1886 / 80 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Inhaltserklärungen

| JStück| dieselben auszu-

An Zoll-

sind beizufügen | stellen sind:

Bemerkungen.

Nach:

Inhaltserklärungen

Stük| dieselben auszu-

An Zoll- —, sind beizufügen | Sprache, in der Bemerkungen.

| stellen sind:

6) Egypten über Triest . über Oestr.-Ung. und Italien . über Schweiz u. Sa E T, über Oeftr.-Ung. und Italien . über Schweiz und R S

a. Alexan- drien

b. alle übr. Die

7) Frankreich a. Festland (nah Paris und den übrigen Stationen der fran- zösischen Nordbahn) direkt über Belgien Festland (andere Orte) direkt (über Elfaß-Lothr.) c. Corsika (über Elsaß-Lothr.) Hafenorte E ae, 8) Französ. Kolonien üb. El- faß-Lothringen a. Algerien: Hafenorte Eisenbahnstationen

b.

b. Senegal c. Guadeloupe, Frz. Guyana, Mar- tinique, Pondichery, Karikal, M N d. Mayotte, Nofsi-Bé,St.Marie de Madagascar e. Cochinchina, Neu-Caledonien L So ai 9) Griechenland (über Triest) 10) Großbritannien u. Jrland a. über Hamburg oder Bremen: Padete bis 1 kg Über 1 kg bis 3kg b. über Belgien: Paete bis 1 kg. über 1kg bis 3 kg

11) Selgoland (direkt)

12) Jtalien m. S. Marino u. Affsab (über Oesterr.-Ungarn) . (über Schweiz)

(über Frankreich)

13) Luxemburg (direkt)

14) Montenegro (ü. Oestr.-Ung.)

3kg | 28

kg |

Vorbemerkunugen.

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D) “l

andere Wege find bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

Jedes zur Berechnung kommende Wort Ta den Canarischen Jnseln, dem kaukaf. Rußland, Tripolis und Auslande nicht mehr als 10 Buchstaben enthalten. sheidungszeichen, Bindestrihe, Apostrophe, Anführungsz Kommata und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benugt, gelten als je

Für dringende Telegramme (Dringend Privattelegrammen haben, kommt die dreifahe Gebüh

Für das vorauszubezahlende Antworts- Soll eine andere 6 Worte). Die Wortzahl des vorauszubezahlenden Antworts-Telegramms kehr mit Luxemburg. Jm übrigen Verkehr dürfen niht mehr als 380 Wor Für die Vergleichung eines Telegramms (Vergleichen) (T

Telegramms3 von 10 Worten berechnet.

von gleiher Wortzahl, 10 Worten zu entrichten.

r eines

für die Empfangsanzeige (Empfangsanzeige)

3 4

3 |1 deutsch, 3 [1 deutsch,

14 3 [1 deuts, 2 franz.

; 9 | G

9 |

3 | deut|ch, 2 franz.

der afiat. Türkei ni Bei mehrstelligen Zahlen gelten je eichen, Klammern u

[1 deutsch, 2 franz. | E F. /2 deuts, 2 franz.

2 franz. 2 franz.

|2 deuts, 2 franz. |

1 |

französis französis

französisch

/

französisch

französisch

deutsch

deut\ch

deuts od. franz. deutsch

| i l [j f |

2 1 I

deutsch, 1 franz. deutsch, 1 franz.[1

9) Nur nah Argostoli, Calamate,

10) Hauptweg für Packete nah

11) Für den sogenannten Grenz-

12) Hauptwege über Oesterreih-Un-

3) Für den sogen. Grenzverkehr

6) Postpackete find zulässig nach allen Orten Unter-, Mittel- und Ober-Cgyptens bis Wadi-Halfa einschl, sowie nach Suakim. Werthangabe bis 400, u. Na(- nahme bis 400 # nach Alerxan- drien sowohl wie nah den übri- gen Orten zulässig. 7a) In der Taxe von 80 4 ist die befondere französisheStaatsabgabe (impôt) von 10 Centimen nit mit einbegriffen. 7e) Hafenorte: Ajaccio, Bastia, Bonifacio, Calvi, Jle Rousse (Isola Rosa), Propriano. 8a) Hafenorte: Alger (Algier), BVBône (Bona), Bougie (Boud- jeiah), Collo (Kollo), Dellys (Dellis), Diidjelly (D\fcid\celli), la Calle, Nemours, Oran und Philippeville.

