1886 / 100 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 1654 das Lissabonner Zusaßabkommen zur Ueberein- kunft vom 3. November 1880, etreffend den lustausch von Postpacketen ohne Werthangabe ahe lossen zwischen tsc- land, der Argentinischen R ublik, esterreih-Ungarn, Belgien, Brasilien, ulgarizn, Chile, Dänemark, den dänischen Antillen, der Republik San Domingo, Egypten, Spanien, Frankreich, den französischen Kolonien, Griechenland, 5 talien, Luremburg, Montenegro, Paraguay, Niederland, Persien, Sat den portugiesishen Kolonien, Rumänien, Serbien, Schweden und Norwegen, der Schweiz, der Türkei, Uruguay und Venezuela. Vom 21. März 1885; und unter

Nr: 1655 das Ueheyeinfommen betreffend den Post-

auftragsdienst , geshlossen zwishen Deutschland, Oesterreich- Unsarn ns ‘Egypten, Prei, Sie der Republik Liberia, Luxemburg, Portugal, den portugiesischen Kolonien, Rumänien und der Schweiz. Vom 21. März 1885,

Berlin, den 28. April 1886.

Kaiserliches Post:Zeitungs-Amt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den zum Diakonus in Alt-Landsberg und Pfarrer in Buchholz berufenen Pfarrer Rudolf Cramer, bisher in Alt-Gließen, zum Superintendenten der Diözese Strausberg, Regierungsbezirk Potsdam, zu ernennen.

Auf den Bericht vom 15. März d. J. genehmige Jh hierdurch, daß der Zinsfuß der Seitens der Stadt Buckau b. /M. S Grund des Privilegiums vom 1. März 1880 ausgegebenen, auf den Jnhaber lautenden Anleihescheine zum 1. Fanuar 1887 von viereinhalb auf vier Prozent durh Abstempelung derselben herabgeseßt werde, vorbehaltlich aller sonstigen Be- stimmungen des gedachten Privilegiums und mit der dis ee daß denjenigen FFnhabern von Anleihescheinen, welche si die fraglihe Zinsreduktion nicht gefallen lassen wollen, die be- treffenden Stücke unter Fnnehaltung der vorgeschriebenen Fristen zur Rückfzahlung zu kündigen sind. Berlin, den 26. März 1886. Wilhelm. : von Puttkamer. von Scholz.

An die Minister des Jnnern und der Finanzen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Den Oberlehrern am Gymnasium zu Göttingen, Dr. Fer- dinand Muhlert und Dr. Karl Hente ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 20. April. v. Salish, Oberst-Lieut. z. D.,, zum Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 29" ernannt. Mestwerdt, Major vom Inf. Regt. Nr. 63, unter Be- förderung zum Oberst-Lt, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Inf. Regt. Nr. 68 versetzt. Killmann, Major vom Inf. Regt. Nr. 63, zum Bats. Commandeur ernannt. Edler v. d. Planit, Hauptm., bisher Compagnie-Chef, vom Inf. Regt. Nr. 63, zum überzähligen Major befördert. Niefeld, Hauvtm. von demselben Regt., zum Comp. Chef ernannt. Hasse, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 29, in das Inf. Regt. Nr. 63 verseßt. v. Hellfeld, Pr. Lt. à la suite des Gren. Regts. Nr. 7, unter Bela\sutng in dem Kommando als Adjutant bei der 10. Inf. Brig., zum Gren. Regt. Nr. 2, à la suite desselben, Marschall v. Sulicki, Pr. Li. à la suite des Inf. Regts. Nr. 94, unter Belassung in dem Kommando als Adjut. bei der 62. Inf. Brig., zum Inf. Regt. Nr. 97, à la suite desselben, v. Linstow, Pr. Lt. à la zuite des Füs. Regts. Nr. 36, unter Belassung in dem Kommando als Adjut. bei der 13. Inf. Brig., zum Inf. Regt. Nr. 47, à la suite desselben, Kolewe, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 51, unter Belaffung in dem Kommando als Adjut. bei der 20. Inf. Brig., zum Inf. Regt. 41, à la snite desselben, versetzt.

Dur - Verfügung des Kriegs - Ministeriums. _ 20. April. Fo ß, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 30, Subdirektor bei den Gewchr- und Munitionsfabriken, der Gewehrfabrik in Erfurt, 2Zwanziger, Sec. Lt. à la suite des Gren. Regts. Nt. 3, Ditel- Honsaffift. bei den Gewehr- und Munitionsfabriken, der Gewehrfabrik in Danzig zugetheilt. Kl ov\ ch, Pr. Lt. à la suite des Gren. Reats. Nr. 5, Direktionsassist. bei der Munitionsfabrik in Erfurt, als Adjut. zur Inspektion der Gewehrfabriken kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. Berlin, 20. April. v. Sali, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Inf. Regts. Nr. 68, mit Pension zur Disp. gestellt. Brüg- mann, Sec. Lt. a. D., zuleßt in der 4. Ingen. Insp., in der Armee und zwar, unter Ueberweisung zu den beurlaubten Offizieren des Ref. Landw. Bats. Nr. 8, als Sec. U. mit cinem Patent vom 16. Sep- tember 1882 bei den Landw. Pionieren wiederangeîitellt. 24. April. v. Massow, Oberst-a. D, Wirkl. Geh. Kriegsrath und Milit. SFntend: des Garde-Corps, bei scinem Ucbertritt mit Penî. in den Ruhestand, der Charakter als Gen. Major verliehen.

