1886 / 96 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

34,40, pt. Juni 35,20, pr. Juli 36,00, pr. August 36,80, pr. Sept. 37,50. Gekündigt 1. Gef hâftlos.

D ceslau , 20. April. (W. T. B.) Getreide- mf ct. Spicitus pr. 100 1 100° or. April-Mai 33,00, do. pr. Juni-Iuli 34,30, do. pr. Aug.-Septbr. 36,80. Wekien —. Roggen pr. April-Mai 133,00, do. pr. Juä-Juli 135,00, do. pr. Septbr.-Oktober 138,00, Rüböl loco pr. April-Mai 44,50, do. do. pr. September-Oktober —.—, Zink: unverändert. Weiter: Sehr kühl.

Magdeburg, 19. April. (W. T. B) Zucker- beri@t. Kornzucker, excl. von 96% 22,60, Kornzucker, excl., 889 Rendem. 21,60, Nachprodukte excl, 75% Rendem. 19,30 46 Unverändert, fest. Sen. Raffinade mit Faß 27,00 6, gem. Melis I. mit Faß 25,90. Unverändert. Ï i

Köln, 19. April. (W. T. B) Getreide- markt. Weizen loco hiesiger 17,50, fremder 18,00, e. Mai 17,25, pr. Juli 17,60. Roggen loce tesiger 14,50, pr. Mai 13,30, pr. Juli 13,59, Hafer loco 14,75. Rüböl loco 23,40, pr. Mai 23,20, pr. Oktober 24,30.

VBremeu, 19. April. (W. T. B) Petroleum {Schlußbericht ) fester. Standard white loco 6,55 Br.

Hamdbarg, 19. April. (W. T. B.) Getreide- markt. Weizen loce ruhig, holiteinisher loco 160,00 bis 165,00. Roggen loco ruhig, mecklen- burgischer loco 140,00 bis 145,00, cu!sisher loco flau, 104,00 bis 108,00. Hafer und Gerste still. Rüböl fill, loco 413, Spiritus still, pr. April-Mai 23+ Br., pr. Mai-Juni 23% Br., or. Juni-Juli 24 Br., pr. August-September %7 Br. Kaffce ruhig, Umsay 4000 Sack. Petroleum loco fest, Standard white loco 6,70 Br., 655 Gd., pr. April 6,60 Gd., pr. August-Dezeraber 7,00 Gd.

Wien, 19. April. (W. T. B.) Getreide- marft. Weizen pr. Frühjabr 8,65 Gd., 8,70 Br., pr. Mai-Juni 8,55 Gd., 8,60 Br., pr. Herbst 8,60 Gd., 8,65 Br. Roggen pr. Frühjahr 6,32 Gd,, 6,37 Br., pr. Mai-Juni 6,32 Gd., 6,37 Br., pr. Herbst 6,80 Gd., 6,85 Br. Mais pr. Mai-Juni 002 S, 0,97 D, ver. unt ult: 59H. Gd. 6,00 Br., pr. Juli-August 6,02 Gd., 6,07 Br., per September-Dktober 6,17 Gd., 6,22 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,85 Gd, 6,90 Br, pr. Mai-Juni 6,83 Gd., 6,88 Br., pr. Herbst 6,68 Gd., 6,73 Br.

Peft, 19, April. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Frühjahr 860 Gd, 8,62 Br, hr. Herbst 8,36 Gd. 8,88 Bk. Häfer pr. Frühjahr 6,49 Gd., 6,590 Br., pr. Herbst 6,26 Gd,, 6,28 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,52 Gd., 5,54 Br. Kohlraps pr. August-September 114 à 118.

Y1usterdam, 19, April. (W. T. B.) zinn 56.

Amsfterdam, 19. April. (W. T. B) Getreide- marft. (Schlußbericht). Weizen auf Lermine höher, pr. November 218. Roggen loco be- hauptet, auf Termine unverändert, pr. Mai 132. Rüböl {oco 23, pr. Mai 2223, pr. Herbst 234.

Antwerpen, 19. April. (W. T. B.) Petro- leummarkt (Schlußberiht). Raffinirtes, Tove tveiß, loco 162 bez. und Br., pr. Mai 163 Br., pr. Juni 16È Br.,, pr. September - Dezember 173 Br. Fest.

UAntiverpen, 19, April. (W. T. B.) Getreide- markt (S{lußbericht). Weizen höher. Roggen ruhig. Hafer unbelebt. Gerste unverändert.

London, 19. April. (W. T. B.) Getreide- markt. (Schlußbericht), Sämmtlihe Getreide- arten ruhig, fremder Weizen stetig, ordinärer Hafer i—s sh. billiger als vorige Woche, übrige Artikel

unverändert.

London, 19. April. (W. T. B) Havanna- zuder Nr. 12 14 nominell, Rüben - Robzucker 13 rubig. An der Küste angeboten 2 Weizen- ladungen.

