.

Es twerden nux 215 Stimmen gezählt, so daß der Land- tag beshlußunfähig ist. Um 214 Uhr vertagt Prâsi- dent Bartels die Sihung auf Mittwoch, 12 Uhr: Weiter- beratung der Gewerbesteuer, zweite Lesung des Haushalts der allgemeinen Finanzverwaltung, Abstimmung über das fommunistishe Mißtrauensvotum gegen den Fnnenminister und verschiedene angefochtene Etatspositionen.

Parlamentarische Nachrichten.

Dex Haushaltsausshuß des Reichstags begann am 22. d. M. die Etatsberatung des Reichswirtshaftsministeriums. Borsißender Abgeordneter Heimann (Soz.) verlas zunächst ein Schreiben des Abgeordneten Dr. Dernburg (Dem.), in dem diesex bittet, gewisse Ausführungen Uübex die Arbeiten der Enquetekommission noch nachträglich machen zu dürfen, da ex heute verhindert sei. Dem wird zugestimmt. Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius erklärte: Sie werden die gestrige Mitteilung der Reichsregierung über die Berichterstattung der deutshen Reparationssachverständigen ge- lesen haben. Unsere Sachverständigen, die nah wie vor in der Freiheit ihrer Entschlüsse von der Regierung in keiner Weise be- einflußt werden, sind auf der Rückfahrt nah Paris. Die für heute anberaumte Vollsizung dexr Konferenz ist vertagt worden. Ein Bruch der Konferenz ist vermieden; die Tür zu Verhand- lungen nicht zugeschlagen. Db und wann aber noch eine Eini- gung möglich ist, vermag niemand vorauszusagen. Optimismus ist unangebraht. Unter diesen Umständen darf und muß ih mir versagen, über die deutsche Wirtschaftslage und die allgemeine Wirtschaftspolitik der Reichsregierung Erklärungen abzugeben. Wenn dex Schlußbericht dexr Konferenz vorliegt oder etwa nah- folgende politische Verhandlungen zum Abschluß gekommen ind: ist der Zeitpunkt da, hierüber Auskunft zu geben. Vielleicht ist zu einer ausführlihen Behandlung der allgemeinen Wirtschaftslage auch schon elegenheit bei der Beratung des Haushalts des Reichswirtschaftsminuisteriuums im Plenum des Reichstags. Der Minister schlägt gemeinsame Behandlung zweier Fragenkomplexe vox. Einmal handle es sich um die Vorlage über die Ausführung der Empfehlungen der Weltwirtschaftskonferenz, um die Vorlage des Reichsernghrungsministeriums über die Behandlung von Agrarzöllen und darum, was nah dem 31. Dezember d. F., d. h. nach Ablauf der Zolltarifnovelle, zu geschehen habe. Sodann lägen zahlreihe Anträge und Vorlagen zur Mittelstandspolitik vor. Diese bitte ex, beim Etat des Reichswirtschaftsministeriums im Plenum zu behandeln. Die großen Streichhungsanträge an cinem kuappen Etat sehe ex als Ressortminister mit nassem Auge an. Er bedauere insbesondere die Streihung an dem Fonds für die Amerikawerkstudenten und das Reîichs- kuratorium für Wirtschaftlichkeit und an dem Etat für die Messen. Er bitte endlih, Herrn Dr. Dernburg Gelegenheit zu geben, über den voraussichtlihen Abschluß dex Arbeiten des Enqueteausschusses zu berihten. Schließlih verweise erx noh auf den Tätigkeitsbericht, den ex dem Ausschuß vorgelegt habe. Berichterstatter Abg. von Raumer (D. Vp.) ergänzt diese Ausführungen nit L P der vorgetragenen Bitte. Entgegen einem kommunistishen Antrage wird die D IA dex Reparationsfragen zurzeit im ganzen Umfange abgelehnt, desgleihen der Antrag Stoecker (Komm.), die Reichsregierung Ce die Denkschrist des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht dem Reichstag vorzulegen. Abg. Dr. Köhkex (Zentr.) warnt bei aller Anerkennung der Notwendigkeit der Statistik vor einem Zuviel auf diesem Gebiete. Man solle die Klagen, die hierwegen sowohl aus dex Verwaltung wie aus der Wirtschaft kommen, béahten. Die Aufgabe des Ministeriums, eine planmäßige Wirtschaftspolitik zu fördern und zu pflegen, lenke den Blick auf die Verhältnisse der deutschen Elektrowirtschast, deren wirtschafilich richtigere Aufgabe für die deutshe Weltwirtschaft wie für eine wichtige europäishe Kraftwirtshaft gleih wichtig ist. Einheit- liche Dispositionen und Zusammenarbeiten der Großversorger in Erzeugung seien erforderlih. Die Aufstellung eines General- plans für die l richtige Regelung der Siandorte der Erzeugung, für die Erstellung der Höchstspannungsleitungen und Verständigung über die Aufbringung des Kapitalbedarfs tuen not. Ansäye für die freiwillige a seien vorhanden; die Regierung solle sie fördern. Die Reichselektrowerke seien berufen, hier führend mitzuwirken. Die Zusammenarbeit müsse kommen, denn sie sei absolut erforderlih. Große Sorge bereite thm die Lage der deutschen Automobilindustrie, insbesondere nah dem Uebergang der Opelwerke in amerikanishe Hände. Das Eindringen dex Amerikaner musse ein Signal sein für die deutsche Autoindustrie, alle kleinlihen Prestigefragen beiseite zu schieben, in gemeinsamer Arbeit der Produzenten und der Großbanken ein großzügiges Programm der Sakierung und Rationalisierung auf finanziellem, technishem und organisatorischem Gebiete ut zustellen, mit dem Ziele des Zusammenschlusses und der Au teilung der Produktion. Wix brauchten keine 95 deutsche Personen- wagentypen und keine 91 Lastwagentypen; die Regierung müsse alsbald hier mithelfen, denn der Verlust einer eigenen deutschen Autoindustrie bedeute auch den Verlust des Einflusscs auf die Gestaltung und Entwicklung der nationalen Transportmittel. Abg. Koenen (Komm.) übt scharfe Kritik - am L ministerium und an den deutshen Wirtschaftsführern, Unjere Großwirtschaft sei nur Werkzeug des internationalen Kapitals. Dabei sei die monopolartige Entwicklung nah Den Mustex unverkennbar. Ex erinnere an die Zigarettenindustrie, erner an die Automobilindustrie, in der jeßt Opel am selben Strange ziehe. Von einem deutschen Wirtschaftsministerium könne man kaum noch sprechen, es sei nur noch ein Mittel des Wernallonalon Großfapitals, die Vertrustungen zu unterstüyen. Dabei gingen die Subventionen des Großkapitals weiter; daß Schichau die lebte erhalte, glaube er nie und nimmer. Man beklage immer die deutsche Wirtschaft, dabei stelle sih die gleihbleibende Rentabilität der großen Aktiengesellschaften durchaus heraus. Der Jammer der Großindustrie solle lediglih die Lohnforderungen abwehren. Er frage, was der Minister tun wolle, die Monopol- bestrebungen auch auf dem Baumarkt zu unterbinden und zu verhindern, daß die deutschen Arbeiter für das 8, russide

