1863 / 151 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Merkmale, welche die *ünbefügte Nachbildung begründen , sollen

Durch die Gerichte des? einen oder des änderén Landes na der in jedem der

beiden Staaten bestehenden BAMIEE A werden. Viet 4e.

Beide Regierungen wkrden im Verwaltung8wege die nöthigen Anord- gungen zur Verhütung aller Schwierigkeiten und Verwickelungen treffen, in welche die Verleger, Buchdrucker oder Buchhändler beider Länder durch den Besiß und Verkauf solcher Vervielfältigungen der im Eigenthum von Un- terthanen des anderen Landes befindlichen, noch nicht zum Gemeingut ge- wordenen Werke gerathen könnten, welche sie vor Eintritt der Wirksamkeit gegenwärtiger Uebereinkunft veranstaltet oder eingeführt baben, oder welche gegenwärtig ohne Ermächtigung des Berechtigten veranstaltet oder abge- druckt werden.

Diese Anordnungen sollen sich auch auf Clichés, Holzstöcke und ge- stochene Platten aller Art, sowie auf lithographische Steine erstrecken , welche si in den Magazinen bei den preußischen oder belgischen Verlegern oder Druckern befinden und preußischen oder belgischen Originalien ohne Ermäch- tigung des Berechtigten nachgebildet sind.

Indessen sollen ‘diese Clichés , Holzstöôcke und gestochene Platten aller Art , sowie die lithographbischen Steine nur innerhalb vier Jahre, vom Be- ginn der Wirksamkeit der gegenwärtigen Uebereinkunft an gerechnet, benußt

werden dürfen. Artikel 13.

__ Die zux Einfuhr erlaubten Bücher sollen gegenseitig über alle gegen- wärtig dafür bestimmten oder ferner dafür zu bestimmenden Zollämter zu-

gelassen werden. Artikel 14,

Für den Fall, daß in dem einen der beiden Länder eine Verbrauchs- abgabe auf Papier gelegt werden sollte, ist man üÜbereingekommen, daß die aus dem anderen Lande eingehenden Bücher, Kupferstiche, Stiche anderer Art und Lithographien von dieser Abgabe verhältnißmäßig betroffen werden sollen.

Auf Bücher \oll indessen diese Abgabe eintretenden Falles nur insoweit Anwendung finden, als dieselben nah Einführung einer solchen Verbrauchs- abgabe in dem anderen Lande veröffentlicht worden sind.

Artikel 15.

Die Bestimmungen der gegenwärtigen Uebereinkunft sollen in keiner Beziehung das einem jeden der beiden Hohen vertragenden Theile zustehende Recht beeinträchtigen, durch Maßregeln der Gesehgebung oder inneren Ver- waltung den Vertrieb, die Darstellung oder das Feilbieten eines jeden Werkes oder Erzeugnisses, in Betreff dessen die befugte Behörde dies Recht auszu- üben haben würde, zu gestatten, zu überwachen oder zu untersagen.

Diese Uebereinkunft soll in keiner Weise das Recht des einen oder des anderen der Hohen vertragenden Theile beschränken , ckdie Einfuhr solcher Bücher nah Seinen eigenen Staaten zu verbieten, welche nach Seinen inneren Ge- seßen oder in Gemäßheit Seiner Verabredungen mit anderen Staaten für Nacdrücke erklärt sind oder erklärt werden.

Artikel 16.

Das Recht des Beitritts zu gegenwärtiger Uebereinkunft bleibt einem jeden jeßt zum Zollverein gehörenden , oder sich später demselben anschließen- den Staate vorbehalten.

Dieser Beitritt kann durch den Austaush von Erklärungen zwischen den beitretenden Stáäaten und Belgien bewirkt werden.

Artikel 17.

In Betreff der Bezeichnung oder Etikettirung der Waaren oder deren Verpackung, der Muster und der Fabrik- oder Handelszeichen sollen die Un- terthanen eines jeden der vertragenden Staaten in dem anderen denselben Schuß wie die Jnländer genießen.

Wegen des Gebrauchs der Fabrikzeichen des einen Landes in dem an- deren soll eine Verfolgung nicht stattfinden, wenn die erste Anwendung dieser Fabrikzeichen in dem Lande, aus welchem die Ausfuhr der Erzeugnisse erfolgt, in eine frühere Zeit fällt, als die durch Niederlegung oder auf an- dere Weise bewirkte Aneignung dieser Zeichen in dem Lande der Einfuhr.

