1863 / 201 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

24 Sât.x steht zum ein Termin äuf

gerdast äúf 20,795 Thlr. Vormittägs

weck der Auseinanderseßüng

den 29. September c./

14 Uhr,

“än ordéntlicher Gerichtsstelle an. Taxe und Hy-

“pöthefen-Schein können in unserm Prozeß-Büreau eingesehen werden. /

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy- potheken - Buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen , haben ihren Anspruch bei uns anzumelden.

Die unbekannten Real - Prätendenten haben ih, zur Vermeidung der Präklusion, spätestens in dem Termiñe zu melden.

Glaß, den 26. Februar 1863. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[2305] Oeffentlihe Vorladung.

Dex Käufmann J. L. M. Offenbacher zu Fürth hat gegen den Möbelhändler August Meyer, zulegt hier, Jüdenstraße 15, wohnhaft , aus den beiden Wechseln vom 19, November 1862 wegen der darin verschriebenen Beträge von 126 Thlrn. nebst 6 pCt. Zinsen seit 6. Mai 1863, 4. Dhlr. 15 Sgr. Protestkosten und 4 mal fremde Pröú- visionen mit 4 pCt. zum Betrage von 1 Sr, 20 Sgr., von 100 Thlrn. nebst 6 pCt. Zinsen feit 15. April 1863, 4 Thlr. 5 Sgr. Protestkosten

und 3 mal § pCt. fremde Provision mit 1 Thlr.,

Klage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jehige Aufenthalt des Möbelhändlers August Meyer unbekannt is, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 30. Oktober 1863, Vormittags

10 Uhr,

"bor der unterzeichneten Gerichts - Deputation, im Stadtgerichts-Gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, ‘anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Originale einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genom- men werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, \so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä- gers in contumaciam für zugestanden und aner- annt erachtet, und was den Réchten nah daraus folgt, wird im Erkenntniß gegên den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 25. Juli 1863.

Königl. T N Sa Abtheilung für Civilsachen IÏ. Prozéeß-Deputation.

[2310] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann F. Krüger (in Firma Kollrepp Nachfolger) hat gegen den Holz- und Kohlenhänd- ler H. Bunzel, zuleyt hier Wallstr. 65 wohnhaft, aus dem Wechsel vom 4. November 1861, wegen des darin verschriebenen Betrages von 46 Thlr. 10 Sgr. nebst 6 pCt. Zinsen seit 4, Januar 1862, aus dém Wechsel vom 21. November 1861 wegen des darin verschriebenen Betrages von 35 Thlr. 15 Sgr. nebst 6 pCt. Zinsen seit 21. Ja- ñuar 1862, aus dem Weéhsel vom 9. November 1861 wéegén des darin verschriebénen Betrages von 18 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit 9. Januar 1862 Klage erhoben.

Die Klage i} eingeleitet und da der jehige Aufenthalt des Holz- und Kohlenhändlers H. Bunzel ünbekännt is , o wird dieser hiér- dur öffentlich aufgefordert , in dem zur Klage- 'beañntwortung und weitern mündlichen Vexhand- ling der Sache auf

den 9. S Uto Vormittags

[x, vor der unterzeichneten Gerichts - Deputation im Stkadkgerichts-Gebäude , Jüdenstr. Nr. 59, Zim- mer Nr. 46 , anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen , die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkun- den im Original einzureichen , indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. :

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht , so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä- gers in contumaciam für zugestanden und aner- kannt erachtet, und was den Rechten nach dar-

Masse Ansprüche als wollen , hierdurch aufgefordert , dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

aus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Be- klagter ausgesprochen werden. Berlin, den 25. Juli 1863.

Königl. Stadtgericht , Abtheilung für Civilsachen, ;

Prozeß - Deputation I.

[2012] Das von Swinarsfi zu Kruszewo is auf Grund des §. 73 des Strafgeseßbuches mit Beschlag belegt worden. Es werden daher alle, welche ihm gehörige Ver-

Bekanntmachung.

mögensstücke hinter sich oder Zahlungen an ihn zu leisten haben, aufgefordert, bei eigener Vertre-

tung resp. nocmaliger Zahlung nichts an den Ernst von Swinarski, sondern an unser Deposi-

torium zu leisten und zu zahlen.

Schoënlanke, den 29. Juni 1863. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. gez. Klohs\ch.

[29D] Bekanntmachung.

