1863 / 229 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Oeffentl

Sit: ck.h r. ite if.

den unten näher bezeichneten Schiffs- fnecht Wilhelm Ritter ist die gerichtliche Haft wegen {weren Diebstahls beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden kön- nen, weil derselbe hier nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des 2c. Ritter Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil - und Militair- Behörden des Ju- und Auslandes dienstergebenst ersucht , auf den {ngeschuldigten zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm si vorfindenden Gegenständen und Gel- dern mittelst Transports an die Königliche Stadt- voigtei - Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent- standenen baaren Auslagen und den verehr- lichen Behörden des Auslandes cine gleiche Rechts- willfährigkeit versichert.

Berlin, den 25. September 1863.

Königliches Stadtgericht,

Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommission IL, für NYorunterjuchungen. Signalement.

, Der 2. Wilhelm Ritter is 35 Jahre alt

und in Vehlefanz. geboren.

[2838] Steckbriefs- Erledigung.

Der hinter den Schreiber Otto Wilhelm Dobermann unterm 25. September 1862 er- lassene Steckbrief ist erledigt.

Berlin, den 25. September 1863.

Königliche Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission I1. Für Voruntersuchungen.

[2837] Gegen

[2835] Stecbriefs- Erledigung.

Der hinter den Gutsbesiger Franz von Mierostawski auf Proszysk7 Kreis Inowractaw/, vom Königl. Kreisgerichte zu Inowractkaw un- term 24. Juni er., so wie diesseits unterm 8ten August er. erlassene Stebrief ist erledigt.

Berlin, den 23. September 1863.

Der Königliches Staats8gerichtshof. Der Untersuchungsrichter.

[2841] Bekanntmachung.

Die im Kreise Olegko belegene Domaine See- dranken soll von Johannis 1864 ab auf 18 nach einanderfolgende Jahre , also bis Johannis 1882 anderweit meistbietend verpachtet werden.

Der Bietungs-Termin dazu is auf

Freitag, den 6. November ecr./ Vor-

mittags 11 Uhr, im Konferenz - Saale des hiesigen Regierungs- Gebäudes vordem Domainen-Departements-Rathe, Herrn Regierungsrath Balke, angeseßt, zu welchem geeignete Pachtbewrrber bierdurch eingeladen werden.

Die speziellen Verpachtungs-Bedingungen, sowie die in Anwendung zu bringenden Regeln der Licitation können hier zur Stelle in dem Büreau Nr. 62 des Regierungs - Gebäudes und bei der Domaiuen-Polizei-Verwaltung zu Marggrabowa zu jeder Zeit während der Dienststunden einge- jehen werden.

Die Domaine Seedranken liegt eine halbe Meile von der Kreisstadt Marggrabowa unmittelbar an der von leßterem Orte über Goldapp nach Inster- burg führenden Chaussce und 12 Meilen von dem dortigen, 9; Meilen von dem biesigen Eisenbahn- hofe entfernt und umfaßt an

Hof- und Baustellen. 12 Ma. 108 CIR(h.

Gârten es 1 » 53 »

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Hütung Gewäßer Unland

insgesammt also ein Areal von 2735 Mg. 141 C]Rth. Das Pachtgelder-Minimum is auf 2400 Thlr. festgeseßt und zur Uebernahme der Pacht ein dis- ponibles Vermögen von 20,000 Thlr. auf Seiten der Pachtbewerber für erforderlich erachtet. Gumbinnen, den 12. September 1863. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte

R,

Steuern, Domainen und Forsten,

1994 icher Nuzeiger.

[2338] Oeffentliche Vorladung.