8f) Es ist Sache des Adressaten,

die Sendungen für Annam an den Hafenorten Quinhon oder Touron (Tourane), für Tonkin am Hafenort Haïphong in Em- pfang nehmen und nach derm Be- stimmungsorte weiter befördern zu lassen.

Cerigo, Corfu, SES Paro, Pyräus (Athen), Santa Maura, Syra, Volo und Zante.

London überHamburg od. Bremen,

verkehr besondere Taxe. Werth- angabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 M zulässig. Für Sperr- gut 50% Portozuschlag.

und Nachnahme bis 400 4 auf den Wegen über Oesterreih-Un- garn und die Schweiz zulässig (niht nach S. Marino u. Affab).

garn und Schweiz. 400 au

besondere Tare. Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 M4. zulässig. Sperrgut M 1,05.

deutsch

14) Werthangabe bis 800 4 zulässig.

15) Niederland (direct) 16) Norwegen

a. über Dänemark u. Schweden

b. über Dänemark (über Frede-

rikshavn)

c. über Hamburg R E Barn TarifE I.) 18 Dortngal

a. Festland, über Hamburg

b. Madeira, }/ direct oder über c. Azoren Elsaß-Lothringen 19) Numänieu (üb. Oestr.-Ung.) 20) Schweden: über Dänemark über Stralsund oder Lübeck (nur im Sommer) 21) Schweiz (direkt) 22) Serbien (über Oestr.-Ung.) 23) Spanien (über Elf.-Lothr.) 24) Tris a Postamt) über Oestr.-Ung. C E od. Schweiz U. Italien 25) Türkei : a. Constantinopel : über Myslowitz und Varna . über Triest

b. Hafenorte: über Triest...

über Varna

c. Orte im Innern:

1) Adrianopel, Philippopel : über Triest über Varna 2) Janina, Jerusalem : über Triest _ über Varna d. Alessandretta, Lattakia, Mer- sina und Tripoli (Syrien): über Italien über Frankreich 26) Tunis Ha'enorte : a. über Frankrei 1) b. über die Schweiz und Italien (Messina) 1) c. über die Schweiz und Italien (Palermo)?) d. über Oestr.-Ung. u. Italien?) e. über Oestr.-Ung. u. Italien?) Eisenbahnstationen : a. über Frankreich b. über die Schweiz und Italien (Messina)

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2 2 3

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Sperrgut M4. 2,10.

c, über Oestr.-Ung. und Italien

TT. Telegrapheugebühren- Tarif.

E Die Telegraphengebühren sind im Voraus zu entrichten. lande mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensäye

xwort darf im Verkehr innerhalb Europas, sowie mit Algerien, Tunis, cht mehr als 15 Buchstaben, im Verkehr mit dem übrigen

1 Ziffer.

) D), d. st. solhe, welhe bei der Beförderung den Vorrang vor den übrigen gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung.

Telegramm (Antwort bezahlt) (R Þ) wird die Gebühr eines gewöhnlichen

Wortzahl vorausbezahlt werden, so

für den billigsten bz. gangbarsten Weg berechnet.

nd das Zeichen für den Absay werden nicht gezählt; Punkte,

ist unbeschränkt im inneren Verkehr Deutschlands und im Ver- te im Voraus bezahlt werden.

C) ist die Hälfte der Gebühr für das gewöhnliche Telegramm (CR) die Gebühr für ein gewöhnlihes Telegramm von

Für die Nachsendung eines Telegramms (Nachzusenden) (F 8) innerhalb Europas zulässig wird die volle Gebühr

Soweit im Verkehr mit dem Aus- Die Sägye für

5 bz. 3 Ziffern als ein Taxwort. Unter-

ist dies besonders anzugeben, z. B. (RP

vom Empfänger eingezogen. Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am

Tarif dur „(R 0)“ bz. „(D)“ angedeutet.

Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Ver (X P) ohne Rüsiht auf die Entfernung mit 80 § für jedes Tel nicht, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Deckung der Auslagen hinterlegen.

Nach welchen Ländern offen

Da3 Nachsenden

3 ‘deuts ch, holländ.

1 | deutsch

ay ‘6 ‘g

S

I

g Z|

3 d

15) Werthangabe bis 800 ., Nad nahme bis 400 4 zulässig.

