1863 / 238 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Dié auszugebenden Zins?Coupons werden SinHzahlung, oder gemäß §. 4 die Einlösung erfolgt, eingerüg | Il, Schema zum Zins-Coupon. werden. ]

Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrlig, | E CS Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserey I Serie | E ti Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadur den Tu J abern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigurg außer d, | j ciiluétuden, Obitation, P Lid durch das Geseh A 2. Juni 1860 übernommenen Zinsgaranty Î Nas vent Ea x liga ion, deren Zinsen z1 eine weitere Gewährleistung des Staates zu geben oder Rehtey F iv, d L j y Y Dritlér: zu neen g B echte Ï E, bal vreus, Court. gnädigst eru: dem O I Us Rege ta a Cie

Gegeben Berlin, den 16. September 1863. hat der Jnhaber dieses Zins-Coupons vom ten big des 1. Pommerschen Ulanen - Regimen L ZA4t Wn very ab in Berlin , Côln und den außerdem von uns öffentlich zu zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland ajestät 1 bezeichnenden Städten bei den bekannt gemachten Zahlstellen }" liehenen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse zu ertheilen. zu e d

don, am s ‘Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. (Facsimile dreier Direktoren und des Spezial-Direktors.)

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Abgereist: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Chef des Generalstabes der Armee, Freiherr von Moltke, nach Trier. Se. Excellenz der General - Lieutenant und Inspecteur der Be- sagung der Bundesfestungen Mainz und Rastatt, Herwarth von Bittenfeld 1., nach Dölzig.

rechtzeitig geschehen ist.

mit dem Garantie-Stempel des E versehen.

Die Ansprüche auf Zins-Vergütung erlöschen und die Zins- Coupons werden ungültig und werthlos, wenn diese nicht binnen vier Jahren nach dem D n Zahlung präsentirt werden.

Verfalltag. Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Gesellschaft is befugt, die Obligationen nah einer, we- Berlin, 9. Oftober. Se. Majestät der König haben Aller nigstens \sechs8 Monate vorher zu erlassenden öffentlichen Kün- digung so für fällig zu erklären und einzulösen, daß die Rücßtzahlung entweder am 1. April oder am 1. Oktober zu erfolgen hat. Die Verzinsung der Obligationen hört alsdann mit dem Tage auf, an welchem sie zur Rückzahlung fällig sind. Die Einlösung erfolgt an der Kasse der Gesellschaft und bei denjenigen Bankhäusern, welche die Direction der Gesellschaft hierfür ausdrücklich bezeichnen wird und wird gegen Auslieferung der Obli- E aag: Nennwerth baar entrichtet. Beim Gle des Zetrages der Obligationen müssen zugleih die ausgereichten Zins- ; ch Î Coupons, welche später als am Fälligkeits-Termine Vie Obligationen S | U verfallen , mit den Obligationen selbs eingeliefert werden. Geschieht dieses nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins - Coupons von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. Die eingelösten Obligationen werden in Gegenwart zweier Mit- glieder der Direction und des Spezial - Direktors oder dessen Stell- vertreters, sowie eines protokollirenden Notars verbrannt und der Nachweis hierüber wird dem Königlichen Eisenbahn-Kommissariat vorgelegt.

(L. S.) Wilhelm.

N ichtamtlicbes.

Preußen. Danzig, 8. Oktober. Gestern früh lief ein englisches Schiff, von Harburg kommend, in den hiesigen Hafen ein, welches {on von Antwerpen aus als ein mit Waffen beladenes bezeichnet war, obgleich dasselbe als Fracht Porzellanerde in Fässern deklarirt hatte. Unter amtlicher Bewachung muß das Schiff jebt am hiesigen Seepackhofe löschen und is bereits ein Faß mit Waffen- theilen und fünf Fässer mit Gewehren, äußerlich umgeben von Porzellanerde, gefunden worden. Das Schiff hat 92 Fässer an Bord. Jn der Absicht des Schiffsführers lag es, die Ladung auf der Rhede in ein anderes Fahrzeug nah Polen zu löschen. (D. D.) E Sachsen. Dresden, 8 Oktober. Se. Königl. Hoheit der Kronprinz von Sachsen is heute früh von Aschl hier einge- tréffen; (Dr. J) i :