Gegen den Landwehrmann und Buchhändler Lorenz Eduard Klingebeil zu Neuchatel , welcher von der hiesigen Staats - Anwaltschaft angeklagt worden ist, seit dem Jahre 1859 als beurlaubter Landwehrmann ohne Erlaubniß aus den König- lich Preußischen Landen ausgewandert zu sein, ist gestellten oder vorläufig zugelassenen Forderu durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom | gen der - Konkursgläubiger , o weit für dieselber heutigen Tage auf Grund F. 110 des Strafgeseß- weder ein Vorrecht , noch ein Hypothekeunech, buches und §ÿ. 10 und 11 des Gesches vom | Pfandrecht oder anderes Absonderungsrect iy 10. März 1856 die Untersuchung wegen unerlaub- | Anspruch genommen wird, zur Theilnahme Ua ter Auswanderung eröffnet worden. der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen,

Qur mündlichen Verhandlung der Sache steht Potsdam, den 23. September 1863...

am 2, November c., Vorm. 12 U hr, Königliches Kreisgericht. im Sihzungszimmer Nr. 7 an hiesiger Gerichts- Der Kommissar des Konkurses. stelle Audienz-Termin an. (gez.) Gerla ch.

Der 2. Klingebeil wird zu diesem Termine mit der Aufforderung hierdurch öffentlich vorgeladen, zur festgeseßten Stunde in demselben zu erschei- nen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Richter so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige- schafft werden können, auch bei Benennung von Zeugen bestimmt anzugeben, welche Thatsachen von denselben bekundet werden sollen. Das Konkurs-Gericht.

Im Falle seines Ausbleibens wird mit der A Untersuchung und Entscheidung der Sache gegen | [2834] den Angeklagten in contumaciam verfahren werden. “Zur Beschaffung des Bedarfs an Lede

Lübben, den 1. Juli 1863. Hanf, Lein :Nnwaar d Leinöl r

Königl. Kreîsgericht, 1. Abtheilung. Hän fe Lein enwnares o

L 2 | / T haben wir einen öffentlichen Suhmissions-

Termin auf Donnerstag, den 15. Ofkto- ber c., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Dorotheenstraße Nr. 99,

den 23. Oktober 1863, Vormittags 10 Uhr, 4 in unserem Gerichtslokal, Termins-Yimmer Nr, 1 vor dem unterzeichneten Kommissar anberaumt worden. dem Bemerken in Kenntniß geseht, daß alle fes.

[2843] Bekanntmachung.

In der Konkurssache des Kaufinanns Adolph Moses aus Wollin i} durch Beschluß vom 25sten September 1863 das Akordverfahren aufgehoben, und dem Konkursverfahren weiterer Fortgang gegeben worden. i

Cammin, den 25. September 1863.

Subhastations- Patent. Nothwendiger Verkauf.

Die den Erben des verstorbenen Ritterkrügers Technero gehörigen , hierselbst belegenen Grund- stücke, nämlich der suh Nr. 2 des Hypotheken- buchs verzeichnete Ritterkrug nebst den Amts- vorwerksgrundstücken Nr. 6 und 7, die Häuser Nr. 79 und Nr. 244 des hiesigen Hypotheken- buchs, so wie die im Hypothekenbuch der Lan- dungen sub Nr. 89. 166. 186 und 225 verzeich- neten Landungen, welche nach der nebst dem Hypothekenschein in unserem Büreau einzusehenden gerichtlichen Taxe einen Gesammtwerth von 14/2 (D Thlr. 5 Sgr. 2 Pf. haben, sollen |

am 20. Januar 1864, Vormittags

19 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo- thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichht anzu- melden.

Die der Person und dem Aufenthalt nach un- befannten Saluskeschen Erben werden hierdurch öffentlich vorgeladen bei Vermeidung der Prâä- flusion mit dem für sie bei der Landung Nr. 186 eingetragenen Wiederkaufsrechte.

Côrlin, den 22. Juni 1863.

Königl. Kreisgerichts - Kommission.

[1957]

Lieferungsbedingungen daselbs einzusehen und ihre Gebote schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift »Submission« an uns einzureichen. Mündliches Abgebot findet nicht statt. Berlin, den 30. September 1863 Königliche Direction der Artillerie-Werkstatt. von Malinowski. Schulze.

[2836] Bekanntmachung.

Depot während der 3 Jahre vom 1, Januar

Güter soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

dition betreffend« bis zUm 13. Oktober d. I, Vormittags 10 Wr,

gesehen werden. Berlin, den 29. September 1863. Königliches Haupt-Montirungs-Depot.