Artikel 18.

Gegemwärtige Uebereinkunft soll zwei Monate nach dem Austausche der Ratifications-Urkunden in Kraft treten.

Sie soll die nämliche Dauer baben, wie der am heutigen Tage zwischen den Hohen vertragendèn Theilen abgeschlossene Schifffahrtsvertrag. Artikel 19.

Gegenwärtige Uebereinkunft soll ratifizirt und die Ratifications-Urkun- den sollen in Berlin gleichzeitig mit denjenigen des vorgedachten Vertrages ausgetauscht werden.

Qu Urkunde dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und ‘ihre Siegel beigedrüt.

So geschehen zu Berlin, den 28. März 1863.

(L. S.) Bismáärck-Schönhausen. (L. S.) Nothomb. (L. S.) Pommer-Esche.

(L. S.) Philips8born.

(L. S.) Delbrü.

Die Ratificationen sind erfolgt und die Auswechselung der Ratfica- tions-Urkunden i} zu Berlin bewirkt worden.

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Ministerium für Handel, Getverbe und öffentliche Arbeiten.

Das 22, Stück der Gesez-Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter '

Nx. 5728. den Allerhöchsten Erlaß vom 10. Juni 1863, betreffend die

Abänderung des §. 2 des für die Handelskammer der

Stadt Erfurt am 18. Oktober 1844 erlassenen Statuts;

unter » 5729. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhs{ste Genehmi-

gung zu einer Abäñderung des* Statuts * der Bèrliner Brodfabrik-Actiengesellschaft. Vom -19. - Juni -1863; und unter

Nr. 5730. den Allerböchsten Erlaß vom 25. Juni 1863, betreffend die in den Häfen von Swinemünde , Colbergermünde, Rügenwaldermünde, Stolpmünde und Neufahrwasser zu entrichtenden Hafengelder, ferner die für die Befah- rung der Peene, Swine und Divenow ; so wie des großen und kleinen Haffes zu entrichtenden Schifffahrts- Abgaben.

Berlin, 30. Juni 1863. Debits-Comtoir der Geschsammlung.

Kriegs - Ministerium.

V0 HPEY S tg Let t:

Der Rentier Herr Otto hbierselbst" hat Sr. Majestät dem Könige zur Vertheilung an bedürftige Jnvaliden die Summe von 500 Thblen. übergeben.

Es wird diese patriotische Handlung des Herrn Otto anerken- nend und mit dem Bemerken hbierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, wie nah dem Allerhöchst bestätigten Vorschlage des Krieg8®- Ministeriums über die gedahte Summe in der Weise verfügt wer- den soll, daß dieselbe verzinslich angelegt wird und binnen 2 Jabren in Kapital und Zinsen, und zwar im Herbst 1863, so wie im Herbst 1864 an bülf8bedürftige Veteranen zur Vertheilung kommt.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Jnspec- teur der Besaßung der Bundesfestungen Mainz und Rastatt, Her- warth von Bittenfeld, nah Mainz.

Der General - Post - Direktor Philips8born nach der Provinz

Preußen.

Berlin, 30. Juni. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht : Dem General-Major Grafen zu Mün ]ster-M ein- hoevel, Commandeur der 8. Kavallerie-Brigade, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kurfürsten von Hessen Königlicher Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Wilhelms-Ordens zu ertheilen.

V ichtramtliches.

Preußen. Danzig, 29. Juni. Das »Danz. Dampfboot« meldet: Heute sind die Maschinentheile für die Korvette »Vineta« aus England eingetroffen und wird die Aufstellung derselben durch die Fabrikanten Penn und Son aus Greenwich beginnen. Der Lieutenant zur See 1. Klasse Kinderling befindet sich in Stralsund, um die Vorbereitungen zur Jndienststellung Sr. Majestät Dampfjacht »Grille« zu treffen.

Sachsen. Dresden, 28. Juni. Der König von Sachsen und der Großberzog von Toscana sind, nah dem »D. J.«/ gestern Abend aus der Lausiß bier eingetroffen und baben sih nah Pillniß begeben.