XELI. (Königlich Württembergisches) Armee-Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Im aktiven Heere. 19. April. _ Frhr. v. Spigemberg, General der Inf. und General-Adjut. Sr. Majestät des Königs, in Genehmigung seines Abschied8gesudbes, mit Pension zur Disp. und gleihzeitig, unter Belafsung in. dem Verhältniß als Gencral-Adjut., à la zuite der Armee gestellt. Frhr. D FlügelAdjut. St. Majestät des Königs, unter Gewährung der Kom- petenzen ines Brig. Commandeurs, mit Wahrnehmung der Funfk- tionen des General-Adjut. Sr. Majestät des Königs beauftragt.

Nichtamtliches. Deutsches Rei c.

Preußen. Berlin, 28. April.

Kaijer: und König

lten und ertheilten dem ; ontes Pereira de Mello die L Audienz.

Später nahmen Se. Majestät noch die Meldung des

Generals der Jnfanterie, General - Fnspecteurs von Stiehle

entgegen.

| (Th. C.)

Versetzungen. |

v. Mol sberg, Oberft und |

Se. Maiestät der | ließen Sich am heutigen Vormittage | „Baz! j - ' U } von dem Wirklichen “Geheimen Rath von Wilmowski Vortrag Osterseiertage in keinem Bezirk Westgalizic1s irgend früheren portugiefishen Minister |

- Die lesungen werden im Weise stattfinden : E In Berlin werden in Räumen der Universität BVor- lesungen über die Verwaltung der preußischen Staatsei)en- bahnen gehalten werden. Das Nähere, insbesondere auh bezüglih der Anmeldung zu den Vorlesungen, ist aus dem Anschlage in der Universität ersichtlich. TSLFS S

Jn Köln finden Vorlesungen über Nationalókonomie der Eisenbahnen und Eisenbahn-Betriebslehre im Verwaltungs- gebäude der Königlichen Eisenbahn-Direktion (linksrheinische) daselbst statt. :

® Die im Reihs-Eisenbahnamt aufgestellte, in Nr. 99 des „Reichs-Anzeigers“ veröffentlichte Uebersicht der Be- triebsergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat März d. J. ergiebt für die 62 Bahnen, welche auch {hon im entspredentei Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleihung gezogen werden fonnten, mit einer Gesammt - Betriebslänge von 32224,74 km, nach- stehende Daten: Eröffnet wurden am 1. März d. J. die Strecken Lennep—Krebsöge 5,40 km (Königliche Eisenbahn- Direktion Elberfeld) und Biersdorf—Daaden 1,85 km (König- liche Eisenbahn-Direktion Köln rechtsrhein.). Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im März d. J. auf ein Kil 0- meter Betriebslänge bei 27 Bahnen mit zusammen 1593,16 km höher und bei 35 Bahnen mit zusammen 3063158 km (darunter 6 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) niedriger, als in dem- selben Monate des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Ver- kfehrszweigen war vom 1. April 188 bezw. 1. Ja- nuar 1886 bis Ende März d. J. auf ein Kilo- meter Betriebslänge bei 24 Bahnen mit zusammen 9841 08 km höher und bei 38 Bahnen mit zusammen 99 383,66 km (darunter 7 Bahnen mit vermehrter Betriebs- länge) geringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privat- bahnen, ausshließlich der vom Staate für eigene Rechnung verwalteten Bahnen, betrug Ende März d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapita! 81 449 900 M (31 965 000 a Stammaktien, 20544900 M Prioritäts - Stammaktien und 28 940000 M Priori- täts-Obligationen), und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 998 (04 km, fo daß auf je 1 km 273285 f entfallen. Bei den uuter Privat- verwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende März d. J. das gesammte fonzessionirte Anlage- kapital 573315129 M (297 339 550 M Stammaktien, S4 146 150 ( Vrioritäts-Stammaktien und 191 829 429 H Prioritäts-Obligationen), und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 3635,37 km, so daß auf je 1 km 157 705 entfallen.

Als Aerzte haben si niedergelassen die Herren: Dr. B. Schmiy in Frankenau, Jacobi, Pr. Freund, Dr. von Lukowicz, Dr. Croje, Baumberger, Landsberg, Jungmanii, \ämmtlih in Breslau, Dr. Weber in Görbersdorf, Nebet in Gehrde, Alberts in Langschede, Dr. Holstein in Laasphe, Pr. Koch in Eichberg, Dr. Kirberger in Frankfurt a. M., Dr. Lan- dau in Kamberg.-

eisenbahnfachwissenshaftlihen Vor- | Pn fac er 1886 in folgender

Württemberg. Stuttgart, 27. April. (W. T. B.) Se. Königli(,e H,Zeit der Prinz Wilhelm Hon Preußen ist heute Nachmittag 12/4 Uhr hier eingetr&ffen, auf dem Bahnhof von den Mitgliedern des Königlichen Hauses empfangen und von dem zahlreih versammelten Publikum mit begeisterten Hochrufen begrüßt worden. Heute Abend findet bei dem Prinzen Wilhelm ein Diner statt; nah demselben wird der Prinz das Theater besuchen, in welchem „Der Trompeter von Säkkingen“ zur Aufführung gelangt. 98. April. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen empfing heute den Minister-Präsidenten von Mittnacht und nahm sodann das Dejeuner bei Jhrer Kaiserlihen Hoheit der Großfürstin Vera ein. Die Offizier-Deputation der Garde-Hufaren, welche den Prinzen begleitet, war von Sr. niglichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von berg zum Dejeuner geladen. Nach dem Diner, welches bei Sr. Hoheit dem Prinzen Hermann von Sachfen- Weimar stattfindet, wird der Hof mit feinen Gästen dem veranstalteten Reiterfes beiwohnen. Morgen wird der

Prinz Wilhelm einer Einladung zum Galadiner bei Fhrer |

Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich von Württemberg Folge leisten. Das Wetter ist pracht- voll; viele ¿Fremde sind zur Theilnahme an den Festlichkeiten eingetroffen.