Kapital arbeiten müßten. Redner empfiehlt das russi he Muster. Abg. Hein i g (Soz.) fragt ferner nach den Monopole

des internationalen Finanzkapitals zur Ausbeutung des Petroleummarktes. Die Exportkredite wüUchsen üppig ins Kraut. Das Zündholzmonopol habe uns schüßen sollen. Nun liefern wir den Russen Zündholzmaschinen mit Kredit und heben damit unseren Vorteil wieder auf. Es scheine allerdings, als ob die Russen es verstünden, den deu:schen „Trustminister“ vor ihren Wagen zu spannen. (Zuruf bei den Kommunisten.) Der Reduer bittet, bald zu einer Revision des Schemas der Statistik derx Lebenshaltung zu kommen. A Don Ra Unter (D. Vp.) pflichtet der Einschränkung überflüssiger Statistiken bei, Er begrüße die Bestrebungen dex Elektrowirtschaft, daß die großen Versorger sih zu gemeinsamer Arbeit zufammenfänden. Die gesamte gegenwärtige Energieversorgung iu staatlihe Hände zu bringen, halte erx für niht richtig, weil uns dann die Be- teiligung an den Auslandsgeschäften, der Absaß von Elektrowaren im Ausland abgeschnitten werden würde, wenn eine Beteiligung des Auslandes an unseren Gesellshaften niht mehr möglich set. Er erinnere an die Vereinigten Staaten, deren Elektroindustrie fast ganz Südamerika erobert habe. Er freue sich über den Ab- geordneten Koenen, der ein allgemeines Monopol nach russishem Muster empfohlen habe. (Abg. Koenen: Solche Staats- monopole sind etivas anderes als privatwirtshaftlih!) Glauben Sie wirkli, daß die russishen Monopolgesell hätten sih viel von den unserigen im Geschäftsgebaren n eb eo Zurgeit sicherlih nicht. Arbeiten sie niht mit fremdem Kapital9 Die Rattonalisierung finde ihre Grenzen an der Aufnahmefähigkeit des Marktes, Man sehe Gesellshaften, die sih rentierten: man sehe aber den deutshen Schuldner nicht. Er frage, wieweit das Reich für seine Garantie bei den Exportkrediten 1n Anspruch ge- nommen sei. (Minister Dr. Curtius: Gar nicht!) Allo bisher habe die Exportförderung dem Reiche nichts gekostet, deshalb bitte ex auch, darin fortzufahren. Hätten wir die Streichholzmaschinen niht geliefert, hätten es andere Länder getan. Redner fordert endlih eine zweite Fustanz für das Kartellgericht. Abg. Ersing (Zentr.) stellt fest, daß deutshe Fndustriezweige infolge des scharfen ausländishen Wettbewerbs nicht ohne Hilfe sih auf- wärts bewegen könnten. Gewiß sei eine Schuld die steuerliche Belastung, aber diese sei nah dem verlorenen Kriege nicht zu ändern. Das Bedürfnis nach Hilfe steigere sich nach den östlichen und westlihen Grenzen; ‘es fehlt diesen Gebieten der Schuß des früheren Armeekorps. Neue Jndustrien meiden die Grenzgebiete. Man müsse thnen auf andere Weise helfen, vielleiht Vergünsti- gungen auf Sen Gebiete schaffen. Denn eine Verarmung der Grenzgebiete bringe cuch starke nationalpolitishe Gefahren. Das Ministerium habe die moralishe Verpflichtung, diese Ver- armung zu verhüten und die weitere Ansiedlung von Fndustrien zu erreihen und vorhandene zu stärken. Auf dem Gebiete der t ARAE r d könne man im Osten wie im Westen allerlei er- reichen. Leider sei die Preispolitik der Reihs- und Staatswerke noch rigoroser als die der Privatwerke. Auf dem Gebiete der Papierindusirie scheine etwas nicht in Ordnung zu sein; wenn sie wirklih nach dem Ausland 25 vH billiger verkaufe als nah dem Inland, dann müsse dem entgegengetreten werden, Abg. Dr. Me ye x (Dem.) führt die Depression der deutschen Wirtschaft auf die Kapitalarmut und die hohe Zinsenlast zurück. Dex Aktien- kurs einiger Aktiengesellschaften beweise nichts für die Rentabilität der Gesamtheit. Auch einem Teil ganz großer Aktiengesellschaften gehe es weit shlechter als vor dem Kriege. Redner fragt, wies weit die Vorarbeiten zu einer Reform der Kartellordnung gediehen seien. Ex erinnert dabei an Entscheidungen für die Zement- industrie und die Zigarettenindustrie. Das Kartellgeriht dürfe niht in leßter Fnstanz entsheiden. Man müsse endlih ein Reichsverwaltungsgeriht schaffen. Redner fragt, wieweit die Auftragserteilung der öffentlihen Hand z. B. in der Zement- industrie auf Verbilligung des Baugewerbes geregelt sei, und feriuer, wiewweit die Genfer Kohlen- und Zuckerverhandlungen gediehen

seien. Abg. Frau Sen dexr (Soz.) bezweifelt, daß die Forde- rung nach der planmäßigen Reichswirtschafstspolitik, die

