Der Bundeskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Nath Dr. Meyer äußerte: Es gebe feine Reihs-Militärverwaltung, sondern nur Militärverwaltungen der cinzelnen Bundesstaaten. Der Rech- nungshof führe feine Kontrole über die Rechnungen nach der 6 Diese Vorschrift erfordere, daß solche Justifikations-Ordres, die vom König en aus „ vom Kriegs-Minister gegengezeihnet würden. Da die preußische Armee auch heute noch in der Verfassung bestehe, müßten Niederschlagungen, gegengezeihnet ( noh als justifizirend ange- Daß die vom Ober-Rechnungshof geltend ge- _Beachtung verdienten, sei richtig ; ne niht maßgebend seien für die
preußishen Vorschrift vom Jahre 1824. von Preußen ausgingen, würden.
vom Kriegs-Minister, oucch heute sehen werden. ) machten Bedenken ernsteste aber ebenso rihtig, daß
Entschließungen des Hauses.
Der Abg. Dr. Hänel sprach si dahin aus, es sei rihtig, daß auch heute noch die Heeresverfassung eine Kontingentsverfafsung Aber er wolle doch daß gleichfalls verfassungs- s 58 sei ihm deshalb unklar, was die Deduktionen des Bundeskommissars Für die Ober-Nech-
sei; dagegen habe er nihts einzuwenden. auch die andere Seite betonen, mäßig die deutsche Armee eine einheitliche sei.
nach dieser Seite hin bedeuten sollten. nungsfkammer gelte au heute noch die Instruktion von 1824, aber doch nur insoweit, als aus der Reichsverfassung nicht ein anderer Rechtszustand folge. Die verfassungsmäßige Rechnungsablegung auch über die Heeresverwaltung habe vor dem Reichstage zu geschehen. Sei das der Fall, so müsse
der Neichstag sih an den Reichskanzler halten können, der |
ihm gegenüber allein die Verpflichtung trage. Nach der preußischen Verfassung habe der Kriegs-Minister die Ver- antwortlihkeit für die Finanzangelegenheiten der Armee getragen, aber jeßt, wo das Finanzwesen inkl. des Militär- wesens auf das Reich übergegangen sei, müsse nothwendig die Verantwortlichkeit für dasselbe der Reichskanzler tragen.
Der Bundeskommissar erwiderte, daß die von der Militär- verwaltung geltend gemachte Auffassung auch von dem Staats- rechtslehrer Laband vertreten werde.
__ Der Abg. Dr. Meyer (Jena) war der Ansicht: die Ansicht eines einzelnen Schriftstellers beweise nichts, übrigens sei gegen dieselbe lebhafter Widerspruch laut geworden. Er sei der Meinung, daß man allerdings eine Reichs-Militärverwaltung habe, weil es eine ganze Neihe von Militärbefugnissen gebe, die dem König von Preußen als Kaiser zuständen. Die Befugnisse der Kontingentsheere seien in dexr Ver- fassung ganz genau festgestellt; daß die Finanzverwaltung der Armee eine Neichsverwaltung sei, ergebe si{ch ganz flar aus dem Eingange des Artikels 62 der Verfassung, wonach während der Pauschquantumszeit für jeden Kopf der
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Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel3-
register nimmt an: die Königliche Expeditiox des Deutschen Reichs-Anzeigers und föniglich
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Friedenspräsenzstärke Thlr. dem Kaiser zur Verfügung gestellt würden. Thatsächlih ständen auch alle Militäraus- gaben auf dem Reichshaushalts-Etat, für den der Neichs- kanzler die Verautwortlichkeit trage. Der preußische Kriegs- Minister sei dem Reichstage nicht verantwortlih. Er (Nedner) berufe sih für diese Auffassung auf den Reichskanzler selbst, der als Bundeskanzler 1867 ausdrücklich konstatirt habe, daß er nah der Bundesverfassung auch die Verantwortlichkeit trage für die gesammte Heeres- und Marineverwaltung, die Bundesverfassung aber sei die jeßige Verfassung des Deutschen Reichs.
Hierauf bemerkte der Bundeskommissar : Jedenfalls fei es nicht der Kaiser, sondern der König von Preußen, welcher die Ordres erlasse; daraus folge, daß nicht der Reichskanzler, sondern irgend ein anderes Organ zur Gegenzeichnung be- rufen sei.
Der Abg. von Maltzahn-Gülßz erwiderte dem Abg. Meyer, daß der Eingang des Art. 62 inzwishen aufgehoben sei da- dur, daß jeßt der Reichs-Militäretat durch das Etatsgesetz festgestellt werde. Die Ueberzeugung des Abg. Hänel sei niht die des ganzen Hauses. Er (Redner) habe \chon am 7. Februar 1885 Namens der Konservativen erklärt : Der Reichskanzler könne nicht sanktioniren, was der Kaiser nicht als Kaiser zu thun in der Lage sei. Bis zur endgültigen geseßlichen Regelung des Gegenstandes, die er (Redner) mit dem Abg. von Benda dringend wünsche, habe der Kaiser seiner- seits die Befugniß, diese Ordres zu geben, aber der Gegen- zeichnung durch den Reichskanzler seien diese Ordres nicht fähig. Hierauf ergriff der Staats - Minister Bronsart von Schellendorff das Wort:
Meine Herren! Es ist heute ja auch wieder viel von der Stellung des preußischen Kriegs-Ministers die Rede gewesen. Das veranlaßt mi, den Ausführungen, die font {hon von dieser Stelle gefallen sind, noch einige Worte hinzuzufügen.
