Nichkamkliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. September.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Staats- und Kriegsministers, Generalleutnants von Einem, des Chefs des Generalstabs der Armee, Generalleutnants von Moltke und des Chefs des Militärkabinetts, Generalleutnants Grafen von
Hülsen-Haeseler.
Am 1. d. M. is in Schanghai der mit der Verwal- tung des Kaiserlichen Generalfonsulats beauftragte Konsul, Legationsrat Dr. Sch olz nah mehrwöchiger Krankheit ver- torben. | Legationsrat Scholz trat nah bestandenem Assessorexamen 1897 in den auswärtigen Dienst, wurde 1898 dem General- konsulat in New York zugeteilt und erhielt 1899 den Salaer als Vizekonsul. 1900 in das Auswärtige Amt zurüberufen, wurde er 1901 zum ständigen O und Legationsrat ernannt. Im Jahre 1904 trat er ur seine Ernennung zum Konsul in Hankau in den Auslandsdienst zurück und führte seit Oktober 1905 die Verwaltung des Generalkonsulats in Schanghai, bis ihn Anfang August d. J. eine Erkrankung an Typhus zwang, f auf ärztlihen Rat einige Zeit von den Geschäften fernzuhalten. Die Nachricht von seinem Ableben kam völlig überraschend. Ac i Ï
Der auswärtige Dienst verliert in dem im blühenden Alter von 38 Jahren Dahingeschiedenen einen ausgezeichneten Beamten, der sich in allen seinen Stellungen aufs beste bewährt und dessen gewinnendes Wesen ihm die Achtung und Zuneigung aller erworben hat, die mit ihm dienstlich oder O erdrenstlich in Berührung gekommen sind. Die Kunde von seinem frühzeitigen Tode wird im fernen Osten ebenso wie
hier in der Heimat shmerzlihe Trauer erwecken.
Der hiesige Kaiserlih und Köni lih österreichisch- ungarishe Botschafier von Szögyény - arich hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der Botschaft von dem Botschaftsrat Grafen
Széchényi geführt.
Laut Meldung des „W. T. B.” ist-S: M. S. „Char- lotte“ vorgestern in Algier eingetroffen und geht am 8. Sep- tember von dort nah Spezia in See. i
S. M. S. „Stein“ ist vorgestern in Tanger eingetroffen und geht morgen von dort nah Funchal (Madeira) in See.
S. M. S. „Bussard“ is vorgestern in Daresfalam eingetroffen. ; , S
S. M. Flußkbt. „Vorwärts“ ist vorgestern in Kiukiang (am Yangtse) eingetroffen.
Frankreich. Die Plenarversammlung des französischen Episkopats, an der 82 Prälaten teilnahmen, ist gestern
vormittag in Paris eröffnet worden. Die Beratungen find geheim, ‘rit e Presse werden keine Mitteilungen gemacht. Nach Beendigung der zweiten Sißung, die Nachmittags statt- fand, richteten die Bischöfe, „W. D. B.“ zufolge, eine epesche an den Papst, in dem he diesen ihres unerschütterlichen
Gehorsams versicherten. Rußland.
Die Kaiserin-Witwe und der Großfürst Michael Alexandrowitsch sind, „W. T. B.“ zufolge, gestern mit der Kaiserlihen Jacht „Poljarnazja Swjesda“ nah Dänemark abgereist. Der Kaiser, die Kaiserin und der Prinz Christoph von Griechenland gaben den Abreisenden das Geleit und kehrten spstar auf der Kaiserlichen Jacht „Alexandria nah Peterhof zurü. ; : i
VA EeEpl inisterrat hat in seiner gestrigen G beschlossen, ein Regierungskommuniquêé zu erlassen, dur welches, wie „W. T. B.“ berichtet, die Gerüchte, denen zufolge die Regierung beabsichtige, das den Kosakenheeren ge- hörige Landeigentum ju konfiszieren und unter die Bauern zu verteilen, als Erfindungen bös- williger Elemente bezeihnet werden, die im Kosaken- heer Beunruhigung hervorrufen und dessen traditionelle Ergebenheit gegen Thron und Vaterland untergraben wollen. Das Kommuniqué erinnert daran, daß die Ländereien den Kosakenheeren dur Kaiserlihe Urkunden auf ewige Zeiten verliehen worden seien und nicht enteignet werden konnen. Zur Durchführung der Agrarreform werde die Regierung, wie shon öfters festgestellt, an dem Srundlahe der Unan- tastbarkeit des Privatlandbesißzes esthalten. Der Ministerrat sprach sih des weiteren dahin aus, daß die einzelnen Ministerien möglichst bald ihre Programme vorlegen sollten. Einige Minister erklärten, ihre Programme seien bereits ausgearbeitet und würden demnächst vorgelegt werden. Endlich erfannte der Ministerrat den Juden das Recht zu, niedere und Mittelshulen auf allgemeiner Grundlage zu eröffnen. i E
— Das Zentralkomitee der revolutionären Sozialisten in St. Petersburg hat gestern eine Bekannt- machung erlassen, in der gesagt wird, daß der General Min auf Grund eines Richterspruches der fliegenden nördlichen Ab- teilung der revolutionären Sozialisten getötet worden ist.
— Die Untersuchung über die Taigenne von Finnländern an dem Aufstand in Sweaborg ist beendet und hat, obiger Quelle zufolge, ergeben, daß 150 Finnländer unter
äbruria eines Solin Nantals, der selbs verwundet und ge-
angen ist, daran teilgenommen iet Von den Schuldigen befinden sich 79 in Haft. Der Prozeß wird von dem Gericht in Abo geführt werden. ;
Der General Goutsharow, der vom Kaiser zur Unter- suchung der militärishen Unruhen nah Sweaborg entsandt wurde, ist gestern in Helsingfors eingetroffen. i
— Eine in Etschmiadzin abgehaltene armenische Volksversammlung hat eine Resolution angenommen, in der die Versammlung, nah dem Bericht des „W. T. B.“,
zu äußern. Von der antragt, nach der die
zuarbeiten , Vorbereitungskongreß
elten solle. e — An
O
wie erklärt wird, nahmen für den
wird, daß sie verpflichtet
jamte Rußland, besonders aber Kau
suhsweise für ein Jahr Schulprogramme und Statuten aus- in bezug
Stelle der bisher in der Mandschurei bestehenden Agenturen des Ministeriums des Auswärtigen werden, “V. T zufolge, ;
Charbin, Mukden, Kirin, Z1z1 Vizekonsulat in Kuantsensi errihtet werden.
kriegerishe Vorbereitungen wird nach 1 "Siieuer Telegraphen-Korrespondenzbureaus
nur dén eventuell unbedingt nötigen Maß-
all, däß die Haltung Bulgariens dies er- esen ist das Kriegsministertum angewiesen
Die „Frankfurter Zeitun der General Menocal, der die cubanishe Präsidentschaft Konferenz mit dem Prä
sei, die Forderungen des Volkes zu mit
asien berührenden Fragen M rheit war eine Resolution be- Versammlung berechtigt sein sollte, ver-
auf die ubrigen Fragen aber als für eine zukünftige Nationalversammlung
russishe Generalkonsulate in j i itar und Dalni und ein
in Konstantinopel
Türkei keineswegs zum Kriege
ifa. # meldet aus New York, daß als Kandidat der Jnsurgenten für angesehen wird, gestern eîne identen Palmas gehabt habe.