Liverpool, 19, April. (W. T. B) Baum- wolle (S{lußbericht). Umsay 12 000 B., davon für Spekulation u. Erport 2000 B. Amerikaner steigend, Surats fest. Middl. amerikanis{he Lie- ferung: Mai-Juni 53/64, Juni-Juli 55/64, Juli- August 57/64, August-September 5%4, November- Dezember 51/32 d. Alles Käuferpreise.

Paris, 19, April. (W. T. B.) Rohzucker 88 0 behauptet, loco 34,75 à 35,00. Weißer Zucker rubig, Nr. 3 pvr. 100 kg pr. April 40,009, pr. Mai 40,30, Mai-August 40,75, vr. Oktober-Januar 41,25.

Paris, 19. April. (W. T. B.) Produkten- markt. Weizen ruhig, pr. April 21,40, pr. Mai 21,90, pr. Mai-August 22,40, pr. Juli-August 22.90. Mebl 12 Maraues behauptet, pr. April 47,80, pr. Mai 48,29, pr. Mai-August 48,80, pr. Juli - August 49,30. MRübël ruhig, pr. April 55,00, pr. Mai 99,29, pr. Mai-August 56,75, pr. September- Dezember 57,00, Spiritus ruhig, pr. April 49,90, pr. Mai 46,25, pr. Mai-August 46,75, pr. September-Dezember 47,00.

New-York, 19. April. (W. T. B) Visible Supply an Weizen, 45 808 000 Bujhel, do. do. an Mais 15 235 000 Bushel.

New-York, 19. April. (W. T. B) Waaren- bericht. Baumwolle in New - York 92, do. in New-Orleans 818/16. Raff. Petroleum 70 9% Abel Lest in New-York 77 Gd., do. in Philadelphia 74 Gd., rohes Petroleum in New-York 62, do. Pipc line Certificates Doll. 764 G. Mehl 3 Doll. 295 G. NMother Winterweizen loco Doll. 93 C., vr. April Doll. 934 C., pr. Mai Doll. 932 C., xæ. Juni Doll, 934 C. Mais (New) 465. Zuder (Fair refining Muscovades) 4,95. Kaffee (Fair Nio-) 83. Schmalz (Wilcox) 6,50, do. Fairbanks 6,55, do. Rohe und Brothers 6,50. Speck 53. Getreidefraht 32.

Banca-

Austveis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 19. April 1886. Auftrieb und Marktpreise nah Fleishgewicht, mit Uusnahme der Schweine, welche nah Lebendgewicht gehandelt werden.

Kinder. Auftrieb 4177 Stü. (Durchschnittspr. für 190 kg.) I. Qualität 100-—110 M, IT. Quas lität 88—96 Æ, 111. Qualität 72—80 M, IV. Qua- Tität 64—68 M

SHweine. Auftrieb 10 698 Stück. (Durchschnitts- preië für 100 kg.) Mccklenburger 92 M Land- {weine : a. gute 86—88 M, b. geringere 80—-84 M, Bakony 80—84 M, leichte Ungarn 72—80 4, Galizier M „Kälber. Auftrieb 3167 Stück. (Durchs nittépr. für 1 kg.) T, Qualität 0,84—1,09 Æ, IL Qualität 0,60—0,80 A

Schafe. Auftrieb 19 724 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 0,88—1,04 Æ, IL Qualität 0,68--0,84 M, TII. Qualität M4

Wetczcerber vom 20. April 1836.

Morgens.

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| Wetter.

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(Bar auf 0Gr | D qu. d. Meeresf\p.| “” Jred. in Millim.

Stationen. Wind.

in 9 (Telsius

Temperatur 99C.=4%R.|

s =.

Mullaghmore | Aberdeen | Christiansund, 769 |L Kopenhagen . | O {2 Stockhoiïm . Haparanda . | 767 N St. Petersbg. 2 |W Moskau 2 N Cork, Queens- | A E E 45

5[wolfig | 4\mäßig |

NO 3\NebelY | SO 4shalb bed. | ftill halb bed. | 2 wolkenlos |

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O 5 wolkig Hamburg …. | ONO Z'dunstig Swinemünde | 762 |OD 5 bedeckt Neufahrwasser| 767 |S 5 wolkenlos M M O 4 wolkenl 4) D, U still bedeckt Münster . NO 5 bedeckt Karlsruhe . . | |NO 2 wolfenlos Wiesbaden |NO 3 wolkenlos München 3 [NO 4 dunstig E 0 D 4 wolfig®) Berlin. . 09 5 7bedeckt N NO 1 beiter

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Nizza L A E «d

1) Sce ruhig. ?) See ruhig. t) See glatt. 5) Nachts Regen. 7) Sce glatt.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nord-Europa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreußen, 3) Mittel - Europa südlich dieser Zone, 4) Süd-Europa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nah Oft eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leiht, 3 = schwah, 4 = mäßig, b = fis, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 =

D Uebersicht der Witterung:

Die Wetterlage ift wenig verändert, doch sind die östlichen Winde in der Nordsee theilweise stark ge- worden, und hat sich das trübe Wetter in Nordwest- europa weiter ausgebreitet, im Streifen Holland Galizien ist erheblihe Abkühlung eingetreten, in Lemberg fogar Schneefall. Gestern haben in Sahsen und Centralfrankreich wiederum Gewitter statt- gefunden.

