1863 / 287 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

I E a p A M

er at rtertrB ri c: Heri agene Miene renn

ager des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 19. Dezember c., Vormittags

10 Uhr,

vor dem Kommissar, Gerichts-Rath von Elmen- dorf im Zimmer Nr. 13 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei- behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung cines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschukdner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sathen in Besiß oder Gewahrsam haben , namentli dem unkbe- kannten Besizer eines werthvollen Brillantringe®, oder denen, welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, von dem Besiy der Gegenstände

bis zum 30. Dezember d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzéige zu machen und AUes, mit Vorbehalt ibrer etwaigeu Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den- selben gleichberehtigte Gläubiger des Gemein- \culdners haben von den in ihrem Besiß befind- lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Qugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konfurtögläubiger machen wollen , hierdurch aufgefordert , ihre Ansprüche, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 30. Dezember d. J.

einschließli

bei uns schriftli oder zu Protokoll anzumeïden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner- halb der gedachten Frist angemeldeten Forde- rungen

auf den 13. Januar 1864,

Vormittags 10 Uhr}

vor dem Kommissar, Gerichts-Rath von Elmen- dorff, (Zimmer Nr. 13) zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung \chriftlih einreicht, hat cine Abschrift derselben und ibrer Anlagen beizu- fügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts- bezirke seinen Wohnsit hat , muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn-

aften Bevollmächtigten besiellen und zu den

ften anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fchlt , werden die Rechtsanwalte Justiz-Räthe Denso, Neufkirch, Müller, von Por- tugall und Recht8anwalt Rodchuth bezeichnet. Der nochmaligen Anmeldung der bereits im erb- schaftlichen Liquidations - Verfahren reitzeitig an- gemeldeten Forderungen bedarf es nicht, sondern nur der Anmeldung eines etwa in Anspruch zu nebmenden Vorrechts.

Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[3594] Bekanntmachung. Vom 7. bis 9. Dezember c. jollen in nach- stehenden Ortschaften und zwar in: Woldenberg, Friedeberg, Soldin, Bärwalde, Frankfurt a. O., Drosjen, Crossen, Züllichau, Guben, Sorau, Cottbus, Calau, Spremberg, Berlin, Lehnin, Jüterbogk, Teltow, Prenzlau, Templin, Rathenow, Nauen, Wrießen a. O., Neu-Ruppin, Perleberg, Kyriß, Angermünde, Storkow, Lutau von Militair - Abnahme - Kommissarien WMobil- macungs8pferde freihändig angekauft werden. Pferdehändler werden hierauf aufmerksam ge- macht. Berlin, den 3. Dezember 1863. Königl. General-Kommando 3. Armee-Corps.

[3595] Bekanntmachung.

Dienstag, den 8. d. Mts, Vormittags 19 Uhr, und von da ab allwöchentlih bis zum Monat März f. J. \oll das beim Holz-Einschlag im Thiergarten und in der Hasenhaïde gewonnene abgestorbene und grüne Holz in Klaftern und

den im Lokale des Hofjägers, Thiergarten- ftraße Nr. 35, meistbietend gegen sofortige baare

verkauft werden.

Kauflustige werden hierzu mit dem Bemerken

den, daß der Thiergarten-Jäger Rauch und der Forfi-Aufseher Schulz in der Hasenhaide auf Verlangen das Holz vorzeigen werd Königl. Thiergarten-Jnspektor.

E. Henning.

2490 [3255]

Zur General-Versammlung des Céntral-Vereins in Preußen für das Wohl der arbeitenden Klassen am 9.Dèzember d. J., Nachmittags

5 Ubr im Englischen Hause Mohren- Straße 49 hierselbst 2 Treppen ladet ergebenst ein Der Vorstand. Berlin, ‘den 9. November 1863. TagesLordnunmy: Jahresbericht und Wahlen.

[3620] Bekanntmachung.

Da der letzte der bisher ausgereichten Coupons der Magdeburger Stadt - Obligationen Verie I. mit dem 2. Januar 1864 abläuft , so sollen 12 neue Coupons für den Zeitraum vom 1. Januar 1864 bis ult. Dezember 1869 ausgereicht werden. Diesen Coupons i} gleichzeitig ein Talon bei- gefügt, worauf seiner Yeit die 3. Reihe der Zins- Conpons für die dann folgenden 6 Jahre ver- abfolgt werden wird.