16) Werthangabe unbegrenzt, Nahh- nahme bis 400 i. zulässig. Für

Sperrgut (nur zulässig über b u. e)

90 %/0 Portozusclag.

16 a) Hauptweg.

16 b) u. c) Auf Verlangen des Ah- senders.

17) Für den Grenzverkehr 25 y

oder französis{

deutsch

französis{ deutsch, 1 franz. deutsch

deuts oder franz. | deuts französis

2 deuts, französisch 25 a) „Hauptweg über Myslowiß französis N XSarna. G e R u. c) Hauptweg E Triest, É eto eber Varna nur auf Verlange französisch 1 ges Absenders. d 29 b) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda- nellen, Dede-Agatsh, Durazzo, Gallipoli, JIneboli, Jaffa, Keras- funde, Lagos, Leros, Mitilene, Prevesa, Retimo, Rhodus, Sq- lonih, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi - Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Tenedos, Trapezunt, Valona, Vathi.

Zu 26 1) Bizerte (Bisert), Djerba (Dscherba), Gabès (Gabes), la Goulette (Ta Goletta), Madhia (Mediah), Monastir (Mistir), Sfax (Ssaks), Soussa (Susa). ?) la Goulette (la Goletta), Soussa (Susa) u. Tunis. ) Bizerte (Bisert), Djerba (Dscherba), Gabès (Gabes), Madhia (Mediah), Monastir (Mistir) und Sfar (Sfaks).

20) Werthangabe unbegrenzt, Nag nahme bis 400 M. zulässig.

21) Werthangabe unbegrenzt, Nath- nahme bis 400 Æ. zulässig. Sperrgut A. 1,20.

l |8

französisch

französis französis

is

1 deutsch, franzósisch 1 deuts,

2 französisch{ch 2 deuts, französis

französis

1 deuts, 1 2 franzóosisch 2 deutsch, 2 franz.

findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern der neue Aufenthalt3ort dez neuen Bestimmungsorte eine Reich3-Telegraphenanstalt befindet. zu bestellende Telegramme (R 0) oder dringende Telegramme (D) zulässig sind, ist im

gütung für Weiterbeförderung durch Eilboten (Eilbote bezahlt) egramm durch den Aufgeber im Voraus bezahlt werden ; geschieht dies vom Empfänger eingezogen. Für Telegramme mit Empfangsanzeige kann der Absender einen Betrag zur

Die Kosten für die Weiterbeförderung der

Die Geblihr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Worte oder einen Theil derselben

40 S. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet Die Unbestellbarkeit eines Telegramms wir über entrihtete Gebithren wird gegen Zahlung von 20 . ertheilt. Der Absender eines Telegramms hat die L R der Aufschrift voranzuseßen und zwar eben L ort.

, als ein einziges Telegramm taxirt. d gegen eine Gebühr von 30 telegraphisch gemeldet. Eine Quittung

vorstehend in Klammern befindlihen Zeichen für die besonderen Arten von falls in Klammern. Die verabredeten Zeichen (D) (R P) (T C) u. f. w. zählen als

Für jedes Telegramm, welches einem Telegraphenboten oder Landbriefträger zur Beförderung an- das Telegraphen-

amt mitgegeben wird, kommt eine Zuschlagsgebühr von 10 S zur Erhebung.

A. 1 Wort = 15 Buchst. oder 5 Ziff.

Grund-| taxe M.

Wort- taxe

M.

B. 1 Wort = 10 Buchstaben oder 3 Ziffern.

Wort- taxe M.

B, 1 Wort = 10 Buchstaben oder 3 Ziffern.

Wort- taxe M.

B. 1 Wort = 10 Budsstaben oder 3 Ziffern. | taxe M.

Deutschland (innererVerkehr)(D)(R0) Stadttelegramme Afrika (West-:): Senegal Konakry Algerien-Tunis (D) (RO0) Velgien (D) (R0) Vosnien-Herzegowina (D) (R0). Bulgarien Canarische Jnseln Dänemark (R0) Seis (D) (R0) ibraltar Griechenland (D) (RO0): a. Festland und Insel Poros . . b. den übrigen Inseln [ein\{ließ- lich Corfu] Großbritannien und Jrland. Selgoland (D) (RO0) talien (D) (R0) uxemburg (D) Malta Montenegro Niederlaud (D) (RO0) Nortvegen (D) (R0) Oesterreich-Ungarn (D) (R0). .. Portugal (D) (R0) Rumänien (D) (R0) Rufland: a. europäishes (D) . b. faukasishes (D) Schweden (D) Schweiz (RO0) Serbien Spanien (D) (RO0) Tripolis (D): Tripolis den übrigen Anstalten Türkei : a. Ses b. asiatishes Festland: 1) Hafenanstalten 2) Anstalten im Innern e. Inseln: Chios,Lemnos, Tenedos(D) Metelin, Rhodus, Samos Cypern (D)