3) Sceegang \chwach. 6) Sec ruhig.

Deutsche Seewarte.

Theater.

Königlihe Schauspiele. Mittwoh. Opern- haus. Mit aufgehobenem Abonnement und unter Fortfall der permanent reservirten Pläße. Zum Besten der Pensions - Anstalt der Genossen- schaft deutsher Bühnen-Angehöriger: Der Ver- shwender. Original-Zaubermärchen in 3 Akten von F. Naimund. Musik von C. Kreutzer. Ballet von Ch. Guillemin. (Rosa: Fr. Mallinger, als Gast, Valentin: Hr. Girardi, vom Kaiserl. Königl. priv, Theater an der Wien, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Sämmtliche freien Entrées sind ungültig; dagegen werden den Besißern von Dienst-, Abonnements- und Freipläßen ihre Billets gegen Zahlung bis 11 Uhr Mittags reservirt.

Die Billets tragen Sat.“

Schauspielhaus. 108. Vorstellung. Der Wider- spänstigen Zähmung. Komische Oper in 4 Akten, nah Shakespeare's gleihnamigem Lustspiele frei be- arbeitet- von J. V. Widmann. Musik von H. Göt. (Frl. Renard, P Leisinger, Hr. Fricke, Hr. Salo- mon, Hr. Ernst, Hr. Oberhauser.) Jn Scene ge- seßt vom Direktor von Stranß. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag und Freitag bleiben die Königlichen Theater geschlossen.

Sonnabend: Opernhaus. Keine Vorstellung.

Achte Symphonie-Soirée der Königl. Kapelle.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Deutsches Theater. Mittwoh: Die Liebes- Botschaft.

Donnerstag: Nathan der Weise.

Am Charfreitag bleibt das Theater und die Kasse ge\chlossen.

Sonnabend: Ein Tropfen Gift.

die Bezeichnung „Meserve-

Wallner-Theater. Mittwoh: Gastspiel des Herrn Emil Thomas. Neu einstudirt: Ein ge- machter Mann. Posse mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von Eduard Jacobson. Musik von G. Michaelis. (Pasewalk: Hr. Emil Thomas, als Gast.)

Donnerstag : Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater. Bis zum Freitag ge-

\chlofsen. :

Sonnabend, 24, April. Zum 1. Male: Mit gänzlich neuer Ausstattung, einstudirt von Signor Ettore Coppini. Amor. Tanz-Poëm in 5 Aftten und 14 Bildern von Luigi Manzotti. Musik voñ Marenco. Amor: Signorina Adelina Sozo.

Der Vorverkauf beginnt Donnerstag, 22. April.

Friedrich - Wilhelmstäd*isches Theater. Direktion: Julius Frißsche. Chausseestraf- 25—286. Mittrooh: Zum 76. Male: Der gZigeuner- baron. Operette in 3 Akten von M. Jokai und I. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Die Dekorationen sind von den K. K. Hoftheatermalern Burghardt, Brioschi Kautsky in Wien. Donnerstag: Z. 77. M.: Der Zigeunerbaron.

L *sidenz-Theater. Direktion: Anton Anno. Mittwoch: Z. vorleßten M. : Frau Doctor. Schwank in 3 Akten von Paul Ferrier und Henri Bocage. Hierauf, zum 5. Male: Zi1 in 1 Aft von Paul v. Schönthan.

Krolls Theater. Täglih: Gemälde - Aus- stellung neuer Werke von Wassili Wereschagin. Geöffnet von 11 Uhr bis Abends 9 Uhr. Entrée 50 „S.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Operetten- Ensemble-Gastspiel der Mitglieder des Friedrich- Wilhelmftädtishen Theaters. Zum 344, Male: Der Vettelstudent. Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik von Millöcker. Frl. Recoschewit, Gel. Meinhardt, Frau Victorin, Herren Binder, Weidmann, Swoboda, Ha:nbrock und Guthery. An- fang 7 Uhr.

Donnerstag: Zum 345, M.: Der Bettelstudent.

Walhalla-Dperetten-Theater. Mittwoch: Zum 69, Male: Das lachende Verlin. Heiteres as der Berliner Theatergeschihte mit Gesang und T nz in 1 Vorspiel und 3 Akten (S Bildern) von (Éd. Jacobsen und H. Wilken. Mit neuen Bildern und Gesangseinlagen.

