1863 / 179 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 2. d. M. will Ich zu der von der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft beabsichtig- ten Anlage einer Zweig - Eisenbahn von Osterath über Uer- dingen, nah Essen, welche bei Rheinhausen mittelst einer Trajekt- anstalt den Rbein, und unterhalb Mülheim mit Ueberbrückung die Rubr überschreitet, hiermit Meine Genehmigung in der Voraus- seßung ertheilen, daß von der genannten Gesellschaft die unterm 13. März 1854 (Ges. Samml. Seite 124) ertheilte Konzession zur Herstellung einer Eisenbahn von der Zeche Beust bei Essen nach Mülheim an der Ruhr erworben wird.

Berlin, den 9. März 1863.

Izilhelm.

von Bismark. von Bodelshwingh. von Roon.

a von TUenpliß, Von MUYtker. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

An das Staats-Ministerium.

S eran zwischen der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft und der

25. April 1863. Q 1 Paragraph Cinso.

Nachdem die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft durch nachfolgende Aller- |

höchste Kabinets-Ordre: » Auf den Bericht des Staats - un zweite Monats will Jch zu der von der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft be-

absihtigten Anlage einer Zweigbahn von Osterath über Uerdingen nach |

Essen , welche bei Rheinhausen mittelst einer Trajekt - Anstalt den Rhein und unterhalb Mülheim mit Ueberbrückung die Ruhr überschreitet, Meine Genehmigung in der Vorausseßung ertheilen, daß von der ge- nannten Gesellschaft die unterm 13. März achtzehnhundert vier und fünfzig ( Geseßsammlung Seite hundert vier und zwanzig) ertheilte Concefsion zur Herstellung einer Eisenbahn von der KZeche Beust bei Essen nach Mülheim an der Ruhr erworben wird. Berlin, den neunten März achtzehnhundert drei und sechszig. Gezeichnet Wilhelm ,; gegen- gezeichnet von Bis8marck, von Bodelschwingh, von Roon, Graf von Jyen- pliß, von Mühler, Graf zur Lippe, von Selchow, Graf zu Eulenburg,« von Seiten der Staats-Regierung die vorläufige Genehmigung zur Anlage einer Zweigbahn von der Neuß-Crefelder Bahn über Uerdingen nach Mül-

G U Ste t: | Bahn gebotene Communication möglichst lange zu belassen, soll die Ueber | nahme der Mülheim-Essener Bahn erst dann erfolgen, wenn der Bau der | Osterath-Essener Zweigbahn und namentlich der festen Ruhrbrücke bei Mül- | heim an der Ruhr so weit vorgeschritten ist , daß nah Ermessen des Bau- | Dirigenten der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft diese Uebernahme stattfinden | muß, um den Betrieb bis Essen eröffnen zu können.

Ministeriums vom zweiten dieses |

heim an der Ruhr bis Essen erlangt hat, haben die sämmtlichen Betheiligten der | Mülheim-Essener Eisenbahn-Gesellschaft in Willfahrung der Jntentionen der |

boben Staats - Regierung und in Anerkennung der aus der Verschmelzung | ibres Unternehmens mit dem Unternehmen der Rheinischen Eisenbahn - Ge- |

C.

sellschaft bervorgehenden Förderung der öffentlichen Verkehrs-Jnteressen und namenitlich des für den Absatz der betheiligten Kohlenzechen aus dem direkten

ib E s N Sue e L K 2 H e | Anschluß an die Rheinische Eisenbahn entspringenden Nugtzens, ausweise der | Eingangs erwähnten notariellen Verhandlungen vom ein und dreißigsten

Januar und fünfzehnten April laufenden Jahres einstimmig, und zwar in

legaler Vertretung sämmtlicher Actien und Prioritäts - Actien beschlossen, |

unter nachstehenden Bedingungen die Mülheim - Essener Eisenbahn in das Unternehmen der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft einzubringen.