Die im A usland bi Lösungen des Pro
nahm der
Adler ausgearbeiteten fertiggestellt, der nah
Versicherung
arbeiten oder als Bau-
Arbeitslo
erwerbenden
Jahre verdienen,
1 Jahr Mitglied also in Basel nit versicherungspflichtigen aber mit dem Weg
Gesetz fcherungepflihtigen B stüßungeberehtigt 7—
nur etwas über
\ählich gegen die
von anderen Arbeiter, alle
kleinen Aus\chnittes
Basel-Stadt und die kassen). Die versicherung
(Baseler
geteilt: 1) Wotenlo 18 Fr., 24 Fr.
Berufsgruppe
15 Gta: 0. der 2
Ar
jeden Versicherten eigenen Beitrage Der Arbeitgeber
streitet die Kosten
30 000 Fr. sicherte
*) Vergl: „Gege werkvyereinen“
als gesezlihe Volksvertretung bezeichnet und erklärt
munaler Grundlage“
Statistik und Volkswirtschaft.
blems einer Versicherung gegen die Folgen der Arbeitslosigfkeit.
Versiherung8zwang auf fommunaler Grundlage. Um dieselbe Zeit, zu der in Bern die kommunale Arbeitslofen-
der Gruntlage L ; versiexung aus xe Bafel-Stadt au \{chon die obligatorische
Versicherung in Angriff.
Großen Rat des Kantons im November 1899 angenommenen, bei der Volksabstimmung im Februar 1900 inde folgendermaßen regelt : Petsonen beiderlei Geschlechts, die im und daselbst in den dem eidgenöf
zurüdckgelegten 14. Lebensjahre an zur Versicherung gegen unverschuldete figkeit verpflichtet ; die im Kanton wohnhaften,
trieben beschäftigten Personen, wen een 4 E und im Kanton domiziliert sind. Von
der Versicherungspfliht ausgenommen ersonen, im Jahr beträgt, ferner diejeni die wegen ncch nicht beendeter und diejenigen, raum von weniger als zwei
sollen weiter alle Arbeiter sein, di aber dort nicht wohnen. Unterstü
man die versicherungspflichtigen gefallen wären,
ônnen, d elbst in den versiherungspflihtigen Berufen annehmen können, d (S tte aller in Basel tätigen Arbeiter tat-
gewesen sein würden. Berufen vor allem alle
i D ul. : H
¡g also planmäßig nur um die Er N Arbeiters&aft, der noch weiter verkleinert wird durch die Bestimmung, zwang E I werden können, die einer Kasse zur Versicherung egen Arbeitslosigkeit angehören, T'iftuiges als genügend erachtet werden
dem Berufsrisiko in 4 Gruppen — 1) Fabrikarbeiter in den der Arbeits- losigkeit am e R ausgeseßten Betrieben, 2) Fabrikarbeiter in Saison- und solchen Betrieben, die von der Mode abhängig find Seidenindustrie), 3) Bauarbeiter in den der regelm Arbeitslosigkeit am wenigsten ausgeseßten Betrieben, 4) alle übrigen Bau- und Erdarbeiter,
wi d und deren l gewiesen nig is — und nach der Lohnhöhe in 4 Lohrnklassen ein-
3) Wodenlohn über 18 bis 24 Fr. und 4 Sn der 1. Lohnklasse zahlen die, Ver (gewöhnliche : D Beitrag an die Versicherungsanftalt 25 Cts., die der zweiten Berufs gruppe (Fabrikarbeiter in (Bauarbeiter) 10 Cts.
der Versicherten der vier Berufsgruppen 5 in der f ois A R Le und 40 Cts, klasse 15 bezw. 20, un j
M E der für jeden feiner versicherten Arbeiter der ersten und | zweiten Berufsgruppe 10 Cts., für Gruppe 20 Cts. wegen s wir alle vier Wochen e ist berechtigt, dem Ve1sicherten. den für diesen ge- zahlten Beitrag an jeder Lohnzahlung abzuziehen. der Einrichtung und Verwaltung der Versicherungs- anstalt; außerdem leistet er an leßtere etnen jährlichen Beitrag von Im Falle eingetretener Arbeitslosigkeit hat jeder Ver- nspruch auf Unterstützung, der ein vor seiner Mitgliedshaft ein Jahr im l at, monatige Mitgliedschaft und der ferner mindestens 26 woge Beitrags- zahlung nahweisen kann. Abgesehen von
in Nr. 178
sher versuchten oder vorgeschlagenen
ITI. *)
freiwilligen Beitritts ins Leben trat,
Auf Grund eines von Profeffor Georg utahtens wurde ein amtlicher Gesegentwurf mehrmaligen Abänderungen in seiner vom
sen verworfenen Fassung die Alle unselbständig erwerbenden Gebiete des Kantons wohnen sen Fabrikceset unterstellten Betrieben oder Grdarbeiter beschäftigt werden, find vom ebeuso unterliegen der Versicherungépflicht aber in gleihartigen auswärtigen Be- wenn ihre Arbeitgeber im \{weizerischen
find diejenigen unselbständig deren Lohn 1800 Fr. oder mehr en jungen Leute unter 18 Jahren, usbildung weniger als 300 Fr. im welche zur Aushilfe auf einen Zeit- ohen angestellt find. Nicht versichert die zwar im Kanton Basel arbeiten, ungéberechtigt ist ferner nur, wer der Versicherungsanstalt is. Wer sh ein ganzes Jahr aufhält, muß in den Beérnseit zwar Beitrag zahlen, verliert gang die Unterstütungsberechiigung. Schäßt Arbeiter, die unter das Baseler auf 10000, so hätten in den ver- erufen diesen als nicht versihert oder unter- 8000 gegenübergestanden. an wird danach
Arbeitslosigkeit sichergestellt die Versicherung fallen im Handwerk tätigen handelt sfich bei der Sicherstellung eines
der
Folgen unter
Nicht Es
daß alle Arbeiter vom Versicherungs-
deren Versicherungébedingungen und und die sich nicht auf den Kanton umliegenden Gebiete beschränkt (Gewerkvereins- spflichtigen Arbeiter und Arbeiterinnen werden na '
elmäßigen
die vorwiegend auf Arbeit im Freien an- Arbeitsbetrieb von den Witterungsverhält-
Woqhenlohn über 12 bis ; Woqenlohn über erten der ersten als wöchentlichen
hn bis 12 Fr., 2)
Fabrikarbeiter)
Saisonketrieben) 5 Cts., die der dritten ; und die der vierten (Bauarbeiter im Freien) betragen die wöchentlihen Beiträge bezw. 10, 20 und 25 Cts8., | in der 4. Lohn- |
Lohnklasse
Beitragspflichtig ist auch der jeden der dritten und vierten zu zahlen hat. Der Beitrag für dur dessen Arbeitgeber mit seinem an die Kasse entrichtet.