Meckeflenburg - Schwerin.

S@werin, 27. April.

Aus Florenz wird den „Meckl. Anz.“ telegraphirt, daß der | Großherzog am 26. Morgens daselbst wohlbehalten em-

getroffen und im Hotel de la Paix abgestiegen ist.

Sachsen - Weimar - Eisena. Weimar, 2, Die Rückehr der Großherzoglichen Herr-

schaften aus Jtalien erfolgt am 29. d. M. Die Prin-

| zessin Elisabeth wird, entsprehend den früher bereits ge- | troffenen Bestimmungen, noch einige Zeit in Lugano ver- | weilen.

Oefterreih-Ungarn. Wien, 26. April. Der „Presse“ zufolge wird sich zu Beginn der kommenden Woche das Ab- geordnetenhaus zur Nachsession versammeln. Reiches Arbeitsmaterial harrt der Erledigung des Reichsraths. Mehrere Angelegenheiten, welhe im Abgeordneten- hause die Ausshußberathung bereits passirt haben, so das Unfallversiherunasgesez, das Gefeß über Graund- steuernaläsje wegen Elementarshäden, die Vorlage über die Besorgung des Religionsunterrihtes, die Wahlreform für Niederösterreich u. m. a., sind reif für die Plenaxverhandlung. Anderes, wie das Krankenkassen- und das Sozialistengeses, dürfte ebenfalls in Bälde dem Plenum unterbreitet werden fönnen. Dazu sollen ferner {on in der nächsten Sizung des Abgeordnetenhauses die C NN eingebraht werden.

Lembétra, 2 A (2 L.) e amtliche „Gazeta Lwowska“ koastatirt, daß währen" ver ganzen

welhe Ruhestörung Seitens der Landbevölkerung vor- gmg ist; überhaupt sei kein Anzeichen vorhanden, welches ie in einigen Zeitungen geäußerten Befürchtungen irgendwie zu begründen geeignet wäre. '

Schweiz. Bern, 27. April. (W. T. B.) Der s{wei- zerishe Gesandte in Wien sowie der schweizerische General- Konsul in Bukarest find vom Bundesrath ermäthtigt

Württem- |

April. |

worden, mit der rumänischen Regierung behufs Ab- schlusses eines Handelsvertrages in Unterhandlung zu treten.

Grofßbritanuien und Jrland. London, 25. April. Allg. Corr.) Die irische Bodenankaufs-Bill enthält 53 Artikel, von denen die nachstehenden die wichtigsten sind:

Art. 2 lautet wie folgt: Innerhalb der durch diese Akte fest- geseßten Zeit kann der wirkliche Eigenthümer irgend eines verpachteten Güterkomplexes in Irland, auf den diese Akte Anwendung findet, ch an die Staatsautorität wenden, solch' cinen verpahteten Güterkompler zu dem statutarischen Preise anzukaufen. Dieser Antrag {soll registrirt und damit der Priorität gemäß verfahren werden. Im Falle der Ankauf von dem Landlord bewerkstelligt ift, sollen die Pächter der verschiedenen Farmen, aus denen der Güterkompler besteht, Eigen- tbümer ihrer Pachten unter solchen Bedingungen werden, wie sie diese Akte vorschreibt; und wo die Pächter nicht Eigenthümer ihrer Farmen unter dieser Akte werden, soll die Staatsautorität dies werden, und darüber in solcher Weise verfügen, wie sie es für passend erachtet.

Art. 3. Der \tatutarishe Preis einer Besizung soll na dem Betrage der Netto-Pacbirenten bemessen werden. Die Netto-Rente einer Besitung ist der Brutto-Rente gleich, ‘wenn von lekterer die Zebnten, cin durch\chnittlicer ga für Unkosten mit Bezug auf \chlechte Forderungen, die Kosten der Verwaltung, Reparatur und dergl. abgezogen werden. Der Zehnte foll durh die Bücher der Landkommission festgestellt werden.

Art. 4. Der statutarische Preis ciner Besitzung \oll dem 20 fachen Pachtertrage derselben glei sein, und in 3% unter dieser Akte al pari emittirten beständigen Annuitäten bezahlt werden. Zu dem statutarischen Preise sollen die Pachtrückstände treten, die nah dem leizten Pachtzablungstage im Jahre 1885 und vor dem Tage des An- kaufs fällig sind, nahdem die Landkommission bescheinigt hat, daß der Landlord außer Stande gewesen ist, solche Rückstände einzuziehen.

Art. 5. Die Summe, welche von einem Pächter für die Er- werbung des Eigenthumérechts an die Staats-Autorität zu zahlen ift, fol dem Wfachen Betrage der Brutto-Pacbtrente der Farm glei sein, und diese Summe kann entweder ganz oder theilweise fofort bezablt werden, oder durch eine 49 jährige Zablung von 4e der Kauffumme.

Art. 6 behandelt die Prozedur bei einem Ankauf.

Art. 12 bestimmt, daß in Fällen, wo den Pächtern gewisse Rechte und Privilegien zustehen, die Staats-Autorität den Ankauf der Be- fitung ablehnen darf, wenn nicht die Landkommission bescheinigt, daß diese Rechte oder Privilegien der Pächter gesichert find.