F. 2, Paragraph Zwei.

Die durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom dreizehnten März achtzehn-

Eisenbahn der Zeche Sellerbeck nach Mülheim an der Ruhr mit den be- absichtigten Qweigbahnen nach den Zechen Zollverein, Helene und Amalie,

Konstantin , Carolus Magnus , Vereinigte Hagenbeck und Wolfsbank | fonzesfionirte und von der Zeche Victoria Mathias bis zur ge- |

nannten Sellerbecker Eisenbahn ausgebaute Mülheim - Essener Eisen- | ahn | Märkischen Gesellschaft eine gemeinschaftliche Tarif-Station für gemeinschaft

liche Rechnung an diesem Kreuzpunkte zu errichten, sofern die Bergisch-Mär-

bahn if, obshon zum Lokomotiv - Vetrieb konzessionirt, zur Zeit nur für Pferde - Betrieb mit {maler Spurweite eingerichtet. Das Betriebêmaterial und die von der Hauptbahn nach mehreren Zechen führenden Seitenstränge sind Eigenthum der betheiligten Zechen. Das Gesellschafts - Kapital besteht aus Tausend Stamm - Actien und Qweitausend Prioritäts - Actien à Hundert Thaler , also in Summa Hunkderttausend Thaler Stamm - Actien und Zweihundert Tausend Thaler Prioritäts-Actien.

Die Bahn geht über in das Rheinische Eisenbahn-Unternehmen mit

allem Grund-Eigenthum, Appertinenzien, Oberbau, anklebendéèn Rechten und | Pflichten, so wie die Mülheim - Essener Eisenbahn-Gesellschaft \solche erwor- | ben hat, gegenwärtig besißt, oder nah Maßgabe ihrer Konzésfion zu besißen

berechtigt if , jedoch ohne Reservefonds und etwaige Aktiva. S@{hulden sind nicht vorhanden , vielmehr werden alle etwa vorhandenen“ Anfprücthe :durch die Direction der Mülheim-Essener Eisenbahn befriedigt, Der der Mülheim- Essener Eisenbahn - Gesellschaft zur Seite stehende Anspru wegen Grund- entschädigung an die Bergisch - Märkische Eisenbahn - Gesellschaft soll zwar ebenfalls uf die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft übergehen, wenn derselbe bei der Uebernahme des Betriebes der Mülheim « Essener Bahn noch nicht regulirt sein sollte, indeß soll das Ergebniß dieses Anspruches den Actionai- ren der Mülheim-Essener Bahn zu Gute kommen.

Die Kheinische Eisenbahn - Gesellschaft „emittirt a conto des für die Zweigbahn Osterath - Essen zu beschaffenden Kapitals Zweihundert Tausend

Thaler Stamm - Actien und erhalten die Jnhaber der Stamm- und Prio- |

| |

|

ritäts-Actien der Mülheim-Essener Eisenbahn-Gesellschaft für jede fünfund zwanzig Hundert Thaler Actien der Mülheim - Essener Eisenbahn-Gesellschaft Tausend Thaler Rheinische Stamm - Actien und für jede fünfundzwanz Hundert Thaler Mülheim - Essener Stamm-Prioritäts-Actien Quwei Tausat Thaler Rheinische Stamm - Actien mit Dividenden - Coupons des auf dj Uebergabe folgenden Jahres, dagegen unter Vergütung von vier Detvzen Zinsen auf den Betrag der Rheinischen Eisenbahn - Actien , berechnet Voik Tage der Uebernahme des Betriebes bis zum einunddreißigsten Dezember des betreffenden Jahres. i j

§. 3. Püradätaph Vrei.

__Die Direction der Mülheim - Essener Eisenbahn - Gesellschaft erklärt sich auf Ersuchen der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft bereit , die Verwaltung

| der Mülheim-Essener Eisenbahn bis zur Jnangriffnahme des Umbaues der

selben zur Osterath-Essener Zweigbahn Namens der Rheinischen Eisenbahn,

| Gesellschaft für Rechnung der jeßigen Actionaire zu führen , welche Letztere

bis dahin auch in den Genuß des Ertrages bleiben. Um den betheiligten Zechen die denselben durch die Mülheim - Effener

Die Rheinische Eisenbahn- Gesellschaft wird in ihrem und im Interesse

| der anschießenden Kohlenzechen so weit als thunlich bemüht sein, den Pferde | betrieb auf der Mülheim - Essener Bahn so lange bestehen zu lassen, bis in | | kurzer Frist der Lokomotivbetrieb für die bei der Pferdebahn betheiligten | Mülheim - Essener Eisenbahn-Gesellschaft, d. d. Cöln, den | Zechen sich herstellen läßt.