Billets zu den Aufführungen „Das lahende Berlin“ werden an der Theaterkasse für acht Tage vorher ausgegeben.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Philharmonie. Mittwoch : Letter Beethoven- Abend des Philharmonischen Orchesters, unter Lei- tung und folist. Mitwirkung des Hrn. Prof. Maun- städt. i;

(111. Concert für Klavier mit Orchester, C-moll u. Rondo für Klavier mit Orchester B-dur (Professor Mannstädt); VI1I. Sinfonie A-dur.

Coucert=Haus. Leipzigerstraße 48 (früher Bilse- tapelle.) Mittwoh, Abends 74 Uhr. Legtter Vecthoven - Abend des Königl. Musikdirektors Hrn. H. Mannsfeldvt.

1. Theil. Ouverture „Die Weihe des Hauses“ (Op. 124). Adagio aus der Sonate Oy. 22, Rondo a capriccio (Die Wuth über einen verlorenen

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. [4332] Oeffentlicher Verding.

Die Ausführung des Neubaues zu einem Stalle für zwei- und dreijährige Stutfohlen bezw. für 102 Mutterstuten nebst Speicher auf dem Ksniglichen Hauptgestüte zu Beberbeck foll ungctheilt im Wege des öffentlißben Verdings vergeben werden. Die zu- gehörigen Zeichnungen und Bedingungen können in den gewöhnlichen Geschäftsstunden täglih in dem Lürcau des Unterzeichneten eingeseben, Berdingungs- Anschläge, welche zu den Angeboten zu benutzen sind, auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. Angebote sind mit entsprehender Aufschrift versehen bis spätestens zum

10. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Angebote erfolgen soll, an den Unterzeichneten einzu- reichen.

Gesundbrunnen Hofgeismar, den 18. April 1886.

Der Königl. Kreis-Bauinspector. Henderichs.

Wochen - Ausweise der deutschen Zettelbanken. WRROLNGEN Gt V Würtiembergishen Notenbauk

vom 15. April 1886.

[4105]

Activa. | Met d Bestand an Reichskassensheinen .

„an Noten anderer Banken an Wechseln. E an Lombardforderungen . C an sonstigen Aktiven . Passiva.

Das Grundkapital Der Reservefond S Der Betrag der umlaufenden E Die sonstigen tägli fälligen Ver- bindlichkeiten . A V0 2983/60134 Die an eine Kündigungsfrist ge- bundenen Verbindlichkeiten . . , 140,800|— Die fonstigen Passiven e S 265,464|18 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln 46 783,419. 25.

[4107] Wochen-Uebersicht

der Vayerischen Notenbauk vom 15. April 1886. Activa. M. 32,398,000 80,000 3,165,000 47,352,000 1,723,000 1,414,000 1,021,000

| 8,177,214/14 11,300|— 532 000|— 19,799,443 65 402.300 408/999/50 528,444 52

9,000,000 564,336/32

18,595,500

Male 5 Bestand an Reichskafsenscheinen ¿ » Noten anderer Banken . Wechseln . E « Lombard-Forderungen Effecten e sonstigen Activen F assiva. Das Grundcapital Der Reservefonds . S S Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen täglich fälligen Ver- P. A. Die an eine Kündigungsfrist gebun- denen Verbindlichkeiten N 76,000 Die sonstigen P«ssiva . A 3,803,000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im FJnlande zahlbaren Wechseln M 1,633,436. —, München, den 17, April 1886. Bayerische Notenbank. Die Direction.

7,500,000 1,134,000 65,456,000

9,184,000

immer Nr. 18. Schwank {

Groschen). Concert Nr. 3 für Pianoforte (T. Sat), vorgetragen von Frl. Meyer. 2. Theil. Sinfonie Nr. 5 C-moll. a. Allegro con brio. b. Andante con moto,. e. Secherzo. Allegro. d. Finale. A1l- legro. 3. Theil. Ouverture zur Oper „Fidelio“. a. Variationen aus Op. 80, b. Scherzo aus Op. 24. Ouverture Nr. 3 zu „Leonore“. Rauchen ift nur in den Nebensälen, im zweiten Rang und im Tunnel gestatict. Großes Geist-

Charfreitag, Abends 724 Uhr: liches Concert. Schluß der Concerte am 30. April cr. Die Abonüements - Billets verlieren 30. April cr. unbedingt ihre Gültigk:it.