Der Kanton be-
ährige oder, wenn er {on anton gewohnt hat, sech8-
dem Fall der N
chterfüllung !
vorlag, Streit ist (während der Dauer
n\pruch bei Aus\perrung —; d lgen h Arbeitöftelle ohne wichtige Gründe abgelehnt haben. Die Unterstüßung beginnt mit dem vierten Tage nah der Anmeldung der Arbeitslosigkeit bei der Versicherun auch für Sonn- und Feiertage Laufe eines Rehnungsjahres nur
terstüßung. O i des Emvyfängers ab und beträgt: in der 1. (untersten) der
ührten vier Lohnklafsen a. | L lie Witwe ohre Kinder unter 14 Jahren oder die ver-
heiratete Prau 70 eus. aan it einem oder mehr als eîn eni Vetbelrateiei Mann ohne Kinder oder mit einem Kinde unter
verbeiratete Mann nur l E Mann mit mehr als einem Kinde unter 14 Jahren
stelle versieht oder selbst Arbeitslosenunterstüßung leßteren Fällen der 2. Lohnklafsse in den
dieser Bedingung, ist der Anspruch auf Unterstüßung auch dann vers
die Arbeitskosigkeit die Folge von Kr ankheit oder Unfall
iedi i i - irkt, wenn ) befriedigen und alle Per armenischen Kirche vers) us d der Dauer derselben), oder wenn sie die Foige eines Vers bundenen schuladministrativen, ökonomischen, E : O L Versicherten, m nach den Bestimmungen des Obligationen: anderen sozialen agen zu lösen. Ferner NEREE rechts und des Fabrikgesezes zur sofortigen Entlaffung berechtigt, Versammlung das Recht in Anspruch, sih in allen, das ge- | gder die Folge von freiwilligem Austritt (sofern niht ein Grund
tigen Austritt berechtigte) oder vie Folge vcn os desiciben) o aber besteht ein der Versicherte darf endlich niht eine
der zum
8anstalt und wird wöchentlich, ausgezahlt; doch hat ein Mitglied im Anspruch auf höchstens 70 Tage Arbeits- Ihre Höhe stuft sich nah der Lohnklasse und der für das unverbetiratete Mitglied, den
b. für den Witwer bezw. die Witwe Kinde unter 14 Jahren, ebenso für
Türkei. anr : : : T " * 1 Fr. täglich, sofern nicht dessen Frau gleichzeitig eine Angesichts der im Umlauf befindlichen Eavagte iet regelmäßige Ne P Hekäftigung i ieE n eballe verfieh
einer Meldung des | per selbst Arbeitslosenunterstüßung bezieht, in welchen leßteren Fällen
70 Cts. erbält, c. für den ver-
festgestellt, daß die ' : i \ | ter 14 Jahr | i d absolut keine offensiven Kriegsabsichten habe. 1,30 Fr. täglich, sofern nicht dessen Frau gleichzeitig eine d ‘edie [n N und die P ischen Beratungen galten, ale volle, tägligze Beschäftigung geuende Fre
verbeiratete Mann nur 1 Fr. erhält; in der Fllen von a 80 Cts., in denen von þ 1,20 Fr. 1,50 bezw. 1,20 Fr. tägli;
fordere. Jnfolgede : . 80 Cts. und in den Fällen von c / worden, rats Sicherheitsmaßregeln zu beantragen oder vor- 0A 3. Si ‘flafe in den Fällen von a 90 Cts., in denen von þ zubereiten. , 1,40 Fr. bezw 90 Cts. und in den Fällen von c 1,70 bezw. 1,40 Fr.
tägli; in der 4. (höchsten) Lobhnklasse in den Fällen von a 1 Fr., in denen von b 1,50 bezw. 1 Fr. 1,50 Fr. Haus cite mit ihm lebende Eltern und Geshwister werden der und n n bei der Versicherte, : i De beziehen, haben Anspruch auf zwei Dritteile unterstüßung. Mitglieder, pflichtet, über etwaigen der Versicherung®arstalt licher N pt zu 3 itslosenunterstüßung unberu 1 r
ien wird die an den Arbeitslosen zu zahlende Unterslützung in der L oa E aag d it r. übersteigt, von der ( Die Meraltüna ey Bersicherungsanstalt wird von einem 9 Véitelietetn beil er e Arbeitslose“ Gab \{ließlich an den Regierungsrat) ges werden kann. ernannter Präsident ;
und in den Fällen von c 2 bezw. Non dem Versicherten unterhaltene und in ungetrenntem rau
estseßung der Unterstüßung gleihgeatet. en der Arbeit weniger als den halben der Arbeitskosen- die eine Unterstüßung empfangen, sind ver- Nebenverdienst durch Arbeit dem Verwalter enaue Mitteilung zu machen. Ein wöchent- r. bleibt bei der Auszahlung Fiat: bei einem höheren Neben-
die infolge Sto
zwei Dritteile von dem Verdienst, so- Unterstüßung in Abzug gebracht werten. e Beruf esonderen en dessen Verfügungen jedo erufung an eine aus ende in der Versiherungsanstalt für
der Kommission steht ein vom Regierungsrat
An, der De drei der übrigen Mitglieder werden von den
beitragspfliztigen Arbeitgebern und fünf von den versiherung8pflich-
tigen Arbeitern und
Arbeiterinnen gewählt.
