1863 / 164 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Grünberg, den 29. Juni 1863. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1810] Oeffentliche Vorladung. Da wider die nachstehenden Kantonisten : 4) Joseph Guttkorn aus Baerdorf hiesigen Krei- es, geboren den 7. Februar 1838, 2) Joseph Anlauf aus Baerwalde hiesigen Kreises, geboren den 12. März 1838, 3) Franz Brauner aus Bürgerbezirk hiesigen Kreises, geboren am 14. Januar 1838, 4) Joscph Hildebrandt aus Groß- Nossen hiesigen Kreises, geboren am 5. März 1838, 5) August Raschke aus Heinrichau hiesigen Krei- ses, geboren am 15. August 1838, 6) Robert Tiel aus Tschammerhof hiesigen Krei- ses, geboren am 12. November 1838, T) Johann: Albert Barthel aus Münsterberg, geboren am 4, Februar 1838, 8). Gottfried Heinrih Windish aus Münsterberg, geboren am 3. Juli 1838, in Folge Antrags der Königlichen Staaisanwalt- haft die Untersuchung wegen Verlassens der Königlichen Lande vor Erfüllung ihrer Militair- dienstpflicht resp. in der Absicht, sich derselben zu entziehen, auf Grund des §. 110 des Strafgeseh- buchs eröffnet worden, ihr jeßiger Aufenthalt aber unbekannt ist, \o fordern wir dieselben auf, sich in dem zum mündlichen Verfahren anstehenden Termine den 22. September c., Vormittags T4 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Sißung8zimmer zu gestellen, und die zu ihrer Vertheidigung dienen- den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Erscheinen die Angeklagten zur bestimmten Stunde nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden.

Münsterberg, den 10. Juni 1863.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1775] Oeffentliche Vorladung.

Es i gegen den Porzellan- und Glas8händler Theodor Friedrich Carl Meyer aus Stral- sund, wegen strafbaren Eigennußes auf Grund des §. 268 des Strafgeschbuchs, Anklage erhoben worden.

Qur mündlichen Verhandlung der Sache vor dem Kollegio steht Termin auf

den 18. September d. J, Vormittags 9 Ubr,

in unserem Session8zimmer an. Der Angeklagte, der in seinem Gewerbe um- berreist und in Stralsund nicht anzutreffen ist, wird aufgefordert, in diesem Termine zur festge- seßten Stunde in Person zu erscheinen und die zu feiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeich- neten Gericht so zeitig vor dem Termine anzu- zeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren wer-

den wird.

Dramburg, den 3. Juni 1863.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

@

[4833] Oeffentliche Vorladung.

Es ift gegen den Gärtner ‘und Landwehrmann Ans Gottlieb Breßke aus Wußzig, am 19ten „Öfktober 1828 zu Henkenhagen im Regenwalder Kreise geboren, weil er ohne Erlaubniß ausge- rovandert ist, auf Grund des §. 110 des Straf-

eseybuhs und -des Geseßes vom 10. März 1856 : 4 11, die Untersuchung eingeleitet. Zur mündlichen Verhandlung der Sache vor dem Kollegio steht Termin auf den 18. ata nenne ebo I., Vormittags / br, in unserem Sessionszimmer an. Der Angeklagte wird aufgefordert, in diesem Termin zur festgesezten Stunde in Person zu er- scheinen und die zu seiner Vertheidigung dienen- den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem- selben herbeigeschafft werden können, unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens

1454

mit der Untersuchung und Entscheidung in con- tumaciam verfahren werden wird. Dramburg, den 11. Juni 1863. Königl. Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[733] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf.

Das köllmische Gut Mittel-Schweykowen Nr. 1 mit Kl.-Schweykowen und Pertinentien, dagegen mit Aus\{luß der erst jeßt zugeschriebenen Grund- stücke Mikossen Nr. 16, Gregersdorf Nr. 9 und Oberwartetablissement Kantorey, im Kreise Jo- hannisburg, Regierungsbezirk Gumbinnen, dem Gutsbesißer Eduard Gaertner gehörig, abgeschäßt auf 14,684 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst

Hypothekenschein im I11l. Büreau einzusehenden revidirten ritterschaftlichen Taxe, foll

am 13. November c, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu- bigerin Fräulein Louise Emilie Gaertner wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy, pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzu- melden.

Johannisburg, den 27. Februar 1863.

Königl. Kreisgericht. T. btheilung.

[1807] Ediktal-Citation.