Dr. von Raumer fordere, hon geübt werde. Denn sonst würde man sih doch die Rohstoffe niht durch Zölle verteuern, wenn man sie selbst nicht erzeuge. Man ershwere dadurch doh die eigene «Industrie. Man musse die Zollpolitik zur Verbilligung der be- nötigten Rohstoffe benußen. O einer Revisionsinstanz gegen Entscheidungen des Karteligerihts werde die Entscheidungen har verzögern, daß sie ihren Wert verlören. Fhre Fraktion habe den Wunsch, eine bessere Kontrolle der Kartelle gegen deren Miß- bräuche zu schaffen. Rednecin rügt, daß die Publikationen des Reichswirtschaftsministeriums gegen andere Ministerien, z. B. gegen das Reichsarbeitsministerium, polemisiere, ebenso gegeu den Reichstag und noch dazu in ironisher Weise. Abg. Bocr- mann (Wirtsh. P.) kritisiert die Ueberzahl der N die ohne Kenntnis der Spezialfähher nicht [s8bar seien. Uebex die Statistik vernahlässige man die lebende Wirtschaft. Planmäßige Reichswirtschaftspolitik sei nötig; sie müsse tatsählich geshüßt werden. Er denke auch an die tshechishen Shuhwaren. Das Reichskartellgeriht habe sih seiner Meinung nah bewährt. Wozu da noch eine Revisionsinstanz? Man könne die Tätigkeit vielleiht ausbreiten. Er denke z. B, an die kleinen Bünd olz- fabrikanten in Deutschland, die keinen Schuß gegen den Zündholz- trust hätten. Die Konzerne unterdrückten ate die Klein- betriebe. Dem seßhaften Gewerbetreibenden Läden von den Konzernen weggemietet, dazu die Konsumvereine bei. Der Beamtentons bei 750 Angestellten 400 Lehclinge, treibe also s{hlimmste Lehrlingszüchterei. Redner forderz unentgeltliche Nacheihung der Maße und Gewichte, soweit sie noch neu seien. Abg. Koenen (Komm.) weist die antibolshewistishen Angriffe des Abg. Heinig (Soz.) zurück, den es wohl gekränkt habe, daß man ihm die Einretise nah Rußland versagt habe. Die Politik eines sozialistischen Staates zu vertreten, mute er ihm nicht zu. Die fort- shreitende Vertrustung werde immer weitere Schichten dex werk- tätigen Mittelshichten proletarisieren und insofern sei Dr. von Raumex als Bundesgenosse seiner Partei anzusprehen. Der Minister, der die Vertrustung fordere, sei freilich im kapitalistischen Staat zugleich Verteuerungsminister. Ganze Städte gingen durh Konzentrierung der Fndustrie zugrunde. ednex unterstreiht die Verhältnisse in der Papierindustrie, die nux noch zwei Kongzerne umfasse und deshalb auf Kosten des Jnlands das Ausland billiger beliefere. Leider sei das bei allen Konzernen das Uebliche. Des- halb dürfe man die Zölle auh nicht erhöhen, wie Dr. von Raumer meinte. Wir müssen die Jnlandspreise verbilligen. Abg. Dr. von Raumer (D. Vp.) bemerkt: „Planwirtschaft“ sei an si nichts weiter als ein Shlagwort. Er denke dabei an ganz etwas anderes als an sozialistische Planwirtschaft. Das Reichswirt- shaftsministerium und das Finanzministerium würden vermtut- lih vielfach anderer Meinung sein. (Frau Abg. Sender [Soz.]: Dann muß Einheitlichkeit geshaffen werden.) Das ist unmöglich, weil kein lebender Mensch imstande ist, den Gesamtkomplex der Wirtschaft zu überschen. Nux eins: die Angleichung der Löhne, die aus agitatorishen Gründen exstrebt worden sei, habe zu Löhnen in der ostpreußischen Landwirtschaft geführt, die nun einmal das dortige Klima und den dortigen Boden nicht ertragsfähig werden lassen, Gegen solhe Verhältnisse können Sie nichts machen. Stellvertretender Vorsißender Abg. Schmidt-Stettin (D. Nat.) unterbriht die Verhandlung, um einen Rest vom Etat des Reichs- arbeitsministeriums zu erledigen. Angenommen wird folgende Kompromißentschließung: die Reichsregierung zu er- suchen, die Geltungëdauer des Erlasses über Personenkreis und Dauer der Krisenunterstüßung vom 22. Februar 1929 (Reichs= arbeitsblatt S. 1 37) über den 4. Mai d. F. hinaus bis Ende Juni 1929 zu verlängern. Jn Ler Fortseßung der allgemeinen AUL\ Lahe zUÊm ReiGLVwirtsGatsminstertum legt Abg. Bernhard (Dem.) dar, daß die Statistik nicht be- trieben werden, um tote Statistik zu machen, sondern um die lebende Wirtschaft zu entwickeln. Leider verzögerten sih manche Statistiken. Redner kritisiert sodann die Bevorzugung der „Jn- dustrie- und Handelszeitung“ und wendet sih dagegen, daß cin-

werden die trügen auch umverein habe

S, 2,

zelnen Zeitungen, wie ex höre, für den Abdruck von Artikeln Extrahonorare gezahlt würden, Das widersprehe dem Moral- fodex der sonstigen Presse für Publikationen, Abg. Morath (D. Vp.) stellt fest, daß der Beamtenwirtschafts8verband am l, April 943 kaufmännische Angestellte und 190 Lehrlinge gehabt habe. Einem Lehrling sei bei der Berufsprüfung das Prädikat „gut“ erteilt worden. Die übrigen würden als Gehilfen wei.ers beschästigt werden. Abg. Borrmann (Wirtsh., P.) spricht seinen Dank für diese Aufklärung aus. Hierauf wird die Generaldébatte geschlossen. Am Dienstag wird zunächst der Reichswirtschaftsministex die gestellten Fragen beantworten.

