1863 / 255 p. 15 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gische Verfechtung des französischen Handelsvertrages von der k. Regierung angebahnt ist, findet unserseits die voll- kommenste Anerkennung. Dieses System ist für alle euro- päischen Culturländer eine s0 zwingende Nothwendigkeit, dass der Widerstand einzelner Zollvereinsstaaten gegen jenen Ver- trag voraussichtlich der Macht der Verhältnisse wird weichen müssen. Die Erklärung der Majorität des Münchener Handels- tages für den Vertrag wird bei den widerstrebenden Staaten nicht unerheblich ins Gewicht fallen, da sie sich allen Nach- theilen einer vom nationalen Standpunkte aus verurtheilten Sonderstellung aussetzen, wenn sie um des Vertrages willen an der Erneuerung des Zollvereins nicht Theil nehmen.

Neuss. Bei dem augenfälligen Vortheil, den der Vertrag trotz vieler Härten für die inländische Gewerbthätigkeit durch mangelnde Gleichstellung der gegenseitigen Tarifsätze ge- währt, ist zu wünschen, dass die energische Verfechtung desselben seitens des königl. Ministeriums zum Ziele führe; eine Spren- gung des Zollvereins, welche. sehr zu beklagen wäre, wird dadurch hoffentlich nicht stattfinden. Die inländische Oelfabri- kation ist durch die Tarifirung im preussisch - französischen Vertrage sehr benachtheiligt, und ihr Interesse erheischt drin- gend, dass bei einer Revision desselben Reciprocität in den Zollsätzen für Oel, Saaten und Rübkuchen hergestellt werde. Frankreich wird heute einer solchen Forderung preussischer- seits eher nachgeben, als später, da es Italien gegenüber den Oelzoll ebenfalls von 10 auf 1 Fr. pro 100 Ko. herabgesetzt hat. Wünschenswerth ist, dass dann dem Zollverein dieselbe Concession verschafft wird, um die nicht unbedeutende Aus- fuhr von Rüböl von der Ostsee und aus Sachsen über Ham- burg nach Havre, Rouen, Paris u. s. w. zu begünstigen.

Gladbach. Die Einschränkung der hemmenden Belastun- gen des Handels zwischen dem Zollverein und Frankreich, wie sie durch den neuen Handelsvertrag erstrebt wird, und die Festigkeit der königl. Staatsregierung in Bezug auf die Duschführung dieses Vertrages den widerstrebenden süddeut- rchen Regierungen gegenüber entspricht vollkommen unseren Wünschen. .…. Für den bevorstehenden Ablauf der jetzigen Pe- riode der Zollvereinsverträge scheint uns die Durchführung einer Reform derselben im Interesse des Handels und der Industrie durchaus geboten; namentlich bitten wir, dass die königl. Staatsregierung auf Einführung des preussischen Han- delsgesetzbuches vom 1. März 1862 im Zollverein hinwirken möge.

Köln. Die unabweisbare Nothwendigkeit der Erhaltung des deutschen Zollvereins dürfte zu tief in das Bewusstsein des deutschen Volkes eingedrungen sein, als dass dessen Auf- lösung zu befürchten wäre. Das Widerstreben gegen die Ge- nehmigung des mit Frankreich abgeschlossenen Vertrages wur- zelt vorzugsweise in Regierungskreisen, es stehen ihr also nicht Interessen, sondern nur Neigungen entgegen. Je ernster das Bestreben der königl. Regierung hervortritt, auf der durch Abschluss des Vertrages eingeschlagenen Bahn fest und beson- nen fortzuschreiten, und je mehr gleichzeitig die Vortheile zu- nehmen, welche der Industrie und dem Handel des Zollvereins durch weitere Handelsverträge in Aussicht gestellt werden, desto eher wird man sich auf der Gegenseite entschliessen, die Zustimmung zu dem Vertrage zu ertheilen. Die Verhand- lungen des Münchener Handelstages über den Vertrag sind erschöpfend und finden unsere vollste Zustimmung; nur sprechen wir den Wunsch aus, die königl. Regierung wolle unter Aufrechthaltung der mit Frankreich abgeschlossenen Verträge in Verhandlungen mit letzterer Macht darüber ein- treten, dass die verhältnissmässig- unwesentlichen Bestimmun- gen des Vertrages, welche allseitig Bedenken hervorgerufen und bereits bei dem Uebereinkommen mit Belgien zum Theil anderweitig festgesteNt sind, noch abgeändert werden. Bezüg- lich des Verhältnisses des Zollvereins zu Oestreich und der Umgestaltung der Zollvereinsverfassung schliessen wir uns ebenfalls den Resolutionen des Münchener Handelstages an. Wir wiederholen den Antrag, dass eine Vereinfachung des Zollvereinstarifs insofern angestrebt werde, als alle Rohstoffe und Artikel, welche keinen nennenswerthen Zollertrag liefern, freien Eingang finden, und dass sämmtliche Uebergangsabgaben beseitigt werden.