Festland (D)

0,20 0,20 9,00 9,00

0,40 0,75

0,40 0/40 0,75 0,20 2,00 0,75 0,40 0,40 0,40 1,00 0,75 0,40 2,00 0,40 0,40 0,75 1,00

4,25 4,75 1,50

2,25 3,25 2,25 2,75 3,00

Candia (Creta) (D)

B. 1 Wort = 10 Buchstaben oder 3 Ziffern.

3,25

0,05 0,02 1,80 5,10 0,28 0,10 0,15 0,20 1,00 0,10 0,16 0,35

0,30 0,40

0,20 0,20

Afghanistan (via Bushire) Afrika (Ost- und Süd-): Mozambique und Lorenzo-

arquez . Durban in Natal

d, übr, Anst. Natals, Capcol., Orange-Frst.

Transvaal

anzibar .

Port Darwin,

Pisagua, Tacna,

Ghinchow Chining, Kiukian Chinkiang, Ling

Faltschan. .

Newchwang Ngouchow

Yamchhow . Tientsin,

biw

Tavoy)

Corea : via Rußl.

via Bushire: Binchong JIchow

Annam (via Bushire, Tavoy)

Arabien (R0): Aden und Insel Perim . Westl. Prov. : Hedjas, Asir, Yemen .

Argentinische Republik

Australien (via Bushire) :

Victoria, Tasmanien Neu-Süd-Wales, Neu-Seeland (RO)

Valutschistan (via Bushire) Virma : Mandalay (via Bushire) Bolivien : La Paz Antofagasta, Cotagaita, Huanchaca, Potosi, Sucre (oder Chuquisaca), Tupîza Vrafilien (via Lissabon): Pernambuco . den übrigen Anstalten: a. nórdl, u. mittl. Region b. südliche Region Cap-Verdische Juseln (R0): St. Vincent

Chile: Cobija, Hu

„den übrigen Anstalten China (RO) (via Bushire): Hongkong, Amoy, Foochhow, Saddle Js- land, Shanghai Canton und Macao

Ningpo und Swatow Chinkiangpoo, Lanchee, Nganking u. Wuhu

Fung-Hwang-Ting

ankow, Kinning und Tsinanfoo Hweichow, Shaoking, Kaiping und Paoting-Foo

Peking, Hoihew, & Ghefvo, Pa hot und Taku Cochiuchiua, franz. (R0) (via Bushire,

Columbien: Buenaventura den übrigen Anstalten

1,75

Süd-, West - Australien, Queensland

/ San Jago. . anillos, Pabellon de Pica, Tocopilla

und Puching vow, Nanking, Nanning,

Soochow u. Woochow

Kaiping, Liemschow,

Amur Fusan (D)

Nicaragua: San Juan de

Chancay, Chicla

Cosftarifa Ecuador Egypten : I. Zone |übr. Anst. Nieder-Egyptens 11. Zone (bis Wadi Halfa in Nubien) Guatemala und Honduras Guyana (Britisch-): Berbice

Alexandrien

Demerara

Indien (via Bushire): den Anst. westl. v. Chittagong aus\chl. Ceylons den Anst. östl. v. Chittagong u. auf Ceylon .

Isthmus von Panama: Colon u. Panama

Japan (D) (R0): Insel Tsushima

den übrigen Anstalten. .

Java und Sumatra (R0) (via Bushire) .