Coburg, ¿. Oltober. Der gemeinschaftliche Landtag der Herzogthümer Coburg und Gotha trat gestern zu einer öffentlichen

Zi i Fingä wurden bekannt gemacht: atm adung, Sihung wieder zusammen. Als Eingänge gemach

Während des bevorstehenden Wintersemesters werden an der | 1) ein Ministerialdekret vom 3. d. M. / wodur dem gemeinschaft-

/ i e At i lihen Landtag der Verzicht des Prinzen von Wales für sich und Auen Sa N lee werben nachstehend aufgesührten Bote lungen fis FStorinen auf die Thronfolge in den Herzogthümern mit- un cour ; s

i) B erabaukündbe (1 Abtheilung): Dienstag, Mittwoch, getheilt wird; 2) ein Gesezentwurf , die Abänderung des Vercins-

A : E: “q- olltarifs betreffend. (Cob. Z. | A citag und Sonnabend von 9— 10 Uhr (Bers- | S hwarzburg. R Fpolstadt, 7. Oltober. Durch die

Salinenkunde: Montag von 4—5 Uhr (derselbe). | Geseßsammlung ist auch nun in unserem Lande das allgemeine Áll Mlzint H üttenkunde: Täglih von 8—9 Uhr (Berg- | deutsche Handelsgese§ la See. ‘dée Vai Sia: e dar Dr. Wedding, in Vertretung des Dr. Keibel). Mee, Fa le abe dd Vertreter MCTELENDOE tro cknem Wege: Montag von 9—l, Ständeversammlung haben vier heute eingetretene ertr Probirfunst R M der Ritterschaft die Erklärung abgegeben, daß sie das Wahlgesez nur Dis chGe Arbeiten q Laboratorium für Mineral- | als cin provisorisches ansehen und daß sie cin Gesey über ausgeden-

von Bodelschwingh. Graf von Jhenplißt.

Controle Fol.

Rückseite.

Serie .… Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft. Lifir.

Dieser Coupon is nach dem (Datum) ungültig und werth- los, eben so, wenn derselbe durchstrichen, durchlocht, oder wenn die Nummer desselben nicht mehr erkennbar ist.

“4 Thaler, zahlbar am (Datum).

(Unterschrift.)

G. 5

Die Nummern der ungeachtet der Kündigung nicht zur Einlö- sung vorgezeigten Obligationen werden jährlich während zehn Jah- ren von der Direction der Gesellschaft Behufs Empfangnahme der Zablung öffentlih aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht inner- halb eines Jahres nah denr lehten öffentlichen Aufrufe zur. Einlö- sung vorgezeigt worden, sind werthlos, welches alsdann von der Di- rection unter Angabe der werthlos gewordenen Nummern öffentlich zu erklären ist.

Der Spszial - Direktor.

* Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche y rbeiten.

. autorisirten Darlehn von Sieben-

21. August 1837.

ßen am

p

g. 6.

Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen amor- tisirt werden, so erläßt die Direction der Gesellschaft drei Mal in Zwischenräumen von wenigstens vier und höchstens sechs Monaten eine öffentliche Aufforderung, die Obligationen einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen. Sind vier Monate nach der lehten Aufforderung vergangen, ohne daß die Obligationen eingeliefert oder etwaige Rechte auf dieselben angemeldet worden,

inscoupons zahlbar. ten - Des Register...

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und hat außerdem seit der ersten Aufforderung ein Termin zur Empfangnahme einer neuen Serie Zins-Coupons stattgefunden, ohne

daß hierbei innerhalb mindestens sechs8 Monaten nach dessen Ablauf |

die betreffenden Obligationen zum Vorschein gekommen sind, so er- klärt die Direction dieselben öffentlich für nichtig und fertigt an deren Stelle andere unter denselben Nummern aus, auf welchen bemerkt wird, daß sie als Ersaÿ für amortisirte dienen. Die Kosten dieses Ver- fahrens fallen niht der Gesellschaft, sondern den Betheiligten zur Last.

