1863 / 191 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Geldbetrag.

Geldbetrag, / Ministerium für Pa

adel, Gewerbe und vöffeutliche Arbeiten.

L

der Grundstuerveranlägung beizurechnen. Wird

die Revision ‘durch ‘dèn Obér-Geometer ausge- führt, so sind die Revisionskosten jedenfälls auf die Kosten der Grundsteuervéränlägung zu über- nehmen.

Die Entschädigung dèr gedachten Ver- messungs-Révisoren erfolgt nah den Säßen unter Nr. 10 dieses Tarifs, mit der Maß- abe, daß “die Revisoren àn Tagegéldern 3 Thaler, dagegen die unter Nr. 10 zu b. a. a. O. aufgéführte Feldzulage von 15 Sgr. täglich nicht“ beziehen.

Für Arbeiten, welche als unbrauchbar er- kannt werden, wird keine Entschädigung gewährt.

[Für theilweis brauchbare oder für unvollendete ‘JArbeitén wird nur derjenige Theil ‘der Gebüh-

ren, Tagegelder u. st. w. gezahlt, welcher nach Abzug ‘der Kostén für die Brauchbarmachung, beziehungsweise Vollendung der Arbeiten übrig bleibt.

Wenn der Feldmesser im Laufe seiner Be- schäftigung in einen anderen Kreis verseßt wird,

Tagegelder und Reisekosten nach den Säßen des Feldmesser-Reglements vom 1. Dezember 1857 (Geseß-Samml. für 1858 S. 233) zu bezichen.

Die selbstständig beschäftigten Feldmesser- gehülfen werden in Ansehung der für ihre Arx- beiten zu géwährenden Entschädigung den ge- prüften Feldmessern gleichgestellt, mit ‘der Maß- gabe jedoch, däß sie nur F der Gebühren nach den Sähen unter ‘Rr. 1 bis 9 dieses Tarifs erhalten.

In gleicher Weise ist bei denjenigen aus- ländischen Feldmessern zu verfahren, welche sich in Betreff der Brauchbarkeit ihrer Arbeiten noch nicht bewährt haben und daher den Feldinessern nicht gleichgestellt werden können.

Von sämmtlichen zur Anweisung gelan- genden Gebühren (Nr. 1 his 9 dieses Tarifs) werden fünf voin Hundert zurückbehalten und dem Feldmesser erst nah Beendigung des Re- clamationsverfahrens (Abschnitt 1V. zu D. der Anweisung für das Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften u. st. w. vom 21, Mai 1861) und nach Abzug der durch die Berichtigung etwaiger, in den Arbeiten vorge- fundenen, durch die Schuld des Feldmessers entstandenen Unrichtigkeitèn verursachten Kosten ausgezahlt. Für Mehrkosten bleibt der Feld- messer außerdem verhaftet

Die den Ober-Geométern zur Unterstüßung in Erfüllung ‘der ihnen obliegenden Dienstpflich- ten, so wie den Veranlagungs - Kommissarien als technische Beiräthe beigegebenen Feldmésser u. st w. sind nah dem Umfang ihrer Wirksam- keit beziehungsweise ihrer Leistungen durch Be- willigung diätarischer oder einmaliger Remune-

rationen entsprechend zu entschädigen.

Bes i m-m Uuinig e: n wegen

so hat er für die diesfällige Reise persönliche|-

Anlage B.

ahlung der Behufs Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer,

in den Provinzen Rheinland und Westfalen vorzunehmenden geometrischen Arbeiten.

Geldbetrag.

A. Gebühren.

Für die Vorbereitung, die vollständige Auf- stellung und Abschließung der Cinschähßungs-

register und die Anfertigung der Klassenzusam- menstellungen können je nach Maßgabe der mit den diesfälligen Arbeiten verbundenen Schwie- rigkeiten nah näherer Festseßung des Finanz- ministers im Durchschnitt je eines Regierungs- L für je 1000 Parzellen gezahlt werden is zu

Die etwa auszuführenden Vermessungen, Kartenkopirungen u. dgl. m. sind nach den bei der Katasterverwaltung für dergleichen Arbeiten üblichen Bezahlungssäßen zu entschädigen.

B. Tagegelder.

Tagegelder werden, so weit als thunlich, nur bei Einschägungsarbeiten und den hiermit in unmittelbarem Zusammenhange stehenden

Arbeiten gewährt.

