1863 / 235 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E E E E O E E

20358

\ervefonds geleisteten Beitrag bei seinem Ausscheiden aus der Sozietät zurück- erstattet verlangen. Diese Erstattung erfolgt jedoch, sofern nach Ausweis des dem Austritte vorangegangenen Achresabscchlusses der ursprüngliche Bestand des Reservefonds durch die daraus zur Deckung von Brandentschädigungen eleisteten Zuschüsse vermindert sein sollte, nur nah Verhältniß der ur prüng- ichen Bestandsfumme des Fonds zu dem alsdann vorhandenen wirklichen Bestande.

Allerhöchster Erlaß vom 28, September 1863 betreffend die anderweitigen Vorschriften für die Berg- Akademie zu Berlin.

Auf Jhren Bericht vom 15. September d. J. ertheile J den |

hierbei zurückfolgenden (a. anderweitigen Vorschriften für die Berg- ( J

Akademie zu Berlin, unter Aufhebung der unter dem 1. Septem- |

ber 1560 bestätigten, hierdurh Meine Genehmigung. Berlin, den 28. September 1563.

IK ilhelm. Graf von Jytenpligt.

An

den Minister für Handel, Gewerbe und T AA , E h öffentliche Arbeiten.

d,

V Lrt Tel für die Königliche Berg-Akademie zu Berlin, §14: | Zweck der Akademie. : Die Königliche Berg-Akademie in Berlin hat den Zweck, den-

jenigen, welche sich im Berg-, Hütten- und Salinenwesen ausbilden | wollen; Gelegenheit zur Erwerbung der erforderlichen Fach kennt- |

nisse zu geben. §4 Leitung und Verwaltung.

Der vom Könige ernannte Direktor führt die Leitung der | Berg - Akademie. Dieselbe is dem Minister für Handel, Gewerbe |

und öffentlihe Arbeiten untergeordnet. Die Kassen- und Büreau-

Geschäfte werden von Beamten der Ministerial - Abtheilung für das |

Berg-, Hütten- und Salinenwesen wahrgenommen. Kuratorium. Das Kuratorium der Akademie besteht aus fünf, von dem Könige ernannten Mitgliedern. Dasselbe hat bei den organischen

Einrichtungen, bei der Feststellung des Lehrplanes, so wie bei der

Anstellung der Docenten mitzuwirken. F. 4. Obliegenheiten des Direktors. Außer der allgemeinen Leitung der Lehranstalt liegt dem Di- rektor im Besonderen ob: 1) die Ertheilung der Erlaubniß zum Besuche der Akademie; nah Maßgabe der Bestimmungen in YY. 10— 12;

2) die Ueberwachung des planmäßigen Ganges der Lehrvorträge

und des Unterrichts;

3) die Kontrolle über die Sammlungen und Lehrmittel, für |

welche zunächst die betheiligten Docenten verantwortlich zu

machen sind, so wie über Jnstandhaltung der Lofale und des |

Inventariums ;

die Aufstellung und Einreichung der Etats-EntwüÜürfe ;

die Anschaffung von Utensilien , Mobilien und Lehrmitteln, und die Vollziehung der Zahlungs-Anweisungen an die Kass innerhalb der Grenzen des Etats ;

die Einreichung der Jahres-Rechnungen, die Bearbeitung und Erledigung der Notaten und Monita;

die Erstattung cines Jahresberichts j

die Berufung der ordentlichen Docenten zu Berathungen Über |

den Lehrplan und andere den Unterricht betreffende Verhält-

nisse, so oft dergleichen erforderlich sind, in der Regel aber |

balbjährlich cinmal.

G5, Ordentlicher Unterricht.