Gs unterlicgt absolut keinem Zweifel, daß wir eine gesonderte preußische Militärrerwaltung haben. Diejenigen Herren, welche be- haupten, wir hätten sie nit, sondern sagen, cs wäre cine Reichs- verwaltung, find meiner Meinung nach im Irrthum. Wenn man nun sagt, diefe Königlichen Ordres, die bier zur Erörterung stehen, deren Rechtsverbindlichkeit, wenn man bloß von der Ausübung des Kronrehts spricht, unabhängig davon, ob der Kaiser oder ver O e U mee Frelde nid angefochten ist, wenn man sagt, diese Ordres müßten also kontrasig- nirt werden vom Hrn. Reichskanzler: so glaube ih, dann ergiebt sich mit unerbittlicher Konsequenz daraus, daß jede im Gebiet der preußi- {en Militärverwaltung ergehende Allerhöchste Ordre nicht vom
preußischen Kriegs-Minister, sondern von dem Herrn Reichskanzler zu
kontrasigniren wäre; also mit einem Wort, wenn der Herr Neichs-
U Ute
p Laa, atis opf es R d that T T : lud 1, Steckbriefe und Untersu@ungs-Sacen, 9, Zndustriele Etablissemenis, Fabriken und . Zroang8vollstreckungen, 5 ladungen u. dergl.
(43 bi 4 //* 4 T Großbandek.
Vor- ; , Verschiedene Bekanntmacungen.
Aufgebote,
S P D P S STYEST
kanzler diese Ordres kontrasigniren foll, nach Ansicht auh des Ne nungshofes, wegen ihrer Bedcutung, die auf dem reisfinanzic Gebiet liegt, so kann ich versichern, daß von den vie ren Hundert Ordres, die Se. Majestät der Könic e Preußen im Laufe eines Etatsjahres erläßt und die ih dis En habe zu fontrafigniren, kaum eine einzige scin wird, von der m niht irgend eine Wirkung auf das reihsfinanzielle Gebiet wird [a [eiten können. Es müßte also dann der Herr Reichskanzler alle Q„r, fontrafigniren auf dem Gebiete der preußischen Militärverwaltun 1 We heißt denn das? Dann muß er auch die preußische Militärverwaltun, a L ständig und im Detail führen, und ob der Herr Reichskanzler tas beabsichtigt oder au nur im Stande ift neben seinen anderen wel gehenden Geschäften, das ist doch die große Frage. n OOE Nun ift ja das Stellvertretungsgeseß gegeben. Dadurch ift ez dem Herrn Reichskanzler leiht, verschiedene Gebiete der wirklichen Reichsverwaltung zu führen, bezw. unter seiner Verantwortung et den Stellvertreter führen zu laffen, und erst mit dem Momente D der preußishe Kriegs-Minister zu seinen Stellvertretern aebörte lf, erklärt wäre, das Militärwesen ist auch in der Ausübung der Nor, waltung Neichsfache, würde diese Forderung zu erheben sein. Dis, Forderung kann aber uicht erhoben werden, weil alle dazu erforder: lihen Grundlagen meiner Meinung nah fehlen. Es Der Abg. Dr. Hänel erkannte die vom Kriegs-Minister gezogenen Konfequenzen vollkommen an; die heutige Frage aber bestehe darin, ob es au nur denkbar sei, bei dem klaren Wortlaut der Verfassung, daß man die Finanzverwaltung des preußischen Kontingents als Bestandtheil dieser Kontingents- verwaltung betrahten könne, oder ob man sie nit vielmehr als eine Finanzverwaltung des Reichs betrachten müsse. Die Militärausgaben ständen auf dem Neichs-Etat und würden vom Reichstage bewilligt; die Einnahmen, aus welchen die Aufwendun- gen für das Heer bestritten würden, seien Reichseinnahmen, welche der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt werden : endlih jage Mb 72: Ueber die Verwendung aller Einnahmen des Reiches sei durh den Reichskanzler zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen. / 5
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ung z1 So lange dieser Art. 72 bestehe, müßten alle diese Dinge unter der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers geordnet werden, und es sei ihm unerfindlih, wie man ih dem gegenüber aus irgend welchen ihm unbekannten Gründen hinter Deduktionen der kleinlichsten Art verstecke. Herr Laband habe allerdings sehr scharf die Kontingentsnatur der Armee betont, aber in keinem A die Einheitlihkeit der Finanz- verwaltung auf dem Gebiete der Militärverwaltung geleugnet eine Berufung auf ihn sei also ganz unberechtigt. s
Nachdem noch der Abg. Meyer (Jena) \ch diesen Aus- führungen angeschlossen, wurde der beantragte Vorbehalt mit großer Mehrheit ausgesprohen und mit diesem Vorbehalt die Decharge ertheilt.
Um 41/7 Uhr vertagte sih das Haus auf Dienstag 1 Uhr.
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9 | ® icher Auzeiger. f ] 9 2h N Ld Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des
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Prenßishen Staats-Anzeigecs: WVerlin SW., Wilhelm-Straße Nr.
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2 -.