Dex RNeichstagsausshuß für die Strafrehtsrefsorm nahm am Dienstag die Abstimmung über die zu dem 10, Abschnitt deu Vorlage: Störung des religiösen Friedens und der Totenxu)e vorliegenden Anträge vor. Der Vorsigende Ab- geordneter Dr. Kahl (D. Vp.) erllärte nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, daß ihm vom deutsch-evangelishen Kirhenausshuß Akten zux Verfugung gestellt worden seten, die zeigten, daß es dringend notwendig set, nicht nur die Beschimpfung, sondern auch die Verähhtlihmachung des religiösen Glaubens untex Straje zu seßen. Jn einem Trink- lied mit der Melodie des Chorals: „Ein? feste Burg ist unsex Gott“ sei das religióse Empfinden verähhtlih gemacht worden. Staats- anwalt und Oberstaatsanwalt hätten nah dem geltenden Recht einen Strafantrag niht aufrehterhalten können, weil eine Be- shimpfung nicht vorgelegen habe. Fn einer Geshäftsordnungs- aussprache über den modus procedendi extlärte Abgeordneter Dr. Rosenfeld (Soz.), daß ex solche Gesänge entruüstet miß- billige, es aber für bedenklich halte, diese Frage im Strafrecht zu regeln, zumal der mit dem Gotteslästerungsparagraph in der leßten Zeit getriebene Mißbrauch zux Vorsicht nötige. Abg. Dr. Ehlermann (Dem.) hielt es für unangebracht, jede derartige, in einem geschlossenen Kreise erfolgte Verachtlihmachung vorx den O zu bringen, Man würde der Rechtsprehung den Hebel geben, künstlerishe und literarishe Dinge strafrehtlih zu verfolgen, Auch die sehr geteilte Meinung im Zentrum zeige, daß es der katholischen Kirche gar nicht erwünscht sei, Fälle wie den des Zeichners Grosz zu verfolgen. Abg. Dr. Marx (Zentr.) meinte, solche Fälle, wie der vom Vorsißenden vorgetragene, Pot geeignet, das innere Empfinden weitester Kreise der deutschen Staatsbürger zu verleßen, und ständen im Widerspruch zu den Aufgaben der Strafgeseßgebung, den Frieden zu shüßen. Fm übrigen bestehe im Zentrum Einmütigkeit über diese Fragen des Religionsshußes. Abg. Maslow ki (Komm.) verlangte, daß in Konsequenz dex Auffassung des Me Dr. Marx auch die Empfindungen der Kommunisten geshüßt werden müßten. Mit 14 gegen 12 Stimmen wurde zunächst die Streichung des S 180 abgelehnt. Auch alle Anträge, die von den Sozial» demokraten, Demokraten, Deutschnationalen und dem Zentrum gestellt waren, wurden abgelehnt. Jn der Shlußabstime mung fand sih auch für den § 180 in der Fassung der Vorlage keine Mehrheit, so daß der Gotteslästerungsparagraph zunächst 1n der Vorlage als nicht bewilligt gilt. Vorsißender Abg. Dr. Kahl (D, Vp.) stellte aber fest, daß es niht die Meinung des Ausschusses sei, die Religionsgesell\hasten s{hußlos zu lassen, sondern es set nux nicht gelungen, in der ersten Lesung eine Mehre heitsfassung für den Gedanken des Religionsschußes zu finden. Alsdann wurde in die Beratung des Abschnitts uber die Tötung eingetreten. Als Berichterstatter führte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) aus: Der Geseßentwurf lehne sih in der Festlegung des Tatbestandes des Mordes eng an das geltende Geseÿ an, spreche aber deutlicher aus, daß die Ueberleguna. die beim Morde festgestellt werden müsse, bei der Ausführung der Tat vore liegen müsse, wenn Mord angenommen werden solle, Die östere reihishe Unterscheidung, die früher auch der Reichsratsentwwurf gehabt habe, sei niht zu billigen. Sie nehme Totshlag an, wenn der Täter durch Jähzorn oder entshuldbare heftige Gemütse bewegung sich zur Tat habe hinreißen lassen. Diese Begriffe seien nicht klar genug, es empfehle sih, die bisherige Unterscheidung zwishen Mord und Toischlag. Zu begrüßen seè, daß bei mildern- den Ümständen bei Mord bis auf Zuchthaus von drei Jahren, und bei Totschlag bis auf Gefängnis von drei Monaten herunter- gegangen werden könne. Troß dieser Milderungen müsse die Todesstrafe endli beseitigt werden. Es sei interessant, daß aus die Anhänger der Todesstrafe, Dr, Bell vom Zentrum un Emmiinger vou der Bayerischen Volkspartei, heute zum erstenmal beantragten, die Todesstrafe nux bei wiederholtem Mord, be Massenmord und bei Verwandtenmort aufrehtzuerhalten, Damit sei der leßte Streich gegen die Todesstrafe geführt; wenn auch die mit diesem Antrage verknüpfte erhebliche Einschränkung der Todesstrafe begrüßt werden müsse, I reiche die Einshränkun aber nicht aus, da auch in diesem Falle mit Fustizirrtümern uns Justizmorden gerehnet werden müsse. Die vielen Fälle, in denen nach der leßten Beratung festgestellt worden set, daß Unschuldige zum Tode oder zu lebenslänglihem Zuchthaus verurteilt worden eien, nötige dazu, eine Strafe zu beseitigen, die niemals wieder- gutgemacht werden könne. Die Todesstrafe sollte endlich wirkli wegfallen. Die Beratung wird Donnerstag fortgeseßt.