Für die Hauptgegenstände des Unterrichts werden ordentliche |

Docenten mit der Verpflichtung, bestimmte Vorträge zu halten und bestimmten Unterricht zu "ertheilen, von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf Vorschlag des Direktors und gutachtlichen Bericht des Kuratoriums angestellt. g. 6. : Außerordentliher Unterricht. Außerdem fann der Direktor mit Zustimmung des Kuratoriums

jedem ordentlichen Docenten der Berg - Akademie, jedem Professor |

und Lehrér einer anderen höheren Lehranstalt, und sonstigen geeigne.

zu halten. H Allgemeiner Lehrplan. Die Vorlesungen an der Berg - Akademie dauern vom 15. Of. tober bis zum 15. August des folgenden Jahres. Zu Ostern finden dreiwöchentliche Ferien statt. 8, Lehrgegen stände. Der ordentliche Unterricht umfaßt folgende Lehrgegenstände: Bergbaukunde. Salinenkunde. Allgemeine Hüttenkunde. Eisenhüttenkunde. Mechanik. Maschinenlehre. Markscheide- und Meßkunst. Zeichnen und Konstruiren, mit Vorträgen über Prozjections- Methoden und Schatten-Construktionen.

M D I S S A Sz S Sai Sw r

——

Repetitorien und Kolloquien über mathematische Disziplinen, Allgemeine chemische Analyse , mit praktischen Arbeiten im Laboratorium.

Probirkunst auf trockenem und auf nassem Wege, theoretisch und praktisch. Das spezielle Verzeichniß. der Lectionen und der dafür zu ent:

rana jramds an M a

lin D ——

puran TD Di

| richtenden Honorare wird halbjährlich bekannt gemacht.

6A, Aufnahme der Studirenden. Die Erlaubniß zum Besuche der Akademie wird nach Maßgabe

| der Bestimmungen in §§. 10 12 auf vorgängige, innerhalb der

ersten vierzehn Tage jedes Semesters unter Ueberreichung der erfor- derlichen Atteste anzubringende Meldung durch den Direktor ertheilt und auf dem Anmeldebogen vermerkt, welchen der Studirende bei dem Registratur - Beamten der Akademie persönlich in Empfang zu nehmen hat. g. U. Berechtigung zum Besuche der Akademie. Zum Besuche der Akademie sind berechtigt: [) diejenigen Berg-, Hütten- und Salinen-Beflissenen, welche si dem preußischen Staatsdienste widmen wollen ; die immatrikulirten Studirenden der Königlichen Friedrich- Wilhelms-Universität hierselbst ; die immatrikulirten Studirenden des Königlichen Gewerbe- Instituts. C 17.

Zulassung von Hospitanten.

Außerdem ist der Direktor befugt, anderen Personen den Besuch | F

einzelner Vorträge zu gestatten. Die betreffenden Vorträge werden auf dem Anmeldebogen nam- haft gemacht. F. 42: Meldung zu den Vorträgen. Die nach §§. 10 und 11 zugelassenen Studirenden zeichnen dice-

| jenigen Vorträge, welche sie während des Semesters zu hören

Repetitorien und Kolloguien Über Mineralogie und Geognosie, |

Î für die ordentlichen Vorträge angenommene Say nicht überschritten ten Personen gestatten, Vorträge Über hierher gehörige Gegenstände F

wünschen, in die dafür bestimmte Kolumne des Anmeldebogens ein

und legen denselben alsdann dem Registrator der Akademie zur Sig- natur vor. F. 13.

Demnächst, und längstens innerhalb vier Wochen nah Beginn |

des Semesters erfolgt die Zahlung der Honorare (§. 16) an die Kasse

und die Vorlegung des Anmeldebogens (§. 12 und 13), fo wie die |

persönliche Meldung der Studirenden bei den Docenten.

L, hi

Kein Docent is} befugt, die Meldung eines Studirenden an-

zunehmen oder den Besuch der Vorträge und des Unterrichts zu- zulassen, bevor nicht das Honorar gezahlt und darüber von der Kasse auf dem Anmeldebogen quittirt, beziehungsweise die Stundung nach- gewiesen ist.

G L,

Honorar.