[2833] Verkauf von Artillerie-Pferden. Sonnabend, den 3. Oktober d. J., Bor- mittags 10 Uhr, Kaserne am Kupfergraben

[2839] Bekanntmachung.

Jn dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Ulbrich zu Potsdam ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf

mehrere entbehrlich

Bezahlung verkauft: werden. Königliche Garde-Artillerie-Brigade.

A - F Baororduunq die Leuchtthurm-Gebühren des ottomanischen Kaiserreiches betreffend.

Art.

Die für die in dem ottomanischen Kaiserreiche errichteten Leuchtthürme zu erhebenden Gebühren |

sind nach dem Tonnenmaaße der Schiffe basirt.

: Da nach den verschiedenen Ländern das Maaß der Sectonnen verschieden ist, wurde als Basis die ottomanische Tonne genommen, sieben hundert zwei und neunzig (792) Ockas wiegend. Zu diesem Zweck verfaßten und den gehörigen Stellen zugestellten Tabellen zeigen, den Verträgen gemäß, die nad pem u der Tonnen jedes fremden Schiffes, auf die Türkische Tonne deducirt, die zu zahlenden

Sebühren.

Die Capitaine werden, nah den genannten Tabellen, die Leuchtthurm-Gebühren, je nah dem

Tonnenmaaße ihrer Schiffe zu entrichten haben.

e Z Att, L Die Capitaine aller Seeschiffe, welche in die Häfen der ottomanischen Küste einlaufen, müssen; vor ihrer Abreise, vor dem Leuchtthurm - Gebühren - Bureau erscheinen, ihre Nationalitätspapierkt vorzeigen, den Ort ihrer Herkunft, sowie auch den ihrer Bestimmung erklären und nach dem Tarif die Leuchtthurm-Gebühren entrichten. Art, 111,

Die Capitaine der Schiffe, welche von einem ottomanischen Hafen zu einem anderen ottomani- |

Die Betheiligten werden hiervon mj |

und die Flagge dieses Schiffes erfahren ;

anberaumt und fordern die Unternehmer auf, die |

Die Beförderung der von dem unterzeichneten | 1864 bis ult. Dezember 1866 zu versendenden |

t e t Unternehmungslustige wollen f ihre versiegelten Offerten mit der Aufschrift »Spe- |

im Bureau, Stallstraße Nr. 4, abgeben. Die | Submissionsbedingungen können an den Wochen- | tagen in den Stunden von 0 —42* Uhr ‘hier eit |

sollen auf dem Hofe der |

Artillerie - Pferde meistbietend gegen gleich baar?

1995

Leuchtthurm-Gebühren-Büreau des Ortes

in dessen Besiy sie sind, vorzeigen. Der | j

Hafen fahren y müssen bei ihrer Ankunft sich nach dem welcher in dem Büreau i

naschein der entrichteten Gebühren, ib ben EmptongO Schein den Coupon abzunehmen haben /

i f Sapitaine in si thurm- F nem Hafen zu anderen sich begebenden Capitaine in den Besiß des Leucht S S ascheines Tot befinden, so werden sie als in Uebertretung seiende angesehen und Gd fache Gebühr entrichten, was auch von dem Leuchtthurm-Agenten 1n dem von ihm gegebenen ein j

émpfangscheine aufgezeichnet wird. Art. I1V. ini in Si e Leuchtthurm-Gebühren zu en richten Sollte ein Schiff, ohne die C unterwerfen wollen, o werden diese lezteren den Namen

Q m- nten ni Ag ttE 2 herungen der Leuchtthurm-Age um s\chleunigst das Ceùtralbüreau ihres ubt! zu A o mu DIC

|

|

|

S das in Uebertretung seiende Schiff unter ottomanischer Flagge sein, di | n So Safencapitanate durch den Liman-rT€Ïs geschehen ; bei fremden Schiffen wird man fich | n Sechsfache der Gebühren durch den am Orte residirenden Konsul entrichten lasen. | |

|

|

| \

e e ttthurm-Agent wird von diesem

qufbewahrt werden muß.

auslaufen, und sich den Aussor-

richtigen.