Steckbriefe und Untersuchungs - Saczen, [1078] Stecébrief. Gegen die Wehrpflichtigen :
1) Heinrih Haase, geboren zu Küllstedt 4, O U
2) Christoph Fütterer, geboren zu Heiligenstad aut 10 Abri 169, 0 E
3) Franz Kaufho!d, geboren zu Bishhagen am 16, Jult 1809, e
4) Philipp August Dobert, geboren zu {städt am 16. März 1861,
9) Heinrih Fischer, geboren zu Lengenfeld am 3; rvars A
)) Karl Joseph Weifteustein, geboren zu Dingel- städt aut s: August U E Ano
7) Heinrih Freund, geboren zu Kreuzeber au 21. Dezember 1861, “ : E
8) Karl Adler, 26. November 1862,
9) Karl Pbilipy Eirund, geboren am 28. September 1862,
10) Georg Rheinläunder, geboren zu Birkenfelde Ge h S Gu
) Franz Joseph Meinhardt, geboren zu Dingel-
städt am 4, Oktober 1862, E __12) Franz Nolte, geboren zu Freienhagen am 2. August 1862,
13) Andreas Holleubach, geboren zu Günterode A O N
1) Andreas Karl Schinkel, geboren zu Heiligen-
stadt am 16. Sepfembec 1862 s O
15) Johann Hugo Gleoße, stadt am 12. Juli 1862,
16) Wilhelm Volkmar, geboren zu 1. Junt 1862,
17) Ludwig ThHou, 11. September 1862,
18) Nicolaus Kuhn, 12. Oktober 1862,
19) Georg Hille, geboren zu Pfaffshwende 9. Januar 1862, 20 Heinrich Köhler, geboren zu Uder am 21, Mai
DZ,
am
Dingel-
geboren Schönhagen am
zu
zu Dingelstädt
geboren zu Heiligen-
Kella am
geboren zu Kreuzeber am
geboren zu Lutter am
am
21) August Knieriem, geboren zu Wahlhausen am 15. Januar 1862, |
22) Andreas Franz Semm, geboren zu Ershausen am 10. Juli 1862,
23) Heinrich Stücking, geboren zu Bebendorf am 23. August 1862,
24) Albert Seeboth, geboren zu Breitenbah am 14. Januar 1862, S
25) Hans Jost Christoph v. Hagen, geboren zu Deuna am 26. Juli 1862,
26) Andreas Kirchhof, geboren zu Niederorschel am 1. April 1862,
27) Karl Mori, geboren zu Niederorshel am 23. ¿POLUE 1862,
6) . . i
23) Ignaz Körner, geboren zu Niederorshel am s. Zuli 1863, : : M
29) Moses Compart, geboren zu Nüdigershagen 0 E 1863, G 4
30) Christian Neuvert, geboren zu Hundeshagen am Ÿ g vouar i : h E _§1) Johannes Wagner, geboren zu Worbis am 2%. Mai 1863, / j
52) Clemens Vetter, geboren zu Bischofferode am 20, Oktober 1864, ‘ N
welche fi verborgen halten, soll eine durch voll-
streckbares Urtheil der Strafkammer bei dem König-
ch
3, Verkäufe, Bervachtungen, Verdingungen 2c.
4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung i u. rw. von öffentlichen Papieren. lichen Amtsgerichte zu Heiligenstadt vom 20. No- vember 1885 erkannte Gefängnißstcafe von zwei und dreißig Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das nächstgelegene Gerichtsgefängniß abzuliefern.
Durch Zahlung von Einhundert und sechzig Mark wird die Vollstreckung der bezeichneten Freiheitsstrafe abgewandt.
Nordhausen, den 1. April 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
( 1076] Offene Ci. 1 H p je
Strafsvollsirccklungs - Neguisition.
Die nachbenannten Personen:
1) Stellmachersohn Gustav Adolf Prodehl, zu- lezt in Schönfließ, Kreis Königsberg N.-M,., am 29, Oftober 1863 zu Zanzhausen, Kreis Lands- berg a. W,, geboren,
2) Tagelöhnersohn Johann August Firgens (Vir- gens), am 29. September 1864 zu Blumberg, Kreis Landsberg a. W., geboren, :
3) Kneht Carl August Kiele, am 20. Oktober 1861 in Zein, Kreis Lebus, geboren, zuleßt in Genschmar, Ï
4) Arbeiter Christian Friedrich Schoppe, am 18, Juni 1861 zu Baiersberg, Kreis Lebus, geboren zuleßt in Quartschen, i /
_9) Schlosser Friedrich Wilhelm Vlühdorn, am 15, September 1862 zu Letschin, Kreis Lebus, ge- boren, zuleßt in Küstcin,
6) Schmied Gustav Adolf Theodor Hoffuanzu, am 20. März 1862 in Genshmar, Kreis Lebus, ge- boren, zuletzt in Gorgast, :
7) Zimmermann Ernst Carl Theodor Nadve- macher, am 28, April 1862 in Genschmar, Kreis Lebus, geboren,
sind dur vollstreckbares Urtheil der Strafkammer beim Königlichen Amtsgericht zu Küstrin vom 4. Fes bruar 1886 wegen Vergehens gegen §. 140, Absatz 1 Nb! 1 Strafgeseß-Buchs, je zu einer Geldstrafe von 180 Æ, im Unvermögensfalle je zu 30 Tagen Ge- ang verurtheilt worden. :
7s wird um Strafvollstreckun Nachrich den Akten M2 32/85 ct Au Ae
Landsberg a. L., den 30. März 1886.
Der Erstc Staatsanwalt.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. derg!, Aufgebot.
der Gewerkschaft ver. 2 die Wittwe des Buchhänd- geb. Coppenrath, von 2 Kuxe ein-
[55644]
In dem Gewerkenbuche Westphalia ift Seite 4 lers Eduard Jansen, Antoinette, zu Münster als Eigenthümerin getragen.
Die über diese Kuxbetheiligung unter Nr. 417 und 418 ausgefertigten Kuxscheine sind angeblich verloren gegangen und werden hiermit aufgeboten.
Demgemäß ergeht an die Inhaber derselben hier- durch die Aufforderung, spätestens in dem
zum 18. Oktober 1886, Mittags 12 Uhr,
an hiesiger Gerichtsftelle, Zimmer Nr. 21, anbe- raumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden und demselben die Kuxscheine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der letzteren erfolgen wird.
Dortmund, den 29. Januar 1586.
Königliches Amtsgericht.
, Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen.
Annoncen - Vureaux. i
. Familien-Nachrichten. |
02295 ' [920821 Ausgebot.