Das Baseler Projekt einer Versicherung gegen die Folgen „unver- schuldeter“ E asieteit hat die Probe in der Praxis nicht zu bes
stehen gehabt.
gewo
teilun
der
Unterstützung bei Ausfperrungen, Gliederung der Unterstüßungen sein würden, ob fie finanziell sperrungen den
Ob die Verwaltung der vielen Schwierigkeiten Herr rden wäre, die bei der Kontrolle des Nebenverdienstes, der Ein- der Mitglieder in di Ae lea dee rver tung
idung über die iht zur Annahme von Arbeit, der Ie Ln der Regelung der Schuldfrage, der nah dem Familienstande entstanden bei großen Krifen und bei großen Aus-
nsprückten hätte genügen können, die dann an sie
berangetreten wären, kann nicht ohne weiteres bejaht werden. Ver-
sicherungstehnisch hätte
au hier cine reine Versicherung nicht vor-
gelegen, da von vornherein darauf verzi@tet wird, die Ausgaben durch die
rämien der Versicherten aufzubrir gen, Hn zur Hälfte deckden. Handelt es
im und
iedene e der Versuch des Ausgleiches des
stufung der Beiträge. obligatorischen
und Reg
hâtte, die zweite eine solhe, welche die in keiner Weise sichert. tishen Handhabung der
tie vielmehr die Ausgaben nur danach auch beim Baseler Projekt strengen Sinne nur um eine Verbindung von ersiderung
geregelter Unterstüßung, fo find doch andererseits ver-
Merkmale von der lig wg Marme pri oe
Von den drei s{chwierigsten Fragen der Versicherung, der Schuldfrage, der Kontrolle der Pfliht zur Annahme von Arbeit, hat die erste eine
die V erten sicherlich nicht befriedigt elung cen E ie Der Hführbarteit der Kontrolle
Bei der dritten würde es ganz von der prak- Verwaltung abgehangen haben, ob sie zu einer
Unterstüßung der Arbeits\heuen und Ausbeutung der Anstalt geführt
hätte (dies bei s{chlafer
der
¿ur daß
D der l oe E nklem wurfs immer nur in sehr be\chran j | wird. Je weiter die cbligatorische Versicherung ausgedehnt und je
Handhabung der Annahmepflicht) oder nah
Anschauung der Arbeiter zu einer Aufhebung des freien Arbeits8-
vertrags der Arbeitélosen (dies bei sirenger Handhabung), oder ob sie
Arbeiter gewirkt hätte. Betont muß werden, Arbeitslosigkeit in einer Stadt im Arbeit im Sinne des Baseler Ent- Maße überhaupt mögli sein
Befriedigung der 2 t bei größerer gleichzeitiger achweis „passender“
größer die Stadt ist, umsomehr wachsen die Schwierigkeiten.
ist der Entwurf einer ebenfaus nicht zur Aus-
Dem Baseler Geseßz
führung gelangten Verordnung über obligatorische Versicherung gegen die
Folgen der
besc die
| In Kantons ;
Arbeitslosigkeit für die Stadt Zürich in vieler Hinsicht, nders auch in den tehnischen Einzelheiten nachgebildet, während Regelung in anderen Beziehungen hier grund\säßlih verschieden ist. Zürich handelte es sich um ein Vorgehen der Stadt, niht des es mußte daher erft ein die Gemeinden zur Einführung
eines Versiherung8zwanges ermächtigendes Kantongesetz erlassen werden,
damit die Stadt in der Lage war, vorzugehen. \chränkt sich auf die Festlegung Umfanges der Versicherung gruppen und die überlassen. Gesetz seitens
wer den
Die Kosten der Verwaltung sind von der Gemeinde Arbeitgeber zu Beiträgen mitheranzuziehen. Die Prämien
nur
arbeitslos geworden und ihren i werden kann. Das Gesetz legt weiter feft, | dem Familienstand abzustufen ist, | Kontrolle die Berufsvereinigungen zuziehen. Dies lehtere is ein neues Prinzip,
Das Kantongesetz be- allgemeiner Richtlinien. Die Festseßung des ist ebenso wie die Gliederung der Berufs- egelung aller Einzelheiten ganz den Gemeinden Weibliche Personen und Wanderarbeiter dürfen nah dem der Gemeinde von der Versicherungspfliht ausgenommen Nach verschiedenen Richtungen legt das Gese fest, wie von ihren Ausführunzéverordnungen zu verfahren ist. zu tragen, die Einziehung der
Arbeitgeber erfolgen. Unterstüßt sollen die arbeitsfähig, ohne grobes Selbstvershulden nd und en, tis prets L eR rid räften angemessen und ortsüblih entlohrt it, angewielen
fien aagemen daß die Entschädigung nach und gibt die Möglichkeit, für die der Meister und der Arbeiter bei- das in den sonstigen
den. Gemeinden in
muß beim Mitglieder rén
Bersuchen und Projekten niht enthalten war.
Was nun den Entwurf der Auéführungsverordnung der Stadt
rid betrifft, so hat man hier im Gegensaß zu Basel versudht, den taa Rd fo weit als möglih abzustecken. Es follten
| versicherungspflichtig alle unselbständi | sonen fein, ; werks-, Industrie- Art beschäftigt Grwerbszweige,
erwerbenden männlichen Per- die in der Stadt Zürih wohnen und daselbst in Hand- Fabrikations-, Bau- und sonstigen Gewerben aller nd, sowie die Tagelöhner und Handlanger aller mit Ausnahme der landwirtschaftlihen Tagelöhner,
oweit se 16 Jahre alt sind und ihr Tagesverdienst 5 Fr. nicht übersteigt. Sieht db von den landwirtshafilihen Tagelöhnern ab, so umfaßt
der Entwurf sämtlihe Gruppen männliher den Versicherungskreis so weit zog,
nseitigkeitsversiherung der Arbeitnehmer in Ge- | “A Pebiwillige Versicherung auf kom- in Nr. 207 des „Reichs- und Staatsanzeigers“.
Ob diese weite Ausdehnung si in
Arbeiter. Wenn man kam man auf 20 000 Personen. der Praxis bewährt haben würde,
| steht dahin. Sie hätte jedenfalls zur Folge, taß Berufskreise zur
: Au
fbringung der Kosten der Versicherung herangezogen werden, die
E aeregelt,
rie oder selten arbeitslos werden und deshalb den Beitragszwang als sehr lästig empfinden würden. Aus der Berehnung der Kosten ergibt si, daß die Bauarbeiter für \ih allein die Kosten der Ds bei weitem nicht aufzubringen vermögen, sondern daß ein Ueberschuß dcr Einnahmen über die Ausgaben nur hei den übrigen Arbeitern besteht, die dahcr dur ihre Beiträge die Sicherstellung der Bauarbeiter erst ermöglichen, übrigens auch erst mit Hilfe eines Stadtzushusses. Für den Erwerb der Unterstüßungs- berehtigung ist ebenso wie in Basel einjährige Mitgliedshaft vor- gesehen. Mitglieder, die vor ihrer Mitgliedschaft {on ein Jahr in der Stadt gewohnt haben, follen bereits nach sechs Monaten unter- stügungsberehtigt werden. Etwas abweichend find die Gründe, aus denen der Anspruch auf Unterftüßung verwirkt Ee un Arbeitslosigkeit infolge von Streik, Krankheit, Unfall, Militärdienst eine Entschädigung nit gezahlt. Als weiterer Grund des Ausschlusses der Unterstüßung wird noch grobes Selbstverschulden genannt, während Basel die Bestimmungen des Obligationsrechts und
benso wie in Basel wird bei freiwilliger Kündigun
des Fabrikgeseßes zur Umschreibung des Begriffes der ver- shuldeten rbeits[osigkeit heranzog. Die Entscheidung darüber, ob grobes Selbstverschulden vorliegt, steht der Verwaltungs-
fommission zu, die in jedem einzelnen Fall also feststellen müßte, welher Anlaß der Arbeitslosigkeit zu Grunde liegt. Zu den Gründen aus denen die Gewährung der TOEENE verweigert wird, gehört auch die Verweigerung angebotener Arbeit ohne zureihenden Grund. § 23 bestimmt, wie die Arbeit beschaffen sein muß, die dem Arbeiter
angeboten werden soll: „Sie muß seinem Beruf und seinen Kräften angemessen und zu den nach Ort und Jahreszeit üblihen Löbnen bezahlt sein.“ Ob diese Vorschrift in der Praxis ih genau hätte durchführen lassen, steht dahin.