mit dem

Circus Renz. Markthallen. Carlsftrafe. Mittwoch, Abends 7 Uhr: Wiederholung der am Sonnabend stattgehabten Parade-Gala-Vorstellung zum Benefiz für die Familie Hager. Zum 2. M.: „Colmar“, \ckchwarzbrauner Hengst, in allen Gang- arten der hohen Schule drefsirt und geritten von Herrn J. W. Hager. „Beautiful“, englisches Vollblutpferd, geritten von Frl. Clotilde Hager. „Demetrius*, arabisches Vollblutvferd, als Apportir- pferd vorgeführt von Herrn Otto Hager. Das Vollblvt-Springpferd „Cobham“, geritten von #rl, Clotilde Hager. Qnadrille Fleures de Noblesee, geritten von 16 Damen. Auftreten der vor- züglichsten Meitkünstlerinnen und Reitkünstler. Eine Jagd bei Bolton. Außerordentliches Spek- takelstüd. ° Donnerstag : Iubiläums-Vorstellung. „Die lustigen Heidelbergen. E. Menz, Direktor

Familien - Nachcichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prof. Dr. Sigm. Teuffel (Tübingen). Hrn. Amtsrichter Bröse (Zempelburg). Hrn, Reg.-Aff}. Dieren (Stettin). Hrn. Hauptmann Freiherrn von Gablenz (Höxter). Hrn. Dr. Brennecke (Pr, Friedland). Eine Tochter: Hrn. Dr. Max Mögelin. Hrn. Hauptm. von Hagen (Frankfurt a. OD.). Hrn Lehnsgraf Schimmelmann Graf zu Linden- borg (Arensburg).

Gestorben: Hr. Chefredacteur Dr. phil. Aug. Friedr. Moriß Elsner. Hr. Vuofafoe Ioh. Phil. Alb. Vogel. Hr. Prediger Ad. Nichter (Walsleben). Hr. Kgl. Major a. D. Bernh. von Studnitz (Görlitz).

[4106]

Danziger Privat-Actien-Bank.

Status am 15. April 1886.

Activa. Metallbestand E . A6 1,025,033 N 910 Noten anderer Banken 155,200 Wechselbestand 6,144,821 Lombardforderungen 6,285,270 Effekten-Bestand 255,260 Sonstige Activa 684,403

3.200;M:?

Passiîva,. Grundkapital . E Reservefonds.

Umlaufende Noten . E Sonstige täglich fällige Verbindlich- E

Verzinsliche Depositen-Kapitalien .

Sonstige Passiva i;

Eventuelle Verbindlihkeiten gus weiter begebenen, im Inlande G De X)

[4108]

3,000,000 750,000 2,451,600

437,839 7,163,684 470,770

350,531 Ueborficht , s 0 G der D Sächsischen Vauk zu Dresden am 15. Avril 1886, Activa. Coursfähiges Deutsches Geld M C E Noten anderer Deutscher U oge Kassen-Bestände . Wechsel-Bestände j Lombard-Bestände 2 526 000. Effecten-Bestände E 317 503. Debitoren und sonstige Activa . , 6051164. P asSsiva. Cingezahltes Actiencapital . M6. 30 000 000. N AOSORO: Badi n Uf 3 788700. Täglih fällige Verbindlich- keiten . e TBLTSE An Kündigungsfrist gebundene Berber L TOZdO L Sorte Pn S 154 418, Von im Inlande zahlbaren, noch nicht fälligen Wechseln sind weiter begeben worden : M. 1 673 194. 30, Die Direction.

46. 18 041 300. 708 455. -—

9 269 700. 944 816. 99 000 918.

Uebersicht

der

Hannoverschen Bauk vom 15. April 1886. Activa.

M e Ma olen nber Buen 2 O E LOMbaLD E E Effecten : Sonstige Activa

[4109]

1,693,337. 114,510, 319,200.

15,143,716,

1,063,132. 487,420.

6,988,889.

Grundcapital j Áúá 12,000,000. Meservetond A E T200,008 Umlaufende Noten... , 4,696,800. Sonstige täglich fällige Verbindlich-

i 5,343,897.

“a ‘frift bett lidtos n Kündigungsfrist gebundene Ver- ;

A 719,902. 1,849,605.

Passiva.

bindlichkeiten . Sonstige Passiva

Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln l 1,104,128.

Die Direction.

‘Das Abonnement beträgt 4 450 4 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 A j

Berlin, Mittwoch,

———————————————————_—_———

Wadenranot

taats-Anzeiger.

S €£u, und. Voi

| Alle Post-Anstalten

nehmen Bestellung an;

|/ für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe-

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Rittergutsbesißer und Ersten Beigeordneten der Stadt Xanten, Major a. D. von Hochwäcter auf Haus Fürsten- berg bei Xanten, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Geheimen Rehnungs-Rath Schüßg und dem Geheimen Kanzlei-Rath Koshwald im Kriegs-Ministerium, dem Garnison-Bauinspektor la Pierre zu Berlin und dem Ersten Seminarlehrer Best a zu Ober-Glogau im Kreise Neu- stadt O.-Schl. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Regierungs-Rath von Schönfeldt zu Potsdam den Königlichen Kronen - Orden zweiter Klasse; sowie dem Pa en Mean a. D. Nolte zu Gollub den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches R7ich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Minister - Resident-n in Buenos-Aires, Dr, von Holleben, zu Allerhöchstißrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Väinister in Tokio (Japan) zu ernennen.

