1863 / 300 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

M Se I S R R a eis A L 2 S I T Sas L R E t i B G R

die medizinische Fakultät zählt: \Ruslüinber G U j

2618

Die Bestimmungen des neuen “Vertrages kommen vom 1. Ja» nuar 1864 zugleih für den Postverkehr zwischen dem gesammten Gebiet des Deutschen Post-Vereins und den Niederlanden, - soweit dieser Verkehr durch Preußische Post-Anstalten vermittelt wird, in Anwendung.

Berlin, den 11. Dezember 1863.

General - Post - Amt. Philipsborn.

Oas 43. Stück der Gesey - Sammlung , welches heute aus-

gegeben wird, enthält unter Nr. 5792. den Freundschafts -, Handels - und Schifffahrtsvertrag zwischen Preußen und den übrigen Staaten des deut-

schen Zollvereins einerseits und der Republik Chili

andererseits. Vom 1. Februar 1862; unter

5793. den Allerhöchsten Erlaß vom 16. November 1863, be-

treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für

den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee | von Altenkirchen nah Schürdt bei Flammersfeld an | der Rheinstraße, im Regierungs-Bezirke Coblenz, an die |

betreffenden Gemeinden j unter 2, L den Allerhöchsten Erlaß vom 16. November 1863, be-

treffend die Verleibung des Rechts zur Erhebung eines Chausseegeldes auf der Strecke von Tönnißsstein bis | Oberzissen als Fortsezung der Brohl - Tönnissteiner |

Chaussee, an die Gemeinden Burgbrobl, Nieder- und Oberweiler und Nieder- und Oberzissen j unter

treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den

Bau und die Unterhaltung einer Zuwcig-Chaussee von | Emden bis zur Alvensleben - Brumbyer Chaussee, im |

Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Magdeburg;

an die Unternehmer, den Besißer des Ritterguts Emden |

und die Gemeinde Emden j unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 30. November 1863, bee | treffend die Aufhebung des in der Polizei-Ordnung für | den Hafen und die Binnengewässer von Danzig vom | 30. Januar 1821 enthaltenen Verbots des Feuer- | anmachens auf den Schiffen und des Kochens außer-

halb der Privathäuser und der Kochhäuser ; unter 5797. den Allerböchsten Erlaß vom 30. November 1863, be- treffend die Einrichtung einer Handelskammer für die

Stadt Swinemünde einschlicßlih des fiskalischen Hafen- | end _ic : t uud jen wel | derung auszusprechen und den Gesinnungen Ausdruck zu geben, welche das-

| selbe in dieser Frage hegt.

grundes im Kreise Usedom-Wollin des Regierungs-Be- zirks Stettin; unter

die Bekanntmachung, betreffend die Allerböchste Ge- | nehmigung der Abänderung des Statuts des. Mär- | Ableben des Königs Friedri VII. zur Regierung der Herzogthümer Schleë-

fish - Westfälischen Bergwerksverein® zu Iserlohn vom 5. Juli 4. August » 5799. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh- migung der unter der Firma » Aachen-Höngener Berg-

werks - Actiengesellshaft« mit dem Sigte zu Aachen. er- |

richteten Actiengesellschaft. Vom 10. Dezember 1863. Berlin, den 22. Dezember 163. Debits-Comtoir der Geseßsammlung.

Verlin, 22. Dezember. Se. Majestät der König baben Aller- gnädigst gerubt, den berittenen Gendarmen Kirchheim und Hoff-

mann IV. von der 5. Gendarmerie-Brigade die Erlaubniß zur An- |

legung des von des Kaisers von Rußland Majestät ibnen verliche- nen Ehrenzeichens vierter Klasse des Kriegs-Ordens von St. Georg für Soldaten (bisher St. Georgen - Orden fünfter Klasse genannt) zu ertheilen.

Summariscwe Uebersicht der immatrifulîrten- Stu- direnden auf der Fricdri{-Wilhelms-Univer sität zu Berlin von Michaelis 1863 bis

Von Ostern bis Michaelis 1863 find gewesen

Davon find abgegangen

Es find demna geblieben

Dazu find in diesem Semester angekommen.…….---------------

P E

Die Gesammtzahl der ¿mmatrifulirten Studirenden beträgt daber 2002

Die theologische Fakultät zählt: {Puälänber 3

406

Jnländer Ausländer

die juristishe Fakultät zählt :