In unserm Depositorio befinden sich folgende |

Testamente: 1) des Grenadier und Garnweber Christian

Ziegler zu Vetschau vom 11. Dezember j

1805;

2) der Wittwe Lehmann, Marie Christiane |

gebornen Behnisch zu Lübben vom 9. Ofk- tober 1806 ;

3) des Bürger Johann Christian Wehland |

und dessen Chefrau, Johanne Elisabeth gebornen Lehmann zu Vetschau vom Iten Juni 1807,

deren Niederlegung vor länger als 56 Jahren |

erfolgt ist, weshalb die Jnteressenten hierdurch aufgefordert werden, die Publication derselben

| nachzusuchen.

Lübben, den 14. August 1863. Königl. Kreisgericht, 11. Abtheilung.

[2434] Konkurs-Eröffnung,

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Abraham | Moses (auch Adolph genannt) Rosenbaum zu Angermünde is am 11. August 1863, Vormittags 12 Uhr, der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstellung auf den 11ten August 1863 festgeseßt.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse ist

der Rechtsanwalt Seiler, zu Angermünde wohn- haft, bestellt. :

Die Gläubiger dés Gemeinschuldners werden

aufgefordert, in dem

auf den 24. August 1863, Vormittags 10: Uhx,

in unserem Gerichtslokal, Termins-Zimmer Nr. 12, vor dem Kommissar Kreisgerichts-Direktor Kons- bruch anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwal- ters oder die Bestellung eines anderen einstweili- gen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas

an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der bis zum 23. August 1863 einshließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles / mit Vorbehalt ihrer ctwanigen Rechte , eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den- selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein- \huldners haben von den in ihrem Besiy befind- lichen Pfandstücken nur

Gegenstände

Anzeige zu machen.

Qugleich werden alle Diejenigen, welche an die Konkursgläubiger machen ihre Ansprüche,

15. September 1863 einschließli ch

bis zum

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner- halb der gedachten Frist angemeldeten {Forde- rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals

am 28. September 1863, Vormittags 9 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12,

Vermögen des Rittergutsbesizers Ernest

[2489]

vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung s\criftlih einreicht eine Abschri i S cht nei schrift derselben und ibrer Anlagen beizu,

Jeder Gläubiger , welcher nicht in Amtsbezirke wohnt, muß bei der inm seiner Forderung einen am hiesigen Orte Mir haften oder zur Praxis bei uns berechtigten q L wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu c Akten anzeigen. Denjenigen , welchen es hier L Bekanntschaft fehlt, wird der Rechtsanwalt Grie ben in Angermünde zum Sachwalter vorgeschla E

Angermünde, den 11. August 1863. e

Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1765] Ediktalladung. Nachdem auf erfolgte Jnsolvenzanzeige zu d Vermögen R E des Schmiedemeisters und Eisenhändle Julius Robert E in Leisnig, des Fleischermeisters Carl G oh sch daselbst der Konkur8Sprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger Otto's und Goßsches, so wie diejenigen , welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dieselben zu haben glauben, hiermit geladen, zue 4: don-3. Septe mb ev Ds Fi zu 2. den 4. September d. J. welcher zum Liquidat ionstermine anberaumt worden ist , bei Strafe der Ausschließung von dem betreffenden Creditwesen und bei Verlust de Rechtswohlthat der Wiedereinsezung in den vori gen Stand) persönlich, oder durch gehörig legiti mirte, so viel Ausländer anlangt mit gerichtlich recognoscirter Vollmacht versehene, Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen , mit dem Konkursvertreter, Herrn Adv. Dr. Mirus jun. in Leisnig, über die Rich tigkeit der angemeldeten Forderungen und nad Befinden wegen der Priorität unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, sodann zu-1:ve:29.Oktober d. A. : gu: den 30. Oktober: d; Z: der Bekanntmachung eines Präclusivbesei- des gewärtig zu sein, hiernächst in dem auf zud: dén 12 November:d. Zj gu 2: den 13; November D. J. anberaumten Verhörstermine, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsamtsstelle allhier zu erscheinen, mit einander die Güte zu pflegen und wo mögli einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung daß diejenigen , welche nicht erscheinen , oder zwar erscheinen, jedoh über Annahme des vorgeschla- genen Vergleichs sich nicht bestimmt erklären , als dem Beschluß der Mehrheit zustimmend werden erachtet werden, endlich, falls ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, zu 1 Den 43 November d. J. zu 2. den 19. November d. I. der Inrotulation der Akten und dann zu 4. den:29. 1Deyembex d. J. zu 2, den 30. Dezember d. Ï. der Bekanntmachung eines Locationsurthel®s gewärtig zu sein. Auswärtige Betheiligte haben bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu Annahme künftiger Ladungen und Ver fügungen zu bestellen. Königl. Sächsiscbes Gerichtsamt Leisnig, den 4. Juni 1863. h

riedri

Eißenbeiß.

| Bekanntmachung.