Madeira (R0)

Malacca (R0) (via Bushire, Tavoy)

Mexico : Goaßacoalcos

atamoras Mexico City und Veracruz Tampico

den Anst. der mexikan. Bundesregierung . Pee aft.

den Anst. d. Einzelitaatenu. 1gu Sur den übrigen Anstalten

Paraguay Peuang (R0) (via Bushire) Perfien, aus\{l. der Anstalten Pers. Golf (via Persien,

den übrigen Anstalten

Peru : Arica

Callao, Lima Iquique Meollendo

cana, San Bavtolome, Santa Clara, Supe, Surco den übrigen Anstalten

Philippinen - Juseln (R0): Luzon (via

Bushire)

Rußland, asiatisches (D): I. Reg., westl. v. Merid. Werkhne-Udinsk

II. Seson, östlich von demselben Bokhara

6 C0 6 Dp S

den übrigen Anstalten

Zim g Roe Tavoy L ngapore via Bushire, Tavoy) . Tonkinug (via Bu B Q Uirugnay (via Lissabon) Venezuela

shire, Tavoy)

. Gol Bus Fire): Bucht

Chosica, Huacho, Matu- San Mateo,

e 8

6,15 9,60 1,45 1,65 1,85 5,10 16,10 16,00

4,60 4,80 5,95

10,75 9,15 6,80 1,60 6,05 4,35 2,45 3/90 3/30 3,40 3,95 5,95 6,15 8,85 5,55 1/30 2,75 4,10

1235 9,10

12/60

12/15

9,85

10/05

9,60 13/00

10,05

1,45 2,35 1,70 4,90 5,10 3,85 5,65 5,15 11,00 6,70

Westindien : Antigua

Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch Amerika und St. Pierre-Miquelon: 1) New-Foundland, St. Pierre-Miquelon . 2) Canada (Oft und West). Cape Breton, Connecticut, Maine, Massachusetts, Neu- Brunswick, New-Hampshire, New-York Stadt, u. d. Anst. in New-York-City, Nova Scotia, Prince Eduards Island, Rhode Island, Vermont Columbia (District of), Delaware, Mary- land, New-JIersey, New-York Staat aus\chl. Stadt New-York u. d. Anft. in New-York-City, Pennsylvania Illinois, Indiana, Kentucky, Michigan, Milwaukee in Wisconsin, Ohio, St. Louis i.Missouri, Virginia (Ost-), West-Virginia 9) Alabama, Arkansas, Carolina (North- u. De Denver u. Leadville in Colorado, Dakotah, Florida und zwar: Jacksonville, Lake-City, Pensacola u. Talahassee, Geor- gia, Indian (Territ.), Jowa, Kansas, Louisiana, Manitoba (Territ.), Minne- sota, Mississippi, Missouri (aus\{chl. St. Louis), Nebraska, Tennessee, Texas, Wisconsin aus\{chl. Milwaukee Arizona (Territ.), California, Colorado (Territ.) ausschl. Denver u. Leadville, JZdaho (Territ.), Montana (Territ.), Nevada, New-Merxico (Territ.), Oregon, Utah (Territ.), Washington (Territ.), Wyoming (Territ.) Columbia (Britisch), North-Western- Territory, Vancouver Island 8) Florida, aus\chl. der unter 5 genannten Anstalten Florida's

1,15

3)

4)

7)

Barbados Cuba, und zwar: Havana Cienfuegos Santiago de Cuba Bayama, Guantanamo u. Manzanillo den übrigen Anstalten Dominica (kleine Antillen-Insfel) . Grenada Gouadeloupe Jamaica Martinique Porto Rico

. x St. Kitts (St. Christoph St. Lucia H)

St. Vincent (Westindien) Trinidad

Druck: W. Elsner, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Deutscher N

Königlich Preußische Ä Staats-Anzeiger.

F Das Abonnement beträgt 4 4 50 4

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Berlin, Freitag,

s M

s K F Alle Post-Anstalien nehmen Bestelluug an; | j für Berlin anßer den Post - Anstalten ouh die Expe- |

dition: SW. Wilhelmftraße Nr. 32. J

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

trath Fischer zu Frankfurt a. O. den Rothen cu rat ® ase mit der Schleife; dem Garnison- Verwaltungs-Jnspektor Friese zu Hildburghausen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Ober-Regierungs- Rath Dr. theol. und Dr. phil. Bonißt, vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal- Angelegenheiten, den Königlichen Kronen-Orden ee I mit dem Stern; dem Professor der Maschinenkunde an er Technischen Hochschule zu Hannover, Geheimen Regierungs- Rath Dr. Rühl mann, den Königlichen Kronen-Orden E Klasse; dem Fortifikations-Sekretär, Rechnungs-Rath Wink er zu Neisse und dem Ersten Revisionsbeamten bei der Gewehr- fabrik zu Erfurt, Fabriken-Kominissarius Spiymüller, den Königlihen Kronen-Orden dritter Klasse; dem evangelischen Ersten Lehrer, Kantor , Organisten und Küster Döhrmann zu Blasheim im Kreise Lübbecke, dem t At NONOLCNE und Organisten Beyer zu Petersdorf im Kreise Gleiwiß E dem evangelishen Ersten Lehrer Baars W Grabow a. D. den Adler der Jnhaber des Königlichen aus-Ordens von Hohenzollern ; sowie dem evangelischen Ersten Lehrer und Küster Höpfner zu Ricklingen im Kreise Linden und dem katho- lischen Kirhschullehrer und Organisten Weßler zu Kalkstein im Kreise Milabaga das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