Die Ausreihung wird in den Tagen- vom 19. Dezember e. bis zum 1d. Februar 1864 in den gewöhnlichen Kassenstunden auf unserer Käm- merei - Kasse stattfinden und werden die Jnter- essenten ersucht , die betreffenden Stadi - Obliga- tionen auf welchen lehteren die erfolgte Aus- reichung der neuen Coupons und des Talons mittelst cines Stempels vermerkt werden wird, unter Beifügung eines doppelten nach den Num- mern geordneten Verzeichnisses einzureichen und nach Verlauf von 3 Tagen gegen Rückgabe des von unserer Kämmerei-Kasse quittirten Duplikats Obligationen und Coupons wieder in Emgfang zu nehmen.

Die Beamten können fich jedochþ auf cinen Schriftwechsel mit dem Vublikum und auf Ueber- sendung der auszureichenden Coupons nicht ein- lassen, wie denn auch derartige Gesuche an uns felber unberücksichtigt bleiben müssen.

Magdeburg, den 28. November 1863.

Dex Magistrat der Stadt Magdeburg. Hasselbac. / :

[3506] Bekanntmachung.

Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter _— Eisenbahn.

Die Lieferung der für das Betriebsjahr 1864 erforderlichen cichenen Schwellen, und zwar

1) 10/000 Stück Bahnschwellen à 8 Fuß Länge,

2) 1000 Stück Weichenshwellen von 9 bis 4c 43 Guß Länge, soll im Wege der öffentlichen Submission verdun- gen werden.

Die Lieferungs » Bedingungen sind bei unserm Büreau- Vorsteher hierselbst und auf den Stationen Homberg, Neuß und Obercassel zur Einficht offen gelegt, werden auch auf portofreien Antrag ab- \criftlich mitgetheilt werden. é

Lieferungslustige wollen ihre Offerten versiegelt, portofrei mit der Aufschrift: |

__ »Submission auf eichene Schwellen « bis zu dem | Montag, den 21. Dezember d. J, Vor- : mittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale hierselbst, Bahnhof Marschierthor, anstehenden Submissions +- Termine einsenden.

Aachen, den 25. November 1863.

Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Cisenbahn.

[3593] Berlin- Anhaltische Eisenbahn. Vom 2. Januar fut. ab und während des ganzen Monats Januar werden die alsdann falligen Zins-Coupons der vierprozentigen Prioritäts - Actien und vier und ein’ halb prozentigen Prioritäts- Obligationen unserer Gesellschaft, fecner die an früheren Fälligfkeitsterminen bis jeyt ; nicht abgcehobenen, in den Vormittagsstunden der Wochentage von 9—12 Uhr in unserer Gesellshafts-Hauptkasse am Askanischen Play Nr. 6 eingelöst werden. Es wird gebeten, an Stelle der bisher gefor-

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derten Nummern-Verzeichnisse diesen Coupons nur einen Nachweis über die Stückzahl und den Werth derselben, nah den verschiedenen Kathe, gorieen event. geordnet, beizufügen. / In Leipzig geschicht die beregte Einlösung in den Wochentagen vom 2 bis 16. Ja nuar fut. cinschließlich bei unserer Güterkasse auf dortigem Bahnhofe. Ausnahmsweise werden bei unserer Hauptkasse hier die Coupons auf Ver-

i langen auch {hon vom 15. d. Mts. ah

eingelöst. Berlin, den 1. Dezember 1863. s C D UNNOR der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft,

[3594]

Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Bezüglich der Haftpflicht bei Beschädigungen

oder Verspätungen von Gütern, Reisegepäck x.

so wie der besonderen Declarationen des Werths

und des Interesses rechtzeitiger Lieferung sollen

die in den Paragraphen 49 ad 4, 65 ad 2, 67

ad 2, 76, 77 ad d. und e, 84 und 88 ad 3

unseres Vetriebs-Reglements vom 15. April 1862

enthaltenen Bestimmungen :

vom 15. Januar 1864 ab außer Kraft tre ten und wie folgt modifizirt werden:

1) §. 49 ad 4. niht 48 Stunden, sondern 24 Stunden.