Art. 15 sagt: wo es der Landkommission \{cint, daß auf Grund des verarmten Zustandes einer Besikung, oder der Pächter darauf, der statutarische Preis böber ist als der Marktwerth der Besitßzungz oder wo cs aus irgend eincm anderen Grunde der Landfommi}sion unbillig erscheint, daß die Staatêautorität die Besitzung zu dem in dieser Akte bestimmten Preise ankaufen sollte, da foll die Landkommission cine dabin lautende Erklärung abgeben, und die Staatsautorität foll nit verbundèn fein, dieselbe anzukaufen, wenn nit der Landlord cinen niedrigeren Preis annimmt, den die Landkommission für gereMt crklären dürfte.

Art. 16 bestimmt, daß es in ausnahmsweifen Fällen gere sein soll, daß der statutarisde Preis höber ift als der 2 fache Netto Patertrag der Besitzung, so 3. B. bei cinem ausnahmsweise guten Zustande der Vesitzung und dem ausnahmêweifen Gedeihen der Pädhter. In diesem Falle darf die Landkommission ein Kaufgeld zusprehen, welhes den 22 jährigen Netto-Pactertrag nicht über- steigt.

Art. 18 bestimmt, daß ein Pächter, dessen Jahresvacht 4 £ nicht übersteigt, es ablehnen darf, Eigenthümer zu werden, in welchem Falle die Staatsautorität Eigenthümerin wird.

Art. 19 verordnet, daß die Landkommission für die Zwecke dieser Akte aus den nachstehenden Personen bestehen foll; d. h. wenn irgend eine Vakanz im Amte cines Kommissärs entsteht, soll Ibre Majestät eine geeignete Person zur Ausfüllung der Vakanz ernennen. Die Koms- missäre follen nach dem Belieben Ihrer Majestät im Amte verbleiben, und aus den unter der irishen Regierungs8akte von 1886 vercinnahui- ten Zöllen und Accisegefällen solhe Gehälter beziehen, wie sie das Schatzamt bestimmt. In Verfolg dieser Akte darf irgend etwas ge- ehen, was von einem oder zwei Kommissären angeordnet ist; aber wenn cin Landlord oder eine andere Person sich benachthbeiligt fühlt, dann darf ihr Fall von einem Gerichtshofe untersucht werden, der aus nit weniger als 3 Kommissären bestehen foll.

Art. 2%. Das Schayamt soll von Zeit zu Zeit cinen „Ceneral- Einnebmer*“ für die öffentlihen Einkünfte in Jrland ernennen, und ole Deputirte, die unter ibm in irgend welchen Theilen Irlands fungiren, wie das Schatzamt es zur Ausführung dieser Akte für noth- wendig befinden dürfte.

Art. 31 sagt: Für die Zwecke dieser Akte 3% und 24% fortlaufende Annuitäten kreiren.

darf das Schatzamt (Die andcren Artikel beftehben aus Nachtragsbestimmungen, dic fein vitales Prinzip verkörpern.)

Portugal. Lissabon, 17. April, (Pol. Corr.) Die Session der Kammern, welche am 2. d. geschlossen werden sollte, war, da dié dringendsten Vorlagen der Regierung zu jenem Zeitpunkte noch nicht erledigt waren, bis zum 8. d. verlängert worden. Die Kammern haben, troß der überwiegenden Mehrheit der Regenerationspartei, dem progressistischen Kabinet die verfassungsmäßige Zustimmung zur Einhebung der Steuern für das Finanzjahr 1886/87 und der Verwendung derselben ertheilt sowie die Vorlagen, betreffend die Aus- hebung für die Armee und Marine, angenommen. Ferner haben die Kammern fast mit Stimmeneinhelligkeit die Erhöhung der Bezüge des Kronprinzen auf 222 222 Fr. sowie eine Summe von 555555 Fr. für die Auslagen des Königs anläßlih der Hochzeit des Kronprinzen bewilligt. Für die Hochzeitsfeierlichkeiten sowie für den Empfang der Fürstlichen Gäste werden in den Königlichen Palästen große Vorbereitungen getroffen. Nach der Hochzeit, die für den 22. Mai anberaumt ist, wird der Kronprinz das Palais von Belem beziehen. Von verschiedenen Körperschaften werden Vorbereitungen für die Veranstaltung von Volksfesten am Hochzeitstage getroffen.

Jtalien. Rom, 27. April. (W. T. B.) Die „Ga- zetta ufficiale“ veröffentlicht das Dekret, durch welches die Deputirtenkammer aufgelöst wird, die Neu- wahlen auf den 23. Mai und die etwaigen Stichwahlen au? den 30. Mai festgeseßt werden. Die _ neue Kammer wird zum 10. Juni einberufen. Dem Dekret ist ein ministe- rieller Bericht beigefügt, in welchem die auf den einzelnen Gebieten durchgeführten Reformen aufgezählt werden. Der Bericht betont sodann, daß das Gleichgewicht des Budgets in Folge der leßten finanziellen Maßnahmen vollständig ton- solidirt sei. Das schwierige Reformwerk hätte nicht beendigt werden können ohne Meinungsverschiedenheiten, welche fich am 5. März bei der Abstimmung über die bei der Budget berathung beantragte und von der Regierung acceptirte Tages ordnung gezeigt und die Reihen der Regierungs-Majorität jehr gelichtet hätten. Zur Ausführung der noch nicht vollendeten Reformen sei éine Kraft nothwendig, welche freie Regierungen in einer soliden, einträhtigen Majorität fänden; es sei deshalb ein Appell an das Land nöthig, dessen Urtheil aufs Neue den gesunden Sinn der dem Könige und den ru mwürdigen

Justitutionen ergebenen Bevölkerung bezeugen werde.