; Lc i in Kons Ha ci - fich dort besindende dem Im Falle, daß in diejem Orte kein Konsul vorhanden sein, oder pee L indipopel viWtet erlangen Der Agenten nichk nachkommen e so wird ohne Verzug nach Kon tet. S : : N V5

Für die größere Bequemlichkeit der Handelsschiffe werden oynu ite ee Orts - Lazareth und in Ermangelung eines solchen in dem

güste gebaul. Art. VI. M Dab. Die ottomanischen Hafen - Capitaine und die Konsuln oder Kanzler der fremden Mächte werden |

werden die Wohnungen Der Leuchtthurm- geeignetsten Orte der

4 i ) u i Flichti ischen Häfen hin- 8 Vis Frpeditionen der nah den der Leuchtthurmgebühr pflichtigen ottoman!| jen P

ie Pâsse benden Schiff nicht geben fönnen, ohne die Vorlegung des Empfangscheines der ge- 1 7 y

iten Gebühren. .

nannten Gebüh Art. VII. s Häfen und Die Capitaine und Sciffsherren der Schiffe oder der Kähne, welche zWiEtn dis P S N Stapelpläßen , wo feine Leuchtthurm-Agenten vorhanden sind, hin- und herr L F d in nent Hafen ankommen , wo ein Agent ist, sich ihm b ge um die Zahl der gemachten ¿507

L s ; pte L ° s "” 4 cor ¡ede Fahrt nöthige Gebühr zu entrichten. E 1 anzugeben und die für jede Fahrt nothig it F abr -ch ihre Expe ten anzug diese Decla tion unterlassen und die Zahl ihrer Fahrten durch ihre Expeditionen

Zollten sie ra era I E T: ey . T tet dOG bekanni werden, so werden sie eine dreifache Gebühr für jede Fahrt entrichten mussen und i e

eine Sechsfache im Miederübertretungsfalle. A À V. h Betrachtung des

[1499] Bekanntmachung.

Bei der in Gemäßheit der ‘bezüglichen Vor- {rift des Allerhöchsten Privilegiüi vom 7. Oktober. v. J. (G.-S. S. 362 stattgehabten Ausloosung von einem Prozent der emittirten Genossen|chafts- Obligationen ist das Loos „auf die Obligationen Nr. 99. 936. 415. 129. 734. 196. 900. 905 und 949 Lit. A. Über 100 Thlr. und auf die Nr. 4. 410. 64. 133. 192. 246. 328. 376. 584. 679. 757 und 1078 Pit. B. über 50 Thlr. gefallen, deren Beträge vom 2. Januar 1864 ab an der Genossenschafts - Kasse zu Viersen in Em- pfang genommen werden fönnen.

Gladbach, den 10. Mai M ( Der Direktor der Genossenschaft für die Meliora- tion der Niers- und Nordkanal-Niederung : Schubarth,

Königlicher Landrath.

[2819] ‘06, ; \ Königliche Niederschlesi\ch- Märkische Eisenbahn. Es soll die Lieferung von 40,000 Centnern gute Lokomotiv- Kok es im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu is auf Donnerstag, den 19. ‘004211240 p Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahnhofe anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift : „Submission auf Lieferung von Lotomo- tiv-Kokes « eingereicht sein müssen.

Dampfschiffe, in

ch2 estimmt worden y daß das Tonnenmaaß aller i Es war vorher bestum1 Ia um 40

Raumes, welchen die Maschinen, Kammern und Kohlen-Magazine einnehmen,

E bie Atsakte stattgefunden haben, so findet einc me D e fu j Reduction nicht statt. i

wenigstens einmal. | H L welche nicht an bestimmten

Prozent herab-

Reduction hon in ihrem Nationalit n 9 sin h Diese ‘Nationalitätsakte werden daher zu diejem Zweck untersucht und gePr