Der Arbeitsmann Johann Hinrich Hermann Bl6- dorn aus Sophienhof hat bezüglich folgender Conto- bücher der Ploener Spar- und Leihfkasse das Aufge- bot beantragt: i
1) des CGontobuchs Nr. 1126 M. 1045,23 lautend,
2) des Gontobuchs Nr. 7035 für cinen Sohn Her- mann Friedrih Christian Blödorn auf 4. 103,3: lautend | _ 3) des Contobuhs Nr. Friß Johann Hinrich lautend,
4) des Contobuchs Nr. 7335 für seinen Sohn Ludwig Johannes Hermaun Blödorn auf M. 95,84 lautend, i i
9) des Contobuchs Nr. 9273 für seinen Sohn Heinrich Friedri Hermann Blödorn auf 4. 48,76 lautend.
_Der Inhaber der Sparkassenbücher wird aufge- fordert, spätestens in dem auf | Freitag, den 15. Oktober 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- kunden vorzulegen, widrigenfalls eine Kraftloserklärung der lezteren erfolgen wird. ; Ploen, den 5. März 1886. Königliches Amtsgericht. In Vertretung: (gez.) von Hauntelmann. Veröffentlicht: i Mäller, Sekretär, Gerihts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.
für ihn selbst auf
7334 für seinen Sohn Vlodorn auf #Æ 253,13
[60807] Aufgebot.
Die Erben des im Jahre 1873 verstorbenen Hach- meisters Hans Heinrich Dühlmeier zu Niedernholz vertreten durch den Amtsboten Christoph Dühlmeier zu Stadthagen, haben das Aufgebot der ibnen ab- handen gekommenen, guf den Verstorbenen als Gläubiger lautenden Schuld- und Pfandverschreibung vom 158. bezw. 24. Juni 1847 über 200 Thlr. Crt laut welcher für die Shuldhypothek an dem Bauer- hofe Nr. 6 in Nienbrügge bestellt und im Hyyo- thekenbuche des unterzeichneten Gerichts eingetragen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird quf- gefordert, spätestens in dem auf den :
25. September 1886, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine scine Rechte anzumelden und die Ur- funde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stadthagen , 27. Februar 1886.
Sürstliches Amtsgericht. T. Langerfeldt.
[1175] Oeffentliche Zustellung.
Der Rentner Jsaac Bernheim zu Kolmar klagt gegen den Rebmann Aloys Klufts, früher zu Kolmar jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort. wegen Nichtzahlung eines Kaufpreises, mit dem An- trage auf Auflöfung des vor Notar Bollenbeck früher in Kolmar, am 17. November 1884 errich- teten Kaufvertrages, vermöge dessen der Beklagte von der zum Konkurse des Holzhändlers Anton Gentner in Kolmar gehörenden Masse, cinen 18,10 a
großen Aer, gelegen im Banne Kolmar, Kanton
Hochgericht, Sekt. K. Nr. 2009, um den Preis von 145,42 A erworben hat, fowie auf Verurtheilung in die Prozeßkosten und auf vorläufige Vollstreck- barkeitéerflärung des Urtheils, und ladet den Be- Élagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Kolmar im Elsaß auf
den 5. Juni 1886, Vormittags 9 Ußr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schönbrod, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[1173] Oeffentliche Ladung.
Bei dem Kgl. Landgerichte Fürth, Kammer für Civilsachen, wurde vom Herrn Rechtsanwalt Gunzen- häuser dahier unterm 16. pr. 29, vor. Mts. Namens der ledigen großjährigen Müllerstohter Maria Reichel von Simmersdorf, z. Zt. in Fürth, als der Klägerin gegen den ledigen großjährigen Wirth Georg Gbersberger von Eltersdorf, zuletzt dahier wohnhaft, nun unbekannten Aufenthaltes, eine Klage wegen Eheverlöbnißbruches bezw. Entschädigung ein- gereiht, in welcher beantragt ist, Urtheil dahin zu erlassen:
1) der Beklagte Georg Gbersberger, zuleßt da- hier, nunmehr unbekannten Aufenthaltes, werde verurtheilt, die Che mit der Klägerin binnen 14 Tagen nah Rechtskraft des Urtheils zu vollziehen, oder beï Weigerung innerhalb dieser Frist die stipulirte Entschädigung von 1000 M an die Klägerin zu bezahlen,
2) der Beklagte habe die sämmtlichen erwachsenen Kosten zu tragen bezw. zu erstatten.
Zur mündlichen Verhandlung dieser Klage wurde
vom Herrn Vorsitzenden der Civilkammer Termin
auf Freitag, den 18. Juni 1886,
: Vormittags 9 Uhr, i anberaumt und wird Beklagter, zu diesem Termine durch einen bei dem Prozeßgerihte zugelassenen Cane zu erscheinen, hiermit öffentlich ge- aden.
Fürth, den 2. April 1886.
Die Gerichts\{chreiberei des Kgl. Landgerichts. (L, S8) Kellermann, Kgl. Obersekretär.
[1155] Bekanntmachung.
Durch Urtheil der 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu “ Elberfeld vom 25. Februar 1886 ist die zwischen den Gheleuten Schleifer Otto Nusch zu Dehlmühle bei Remscheid und der geschäftslofen Wittwe Albert Schmidt, Maria, geb. Wyand, da- felbst, bisher bestandene chelihe Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 31. Dezember 1885 für aufgelöst erklärt worden.
Der Landgerichts-Sekretär : Schmidt.
(1056 Bekanntmachung.