I E A E S ied a4 a

1854. Vom 3. Dezember 1863; und unter |

a) Jnländer mit dem Zeugniß der Reife .......- b) Jnländer mit dem ? evgniß der Nichtreife (nah h. 35 des Präf.-Negl. vom 4. Juni 1834) c) Zuländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 des Reglem. vom 4. Juni 1834 56 Ai Mus. anan pra ehbe eco aats : ' 688 i: 2002 Außer diesen immatrikulirten Studirendèn besuchen die biesige Uni- verfität, als zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmaceuten 2) nicht immatrikulirte, der Kahnheilkunde Beflissene 3) Eleven des Friedrih-Wilhelms-Jnstituts 4) Eleven der medizinisch-chirurgischen Akademie für das Militair und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee Eleven der Bauakademie Berg-Eléven ere eede eee reer eer ree e ebarte Remunerirte Schüler der Akademie der Künste ....«--««-+- 3) Von dem Hrn. Rektor obne Jinmatriculation zugelassen... 44 Die Gesammtzabl der ni{t immatrikulirten Zuhörer ist... 831

Es baben folglih an den Vorlesungen Tbeil genommen im Ganzen 2833

die a) u Ber zählt:

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 22. Dezember. Se. Majesiät der König baben eine gute Nacht gehabt und \chreitet die Besserung entschieden fort.

Se. Majestät nahmen kurze Vorträge des Minister-Präsidenten

den Allerhöchsten Erlaß vom 16. November 1863, be- | und des Militair-Kabinets entgegen und empfingen den General

| der Jnfanterie von Scha.

Das Herrenhaus nahm in seiner gestrigen Sihung die Adresse an des Königs Majestät în der von der Kommission vor- geschlagenen, nachstehenden ¿Fassung mit großer Majorität an und beauftragte die drei Präsidenten mit deren Ueberreihung. Die Adresse lautet: ]

»Allerdurchlauchtigster, Großmä chtigster König: Allergnädigster König und Herr!

Nach dem Jnhalte der Adresse, welche das Abgeordnetenhaus in Folge der Vorlage Ew. Königl. Majestät Regierung, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf zu den dur die Streitfragen zwischen Deutschland und Däne- mark erforderlichen militairischen Maßregeln, an Ew. Königliche Majestät gerichtet hat, liegt die Besorgniß nahe, daß das Abgeordnetenhaus diese For- derung der Staatsregierung verweigern, oder an unzulässige Bedingungen

knüpfen, in ersterem Falle aber dem ehrerbietigst unterzeichneten Herrenhause feine Gelegenheit gegeben werde, sih über seinen Standpunkt zu dieser For-

___ Nie Besorgniß rechtfertigt den Entschluß, dieselben schon jeßt Ew. Königlichen Majestät ehrerbietigst darzulegen. Renn auch die Ansichten darüber verschieden sein mögen, wer nach dem

wig und Holstein oder zu welen Theilen derselben berechtigt sei, darin sind alle Parteien einig, daß das Ziel und die viel ältere Aufgabe der deutschen Regierungen die Sicherung der Recbte dieser Landestheile in Be- zug auf ihre Verfassung ist.

Die Successionsfrage wird vom Deutschen Bunde zur Zeit als eine offene betrachtet. :

In der Nerfassungsfrage aber schreitet der Bund durch seinen Beschluß vom 7. Dezember d. J., dem Vertragsbruch Dänemarks gegenüber, na@ vieljäbrigen Verhandlungen zur That.

Dieje Maßregel soll und darf der Frage: wer nunmebr der rechtmäßige Herrscher der Herzogthümer sei? in keiner Weise präjudiciren. Niemand aber fann bestreiten , daß, wenn es sih um Lösung jener Frage, und - falls Preußens Interesse dies rectfertigt, um Durchführung derselben mit der Gewalt der Waffen handeit, Preußens Stellung günstiger sei: wenn Holstein von deutschen Truppen ; als wenn es von dänischen Truppen

| besetzt ist.

Ew. Königliche Majestät fordern zu jener Maßregel als Bundesglied von der Landesvertretung die Mittel , welche nöthig find, um einestbeils

| Preußens Verpflichtungen in dieser Beziehung zu erfüllen, und andern- | theils Preußens Machtftellung und Ehre gegen jeden Angriff bei dieser Er- | füllung zu wahren.