15 Thaler,

fvon mindestens achtstündiger Arbeit an Tage-

_Den Feldmessern sind für jeden auf die Einschäßungsarbeiten verwendeten Kalendertag

geldern zu zahlen

Sofern sih die Feldmesser mit Genehmi-

gung des Bezirkskommissars der Mitwirkung

von Privatgehülfen bédienen, sind den Ersteren

zu gewähren für die von dem Privatgehülfen

2) zur Begleitung der Einschäßungsdeputirten

verwendeten Tage

b) zu häuslichen Arbeiten z. B. auf die

schließliche Auszeichnung der Einschäßungs-

resultate in den Karten, soweit dieselbe

an den zur Einschäßung selbst verwende-

ten Tagen, oder an denjenigen Liegetagen,

für welche ein Reisckostenfixum gewährt

wird (\. Nr. 9 nachstehend) nicht bewirkt

werden konnte verwendeten beson-

deren Tage

Den nicht geprüften, aber selbstständig

beschäftigten Vermessungsgehülfen sind je

nach ihren Leistungen und nah den sonst in

Betracht kommenden Verhältnissen an Tage- geldern zu zahlen

C. Feldzulage.,

Für diejenigen zur Begleitung der Ein-

shähßung8deputirten verwendeten Tage, auf

welche eine außerhalb des Wohnortes zugebrachte

Nacht folgt (einschließlich der Sonntage und

Feldmesser sih im Interesse des Einschähßungs- geschäfts außerhalb seines Wohnortes hat auf- halten müssen ), ist eine Feldzulage zu gewäh- ren, welche a) für den Feldmesser b) für den selbstständig beschäftigten Ver- messungsgehülfen täglich beträgt.

Sofern es im Interesse der Geschäfte noth- wendig erscheint, kann nach näherer Bestim- mung des Finanzministers die Feldzulage auch für solche zur Begleitung der Einschägungs-De- putirten verwendeten Tage bewilligt werden, auf welche keine außerhalb des Wohnorts zu- gebrachte Nacht folgt.

Für Tage, für welche ein Reisekostenfixum (conf. Nr. 9 nachstchend) nicht liquidirt wer- den kann, is auch die Feldzulage nicht zu be- willigen.

Ebenso wird für Privatgehülfen der Feld- messer (\. Nr. 5 zu a. vorstehend) eine Feld- zulage nicht gezahlt.

. Functionszulage. Denjenigen Einschäßungsdeputirten, welche gleichzeitig die Functionen des geodätischen Tech- nifkers bei der Einschäßung ausüben, is für die hiermit verbundenen Mehrarbeiten eine Functions- zulage von täglich

zu gewähren. E. Reisekosten. Als Entschädigung für sämmtliche mit den Einschäßungs - Arbeiten verbundene Reisen wird ein tägliches Reisekostenfixum, und zwar a) den Feldmessern von b) für deren Privatgehülfen von c) den selbstständig beschäftigten Vermessungs- gehülfen von gezahlt. Für diejenigen besonderen Tage, welche etwa auf die zu den Einschäßungs-Arbeiten gc-

etwaigen Regentage u. s. _w., an welchen der

175 Silbergroschety

| Baumeister Clemens Guinbert zu Borbeck ist zum D auichen Landbaumeister ernannt und demselben die technische | Gülfarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung zu Düsseldorf ver-

* Thaler, sehen worden.

Kriegs-Ministerium.

Bekanntmachung vom 5. August 1863 betreffend

die in der Voss’ hen Buchhandlung hierselbst er-

shienene Rang“) Quartier- und Anciennetäts-Liste der Königlichen Armee pro 1863.

Bezugnahme auf seine Erklärung vom 14. Mai c. (Mili- o E 20) macht das Kriegs-Ministerium hiermit he- fannt, daß zu der in der Voss’schen Buchhandlung vor Kurzem er- schienenen , der eigenen Angabe gemäß nach authentischen Quellen bearbeiteten »Rang- , Quartier- und Anciennetäts - Liste der König- lichen Armee und Marine für 1863 « amtliche Nachrichten weder geliefert worden sind, noch geliefert werden durften.

Berlin, den 5. August 18638. Kriegs - Ministerium.

F Vi v. Glisczinsfi.

2 Thaler,

15 Thaler.

15 2 Thaler,

arine-Yeinisterium.

Zufolge einer Meldung des Kommando's S. M. S. »(Ga- zelle« vom 30. Juni cr. hat dasselbe den darauf folgenden Tag von Singapore nah Hongkong abgehen wollen.

Berlin, den 14. August 1863. /

Von Seiten des Ober-Kommando's der Marine. Heldt, Capitain zur See.