Dem zum Vize- und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Mannheim ernannten Herrn 4010) F, Monaghan if das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Bekanntmachung,

betreffend die Einrichtung und den Betrieb der Bleifarben- und Bleizuckerfabriken.

Vom 12. April 1886.

Auf Grund des §. 120 Absatz 3 und des 8. 139 a Absatz 1 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath folgende Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Bleifarben- und Bleizuckerfabriken erlassen : E

Sämmtliche Arbeitsräume der Anlagen, in welchen Bleifarben oder Bleizuker hergestellt werden, müssen geräumig und hoch hergestellt, kräftig ‘ventilirt, feucht und rein gehalten werden. Das Eintreten bleihaltigen Staubes sowie bleihaltiger Gase und Dämpfe in dieselben muß durch geeignete Vorrichtungen verhindert werden.

9

Staub entwickelnde Apparate müjsen an allen Fugen dur die Lagen von Filz oder Wollenzeug oder dur Vorrichtungen von gleicher Wirkung so abgedichtet sein, daß das Eindringen des Staubes in den Arbeitsraum verhindert wird. S

Apparate dieser Art müssen mit Einrichtungen versehen sein, welhe eine Spannung der Luft in denselben verhindern. Sie dürfen erst dann geöffnet werden, wenn der in ihnen entwickelte Staub sich abgeseßt hat und völlig abgekühlt ist.

E Beim Trockenmahlen, Paken, Beschicken und Entleeren der Glätte- und Mennigeöfen, beim Mennigebeuteln und bei sonstigen Operationen, bei welhen das Eintreten von Staub in den Arbeitsraum stattfinden lann, muß durch Absauge- und Abführungsvorkehrungen an der Cin- Ok die Verbreitung des Staubes in den Arbeitsraum verhindert werden.

8. 4, A a

Arbeitsräume, welche gegen das Eindringen bleihaltigen Staubes

oder bleihaltiger Gase und Dämpfe durch die in den §8. 1 und 2

vorgeschriebenen Einrichtungen nicht s _geshüßt werden

können, sind gegen andere Arbeitsräume fo abzus ließen, daß in die leßteren Staub, Gase oder Dämpfe "nicht eindringen können.

8&5,

._ Die Innenflächen der Orydir- und Trockenkammern müssen möglihst glatt und dicht hergestellt sein. Die Orxydirkammern sind O des Behängens und während des Ausnehmens feucht zu erhalten.

Der Inhalt der Orydirkammern is, bevor die leßteren nah Beendigung des Orydationsprozesses zum Zweck des Ausnehmens be- treten werden, gründlih zu durchfeuchten und während des Entleerens seuht zu erhalten. Gbenso sind Rohbleiweißvorräthe während ver Veberführung nah dem S Hlommtirriun und während des etwaigen Agerns in demselben feucht zu halten.

8. 6. _ 5

Beim Transporte und bei der Verarbeitung nasser Vleifarben- vorrâthe, namentlih beim Shlemmen und Naßmahlen, ist die Hand- arbeit dur Anwendung mechanischer Vorrichtungen soweit zu erjeßen, daß das Beschmuzen der Kleider und Hände der dabei beschäftigten

rbeiter auf das möglichst geringe Maß beschränkt wird.

Dos Auspressen von Bleiweißshlamm darf nur vorgenommen werden, nahdem die in letzterem cuthaltenen löslichen Bleisalze vorher ausgefällt find. y

Si

In Anlagen, welche zur Herstellung von Bleifarben und Blei- zucker dienen, s len Abeiteco die Beschäftigung und dec Aufenthalt niht gestattet werden. Arhbci'. innen dürfen innerhalb derartiger Anlagen nur in solchen Näumen und nur zu solchen Ver- ridtungen zugelassen werden, welche sie mit bleiishen Produkten nicht in Berührung bringen.

pril, Abends.

dition: SW. Wilhelmftraße Nr. 32.

1886.

8, 8, j Der Arbeitgeber darf in Räumen, in welchen Bleifarben oder Bleizucker hergestellt oder verpackt werden, nur* folhe Personen zur Beschäftigung zulassen, welhe eine Bescheinigung eines approbirten Arztes darüber beibringen, daß sie weder fchwä h, pon uit Lungen-, Nieren- oder Magenleiden oder mit Alkobölismus ehaftet sind. Die Bescheinigungen sind zu sammeln, aufz frGeopeamten (S. zulegen.

h und dem Auf-

139 b der Gewerbeordnung) auf Verlangen vor-

S. 9, S éi Arbeiter, welhe bei ihrer Beschäftigung mik bleiis hen Stoffen oder Produkten in Berührung kommen, CAL N lei eines Zeit- raumes von 24 Stunden nit länger als 12 Stunden beschä tigt werden. C1 A

Der Arbeitgeber hat alle mit bleiischen Stoffen oder Produkten in Berührung kommenden Arbeiter mit vollständig deckenden Arbeits- kleidern einshließlih einer Mütze zu versehen. -

S114; Í

Mit Staubentwickelung verbundene Arbeiten, bei welchen der Staub nicht sofort und vollständig agctanas vird, darf der Arbeit- geber nur von Arbeitern ausführen lassen, welche Nase und Mund mit Respiratoren oder feuchten Schwämmen bedeckt haben.