Der Reichstagsausschuß sür Verkehrsangelegenheiten stellie den Bericht über die Petition, betreffend Unterstühung derx Lokomotivindustrie durch die Deutsche Re1chs- bahn-Besellschaft, fest, den der Ausshuß dem Plenum unterbreiten wird. Der Bericht weist nah Mitteilung des Ver- eins deutscher Zeitungsverleger zunächst darauf hin, daß die e N Lokomotivindustrie an den Reichstag das Ersuchen gerichtet hat, die deutshe Reichsbahn-Gesellschaft zu einer Aenderung ihrer Holtung und zur Herausgabe von Bestellungen wenigstens in dem Un'fang zu veranlassen, daß eine Lokomotivindustrie voæ einer, wenn auch sehr eingeshränkten Leistungsfähigkeit erhalten wird. Nach der Begründung in dex Petition befindet sih die Lokomotivindustrie in einex hweren Notlage. Fn derx Vor®riegse zeit fanden zwanzig Fabriken genügend Absay für ihre Er- zeugung. Dabei bildeten die Grundlage immer die Lieferungen an die deutsen Staatseisenbahnen. Auf diese Lieferungen gee stüßt, konnte die deutshe Lokomotivindustrie einen erheblichen Export entivickeli. Jm Jahre 1924 seßte ein schwerer wirtschaft- licher Rükschlag ein, die Jnlandslieferungen der neu errichteten Deutschen Reichsbahn-Gesellshafi gingen scharf zurück, und die während des Krieges cuf den Auslandsmärkten entstandenen Kon- furrenzunternehmungen drückten ebenfalls shwer auf den Export. Seit 1924 hat sich diese Entwicklung fortlaufend verschärft. m Durchschnitt der Vorkriegsjahre wurden durh die deutschen Staatsbahnen allein jährlich 1600 Stück Lokomotiven bestellt. Im Fahre 1929 sind die Aufträge auf ein Minimum zurückgegangen. Die Petition gibt an, daß nur 13 Shmalspur- und Lokalbahn- lokomotiven bestellt seien, was den hunderdreiunddreißigsten Teil der früheren Normalvergebung bedeutet, Die Ziffern wu-den aber während dex Verhandlung als niht mehr stihhaltig von sciten des Regierungsvertreters bezeichnet. Fedoh wurden aber von dem Regierungsvertreter genaue Ziffern niht angegeben, dagegen mußte die rüsichtslose Beschneidung der Aufträge bestätigt werden. Die Reichsbahn begründet diese Zurückhaltung mit einem Uebere bestand von 1800 Lokomotiven, die voraussihtlich für drei Fahre einen neuen Bedarf überflüssig mahten. Dem steht die Tatsache gegenüber, daß Durschnittsbestellungen von 120 Lokomotiven auch im Jahre 1924, wo 6000, und im Jahre 1926, wo 4000 Lokomotiven überzählig waren, erfolgt sind. Stichhaltiger ist die Berufung der Reichsbahn darauf, daß ihr aus den ordentlichen Einnahmen die erforderlichen Mittel fehlen und sie Anleihen für werbende An- shaffungen zurzeit niht aufnehmen könne. Nach weiteren ins einzelne gehenden Ausführungen kommt der Bericht zu dem Schluß, daß es kein Zweifel sei, daß die Reichsbahn die Aus träge zurzeit nux stoppt, um gegenwärtig dur Ausgaben für Lokomotivbeschaffungen nicht belastet zu werden, daß sie aber in späteren Jahren einen gesteigerten Bedarf in beschleunigtem

T

Ir. 95.

4. Vefssentliche Zustellungen.

[8707] Oeffentliche Zustellung.

Die : Ghesrau Maia Schlegel, geb. Lilienthal in Ahrweiler, Auf dem Nauh Nr. 11, Prozeßbevollmächtigte : Nechtsanwälte Ehlermann, Dr. Brand und Dr. Reiners in Oldenburg, klagt gegen ibren Ehemann Peter Schlegel, Maschinenfeter, z. Zt. unbekannten Auf- enthalts, mit dem Antrage aut She- scheidung. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung deb Nechts\treits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf den 11. Funi 1929, vormittags [0 Uhr, mit der Autforderung, einen bei dem ge- dachtèn Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage betanntgemacht.

Oldenburg, den 8. Aprik 1929.

Landgericht.

[8113] Oeffentliche Zuftellung.

Der Akbeitec Heinrich Dauny in Nüst- ringen Dammstr.2, Prozeßbevollmächtigter: Rechtéanwalt Ghlermann, Oldenburg, klagt geaen feine Ehefrau Wilhelmine, geb, Schmidt, früber in Nüstringen, jeßt unbek. Aufenthalts, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. ‘Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechta- streits vor die 2. Zivilkammer des Land- gerichts in Oldenburg auf den 20, Funi 1929, vormittags 11 Uhr, mit der Autktorderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der gffentlihen Zustellung wird diefer Autzug der Klage bekannt- geimaht. 2. R. 7/29.

Oldenburg, den 12. April 1929,

Der Urkundébeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts,

[8706] Oeffeutliche Zustelluug.

Die Ehefrau des Kaufmanns Karl Sprenger, Margarethe Caroline geb Butt in Nadorst, Scheideweg 49 Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Mäckel in Oldénbuxg, flagt gegen ihren gen. Ehe wann, : 3. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem. Antrage auf Ehescheidung. Die ‘Klägerin ‘ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsfireits vor die erste. Zivilkammer des Land- gerichts. in Oldenburg auf den 18. Funi 1929, vormittags 9} Uhr, mit der Autforderung, einen bei dem gedachten (Be- richt zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug ‘der Klage bekanntgemacht.

Oidénburg, den 18. Avrilï 1929.

f Landgericht.

[8114] Oeffentliche Zustellung.

Frau Bertha Schmidt, . geb. Pudack in Schtvedt, a. O, Brüderstraße 2, Prozeßbavollmächtigter: Iechtéanwalt Droyten: in Prenzlau, klagt gegen ihren Ghemann, den Kutscher Guslav Schmidt, früber:-in Schwedt a. O, Biüderstraße 2, jeßt un ‘efannten Autenthalts, wegen Ehe- brucchs, böélicher Verlassung und ehe- widrigén Verhaltens, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Be- fagten zur mündlichen Verhandlung des MNechtsstreits vor die 2, Zivilkammer des ‘Landgerichts in Prenzlau auf den 8. Juli 1929, 9 Uhr, mit der Auf- forderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäthtigten vertreten zu lassen 2 R. 151.28.

Prenziau, dén 16. April 1929,

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts. [8115] Oeffeutliche Zustellung.

Die Frau Helene Frida Haller geb. Koch, Schtiftseßersehetrau in Ravensburg, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwait Dr. Schorpp ‘in Ravensburg, klagt gegen thren Ehemann Friedrih Rudolf

Haller, Schriflsetzer, mit unbekanntem

Aufenthalt ‘in Amerika, Bekiagten, wegen Che)cheidung auf Grund des § 1567 Ziff. 2::B.- G.-B., mit dem Antrage, für Necht zu erkennen: Die zwischen den Partetei am 6. Dezember 1919 vor dem Standes8amt Naventburg geschlossene Ehe wird ge\chieden. Der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts zu Navensburg auf Donnerstag, den 13. Funi 1929, vormitiags §8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet dem ge- dachien Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Ravensburg, den 18. April 1929, Geschättsstelle des Landgerichts.

(8116) Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Helmut Schwidewski in Stade- Hörne, Nr. 295b, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Heumüller in Stade, kiagt gegen seine Ehefrau Maria Schwideiwwski geb. Hunk, z. Zt. unbe- kannten Aufenthalts, früher in Altona, Schauenburger Str. 118, Hinterhaus 2 1. auf Ehescheidung aus S8 1565, 1568

B. G.-B. und Schuldigerklärung der Bes-

Srste Nnzeigenbeilage zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

flagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.-B. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd- lichen Verhandlung des Rechtestreits vor die 2, Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 7. Funi 1929, vor- mitiags 10} Uhr, mit der Autforde- rung, sih durch einen bei dieiem Gericht zugelassenen Rechtéanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Stade, den 15. Aprik] 1929.

