1863 / 235 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

I E E A E E H T V I Lm I E E E E E T S REIE

2038 / 20: : für die ordentlichen Vorträge angenommene Sah nicht überschritten 2) Landwirthschaftlichhes Seminar , in welchem Vorträge über

ervefonds geleisteten Beitrag bei seinem Ausscheiden aus der Sozietät zurück- | und Lehrer einer anderen höheren Lehranstalt, und sonstigen geeigne- Ï l : 4 wichtige Gegenstände der Landwirthschaft, und zwar mit g. 18. : Unterstühung anderer Sachverständigen / gehalten werden

erstattet verlangen. Diese Erstattung erfolgt jedoch, sofern nach Ausweis des | ten Personen gestatten Rorträge über hierher gehöri e Gegensts H ; dem Austritte vorangegangenen Jahresabschlusses der G S N art zu Elten, gest : 9 hierher . gegors MFnNen Y werden des Reservefonds durch die daraus zur ung von Brandentschädigungen E Ñ t y ; 5 s E ! t‘ J “leificten Zuschüsse vermindert sein sollte, nur nach Verhältniß der ursprüng- L S. E M Das für den außreróvdeutei Unterricht entrichtete Honorar Mittwoch von 6 Uhr an für studirende Landwirthe un ichen Bestandsfumme des Fonds zu dem alsdann vorhandenen wirklichen __ Allgemeiner Lehrplan. wird den betreffenden Lehrern am Schlusse des Semesters ausgezablt. entgeltlich. Bestande. Die Vorlesungen an der Berg - Akademie dauern vom 15. Ot. F C: 19. Lehrsaal noch später zu bestimmen j Anmeldung in der tober bis zum 15. August des folgenden Jahres. f Stundung. Quästur. Zu Ostern finden dreiwöchentliche Ferien statt. F In Fällen großer y durch Atteste öffentlicher Behörden nachzu- IV. Professor Dr. Schaum. O. „yeisender Bedürftigkeit fann der Minister für Handel 1 Gewerbe Landwirthschaftliche Zoologie Dienstag, Mittwoch, Freitag Allerhöchster Erlaß vom 98. September 1863 Lehrgegenstände. E und öffentliche R auf Vorschlág des Direktors Jnländern von 9 bis 10 Uhr, privatim; 5 2 i er or teh o pyi h 0 dec Q ände: : K ; L fi k : : Q , j SH3+ER » e : betreffend die anderw eitigen Vorschriften für die de Unterricht umfaßt folgende Lehrgegenstände: Mia der Hälfte des Honorars für den ordentlichen Unterricht Laar im Universitäts - Gebäude, Anmeldung in der Berg- Akademie zu Berlin. N Seizentunde, l Eine Es der Honorare für außerordentliche Lehrvorträge E V. Professor Manger: 3) Allgemeine Hüttenkunde. andet nicht statt. | eber Bauanlagen landwirthschaftliher Gebäude und abriken Auf Jhren Bericht vom 15. September d. J. ertheile Ich den 4) Eisenhüttenkunde. F f d. 20. : Mittwoch und Sonnabend E 4 bis 6 Ubr, aer i Bano zurückfolgenden (a.) e uen „Dorsten für die Derg- | N A LSrE T | Die ofes M E wird von dem Direktor auf S E E S 4 Nr. 28, Anmeldungen Neu- Akademie zu Berlin , unter Aufhebung der unter dem 1. Septem- | )) aschinenlehre. zem Anmeldebogen bescheinigt. ölln am Wasser Nr. 14. ber 1860 bestätigten, hierdurch Meine Genehmigung. 7) Markscheide- und Meßkunst. ; i l Ourch cinen schriftlichen Revers übernimmt der Studirende Hiernach sind die Vorträge in folgender Reihefolge geordnet : Berlin, den 28. September 1663. | Zeichnen und Konstruiren j mit Vorträgen über Prozections: alsdann die Verpflichtung , die gestundeten Beträge spätestens in IKG ilhelm | Methoden und Schatten-Construktionen. | sechs Jahren nah dem Abgange von der Akademie an deren Kasse | Stunde] Montag | Dienstag | Mittwoch Don- | Freitag Sonn- E s Repetitorien und Kolloguien Über Mincralogie und Geognosie, * zu zahlen. nerstag abend Graf von Jytenplißt. Repetitorien und Kolloquien über mathematische Disziplinen, / B 1 Allgemeine chemische Analyse, mit praktischen Arbeiten im Rüerstattung des Honorars. ün a An | Laboratorium. Rückzahlung des Honorars erfolgt, wenn die Vorlesungen nicht | 9—10 Zoologie | Zoologie Zoologie