15 Silbergroschen 10—15 »

mir iee eg

Abgereist: Se. Excellenz der General-Licutenant und Inspec- teur der technischen Jnstitute der Artillerie, von Kunowski, nach Danzig.

Berlin, 15. August. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Legations - Secretair bei der Gesandtschaft in Brüssel, Legations-Rath Prinzen Georg von Croy-Dülmen), die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Offizierkreuzes des Leopold-Ordens zu ertheilen.

Personal-Veränderungen. L. Jn der Armee.

Hffiziere, Portepee - Fähuriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Versezungen.

Den 1. August. v. Q ychlinski, Sec. Lt. vom Garde-Jäger-Bat., von dem Kommando zur Dienstleistung bei der Unteroff. Schule in Jülich entbunden. Grhr. v, Gleihen-Rußwurm, Sec. Lt. vom 2. Garde-Regt. z. F. zur Dienst- leistung bei der Unteroff. Schule in Jülich kommandirt. Müller, Sec. Lt, vom 2. Westfäl.“ Tnf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande) zum 1. Oktober c. von dem Kommando zur Dienstleistung bei der Unteroff. ¿ Schule in Jülich entbunden. v. Helldorf, Sec. Lt. vom 3. Garde-Gren. 20 Sgr. 1 Thlr. Regt. Königin Elisabeth, zum 1. Oktober c. zur Dienstleistung bei der Un- teroff. Schule in Jülich kommandirt. Den á. Augu st.

1 Thaler,

hörigen Stubenarbeiten, wie auf die shließliche Auszeichnung der Einschäßungsresultate in den Karten soweit dies an den zur Einschähung selbst verwendeten Tagen, für welche das Reise- fostenfixum gewährt wird, nicht bewirkt werden kann verwendet sind, ist das Reisekostenfixum nicht zu zahlen.

| F, Auslagen. Die Auslagen für die bei der Einschäßung erforderlichen Arbeiter u. #. w. zum Graben der Löcher Behufs der Bodenuntersuchung, zur Be- sorgung von Botengängen , zum Tragen der Geräthschaften u. st. w. sind dem geodätischen Techniker zu erstatten. Die erforderlichen Drukformulare sind, so- weit dies Überhaupt allgemein geschieht, unent- geltlich zu liefern, Gr die erforderlichen Schreib- und Zeichnen- Materialien, so wie für Jnstrumente und die etwa erforderlichen Geräthschaften u. \#. w, is

eine besondere Entschädigung nicht zu gewähren.

Ackermann, Zeug-Lt. und Rechnungsführer bei der Art. Werkstatt in Danzig und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Art. Depot in Cöln, ju diesem Art. Depot verseht. Ballenberg, Zeug-Feldw. vom Art. De- pot in Coblenz, Brunner, Zeug-Feldw. vom Art. Depot in Magdeburg, T schinkel, Zeug-Feldw. von der Direction der Art. Werkstatt in Danzig, qu Zeug-Ltis. bei den betreffenden Art. Depots resp. bei der Direction der Art, Werkstatt in Danzig befördert. v. Lilienthal, Major und Plaß- Major in Colberg, in gleicher Eigenschaft nah Danzig, v. Sanden, Hauptm. und Führer des Hafen-Gendarmerie-Kommando's in Memel, als

laÿmajor nah Colberg verseht,

B. Abschied8bewilligungen 2c. Den 6. August. i „Hamann, Hauptm. a. D., zuleßt Comp. Chef im 4. Brandenb. „nf. Regt. Nr. 24, die Ausficht auf Civilversorgung ertheilt. Nachweisung Mer beim militairärztlihen Personal im Laufe des Monats Juli d. J, eingetretenen Veränderungen und zwar: k Durch Verfügung des Herrn Kriegs- und Marine- Ministers Excellenz. Den 27. Juli.

1683;

Alexander Garde - Gren. Regts. Nr. 1 zum 3. Bat, des Brandenburg. Füs. :1 Regts. Nr. 35, Dr. Wolff von lehterem Bat. und“ Regt. zum erstgenann- ten Bat. und Regt. verseht.

11, Durch Verfügung des Chefs des Militair-Medizinal- Wesens. A. Stehendes Heer.