Naffau. Wiesbaden, 26. Juni. In der gestrigen Sihung der Zweiten Kammer verlasRegierungs-Kommissar Grimm eineMittheilung der Regierung, wonach dem Entwurfe, die Einführung der Civilehe betreffend, mit den aus den Beschlüssen der beiden Kammern hervor- gegangenen Bestimmungen, nach denen die Civilehe nicht blos für die Dissidenten, sondern auch als Nothcivilebe für die Angehörigen der evangelischen und katholischen Kirche eingeführt werden sollte, die höchste Sanction versagt worden und die Vorlage eines Entwurfs, welcher die Form der Civilehe blos für die Dissidenten schaffe, für den nächstjährigen Landtag in Aussicht gestellt wurde.

Baden. Karlsrube, 27. Juni. Jn der Ersten Kammer sollte gestern das Regentschaftsgeseß zur Berathung kommen. Es feblte jedo, wie dem »Frkf. J.« berichtet wird, an der zur Erledi- gung eines Verfassungsgeseßes nöthigen Mitgliederzahl. Herr von Roggenbach erklärte, die Vorlage sei in der Thronrede von der Regierung ausdrücklih angekündigt worden; sie habe dadurch den Ernst ihrer Verfassungs8anschauungen mit bethätigen wollen und habe fein Hebl daraus gemacht, welch' hohen Werth sie auf den Geseßh- Entwurf lege. Bei der vorgerückten Dauer der gegenwärtigen Ses- sion aber fönne der Entwurf nicht mehr auf die Tagesordnung ge- seßt werden; die Regierung werde ihn deshalb in der nächsten Session nochmals einbringen und hoffe, günstigeren Verhältnissen zu begegnen.

Württemberg. Stuttgart, 26. Juni. Prinz Peter von Oldenburg is, nach dem »St.-A. f. W.«, zum Besuch der Königlichen Familie gestern Vormittag hier angekommen.

Hesterreih. Wien, 28. Juni. Dic Adresse des Abgeord- netenhauses, wie sie von demselben am Schluß der gestrigen Sitzung, nach dreitägigen Debatten, mit einigen Modificationen des Entwurfs der Kommission, endgültig angenommen wurde, lautet

folgendermaßen :

»yEw. K. K. Apostolishe Majestät! Jn treuester Ergebenheit hat

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verschiedenen Zweigen - des öffentlichen Lebens zu entfalten beginnen.

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das Hâus der» Abgeordneten an ' den Stufen des Thröónes die huldvollen 1 L Worte vernommen , mit welchen“ Ew. Majestät: durch Allérhöchstihren- durch- * lauchtigsten Stellvertreter seine Mitglieder zu begrüßen geruht.

# Maj # welche das Gedeihen und die Wohlfahrt des Reiches unábweislich gestellt.

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reudig folgten wir nah dem Schlusse der Landtage dem Rufe Ew. estät, um zur Fördekung jener großen Aufgaben wieder mitzuwirken,

Mir fanden hierin , ‘in jenem erhabenen Rufe ‘abermals eine Gewähr für die freibeitlißen Jnstitutionen, denen Ew. Majestät mit dem Diplome vom 90. Oktober 1860 und dein Patente vom 26. Februar 1861 die Grundlage gegeben; Jnstitutionen, die ihre! segensreichen Wirkungen allenthalben in den

Der unseren Staatsgrundgeseßen inwohnende Gedanke , in der noth-

wendigen Einheit des Ganzen die möglichst freie und selbsiständige Bewe- gung seiner Theile zu bewahren, hat bereits reiche Früctte getragen. Der verfassungsmäßigen Thätigkeit der Landtage if es gelungen , in der kurzen Zeit ibrer leßten Wirksamkeit wichtige Aufgaben ihrer Länder zur Befriedigung der Bevölkerung zu lösen, und durch die gefaßten Beschlüsse in Angelegenheiten der Gemeinde wurde der Grundstein autonomen Lebens in glücklicher Harmonie mit den Anforderungen der Gesammtheit für die Dauer gelegt. Einer dieser Landtage is zwar in der Ausübung seiner ver- fassungsmäßigen Thätigkeit unterbrochen wprden ; allein das Abgeordneten- haus vezkennt nicht das Vollgewicht der Umstände, welche diese Ausnahme unvermeidlich gemacht.

Mir bedauern es lebhaft, daß wir bei unserer bevorstehenden Thätig- keit noch der Mitwirkung der Vertreter aus einigen Ländern des Reiches entbehren, und dies um so mehr, weil die damit zusammenhängende Unter- brehung des Verfassungslebens in denselben auch mit den nachtheiligsten Folgen für hochwichtige Interessen des ganzen Staates und jener Länder insbesondere verbunden ist.