Uebungen Uebung

Laborato- y den Minister für Handel, Gewerbe und | ) Probirkunst auf trockenem und auf nassem Wege, theoretish " zu Stande gekommen, oder innerhalb der ersten Hälfte des Semesters | E g öffentliche Arbeiten. und praktisch. abgebrochen, oder auf cine andere als die angekündigte Zeit verlegt T E : Das spezielle Verzeichniß. der Lectionen und der dafür zu ent: worden sind. Chemie Chemische Chemische rihtenden Honorare wird halbjährlich bekannt gemacht. Die Beträge müssen jedoch in den ersten vier Monaten des desgl. Grund-_ Grund- desgl. Grund-_ d Ae d [laufenden Semesters bei der Kasse abgehoben werden, widrigenfalls agen our e E S H beh ift ei N 4 Age der S Gu Den d. in der Anspruch auf Rückerstattung E erbau für die Königliche Berg- Akademie zu Bérxlin. : F Erlaubniß zum Besuche der Akademie wird nach Maßgabe L S : | | der Bestimmungen in YY- {10 12 auf vorgängige, innerhalb da Zeugnisse. desgl. | Chemie | Chemie desgl. | Chemie Gde | ersten vierzehn Tage jedes Semesters unter Ueberreichung der erfor- Die Testate werden am Schlusse jedes Semesters durch Ein- i i Zweck der Akademie. derlichen Atteste anzubringende Meldung durch den Direktor ertheilt tragung in die dafür bestimmte Kolumne des Anmmeldebogen® ertheilt. Die Königliche Berg- Akademie in Berlin hat den Zwe/, den- | und auf dem Anmeldebogen vermerkt, welchen der Studirende M Auf Verlangen werden den Studirenden Zeugnisse über den jenigen, welche sich im Berg-, Hütten- und Salinenwesen ausbilden | dem Registratur - Beamten der Akademie persönlich in Empfang zu Besuch der Berg- Akademie durch den Direktor gegen Rückgabe des Schaf- Schaf- | Schaf- wollen, Gelegenheit zur Erwerbung der erforderlichen Fachkennt- | nehmen hat. E Anmeldebogens ausgestellt. zucht zucht zucht nisse zu geben. | #0. 2 | Berechtigung zum Besuche der Akademie. Leitung und Verwaltung. | Zum Besuche der Akademie sind berechtigt: _ : ! 1 E Acker- | Betriebs-| Bau- | Betriebs- |Betriebs- | Bau- Der vom Könige ernannte Direktor führt die Leitung der | l) diejenigen Berg-, Hülten- und Salinen-Beflissenen, welche h Ministerium für Handel, Gewerde und fentliche systeme | lehre anlagen | lehre lehre | anlagen Berg - Akademie. Dieselbe is dem Minister für Handel, Gewerbe | dem preußischen Staatsdienste widmen wollen ; Nirbeitet. und ösffentlihe Arbeiten untergeordnet. Die Kassen- und Büreau- | 2 die imimätrikulirten Studirenden der Königlichen Friedrich: Geschäfte werden von Beamten der Ministerial - Abtheilung für das | Wilhelms-Universität hierselbst A I A Das dem Maschinenfabrikanten Ewald Hilger zu Essen unter : j Berg-, Hütten- und Salinenwesen wahrgenommen. : ) die immatrikulirten Studirenden des Königlichen Gewerbe" dem 31. Juli 1861 ertheilte Patent Botanik desgl. | Botanik _| desgl. L Ds. : auf eine Tuchpreßmaschine, in der durch Zeihnung und : Kuratorium. A A E Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusammensezung, ohne | Das Kuratorium der Akademie besteht aus fünf, von dem S Z alassung von Hospitanten. j Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, Könige ernannten Mitgliedern. Dasselbe hat bei den organischen | Außerdem ist der Direktor befugt, anderen Personen den Besuh i} aufgehoben worden. desgl. Seminar | desgl. Einrichtungen, bei der Feststellung des Lehrplanes, so wie bei der | einzelner Vorträge zu gestatten. Anstellung der Docenten mitzuwirken, Die betreffenden Vorträge werden auf dem Anmeldebogen nam