Die dur Rechtsanwalt van Werden vertretene zum Armenrechte zugelassene gewerblose Caroline Buchner, zu Barmen, Ehefrau des Bäckermeisters Ernst Hoter daselbst, hat gegen diesen beim König- lichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten
me bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit eing scit dei Tage der Klagezustellung für auf- “Io ären. ; e. gelöst zu eiden Verhandlung ist Termin auf den Zur hai 38G, Vormittags 9 Uhr, im 5 síaale der 11. Civilfammer des Königlichen Sipuno bts zu Elberfeld anberaumt. Mandge Der Landgerichts-Sekretär : Schmidt,
Klage-Auszug. ; Armenrechte bela}sene gewerblofe. Maria ¿fa Wilhelmine Schlüter, Ehefra' Wilhelm S enborn ¿u Aachen wohnend, vertreten dur Hehisanwalt Justizrath Rüttgers -1. , klagt gegen 0/19 V I b P e 22 agt den Zimmermeiiter Wilhelm Poggenhorn in Aachen,
4 bom Antrage: Z mil den S Landgericht wolle die zwischen Par- Lieu bisher bestandene eheliche Gütergemein- haft für aufgelöst erklären, Gütertrennung ver- ordnen, die Parteten zur Auseinander! egung vor einen Notar verwetjen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen. L A Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- gandlung des Rechtsstreits vor die 1. Civilfammer 5e Königlichen Landgerichts zu Aachen auf * Mittwoch, den 16. Juni 1886, Ce i Uhr. G en 1. April 1886. Maden; Bernards, Assistent, E Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.
1158] Beschluß.
Der Beschluß vom 3. Januar 1883 — Bl. 24 ff, — insoweit er die Beschlagnahme des im Deutschen wird, insoweit er die 2 eschlagnah te des im h Reiche befindlichen Vermögens des Friedrich Heinrich Nudolf Tietmeyer in Höhe von 400 H auordnet,
fgehoben e 2c. Tietmeyer die im gewärtigen Ver-
fahren erkannte Strafe bezahlt hat. Osnabrück, den 25. März 1886. Königliches Landgericht, Strafkammer. (gez) Brand. C HUveden. Vans.
[1180] Die zum
Veschluf. s “ Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den E Wehrpflichtigen Wilhelm Bothe, geboren zu Breslau am 14. Mai 1860, heimathsberechtigt zu Osnabrück, zuleßt aufhaltsam in Berlin, welcher hinreichend verdächtig erscheint : : in der Absicht, sih dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent- zichen, ohne Erlaubniß entweder das Bundes- gebiet verlassen zu haben oder nah erreichtem militärpflihtigen Alter sih außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten, / Vergehen gegen §. 1401 R. St. G. Bs, das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Kömg- lihen Landgerichts hierselb eröffnet und das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Ange- huldigten in Gemäßheit der §8. 326 und 480 Str. Pr, O, mit Beschlag belegt. Osnabrück, den 25. März 1886. Königliches Landgericht, Strafkammer Brandt. C. QUPED en, Hanotw.
[1151] Oeffentliche Ladung. Nachdem die beantragte Verkopypelung der nicht eingefriedigten Ackerländereien und Wiesen der Oster- gaste und Westergaste in der Gemarkung Strakholt, * Kreis Aurih, Provinz Hannover, von Königlicher General-Kommission zu Hannover für ftattnehmig | erkannt worden, ist zur Ermittelung der Betheiligten und ihrer Rechte, sowie der Eigenthumsverhältnisse, } Termin auf Dicustag, den 25. Mai d. Js., : Morgens 10 Uhr, | im Bruns'shen Wirthshause zu Strakholt anberaumt. Hierzu werden außer den bekannten Interessenten alle unbekannten Theilnehmer, namentlih die etwa unbekannt gebliebenen Landeigenthümer zur Anmeldang und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche, unker der Verwarnung geladen, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nah Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in fonstiger Veziehung als zustimmend angesehen werden sollen. Auch wird den aus irgend einem Grunde bethei- ligten dritten Personen insbesondere den Zehntherren, Gutsherren, Pfandgläubigern, Hütungs-, Fischerei- oder sonstigen Servitutberechtigten nachgelassen, ihr | elwaiges Juteresse bei dem Geschäfte, soweit sie es } iur nöthig halten zu beachten. Lingen, den 2. April 1886, Der Spezial-Kommissar. C U I Ockonomie-Kommissionsrath. (1096| Bekauntmachung. : n der Liste der bei dem hiesigen Landgericht zu- gelassenen Rechtsanwälte ift heute der Rechtsanwalt stizrath Paul Müller zu Wohlau gelöscht worden. Vreslau, den 2. April 1886. Königliches Landgericht. Moi
1 Bekanntmathung.
f Der Rechtsanwalt Heinri Allendorff hierselbst ilt in die Liste der bei dem unterzeilhneten Gerichte
¡gelassenen Nechtsanwälte eingetragen. iten, den 1. April 1886. i Königliches Amtsgericht.
Verkäufe, Vervachtungen, E Verdingungen 2c. (1095) Holzvertauf in der Köuiglichen Oberförsterei Xanten. Am 16. #8. Mts., Morgens 10 Uhr, in Alpen bei der Wirthin Wittwe Heir. Schußtbezirk Alpen, 694, 734, das TD b, 84a, 90 : 92 b. und Totalität : 22 Eichstämme mit 52 fm, i 24 rm Eichen-Nutholz II., IV. u. V. Kl. 21 cem Eichenkloben und Knüppel, 3 rm Buchen- und Weichholz-Knüppel, 100 rm Laubholzreiser, 20 Kiefernstämme mit 13 fm, 210 Kiefernstangen I. Kl., 40 v L 45 , E 27 rm Kiefernnutzholz 1. Kl.
Wm
vagen 67 c,
[1092]
nicht verkauften Kiefern Langhölzer IIT. bis IV. Klasse geringerer Beschaffenbeit aus der Totalität sämmt- liher Beläufe, ca. 160 Stück mit ca. 135 fm, sollen am 16. April öffentlich meistbietend verkauft wer- den.
Ingleichen foll der aus dem Vorjahre im Bestande
510 rm Kiefernreifer,
19 Loose unaufgearbeitete Reifer.
Xanten, den 2. April 1886.
Der Oberförster. | Roelen.