Im Auftrage der Königlichen Regierung hier selbs wird das unterzeichnete Haupt-Amt in se nem Geschäftslokale die auf der Berlin - Stettin Danziger Kunststraße belegene Chausseegeld-Hebt- stelle zu Blumberg

am Montag, den 21. September erk./

| Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum sten Januar k. J. in Pacht ausbieten.

Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Per sonen, welche vorher mindestens 150 Thlr, baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei und zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt habe werden zum Bieten zugelassen. N gungen sind von heute ab während der Diensl- stunden in unserer Registratur einzusehen.

Potsdam, den 19, August 1863.

Königliches Haupt-Steuer-Amt.

Die Pachtbedin- |

[2490]

|

Bekanntmachung. ; Jm Auftrage der Königlichen Regierung’ hier- (dfr-wird ‘das «unterzeichnete Haupt-Amt in -jei- - se “s (Geschäftslokale die auf der Berlin - Magde- Cat Runsistraße belegene Chausseegeld-Hebestelle

zu Alt-Geltow

am Donnerstag den 24. September d. J-/

Vormittags 10 Uhr, mit RVorbehalt des höheren Zuschlages zum sten agnuar f. J. in Pacht ausbieten. J Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Per- welche vorher mindestens 150 Thlr. baar annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Gebotes E A wer- T Bieten zugelassen. Die Pachtbedingun- A find Va beiite “6 während der Dienststunden N unserer Registratur einzusehen. Potsdam, den 19. August 1863. Königliches Haupt -Steuer - Amt.

sonen; oder 1 A Sicherung ihres

[2530] Bekanntmachung Die Herren Mitglieder des Stiftungs - Vereins der Klein-Glienier ie et die Pro- 1 Brandenburg werden zu de i gb e nd, I n 3. Oktober d. J., Nach- E S r, im hiesigen Civilwaisenhause, Neue Königsstraße Nr. bl, anberaumten statutenmaßigen Haupt-Ver- sammlung hierdurch eingeladen. Potsdam, den 21. August 1863. Das Waisen-Amt le der Klein-Glienier Waisen-Anstalt für die Provinz Brandenburg.

[2532] Bekanntmachung. Die hinter dem Schloß-Wachtgebäude zu Char- lottenburg belegene alte bedete Reitbahn und das Latrinen - Häuschen daselbst sollen auf den Abbruch meistbietend verkauft werden. Es is hierzu ein Licitation s-Termin auf Freitag den 4. September c./ Vormittags 10 Uhr, in der Kaserne der 7. Compagnie des Gardes du Corps - Regiments zu Charlottenburg angeseßt, wozu Kauflustige mit dem Ersuchen eingeladen werden, jedenfalls vorher die in unserem Geschästs- lokal in Berlin, Klosterstraße Nr. 76, und auch

| |

bei dem Kasernen-Wärter Fröhlich in der Kaserne

zu Charlottenburg ausl[iegenden Verkaufsbedin-

gungen einzusehen. A Berlin, den 26. August 1863. Königliche Garnison-Verwaltung.

[2540] Bekanntmachung. (irea 700 Stück ausrangirte wollene sollen in öffentlicher Auction s m 2 September C, VON Morgens 9 Uhr ab, auf dem Hofe der Artillerie» Kaserne anm Kupfergraben, am á. September ec., von 9 Uhr ab, auf dem Hofe Lindenstraße 36 a. / gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Berlin, den 27. August 1863. Königl. (Garnison-Verwaltung.

Decken

Morgens der Kajerne

[2488] Bekanntmachung.

Die Lieferung von:

302 eisernen Bettstellen i für das Kriegs-Lazareth zu Saarlouis soll im Wege der unbeschränkten Submission sicher ge- stellt werden und haben wir Du aus: ]

Freitag, den 4. September c. früh

9 U hr, einen diesfälligen Termin in unserem Bureau an- geordnet, zu welchem die Unternehmer ihre Offer- ten, die versiegelt und mit der Aufschrift :

»Submission zur Lieferung eiserner Bettstellen« versehen, die Forderung deutlich in Zahlen und Buchstaben enthalten müssen, recht zeitig an uns einzureichen haben. ;

Die Lieferungs-Bedingungen sind 1m vorbe- zeichneten Lokale ausgelegt und müssen zun ckel- chen der Anerkenntniß von jedem der Submit- tenten unterschri ben werden.