Zins - Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer- den ; jedoch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins - Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (F. 3) bei der Direction der Gesell- chaft anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sons in glaubhafter Weise dar- thut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Á

Lt:

Die Jnhaber der Obligationen sind nur dann befugt, die Zah- lung der darin verschriebenen Kapitalbeträge zu fordern, wenn die Direction von dem ibr nah §. 4 zustehenden Kündigungsrechte Ge- | brauch macht.

D

[V | Den Inhabern der Obligationen steht, neben der Zinsgarantie des Staates, auf die im Eingang bezeichnete Bahn von Ehrenbreit- | stein bis zur Landesgrenze bei Horhheim, insbesondere aber auch | auf den Reinertrag dieser Bahn vor allen anderen Prioritäts- und sonstigen Gläubigern, so wie vor den Jnhabern der Stamm-Actien |

»JZweihundert Thaler Preußisch Courant«

zu fordern als Antheil an dem, dur Königliches Privilegium vom

hundert Fünfzig Ta

E isenbahn-Gesellschaft zu Cöln,

bestätigt von Seiner Majestät dem Könige von Preu

Der Jnhaber hat an die Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft 186

Rheinis che

Eingetragen sub Fol, .........

usend Thalern, dessen Zinsen vom Staate garantirt sind.

n sind gegen die ausgegebenen

Prioritäts - Obligation, deren Zinsen zu vier Prozent vom Staate garantirt sind. R

(Unterschrift dreier Direktoren.)

Gesellschaft. Die Kinse

_Eöln, am Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Dieser Obligation sind Zins - Coupons für zehn Jahre pro

Trockenstempel der

‘u014vb1196 924116911a11 (

04 RU Me e. (Hier folgt ein wörtlicher Abdruck des Privilegiums.)

I. Schema zum Talon. à. VBoxrdouseite.

Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft. (x)ter Talon zur privilegirten vierprozentigen Prioritäts-Obligation ex privilegio de

Montag und Sonnabend von 5—7, Mittwoch von A—6 Uhr

; i i i iber i E 9) Revpetitorien und Colloquien über Minera an Mittwoch, Freitag und Sonnabend von 1—2 Uhr

9 4 A De Senolére (qualitativ und quantitativ) : Täglich von 19 und 2X Uhx. (Dr, Fen L) j

B) T3 Anfänger. Q): Dienstag und

9_-&4 Uhr (derselbe).

Mechanik L Roth Me g): Dienstag und Donnerstag von 5—7 Uhr (Oberlehrer Dr. Be rtram). ; / Maschinenlehre (1. Abtheilung: Dampfmaschinen):

Donnerstag

(R. R. Werner). F Gemeines deutsches und preußisches Bergr e Dienstag, Donnerstag und Freitag von 4—9 Uhr (Bergrath

Klostermann).

Geh. Regierungsrath Professor Dr. G. R of e). P E üb er Geognosie: Montag und Donnerstag von 2—4 Uhr (Professor Dr. Beyrich). E N Desgleichen Über erte L A Frei- taa von 5—7 Uhr (Oberlehrer Dr. Bertram/. Mineral- Chemie: Mittwoch von 3—4, Sonnabend von Z—5 Uhr (Professor Dr. Rammelsberg). ihnen: D nad über Projectionen und Schatten-Con- structionen: Dienstag von 10—12 (A OOO b) Uebungen im Zeichnen und Konstrutiren. Don- nerstagy Freitag und Sonnabend von 10—12 Uhr

(H. Herher).

tere Rechte der Ritterschaft erwarten. N Frankfurt a. M., s. Oktober. Nach glaubwürdigem Ver-

i ie F Blä ' Termi drei nehmen i}, wie Frankfurter Blätter versichern, der Termin von | Wochen , welchen der Bundesb eschluß vom 1. Oktober Dane- mark für Holstein-Lauenburg stellt, mit dem gestrigen Tage förmlih eröffnet. Diese Eröffnung erfolgte in der Weise , daß jene Bundes-

regierungen, denen der Bundesbeschluß die exekutorische Action über- | trägt (Oesterreich, Preußen, Sachsen, Hannover), die bundespräsidiale

Notification des Bundesbeschlusses vom 1. Oftober im Auftrage der Gesammtheit des Bundes, respektive der Bundesversammlung, durch Uebergabe des betreffenden Protokoll-Auszugs erhielten. :