Der U1kundsbeamte des Landgerichts. [8117] ‘Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Auna Hartmann in Harburg - Wilhelmsburg, Franzstraße Nr. 14, b. Wiese, Prozeßbevollmöch- tigber: Rechtsanwalt W., Müller in Stade, klagt gegen ‘den Arbeiter Karl Sartmann, 3, Zt. unbekannten Aufenit- halts, früher in Harburg-Wilhelms- burg, auf EHhescheidung aus 8 1565, 568 B, G.-B, und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1674 Abs. 1 B, G-B. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. ZBivilkam- mer des Landgerichts in Stade auf den #9, Juni 19S9, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ‘ver- treten zu lassen,

Stade, den 15, April 1029,

Der Urkundsbeamte des Landgeri{hts,

[8118] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Margarethe Slakowfki geb. Schnau in Hohenstein bei Eckern- fórde, Progeßzbevollmächtigter: Rechts- anwalt Heumüller in Stade, klagt gegen den früheren Oberbuchhalter Erich Slakowski, fcüher in Harburg, zur- zeit unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung aus 88 16565, 1668 B. G.-B und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B.G.-B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 11. Juni 1929,

vormittags 104 Uhr, mit der Auf- |

forderung, sich durch einen bei diesem

Gericht zugelassenen

Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Stade, den 15. April 192( Der Urkundsbeamte des Landgerichts

[8119] Oeffentliche Zuftellung,

Die Melkerfrau Elfriede Schröder in Ritow bei Stolp, Progeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Sperling in Stolp, klagt gégen den Melker: Welter Schröder, früher in Nibow, seit No- enver 1926 unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptuna, daß hr Ehe mann sie böswillig verlassen habe und nicht für ihren Unterhalt sorge, mit dem Autraq auf Scheidung dex Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stolp auf den 25. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, nit der Aufforde. rung, sich dur cinen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt als Progeßbevollmächtigten vertreten gzu lassen.

StolÞ, den 13. April 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts

[8122] Oeffentliche Zustelluug.

Der Rechtsanwalt Dr. Wernick in Weimax als Vertreter dèr Frau Wyanda Besser geb. Busch in Graitschen Nr. 72 b. Bürgel i. Thür. erhebt Klage gegen ihren Ehemann, den Heizer Paul Besser, früher in Graitshen Nr. 72 b, Bürgel, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Verklagten für den allein- \chuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrihter der 2. Zivilkanimerx des Thüringischen Landgerichts zu Weimar zu dem auf Mittwoch, den 12. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, aus- beraumten Verhandlungsternin, nit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Weimar, den 20. April 1929.

Der Urkundsbeante der Geschäftsstelle des Thüringischen “Landgerichts, [8125] Oeffentliche Zustellung. Das minderjährige Es Kind Peter Heing Graf in Sandersdorf b. Bitterfeld, vertreten durch das Kreis- jugendamt in Bitterfeld, klagt gegen den Kaufmann Peter Stricker, früher in Elberfeld, Schleswiger Straße 40, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Antrage auf Zahlung einex monatlichen Unterhaltsrente von 33 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits wird der Beklagte vor das Amtsgeriht in Elberfeld auf den 14, Juni 1929, vormiíttags 914 Uhr, Zimmer 92 im Landgerichts-

gebäude geladen.

Elberfeld, den 18. April 1929.

Dex. Urkundsbeamte der Geschsstsstelle des Amtsgerichts.

Rechtsanwalt als ;

[8126] ODeffeutliche Zustellung.

Die Ehefrau Peter Huth, Maria geb. Quirin, in Mülheim b. Koblenz, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. SchneidEr in Koblenz, klagt gegen ihren Ehemánn Peter Huth, Arbeiter, früher in Koblenz, jeßt ohne bekannten Auf- enthalt, wegen Unterhalts, mit dem An- trage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin ab 1. Februar 1929 eine wöchentliche Unterhaltsrente von 15 RM, i. B. fünfzehn Reichsmark, zu zahlen und die Kosten des Rechtsstréits | zu tragen, auch däs Urteil für vorläufig | vollstreckbar zu erklären. Zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Koblenz auf den 29, Mai 1929, vormittags 9 Uhr, Saal 6, geladen.

Koblenz, den 14. März 1929.

Nottat, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

[8129] Oeffeutliche Zustellung.

Der minderjährige Hans Kurzweil. in Braunschweig, Prozeßbevollmächtigter: Stadtoberinspeltor Ferd. Mette, Braun- [chweig, klagt gegen den Chauffeux Paul Friedrich, früher in Magdeburg, Ber- liner Straße, jeßt unbekannten Aufent- halts, wegen Unterhalts, mit dem An- trage, den Beklagten zu verurteilen, an Stelle der durch das vollstrecktbare Urteil des Amtsgerichts Braunshweig vom 8. Fuli 1921 —. 18 C 262/21 fest- geseßten Unterhaltsrente von viertel ¡ährlih 300 Papiérmark für die Zeit von der Geburt des Kindes bis zum Tage der Klagezustellung den Betrag ven 1824 RM und vom Tage der Klage- zustellung bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes eine Unter- haltsrente von vierteljährliG 90 RM zu zahlen und die Kosten des A streits zu tragen. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits wird der Be- flagte vorx das Amtsgeriht in Magde- burg auf den 11. Juni. 1929, vox- mittags 9 Uhr, Zimmer 100, geladen. Magdeburg, den 20, April 1929.

| Dex Urkund8beamte dex Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [8130] Oeffentliche Zustellung. Kehl, Ludwig, geb. 2. 3, 1920 in Nürnberg, vertreten durch seine Mutter

Walburga Kehl, Zeitungsträgerin in Nürnberg, Unt. Baustraße 4/H. U./o, als Pflegerin erhebi gegen Kehl,

Johann, Stukkaieur, früher in Nürn- berg, nun unbekannten Aufenthalts, Klage mit dem Antrage; zu erkennen: 1, Der Beklagte hat vom 1. Januar 1925 ab an den Kläger einen viertel jährlih vorauszahlbaren Unterhalt von monatlich 30 RM zu bezahlen. I1, Der Beklagte hat die Kosten des Rechts- streits zu tragen. IIT. Das Urteil ift vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird hiermit zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits auf Douuers- tag, den 6. Juni 1929, vorm. S hr, Sißungssaol 358, vor das