Die Regelung der Freilassung und Berechnung von Nebenverdienft ließt sich dem Baseler Vorbild an, nur daß in Zürich 5 Fres. wöentliher Nebenverdienst von der Anrechnung freibleiben \ollten. Für die Durhführung der Kontrolle führt Zürich das neue Prinzip ein, daß zu dieser Kontrolle die Berufsvereinigungen der Meister und Arbeiter herangezogen werden können. Dies ist einerseits wohl als ein entschiedener Fortschritt zu betraten, andererseits ist hervorzuheben, daß damit ein Spioniersystem groß gezogen werden kann, daß eine große Abhängigkeit der Arbeitslosen von der Billigkeit und Ver- trauenéwürdigkeit dieser Vertreter der Berufsvereine eintritt, und daß in Berufen, in denen Berufsvereinigungen nicht oder nur solche der Arbeitgeber oder der Arbeiter bestehen, auch dieser Weg versagen kann. Was die Kosten des Züricher Projektes und die Lastenverteilung betrifft, so stellen sich nach einer Berechnung der mit der Ausarbeitun des Entwurfs betrauten Kommission die Gesamtausgaben au 417480 Fr. + Verwaltungskosten. Davon sollen aufgebracht
werden : durch die durch die Arbeiter Arbeitgeber dur die Stadt 219662 167750 830668 Fr. + Verwaltungskosten
99 9/0 38 9/9 7 9% 1 v . Auch das Züricher Projekt is nicht Wirklichkeit geworden; wie es sih bewährt haben würde, darüber lafsen sich also nur aus all- gemeinen Erwägungen gewisse Mutmaßungen aufstellen. Im Ver- bältnis zu Basel dürfte die weite Ausdehnung des Kreises der Ver- derten in Zürich in manchen Richtungen eine Ecs{hwerung bedeutet haben, so bei der Durchführung der Kontrollen, der Regelung der
Annahme von Arbeit und der Prüfung der Schuldfrage. Bei großer Arbeitslosigkeit werden hier, abgesehen von manerlei S{hwierigkeiten der Verwaltung, wie Einteilung in die Lohn-
klassen, Abstufung der Unterstüßungen, Kontrole der Arbeiter usw, sowohl an die Verwaltungskommission wie an den Arbeitsnachweis hinsihtlih der genauen Benn einer nach Hunderten der Tausenden zählenden Anzahl von Einzelfällen nach den ver- schiedensten Nichtungen (Schuld, freiwillige Kündigung, Nebenverdienfst, Ablehnung von Arbeit im Beruf zu ortsüblihen Löhnen, Streik, Krankheit, Angehörigenfürsorge usw.) Anforderungen gestellt, denen pereht zu werden, von einer solchen Kommission kaum erwartet verden kann, um so mehr, als die Kommission si bei den Angaben der Versicherten nicht ohne weiteres beruhigen darf, sondern ihre Ridtigkeit feststellen muß. Ob die Kasse finanziell bei Krisen und bei rößeren Auss\perrungen M NIELa bei Aussperrungen ollen gezahlt werden — ihren Verpflichtungen gewachsen gewesen vâre, wird auch nicht ohne weiteres bejaht werden können. Vom On der Versicherung betrachtet, it auch hier von vorn- herein darauf verzihtet, durch die f rän der Versicherten die Ver- iherungsTeistungen zu decken. Diese Prämien follten nah der Be- «nung der Kommission nur etwa 55 9/9 der Ausgaben decken. Der Versiherungscharakter des Züricher Projektes if also unter dem Peihen Sesihläpunlie zu beurteilen, wie derjenige des Baseler rojektes. i Wirklich dur chgeführt worden ift die obligatorishe Arbeitslosen- jersiherung in der Stadt St. Gallen. Durch ein Kantonsgesetz pom 19. Mai 1894 wurden die politishen Gemeinden des Kantons Et. Gallen berechtigt, die obligatorishe Arbeitslosenversiherung unter m Geseß bestimmten Einschränkungen einzuführen. Wird von n Gesey Gebrauhß gemacht und die Versicherung ein- führt, so ist sie obligatorish für Männer mit einem durh- nitilihen Tagesverdienst bis zu 5 L ODER: + : dEv ohnte Männer dürfen freiwillig beitreten. Die obligatorische Veranziehung der Frauen ist den Gemeinden offen gelassen. Mit- lieder freiwilliger Versicherungsverbände, die von ihrem Verbande leih hohe Unterstüßung erhalten, können vom Beitritt entbunden erden. Eine Beitragspflicht der Arbeitgeber ist im Gese nit vor- esehen. — Auf Grund dieses Gesezes bes{loß am 23. Juni 1895 die Durgerbersammlung der Stadt St. Gallen, eine Arbeitslosenkasse robeweise für 2 Jahre zu gründen, und genehmigte einen finanziellen Deitrag von 2 Fr. für jeden Versicherten. Versicherun gspflichtig sind ah dem Statut alle in der Gemeinde St. Gallen domizilierten Lohn- beiter, deren durchs{chnittliher Tagesverdienst 5 Fr. niht übersteigt, und var für die ganze Dauer der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit. Von r Versicherung ausgeschlossen sind Lehrlinge und minderjährige Arbeiter tit weniger als 2 Fr. Tagesverdienst, sowie Frauen. Die Versicherungs- fliht beginnt mit der Wohnsitßnahme, die Berechtigung zum Bezug on Tagegeldern für Schweizer nach 6, für Ausländer nah inonatliher Beitragezablung. Jeder Versicherte zahlt in die ase bei einem Lohn bis zu 3 pr: eine Wochenprämie von Ó Rappen, bei einem Lohn von über 3 bis 4 Fr. 20 Rappen nd bei einem Lohn von über 4 bis 5 Fr. 30 Nappen. Ver durchs{hnittliche Tageslohn der Versicherten wird durch Selbst- gabe und nach dem Dur(\chnittsverdienst der einzelnen Acbeits- veige festgestellt. Die Arbeitgeber sind niht beitragspflihtig. Die eitragéeinziehung geshieht durch Einkleben von Marken seitens der ersiherten und Abstempelung seitens der