1906 / 207 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Sep 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich Preußisä

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M 207.

Berlin, Sonnabend, | e

JFnhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Verbreitung der in Zürich erscheinenden Druschrift „Der Weckruf“.

Mitteilung, betreffend die nächste Seesteuermannsprüfung in Elsfleth und Wustrow und die nächste Seeschifferprüfung für große Fahrt in Wustrow.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Gesetz über die Aenderung der Landesgrenze gegen das Aue herzogtum Hessen zwischen den Gemarkungen Hüttengesäß- Neuwiedermus und Altwiedermus.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 38 der Geseß- sammlung. :

Personalveränderungen in der Armee.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kapitän zur See Dick, Abteilungsvorsteher im Admiralstabe der Marine, später Kommandant S. M. Linien- \chiffs „Hessen“, die Königliche Krone zum Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Obersten Grafen von Bredow, Kommandeur des 1. Großherzoglih Medcklenburgishen Dragonerregiments Nr. 17, den Noten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Rittergutsbesißer, Sanitätsrat Dr. Stahr zu Heide- wilxen im Freise

F E E s, eid im se Schleiden, Daniels zu g Emunds zu Kreuzau im Kreise Düren, ranssen zu JZttenbah im Siegkreise und Gehlen zu elenabrunn im Landkreise M.-Gladbach, dem Pfarrer J oseph oll zu Angermund im Landkreise Düsseldorf, dem Vikar un kel zu Österath im Landkreise Crefeld und dem Regierungs- sekretär, Kanzleirat Albert Ruprecht zu Merseburg den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Generalmajor von Rauh, Kommandeur der 17. Kavalleriebrigade (Großherzoglich Mecklenburgischen), den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Korvettenkapitän Starke im Admiralstabe der Marine, später Kommandant S. M. kleinen Kreuzers „Medusa“, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Oberleutnant von Bodecker im 1. Großherzoglich Mecklenburgishen Dragonerregiment Nr. 17, dem Pastor He rmann Philipp zu Heidewilxen im Kreise Trebniß, dem iegeleibesizer und Maurermeister Franz Dreßler zu Werder a. d. Havel und dem Amtsvorsteher Adolf Lehmann zu Theisa im Kreise Liebenwerda den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, den Lehrern a. D. Bernhard Eggert zu Magdeburg und Ludwig Hodum zu Staßfurt im Kreise Kalbe den nier der Jnhaber des Königlichen Hausordens von Hohen- zollern, dem Kaufmann Ernst Völker zu Werder a. d. Havel das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Kirchenältesten, Stellenbesiger Ernsst Mikulle zu Heme en im Kreise Trebniß, dem Kirchenältesten, früheren ühlenbesißer Wilhelm Warkus zu Haasenau in demselben Kreise, dem Magazinverwalter Gottlieb Przilas zu Natibor- hammer im Kreise Ratibor und dem Gutsnahtwächter Hein- rich Lt zu Boltenhagen adl. im Kreise Greifswald das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem Bäergesellen Emil Leder zu Haselhorst im Kreise Osthavelland die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

_ Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht : dem Reichskanzler, Präsidenten des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Fürsten von Bülow, Durchlaucht, die Erlaubnis zur Anlegung des von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Schaumburg-Lippe ihm verlichenen Ehrenkreuzes erster Klasse des Shaumburg- Lippischen Hausordens zu erteilen.

Deutsches Reich.

_ Nachdem durch rechtskräftige Urteile des Königlichen Land- gerichts T zu Berlin vom 4. Juli 1906 gegen die in Zürich erscheinende Druckschrift „Der Weckruf“ binnen Jahresfrist zweimal Verurteilungen auf Grund der 88 41 und 42 des Strafgeseßbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des § 14

: Trebnig, dem Notar, Ba _oin, Dem PTIarrer ul D Ls Ui et h „ide: va D T: d. C R E 7 c A A S

de Herzogtume Hessen über die Aenderung und Fes

des Geseßes über die f s S. 65) die fernere Dauer von zwei Jahren h Berlin, den 29. Augu| Der

In Elsfleth wird 1 prüfung am 6. Septemb in Wustrow mit F große Fahrt und mif am 10. September d. J.

KönigLi Seine Majestät d er Koi

auf Grund des 8 2 30. Juli 1883 (G.-S. und vortragenden Rat be in Potsdam zum Mitgl und zum Stellvertreter dieser Behörde mit der auf Lebenszeit, unter Y Regierungsrai mit dem ernennen, X

dem Regierungsrat Z Charakter als Geheimer

den Eisenbahnoberc und Schmiß in Wittex“ ekretär Wedig in Ber!

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Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht: dem Bankier Adolf Flemming in Magdeburg den Charakter als Kommerzienrat zu vériaihen.