4

Amtsgeriht Nürnberg, Justizgebäude an dex Further Straße . NO 110;

1. Stock, geladen. Die öffentliche Zu- stellung und das Armenrecht für Klags- partei ist bewilligt durch Beschluß des A.-G. Nürnberg vom 192. 4. 1929, Nürnberg, den 19. April 1929.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts

] Oefseutliche Zustelluug. e minderjährige Hildegard MReschke in Rosenberg, Wesipr.,, vertceten durch das Kreisfugendamt Rosenberg, Westyr., flagt gegen den Privattörster Pau! Egge- brecht, jet unbekannten Aufenthalts, früher in Potsdam, wegen Unterhalts, Die Klage\chrift ist dem Beklagten am l, 6, 1928 zugestellt. Zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Potsdam auf deu G6. Juni 1929, 10 Uhr, ge- laden. Die öffentliche Zustellung der Terminéladung an den Beklagten ist bewilligt.

Potsvam, den 15. April 1929.

Die Gei@äfts\telle des Amtsgerichts,

[8711 D 5

[8131] Oeffentliche. Zustellung.

Die minderjährige Barbara Pohl- mann in Bingen, vertveten durch das Hess, Kreisanrt in Biugen, Prozeßbevoll- mächtigter: Fustigzinspektor , Banuier in Röbel, llagt gegen den Arbeiter Paul Kau, geb. am 27. März 1888 in Windes- heim, Kr. Kreuznach, unbekannten Auf- enthalts, mit dem Antrage: den Be- klagten fostenpflihtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin vom Tage ihrex Geburt, dem 17. zuni 1927, bis zur Vollendung des 16. Lebens- jahres eine, zu Beginu eines jeden Lebensvierteljahres, in voraus zu ent- rihtende Unterhaltsrente von 990 RM ju zahlen. Zux gütlihen Verhandlung

s Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Röbel i. é auf den 5. Juli 1929, vormittags 9 Uhr, geladen,

Röbel i, Mecklbg., 20, April 1929.

Dex Uxkundsbeamte

der Geschüftsstelle des Amtsgerichts. [8712] Deffentliche Zustellung.

Eri?a S@hwmitt, geb. 43. 1. 1929 in l Speyer, unecheli(cs Kind der Rosa

.

Berlin, Mittwoch, den 24. Aptil

Schmitt, Dienslmädchen in Speyer, Stübergasse 10, vertreten durch das Stadt- jugendamt in Speyer, klagt gegen Anton Wörz, Hoteldiener, früher in Sveyer, jet unbekannten Aufenthalts wegen Vater- ¡chaft und Unterhalts, mit dem Antrage zu erfennen: 1, es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des am 13. 1. 29 in Speyer unehelich geborenen Kindes Erika Schmitt ist, 2, der Beklagte wi1d verurteilt, dem Kinde von der Geburt bis zu dessen vollendetem 16. Lebenéjahre eine je tür drei Monate vorauézahlbare Unter- haltérente von monatlih 395 RNM zu ent- richten, 3. der Beklagte hat de Kosten des Nechtéstreité zu tragen, 4. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits it Termin bestimmt auf Donuerstag, den 6. Funi 1929, vorm. 9 Uhr, im Sigzungejaal des Amtsgerichis- Speyer a. Rh., wozu der Beklagte hiermit geladen wird.

Speyer, den 20. April 1929

Geichättéstelle des Amtsgerichts. [8109] Oeffentliche Zustellung.

Der Kauimann S. Müller in Hagen (Westt.), Mittelstraße 14, Prozeßbevoll- mächtigter: Mechtsanwalt Dr. Eichenwald in Hagen i. We1tf., klagt gegen den W. H. Michl, früher in Hagen ( Westf.), Lütßzow- straße 9, jegt unbekannten Aufenthalts unter der Behauptung, daß der Beklagte ein jür Erwerbung des Patenté Nr. 411086 als Gegenwert gegebenes Akzept nicht ein- eingelöst habe, mit dem Antrage auf vor- läufig vollstreckbare und ftostenpflichtige Verurteilung des Beklagten das MNeichs- patent 411086, das auf den Namen Hugo Michl beim Neichspatentamt ange- meldet ist, auf den Kläger zu übertragen und das RNeichépatentamt von der Ueber- tragung des Patents 411086 zu benach- richtigen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlicheu Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Kammer für Handeltsachen des Landaerichts hier auf den 19. Funi 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 259 mit der Auftorderung, lih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

1929

[8112] Oeffentliche Zustellung.

Altmann, Marie, München, Kapuziner- straße 33/IV L, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schwink in München, flagt gegen Lang. Franz, früher in München, zurzeit u1 bekannten Aufenthalts, Betlagten, nicht vertreten, wegen Herauss- gabe, mit dem “Antrage, zu erkennen: 1. Der Befkiagte it \{uldig, an Klags- partei einen 8 %igen acbtprozentigen Goldptandbriet der Bayerischen Vereins- bank, München, im Nominalbetrage von Goldmark 1000 m. W.: Eintautend Goldmark herautzugeben . und Reichss mark 110 1mm. W.: Neichsmark ein- bundertundzehn zurückzubezahlen. IT. Der Beklagte hat die Kosten des Nechtéstreits zu trägen bzw. zu erstatien, L[1I1. Das Urteil ift eventuell gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin lodet den Béklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits vor die VIII; Zivils kammer des Landgerihts München 1 auf Dounerêtag, den 27. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, Sitzungéfaal 146/1, mit der Aufforderung, einen bei diesem Geriht zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieer Auzzug der Klage bekanntgemacht.

München, den 18. April 1929,

Der Urkundébeamte des Landgerichts I. [8132] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Handels- u. Gewerbebank e. G. m.. b H. in Seesen a. Harz, vera treten durch den Rechtsbeistand Künne, Seesen, klagt gegen den Zigarrenfabris kanten Otto Gelshaus, früher in Seesen, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Kreditforderung, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 440 RM und der Kosten zu ver- urteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zu diesem Zwecke ist Termin zur mündlichen Ver- handlung vor dem Amkt3gericht Seesen auf den 24. Mai 1929, 10 Uhr, anberaumt. Zu diesem -Zwecke wird der Beklagte hierdurch geladén. Dieser Antrag der Klage wird zum Zwecke- der öffentlichen Zustellung bekanntgemacht.