Den ,10,J 44. Dr. Landsberg, Assistenzarzt des 3. Pos. Jnf. Regts. Nr. 58, ent-

lassen. Den 10. ul Dr. Thomas, Assistenzarzt vom 4. Garde - Regt. z. F., unter Atta- chirung beim Medicinal-Stabe der Armee, zum herzoglich coburg-gothaischen

Den: 20, Jul L Dr. Hoppe, Unterarzt vom 2. Garde - Regt., z. Fp zum b. Westfäl; Inf. Regt. Nr. 55 verseßt. Den 24 ul De. Jsrael, zeitheriger freiwilliger Arzt, als Unterarzt beim 6. West- fäl. Jnf. Regt. Nr. 55 angestellt. Ven 297 Utt: h Dr. Hünefeld, zeitheriger freiwilliger Arzt , als Unterarzt bei der- Rhein. Art. Brig. Nr. 8 angestellt. Den 2luJuli Die Unterärzte: Dr. Kaddaÿ vom 2. Garde - Regt. z. F. zum 8ten Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 64, Dr. Bluhm vom- Kaiser Franz Garde- Gren. Regt. Nr. 2 zum 4. Garde-Regt. z. F. verseßt. B Landwehr. Den. 4WJUli | Die Assistenzärzte: Dr. Remacly vom 3. Bat. 2. Rhein. Regts. Nr. 28, zum 1. Bat. 4. Pomm. Negts. Nr. 21, Dr. Vogel vom 1sten 7; Bat. 3. Brandenb. Regts. Nr. 20 zum 2. Magdeb. Regts. Nr. 27. verseßt. Dr. Küderling vom Bat. Essen Nx. 36 entlassen. On 10. Hul. Dr. Ohm, Assistenzarzt vom 2. Bat. 3. Brandenb. Regts. Nr. 20 zum 1. Bat. 4. Pomm. Regts. ‘Nr. 21 verseßt.

Den 23. Juli. Dr. Berger, Assistenzarzt des 1. Bats. 1. Brandenb. Regis. Nr. 8,

entlassen,

‘Contingent kommandirt.

Den 295. Juli. l Dr. Wahren, Assistenzarzt des. 3. Bats. Z. Ostpreuß, Regts. Nr. 4, entlassen. III. Durch Erkenntniß des Königlichen Disziplinarhofes. Die Assistenzärzte: Dr. Oppert, Dr. Schreiber des 3. Bats.- 3. Brandenb. Regts. Nr. 20 äus dem Dienst entlassen. IVE S De Sa T TE.

Oen 12 Jul Dr. Jfé, Ober- Stabs- u. Regts. Arzt des 5. Brandenb. Jnf. Regts.

Nr. 48, : Den 16. Juli. s Dr. Breithaupt, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Westfäl. Drag.

Regts. Nr. 7; ) Den, 24. Au bit, Dr. YJeidler, Assistenzarzt des 3. Rhein. Jnf. Regts. Nr. 29, . Oel 24 (0 Schneider, Assistenzarzt des 7. Pomm. Jnf. Regts. Nr. D Den 341. Juli. Prätorius, Unterarzt des Magdeb. Pion.? Bats. Nr- 4 verstorben. L, Jn der Marine. Offiziere 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 1. August. i Heldt, Korvetten - Capitain, zum Capitain zur See, Hassenstein, Lt. zur See 1. Kl., zum Korvetten - Capitain, Krausnick, Livonius, Lts. zur See 2. Kl. zu Lts. zur See 1. Kl. befördert, Rz Den 6b. August. i Gr. Schack- v. Wittenau-Dankelmann, v. : Eisende cher, JZembsch, Ditmar, Rohr v. Hallerstein, Werner, Schlenther, Deinhard, v. Rabenau, v. Kyckbusch, Fähnrs. zur See A la suite, unter definitiver Beförderung zu dieser Charge, in den Etat des See-Offi-

zier-Corps einrangirt. B. Abschied8-Bewilligungen 2c.

Den 4. August. : Sundewall, Capitain zur See, als Contre-Admiral mit, der Erlaub- niß zum Tragen der bezüglichen Uniform und Pension. der Abschied, be

willigt.

Nichtamtliches...

Preußen. Berlin, 15. August, Se, Majestät der König haben heute (Sonnabend) früh 7 Uhr Bad Gastein verlassen, um sich über Salzburg und München nah Baden-Baden zu begeben.

Oldenburg, 13. August. Der Großherzog wird am Sonnabend in Frankfurt a. M. eintreffen. Von den Ministern ist der Vorsißende des Staatsministeriums, der Minister des auswärti- gen Departements, Kammerherr v. Rössing; hinbeschieden und bereits heute Mittag dahin abgereist, Unser Hof wird, am nächsten Sonun-

Die Stabs- und Bats, Aerzte: Dr, Spitta vom Füs. Bat, des Kaiser

abend von Eutin in dem eine Meile von hier belegenen e melt zu Rastede, dem gewöhnlichen Sommeraufenthalte- der Großherzog=