Zahlstelle. Die tägliche nts{äâdigung \oll, falls die Arbeitslosigkeit 5 Tage gedauert hat, ragen: bei einer Wochenprämie von 15 Rappen 1,80 Fr, bei einer Sohenprämie von 20 Rappen 2,10 Fr. und kei einer Wochenprämie on 30 Rappen 2,90 Fr. Sie wird für höchstens 60 Tage zahlt. Grobes Selbstvershulden, Arbeitslofigkeit infolge Streiks und a zugewiesener Arbeit ohne zureichenden Grund {ließen von nterstüßung aus. Alsbald nah dem Beginn der Tätigkeit der asse zeigten ih sowohl in der Organisation wie in der Verwaltung t Kasse zahlreihe Mängel, die erhebliche Schwierigkeiten hervor- ib und in den beteiligten Kreisen, insbesondece auch den Arbéeiter- n, lebhafte Unzufriedenheit erregten. Am 8. November 1896 Yloß daher die Bür erversammlung die Liquidation der Kasse, die f 30. Juni 1897 ihre Tätigkeit einstellte. Beiträge kamen im en Geschäftsjahr 21 674,30 Fr, im zweiten Geschäftsjahr t noch 15 700,50 Fr. ein; dagegen stiegen die Ta egelder auf den ula8 von 38 387,35 Fr., da îm zweiten Geschäftsjahr auch die f tver unterstüßungsberehtigt waren. Bei der Schließung der u waren noch 1396 Personen mit 5700 Fr. Beiträge im Rückstand. l lge itianng dieser Forderungen, die später zum großen niht beitreibbar waren, sowie nach Abzug der Beiträge der
waltungs- und Bureaukosten ein Défizit von 4516,79 Fr., das dur
die Polizeikafse gedeckt wurde. Abgesehen von diesem Defizit des zweiten Jahres, zahlte in den beiden Jahren die Gemeinde an Zuschuß und Verwaltungskosten 22 135,55 fe der Kanton 6000 Fr.
Weder finanziell noch in anderer Hinsicht hat die St. Galler Arbeitslosenkafse den in sie geseßten Erwartunaen entsprochen. Daß bei diesem Fehlshlag auch große Mängel der Organisation, z. B. die Erhebung der Beiträge beim Versicherten selbs statt beim Arbeitgeber, mitgesprochen haben, ist zweifellos, andererseits beruht er wohl doch in vielfaher Hinsicht auf allgemeineren Shwächen des obligatosischen Charakters der Verficherung, zumal in dieser Ausdehnung des Kreises n Versicherten, die hier zutage getreten sind. Wesentlih trug zu
Mißstimmung gegen das Institut jedenfalls der Um- stand bei, daß sehr zahlreißze Berufsklassen, die ganz frei von einem - Risiko der Arbeitslosigkeit wußten,
zu Beiträgen gezwungen wurden, um für eine geringe Zabl anderer eaten die Mittel zu dieser Unterstüßung zur Sectlaune zu stellen. ies wurde von den gelernten Arbeitern als eine Ueber- spannung des Solidaritätsprinzips empfunden. Befonders {wer ist aber bei einer obligatorischen Versicherung eine einwandfreie Regelung der Schuldfrage, der Verpflihtung zur Annahme von Arbeit, der Kontrolle, ohne daß entweder Mißftänden Tür und Tor geöffnet“ wird oder andererseits die Interessen der Arbeiter und die Freiheit ihres Arbeitsvertrags gefährdet werden.
Zur Arbeiterbewegung.
Die Begründung eines Bundes der Bäcker-(Konditor-) Gesellen Deutschlands (Sih Berlin) mit Mitgliedshaften über ganz Deutschland hat unter Beteiligung von 35 Delegierten aus allen Gauen Deutschlands am 3. d. M. hier stattgefunden. Der Bund erfreut ih der Zustimmung der Berliner als auch vieler aus- wärtiger Meister, weil er Stellung gegen die Bestrebungen des Ham- burger Gesellenverbandes nimmt. Vas Fachblatt „Deutscher Bäcker- und Konditor-Gehilfe*“ wurde zum offiziellen Vereinsorgan ernannt. Zum Bundes[leiter wurde der Vorsißende der Berliner Mitgliedschaft, G. Wischnöwski, gewählt.
Die in der Berliner Herrenkonfektion bei Zwischenmeistern in der fogenannten Stapelkonfektion beschäftigten Schneider- gesellen beschlofsen, der „Voss. Ztg.“ olge, am Sonntag in zahlreich besuchter Versammlung die Einführung der zehnstündigen Arbeitszeit in ihrem Berufe, statt der jeßt bestehenden meist zwölf- stündigen, und beauftragten die Ortsverwaltung Berlin des Schneider- verbandes, den Zwischenmeistern die Forderung zu überreihen. Für den Fall der Ablehnung dieser Forderung wird mit dem Ausstand gedroht. Die Zwischenmeister selbs haben in einer Versammlung hon die Berechtigung der Forderung des Zehnstundentages anerkannt; fie würden selb eine Verkürzung der Arbeitszeit be-
grüßen. In einer Zwischenmeisterversammlung der Herren- und Knabenkonfektion wurde jedoch betont, daß bei den jeßigen \{chleckchten wischenmeister von den Geschäften er-
Been die die zielen, die Einführung der zehnstündigen Arbeitszeit mit entsprehender Lohnerhöhung nur dann durhführbar sei, wenn die Geschäfte höhere Preise bewilligten. Eine Kommission wurde beauftragt, bei den Ge- shäften in dieser Richtung vorzugehen. Von dem Erfolg ihrer Be- mühungen wird die Antwort der Zwischenmeister und damit auch der Beschluß der Gehilfen abhängen.
Der Deutsche Holzarbeiterverband hat, nah demselben Blatte, beschlofsen, den noch bis zum 15. Januar n. J. laufenden Berliner Tarifvertrag zum 15. Oktober d. J. zu kündigen und mit der Ausführung dieses Beshlusses die Berliner Ortsverwaltung zu beauftragen. Die Vertrauen8männer des Verbandes halten im Prinzip eine Erneuerung des Vertrags für wünschenswert, machen aber den Abschluß eines neuen Vertrags davon abhängig, daß für die Arbeiter günstigere Bedingungen vorgesehen werden.