Koblenz, den 18. August 1863.

Königliche Garnison-Verwaltung,

[2534] Bek an.ntmiaich/ un F. Um den Jnhabern von 35 */ 4- und 4zprozen- tigen Königsberger Stadt-Obligationen

fauft werden.

1763

die Realisirung der Zins - Coupons zu erleichtern, haben wir dem Banguierhause Robert Warschauer u. «Comp. in Berlin die -Einlöfung der dort prà- sentirten Coupons übertragen und bringen die- ses hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten. Königsberg, den 19. August 1863. Magistrat Königl. Haupt- und Residenzstadt.

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[2537] Guts- Verkauf. é

Das nahe der Stadt Braunsberg in Osipreu- ßen gelegene adlige Gut Klenau von 975 Mor- gen preußisch , wovon die Hälfte zweischnittige Wiesen mit einem reichlichen Heuertrage sind, dessen Acker in höchster Kultur sich bedeutender Milcherei und Pferdezucht und dem erforderlichen Brenn- und Bauholze, joll mit vol- lem Einschnitt, Jnventarium und Super - Jnven- tarium im Auftrage der Besiher meistbietend ver- Dazu steht ein Termin

an: 14. Oktober d. J- hierselbst im

Büreau des Unterzeichneten an, wo auch die Bedingungen eingesehen , auch Anweisungen zur Besichtigung des Gutes ertheilt werden fönnen. Wierzbowski, Justizrath und Notar zu Braunsberg.

[2497]

1 M 2) C R F nibilAu T C / g A c

a Lm P ——-3 Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Cisenpan Einladung zur Actienzeichnung.

Die General-Versammlung der Actionaire der | Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Ge- |

sellschaft hat unterm 90). November pr. beschlossen, den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Halle über Nordhausen nach Heiligenstadt und resp. von da nach Kassel , nach Maßgabe des zwischen der Königlichen Staats - Regierung und den Gesell- schafts - Vorständen verabredeten Vertrages vom 29. Juni pr., zu übernehmen.

Das auf Fünfzehn Millionen Thaler angenom- mene Anlage-Kapital soll durch Ausgabe neuer Stamm-Actien Litt. B. der Magdeburg-Eöthen- Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft in Apoints von 100 Thlr. Nominalwerth beschafft werden, Diesen Actien is nach Jnhalt des gedachten Ber- trages vom Staate ein Zinsgenuß von Prozent garantirt. Die sonstigen Rechie und Pflichten der Actionaire Litt. B. gehen gleichfalls aus mehrerwähntem Vertrage und dem von der General-Versammlung genehmigten vierten Nach- trage zum Statute unserer (Hesellschaft hervor. Beide Dokumente sind in der Geseh -Sammlung von 1863 Seite 109 ff. publizirt.

Oie Besiger der bereits vorhandenen Stamm- Actien der Magdeburg-Eöthen- Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft haben das Vorzugsrecht auf die Z eich- nung vorgenannter Actien, und War 07 Da Br: E n a h Verhältn1þ ihres BDe- siges neue Actien gegen Zahlung von 100 Thaler pro Stück zu verlangen be- fügt, 11nD. O10 DON den alten Actio- naire Oh Ole De, EON denselben uber das Verhältniß ihres Besihßes an alten Actien hinaus gezeichneten Nu en Actien gehen in die allgemeine Zeih- nung über, so daß alte Actionaire. £1 aus \chließlihesRechtdarauf nis haben.