Die Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft hält , vom Tage der Sistirung

| des Pferdebetriebes auf der Mülheim - Essener Bahn an gerechnet , die im

Paragraph Zwei stipulirte Summe von Zweihunderttausend Thalern Rhei- nischen Stamm - Actlen zum Umtausche gegen die Stamm- und Prioritäts Actien der Mülheim-Essener Eisenbahn-Gesellschaft für deren Jnhaber bereit,

F. 4 Paragraph Vier:

Die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft hat nah ihrer Wahl entweder die für den jeßigen Betrieb eingerichteten Eisenbahnwagen nach einer, durch zwei von beiden Theilen zu ernennenden Sachverständigen zu ermittelnden Taxe, wobei noch bestimmt wird, däß, fälls die beiden Tarxatoren sich nit einigen würden, das Königliche Eisenbahn-Kommissariat ersucht werde, den Obmann zu bezeichnen, dessen Ausspruch maßgebend sein soll, zu überneh- men, oder zur Entschädigung der Wagenbesizer eine Aversional-Summe von fünftausend Thalern an die zeitige Direction der Mülheim-Essener Eisenbahn-Gesellschaft zu zahlen, welch" leßtere deren Vertheilung pro Kata der zu ermittelnden Taxe an die Wagen-Eigenthümer vornehmen wird.

¡§0 Paragraph FUNnk|

Die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft wird den bei der Mülheim-Essener Eisenbahn betheiligten Zechen und industriellen Etablissements, nämlich den Kohlenzechen: Sellerbeck, Vereinigte Wiesche, Rosenblumendelle, Hammels- beck, Victoria- Mathias, Schacht Gustav, Wolfsbank, Hagenbeck, Helene und Amalia, den Etablissements des Bergwerksvereins Friedrich-Wilhelms- Hütte, der Société de la vieille. Montagne, an den ihnen am geeignetsten erscheinenden Punkten auch zwischen den Stationen den Anschluß gestatten, vorbehaltlich der Zustimmung der Staats-Regierung. Die durch den An- {luß entstchenden besonderen Kosten, und zwar sowohl die durch die An- lage, wie die durch den Betrieb entstehenden , sind zu Lasten der anschießen- den Zechen und Etablissements. Desgleichen erbietet sich die Rheinische

| Eisenbahn - Gesellschaft , unter näher zu vereinbarenden Bedingungen den | Lokomotivbetrieb von der Hauptbahn bis zu den. Zechen respektive bis zu

den industriellen Etablissements an den Stellen zu übernehmen , wo die Zechen respektive Etablissements einen Anschluß vermittelst geeigneter Loko-

bundert vier und fünfzig von der Zehe Graf Beust bei Essen bis zur | motivbahnen herstellen. :

C:- 67 Plaxagräph S ecchs.

Die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft erbietet sich ferner, eine Verbin- dung dieser Zweigbahn mit der Witten-Duisburger Eisenbahn am Kreuz- punkt der Mülheim - Essener Eisenbahn herzustellen und mit der Bergisch-

fische Eisenbahn-Gesellschaft sich dazu bereit findet und die Anlage höheren Orts genehmigt wird. Würde die Anlage für Rechnung der Gemeinschaft mit der Vergisch-Märkischen Gesellschaft nicht zu Stande kommen, so hat die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft für alleinige Rechnung an jenem Kreuz- punkte eine Tarif-Station zu errichten, sobald die nachzusuchende ministerielle Genehmigung ertheilt sein wird.