D

A | haft gemacht. Zugleich wird darauf hingewiesen, daß den angehenden Land- , , 2 © a 9 f 1 D i: S Í FE c é c L L , 9 [d , Qr , | uf

Tab en E E e regt dem De:| E S S ls Ankündigung der Vorlesungen) wirthem welehe das an ital selbs scat findenden aresungen Außer der allgemeinen Leitung der Lehranstalt liegt dem Li? | Meldung zu den Vorträgen. welche im Winter-Semester 1863/64 bei dem mit ip bAIN derselbe nicht schon frei stehen sollte, leicht verschafft Li

rektor im Besonderen ob: Dic nach §§. 10 und 11 zugelassenen Studirenden zeichnen die og U 2 i [Mast N

1) die Ertheilung der Erlaubniß zum Besuche der Akademie, nah | jenigen Vorträge, welche sie während des Semesters zu hören l der Universität in Berlin 1n Beziehung stehenden den kann, und daß unter diesen Vorlesungen besonders die über

Maßgabe der Bestimmungen in F. 10—12} wünschen, in die dafür bestimmte Kolumne des Anmeldebogens ein landwirthschaftlichen Lehr-Jnstituke stattfinden Physik, Mineralogie, Geognosie, Entomologie j Naturgeschichte der

2) die Ueberwachung des planmäßigen Ganges der Lehrvorträge | und legen denselben alsdann dem Registrator der Akademie zur Sig werden. Eingeweidewürmer 2c. ihnen schr nüßlih werden können. Eben so

und des Unterrichts; | natur vor. muß ihnen die Benußung der Vorlesungen an der Thierarzneischule | C; ¿:f3. I: Dey Thaeex. empfohlen werden. Es wird deshalb auf die Verzeichnisse der Bor-

3) die Kontrolle Über die Sammlungen und Lehrmittel, Mr | i; ; L ; r: L / welche zunächst die betheiligten Docenten verantwortlich zu | Demnächst, und längstens innerhalb vier Wochen nach Beginr Landwirthschaftliche Betriebslehre Dienstag j Donnerstag, | lesungen an der Universität und an der Thierarzneishule Bezug ge- : | nommen.

machen sind, so wie über Jnstandhaltung der Lokale und des | des Semesters erfolgt die Zahlung der Honorare (C10) it Dir Kasst Freitag von 4 bis 5 Uhr, privatim.

Inventariums j | und die Vorlegung des Anmeldebogens (K. 12 0D 19), 10 wie dit Schaafzucht und MWollkunde Dienstag, Donnerstag, Frei-

dic Aufstellung und Einreichung der Etats-Entwürfe ; | persönliche Meldung der Studirenden bei den Docenten. tag von 3 bis 4 Uhr, privatim.

die Anschaffung von Utensilien, Mobilien und Lehrmitteln, | g. 14. ) Ueber Ackerbausysteme Montag von 4 bis 5 Uhr, unent-

und die Vollziehung der Zablungs-Anweisungen an die Kasse Kein Docent is befugt, die Meldung cines Studirenden aw geltlich. I ichtamtlicbes

innerhalb der Grenzen des Etats j zunehmen oder den Besuch der Vorträge und des Unterrichts zu Lehrsaal im Universitäts - Gebäude j Anmeldung in der | ês 7

die Einreichung der Jahres-Rehnungen, die Bearbeitung und zulassen, bevor nicht das Honorar gezahlt und darüber von der Kass Quästur. Sachsen. Dresden, 4. Oktober. Jhre Königliche Hoheit