2 F: 65 a d 2. nit 1 Thlr. sondern 2 Thlr. Entschädigung für jedes Pfund x.

3) §, 67 a d 2. soll künftighin lauten: eine Junteresse- Declaration nicht abgegeben, so gilt als verabredet, daß derfürVer- säumung der Lieferzeit zu leistende Ersaß des nachzu- weisenden Schadens, sobald solcher überhaupt einzutre- ten hat, den Betrag von L Thlr. = 1 Sgr. für jedes Pfund des ausgebliebenen Gepäcks und jeden angefan- genen Tag der Versäumniß bis dahin, wo das Gepäd als in Verlust gerathen an- zusehen i|t (efr. §. 66), nit übersteigt. ist binter den Worten : »welche von fremden Bahnen« zu ergänzen: mittelst der Berliner Vere bindungs8bahn.

. \ofl fernerhin lauten: »Die Be- rechnung des für die höhere Werthsdeclaration zu er- hebenden Frachtzuschlages erfolgt von dem ganzen Be- trage des deklarirten Wer- thes in der Art, daß für jede, wenn auch nur angefange- nen Zwanzig Meilen 57 pro Mille erboben werden. Als Minimal - Zuschlag Fommt Thlr. = 1 Sgr, zur BDe- rechnung. Erreicht der deflarirte Werth den in §. 47 Os é S Qiffer 2 ausgeworfenen Normal-Entschädigungs8saß (20 Tblr. pro Ctr.) nicht, \o wird kein Frachtzuschlag er- boben.

6) §. TT ade. erhält für die Zukunft folgende Fassung: » Der Frachtzuschlag für ein detlärirtes Züter- esse rechtzeitiger Lieferung beträgt aufjede, wenn auch nur angefangenen Zwan- zig Transportmeilen 2 pro Mille der ganzen Summe des deflarirten Interesses, als Minimalzuschlag aber stets # Thlr. = 10 Sgr. sol fernerhin lauten: » Als Us für einen de- larirten Werth der Thiere und Fahrzeuge werden für jede, wenn auch nur ange- fangenen 20 Transport- meilen, 1 pro Mille des wirklich deklarirten Betra- ges, mindestens aber -z, Thlr. 1 Wär, er oben,

Ein Frachtzushlag kommt jedoh nicht zux Erhebung,

» Wird

\fobald der deklarirte Wert die im Ÿ. 53, und 58 alin. ausgeworfenen Normal- entshädigungssäge nicht übersteigen.

Als Frachtzuschlag für ein deklarirtes Jnteresse recht zeitiger Lieferung der Thiere und Fahrzeuge werden für jede/ wenn auch nur an ge-

“fangenen zwanzig Trans- portmeilen 2 pro Mille des ganzen Betrages eines de- tlatitten Futereffrs, rmmn- destens aber 5 Thlr. =

40 Sgr. berechnet. Die Erhebungsbeträge werden auf volle Groschen wle die Fracht abge- | rundet

8)§F. 88 a d 3. erhält folgende Fassung: »DVer j Frachtzuschlag bsi Declara-

tion cines höheren Werths

der Gepäckstücke beträgt auf

jede, wenn auch nur ange- fangenen Zwanzig Tran®- portmeilen 2 pro Mille des wirklich deklarirtenWerthes mindestens aber F Thlr. = Z Sgr.

Uebersteigt der deklarirte Werth den im ÿŸ. 65 Ziff. 2 ausgeworfenen Normal- entshädigungssahß (2 Thlr. pro Pfd.) nicht, so wird kein Frachtzuschlag berechnet.

Als FraGtzushlag ur ein deklarirtes Interesse rechtzeitiger Lieferung wird für jede, wenn auch hnuran- gefangenen 20 Trans8portk- meilen 2pro Mille der gan- zen Summe eines deklarir- ten Inte (fes, g ls Mini- malzuschlagaber stets Thlr. = 10 S gr. erhoben.

Berlin, den 27. November 1863.

Die Direction

[3616] i Rheinische Eisenbahn. Kinsenzahlung pro 2. Januar 1864 und Aus- reihung neuer Zins-Coupons.