Gegen den Wirthschafts - Eleven Roman Pa- w?osfi, zuleßt in Mamlig , Schubiner Kreises, wohnhaft gewesen , ist auf Grund der Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 21. Februar er. durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 3. März ejusd. wegen vorsäßlicher Körperverleßung die Untersuchung eröffnet und zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ein Ter- min auf den 29. September 1863, um 10 Uhr “Vormittags, an hiesiger G è- richt8stelle anberaumt worden, zu welchem der vorgenannte Angeklagte mit der Aufforderung, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte fo zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben mit der Untersuchung und Entschei- dung der Sache in contumaciam verfahren wer- den wird. i

Schubin, den 1. Juni 1863.

Königliches Kreisgericht | 1. Abtheilung.

__ Lapozew edyktalny. Przeciwko elewie agronomicznemu Romanowi Pawtowskiemu, na ostatku w Mamlicznu powiatu Szubinriskiego zamieszkatemu, wytoczono na fun- damencie oskarzenia Królewskiéj Prokuratoryi z dnia 21. Lutego r. b. przez uchwatc podpisa- nego Sadu z duia 3, Mareca r. b. o cielesne usz- kodzenie é‘ledztwo i do publicznéj rozprawy na UZien 29. Wracanla. 1863. r PEYe Cp. tudniem o 10. godzinie tu wmiejscu zwy czajném posiedzen sadowych termin wyznaczony zostat, na któren wyZéj wymieniony oskarzony Zz tém wezwaniem, aZeby sie na przeznaczona odzing stawit i na obrone jego stuZace dowody przystawit lub tez takowe sadowi tak wezesnie przed terminem donióst, i¿by takowe do ter- minu spowodowane by mogly i pod tém zagro- Zeniem sie zapozywa, Ze niestáwajac éledztwo

i zawyrokowanie zaocznie nastapi. j

Szubin, dnia 1. Czerwa 1863. Królewski sad Powiatowy, I. wydzial,

[734] Nothwendiger Verkauf.

Das dem Eugen von Lissowski gehörige Vor- werk Groß-Blawaty, abgeschäßt auf 2

4699 Thlr. 18 Sgr.

zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun- gen in unserem Büreau 111. einzusehenden Tare, soll am 25. September d. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. : __ Die auf dem Gute vorhanden gewesenen Wirth- schaft8gebäude, ein Viehstall, ein Schaafstall und eine Scheune sind im Jahre 1862 abgebrannt, und es sind von den zum Betrage von 1315 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf. festgeseßten Brandentschädigungs- geldern bereits 553 Thlr. 16 Sgr. 2 Pf. ad de- posîìtum des unterzeichneten Gerichts zur Sequestra- tion8s-Masse von Groß-Blawaty eingezahlt.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforde- rung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu- biger, die unbekannten Erben der Wladislaus und Rosa von Wielowiejskischen Eheleute, des Carl Breitenbach und der Michalina Breitenbach, wer- den bierzu öffentlich vorgeladen. i

Inowraclaw, den 21. Februar 1863.

ias Kreisgericht. . Abtbeilung.

Sprzedaz konieczna.

Folwark wielki Blawaty do Eugieniego Lis-

so wskiego naleZacy, oszacowany na s 4699 tal. 18 sgr.

wedle taxy mogacé byé przejrzanéj wraz z wykazem hipotecznym i warunkami w biórze naszym wydziatu HI. ma byé w dniu 25. WrzesSnia r, b. przedpotudniem 0 godzinie 11 wzwyklym miejscu sadowym w drodze subhastacyi sprzedany. 1ST _ Budynki gospodarecze m folwarku sie znajdu- jace, obora, owezarnia i stodola spaliiy sie w roku 1862. i sa na wynadgrodzenie z kasy ogniowéj, ustanowionéj na 1315 tal. 12 sgr. 4 fen. summy , 553 tal. 16 sgr. 2 fen. do de- pozytu podpisanego sadu do massy sekwestra- cyiné] Biawat zaptacone. /

Wierzyciele, poszukujaci zaspokojenia z summy kupna wzgledem realnéj z ksiegi hi- potecznéj nie wykazujacej sig wierzytelnodci, winni zgtosié sie u Nas Z pretensyamì SWeII.

Niewiadomi z pobytu wierzyeciele, i niewia- domi spadkobierey Wtadystawa i Rozy matzon- ków Wielowiejskich. Karóla Breitenbacha i Michaliny Breitenbach, zapozywaja sie niniejszém publicznie. ! P

Inowraclaw, dnia 21. Lutego 1863.