8. 12. fi _ Arbeiten, bei welchen eine Berührung mit gelösten Bleisalzen stattfindet, darf der Arbeitgeber nur durch Arbeiter ausführen lassen, welche zuvor die Pan entweder eingefettet odèx mit undurchlässigen Handschuhen versehen haben. : S

8. 13,

Die in den §8. 10, 11, 12 bezeichneten * lébeitskleider, Respi- ratoren, Schwämme und Handschuhe hat der Atdeitgeber jedem damit u persehenden Arbeitér m befonderen Exe in ausreichender Zahl und „¿weckentsprehende® Beschaffenheit Ux erweisen, Er hat dafür Sorge zu tragen, daß diese Gegenstände #teï3 nur von denjenigen Arbeitern: benußt werden, welchen sie zugewiesen sind, und daß die- selben in bestimmten Zwischenräumen, und zwar die Arbeitskleider mindestens jede Woche, die Respiratoren, Mundshwämme und Hand- \{huhe vor jedem Gebrauche gereinigt und während der Zeit, wo sie sih niht im Gebräuche befinden, an dem für jeden Gegenstand z1 bestimmenden Platze aufbewahrt werden,

S8, 14,

In einem staubfreien Theile der Anlage muß für die Arbeiter ein Wasch- und Ankleideraum und getrennt davon ein Speiseraum vorhanden sein. Beide Räume müssen sauber und staubfrei gehalten und während der kalten Jahreszeit geheizt werden.

In dem Wasch- und Ankleideraum müssen Gefäße zum Zweck des Mundausspülens, Seife und Handtücher, sowie Einrichtungen zur Verwahrung derjenigen gewöhnlichen Kleidungsstücke, welhe vor Beginn der Arbeit abgelegt werden, in ausreihender Menge vor- handen fein.

In dem Speiseraum oder an einer anderen geeigneten Stelle müssen sich Vorrihtungen zum Erwärmen der Speisen befinden.

Arbeitgeber, welche fünf oder mehr Arbeiter beschäftigen, haben diesen wenigstens einmal wöchentlich Gelegenheit zu geben, ein warmes Bad zu nehmen. gz

20.

Der Arbeitgeber hat die Ueberwachung des Gesundheitszustandes der von ihm beschäftigten Arbeiter einem, dem Aufsichtsbeamten (§. 139 b der Gewerbeordnung) namhaft zu machenden apvrobirten Arzte zu übertragen, welher monatlich mindestens einmal eine Unter- suhung der Arbeiter vorzunehmen und den Arbeitgeber von jedem Falle einer ermittelten Bleikrankheit in Kenntniß zu seßen hat. Der Arbeitgeber darf Arbeiter, bei welchen eine Bleikrankheit ermittelt ist, zu Beschäftigungen, bei welchen sie mit bleiishen Stoffen oder Materialien in Berührung kommen, bis zu ihrer völligen Genesung nit zulassen,

8. 16.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Krankenbuh zu führen oder unter seiner Verantwortung für die Vollständigkeit und Rihtigkeit der Einträge dur den mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Arbeiter beauftragten Arzt oder durch einen Betriebsbcamten führen zu loten. Das Krankenbuch ms enthalten :

1) den Namen dessen, welher das Buch führt; 4

2) den Namen des mit der Ueberwahung des Gesundheitszustandes der Arbeiter beauftragten Arztes ; /

3) den Namen der erkrankten Arbeiter ; j

4) die Art der Erkrankung und die vorhergegangene Beschäftigung ;

5) den Tag der Erkrankung ; :

6) den Tag der Genesung, oder wenn der Erkrankte niht wieder in Arbeit getreten ist, den Tag der Entlassung. i E

Das Krankenbuh ift dem Aufsichtsbeamten, sowie den zuständigen Medizinalbeamten auf Verlangen vorzulegen.