Das Abgeordnetenhaus kann daher nur dringend wünschen, daß es der Regierung gelingen möge, auch dort, wo das verfassungsmäßige Leben der- zeit ruht, dasselbe bald wieder herzustellen. i obne den Boden der Verfassung zu verlassen, jene Schivièrigkeiten beseitigen zu helfen, welche dem gemeinschaftlichen Zusammenwirken der Vertreter aus allen Ländern für die allen Bewohnern des Reiches gleich theuren Ziele noch entgegenstehen mögen. Allein jènes Bedauern kann uns nicht abhalten, auf dem Wege loyalen Vorschreitens den- Angelegenheiten der Gesammtheit un- sere Thätigkeit zu widmen ; diese Bereitwilligkeit wird uns nicht bestimmen, das kostbare Gut der Reichsverfassung in Frage kommen zu lassen

Mit Freuden begrüßen auch wir jenen Ausdruck des Gefühles von Einheit und Zusammengehörigkeit , welcher von Bruderstämmen an fernen Grenzen des Reiches laut geworden. :

Die Segnungen des Friedens dankt das Reich nächst Gottes Gnade und Ew. Majestät weiser Fürsorge der den freiheitlichen Institutionen ent- feimten Erstarkung, und daß Oesterreichs Wort im Rathe von Europa das alte Schweraewicht zurüerbielt , geschah zufolge des Vertrauens auf seine neugeweckte Kraft und in Erwartung der fortschreitenden Entwicklung in der neuen Aera seines öffentlichen Lebens. Möge jener Segen des Friedens dem Reiche noch lange gewährt und der Regierung Ew. Majestät beschieden sein, in richtiger Erkenntniß der äußeren Verhältnisse dessen neugewedckte Kraft stets zu segensvollen Yielen binzuleiten. ;

Das Abgeordnetenhaus erkennt in dem gemeinsamen Vorgehen Oester- reichs mit England und Frankrei in den gegenwärtig ganz Europa be- wegenden Angelegenheiten des Königreichs Polen einen Ausdruck weiser und gerechter Politik nach Außen, und wenn die Kaiserliche Regierung für die Forderungen der Menschlichkeit und die gerechten Ansprüche eines schwer mißhandelten Nachbarstammes- auf Sicherung seiner nationalen und religid- sen Bedürfnisse mit anderen Mächten das 9Kort erhebt, so wurde damit nicht nur den Sympathieen und Wünschen der Bewohner Oesterreichs ent- sprochen, sondern es werden auf diesem Wege auch die wahren Jnteressen des Reiches und der Weltfrieden gefördert. Wir erblicken mit Freude hierin einen neuen Beleg, daß die Kaiserliche Regierung, festhaltend an der Jnte- grität des Reiches, ein System der äußeren Politik angenommen, in welchem nur die Jnterèssen der Völker des Reiches maßgebend sind. '

Mit reger Theilnahme verfolgt das Abgeordnetenhaus die Bemühungen der Kaiserlichen Regierung, die Verhältnisse des deutschen Bundes und seiner Zollgebiete in entsprechender Weise fortzubilden, und damit den Anschauun- gen eines großen Theiles der österreichischen Staatsbürger und der Machtkstel- ung des ganzen Reiches gerecht zu werden. :

Der erfreuliche Aufschwung auf dem Gebiete des geistigen und mate- riellen Lebens unter dem Schirme freiheitlicher Institutionen wird seine frucht- bringenden Rückwirkungen nicht vermissen lassen; je mehr diese Jnstitutionen sich entfalten und einleben, je mehr ihr Geist auch die Wirksamkeit aller Regierung8organe durchdringt, desto sicherer werden diese Rückwirkungen sein.

Das geistige Leben bedarf aber auch ciner weiter schreitenden Reform des Unterrichtswesens , und das Abgeordnetenhaus fann nicht unterlassen, eine den gegenwärtigen politischen Justitutionen des Staates entsprechende Regelung des Verein®rechtes, so wie der Verhältnisse der Konfessionen unter \{ und zur Staatsgewalt als eine dringende Nothwendigkeit voranzustellen.