Król. Sad Powiatowy. Wydtiat l

[1068]

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Kosten. Abtheilung 1.

: Kosten, den 14. März 1863. Die zu Jerka belegenen, dem Vorwerksbesitzer Eduard Stiller gehörigen Grundstücke, nämlich a) die Ackerwirthschaft, Hypotheken-Nummer 22, auf 6678 Thlr. 10 Pf., b) die Ländereien, Hypotheken-Nummer 89, auf 3234 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. abgeschäßt, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 19. Oktober 1863, Vormittags 11 F im neuen Gefängnißgebäude subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- geboten , fih bei Vermeidung der Präklusion \pä- testens in diesem Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Sprzedaz konieczna. Królewski sad powiatowy w Koscianie. e ydziat I Koscian, dnia 14. Marca 1863.

Grunta Edwarda Stillera w Jerce polozone to Jest: ,

a) gospodarstwo pod numerem hipotecznym

i 22, na O tal. 10 fen, e

) role pod numerem hipoteczn

3234 4j 14 sgr. 2 fn E 08Zacowane, wedle taxy, która wraz z wyka- zem hipotecznym i warunkami sprzedazy w registraturze pPrzejrzana byé moze, bedzie dnia 19. Paédziernika 1863, przed- potudniem o godzinie 11tej w zabudo- waniu nowego wiezienia sprzedane.

Wszyscy niewiadomi pretendenci realni wzy- Wwaja sie, azeby sie pod uniknieniem prekluzyi zgtosili najpóZniéj w terminie oznaczonym.

Wierzyciele, którzy dla pretensyi realnéj z ksiegi hipotecznéj niewidocznéj z pienicdzy kupna zaspokojeni byé¿ chea, zgtosié sie po- winni do sadu, gdzie sie subhastacya toczy.

[705] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Graudenz, den 23. Februar 1863.

Das der. Wittwe Siche und den Geschwistern Minna , Emil ; Adolph und Johanna- Siehe ge- hôrige Grundstück Vorwerk Gehlbude Nr. 1 der Hypothekenbezeihnungy abgeschäßt auf 12,574 Thlr. 14 Sgr. 8 Pf. , zufolge ‘der nebst Hypotheken- hein und Bedingungen 1in der Registratur ein- zusehenden Taxe, soll am 8. Oktober 1863, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Ge- richtéstelle subhastirt werden.

Folgende dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger , als: die verwittwete Post-Kommissa- rius Schliep, Anna Regine Elisabeth, geb. Draktig, und der Regierungs - Assessor Schliep oder deren Rechtsnachfolger werden hierzu öffentlich vorge- laden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations - Gerichte anzu- =melden.

[1050]

Nothwendiger Verkau f. Königliches Kreisgericht zu Elbing, den 30. März 1863. Folgende, dem Mübhlenbesißer Eduard Neu- mann gehörige Grundstücke: L

1) das in Bartkamm sub Nr. 10 der Hypo- thekenbezeichnung belegene Mübhlengrundstück, abgeschäßt auf 12,441 Thlr. 10 SAr.,/

2) das in Weliß sub Nr. 26 der Hypotheken- bezeichnung belegene Grundstü abgeschäßt auf- 70. Thlr. 20. Sgr.,

zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun-

gen in der Registratur des Bureau I. einzu-

jehenden Taxe, soll am i 23, Oktober 1863, von Vormittags

11 M0L D)

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Folgende, dem Aufenthalte na unbekannten

Interessenten, als:

1) der eingetragene Eduard Neumann,

2) die eingetragenen Gläubiger Heinriette Karo- line Liedtke und Wilhelmine Karoline Liedtke

werden hierzu öffentlich vorgeladen. y

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy- pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte anzu- melden.

[392] Nothwendiger Verkauf. Das im Wongrowiecer Kreise belegene adeliche Gut Stawiany, landschaftlih abgeschäßt auf 135,226 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf. laut der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Büreau Ul. A. einzusehenden Taxe, soll i am 9. September 1863, Vormittags T4 Wb r) an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Glâu- biger, Kaufmann Eduard Kantorowicz, und die Kinder und Erben der verstorbenen Frau Justina Gabriela Francisca von Kalkstein, gebornen Grâ- fin von Bninska, und namentli deren Kinder Asabella und Jgnahß, werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Die Gläubiger , welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben fih mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden.