Die am 2. Januar 1864 fällig werdenden

Sinsen :

a) von den prozentigen Prioritäts-Actien der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft à 10 Tha- ler pro Coupon, G auitin

b) von den prozentigen Prioritäts-Obligatio- nen derselben à 5 Thaler pro Coupon,

c) von den Z3Zprozentigen Prioritäts - Obliga- tionen derselben à 35 Thaler pro Coupon,

d) von den unterm 2. August 1858 und 26. November 1860 privilegirten 4zprozentigen Prioritäts-Obligationen derselben à 45 Tha- ler pro Coupon Nr. 1 bis 20,900 und 30,001 bis 45,000 und à 24 Thaler pro Coupon Nr. 20,601 bis 30,000, : :

e) von den 4zprozentigen Prioritäts - Obliga- tionen der früheren Cöln - Crefelder Eijen- bahn-Gesellschaft à 27 Thaler pro Coupon,

fönnen vom 2. bis zum 31. Januar 1864 gegen Aushändigung der betressenden Zins- Cou- pons entweder bei unserer Haupt - Kasse hierselbst oder bei den nacstchenden Bankhäusern : dem A. Schaaffhausen' schen Bankverein , Herren Sal. Oppenheim jun. u. Co., J. H. Stein, J; O. Herstatt hier, Jonas Cahn in Bonn,

beod. Zurhelle u. Co, in Aachen, von Beckerath - Heilmann und Gebrüder Mo- lenaar in Crefeld, A. Niederhofheim in Frankfurt a. M. und S. Bleichröder in Ber- lin erhoben werden. Gee pt

Vom 1. Februar 1864 ab. erfolgt die Einlô-

sung nur noch bei unserer Hauptkasse. ;

Zugleich | wird die Ausreichung der dritten Serie

Zins - Coupons zu- den sub c bezeichneten 32pro- zentigen und der zweiten Serie Zins-Coupons zu den sub d bezeichneten 4¿prozentigen Prioritäts- Obligationen bei unserer Effekten - Berwaltung Büreau 18 in unserem Direktions-Gebäude hier- selbst, vom 2. Januar 1864 ab alltäglich, mit Aus\{luß der Sonn- und Feiertage und der Samstage, Vormittags von 9 bis 12 und Nach-

mittags von-F bis 6- Uhr, stattfinden, Es sind zu diesem Qweck, uach Vorschrift der betreffenden Privilegien, die Zzprozentigen Obligationen felbst vorzulegen, um darauf die Verabfolgung der neuen Coupons- zu- vermerken ;- dagegen sind zu den AZprozentigen Obligationen“ nur die y der ersten Coupon - Serie beigegebenen Anweisungen zu verabfolgen, wobei es indeß der unterzeichneten Direction vorbehalten bleibt, in Fällen, wo sie dies für erforderli erachtet, auch die Vorlage der 42prozentigen Schuld-Dvfkumente zu bean- spruchen. In allen Fällen aber haben die Prä- sentanten der Obligationen resp. der Anweisun- gen denselben ein numerisch geordnetes und mit Bescheinigung über den Empfang der neuen Cou- pons, so wie mit Namens-Unterschrift versehenes Verzeichniß beizufügen. Formulare zu diesen Ber- zeichnissen können schon von jeßt ab bei der ge- dachten Effekten-Verwaltung in Empfang genom- men werden. Cóln, am 5. Dezember 1863. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.

2741 N 7 h J [3371] Rostocker Bank.

Für die vierte und leßte Einzahlung von 25 pro Cent auf die neu zu emittirenden 2500 Actien sind vom Verwaltungsrathe der Rostocker Bank

die Tage vom 15. bis 31. Dezember

¡cl d. J. bestimmt und beträgt dieselbe für die Actie 50 Thlr., die bei Einlieferung der IÄnterimösquit- tungen in Silber oder Rostocker Banknoten in Rostock an die Bank gezahlt werden müssen.

Um nun mit der Ausfertigung resp. Ausgabe der neuen Actien am 2. Januar 1864 beginnen zu können, wäre es für die Rostocker Bank er- wünscht, rechtzeitig in den Besig der Jnterims- quittungen zu gelangen , und werden daher die Actionaire ersucht, schon vom 1. Dezember d. J. ab, bei Angabe der jetzigen Besißer, die volleinge- zahlten Junterimsscheine an die Rostocker Bank gegen Empfangsschein einzusenden, um sodann vom 2. Januar 1864 ab, gegen Rüklieferung des Empfangscheins, die neuen Actien wieder in Empfang zu nehmen.