Die wirthschaftlichen Jnteressen erheischen die endliche Vornahme der {on in der abgelaufenen Sésfion in Aussicht gestellten Aenderungen der Jinsgeseßzgebung; die Eisenbahnen bedürfen der Ausdehnung und Vervoll- ständigung, dann neuer legislativer Bestimmungen , um/ ‘ohne den Unter- nehmungögeist zu lähmen , die Vortheile diejer Verkehrsmittel der Bevölke- rung ergiebiger zuzuwenden , namentlich aber der Volksvertretung bei der Errichtung neuer Linien den ihr gebührenden Einfluß zu sichern. :

Eine entschiedene Besserung des Staatskredits und der Landeswährung ist, wie ein sichtliches Zeichen des wachsenden Vertrauens in die fortschrei- tende Ordnung, \o eine Folge der geänderten Gebahrung im Staatshaus- halte. Die zur vollständigen Herstellung dés Gleichgewichtes wirkli ‘noth- wendigen Opfer werden nun Angesichts der Kontrole ihrer Verwendung die Völker Oesterreihs um so williger übernehmen; aber sie gewärtigen auch, durch die in Ausficht genommenen und von der Reichsvertrekung {on in abgelaufener Session als Unerläßlih erkannte Regelung der direkten Besteue- rüng ‘bald eine gleihförmigere ‘und gerechtere Vertheilung dex offentlichen

Wir werden gerne bereit sein, |

Lasten, insbesondere auch im’ Giseze über die’ Stempel und Gebührén- die von der Erfahrung als nothwendig an die: Hand gegebenen Verbesserungen.

Die von Ew. Majestät zur Vorlage an den Reichsrath bestimmten Gesezentwürfe über das Verfahren bei der Berathung umfangreicher Géseh- vorlagen, über die Reförinen in der Juistizpflege, über die Organisation der Gerichtsbehörden und politischen Verwaltung, dann ‘über das ‘Heimätsrecht wird das Abgeordnetenhaus mit der ihrer Richtigkeit entsprechenden Söorg- falt in Erwägung ziehen.

Mehr noch als auf anderen Gebieten der Justizgesehgebung ! erichtet ‘das Abgeordnetenhaus Reformen auf jenem des materiellen Strafrèchtes für nothwendig, und wenn das Zustandekommen eines - vollständigen | neuen Strafgesezes für die nächste Zukunft nicht gewärtigt werden fann, so er- scheinen jene Abänderungen um so dringlicher, welche alsbald auch bvhne

« vollständige Revision des Sträfgesehes ausführbar sind, und allseitig als: ein

unabwweisbares Bedürfniß anerkannt werden. Auch erfordert die Heiligkeit des Rechtes und die Würde seiner Pflege eine geänderte Stellung der Rich- ter, um ‘ihnen ihre volle Unabhängigkeit zu ‘sichern. :

Ew. Majestät! Nicht "vergeblich ‘ollen Ew. “Majestät auf die Hin- gebung und patriotische Unterstüßung des Abgeordnetenhauses in ‘derEr- füllung seiner Pflichten gerechnet haben.

__ Ermuthigt und gekräftigt durch die Kaiserliche Huld und Gnade, gehen wir an das Werk, zu dem uns die Völker gesendet, und hoffen mit Gottes Segen ein glückliches Gelingen zum Glanze der Krone, zum Wohle der Völker, zur Macht und Ehre des Neiches.

Gott erhalte, Gott s{hühe, Gott segne Ew. Majestät!

Das Haus der Abgeordneten des Reichsräthes. «

Die Amendements, welche das Haus vor der Schlüß- Abstim- mung über die Adresse zu dem Entwurf seiner Kommission' aüge- nommen hatte, waren folgende: Jn Alinea 9 wurde auf Antrag des Abgeordneten Herbst hinter den Worten »Kaiserliche Regierung « eingeschaltet : » unveränderlih festhaltend an der Juntegrität “des Reichs «; in demselben Alinea auf den Antrag des Berichterstatters

"der Kommission (Dr. Gisfra) statt » seiner Völker «, gesagt: ‘der

Völker des Reichs «j in Alinea 10, ‘ebenfalls auf Antrag des Be- richterstatters, der Ausdruck » seiner Staatsbürger « , geändert "in : » eines großen Theils der österreichischen Staatsbürger «, und in Alinea 14, nach Vorschlag der Kommission mit Hinsicht auf cines

_der eingebrachten Amendements, statt der Worte: » Aenderungen im

Syfiäin dex direkten Besteuerung «, gesagt: »Regelung der direkten Besteuerung«. Alle andere Amendements waren theils zurücgezo- gen, theils von der Konmission und dem Hause abgelehnt worden.