Der Generalrat ‘des Gewerkvereins der Deutschen Maschinenbau- und Metallarbeiter, teilt in bezug auf eine Nachricht, daß in Gevelsberg in Westfalen der dortige Ortsverein gemeinsam mit der Verwaltungsstelle des deutschen Metallarbeiterverbandes durch gemeinsame Anzeige die beiderseitigen Mitglieder aufgefordert habe, ihre Organisationszugehörigkeit den Arbeit- gebern gegenüber zu verleugnen, mit, A dies ohne Wissen und Willen der Hauptleitung des Gewerkvereins geshehen sei. Der Generalrat mißbilligt in scharfer Weise dieses Vorgehen des Ortsvereins Gevels- berg und erklärt die Abmachungen für die Mitglieder als ungültig. Er verlangt von den Mitgliedern, gegebenenfalls ihre Organisations- zugehörigkeit niht zu verleugnen.
Aus Recklinghausen- wird der „Köln. Ztg.“ gemeldet: Durch die Vermittlung des Einigungsamts für das Baugewerbe im rhetnisch- westfälishen Industriebezirk is zwishen den Unternehmern und den
B
Gehilfen im Stukkateurgewerbe ein Arbeitsvertrag ab- eshlossen worden, nach dem die täglihe Arbeitszeit zehn Stunden beträgt. Selbständige Stukkateure erhalten vom
1. September einen Stundenlohn von 62 4, vom 1. April 1907 von 65 4, Werkstattstukkateuren wird vom 1. September ab ein Stundenlohn von 56 A und jugendlihen Gehilfen im ersten Gesellen- jahre ein folher von 40 S, im zweiten von 45 H gezahlt. Ueber- stunden erhalten einen Zushlag von 25 9%/, Nachtarbeit 50 und Sonntagsarbeit 100 9%. Der Vertrag gilt für Recklinghausen, Langenbohum, Hüls, Suderwih, Sodingen, Recklinghausen-Süd, Herten, Oer, Erkenshweck, Herne und Baukau und läuft mit dem 30. April 1908 ab.
In Königsberg i. Pr. haben, wie „W. T. B." meldet, die Getreideträger in einer gestern vormittag abgehaltenen Ver- fammlung beschlofsen, die Arbeit bedingungslos wieder aufzunehmen. (Val. Nr. 208 d. Bl.)
In Stettin fanden gestern, dem ,W. T. B.“ zufolge, zur Bei- legung des Ausstandes der Hafenarbeiter vor dem Gewerbegeriht zwischen Vertretern des Shutzverbandes der Reedereten und den Hafen- arbeitern Verhandlungen statt. Sie wurden unter Aus\{luß der Oeffentlichkeit geführt. Eine Einigung is noch nicht erzielt worden. eute nahmittag follten die Vertreter nohmals zu einer gemeinsamen ißung vor dem Einigungsamt zusammentreten. (Vgl. Nr. 203 d. Bl.)
Technik.
In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrats der Motor- luftshiff-Studien-Gesellshaft m. b. H. teilte zunächst der Vorsißende Exzellenz von Hollmann den Dank Seiner Majestät des Kaisers mit für das am Tage der Begründung der Gesellschaft entsandte Telegramm. Aus den ges äftlichen E rbanb- lungen ist hervorzuheben, daß ein technischer Aus\{chuß gewählt wurde und daß der Geschäftsführer Hauptmann von Kehler mit der Fort- Cs der hon im Gange befindlichen Vorarbeiten für den Bau einer Ballonhalle und die Beschaffung eines Motorballons beauftragt wurde. Außerdem wurde beschlossen, ein offizielles Organ für die Mer R NIRn der M.-St.-G. zu bestimmen und eine Bibliothek anzulegen.
Land- und Forstwirtschaft. Stand der Kulturen in-der Schweiz.
Die „Schweizerische Fand ipietiGalttine Zeitschrift“ meldet aus Thalwil unter dem 27. August: So s{limme H erbstaussihten wie dieses Jahr hatten die hiesigen Rebbesißer wohl noch nie. Hat hon das Hagelwetter vom 5. Juli stellenweise 25—35 9/9 der Ernte vernichtet, so haben nachher der echte und der falsche Mehltau noch dafür gesorgt, daß in rielen Lagen troß zweimaliger Bespritzung die Ernte nur noch 10—20 9/6 eines normalen Herbstes ergeben wird. Unter diesen Umständen ist es au begreiflih, daß die Stimmung der Reb- besiger gedrückt ist. Voraus\ichtlich werden im kommenden Winter viele Rebstücke gerodet, an deren Stelle dann Wiesen mit Obstbäumen treten werden. Weit besser steht es mit den Wiesen: sehr
êmeinde und des Kantons ergab \sich ohne Einrehnung der Ver-
Wetter eingeheimsstt worden, fodaß der Viehzühter dem kommenden Winter ohne Bangen entgegensehen darf. Dbs\t gibt es in reihliher Menge, vollbehangen stehen namentlich die Teilersbirnbäume, auch Spätbirnen und Aepfel versprehen einen s{hönen Ertrag. Schlimm steht es mit den Bienen: bei der Revision der Völker konnte man nur leere Waben herausnehmen; es ist vorgekommen, daß im Juli die größten Völker verhungert sind. Iedem Bienenzüchter is anzuraten, wenn er noch nihcht mit der E begonnen hat, sofort zu beginnen. Das beste Futter ist Frankenthaler Pile; man rechnet pro Volk zirka 25 Pfund Zucker.
Heft 9 (September 1906) des „Tropenpflanzers“, Organs des Kolonialwirtshaftlißen Komitees in Berlin, Unter den Biben. 40, enthält an erfter Stelle ‘einen Artikel von Dr. Winkler über „das südliche Küstengebiet Kameruns nah seiner Anbaufähigkeit“. Gelegent- lih einer Reise nah dem Süden der Kolonie besuchte Dr. Winkler die verschiedenen im Küstengebiet von Südkamerun angelegten flanzungen. Er weist in seinem Bericht über seine Reise auf die rfolge hin, die hier bei vershiedenen Versuchen erzielt wurden, und sieht die Bedeutung des Südens insbesondere in der Möglich- keit der Ausdehnung der Eingeborenenlandwirtschaft. Der Süd- bezirk bis zum Wuri müßte in erster Linie den Angriff8punkt bei der Ausbreitung derselben bilden. — In etnem von Abbildungen er- läuterten Beitrag teilt F. s seine Erfahrungen auf dem Gebiete der Gerberakazienkultur in Natal mit. Der Aufbereitung der Sanse- vierenblätter widmet R. Sorge einen ausführlihen Artikel, zu dem ihm sein Besu der Anlagen der Afro-American Trading and Navi- gation Company, die in Voi (British-Ostafrika) bedeutende Flächen mit wildem Sansevierenbestand besißt, Veranlaffung bot. Sorge macht auch auf die Ausnugzung der in Deutsch. Ostafrika vorhandenen Sansevierenbestände aufmerksam, die seiner Ansicht nach eine hohe Rentabilität ergeben würde. Die für die Pflanzungen in den Kolonien fo wichtige Frage der Ueberführung der Heveasaat behandelt Dr. Soskin in einem Artikel, in dem er auf die in der leßten Zeit von Holländern und Engländern hierin erzielten Erfolge aufmerksam macht. Angesichts des in den Kolonien besonders stark in Aufnahme kommenden Anbaues von Kautschukpflanzen find diese Ausführungen von besonderem Wert. Dr. Strunk (Viktoria) mat einige Mitteilungen über die vorläufigen Ergebnisse des Anbaues von Venezuelakakao in Kamerun. — Im übrigen enthält auch dieses Heft des „Tropenpflanzers*" in den ständigen Rubriken „Koloniale Gesellshaften“, „Aus deutschen Kolonien“ (hier eine Mitteilung über Erfolge beim Anbau der Su aper Ta ags Palaquium oblongifolium in Kamerun), „Aus fremden Produktion8gebieten*“, „Vermischtes“, „Auszüge und Mit- teilungen“, „Neue Literatur" und „Marktberiht®" eine Fülle von lesenswertem Stoff.