Wongrowiec, den 4. Februar 1863.

Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung,

Besißer, Mübhlenbesiher

[1083] Nothwendiger Verkauf. _

Königliches Kreisgericht Rothenburg 94) Ae

I. Abtheilung.

Die den Erben des Schenkwirths Carl August Mathes zu Dauban gehörige Schenknahrung Nr. 33 zu Dauban, E auf 6783 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin- Pen in unserem Prozeß-Büreau einzusehenden

axe, foll

L 21. Oktober 1863, Vormittags

11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, Gläubiger, welche wegen einer, aus dem Hy- pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung. aus - den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations - Gerichte anzu- ‘melden. j

1455

__Qu- diesem Termine werden hierdurch folgende Realberechtigte: j 1) die unbekannten Erben der verehelichten Stellmacher Brade , Christiane Karoline geb. Riemer zu Klitten,

2) das dem Aufenthalte nah unbekannte

Fräulein Anna Wiedemann aus Creba vorgeladen.

Endlich werden die unbekannten Realpräten- denten aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens bis zum Termine mit ihren Ansprüchen zu melden.

[1099] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht Delibsch.

Das der verwittweten Zimmermeister Krause, Christiane Caroline geb. Holzweißig, gehörige , zu Delißsh auf dem Steinwege gelegene und im Hypothekenbuche sub Nr. 270 eingetragene, sub Nr, 278 katastrirte Pfahlhaus mit Hofe, Ein- gebäuden und Garten, so wie der dazu geschla- genen, vormals. Böttcher'schen wüsten Scheunen- stätte und Garten und einen ebenfalls dazu ge- schlagenen Plaß von der vormaligen Commun- \heune, abgeschäßt auf 9074 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin- gungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe, foll

am 31. Oktober d. J, von Vormittags 11: Whrx a.by

an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 7,

subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy- pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations - Gerichte anzu- melden.

[712]

Subhastations-Patent.

N04 b W ¿U Ie, W6 L U Königliche Kreisgerichts-Kommission Altdamm, am 5, März 1863.

Die dem Viehhändler Johann Christian Frie- drich Mohl und dessen Ehefrau, Marie Auguste Wilhelmine, gebornen Schmidt, zugehörigen, in Kyowsthal belegenen Vol. 11. Fol. 91 Nr. 16 und Vol. Il]. Fol. 91 Nr. 44 des Hypotheken- buchs von Kyowsthal verzeichneten Grundstücke, abgeschäßt auf 12,506 Thlr. 20 Sgr. und 400 Thlr., zusammen 12,906 Thlr. 20 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Büreau einzusehenden Taxe, soll am 25. September 1863, Vormittags

11 UVV, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen - einer aus dem Hy- pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anf dem Subhastationsrichter anzumelden. n

Der dem Aufenthalte nah unbekannte Gläu- biger, Altsiger August Schmidt, wird hierdurch öffentlich vorgeladen

pruch bei

[2149] Proklama.

Der abwesende Maler Ernst Robert Albert Wilken wird auf Ansuchen seiner Ehegattin Caro- line Franzisca Clara, geb. Be, welche behauptet, von seinem Aufenthalte aller angewandten Mühe ungeachtet keine Nachricht erhalten zu haben, hier- durch aufgefordert, sich binnen drei Monaten und spätestens in dem zur Klagebeantwortung und mündlichen Verhandlung A :

auf den 26. Oktober 1863, Mittags im Stadtgerichte , Jüdenstraße Nr. 59 , Zimmer Nr. 53, angesegztén Termine vor dem versammel- ten Ehegerichte zu gestellen und die wegen bô8- licher Verlassung angestellte Ehescheidungsflage zu beantworten, widrigenfalls die bösliche Verlassung für dargethan angenommen und auf Trennung der Ehe erkannt und der ausbleibende Ehegatte für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird.

Berlin, den 29. Juni 163 Königl. Stadtgericht , Abtheilung für Civilsachen.

Deputation für Ehesachen.

[2190] Bekanntmachung.