Das Herrenhaus geht von dem Grundfsagze aus, daß, so’ wenig der

Landes-Vertretung das Recht bestritten werden fann: auch in den Fragen

der äußeren Politif ihre Wünsche und Ansichten der Krone gegenüber aus- | zusprecben, dies nicht dahin fübren darf, diese Wünsche und Ansichten höher | zu stellen, als die Pflicht: der Krone die verfassungsmäßige Mitwirkung | zur Beschaffung der zu jenen QJwecken nöthigen Mittel zu gewähren,

Das Herrenhaus ist sih aber auch bewußt, daß dem Rechte der Lan-

.

| des-Vertretung: ihre Wünsche und Ansichten in Fragen der äußeren Politif

|” auszusprechen, und denselben innerhalb ihrec Kompetenz Geltung zu verschaf- | Fen, das âltere Recht ‘der preußischen Könige, welches der Artikel 48 der Verfassung aufs Neue bestätigt, gegenübersteht: in Fragen der äußeren Poli- | tif, welche in der Regel die Frage über Krieg oder Frieden in ihrem Schooße | tragen, selbstständig und endgültig zu entscheiden.

Auch das Herrenhaus würde mit Freuden einen Deutschen Fürsten als

| Herrscher jener Deutschen Länder begrüßen. Auch wir würden, wenn Ew. | Königliche Majestät nah Prüfung des Rechts und der europäischen Verhält- | nisse es für gerechtfertigt erachten sollten, jenem Wunsche des deutschen | Volkes durch die preußischen Waffen Nachdrueck zu geben, freudig die hierzu

nöthigen Mittel gewähren.

2619

Aber dies kann kein Grund sein, die Mittel zu versagen, welche zu- nächst zur Pflichterfüllung, gegenüber dem Deutschen Auna: und nbidigen- falls zur Vertheidigung Preußens, auf dem Wege einer energischen Forde- rung der Verfassungsrechte der deutschen Herzogthümer, erforderlich sind.

Wenn aber überdies, wie in dem vorliegenden Falle, ein Theil der Landesvektretung von der Krone die rücksithtslose Verfolgung dessen, was

derselbe in diesem Streité nach seiner Auffassung für das Recht erfennt, als |

eine Ehrenpflit Preußens verlangt, so können wir darin nur eine Auf. | tanten Generals von Hake an der Börse angeschlagen : Die zwi- + *

forderung mehr finden , der Krone auch die Mittel zu dem von ihr zunächst beschlossenen Schritte zu gewähren, Denn nicht das Juteresse für das Recht eines oder des anderen Prätendenten , sondern für das Recht deutscher Län- der und deutscher Stämme kann jenem Verlangen zum Grunde liegen. Zur Sicherung desselben auch in Bezug auf die Successions - Frage können aber die von Ew. Königlichen Majestät im Einverständniß mit dem Be- \c{lusse des Bundes beabsichtigten militairischen Maßregeln nur förder- lich sein. |

Wer die Krone durch Versagung der hierzu erforderlichen Mittel zu anderen Wegen nöthigen will, der greift in die Rechte der Krone ein; denn

er stellt seinen Willen in Bezug auf die Wahl der Mittel über den |

ihrigen.

lich nie verläugnen: daß, wo es sich um Wahrung von Preußens Ehre und

Unabhängigkeit handelt, die Mittel dazu von der preußischen Landesvertre- | tung niemals deshalb versagt werden dürfen, weil diefelbe- oder cin Theil |

derselben, mit dem System der Staatsregierung im Junern nicht einverstan- | 2 s h E! E 3 h | jestät unserm geliebten Köntg für seinen hochherzigen Entschluß in

den ist, oder zu den Leitern der Staatsgeschäfte kein Vertrauen hegt.

Denn es is die erste Pflicht eines selbstlosen Patriotismus, alles dazu |

zu thun, damit nie und nimmermehr Zerwürfnisse im Jnnern zu einer Schwächung des Ansehens und der Kraft nach außen führen.

Aus allen diesen Gründen fühlt das Herrenhaus sich gedrungen: Ew. Königlichen Majestät ehrerbietigst zu cxklären,

daß es die unbedingte Gewährung des Geldbedarfs y welchex von der | 2, T ; A t Krone für die militairischen Maßregeln in Folge der zwischen Deutschland | mit Perfouen aus allen Ständen angefüllt. Als um 11 Ubr f | Se. Majestät am Fenster erschien, erscholl cin nimmerendenwollender

und Dänemark s{webenden Streitfragen für erforderlich erachtet wird, seinerseits als eine unabweisliche Pflicht erkennt,

die Opferbereitschaft des preußischen Volkes, wo es sich um die Ehre und die Pflicht Preußens, wie um den Schuß eines Deutschen Bundeslandes gegen Vergewaltigung Seitens Dänemarks handelt, jene Mittel gewäh- ren werde. In tiefster Ehrfurcht ersterben wir Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste, treugehorsamste, das Herrenhau s.«