D Eutsches Reich.

Dem zum französischen Konsul mit dem Siy in Bremen ernannten D Guts Dupuy ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Rundschreiben

an die Genossenschaftsvorstände, betreffend das Verfahren el der Einreihung der Lohnnachwei- sungen Seitens der Genossenschaftsmitglieder.

Vom 10. März 1886. R. V. A. Nr. 4151.

Bei dem Reichs - Versiherungsamt sind in leßter Zeit mehrfach Mitalieter einzelner Berufsgenossenschasten dagegen vorstellig geworden, daß Seitens der Genossenschaftsvorstände für die gemäß §. 71 des Unfallversicherungsgeseßes einzu- reihenden Lohnnahweisungen zu weit ins Einzelne gehende Angaben gefordert würden. Die Unternehmer erblicken hierin, sowie ferner namentlih in dem Uinstande, daß die Einreichung der fraglihen Nachweisung an den örtlihen Vertrauensmann gefordert war, welcher niht selten zur „geschäftlihen Kon- kurrenz“ des Betreffenden zähle, eine Schädigung ihrer Interessen.

Das Reichs-Versicherungsamt hat, da dasselbe. von der Auffassung ausgeht, daß die Regelung und Einrichtung der Grundlagen für das Umlageverfahren zunächst Sache der Berufsgenossenschaftsvorstände ist, den Antragstellern anheim- E ihre Bedenken und Wünsche dem zuständigen Ge- no)jenschaftsvorstande vorzutragen. ;

da n Beachtung bei der Behandlung fonkreter Fälle bemerkt das Reichs-Versicherungsamt jedoch, daß keine Bestimmung des Geseßes Î 71 a. a. O.) die Sektions- beziehungsweise Genossenshaftsvorstände hindert, die Lohn- nahweisungen von den Mitgliedern, sofern die leßteren darauf Werth legen sollten, unmittelbar entgegenzunehmen ; auch die hier genehmigten Statuten enthalten regelmäßig eine entgegen- stehende Bestimmung niht. Wenn demgemäß verfahren wird, jo werden schon hierdurch die erhobenen Bedenken sih im Wesentlichen beseitigen lassen. i Ÿ i

Sodann werden die Antragsteller darauf hinzuweisen sein, daß einer Schädigung ihrer Jnteressen insofern vorgebeugt ist, als gemäß 88. 83, 84, 107 und 108 des Unfallversicherungs- geseges Verleßungen von Betriebsgeheimnissen Seitens der

orstandsmitglieder und der Beauftragten bestraft werden. Den leßteren stehen die Vertrauensmänner gleich, insofern dieselben nach Maßgabe einzelner E aide mit n nah §. 82 a. a. O. durch Beausftragte auszuübenden Ueberwachungsbefugnissen betraut sind. ,_ Was insbesondere noch die Geheimhaltung der H der In den einzelnen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Beamten, der Betriebsart, sowie der verdienten Löhne und Gehälter betrifft, so hat das Reichs-Versicherungsamt bereits in seinem Rundschreiben vom 14. August 1885 R. V. A. Nr. 12712 ausdrüdcklich darauf hingewiesen, daß auch das Büreau- personal der Genossenschaften und ihrer Sektionen in dieser

eziehung mit strenger Weisung zu versehen ist. ; _ Das Reichs-Versicherungsamt wird in Zukunft alle hier eingehenden Anträge in Betreff der Lohnnahweisungen an den zuständigen Genossenschaftsvorstand zur weiteren Veranlassung abgeben, und bleibt es zunächst seiner Entschließung überlassen, inwieweit er den im Einzelfall vorgetragenen Wünschen Folge

die Vorstände den auf den Sah ihrer Geschäftsinteressen Gerichten Winsen der Genossenscha itglieder in möglichst weitem Maße entgegenkommen. N Das Rei g erl E: Ö er. B