Belgien. Brüssel, 29. Juni. ‘König Leopold is, wie die »Tndependance« meldet, vollkommen wieder hergestellt Und mácht häufig Spazierfahrten in der Umgegend von Brüssel. Der Hérzog von Brabant is am Sonnabend ‘aus Deutschland wieder hier'ein- getroffen.

Franfkreih. Paris, 28. Juni. Das -bereits erwähnte kaiserliche Handschreiben ‘an Herrn Rouher, den dém Staatsrath prá- sidirenden Minister, lautet vollständig wie folgt:

»Schloß Fontainébleau, 24. Juni 1863. Herr Präsident des Staäàts- raths! Unser Centralisations-System hat troß seiner Vorzüge den schweren Mißstand- an sich, daß es ein Uebermaß von Reglementirung nah fich zieht. Wir haben dem, wie Sie wissen, hon abzuhelfen gesucht; nichtsdestoweniger bleibt noch viel zu thun. Ehemals war die unausgesehte-Kontrole der BVer- waltung über eine Menge von Sachen vielleicht wohlbegründet, heute âber ist sie nur noch ein Hemmniß. Wie in der That soll man es bégreéifen, daß z. B. eine Kommunal - Angelegenheit von untergeordneter Bedeutung und im Ucbrigen ohne alles Bedenken eine Untersuchung von mindéstens 2 Jahren “erfordert, weil 11 verschiedene Behörden sich damit ‘be- fassen müssen? Jn gewissen Fällen erleiden industrielle Unternehmungen eine ganz eben so große Verzögerung. Je mehr ich über diese Lage nad- denke, um so mehr bin ih von der Dringlichkeit einex Reform überzeugt. Aber in diesen Sachen; wo das Gemeinwohl und das Privatinteresze si in so vielen Punkten berühren, i} es die Schwierigkeit, jedem das Seinige, jenem allen Schuß, diesem älle wünschenswerthe Freiheit zu gewähren. Diese

Arbeit macht die Revision einer großen Zahl von Gesehen, Dekreten, Verord-

nungen , Ministerial-Verfügungen nothwendig, und man kann die Eleménte dazu nur vorbereiten, indem ‘man mit Aufmerksatiikeit jede Einzelßeit utsères Verwaltungs-Systems prüft, ‘um diejenigen auszuscheiden, wélche überflüja sein dürften. Die verschiedenen Abtheilungen des Staatsraths sind mir “am geeignetsten erschienen, diese Prüfung vorzunehmen, denn“ wenn fie nicht selbs verwalten, so sehen sie doch die Verwaltung arbeiten. „Sie sind die-besten Sachverständigen, die man um Rath fragen kann. J bitte Sie also,-die- selben mit dieser Arbeit zu beauftragen, und ih will Jbnen jagen, roie fia meiner Auffassung dieselbe auszuführen fein wird. Innerhalb jeder Abthet- lung würde der Berichterstatter die Förmlichkeiten, die Verzugsfristen, die verschiedenen Behörden und die reglementarischen Bestimmungen , denen je Angelegenheit unterworfen ist, übersichtlich aufzeichnen müssen. Eine “gewi Zahl besonderer Uebersichten würde dann für jede Kategorie ‘eine bestimmt Form und die Mitteldauer ihrer geschäftlichen Behandlung unter Ausfecdeidun aller- ausnahmsweise wirkenden Umstände fesistellen. lassen. Die Abtheilun würde dann ihr Gutachten über die für «nöthig erkannten Abänderunger oder Beseitigungen abgeben. Was die Angelegenheiten betrifft, welche mt dem Staatsrath unterworfen sind, so würden die Amt®vorsteder Dekumente und analoge Etats’ einzureichen haben, welche einer allgemeinen Bearbeitung für jedes Ministerium zur Grundlage dienen ivürden. Wie i diejer Refortnz eine große Bedeutung beimesse, so reehne ‘ih auf den einfichtêvollen Eifer des Staatsraths, um bald zu tiner befriedigenden Löfung zu gelangen. Hiernach bitte ih Gott, Sie in feinen heiligen Schuß zu nehmen. Napoleoms« Der »Moniteur« enthält an der Spihe seines nitht anilihen Theiles folgende Bekanntmachung : »Der Kaiser wird „jüch bald na Vichy begeben. Jedes Jahr -kouunt während" seine Aufenthaltes da-

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