Aachen. Die Handelskammer befürchtet weder, dass der Handelsvertrag nicht zustande komme, noch dass der Zoll- verein aufgelöst werde, da die königl. Regierung beharrlich den zweckmässigsten Weg zur Durchführung des ersteren verfolgt und der Fortbestand des letzteren zu sehr durch das Interesse aller Betheiligten geboten ist. Leider gehen durch den Aufschub des Abschlusses des Vertrages seine besten Früchte verloren, da England und Belgien Zeit gewinnen, den französischen Markt vor uns in Beschlag zu nehmen ; zu einer Zeit, wo der amerikanische Markt verschlossen ist und neue

Verträge zwischen Frankreich und Spanien, Italien und der Schweiz abgeschlossen werden, ist dies umsomehr zu bedauern. Die Unvollkommenheiten des Vertrages sind nicht so erheb- lich, um das ganze Werk von ihrer Beseitigung abhängig zu machen, und dürften überdies durch nachträgliche Unterhand- lungen zu erledigen sein. Dahin gehören namentlich die von den Werthzöllen allerdings unzertrennlichen Maassregeln zur Sicherstellung einer richtigen Werthangabe. Mit dem in Bel- gien und Holland bestehenden Vorkaufsrecht mit 10 % sind schon sehr erhebliche Nachtheile verbunden, so dass bei den Bestimmungen des Vertrages mit einem Vorkaufsrechte von nur 5 % nebst Androhung von Strafen und Entscheidung durch Sachverständige der Verkehr jederzeit durch Maassregelungen unterdrückt werden kann. Ferner vermag die Handelskammer nicht zu erkennen, weshalb die Abgabensätze des Zollvereins auf ein Maass heruntergehen sollen, welches der kühnste Freihändler nicht erwartet bätte, und welches als Finanzzoll inne zu halten wäre; s0 möchte z. B. der Zollsatz von 10 F- pro f für wollene Tuchwaaren, der für leichte Waaren etwa 2 % vom Werthe repräsentirt, durch kein Princip zu recht- fertigen sein. Frankreich kann diese Sätze unmöglich verlangt haben, während es sich von dem Kleinen Belgien weit höhere gefallen lässt.

Eupen. Obwohl wir die Ausführung des Handelsver- trages mit Frankreich trotz mancher ungünstigen Stipulationen als Beginn einer den Forderungen der Zeit entsprechenden Zollvereinspolitik warm befürwortet haben, können wir doch die Befürchtung nicht unterdrücken, dass bei dem Widerstande der meisten Vereinsregierungen der Fortbestand des Zoll- vereins sehr gefährdet. ist. Eine Auflösung desselben und ein Anschluss der süddeutschen Staaten an Oestreich wäre für den hiesigen Bezirk von den verderblichsten Folgen, und sprechen wir deshalb die dringende Bitte aus, vor Allem auf die Erhal- tung des Zollvereins zu wirken. ... In Betreff des Tuchhan- dels versprechen wir uns nur für hochfeine Tuche einigen Erfolg, s0 lange der Zoll auf Tuche, jetzt auf 15 % normirt, nicht auf 10 % herabgesetzt wird; die Geringfügigkeit des Ein- gangszolls in Preussen von nur 10 Æ+ pro r wird sogar unseren Buxkinfabriken im eigenen Lande Concurrenz verursachen. Ebenso. bietet der Vertrag keine Aussicht auf Erweiterung der Streichgarn-Spinnereien, da französische Garne in Prenssen mit einem Zoll von § %, umgekehrt aber preussische in Frank- reich nur zu 3 % für rohweisse und 55 % für gefärbte zu- gelassen werden.