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben a den Landgerichts-Direktor Dr. Beseler in Saarbrüden in eer MtacigensGaft an das Landgericht in Düsseldorf ; sowie i i f e hierselbsi zum Land- ihts-Direktor bei dem Landgerht 1, A Gers or Buchhol§ zum Staatsanwalt, die Gerichts - Assessoren Lang-Heinrich, Kübler, Clostermann und Ludewig zu Amtsrichtern zu er-

nennen ; ferner i den Geridhtsfhreibern, Sekretären Freese in Hannover,

Stober in Medzibor uh a in Rheinbah bei i in den Ruhestand, jowie i :

er E Sveidern; Sekretären Burmeister hierselbst, Gennert in Kaukehmen und Schmidt in Höxter den

Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen. E s 4 , [F Î î n Privilegium L wegen evenküeller Ausfertigung auf den Inhabér

d Anleihesheine der Stadtgemeinde Ott- aile bis zum Betrage von 90000 # Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

von der Stadtverordneten - Versammlung der Stadt- E Stm eiler unterm 27. Dktober 1885 beschlossen worden ist, zur Bestreitung der au erordentlichen Ausgaben für das Etats- jahr 1885/86 und zur Deckung eines Defizits aus dem Etatsjahre 1884/85 ein Darlehn von 90 000 Reichsmark aus dem Reichs- íFnvalidenfonds zu entnehmen, Ia eat auf den Antrag der gedachten Stadtvertretung, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs- Invalidenfonds, bezw. dessen Rehtsnachfolgers auf jeden In- haber lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch des Schuldners unkündbare Anleihescheine in einem Gesammt-Nennbetrage, welcher dem noch nit ge- tilgten Betrage der S. L E b aab höchstens im : e von 90000 M. aus\tellen zu durfen, T En sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch des Schuldners etwas zu erinnern gesunden hat : in Gemäßheit des §. 2 des Geseßzes vom 17. Juni 1833 zur Aus- tellung von Aeibesheinen zum Betrage von höchstens 90 E M, in Buchstaben: „Neunzig Tausend Mark A welche in Abschnitten von 2000, 1000, 500 und 200 # nah der estimmung des Darleihers bezw. dessen Rehtsnachfolgers über die Zahl der Schuld- scheine jeder dieser Gattungen nah dem anliegenden E E zufertigen, mit vier Prozent jährlih zu verzinsen und na E E das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausga X er Anleihescheine ab mit jährlih mindestens Einem und höchstens Ses vom Hundert des Neunwerths der ursprünglichen Kapital\chuld unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere lanbesherrtie Gene ugung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend L machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des i verpflichtet zu sein. / l Gou L Wrioile ium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Besriedigung der Inhaber e Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- n rkundlih unter A Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Lege : Gegeben Bert, En 15. März R Sh eln Sb: von Puttkamer. von Sol z. Regierungsbezirk Trier. Anleiheschein der Stadtgemeinde Ottweiler

._. te Ausgabe. Buchstabe

Rheinprovinz.

Nummer R i chswäh ._… Mark Reihswà Hs n igt in Gemäßhei 8 i i 8 vom Ansgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegium ä ) sblatt der Königlihen Regierung zu Trier vom : 4 E T as Nr. e Seite .. und Geseß-Sammlung für . uf Grund 5 Mt 23. November 1885 genehmigten Be- \{lu}@ der Stadtverordneten - Versammlung zu Ottweiler vom 97. Oktober 1885, wegen Aufnahme einer Schuld von 90000 # aus dem Reichs-Invalidenfonds, bekennt sich die unterzeichnete Finanz- Kommission Namens der Stadtgemeinde Ottweiler durch diese für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als au Sens des Schuldners unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns\{uld von Mark Reichswährung, welche an die Stadt emeinde Ottweiler baar gezahlt worden und mit Vier Prozent rlich zu R Rüchahlung der ganzen Schuld von 90000 Æ_ erfolgt vom Jahre 1886 ab aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungs-

gn will. Jm Jnteresse einer gedeihlihen Entwidtelung des orporativen Lebens in der Genossenschaft wird es liegen,

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stock von einem Prozent des Nennwerths des ursprünglihen Schuld-

M M den 2, April, Abends.