Erledigung der Notaten und Monita j auf dem Anmeldebogen quittirt, beziehungsweise die Stundung navf 11, Professor Dr. Eichhorn: i die Frau Kronprinzessin von Sachsen is gestern Abend von

die Erstattung cines Jahresberichts j gewiesen ist. : Landwirthschaftliche Chemie Dienstag, Mittwoch, Freitag | Baden-Baden hier eingetroffen. (Dr. J.)

die Berufung der ordentlichen Docenten zu Berathungen über 4, 109, b und Sonnabend von 11 bis 12 Uhr, privatim ; / : U z ;

den Lehrplan und andere den Unterricht betreffende Verhält- | Honorar. G ) die hemishen Grundlagen des Aerbaues und der Thier- Hesterreich. Wien, D. Oktober. Jn der heutigen Sihung

nisse, so oft dergleichen erforderlich sind, in der Regel aber | Die Vorlesungen und Uebungen werden theils gegen Honorat zucht Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 11 Uhr, des Abgeordnetenhau ses theilte der Staalsministerv on Schmer-

halbjährlich cinmal. | (privatim), theils unentgeltlich (publice) gehalten. privatim ; : ling folgende Schriftstücke mit : Das Handschreiben, in welchem der | d. 10 Anleitung zu agrikulturchemischen Untersuchungen mit Uebungen | Kaiser den Siebenbürger Landtag auffordert, Abgeordnete zum Reichs-

G -

D Mi R: | i auf l Ordentlicher Unterricht. | Für die zum ordentlichen Unterricht gehörigen Privat-Vorlesun? im Laboratorium Montag und Donnerstag von 9 bis 12 | rathe zu entsenden, und eine Kaiserliche Botschaft an den Reichsrathy Für die Hauptgegenstände des Unterrichts werden ordentliche | gen soll das Honorar auf jede wöchentliche Lehrstunde 15 Thaler f Uhr, privatim j : welche die Ermächtigung zur sofortigen verfassungsmäßigen Behand- Docenten mit der Verpflichtung, bestimmte Vorträge zu halten und |also beispielsweise bei einem wöchentlich 5stündigen Vortrage 72 Tb Lehrsaal in der Behrenstraße Nr. 28, Anmeldungen da- | lung der Finanzvorlágen wie im vorigen Jahre und unter gleichem bestimmten Unterricht zu “ertheilen, von dem Minister für Handel, | ler pro Semester nicht übersteigen. selbst. Verbehalt enthält und die Hoffnung ausdrüt die Fortsezung und Gewerbe und öffentliche Arbeiten aüf Vorschlag des Direktors und | Die Festisezung der Honorare für den Zeichnen - Unterricht und! 111. Professor Dr. K o. der Abschluß der Berathungen der Finanzgesege werde unter Mit- gutactlihen Bericht des Kuratoriums angestellt. für die Arbeiten im Laboratorium bleibt vorbehalten. ! Landwirthschaftliche Botanik, verbunden mit der Lehre von wirkung Siebenbürgischer Abgeordneten erfolgen. Der Finanzminister

p i E | A 4 den Krankheiten der Kulturpflanzen Montag und Don- legt Gesegentwürfe über die Regelung. der Grundsteucr; und Über die

j Außerordentlicer Unterricht. Den Betrag des Honorars für außerordentliche Vorträge sehen} nerstag von 5 bis 7 Uhr, privatim. Steuern von Gebäuden ; Erwerb und Renten ; sowie über die Per- _ Außerdem fann der Direktor mit Zustimmung des Kuratoriums | die Docenten im Einverständniß mit dem Kuratorium fest, worübe| Lehrsaal im Universitäts - Gebäude, Anmeldung in der | sonäl -, die Luxus - , die Klassensteuer , über eine Aenderung cs. jedem ordentlichen Docenten der Berg - Akademie, jedem Professor | der Kasse Nachricht zu geben is, Hierbei soll im Allgemeinen de} Quästur. Stempelgeseyes und über das Pensionirungswesen vor.