Sagen CWestf.), den 18. April 1929, Die Geschäftestelle 2 des Landgerichts. j [8127] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma M, Beder, Lumpensortier- anstalt in Kaiserslautern, vertreten durch Nechtsanwalt J.-R, Dr. - Blüthe, daselbst, klagt gegen Martin Roesener, Händler, und dessen Ehefrau Wilhelmine geb. Koch, beide zuleßt in Ulmet wohn- aft, zurzeit unbekännten' Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Anträge zu erkennen: 1. Die Beklagten werden als Gesamischulldner verurteilt, an Klägerin den Betrag vou 239 NM nebst Zinsen hieraus zu 2% über den jeweiligen Reichsbanfkdiskont vom 1. April 1928 an zu bezahlen. 2, Die Beklagten haben unter Gesamthaft die Kosten des Rechts streits zu tragen. 3. Das Urteil ist vor läufig vollstreckbar. Die Beklagten werden zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sizung des Amtsgerihtis Kusel vom Mittwoch, den 5. Zuni 1929, vorm. 9 Uhr, Zimmer 8 {Sißungssaal), ge- laden. Dieser Auszag der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zujtellung bekanntgemaht. Die öffentlihe Zu- | stellung ist durch Beschluß vom 4. April | 1929 betwifligt,

Kusel, den 19. April. 1929.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

{8128] Jun Sachen der durch den Rechts- anwalt Mosler in Lüchow vertretenen Preußishen Pfandbrief-Bank in Berlin, W, 9, Voßstraße 1, vertreten durch. ihren Vorstand, Klägerin, gegen 1. Frau Emmi Ziegler geb. Bierß in Wiesdorf a. Rhein, Dönhosstraße 45, 2. deren Ehe- mann Gutsbesißer Hermann Ziegler, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Be- flagte, wegen Geldforderung, hat die Klagerin bei dem Amtsgericht in Lüchow Klage erhobeu mit dem Antrage, ' 1, die Beklagten als Gesamtschuldner Pen ageg zu verurteilen, an die Klägerin a) 84,50 RM zuzügli 12 % Verzugszinsen seit dem 1, 6, 1928, b) 66,76 RM zuzüglih 12 % BVerzugs- pen seii bem 1. 12. 1928 zu zahlen, vei Vermeidung der sofortigen Zwangs- vollstveckung in den belasteten Grund- besi und in ihrxr sonstiges Vermögen aus den im Grundbuche des Amts- | erits Lüchow verzeidhneten Grundstüdck | orf Band [Il Blatt Nr. 46 in Abt. 11 unter Nr. 3 und 4 eingetragenen | Neallasten im Kapitalbetrage von | 200 Ztr. Roggen, 2. den. Beklagten zu 2 |

zu verurteilen, die Jann treckung | in das eingebrachte einer au, |

der Neraen i 1, zu dulden, 3. das Urteil f r una vollstre#bar zu er- fläven. Zur mündlihen Verhandlun über den Rechtsstreit ist Termin auf d 4, Juni "ide O G Le mtsgeriht in Lüchow, Zimmer Nr. 6, | bestimmt. Zu diesem Tevmin wird der Dgs zu 2, Hermanu Ziegler, ge-

N. Lüchow, den 16. April 1929.

Der Urkundsbeamte j dex BVeschäftsstelle des Amtsgerichts,

| voslstreckbarx.

edern vom 1. Januar 1929 ab

Seesen, den 15. April 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 1] Bekaunnturachung. Fn Sachen Walther Jakob, Reisender in München, Kläger, vertreten „durch Rechtsanwalt. Zeitler in Tovaunstein,; gegen Philipp Albert, Kaufmann, zus lebt in Mobvatsh ‘bei Dresden, Flagten, zurzeit unbekannten Aufent- halts, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung dexr Klage bes willigt, und ist zur Verhandlung des Nechts\treits die öffentliche Sizung der II. Zivilkammer des Landgerichts Trauns- : stein vom Freitag, den 21. Juni 1929, vormittag2 9 Uhr, bestimmt, wozu Beklagter durch deni Anwalt des Klägers mit dex Aufforderung geladen: wird, rechtzeitig einen beim Lax geri Traunstein zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu, bestellen. Dec. Antvalt des Klägers wird beantragen, zu erkennen: T. Der- Beklagte ist: \chuldig, an Kläger 2066,50 RM Hauhpit- jache, zuzüglih 22% HBinsen daraus iber den jeweiligen Reichsbankdiskont seit 1. Januar 1927 zu hezahlen. 11. Der Beklagte hat die Kosten E ing

s

1

‘ragèn, 111. Das Urteil ift vorlä1

Geschäftss\tell: des ‘Landgerichts Traunstein.

8133] Oeffentkiche Zustellung. j Dex Uhrmacher Arthur Stub t: Zürich, vertreten durch den Rechtsè anwalt Dr. Stockmar ‘in Vatha ti gegen die Frau Frieda Stub gov:- Bayer, zulevt wohnhaft in Vacha, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Er- attung von Lees insen mit dem Antrage,. die Verklagte

87,20 RM nebst 9 2 Zinsen als Ver»

ostenpflihtig zu verurteilen. Zur nründlihen Verhandlung des Recht8s- streits wird die Verklagte vor das Thür. Amtsgeriht in Vacha auf den 14, Juni 1929, 9 Uher, 4 geladen. Vacha, den 17, April 192W.- Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Thür. Amtsgerichts. :

5. Verlust- und

_ Sundsacßen.

(9029) Erledigung. Die im Reichsanzeiger 41 v, 17. 2. 1928 gesperrte Deutiche Ublösungse {huld zu 100 RM Nr. 1811 623, zu 50 NM Nr. 1 469 707, Auslojungsreck@t zu 100 RM Gr. 15 Nr. 44 823, zu 90 Gr. 9 Nr. 40 20? ift ermittelt. Berlin, den 23, 4, 1929. Der Poltteipräsident. Abt, IV. E.-D. I,

[8715] A

Der Versicherungsschein Nr. 203 479, auf das Leben pon Otto und Nola Lang ausgestellt, ist verloren gegangen . und

f urch vorläufig* vollstreckbares Urteil zur Zahlung von

(Wp. 42/29,

é d

. L A E A t

E

E