Wir laden nunmehr bel Festhaltung die- ser Grundzüge zur Zeichnung unter fol- gen den speziellen Bedingungen ein:

1) Der jeyt zu zeichnende Betrag ist auf Sieben

Millionen Thaler bestimunt. E 2) Die Zeichner sind nach Maßgabe der gesch- lichen Vorschriften und der ZY- eas 13 un- seres Gesellschafts - Statuts für den vollen von ihnen gezeichneten Betrag verhaftet. Bei einer etwaigen Mehrzeichnung als Sieben Millionen Thaler tritt eine ent- sprechende Reduction ein, von der sobald als möglich durch eine öffentliche Bekanntmachung Kenntniß gegeben wird. Dasselbe tritt ein wenn in Folge der bevorrechteten Betheili- gung der alten Stamm - Actionaire (Nr. T) den neuen Zeichnern die Summe i theilt werden Tonne. nicht zugetheilt werde vis

Z) Die Zeichnungen werden von jeht ab

befinden, mit

Vier

zum 15. September d. Js./ Mittags 12 Uhr,

an nachbenannten Stellen angenommen:

4) in -Magdeburg-bei unserer, Haupt-Kasse, 2) in Leipzig bei der Leipziger Bank, bei der Allgemeinen deut- schen Kredit-Anstalt, bei Herrn H. C: Plaut, bei Herrn Michael

Kasfkel, bei der Direction der Diskonto-Gesellschaft, bei der Berliner Handels- Gesellschaft, bei Herrn H. C. Plaut, in Darmstadt / bei der Darmstädter Bank, i in Frankfurt a. M. bei Herrn A. Nie- derhofheim, bei Herrn R. H. Gold- \chmidt sel. Sohn/

in Hannover bei der Hannoverschen Bank;

in Halle bei Herrn W. Barnitson u. Sohn,

bei Herrn CarlRummel/

in Eisleben bei der Eisleber Disconto- Gesellschaft;

11) in Nordhausen bei Herrn N. M. Cohn,

bei Herrn L. Frenkel, bei Herrn H. Bach.

4) Jeder Zeichner hak sich, wenn seine Zeichnung überhaupt Beachtung finden soll, dazu eines gedruckten, von uns gestempelten Formulars), das bei den obengenannten Stellen zu er- halten ist, zu bedienen, muß dasselbe gehörig und die zu zeichnende Actienzahl und Summe mit Bulstaben ausfüllen , auch eigenhändig, mit Angabe seines vollständigen Namens oder seiner Firma, seines Standes oder Ge- werbes und seiner Wohnung vollziehen.

Zeichnungen, die den vorstehenden Erfordernissen nicht in jeder Be- ziehung vollständig entsprechen, kön- nen nah Ermessen unberücksichtigt bleiben. :

5) Bei der Uebergabe der Zeichnungen sind zwet Prozent des Betrages derselben baar nieder- zulegen. |

6) Diese eingegangenen Gelder bleiben bis zum Eingange der ersten auszuschreibenden Ein- zahlung cautionsweise deponirt und werden bis dahin nicht verzinst.

Quittung ertheilt die Zeichnungsstelle. Diejenigen, welche vorzugswel]e Berücsichtigung ihrer Zeichnungen aufGrunddesBesigzesalter Stamm- Actien der Magdeburg *- Cöôthen- Halle-Leipziger Eisenbahn - Gesfell- haft beanspruchen, haben die be- züglichen Actien mit, nach der laufenden Nummer geordneten De- signationen der Zeichnung beizu- fügen und erhalten dieselben bald- möglich s abgestempelt zurü ck. Auf jede alte Actie können zur Zeit zwet oder nah Belieben auch eine.neue verlangt werden. Nur die Besitzer derjenigen Actien, auf die von dem Rechte auf eine oder zwet neuë \pA- testens bis zum Schlusse der Zeich- nung Gebrau gemacht ist) erhal-

ten sich die Befugniß, bei späteren

Kapital8ausschreibungenbevorzugke

Berücksichtigung in dem jeyt bean-

\spruchten Maßstabe zu fordern, wes-

halb derselbe in dem aufzuseßenden

Stempel ausgedrückt wird.

Niemand kann die Abstempelung mehrerer alter Actien verlangen; als zur G eltendmachung des von ibm zur Zeit angesprochenen Zeichnungs- rechtes anzumelden nothwendig ist.

Actien, die biszum gedachten Zeits- punkte zum Zwecke der Zeichnung gar nicht präsentirt sind, haben das

Vorzugsrecht ganz und für immer

verloren. j : L ad

In etwa 8 Wochen nach dem Schlusse der

Zeichnungen wird die erste Einzahlung von

10 pCt. des Nominal - Betrages zu leisten sein, wir werden dabei aber auch Zahlungen des vollen Nominalbetrages zulassen.

Magdeburg, den 20. August 1863. E Direktorium der Magdeburg-Cöthen-Halle-L eipziger Eisenbahn-Gesell\chaft.

in Dresden

in Berlin

in Cassel

10)