Hannover, Harburg, 21. Dezember. Vom Ober -Com- mandeur der Executionstruppen, dem sächsischen General von Hake, ist an den General Gebser die Ordre eingelaufen , daß die han- növersche Brigade, die zwischen hier und Lüneburg liegt , bei Har- burg über die Elbe- gehe ; im hamburgischen Gebiete Quartiere be- ziehe und am 24. in das Holsteinische einrücke, Es sind daher vor- gestern und gestern durch den hannöverschen Gesandten in Hamburg und Stabsoffiziere die erforderlichen Verhandlungen mit dem Senate gepflogen worden; die Hannoveraner werden am 23. und 24. über die Elbe seyen, theils über Wilhelmsburg , theils dur den Köhl- brand, der übergeseßte Theil vom 93. auf den 24. im Hamburgi- hen fantonniren und das Ganze am 24. in Holstein einrücken. Das vereinigte sächsisch-hannöversche Corps soll in der Richtung auf Oldesloe marschiren. (H. B. H.)

hier angekommen. (Meckl. Z.) i Holstein, Altona, 19. Dezember. Der »Nord. Eourier«

\{chreibt: Es is von verschiedenen Seiten die Befürchtung geäußert worden , daß es bei dem hier demnächst bevorstehenden Truppen- wechsel zu tumultuarischen Auftritten kommen fönne. Zur Be- \sprehung über die geeignetsten Mittel solche Exzesse zu verhüten, wird eine größere Anzahl hiesiger Bürger und Einwohner heute Abend zusammentreten j auch ist dem Vernehmen nah heute Vor- mittag in einer gemeinschaftlichen Sihung unserer städtischen Kolle- gien derselbe Gegenstand einer längeren Diskussion unterzogen. Poli- zeiliche Gewalt hat si bekanntli bei solchen Gelegenheiten häufig als nachtheilig oder doch unzulänglich erwiesen , und namentlich möchte für die nächsten Tage die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung weniger von dieser als von der Bürgerschaft selbst zu er- warten fein. Möge daher Jeder in seinem Kreise auf eine ruhige und besonnene Haltung der ganzen Bevölkerung hinwirken, denn das Gegentheil könnte unabsehbares Unglück Über unsere Vaterstadt her-

beiführen. (Eine ähnliche Warnung enthält der » Altonaer Merk. «)

Kübe, 19. Dezember. Jn der heutigen Sihzung des Bürger- aus\{chusscs ward voi Sim arti , wie die deutsche Bunde®- versammlung beschlossen habe, daß zum Zwecke vorshußweiser Be- streitung der Kosten des in Holstein und Lauenburg angeordneten Executionsverfahrens eine Matrifularumlage von 17 Millionen Fl. auszuschreiben, wovon zunächst 5 Mill, Fl. binnen 14 Tagen aus- zuzählen seien. Es ward sodann beantragt und vom T {üsse befürwortet, daß der von Kübeck zu solcher Umlage zu leistende Beitrag von 22,916 Fl. (33,000 Mt.) und zunächst der diesseitige

vorläufige Beitrag von 6740 Fl. (10,000 Mk.); mit Rüfsicht auf den zu erwartenden Ersaß, vorschußweise aus der Reservekasse zu entnehmen sei. (Lüb. Ztg.)

Hamburg, 21. Dezember. Gestern ist den hiesigen Behör- den Einquartirung der hannöverschen Brigade angesagt worden. Heute is nachstehender Armeebefehl des säthsishen Oberkomman-

{en Harburg und Lauenburg fantonnirende hannövérshe Brigade geht am 93. und 24. über die Elbe und rückt im Verein mit den \ähsis{hen Truppen über Oldesloe in Holstein ein.

Sachseu. Dresden, 21. Dezember. Das » Dresdner Journal« meldet die gestern erfolgte Abreise des sächsischen Civil- Kommissars für Holstein mit dem Hinzufügen j die dänische Regie- rung habe die Räumung Holsteins angekündigt.

Der Bundeskommissar für die Herzogthümer Holstein und Lauen- burg, Wirkl. Gch. Rath von Könneriß, ist mit dem ihm beigegebenen

Das Herrenhaus hält endlich den Grundsaß fest, und wird ihn hoffent- | Personal gestern nah Boißenburg abgegangen. (Dr. J.)