Koblenz. Es ist bedauerlich, dass der Abschluss des Handelsvertrages mit Frankreich aus particularistischen In- teressen s0 vielen Widerspruch bei einzelnen Zollvercinsstaaten gefunden hat. Trotz mancher Mängel des Vertrages kann den in ihm enthaltenen Grundsätzen im Allgemeinen kein In- dustrieller, welcher dem besonnenen Fortschritt huldigt, seine Anerkennung versagen. Hoffentlich werden die erstandenen Hindernisse bald geebnet. Die Gegensätze der Anschauungen zwischen dem Norden und Süden Deutschlands, wie sie auf dem Münchener Handelstage ihren Ausdruck fanden, zu versöhnen und die Erhaltung des Zollvereines, aber mit ver- besserter Einrichtung, herbeizuführen, bleibt die wichtige, wenngleich schwierige Aufgabe der k. Staatsregierung. j

Trier. Eine zeitgemässe Umgestaltung des Zollvereins- Tarifs war schon längst als {nothwendiges Bedürfniss gefühlt, und die Eröffnung neuer Märkte, wie sie aus dem deutsch- französischen Handelsvertrage hervorgehen muss, verspricht für die deutsche Industrie den erheblichsten Nutzen. Die Handelskammer hat daher den Abschluss des Vertrages mit Freuden begrüsst, obwohl er, wie jeder solche Vertrag, für manche Zweige der Industrie ihres Bezirks momentane Nach- theile herbeiführen, andere sogar einer wirklichen und an- dauernden Gefahr aussetzen kann. Diese Bedenken werden aber überwogen von dem Gewinne, den die Allgemeinheit der Interessen im Grossen und Ganzen aus dem Vertrage ziehen würde. In diesem Sinne haben die Delegirten des Bezirks in München gestimmt. Die Handelskammer hofft dabei, dass die königl. Staatsregierung in kürzester Frist den am meisten be- drohten Industriezweigen im eigenen Lande zu Hilfe kommen werde, und fasst dabei besonders die für den Bezirk wich- tige Eisenindustrie ins Auge, für welche der Vertrag schwere Gefahren birgt. Um sie bei den herabgesetzten Zollsätzen der ausländischen Eisenproduction gegenüber concurrenzfähig zu erhalten, bedarf es schleunigster Beseitigung der vielen noch auf ihr lastenden Nachtheile, der drückenden Bergwerks- steuern und Gesetzgebung und der zu hohen Eisenbahnfrachten für die Roh- und Brennstoffe. Das beste Mittel, die durch das Widerstreben der süddeutschen Regierungen drohende Auflösung des Zollvereins, welche von den schwersten Folgen für das materielle Wohl Preussens und Deutschlands überhaupt

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T halte offen zu bekennen, | jedoch weit davon . entfernt,

Tafel Senn be R L V erdienst um die *binde elches unbeding - 8 zu verbinden, W

aer „rp Lieutenant a. D. hae das ist Herr Lieute : Herausgabe des Jahrbuchs O «einer Gewissenhaftig- Carl Brämer. Seinem treuen eis! x P L alonen uth

. * der Prüfung und Benutzung del d Hob rorschusscassen, | Keit In El Q il gern und dankbar an die! V orschussCcasSen, A U aridrnen wie 4M Gegentheil ger

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n wir für unsere Pflicht. Wir sind