Es wird ausdrülich darauf aufmerksam ge- macht, daß nach dem §. 7 der Statuten derjenige Actionair, welcher nicht zur reten Zeit zahlt, in eine Conventionalstrafe von 10 pro Cent der Ein- zahlungsfumme verfällt, und wer nicht binnen À Wochen nach ergangener Aufforderung die Zah- lung mit der Conventionalstrafe nachleistet, seines Rechtes verlustig geht. :

Rostock, den 16. November 1863.

Der Verwaltungsrath der Rostocker Bank.

363

L Seel Dercernirerferrmrknirn der Mittelrheinischen

Kupfer-Bergbau-Gesellschaft findet im Büreau der-

selben, Schulgartenstr. 92, am 30. Dezember d. JI.,/

Vorm. 11 Uhr statt. Berlin, 5. Dezember 1863. Der Verwaltungsrath.

| i

[3615]

Masfener Gesellschaft für Kohblen-

bergbau. n »

Die Zahlung der am 2. Januar nachiter Jahres fälligen Kinsen auf unjere Dabr y Obligationen erfolgt von dem gedachten Tage an; gegen Einlösung des Coupons Nr. 5, an folgen- den Zahlstellen :

in Côln bei dem A. Schaaffhausen- Bankverein,

in Braunschweig bei dem “Herrn Hof- banguicr N. S. Nathalion/,

in Magdeburg bei dem Herrn E. W. Aue,

in Berlin bei dem Herrn Julius Abing- haus und

in Massen bei Dortmund an der Ge- \ellschafts-Kasse.

Den Coupons muß bei der Präsentation ein Numuner-Verzeichniß beigefügt sein, welches den Betrag der gewärtigten Zahlung und die Unter- \chrift des Besitzers entbält.

Die Zinsen verjähren zu Gunsten der Gesfell- schaft in fünf Jahren, vom 2. Januar a f. ab gerechnet; Zins-Coupons mit dem Einlösungs- stempel versehen sind ungültig.

Die Einlösung der Coupons geschieht an den erstgenannten vier Zahlstellen bis zum 31. -Ja-

nuár 1864, von da an nur bei der Gesellscha\ts-

Kasse. E Dortmund, den 4. Dezember ‘1863.

Der Verwaltungsrath.

[3614]

Privatbank zu Gotha. Nonat8s- Uebersicht für Ende November 1863.

A Geprägtes Geld Ihle. 838,320, dam

Kassen-Anweisungen und i

fremde Banknoten .…. » 23,441. —. Wechsel-Bestände .…..... ® 2984,099. 2. Lombard-Bestände D40A4I0 Staatspapiere u. Effekten » 148,531. 4. Guthaben in Rechnung :

und verschiedene Activa » 939,994. 3.

Passiva. Eingezahltes Actien - Ka-

i Thlx. 1,400,000 —. Noten im Umlauf » 2210190 Depositen-Kapitalien .….. » 342,920. —. Guthaben in Rechnung » 511,020. 1,4

Gotha, den 30. November 1863.

Direction der Privatbank zu Gotha. Kühn. Jocckusch.

Monats8-Uebersicht

[3630]

der Weimarischen Banlk.

Aa:

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Ausfstehende Lombard - Darlehne Effekten c E Refervirte Weimarische Bank - Actien Actien-Dividende-Conto pro 1863

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do. bei dex Landrentenbank Von obigen Beständen befinden fi Tresor :

Geprägtes Geld

in Wechseln

8) Eingezahltes Actien - Kapital 40) Depositen - Kapitalien l

Weimar , den 30. November 1863.

Polte.

Baarer Kassen - Bestand... «et. E a R e E O G

Guthaben in laufender Rehnung und Verschiedenes

1,398,579 3,024,575 948,710 233,137 842,900 86,188 3,3692177 210,463

Iblr. 4,228,000 » 2 î 1 Í 3,295 137,210

9) Banknoten im Ua eve A T Tes

H AASAAYSYY

14 Actien- Dividende- Conto pro 1859 bis 1862... 12) Guthaben der Staatskassen, Privat-Personen u. Li Wde s ca auvénns

Die Direction der Weimarischen Bank. Behlendorff.