F. 7. Paragraph Sieben.

Nach Paragraph Zwölf des durch Allerhöchste Kabinets - Ordre vom fünften März achtzehnhundert \echs und fünfzig bestätigten Nachtrags zu dem Statut der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft ist für das erweiterte

Unternehmen der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft der damals in Kraft

gewesene Cöln - Mindener Tarif als Maximal - Tarif maßgebend , so daß

Ueberschreitungen desselben nux unter Genehmigung des Herrn Ministers

zulässig sind. Die Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft wird jenen Tarif auf der Mülheim - Essener Strecke nicht überschreiten, sondern stellt in Aussicht den Kohlen - Tarif auf der gedachten Strecke unter dem als Maxímal - Tarif im Statut - Nachtrag vom fünften März ‘achtzehnhundert sechs und fünfzig hingestellten Cöln-Mindener Tarif zu norimiren. |

V0 Daraarapb M! | Um dem Mülheimer Hafen-Actien-Verein wegen “der beim“ Umbau der

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ülheim-Essener Pferdebahn in eine Lokomotivbahn eintretenden Aufhebung

0 Rerbindung des Hafens mit der Mülheim-Essener respektive der Osterath- | inie entstehenden Nachtheile ein Aequivalent zu bieten , verpflichtet

Essener Li l bie A G N E, A die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft sich, dem Hafen-Actien-Verein ein Jahr

nah Eröffnung des Betriebs der Osterath-Essener Zweigbahn eine Aversio- nal-Summe von fünfzehntausend Thalern zu zahlen. Die Zahlung soll indessen Seitens der Rheinischen Eisenbahn nicht zu leisten sein, wenn und o lange die Pferdebahn von der Zeche Sellerbeck bis zur Einmündung der Rosenblumendeller Zweigbahn in bisheriger Weise betriebsfähig erhalten bleibt. Die Rheinische Eisenbahn «Gesellschaft darf in diesem Falle den bis- herigen Pferdebahn - Tarif einschließlico der gegenwärtig bestehenden Qusat- Bestimmungen auf der Strecke von Rosenblumendelle bis zur Sellerbeer Pferdebahn nicht erhöhen.

N Para Neun:

Der vorstehend vereinbarte Vertrag tritt in Kraft, sobald Seitens der Staats-Regierung auf Grund der Eingangs allegirten Königlichen Kabinets- Ordre der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft die definitive landesherrliche Konzession zur Anlage der Zweigbahn Osterath-Essen sammt dem Rechte der Expropriation ertheilt und die über diese Ertheilung sprechende Urkunde in der Geseßsammlung publizirt sein wird.

Sollte diese definitive Konzessions-Ertheilung indessen bis Ende Dezember |

achtzehnhundert vier und secszig gegen Erwarten nicht erfolgt sein, so steht es sowohl der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft, als der Mülheim - Essener Eisenbahn - Gesellschaft frei das gegenwärtige Abkommen vermittelst chriftlicher Erklärung für erloschen und aufgehoben zu erklären und von demselben zurüzutreten.

Gezeichnet :

Réuanen Obexrtusch en.

I. Compes. E. Vorster.

F. W. Koenigs. ' Rudolph Weusfte.

G, Küchen.

Ministerium für Sanudel, Gewerbe und vffentliche Arbeiten.

Dem Eisenbahn - Jngenieur Donath zu Buckau bei Magde- burg ist unter dem 31. Juli 1563 ein Patent

auf cinen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten |

Brems - Apparat für Eisenbahnfahrzeuge, so weit derselbe für neu und eigenthümlich erkannt ist,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang.

des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr, Hayn zu Kempen is zum Kreis- Physikus des Kreises Schildberg ernannt worden.

S R T D

Der Wundarzt erster Klasse 2c. Gottsacker zu Kempenich ist

zum Kreis-Wundarzt des Kreises Adenau ernannt worden.

Kriegs-Ministerium.

Verfügung vom 22. Juli 1863 betreffend Be- zeihnung der den kombinirten Stämmen des 1sten Bataillons (Spandau) und des 3. Bataillons (Potsdam) 3. Brandenburgischen Landwehr-Regi- ments Nr. 20 vorgeseyten Kommando-Behörde.

Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchster Kabinets-

| Ordre vom 10. d. M. zu bestimmen geruht, daß die den Stämmen | des 1, Bataillons (Spandau) und des s. Bataillons (Potsdam)

d. Brandenburgischen Landwehr-Regiments Nr. 20 vorgeseßte Kom-

| mando-Behörde die Bezeichnung :

Kommando der kombinirten Stämme des L. Bataillons (Span- dau) und des 3. Bataillons (Potsdam) 3. Brandenburgischen Landwehre-Regiments Nr. 20,

| und daneben die abgekürzte gleichfalls offizielle Bezeichnung

Kommando der kombinirten Stämme des 20. Landwehr- ___ Regiments führen soll.