Die Schie Tagen abfahren und den fortgeseßten E S Die Schi}se) ; mum ) O A E i müssen die Leuchtthurm - Gebühren gänzlich ad Eine E vlejenigen Lg OR e G0 l veaecben denjenigen Schissen, wel@f/ wie diejenigen ® ) r genannten Gebühren 1\ï gegeben denjenig jiffe1 : n S n Misagerien und der Lloyd, verpflichtet sind, 1m Winter wie im Sommer an bestimmten Lagen abzu fahren und den Postdienst haben. Sa Lil fe der außer der sogenannten Dardanellen-Schwarzen- Meer . Linie auf den Kaiserlich ottomanischen Ceuchtthurmlinien zu erhebenden Leuchtthurm- gebühren. Quantität in Paras für die Türkische Tonne L 7, o) fUVNRDE ) E S gei A ? Tonne | über 800

Tonnen S gen

Paras | Paras | 28 »

E

Smyrna | | - i i —— s Mytilini —— S PSKEEENESS F 7 1 1 4 o A H E E 1 (18 Salonoki und Volo t E lic T TT —- Samos und Cos h| | ; Lade L j 7 Rhodos z O L i S - r A ita S fi p Karamanien und Syrien T S d. N

Tari der von den preußischen Kausffahrteischifsen in den Kaiserlich ottomanischen Handelshäsen zu erheben- den Leuchtthurmgebühren / welche in dem Tarif vom 1. September 1856 nicht einbegriffen sind.

Preußische Schiffe die Caff = 1469 Ocfas

Q j 0 Rin len E l 10 Paras 8 Paras

15 Paras

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A A 11 Tripoli und Barbarie _ O

Anatolische Küste ——— von Kili an

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A S 30

Die Submissions - Bedingungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lofale zur Einsicht aus und fönnen daselbst auch Abschriften dieser Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien in Empfang genommen werden. Berlin , den 2. September 1863.

Königliche Direction _

der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

E 1

Retour-Billets. S Rom 15. dieses Monats ab werden versuch®- weise Retour-Billets I;, [I, und HI. Wagen- flafse zu ermäßigten Preisen in „weiterm Umfange auf der ganzen Strecke von Binger brüd bis Trier na folgenden Grundsäßen ausgegeben : : . 1) von allen gro pen Städten nach allen gr0o- ßen Städten j s : von allen großen Städten nach kleineren Stationen der Nachbarschaft; wohin Ge- \häfts-, resP- Vergnügungs-Beziehungen be- stehen, j von fleinen Stationen nach den gropen Städten der Nachbarschaft, Me der Fahrpreis ist für Hin- und Rüdfahrt nur der 14¿fache gewöhnliche Tarifsaß j auf jedes Retour - Billet werden 50 Psd. Fret- ewicht gewährt, die LN ait der Gültigkeit if 3 Tage innerhalb des Rayons einer Bahn (der Rhein-Nahe-Bahn oder Saarbrücken-Trierer

allein) , dagegen 5 Zage; von Abstempe- lung des Billets zur Hinreise bis zum An-

Rumelische Küste vonKaraburun an

Albanien, Adriatisches Meer

Meer Se "50 60 70.

30 “M 41

¿ritt der Rüreise gerechnet sobald jene beiden Babnen oder zugleich eine fremde Nachbarbahn berührt wird. 6) Erneuerte Abstempelung zZUkr nit erforderlich; ) das weitere Detail zu erfragen.

Rückreise ift

ift auf allen Stationen

90 100 200

300 | 207

92

138

T3

140 | 29

Saarbrücken, den v. Augutt 1869. GKönialicbe Cisenbabn- Direction.

[2842]

A00 | 276

ar [7 [20 Tonnen gleichen

Schubiner 4zprozent. Kreis-

S00 Türkische

Anmerkung: hs 5 434 Preußischen Lasten.

Allgemeine Bemerkungen: ibi : Die Gebühren müssen jedes Mal, so oft das Schiff in einem ottomanischen Hafen Anker wirft, entrichtet werden. Dieselben sind sowohl bei der Ankunft, als auch bei der Abfahrt obligatorisch; die in der Tabelle angegebenen Quantitäten sind nur für ein Mal. Die Schiffe unter 5 Tonnen sind von der Gebühr befreit,

Obligationen. Wir find beauftragt , die am Li Oktober a. C. fälligen Coupons und verloosten Obligationen in der Zeit vom 1.—1d. €. einzulösen.

Cohn & Tieber, 64. Unter den Linden.