Griechenland. Athen, 27. April. (W. T. B.) Jn der Bucht von Phaleron und im Piräus liegen augenblicklih fünf Schiffe des internationalen Ge- schwaders, darunter ein russishes, welches von Tenedos abgegangen war. Dieselben gaben bei ihrem Eintreffen die üblichen Salutschüsse ab.

Das Ultimatum wurde von den Vertretern der fünf Mächte überreicht, obgleich der französishe Gesandte, Graf de Mouy, dieselben ersuht hatte, zunächst neue Jnstruktionen ihrer Regierungen abzuwarten. Die Antwort des Minister- Präsidenten Delyannis auf das Ultimatum wird noch heute erwartet. Die Kammer wird alsbald wieder zusammentreten, und es soll die Demobilisirung unverzüglich beginnen.

Ein Telegramm der „Daily News“ aus Athen, vom 97. d., meldet: Durch cinen Erlaß des Königs ist die Entlassung der jüngst einberufenen zwei Altersklasjen der Reserve angeordnet worden.

928. April. (W.T. B.) EinTelegramm der,,Agence Havas“ meldet: Der Minister-Präfident Delyannis erließ gestern Abend ein Rundschreiben an die Verireter Griechenlands im Auslande, in welchem es heißt: Griechenland habe, dem Rath Frankreichs entsprechend, die Rüstungspolitik, von welcher geglaubt worden fei, daß fie den Frieden stören könnte, in der Hoffnung aufgegeben, daß Europa einen solhen Entshluß Griechenlands anerkennen werde. Griechen- land habe unter Beobachtung der durch die öffentliche Ordnung und militärishe Erwägungen gebotenen Nücksihten die Abrüstung vorbereitet, als ihm ein Ultimatum zu- gegangen sei, welches die Freiteit seiner Aktion aufhebe. Durch dieses Ultimatum werde die Lage verändert, denn es gewinne durch dasselbe den Anschein, als ob Griechenland nit mehr aus freier Entschließung, sondern unter dem durch das internationale Geshwader getroffenen Zwange handele. Die Regierung müsse deshalb die Abrüstung ablehnen, welche große Gefahren herbeiführen könnte. Die Regierung werde jedo, wenn die Mächte ihr die Freiheit ihrer Aktion beließen, die Frankreih gegenübec von freien Stücken übernommenen Verpflichtungen loyal erfüllen, wie es die Ehre und die Futer- effsen Griechenlands erheischten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. April. V. D.) Dos „Jouvial de St, Pâterghourg” sagt: die Vertreter der Mächte wären nah Eingang der Erklärung Delyannis' übereingekommen, das Ulti matum nicht am Montag, sondern am Dienstag zu über- reihen, nachdem sie bis dahin ihre Jnstruktionen erhalten haben würden.

Falta, 28. April. (W. T. B.) Edhem Pascha ist estern Abend in Begleitung des Sekretärs des Sultans, Kiasim Bey, und zweier türkishen Beamten hierselbst ein- getroffen und am Landungsplaße von den Spißen--der Be- hörden empfangen worden. Nachdem derselbe im Landhause unweit des Palastes von Livadia abgestiegen war, stattete ibm alsbald der Minister des Kaiferlichen Hauses, Graf Woronzow Daschkow, einen Besuch ab.

Zeitungsstimmen.

Dem „Schwäbischen Merkur“ wird aus Berlin ge- schrieben: Der jüngste Erlaß des preußishen Ministers des Jnnern, welcher unter Umständen die Anwendung des Sozialistengesetzes gegen die Leiter und Veranslalter von Arbeitseinstellungen empfiehlt, hat in der Presse lebhafte Erörterungen hervorgerufen und foll auch, wie es beißt, demnächst in Reichëtag von sfozialdemokratischer Seite zum Gegenstand einer Anfrage gemacht werden. Der Erlaß selbst, wenn er gerecht ausgeführt wird, scheint uns aber zu Angriffen wenig Anlaß zu geben. Wenn diejenigen Bestrebungen, die dur das Soztalistengeseß getroffen werden sollen, ih der Arbeits- einstelungen als einer crfolgversprehenden Form ihrer Bethätigung bedienen und auf diesem Boden ibre Ziele verfolgen, so ist nit ein- zusehen, warum das Sozialistengeseß niht in Anwendung fommen sollte. Die großen Arbeitseinstellungen sind cine fo überaus ernste, zahlreiche Familien mit wirthschaftlihem Untergang bedrohende Sade, daß mit allen geseßliden Mitteln verhindert werden muß, wenn fie zum Aus- gangspunkt und Tummelplaß der durch das Sozialistengeseß ge- troffeneu Bestrebungen gemacht werden follten. Die großen Strikes, wenn sie ledigli durch sozialdemokratishe Verhetzung angeftiftet und geshürt werden, sind weit gefährlicher und bedenklicher, als etlich: Reden in Versammlungen oder Artikel in der Presse, weil sie außer- ordentli große wirthschaftlihe und foziale Nachtheile für tausende von Arbeiterfamilien zur mittelbaren Folge haben. Aber andererseits foll auch das freie Koalitions8rehi der Ar- beiter, die Möôgli(kkeit, bessere Löhne zu erringen oder die Arbeitszeit abzukürzen, nicht angetastet werden, sofern ih diescs Streben auf gesctlihem Boden bewegt und cerlaubter Mittel bedient. Die Waffen des Sozialistengeseßes sollen und dürfen nit benützt werden, um in dem geseßlihen Kampf um den Arbeits- lohn die Lage der Arbeiter zu Gunsten der Arbeitgeber zu erschweren. Der Erlaß des Hrn. von Puttkamer erkennt die Verpflitung, ih jedes Eingriffs in gewährleistete und unantastbare Rechte, wie das Koalitions8- recht und den freien Arbeitsvertrag, zu enthalten, unumwunden an. Nur Ausschreitungen und ungeseßliher Mißbrauch dieser Rechte, nicht ihre ordnungsmäßige Bethätigung foll ferngehalten werden. Wer Gewalt redigt, mit Zwang und Bedrohung arbeitsuhende Genossen vom Arbeiten abhält, die Koalitionsfreihcit zur Gewaltherrschaft gegen alle, die ihre eigenen Wege gehen wollen, mißbraucht, der verdient, daß gegen ihn die volle Schärfe des Gesetzes zur Anwendung kommt. :