? Gesegz über die Aenderung der Landesgrenze gegen das Großherzogtum Hessen zwischen den Gemarkungen Hüttengesäß-Neuwiedermus und Altwiedermus.

Vom 12. Februar 1906.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt:

egen der Gemarkung Hütteng is-Neuwkbérrtins, andkreijes Hanau, wird nah den Bestimmungen des anliegenden Staatsvertrags vom 9. August 1904 verlegt

8 2.

Die nah der Bestimmung des Staatsvertrags (Z 1) an Preußen fallenden Teile des hessishen Gebiets werden mit der preußishen Monarchie auf immer vereinigt und dem Land- kreise Hanau, A Hessen-Nafsau, zugeteilt. Es treten für sie die Landesgeseze, Verordnungen und allemeinen Verwaltungs- vorschriften in Kraft, die in den durch die Verlegung der Landesgrenze an das Großherzogtum Hessen fallenden Gebiets- teilen bisher in Geltung a

L. Die elung Hüten das Großherzogtum Hessen bei

Die nah dem Staatsvertrage (8 1) an Hessen fallenden Teile des preußischen Gebiets werden an das Großherzogtum Hessen abgetreten.

8 4. Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer P ugen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Fnhegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 12. Februar 1906. (L. S.) Wilhelm. ürst von Bülow. Graf von Posadowsky. von Tirpiß. tudt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. von Budde. ‘von Einem. von Bethmann-Hollwesg. Delbrück. Beseler.

Staatsvertral(

zwischen dem Königreihe Preußen und m Groß- tellung PRTICng Ian - eu- a

der zwishen den Gemarkungen ndes-

wiedermus und Altwiedermus verlaufenden grenze. Vom 9. August 1904.

Zur befseren Gestaltung und zur Feststellung der Landesgrenze zwishen dem Königreiche Preußen und dem Großherzogtume Hessen

Jafolge der in den Ss Ee ie : tommen die bisberigen Srenzstéue Nr. 226 vis Nr. 288 als Hoheit grenzzeihen in Wegfall.

8 4.

Zur Entshädigung für den Ausfall an Grundsteuer, den die preußisGen Gemeinden Hüttengesäß und Neuwiedermus infolge des Gebietsaustaushes (88 1, 2) erleiden, zahlt ihnen die hbessische Gemeinde Altwiedermus am Tage der gegenseitigen Gebietsübergabe eine einmalige Abfindung von 98,75 #, in Buchstaben: „Achtund- neunzig Mark fünfundsiebzig Pfennig“.

D.

Die zwishen der preußishen Gemarkung Hüttengesäß-Neu- wiedermus einerseits und der hessishen Gemarkung Beundehof anderer- seits verlaufende Hoheitsgrenze von dem Grenzsteine Nr. 207 bis zu tem Grenzsteine Nr. 210 (preußische Bezeichnung), die ia den vor- handenen beiderseitigen Katasterkarten niht übereinstimmend zur Dar- stellung gebraht ist, wird dahin festgestellt, daß die eraden Ver- bindungélinien von Stein zu Stein die Grenze bilden. Gin Gebiet8- austausch findet hierbei nicht statt. é

J 9°. Die Lage der nah §§ 1, 2 auszutaushenden lächen, die dort vorgesehene neue Hoheitsgrenze und die im § 5 festgestellte Hoheits« grenze find in den angeshloffenen eian Karten ersihtlich gemacht.

Dieser Vertrag ist von den beiden beteiligten Staatsregierungen zu genehmigen. Er tritt mit dem Tage in Kraft, an dem die Aus- wedselung der genehmigten Vertrag8urkunden stattfindet.

Zu Urkund defsen haben die beiderseitigen Kommissare den gegen- wärtigen Vertrag und die im § 6 bezeichneten Karten in je ¡wei Ausfertigungen unterzeihnet und mit ihren Siegeln versehen.

So gesehen Altwiedermus, den 9. August 1904. (Siegel.) von Beckerath. (Siege!.) Boeckmann. (Siegel.) Wenke. (Siegel.) Spamer.

Ministerium des Innern.

Bei dem Ministerium des Jnnern ist der Regierungs atis Schliht zum Geheimen Kanzleidirektor ernannt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38 der Geseysammlung enthält unter Nr. 10 753 das Gesez über die Aenderung der Landes- grenze gegen das Großherzogtum Hessen gen den Ge- markungen Hüttengesäß-Neuwiedermus und Altwiedermus, vom 12. Februar 1906, unter a Nr. 10 754 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirks des Tes Sinzig, vom 21. August 1906, und unter r. 10 755 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der B der Amtsgerichte Herborn, Königstein, Langenshwalbah, Marien- berg, Rennerod, vom 26. August 1906. Berlin W., den 31. August 1906. Königliches Gefebsammlungsamt. rüer.

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