___ Die Vorlesungen und Uebungen werden theils gegen Honorar privatim), theils unentgeltlich (publice) gehalten.

h, “O

Für die zum ordentlichen Unterricht gehörigen Privat-Vorlesun- gen soll das Honorar auf jede wöchentliche Lebrstunde 15 Thaler

L

also beispielsweise bei einem wöchentlich 5stündigen Vortrage 75 Tha-

ler pro Semester nicht übersteigen,

Die Festseßung der Honorare für den Zeichnen - Unterricht und l

für die Arbeiten im Laboratorium bleibt vorbehalten. L Il

Den Betrag des Honorars für außerordentliche Vorträge sehen

die Docenten im Einverständniß mit dem Kuratorium fest, rworüber der Kasse Nachricht zu geben is, Hierbei soll im Allgemeiaen der

| ï l f

2039

l. s G18,

Das für den außerordentlichen Unterricht entrichtete Honorar ird den betreffenden Lehrern A "p d des Semesters ausgezahlt. Stundung.

n Fällen großer durch Atteste öffentlicher Behörden nachzu- weisender Bedürftigkeit kann der Minister für Handel ¡Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf Vorschläg des Direktors Jnländern Stundung der Hälfte des Honorars für den ordentlichen Unterricht

hewilligen. L : N 5 Eine Stundung der Honorare für außerordentliche Lehrvorträge

det nicht statt. findet nich 6. 20.

Die Bewilligung der Stundung wird von dem Direktor auf dem Anmeldebogen bescheinigt. (

Durch einen \chriftlihen Revers übernimmt der Studirende | alsdann die Verpflichtung , die gestundeten Beträge spätestens in |

sehs Jahren nah dem Abgange von der Akademie an deren Kasse u zahlen. / E C2.

Rückerstattung des Honorars. _ 4 Rückzahlung des Honorars erfolgt, wenn die Vorlesungen nicht | zu Stande gekommen, oder innerhalb der ersten Hälste des Semesters abgebrochen, oder auf cine andere als die angekündigte Zeit verlegt | worden find. : H Die Beträge müssen jedoch in den ersten vier Monaten des | laufenden Semesters bei der Kasse abgehoben werden , widrigenfalls der Anspruch auf Rückerstattung ahe Y. Cc

Zeugnisse. Die Testate werden am Schlusse jedes Semesters durch Ein-

tragung in die dafür bestimmte Kolumne des Anmeldebogens ertheilt. Auf Verlangen werden den Studirenden Zeugnisse über den |

Besuch der Berg- Akademie durch den Direktor gegen Rückgabe des |

Anmeldebogens ausgestellt.

Ministerium für Fandel, Gewerbe und öffentliche NÁrbveit

Das dem Maschinenfabrikanten Ewald Hilger zu Essen unter dem 31. Juli 1861 ertheilte Patent | auf eine Tuchpreßmaschine , in der durh Zeichnung und | Beschreibung nachgewiesenen ganzen Zusammenseßung, ohne | Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, | ist aufgehoben worden.

Ankündigung der Vorlesungen, welche im Winter-Semester 1863/64 bei dem mit der Universität in Berlin in Beziehung stehenden landwirthschaftlichen Lehr-Jnstitute stattfinden werden.

T Dr Sha ev: Landuwirthschaftliche Betriebslehre ODienstag/ Donnerstag, Freitag von 4 bis 5 Uhr, privatim.

tag von 3 bis 4 Uhr , privatim.

Ueber Ackerbausysteme Montag von 4 bis 5 Uhr, unent- |

geltlich.

Quästur.

11, Professor Dr. Eichhorn: s Landwirthschaftlihe Chemie Dienstag; Mittwoch, Freitag und Sonnabend von 11 bis 12 Uhr, privatimj 118 die chemischen Grundlagen des Aerbaues und der Thier- zucht Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 11 Uhr; privatim j : : Anleitung zu agrikulturchemischen Untersuchungen mit Uebungen im Laboratorium Montag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, privatim j ' i S

Lehrsaal in der Behrenstraße Nr. 28, Anmeldungen da-

selbst. 111. Professor Dr. Koch. Landwirthschaftliche Botanik, verbunden mit der Lehre von den Krankheiten der Kulturpflanzen Montag und Don- nerstag von 5 bis 7 Uhr, privatim. i | Lehrsaal im Universitäts - Gebäude j Anmeldung in der Quästur.