1886.

m.

i jährli, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- e Stadt Ottweiler bleibt jedoch das Recht vorbehalten, ilgungsstock dur größere Ausloosungen um höchstens Fünf vom

undert des Nennwerths des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes

Lite zu verstärken. Die es E Ee Tilgung ersparten sen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. i :

Zinsen wan ee Milgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise det. E ;

E Die Slacarbanag der Einlösung der Schuldverschreibungen wird

8 bestimmt. ¡ N G E itootuna erfolgt vom Jahre 18 . . ab im Monat Juni

j i looften Stücke jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausge die Ausloosung folgenden 1. Januar. i

Aa Sbaildveciteibnngen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, y welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gema. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und. einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem E Reichs- und Königlich Prenßischen Staats-Anzeiger“ N. er dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der König chen Regierung zu Trier oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, e je einem in Ottweiler und in Köln erscheinenden öffentlichen A E Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird ‘von der Stadt Vt!

weiler mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Trier ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem ememen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“ bekann

E i ä ie sonstigen diese ur die vorbezeihneten Blätter erfolgen auc die sonstigen Anleibe era Bekanntmachungen, insbesondere die Dezeidnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Sch dar 7 "Beni Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrihten ist, wird es in halbjährlihen Terminen, am 1. R g Ln 1. Juli, von heute an gerehnet, mit vier Prozent rlich in Rei ü rzinft. j : 0 4 Binienlauf der E T Schuldverschreibungen endigt an ür die Einlösung bestimmten Tage. :

e Die Ens der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung in Ottweiler bei der Stadtkasse und in Berlin und Köln bei den in den vorbezeichne- ten Blättern bekannt gemachten Einlösestellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals A Va Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen ins\heine der späteren Fälligkeitstermine zurüzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine D der Betrag vom Kapital abgezogen. Die dur Ausloosung zur Rück- zahlung beltinmiten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rüczahlungstermine nit erhoben werden, sowie die innerhalb vier Fahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerêchnet, niht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Ottweiler.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder a nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nah orschrift der S9 und der Civil - Prozeßordnung für das Deutsche N vom 830. Januar 1877 R. - G. Bl. S. 83 bezw. nah §. 20 des Ausführungsgeseßes zur Deutschen Civilprozeß- ordnung vom 24. März 1879 G.-S. S. 281. Zinsscheine fönnen weder aufgeboten, noch fkraftlos erklärt werden. nes foll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor au der vierjährigen Verjährungsfrist bei der städtishen Verwaltung zu Ottweiler anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub after Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- meldeten und - bis aen niht vorgekommenen Zinsscheine gegen

i ausgezahlt werden. E ; i dieser S Eulboericreibung sind zehn halbjährige Zins- scheine bis zum Schlusse des . E ausgegeben; die Tes

ins\heine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. ie Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenz ahlung betrauten Stellen Men Ablieferung der, der älteren Zins\scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen U Cs A den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht- iti ehen ift. i 5 zeitig gel Ehen beit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Ottweiler mit ren gesammten gegenwärtigen und zu- ünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkra]t. : E zu Ürkunde haben wir diese Ausfertigung unter un]erer Unterschrift ertheilt. ttweiler, den . . ten

Der DUIr aae,

den

Die gewählte Finanz - Kommission ver Stadtgemeinde Ottweiler. N. N. N.

2 i vinz. A Regierungsbezirk Trier. E (bis. ) Zin A ch e i n (1te) Serie zu dem

iheschei emeinde Ottweiler . . . Ausgabe, Buchstabe Bea i ea N Code A Mark Reichswährung zu vier Prozent j Zinsen über . …. . Mark Pfennig. Ras,

Der Inhaber dieses Zins\heines empfängt gegen dessen Rüdkga am .. ten . . und (pterbin die Buen des E M

i ü 8 Halbjahr vom . . ten : X (Ren bsaben) E Mark . Pfennig bei der Stadtkasse zu Ottweiler und bei den bekannt gemahten Einlösestellen in Berlin

und Köln. Ottweiler, den . . ten

Der Bürgermeister. Die gewählte Finanz-Kommission N.

für die Stadtgemeinde Ottwéiler. N N N

N, ° o Ü i ins\cein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag niht me ns e nach der Fälligkeit, vom Shluß des betreffenden.

Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.