Verdingungen im Auslande.
Belgien.
8. September 1906. Hötel de Ville in Saint Ghislain! Lieferung von Schulmöbeln. , 2111 Fr.
10. September 1906, 11 Uhr. Hôtel de Ville in Gent: Lieferung des Materials zur elektrishen Beleuchtung der Stapelhäuser. Eingeschriebene Angebote zum 8. September.
11. September 1906, 12“ Uhr. Stationen Charleroi-Sud und Liòöge-Guillemins: Lieferung von Brennmaterial für die belgishen Staatsbahnen. Cahier des charges spécial Nr. 890. 1) 100 Lose zu je 4500 t Kleinkohle. 2) 10 Lose zu 3000 t Prefßs- kohle. 3) 30 Lose zu 5200 t Briketts. 4) 3 Lose zu 4000 & Ee ber 1906, 1 Uh
. September 1906, 1 Uhr. Börse in Brüssel: Lieferung von Kissen, Polstern usw. für Wagen. 9 Lose. Gs
,_ 12. September 1906, 1 Uhr. Ebenda: Lieferung von Er- gänzungsstücken für Lokomotiven, Tender und Waggons. Cahier des charges spécial Nr. 863. 6 Lose.
12. September 1906, 1 Uhr. Ebenda: Verkauf von Bronze und Akkumulatorenteilen. Cahier des charges spécial Nr. 877. 1.—4. Los zu 10000 kg Bronze. 5. Los 20000 kg Akumu- [atorenteile.
18. September 1906. Maison communale in Ougrée (Lüttich): Ausbefserung des Pflasters der Straße Nr. 26 in Cointe. 30 800 Fr. Een 2000 Fr. Eingeschriebene Angebote zum 15, Sep-
ember.
19. September 1906, 12 Uhr. Börse in Brüssel: Lieferung in 5 Losen zu je 200 Weichenapparaten. Sicherheitsleistung 600 Fr. das Los. Avis spécial Nr. 178. Eingeschriebene Angebote zum 15. September.
28. September 1906, 1 Uhr. Hôtel de Ville in Brüssel: Anlage einer Wasserkanalisation, Boulevard du Midi. Sicherheit3- leistung 5 9% der Höhe der Verdingung. Cahier des charges für 1 Fr. Angebote zum genannten Tage vor 11 Uhr.
3. Oktober 1906. Börse in Brüssel: Bau eines Güter- bahnhofs in Dolhain und eines Personenbahnhofs in Verviers. 2 293 452 Fr. Sicherheitsleistung 100 000 Fr. Cahier des charges spécial Nr. 167 für 1,10 Fr. Eingeschriebene Angebote zum 29. September.
25. Oktober 1906, 3 Uhr. Maison communale in Mar de (Flandre occidentale): Bau einer Brüde aus Beton über den Lys. Cahier des charges und die Pläne für 4 Fr.
__ Demnächst. Börse in Brüssel: Lieferung in 48 Losen von Zinn, Kupfer, Kupferstäben usw. für den Dienst der belgishen Staats- bahnen. Cahier des charges spécial Nr. 879. Demnächst. Ebenda: Lieferung von Waggons, Gepäk- wagen usw. 20 Wagen II. Klafse, 68 Wagen III. Klasse, 20 Gepädck- wagen, 7—8 Borwagen.
Demnächst. Ebenda: Lieferung von Kurbelachsen. Cahier des charges spécial Nr. 878. 12 Lose.
Demnächst. Ebenda: Lieferung von Güterwagen. 1080 Wagen zu t / 332 Wagen zu 10 t, 1000 Wagen zu 20 t, 50 Wagen zu ;
_ Demnächst. Ebenda: Lieferung von Eichen-, Tannen- und Pithpineholz. Cahier des charges spécial Nr. 855. 13 Lose. Demnähst. Ebenda: Lieferung vershiedener Gegenstände für
den Dienst der belgischen Staatsbahnen. Nr. 884. 7 Lose. 19. September 1906, 2 Uhr. Secrétariat du Conseil de fabrique de l’Eglise des Trieux in Carnières (Hainaut): Bau der Kirche „des Trieux“. 74234 Fr. Sicherheitsleistung 6000 Fr. Eingeschriebene Angebote am 18. September.
Schweden.
13. September 1906, 12 Uhr. Myntverkets expedition (Expedition der Münze) in Stockholm: Lieferung von 3000 kg Silber. Davon 1500 kg in Barren von 40 kg und 1500 kg in folhen von höchstens 20 kg, enthaltend mindestens 6/1000 Fein- filber, lieferbar kostenfrei an die Königlihe Münze vor dem 1. Ok- tober d. I. Jedem Barren ist eine Angabe über Gewicht und Gehalt beizufügen. - Näheres in der vorgenannten Expedition.
Brasilien, Staat Rio Grande do Sul.
15. September 1906, 1 Uhr. Secretaria da intendencia muni- cipal in Porto Alegre: Kanalisation der Hauptstadt nach dem Trennsystem, zum Kostenanshlage von 2230032 Milreis unter Zugrundelegung einer Jahres8einnahme von 305 844 Milreis. Kon- kurrenzbedingungen in portugiefisher Sprahe beim „Reichsanzeiger“.
Australien (Queensland).
22. Oktober 1906, Mittags. Offico of thes Deputy Post- master-General in Brisbane : Leferung von Telephon- und Tele- graphenmaterial für den Staat Queensland. Näheres beim „Reich3-
Cahier des charges
viel und gutes Heu und Emd i bei dem präßtigen
anzeiger“.