Lang-Nutzholzverkauf Obverförsterci Negenthin, Kreis Arnswalde. Die in der lehten Licitation am 15. März 1386
den. Es werden auch freihändig abgegebene Gebote, sofern dieselben annehmbar sind, entgegengenommen.
verbliebene Posten . Buchen Ast I. von 270 rm, um damit zu räumen, billig verkauft werden. Negenthin, den 4. April 1886. Der Oberförster.
Nit.
[1160] Holz-Verfteigerung. In der Königlichen Oberförsterei follen folgende Hölzer: Döllingen, Jagen 36 (Schlag): 98 Stück Nadelholz Bauholz ; Hohenleipisch, Fagen 84 (Slag): 424 Stü Nadelholz Bauholz ; Oppelhain (Totalität): 32 rm Nadelholz Kloben, 12 rm Nadelholz Reis; Gorden (Totalität): 40 rm Nadelholz Kloben und Knüppel, 100 rm Nadeclholz Reis, sowie folgende Durchforstungen: Hohenleivish, Jagen 68: 961 rm Kiefern und Birken Neis; Gorden, Jagen 62: 90 rm Kiefern Reis; Jägen 684 j 132 rm Kiefern Reis / am Sonnabend, den 17. April er., früh 9 Uhr, im Pinkertschen Gasthofe zn Krauschüß öffentli bei freier Konkurrenz an den Meistbietenden versteigert werden. Mit den Durchforstungen wird begonnen. Elsterwerda, den 27, März 1836. Der Oberförster. Loew.
Glfterwerda
Lang- haufen
[1039] Nutzholzverkauf in ver LSuiglichen Oberförfterci Neu-Glienicke, Kreis BRupvin, Neg. Bez. Potsdaut. Dienstag, den 20. Npril 1886, von Vor- mittags 10 Uhr ab sollen in dem Gasthofe zu Gühlen-Glienicke die nachstehenden Bau- und Nut- hölzer in größeren und kleineren Loosen gegen \o- fortige Anzahlung von 1/5 des Meistgebots öffentlich meistbietend verstcigert werden. Schutbezirk Gühlen-Glienicke: Lag. 10a.: 1 St. Buchen-Nugßholz mit 2,50 fm, 13 rm Buchen-Schichtnußzholz T. Klasse, 223 St. Kiefern-Nutholz mit 225,97 fm, 18 rm Kiesern-Schichtnutzholz 1. Klasse. Totalität: 37 St. Eichen-Nutholz mit 15,99 fm, 9 rm Eichen-Schihtnutzholz 11. Klasse, 1? St. Buchen-Nußholz mit 10,39 fm, Y Buchen-Schichtnußzholz 1. u. 11. Klafje, 386 St. Kiefern-Nußholz mit 513,02 fm, Schutbezirk Frankendorf : Gestell-Aufhieb, Jag. 77, 78: 150 Stück Kiefern- Nutholz mit 185,89 fm. Schutzbezirk Nheinsberg-Glienie : Totalität: 1 St. Eichen-Nutholz mit 0,37 fæ, 412 St. Kiefern-Nutzholz mit 567,38 fm, 6 rm Kiefern - Schichtnutzholz 1. u. 11. Klasse. Schutzbezirk Neu-GVlienicke : Totalität u. Gestell-Aufhieb: 558 Si. Nutßholz mit 509,13 fm. Nen-GSlienicke bei E 1880 Der Königliche Oberförster.
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G
[1094]
Königliche Oberförsterei Junkerlof, Poststat. Louisen-
Kiefern-
Gühlen-Glienicke, den
i Ho!zverkauf im Wege der Submission.
_ thal, Bez. Bromberg in Westpreußen. Auf nahstehend verzeichnete Kiefern - Bau- Schneidehölzer werden versiegelte, mit der Aufschrift „Holzsubmission“ versehene, ohne Vorbehalt abge- gebene Offerten bis Sonntag, 18. April cr., von dem unterzeihneten Oberföc ter entgegengenommen. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt Montag, 19. Avril cr., Nachmittags 2 Uhr, im Bechler’shen Kruge zu Golombek bei Tuchel. Die Hölzer licgen geröthet, auf Schwamm unter- sucht und geputzt mit dem dazu erforderlichen Ver- bandholze zum Verflöfßen bereit auf der Ablage an der Brahe bei Golombek, 5 km von Tuchel entfernt. Tarklasse Stück Inhalt
fm de E; 24 603 58 L 7
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LTV, Bi 84 Sa. 147
Die Tare beträgt
Anfuhrkosten, Nötben 2c...
Verbandholz incl, Anfuhre 299,80 ,
Sa. Anforderungspreis r. 30210 M. Die Gebote sind für das ganze Verkaufsloos inkl. Anfuhre 2c. und Verbandholz 2c. abzugeben.