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7 ers] SWesen. 14. Das V éraiéherannew e alts 15. Die Preise und die /ONnSU E is 16. Die arbeitenden Classen un 2

und Lohnver-

hältnisse. | i Ae - Die sociale Selbsthilfe (Sparcassen » Mean chtiitzungs-, Invaliden-, Kranken-, Unte ee g S ; ( ; tscassen). : e Die öf Ra N hithätiglkeit und das Armenwesen. 2 Die öffentliche ohlthätig E 18. Di Sj -herheitspolizel und das Gefängn! a 6M E ie f liche Gesundheit 1nd Gesundheitspüege- L . R .. » C 1e 1 A I : ! 90. Die öffentl aa 9 1 (1 p GottesdlensL. 2 che und der ( 1. Die Kirch j E S Die Schule und der Unterricht rung von u 93. Die Künste und Wissenschaften. da Bt A Die Presse und die Literatur. i t A E 25. Die Civil- P e N ae E 95. Die Civil- und Cane A evertheidigung. SO age, N werden, dass er etwas Vollständiges e 26 E e e i bschnitt dariî geSagk len, S * hmiäscio: behandelt. 50 oe ach Kriegsheer und Absch rl S ( ree R 26. S Seemacht. Auch sind die Materien pee E emen A da Die Finanzen des Staats. ist der Abschnitt i gee Hg É s Ce ge s 20. ats | c e ndess hier G ] | i i E E : alle anderen. e ion E i L f tel Materials einmal zu Sammeln und N E L nrBeltes was bisher fast niemals gesCc E ep ie Leinen Zweifel, dass Aehnliches E ï g 4. G 4 / s dis ; ' : i cÓNNne : wäre dann UDEL hätte geschehen können, nul 2 E Srliezenden Bandes noch mehr di | i ps e Y é .… E L i hr ver- hrer Veröffentlichung noch mel m folgenden Bande einzelnen L : rksamkeit zugewendet und die rden, s0 wird das Jahr-

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dass der des königl.

und » das Be mal erprobte, obgleich WIr, »gut« keines Wegs

nehmen.

oanz besonders dann ] Selbst noch nicht hinläl i mit Clesen Uebelständen bel e zu kämpfen gewesen ist , als : sein wird, dass bedarît keiner E dass die biermit verbundenen NAaCc d len ersten Bande zurückge

ren im vorllegenc

Inhaltsverze im westlichen Haupitheil, in Hohenzollern,

und der damit zusam- eeinem Umfang nach.

nhängenden N erträge, s ca ales 1840 bei dem ‘Tode F1 R B. Das Tiefland. : »hische Gestaltung-.

7 ilt Ims L, L E TIIA r Arno D 1861. bei dem Tode Friedrich |TV. 9 O eronküntan Buchten und Inseln.

° É 11. Wilhelms IV. B. Strand - und Landseen : 1. Haffe. j Il. Geographische Ma 9 Kleinere Strandseen. Complexe und Grenzlinien. 2 T andaoen Enclaven und Exclaven. ,_Flüsse.

J 7 3 T1, beim Tode Friedrich ee Wil- Illoebiet der Ostsee. unter der Regierung Friedric 1e; : » Gestaltung. 1. Quelige? Nordsee. "“Kelims III. bis znm Frieden von Tilsit, | Jj1, Or ographische E 1 L Quellgebiot r Gowüader.

desgl. nach dem Frieden von Tilsìit, A4. Das Berg- und Hügelland im öst- ‘Pindienta esgl. Frieden von Tilsîit, A. 1 TE thl des Btantes,

V erlust durch den Vr1e E O ien Lan Eut

nach den Bestimmungen Ce

Zeitschrifi d, K. P, St, Bureaus, Jabrg. 1863,

; "CSSCS C(ongres

Erster Absechnitt. Das Staatsgebiet-

I. Frühere und jetzige Ausdehnung itt Friedrichs des

beim RegierungsantI

(Gros8en, : E heim Tode Friedrichs des Grossen,