Berlin, den 22. Juli 1863.

Kriegs - Ministerium.

I. V.

A Lad

von Glisczinsfi.

| | |

Verfügung vom 25. Juli 1863 Formations- und Dislocations - Angelegenheit der Artillerie betreffend.

_ Nachdem durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28. Mai d. J. bestimmt ist, daß die drei 12pfündigen und die drei öpfündigen Batterieen jeder Artillerie-Brigade zu je 4 derartigen Batterieen zu formiren und von den so gebildeten vierten Batterieen die 12pfün- digen den 1sten, die 6pfündigen den 2en Fuß-Abtheilungen der Brigaden zuzutheilen sind, wird die in Rede stehende Formation im Herbst d. J. zur Ausführung gelangen. Die beregten Batterieen er-

| halten nachbezeichnete (Garnisonen:

1) bei der Garde-Artillerie-Brigade die Âte 12pfündigc Batterie die Ale. » bei der Ostpreußischen Artillerie-Brigade Nr, 1

die dte 12pfündige Batterie Königsberg i. Pr, die 446, 6.» » Danzig, bei der Pomnierschen Artillerie-Brigade Nr. 2

die Ate 12pfündige Batterie Stettin,

Dee G S v Colberg,

4) bei der Brandenburgischen Artillerie-Brigade Nr. 3 die 4te 12pfündige Batterie Wittenberg, die dte v Torgau,

) bei der Magdeburgischen Artillerie-Brigade Nr. 4 die áte 12pfündige Batterie Magdeburg, die 4e » Erfurt;

bei der Niederschlesishen Artillerie-Brigade Nr. 5 die Ate 12pfündige Batterie Glogau, Mee Q ® » Posen,

) bei der Schlesischen Artillerie-Brigade Nr. 6 die 4te 12pfündige Batterie Neiße, be Me » Breslau,

) bei Westfäl. Artillerie-Brigade Nr. 7 die Ate 12pfündige Batterie Münster, dice Je G A » Wesel,

9) bei der Rheinischen Artillerie-Brigade Nr. 5 die 4te 12 pfündige Batterie Coblenz,

De A O 4 y Cöln. Berlin, den 25. Juli 1863.

Kriegs - Ministerium.

„J 1 von Glisczinsfi.

Berlin,

Personal-Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versezungen.

Dem 17. Juli H v. Fehrentheil u. Gruppenberg, Major vom 3. Oberschle}. Jnf. Regt. Nr. 62, in das 2. Oberschles. Jnf. Regt. Nr. 23, v. Fabian, Haupt- mann u. Komp. Chef vom 2. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 23, unter Beför- derung zum Major, in das 3. Oberschlejische Jnf. Regt. Nr. 62 verseßt. v. Elpons, Hauptm. à la suite des 2. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 23, unter Entbindung von seinem Kommando bei dem Kadetten-Korps, als Komp. Chef in dieses Regt. einrangirt. v. Blociszewski, Sec. Lt. vom Westpreuß. Ulan. Regt. Nr. 1, in das 1. Brandenb. Ulan. Regt. (Kaiser von Rußland) Nr. 3 verseßt. h Beamte der Militair-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Oen 21 Ut Krüger, überzähliger Jntendantur - Assessor von der Jntendantur des V, Armee - Corps , Behufs seines Rücktritts in den Justizdienst aus dem Militair - Tntendanturdienst ausgeschieden. Menger, Überzähliger ZJnten- dantur - Assessor von der Jntendantur des V1. Armee-Corps , zu der des V. Armee-Corps verseßt.

F ichtamáiliches.

Preußen. Coblenz, 31. Juli. Jhre Majestät die Königin hat am Schlusse des Aufenthalts, den der Großherzog von Sachsen in Coblenz machte, auch den Besuch Ihrer König- lichen Hoheit der Großherzogin und des Erbgroßherzogs empfangen. Sämmtliche hohe Gäste der Königin sind gestern ab- gereist. Jhre Majestät wird sih am 8. August nach Baden be=

geben,

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