Die besonderen Submisstonsbedingungen, sowie die daneben gültigen allgemeinen Bedingungen für den Holzverkauf können in hiesiger Registratur ein- geschen und Aufmaß-Register gegen vorherige Ein- sendung von 8 M. abichriftlich von hier bezogen werden. Ein Viertel des Gebotes ist spätestens im Ter- mine am 19, April als Kaution, der Nest 6 Wochen nah Ertheilung des Zuschlages event. vor Beginn der Flößerei an die Forstkasse in Tuchel zu zahlen. Auskunft über Verflößen des Holzes bez. Flöß- tneister wird auf Verlangen von hier ertheilt werden. Junkerhof, 31, März 1386. Der Mg Oberförster : S Hr,
und
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205 2196 15 415,30 M 494,48 ,„
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[1090] Nutzholz - Verkauf im Königlichen Forstrevier Alt-Nuppin. Donnerstag. den 15. Üpril cr., vou Vor- mittags 11 Uhr ab, werden im Gasthause des Herrn Gödecke zu Alt-Ruppin folgende Lang- und Schichtnutzhölzer zum Verkauf gestellt : I. Schußtbezirk Klausheide. 5 rm ‘Kiefern-Schichtnutzh, 11. Kl. 11. Schußbezirk Fristow. Schlag, Jagen 44: 400 Stück Kiefern - Langnutzh. mit 411 fm, 25 rm Kiefern - Schichtnußh. IT. Kl. Schlag, Jagen 47; 135 Stück Kiefern - Langnutzh. mit 224 fm. 10 rm Kiefern-Schichtnußh. ITT. Kl. U: (
Sagen Thz
Schutzbezirk Stendeniß. Schlag, Jagen 64: 20 Stück Kiefern-Langnutzh. mit 13 m. 1IV. Schutßbezirk Nottstiel. Schlag, Jagen 66: 9 Slück Eichen - Langnußth. mit G fAL, 1208 Stück Kiefern-Langnußtzh., gutes Schneideh., mit 1703 fm. 49 rm Kiefern-Schichtnußzh. II. Kl. Gestellaufhieb, Jagen 79: 12 Stück Buchen - Lang- nutzh. mit 6 fm. V. Schuzbezirk Pfefferteich. Schlag, Jagen 84: 5 Stück Eichen - Langnutzh. 3,06 fm. Scchlag, Jagen 96: 6 Stück Eichen - Langnutzh. mit T9. 153 fm. 15 rm Eichen-Schhichtnußtzh. Ik. Kl. 39 Stück Birken-Langnußh. mit 18,60 fm. Windbruch und Trokniß. 94, 95, 96, 97, 104: 31 Stück Kiefern-Langnutzh. mit 56 fm. G O L 2 2 rxm Kiefern-Schichtnutzh. IT. Kl. Forfth. Alt-Ruppin, den 1. April 1336. Der Oberförster :
mit
Jagen
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v. Gustedt.
[1093]
Auf nachstehend verzeihnete Kiefern mission“
Eilers’schen Hotel zu Tuchel.
Loos
zusammen abzugeben. O 7 des Gebotes ist späteste
Die erforderlichen Verbandhölzer werden
Riesen
4 O Tarxpreis Þ
12 M St.| fm
aus Belauf und
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St.| fm
Holzverkauf im Wege der Subuissiou. i Königliche Oberförsterei Schwiedt bei Turhel (Vahnstation}) Wesfstpreuften. j fernlanglhölzer werden versiegelte, mit der Aufschrift versehene Offerten bis zum 18. d. Mts. vom Unterzeichneten entgegengenommen. j , Die Eröffnung der Offerten erfolgt offentlih am 19. d. Mts., Vormittags ¿9 Uhr, im
Die Hölzer licgen geröthet und gepußt auf folgenden Ablagen an der Brabhe: i I. im Belauf Kohli der Oberför|teret Grünfelde,
Loos 11. im Jagen 58 und 85 zwischen Pilla und Sommersin,
Loos III. in Rudabrücck und an der Brahebrücke bei Schwicdt,
Loos IV. an obengenannter Brücke,
Loos V. im Jagen 270 und 280 im Belauf Plaskau
und werden auf Wunsch von den Forstbeamten vorgezeigt. A S S Die Gebote sind, auf volle Mark abgerundct, auf jedes einzelne Loos oder auf das ganze Quantum
des Zuschlages vor dem Verflößen an die Königliche Forstkasse in Tuchel zu zahlen.
[: T. Kl;
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ens im Termin als Kaution, der Rest binnen 6 Wochen nach Ertheilung
quf Wunsch zur Tare abgegeben.
Röther- und
Fuhr- löhne
Langholz j Anforde- rungs-
preis
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Taxe für das ganze Loos
I RE ro Festmeter. St.| fm |St.| fm M [S] M |S
Nl
[1091]
Verkauf in L wird auf Mittwoch, den 14, 19 Uhr, verlegt.
[1084]
gungen
Holzsub-
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[84
Fuchswinkel 61/142/20 Jagen 16 a, U. A S Doebelsheide . i 11 24 60/ 71/119/77 Jagen 41 u. 60b. I I Schwiedt . A M L | áIagen 159 a. u. 166 Birtwald . Jagen 146 a. N p E M Cifeleii 2: E 99/262/26 Jagen 290b. u. 291b.} | |
. | Plasfkau G 32| 73/19 G Jagen 270e. u. 280b.
R 107/180/95 E l
19a.
| | - 62145 6311
| | 69 115/58
312566! 212/31 1369/23} 10525 —
957| 312/4356 9155/21
146! 12079 595 76
177) ‘ 5074/06
100 86/95] 12191 54] 1608/33
| 122/31] 33| 28/77] 6466/23] 9552/03 | | | |
149 75] 72)
4466/32] 261/04
l \
60/38 |
| | |
Summa | 265/647/88|511/865 11
aus den Schlägen. E Schwiedt, den 1. April 1386. Der Ob
306 rm Kiefernkloben und Knüppel,
1072/1316/-—1607| 509/20] 37353/36] 4386 39
5670 —
13800'—
7019 — 4728|— 41742 |— Die besonderen Submissionsbedingungen, sowie die daneben gültigen allgemeinen Bedingungen für den Holzverkauf aus fiskalischen Forsten können, wie auch die Aufmaßregister, in hiesiger Registratur
eingesehen oder gegen Erstattung der Kopialien von hier bezogen werden.
Nach @chluß der Submission erfolgt der meistbietende Verkauf von geringeren Kiefernlanghölzern
Holzverfteigeruttg
in der Oberförsierei Doberschüts,
Regierungsbezirk Mersevurg. auf den 13. d. Mts. angesette Iagen ckGunbezirk
T Ver
4 d. Méts.,
d: 4H 5 DES
Nußzzholz- Torfhaus Vorm.
Dobecrschüt, 2. April 1886. Der Königliche Oberför ‘er.