Jn seiner Osterbetrahtung meint das „Posener Tageblatt“:

Dem \chlichten Empfinden des Volkes ist längst cine Ahnung aufgegangen, daß in der anscheinend so untrüglichen Rechnung der modernen, auf den Namen „Liberalismus“ getauften allgemeinen Glüseligkeitstheorie niht Alles stimmt ; denn wäre dem fo, wie wäre es dann möglich oder au nur denkbar, daß mit dem Augenblick, wo der Uberalismus feine vielgepriesenen freiheitlihen Errungenschaften zur praktischen Geltung bringen fonnte, auch die Mafsenarmuth, das Massenelend, die Massenverwilderung so enorme, schreckenerregende Dimensionen annahm, daß die Menschhcit vor diesen sozialen Krankheiten wie vor einem mit elecmentarer Gewalt drohen- den Unheilsgespenst gelähmt dasteht! Den Wortführern der s8oi-disant unfehlbaren liberalen Glüdckseligkeitstheorie ist an- s dieser Wahrnehmungen niht eben wobl zu Muthe,

it „Bildung“, „Freiheit“ und ähnlichen \{ônen Shlag- worten lassen sich die shreienden Ungerctigkeiten, die im Gefolge des liberalen Prinzips einhermarschiren, {chlechterdings nicht bejeitigen ; aber, wie es gewöhulich der Fall ist, läuft die urthcilslofe Menge, statt den fkenntnißretchen, erfahrenen Arzt um Heilung anzugeben, Mearfkftschreiern und Kurpfuschern nah, unter deren Behandlung oder vielmehr Mißhandlung der Patient vollends heruntergebraht wird. Nur so begreift man, warum der große Haufe, dem cine so cinsihts- volle und thatkräftige Regierung, wie es außer der deutschen keine zweite auf Erden giebt, durh den Erlaß wahrhaft bumaner, sozialer Reformgescße hülfreih beizuspringen sich angelegen sein läßt, der bürgerkihen und sozialen Demokratie ins Garn geht.

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| Jahre 1883 um 20672 668 Æ trifft -"* die einzelne | bezirke mit:

Statistische Nachriäzten.

Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gecesund-

beits3amts sind in der Zeit vom 11. bis 17. April cr. von je 10090 Bewobnern, auf den Iabresdurchscnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 25,1, in Breslau 28,5, ir Königsberg 25,7, in Köln 25,2, In Frankfurt a. M. 20,2, in Wiesbaden 28,1, in Hannover 18,2, in Kassel 21,9, in Magdeburg 29,1, in Stettin 21,4, in Altona 25,3, in Straßburg 33,4, in Mey 21,2, in München 30,2, in Nürnberg 41,7, in Augsburg 23,8, in Dresden 25,4, in Leipzig 21,7, in Stuttgart 17,8, in Karlsrube 17,9, in Brauns{weig 21,4, in Har1burg 29,8, in Wien 32,7, in Pest 39,6, in Prag 43,3, in Triest —, in Krakau 33,3, in Basel 209,6, in Brüssel 33,6, in Amsterdam 26,5, in Paris 27,1, in London 19,8, in Glasgow 22,9, in Liverpool 19,5, in Dublin 25,0, in Edinburg 18,0, in Kopenhagen 245, in Stockholm 27,9, in Christiania 17,5, in St. Petersburg 39,6, in Warschau 31,1, in Odessa 31,6, in Rom 34,5, in Turin 28,8, in Venedig 24,0, in Bukarest E in Alexandria Ferner aus der Zeit vom 21. bis 27. März: în New-York 29,1, in Philadelphia 23,6, in Baltimore 24,0, in San Francisco 22,9, in Bombay 24,9, in Kalkutta 24,2, in Madras 37,8. _ Die Sterblichkeit hat in der Berichtêwoche in den meisten Groß- städten Europas wieder abgenommen, nur aus einigen Städten des füddeutsden Hochlandes (München, Nürnberg), sowie aus Köln, Aacben, Straßburg, Prag werden höhere Sterblichkcitsziffern gemel- det. Die während des größten Theils der Woche vorherrschenden nördlihen (in Mitteldeutshland nordwestlihen, in Süddeutschland nordöstlichen) Winde übten keinen günstigen Einfluß auf das Vor- fommen von akuten Entzündungen ter Athmungsorgane aus, fo daß in vielen Städten (Danzig, Dresden, Köln, Elberfeld, Aachen, Kre- feld, Hamburg, Leipzig, Mülhausen i. E, München, Nürnberg u. a.) die Zahl der dur sie veranlaßten Sterbefälle noch immer eine bedeutende war. Dagegen haben Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder erheblich weniger Sterbefälle hervorgerufen; obwohl in Berlin, Breslau, Dreêden, Hamburg, München, Stettin, Amsterdam, Brüssel, London, Paris, Wien, Warschau ihre Zahl noch eine größere, als sonst um diee Jahreszeit, war. Die Theilnahme des Säug- lings8alters an der Sterblichkeit war in Folge dessen eine etwas kleinere als in der Vorwoche. Von 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 96, in München 90 Säuglinge. Das Vorkommen der Infcktionskrankheiten blieb im Allgemeinen das gleiche, wie in der Vorwoche; nuc Sterbefälle an Scharlach und an Pocken wurden etwas mehr gemeldet. Todesfälle an Masern kamen aus Berlin, Nürnberg, Amsterdam, Edinburg, Paris, Prag, Wien häufiger, aus Budapcst, London, St. Petersburg, Rom seltener zur Mittheilung. In Hamburg sowie in den Regierungs- bezirken Düsseldorf, Königsberg, Marieuwerder, Stettin sind Masern gleihfals zahlreih. Das Scharlachfieber forderte in Berlin, Pest, Prag, Christiania etwas mehr, in Hamburg, London, Paris, St. Petersburg weniger Opfer. Die Sterblichkeit an Divhtherie und Croup war in Hamburg, Kassel, Köln, München, Amsterdam, Pest, London, paris, St. Petersburg, Wien, Warschau eine ge- steigerte, während sie in Altona, Barmen, Berlin, Dresden eine kleinere wurde. In Nürnberg und im MRegierungbbezirk Schleswig waren Erkrankungen an Diphtherie gleichfalls zahlreich. Das Vorkommen von typhöfen Fiebern (Unterleibstyphen) war im Allgemeinen ein vermindertes. Die Zahl der Sterbefälle hat in Hamburg, Paris, St. Petersburg etwas ab-, in London zugenommen. Die Zahl der Neuerkrankungen war in St. Petersburg eine fleinere, in Pest eine größere, in Hamburg nahezu die gleihe wie in der Vorwoche. Da- gegen wurden Sterbefälle und Erkrankungen an Flecktyphus häufiger, und zwar erstere aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und Krakau je 1, aus Warschau 3, aus Pest 4, lehtere aus Kopenhagen, Stockholm je 1, aus Wien und St. Petersburg je 2, aus dem Ne- gierungsbezirk Düsseldorf 5 gemeldet. Rückfalléfieber veranlaßten in St. Petersburg weniger Todesfälle und weniger neue Erkrankungen. Ia ye Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren in Paris, Nürnberg, Kopenhagen gesteigert, in Berlin vermindert. Dem Kindbettfieber erlagen in Paris 9, in London 6 Frauen. Erkrankungen an epidemisher Genikstarre sind nicht zur Meldung ge- fommen. Der Keuchhusten raffte in Berlin, Glasgow, Dublin etwas weniger, in Paris und London etwas mehr Kinder hinweg; auch in Ham- burg, Kopenhagen und Stockholm nahmen Erkrankungen ab. Sterbe- fälle an Pocken kamen aus Krakau, Edinburg einzelne, aus Prag, Brüssel, Zürich, Turin je 2, aus Wien 5, aus Paris 7, aus Pest 12, aus Nom (21. bis 27, März) 13 zur Berichterstattung. Erkran- fungen an Pocken gelangten aus Berlin und Breslau je 2, aus Edin- burg und aus dem Negierungsbezirk Marienwerder je 3, aus dem Regierungsbezirk Stettin und St. Petersburg je 4, aus, London 7, aus Wien 18, aus Pest 56 zur Anzeige. Aus Venedig werden 9 Sterbefälle an Cholera, aus Brindisi, aus der Zeit vom 17. bis 22, April, 22 Erkrankungen v1d 14 Sterbefälle gemeldet. Im Departement Finistère (Frankreich) hai die Cholera in den ersten Aprilwochen wieder erheblih abgenommen. In Audierne war seit 3, April keine neue Erkrankung vorzelommen.

_ Der Nr. 4 des 17. Jahrganges 1859 der ¿Zeits{chrtft d

Königlich bayerischen Statistishen Bureaus" e

nehmen wir über die Hagelschläge des Jahres 1884 f

gende Daten:

Von Hagelschlägen Gemeinden betroffen,

gegen 792

z 981

«1066

C9 4 l J

nt- ol-

wurden im JIahre 1884 681 = §,5 9% der

9,9 % im SZalre 1883,

A0 1882,

130 Vos 1881, ¿1000 125% 1880 und 2 516 649% , ¿e ESND:

Im Durchschnitte der 6 Jahre sind es jährlich 838 Gemeinden, welche Hagelschlag heimfsuchte.

In den einzelnen Regierungsbezirken zeigte sich 6 Iahre

a, die größte Betheiligung von Gemeinden: Oberbayern 1883 96,4 9%), Oberpfalz 1881 23,9 %/%, Unterfranken 1882 22,8 9/o, S{waben 1880 22,1 9/0, Oberfranken 1882 19,8 9%, Mittelfranken 1881 18,8 9/0, Niederbayern 1883 14,9 °/6, Pfalz 1882 7,8%/o;

b, die geringste Betheiligung von Gemeinden : Oberfranken 1883 3,3 0/0, Pfalz und Unterfranken 1880 je 3,5 %/0, Niederbayern 1382 3,8 9/0, Oberpfalz 1882 6,6 9%, Oberbayern 1882 7,3 °/6, Mittel- franfen 1880 7,4 9%, Shwaben 1881 10,2 9%.