Der am 10. Februar 1863 hierselbst ‘verstor- bene Eigenthümer und Kaufmann Friedrich Wil- helm Knochenhauer hat in seinem Testamente vom 24. Januar 1863 , publizirt den 13. Mai 1863, seine Ehefrau und seine mit derselben in der Ehe erzeugten 6 Kinder zum Erben eingeseßt,

jedoch mit der Maßgabe, daß seine Ehefrau, lange sie lebt, im ungestörten Besiß und A des ganzen Nachlasses verbleiben, auch die freit Disposition über denselben haben, namentlich aber berechtigt sein soll , das zu seinem Nachlaß ge- hörige Grundstü zu verkaufen , und daß nach dem Tode seiner Chefrau seine Kinder nur An- spruch auf den Ueberrest des Nachlasses haben sollen.

Im Fall seine Ehefrau aber zur anderweitigen Ehe schreitet, soll diese Disposition wegfallen und sie alsdann schuldig sein , sich nach den hier gel- tenden geschlichen Vorschriften mit seinen Kindern auseinanderzusehen, auch sollen dann die Erbtheile seiner Ehefrau und seiner Kinder nach den Regeln der geseßlichen Erbfolge abgemessen werden,

__ Dasjenige Kind, was diesen legten Willen an- ficht, ist auf den Pflichttheil gesetzt.

Dies wird zur Benachrichtigung des seinem Aufenthalt nach unbekannten Friedrih Wilhelm Emil Knochenhauer hiermit bekannt gemacht.

Potsdam, den 9. Juli 1863.

Königliches Kreisgericht, Abtheilung Il

[1445] Es werden A. folgende verschollene Personen: der ehemalige Unteroffizier Johann Gottfried Kroll mit einem Vermögen von 957 Thlrn. 22 Sgr. 6 Pf. , Sohn der Mälzer Martin und Catharina, geb. Ollesch, Krollshen Ehe- leute aus Rastenburg, geboren den 22, März 1792, vor länger als 30 Jahren bei den Gardegrenadieren in Berlin im Dienste ge- wesen, so wie deren etwanige Erben und Erbnehmer, hierdurch aufgefordert, sich vor, oder in dem auf den 19, März 1864, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 2 des unterzeichneten Gerichts vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Horn anbe- raumten Termine scriftlich oder persönli zu melden, widrigenfalls die zu A. genannten Per- sonen für todt erklärt , deren unbekannte Erben präkludirt und der Nachlaß den sich legitimiren- den Erben, beziehungsweise dem Fiskus zuerkannt werden 1wird, Heilsberg, den 18. April 1863. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

PB'r'ofla ma

[380] Ediktal-Ladung.

Der Kurator der Kammerherrin von Schuck- mann'’schen Familienstiftung , Kammerherr und Landesältester Freiherr von Schuckmann auf Auras, hat die Aufnahme eines die Stistungs- Urkunde abändernden Familienschlusses nachge- sucht. Gegenstand des zu errichtenden Familien- \{lu}ses sind Bestimmungen über die Ernennung und Honorirung des Kurators der Stiftung und des Seniors der stiftungsberechtigten Familien, Vorschriften bezüglich der Disposition über die Substanz der zur Stiftung gehörigen Güter und Kapitalien und Erweiterung der Anordnung der Stiftungs-Urkunde in dem Sinne, daß nicht allein dexr zuerst zum Genusse der Stistung berufenen Familie von Schuckmann aus dem Hause Mölln eine umfangreichere Beziehung an Stipendien und Renten zugestanden werden soll, sondern auch die in der Stistungs-Urkunde jener Familie substituir- ten Familien von Schuckmann aus dem Hause Kargow und von Us {on jet gleich- zeitig an dem Genusse der Stiftung Theil nehmen sollen, soweit die Stiftungsmittel dies gestatten. Der Zeitpunkt, von welchem ab dieser Familienschluß seine Wirksamkeit äußern soll, ist auf den 1. Juli 1862 festgeseßt. |

Der seinem Leben und Aufenthalte nah un- bekannte frübere Besißer des Ritterguts Roth- Lobendau, Adolph Heinrich Friedrich von Schuck- mann aus dem Hause Kargow, wird hierdurch zu dem ;

auf den 3. September 1863, Vormittags

11 Uhr, vor dem Kreisrichter Zaucke an hie-

siger Gerichtsstelle im Termins-Zimmer Nr: 12 anberaumten Termine mit der Aufforderung vor- geladen , vor oder in dem Termine seine Erklä- rung über den zu errichtenden Familienshluß ab- zugeben, widrigenfalls der Genannte mit seinem Widerspruchsrechte gegen den Familienschluß wird präkludirt werden. ui

Stettin, den 3. Februar 1863.

Königliches Kreisgericht Abtheilung für Civil-Prozeßsachen.