2) Landwirthschaftlihes Seminar , in welchem Vorträge über wichtige Gegenstände der Landwirthschaft, und zwar mit Unterstüßung anderer Sachverständigen, gehalten werden Mittwoch von 6 Uhr an für studirende Landwirthe un- entgeltlich.

Lehrsaal noch später zu bestimmen; Anmeldung in der

Quästur. IV. Professor Dr. Schaum. Landwirthschaftlibe Zoologie Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9 bis 10 Uhr, privatim; Lehrsaal im Universitäts - Gebäude, Anmeldung in der Quáästur. V. Professor Manger:

Ueber Bauanlagen landwirthschaftlicher Gebäude und Fabriken

Mittwoch und Sonnabend von 4 bis 6 Uhr, privatim j Lehrsaal in der Behrenstraße Nr. 28, Anmeldungen Neu- Cölln am Wasser Nr. 14.

Hiernach sind die Vorträge in folgender Reihefolge geordnet :

Sonn- abend

Dons-

Stunde] Montag | Dienstag |Mittwoh| nerstag

Freitag

Lehrsaal im Universitäts - Gebäude j Anmeldung in der

Uebungen

im ; i mnt 9— 10e aborato- Zoologie | Zoologie 9 aborato-

rium rium Chemische] Chemische Grund- | Grund-

lagen des[lagen des Aerbaus |Ackerbaus

Uebung Zoologie

Chemische Grund- lagen des Ackerbaus

desgl. desgl.

desgl. | Chemie | Chemie desgl. | Chemie

Schaf- Schaf- | Schaf- zucht zucht zucht

Bau- | Betriebs- | Betriebs-} Baus- anlagen | lehre lehre | anlagen

Acker- |Betriebs- systeme | lehre

Botanik desgl. | Botanik desgl.

6—7 | desgl. Seminar | desgl.

Zugleich wird darauf hingewiesen, daß den angehenden Land- wirthen, welche das landwirthschaftliche Jnstitut besuchen, auch der Zutritt zu den an der Universität selbst stattfindenden Vorlesungen, wenn ihnen derselbe nicht schon frei stehen sollte, leicht verschafft wer- den kaun, und daß unter diesen Vorlesungen besonders die Über Physik, Mineralogie, Geognosie, Entomologie Naturgeschichte der Eingeweidewürmer 2c. ihnen schr nüßlich werden können. Eben so muß ihnen die Benußung der Vorlesungen an der Thierarzneischule empfohlen werden. Es wird deshalb auf die Verzeichnisse der Vor- lesungen an der Universität und an der Thierarzneishule Bezug ge-

| nommen. Schaafzucht und Wollkunde Dienstag , Donnerstag; Frei- |

I ichtamtlicb es.

Sachsen. Dresden, 4. Oktober. Jhre Königliche Hoheit

die Frau Kronprinzessin von Sachsen ist gestern Abend von

| Baden-Baden hier eingetroffen. (Dr. J.

Hesterreih. Wien, 5. Oktober. In der heutigen Sißzung des Abgeordnetenhauses theilte der StaatsminisiervonSchmer- ling folgende Schriftstücke mit : Das Handschreiben, 1n welchem der Kaiser den Siebenbürger Landtag auffordert, Abgeordnete zum Reichs- rathe zu entsenden, und eine Kaiserliche Botschaft an den Reichsrath, welche die Ermächtigung zur sofortigen verfassungsmaßigen Behand-

| [lung der Finanzvorlágen wie im vorigen Jahre und unter gleichem

Rerbehbalt enthält und die Hoffnung ausdrüdckt ; die Fortsezung und der Abschluß der Berathungen der Finanzgeseze werde unter Mit-

| wirkung Siebenbürgischer Abgeordneten erfolgen. Der Finanzminister

legt Gesegentwürfe über die Regelung der Grundsteuer, und über dic Steuern von Gebäuden , Erwerb und Renten , jowle über die Per- sonal -, die Luxus =- die Klassensteuer , über eine Aenderung Stempelgesezes und über das Pensionirung®we}en vor.