Jn der heutigen Bundestagssizung zeigten die vier durch den Vundesbeschluß vom 1sten d. M. mit der Execution in Holstein beauftragten Regierungen an; daß sie eintretenden Falls dent Be- {lusse nachkommen würden. Für den Fall, daß die Execution Widerstand fände, erneuert Oldenburg seinen Antrag; alle in den Vereinbarungen von A O i n O

egierung gemachten Zugeständnisse zurücktzuneymen. as s non und ÎJrland. London, T. Oktober. Wie verlautet, wird der König von Griechenland während seines Aufenthalts in England die größte Zeit in der Hauptstadt zubringen und in einigen Tagen von seinen Eltern, dem Prinzen und der Prinzessin Christian von Dänemark , besucht werden ; welche hier vor seiner Weiterreise Abschied von ihm nebmen wollen. Gestern Morgen stattete er dem Herzoge von Cambridge einen Be- such ab, und am Nachmittag fand ihm zu Ebren beim Prinzen von Wales ein Diner statt, zu welchem unter Andern der Herzog von Cambridge und der dänische Gesandte, Herr von Bille, geladen waren. Sonst bringt der König einen Theil seiner Zeit damit zu,

F Mit Hinweisung auf die §§. 9 11 der durch die Allerhöchste Ordre vom 28. September d. J. genehmigten anderweitigen » Bor- * schriften für die Königliche Bergakademie« ergeht an A welche an den Vorlesungen thellgunezmen A S s N die ° f ibre Gesuche entweder perjonU E Inhaber dieses hat vom (Datum) ab 5 A E les der bezüglichen Atteste portofreï , die (nte Serie Zins-Coupons für zehn Jahre # unter d 'Ad . »An die Direction der Königlichen Bergakademie zur anderseitig bezeichneten 4prozentigen Obligation, welche auf Ver- | F M OO resse : E imureid

sangen zur Abstempelung vorzulegen is, in Cöln in unserem Central- | | ¿u Berlin, Lindenstraße Nr Mes G d Anschla Büreau zu empfangen. e Der Beginn der Vorlesungen wird demnächst ur M | Côln, am ten E im Akademie-Lokale, Lustgarten Nr. 6 hierselb bekannt gemach g. 9 Die Direction der Rheinischen

a cis d E werden. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekanntmachungen | Eisenbahn-Gesellschaft. |

(Facsimile dreier Direkt * Berlin, den 5. Oktober 1863. müssen in eine Zeitung jeder Stadt, in welcher gemäß §. 2 die | \VAC| eier Direktoren.) Cottner,

Bergrath.

uns der dazu gehörigen Dividendenscheine, ein unbedingtes Vorzugs- reckt zu.

Eine Veräußerung der zu der gedachten Bahnanlage erforder- | lichen; der Gesellschaft gebörigen Grundstücke ist unstatthaft, so lange die im gegenwärtigen Privilegium einbegriffenen Obligationen nicht | eingelöst sind. Diese Veräußerungs-Beschränkung bezieht sich jedoch | nit auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen | Grundstüce, auch nit auf solche, welhe innerhalb der Bahnhöfe | etwa an den Staat oder an Gemeinden zu öffentlihem Zwecke ab- | getreten werden möchten.

daß er Morgens mit seinem Schwager, dem Prinzen von Wales, einen Spazierritt maht und Nachmittags mit Schwager und Schwester im offenen Wagen ausfährt. | lig L Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz von Preußen un; seine Gemahlin wohnen jeßt unter den Hochländern in Abergeldie Castle; demselben Schlosse, welches auch der Prinz und die Prinzessin von Wales während ihres schottischen Aufenthaltes inne hatten. Am Freitag Abend waren sie in Abergeldie angelangt, um den folgenden Morgen die Königin in Balmoral zu begrüßen. Jhre bevorstehende Ankunft war in der Umgegend bekannt geworden y so daß sih m Sonnabend Morgen eine Anzahl von Pächtern, mit ihnen h Prinzen Alfred , Arthur und Leopold, an der Spihe den e der Königin«, vor dem Thore des Schlosses Balmoral versamm

Eingetragen sub: Fol eee. des Registers

b, Rückseite.

Der Spéezial-Direktor. (Facsimile.)