Bayern. München, 20. Dezember. Der Ausschuß des Vereins für Schleswig-Holstein erließ heute in frühester Morgen- stunde durch Maueranschläge folgende Aufforderung: »Um Sr. Ma- der Sache der deutschen Herzogthümer Schleswig-Holstein eine Hul- digung darzubringen, wird die Bevölkerung Münchens eingela-

| den, um 11 Uhr Mittag vor der Königlichen Residenz zu | erscheinen, um Sr. Majestät ein begeistertes Hoh auszubrin-

gen.« Schon um 10 Uhr war der Plah vor der Residenz

Jubel. Se. Majestät dankte, die Hand aufs Herz gelegt, aufs buld-

daß es aber, auch wenn, wider Verhoffen, dieselbe die Mitwirkung | reichste nach allen Seiten. Als Se. Majestät zum zweiten Male

des anderen Hauses nicht finden sollte, von der Quversicht erfüllt ist, daß |

sih zeigte, hielt Dr. Ringseis eine furze Anrede, worauf wiederholt ein unendlicher Jubel losbrah. (N. C.)

Der Erbprinz Friedrich von Augustenburg, Höchstwelcher gestern eine Einladung zur föniglichen Tafel erhalten hatte, hat nah derselben mit dem Eilzuge der Eisenbahn unsere Hauptstadt wieder verlassen. Der königl. Ministerialrath v. Mcixner is aus Berlin hier eingetroffen. (Bayr. Ztg.)

Frankreich. Paris, 20. Dezember. Gouin isst von der Kommission zur Prüfung des Anleihe - Geseßentwurfs zum Bericht- erstatter ernannt und wird morgen in der Legislative seinen Bericht vortragen.

Die Akademie der Junschriften hat vorgestern Auguste Mariette (zur Zeit in Aegypten) und Westergaard in Kopenhagen zu ihren Korrespondenten erwählt.

Heute fand in den Tuilerieen Ministerrath unter Vorsi des Kaisers statt.

Laut Nachrichten aus Japan vom 20. Oktober waren zwei von den Mördern des Lieutenants Camus bereits ermittelt und ver- haftet.

Spanien. Der »Correspondencia« zufolge würde fraft des

Ie Rae N Viortin / 21: Bejeniber: Se." Königliche | nte Meygeseger Be Eanan politischer Blätter auf 80,000 Realen

Hoheit der Großherzog ist gestern Mittag 12 Uhr von Darm- | stadt zum Besuch Jhrer Königlichen Hoheit der verwittweten Frau Erbgroßherzogin in Qudwigslust eingetroffen, und ist Nachmittags |

herabgeseßt werden.

Griechensand. Athen, 11. Dezember. Jn der National- Versammlung ist folgendes Dekret verlesen und sofort votirt worden : „Die Korrespondenz des vorigen Königs, die Denkschriften und die

| Schriftstücke im Allgemeinen, welche durch Beschluß dér Versamm- -lung vom 13. April mit Beschlag belegt worden waren, werden Sr.

Majestät dem Könige der Hellenen übergeben werden, da die Ver- sammlung die Ueberzeugung hegt, daß diejenigen dieser Schriftstücke, welche den Staatsdienst, die Angelegenheiten und Interessen des Staates und im Allgemeinen das Innere betreffen, im Palaste aufbewahrt werden und einen Theil der Königlichen Archive bilden werden. «

Nußland und Polen. Von der polnishen Grenze 20. Dezember, berichtet die »Osts. Ztg.«: Jm Kreise Wloclawek zir- fulicen in den Städten wie auf dem Lande Loyalitäts - Adressen an den Kaiser, die zahlreihe Unterzeichner finden. Die Loyalitäts- Adresse der Stadt Nieszawa is bereits an den Kaiser abgeschickt. In der Kreisstadt Wielun wurde am Nen d. der Gutsbesißer von Szucherski auf Ciecustowo wegen revolutionairer Propaganda und unmittelbarer Betheiligung am Ausfstande gehängt. Derartige Executionen kommen seit einiger Zeit viel häufiger vor, als früher. Es giebt fast keine Kreisstadt in Polen, wo nit wöchentlich einer oder mehrere Jnsurgentenführer friegsrechtlich hingerichtet werden.

Aus Warschau, 18. Dezember, theilt die »Osts.-Ztg.- mit: Zufolge einer gestern veröffentlichten Verordnung des Ober-Polizei- meisters müssen auf Befehl des Grafen Berg alle Gutsbesißer, Pächter und Gutsverwalter und deren Familien; welche nur einst» weilen in Warshau wohnen, innerhalb 7 Tagen, entweder nach ihren gewöhnlihen Wohnsihen oder den Kreisstädten ihrer respektiven