Q ET;

Der Arbeitgeber hat eine Fabrikordnung zu erlassen, welche außer einer Anweisung hinsichtliß des Gebrauches der in den 88. 10, 11, 12 bezeichneten Gegenstände folgende Vorschriften enthalten muß:

1) Die Arbeiter dürfen Branntwein, Bier und andere geistige Getränke nicht mit in die Anlage bring. / E

2) Die Arbeiter dürfen Nohrungsmittel nicht in die Arbeitsräume mitnehmen, dieselben vielmehr nur im Speiseraum aufbewahren. Das Einnehmen dex Mahlzeiten ift ihnen, sofern es niht außerhalb der Anlage stattfindei, nur im Speijseraum gestattet. i

3) Die Arbeiter haben die Arbeitskleider, Respiratoren, Mund- :chwämme und Handschuhe in denjenigen Arbeitsräumen und bei den- jenigen Arbeiten, für rwoelche es von dem Betriebsunternehmer vor- nef@rieben ist, zu benutzen. A 4) Die Arbeiter dürfen erst dann den Speiseraum betreten, Mahlzeiten einnek,nen oder dic Fabri? verlaffen, wenn sie zuvor die Arbeitskleider abgelegt, die Haare vom Staube gereinigt, Hände und Gesicht sorgfältig gewaschen, die Nase gereinigt und den Mund aus- gespült haben.

8, 18.

In jedem Arbeitsraum, sowie in dem Ankleide- und dem Speise- raum muß eine Abschrift oder ein Abdruck der §8. 1 bis 17 dieser Vorschriften und der Fabrikordnung an einer in die Augen fallenden Stelle aushängen. Jeder neu eintretende Arbeiter ist, bevor er zur Beschäftigung zugelassen wird, zur Befolgung der Fabrikordnung bet R ad der ohne vorhergehende Kündigung eintretenden Entlaffung zu verpflichten,

Der Betriebsunternehmer is für die Handhabung der Fabrik- ordnung verantwortlih, und verpflichtet , Arbeiter, welche derfelben wiederholt zuwiderhandeln, aus der Arbeit zu entlafsen.

E

Neue Anlagen, in welchen Bleifarben oder Bleizucker bergestellt werden soll, dürfen erst in Betrieb gesezt werden, nachdem ihre Errichtung dem zuständigen Aufsichtsbeamten (8. 139 b der Gewerbe- ordnung) angezeigt ist. Der Lektere hat nach Empfang dieser Anzeigé \{chleunigst durch persönliche Revision festzustellen, ob die Einrichtung der Anlage den erlassenen Vorschriften entspricht.

8. 20.

Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die S8. 1 bis 19 dieser Vorschriften kann die Polizeibehörde die Einstellung des Betriebes bis zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes anordnen.

S 21

Auf Anlagen, welche zur Zeit des Erlafses dieser Vorschriften im Betriebe stehen, finden die 8. 1 bis 4, 5 Absatz 1, 6 Absatz 1, 14 erst vom 1. Januar 1887 an Änwendung.

Für solche Anlagen können Ausnahmen von den im Absak 1 be- zeichneten Vorschriften durch den Bundesrath zugelassen werden, wenn nach den bisherigen Erfahrungen anzunehmen ift, daß dur die vor- handenen Einrichtungen ein gefahrloser Betrieb sichergestellt ift.

Berlin, den 12. April 1886.

i Der Reichskanzler. Jn Vertretung : von Boetticher.

Der I. Nachtrag zu der den Anhang zum internationa- len Signalbuch bildenden „Amtlichen Liste der Schiffe der deutshen Kriegs- und H2ndels-Marine mit ihren Unterscheidungssignalen vom Jahre 1886“ ist erschienen. Berlin, den 19, April 1886. Der Reichskanzler, Im Auftrage: Bosse.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Forstkassen-Rendanten Hellwig zu Letlingen den Charakter als Rechnungs-Rath, und

dem Zweiten Arzt an der Provinzial-Jrrenanstalt, Dr. Henningsen zu Schleswig den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Geseg, betreffendeine Erweiterung desStaatsshuldbuchs. Vom 12. April 1886.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen* 2c., Us / verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: Einziger Artikel.

Die Bestimmungen des Gesetzes, betreffend das Staats- {uldbuch, vom 20. Juli 1883 (Gesez-Samml. S. 120) finden vom 1. Juli 1886 ab auf Schuldverschreibungen der drei- einhalbprozentigen konsolidirten Anleihe mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die hiernach zu bewirkenden Eintragungen in ein besonderes Buch erfolgen können.

Der Finanz-Minister ist mit der Ausführung dieses Ge-

König von

seßes beauftragt. a ea :

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Fnsiegel.

Gegeben Berlin, den 12. April 1886.

(L. S8.) Wilhelm.

von Bismarck. vonPuttkamer. Maybach. Lucius.

Friedberg. von Boetticher. von Goßler.

von Scholz. Bronsart von Schellendorff.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Dr. Johann Frandck zu Bonn ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Am eni Friedrich-Wilhelms-Gymnasiutma in Berlin ist der ordentliche Lehrer Dr. Otto Reinhold Richard Paul Schwieger zum Oberlehrer befördert worden.