Bekanutmachung. : Im Wege der scriftlihen Ausbietung follen die
nachstehend aufgeführten Gegenstände verkauft werden.
circa 146 kg Antimonabfälle, circa 2113 kg Gußeisendrehßspähbne,
circa 33695 ke Schmiedecisenabfä
circa 12211 kg Scchmiedeeisendre bne, circa 801 kg Schmiedeceifenabfälle verzinkt, circa 45 ke Gummiabfälle (ca. ‘
Leinwandeinlage),
circa 1637 kg Messingabfälle,
circa 6148 kg Messingdrehspähne
circa 2375 kg Stahlabfälle,
circa 268 kg Stahlsvyähne,
circa 41 kg Bellowmetallabfälle,
circa 270 kg Zinkabfälle,
circa 500 kg Zinkasche,
circa 473 kg Feilen und Naspeln,
1 Laufkrahn,
18 Manoumeter,
4 Salinometer,
3 Vacuummeter. Offerten auf die Gegenstände, welche die „Offerte auf Abfälle 2c.“ tragen und den genau entîprehen müssen, sind bis zum 12. April d. J., Mittags 1 Uhr, an die unter- zeichnete Verwaltungs-Abtheilung portofrei und poft- mäßig verschlossen einzusenden. Die Bedingungen liegen i
Aufschrift
M Hte Hedli1-
im Bureau der Ver- waltungs-Abtheilung aus und können gegen vorherige Entrichtung von 0,50 in baar verabfolgt werden. Die zum Verkauf gelangenden Gegenstände können an den Werktagen von 9—11 Uhr Vormittags in Augenschein genommen werden.
Danzig, den 28. März 1886.
Kaiferliche Werft. Verwaltungs3-Abtheilung.
[1083] Die Anfertigung und Lieferung von: 373 Stück Patronentaschen für Bahnwüärter, 373 „ Leibriemen mit Koppelschloß und 227 „ Futteralen für Signalfahnen foll im Wege der öffentlilen Ausschreibung ver- geben werden. Die Proben, nah welchen die Anfertigung zu er- folgen hat, liegen in unserem Dienstgebäude hier, Louisenstraße 8, Zimmer 22, zur Ansicht aus; cben- daselbst werden die näheren Bedingungen fkostenfrei verabfolgt. Das Postporto für Uebersendung der Leklzteren nach auswärts beträgt 10 Bezügliche Offerten sind portofrei uvd versiegelt unter unserer Adresse mit der Aufschrift : ( von Patronentaschen 2c.“ bis zum 17. April cr., Vorm. 10 Uhr, einzureichen. Posen, den 31. März 1886. Königliches Eisenbahn-Betriebsanmt (Dircktions-Bezirk Breslan).
Lieferung
b
[1088] Ausschreibung der Lieferuug von Oberbau-Materialien. (Gru) A,
Gußstahlherzstücke, Stück Radlenker in Winkelprofi
stahl.
150 (660 aus Fluß- Gruppe B,
ke vershiedene Schrauben, Stück Klemmplatten, Unterlagsp 4 500 Stück Gleitftühle,
850 Stück Zungenkloben.
Der vorstehenden Ausschreibung werden die Be dingungen für die Bewerbung um Arbeiten un Lieferungen vom 17. Juli 1885 zu Grunde gelegt. Eröffnuzg der Angebote am 16. Avril 1886, Vormittags 10 Uhr. Ende der Zuschlagsfrist am 30. April, 1886, Nachmittags 6 Uhr.
Die Ausschreibungs-Unterlagen liegen im Mate- rialien-Bureau zur Einsicht offen und werden da]selbit einschließlich des bei der Einreichung des Gebotkes zu benutenden Gebotbogens für Gruppe A. gegen 60 «S und für Gruppe B. gegen 1 M de
44-4 55) all X.
53 000 73 000
in Baar oder in deutschen Reichspost-Briefmarken verabfolgt. Köln, den 1. April 1886. Materialien-Vureau der Königlichen Eisenbahn-Direktion C(linfkêrheiniscchen).
[1087] Verding vou Eisenvahnardbeitcun. Die Ausführung des Babn-Unterbaues der Neu- baustrecke Weismes—St. Vith, Strecke Weismes Bern, einfchließlih des Amel-Viadukts, umfattend 196 000 cbm Bodenbewegung
1700 cbm Mauerwerk,
5 000 qm Chauffirung, foll einschließlich Lieferung der Materialien verdungen werden.
Bedingungen und Zeicßnungen liegen gasse 23, Zimmer 18, hierselbst, vein 6. d. M. ab zur Einsicht offen.
as M É Q ras
Abdrucke der Bedingungen können gegen potto- und bestellgeldfreie Einsendung von 5 t. dur den Bureauvorsteher Schumacher 11., Trankgafse Nr. 23 hierselbst, bezogen werden.
Die Aushändigung der | an solche Unternchmer, welche si über ihre Leistung» fähigkeit durch vorherige Vorlage von Zeugnisten aus neuerer Zeit genügend ausweisen. S
Angebote sind versiegelt unter der Aufschrift
„Angebot auf Ausführung des Bahnkörpers der Neubaustrecke Weismes—St. Vith“
bis zum 21. April d. J., an welchcm Tage, Vormittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben er- folgen wird, an uns, Trankgasse 23 hierselbst, porto- und bestellgeldfrei cinzureihen. :
Angebote, welchen die vorgeschriebenen, mit Na- mensunierschrift und Siegel versehenen Materialien- Proben nicht beigefügt sind, werden nicht zugelaffca.
Die Zuschlagsertheilung erfolgt innerhalb der dem Verdingungstermine folgenden zehn Tage.
Köln, den 2. April 1886.
Königliche Eisenbahn-Direction (linksrh.).
Bedingungen erfolgt nur
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erf Lst E L
Nbtheilung UV.