Wird das Maximum und Minimum in der prozentual aus- gedrückten Betheiligung der Gemeinden für jeden einzelnen Regierungs- bezirk gegenüberstellt, so ergiebt die Diffcrenz, welche durch Sub- traftion des Minirnums vom Marimum gewonnen wird, ein un- gefähres Bild der Schwankungen ; die Differenz beträgt bei Unter- franfen 19,3, bei Oberbayern 19,1, bei Obcrpfalz 17,3, bei Ober- franken 16,5, bei Schwaben 11,9, bei Mittelfranken 11,4, bei Nieder- bavern 11,1, bei Pfalz 4,3.

Die Zahl der vcrsiherten Grundbefißer wurde 1884 auf 19 964 ermittelt, gegen 8928 im Jahre 1883, 11948 im Jahre 1882 und 13 061 im Iahre 1881.

Die Gesammtversiherungssumme für das Königreich berechnete fi 1884 auf 41 733 213

gegen 21 060 545 s. im Jahre T » ; O GQL S G 881. Die Mebrung der Gesaramtversicherongssfumme gegenüber dem i n Regterungs8-

I I I

während der

1931 725 A, 1 686 311 MÆ, 1271 877 #, 1211 500

Mittelfranken Unterfranken Oberfranken Pfalz

_ Die dur@&scnittlihe Versicherungssumme eines Versicherten im Königreich beziffert im Zahre 1884 den Betrag von 2090 # gegen 2399 M im Jahre 1883, 2237 im Jahre 1882 und 2344 # im Jahre 1881.

4 935 S31 M 1 3 797 086 M, 3 163 725 M, 2 734 563 é,

Schwaben Oberbayern Oberpfalz Niederbayern

| wiefen.

_

Der Anslag des Hagelschadens in Geld berechnete Königreich im Jahre 1884 auf 4 350271 „M4 / im Jahre 1883, s Í 1882, L 1381

i 1880 und

E t N 730 éo ¿3000 Died Jahre 1879 mit 1882 weisen somit einen Gesammt- faden von 38410 538 #4. und einen jährlihen Durscnittsschaden von 9 602 634,5 M aus.

Die 9 Jahre 1879 mit 1883 ergaben einen von 46 028165 A und 9205633 A

L: B S k i E i Z z

Die 6 Jahre 1879 mit 1824 entziffern einen Gefammitschaden von 90 378 436 M und einen jährlihen Durchschnittsschaden von 8 396 406 M

g : ch S ¿ E ¿ E

Von dem für das Jahr 1884 angezeigten Schaden mit 4 359 271 M entfallen auf

sih für das

10 653 663 At 9811 730 M

"

| 3 er E 1 Gesammtschaden cinen jährlihen Durchfchnittsshaden von

Schwaben Oberbayerit Pfalz Oberpfalz Mittelfranken Unterfranken

1052394 A = 24,2 %, 862612 M = 19,8 9%e, TO8 377 A = 17,4 9/0, 539950 M = 12,4 9%,

516 653 ch =—= 11, 9/0,

2992422 6 = 61

Niederbayern 221510 K = 5,1 %, : Oberfranken 99133 A = 2,3 %/o. Die Zahl der entschädigten Grundbesitzer wurde für 1834 auf 3166 == 15,9% aller versicherten Grundbesitzer ermittelt, gegen 2849 = 31,99% im Zahre 1883, 2090 = 24 2 9% v " 1882, 1488 = 11,4% c E: 2592 im Jahre 1880 und : 1006. A8R

ie gezahlte Entschädigung wird, wie seither, nur in ihrec

Gesam1ntwirkung in das Auge gefaßt, um ersichtlih zu machen, welche

Quote des Gesammtschadens dur die stattgehabte Benüßzung der

Versicherungsgelegenheit beglihen worden ift.

Es wurde als gewährt angezeigt im Jahre 1884 bei einem Gesammtschaden von 4 350 271 46 in Mark 539 697, in Prozenten des Gesammtschadens 12,41, in den fechs Jahren von 18379 1534 bei einem Gelammt}chaden von 50 378 436 „4 in Markj3 297 904, in Prozenten des Gesammt|cchadens 6,95. In Prozenten der PVersicherungssumme be- trug die gezahlte Entschädigung 1884 1,29 9% gegen 3,59 “%/9 im Jahre 1883, 1,95 % im Jahre 1882 und 0,95 ‘/9 im Jahre 1881. __— Von den „Württembergischen Jahrbüchern für Statistik und Landeskunde“, herausaegeben von dem König- lichen Statistisben Lanveëamt (Stuttgart, W. Kohlhammer), ift der Jahrgang 1885 erschienen. Derselbe cuthält :

1. Band 1. Hälfte. Statistisches Jahrbuch für das Königreich Württemberg. Jahrgang 1885.

I. Band 2. Hälfte. Witterungsberiht vom Jahre 1834, Von Professor Dr. v. Zeh. Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1884. Uebersicht über die Brutto-Erträgnisse der Steuern ‘pom Kapital-, MNenten-, Diecnst- und Berufseinkommen im Etatéjahr 1834 bis 31. März 1885. Württembergische Literatur vom Jahre 1884. Bon Ober-Bibliothekar, Ober-Studienrath Dr. v. Heyd.

1I, Band. Württembergische Vierteljaßrshefte für Landesgeschichte. Jahrgang VIII. 1885. |

Supplementband, Wasserstandsbeobacchtungen an den württem- bergischen Pegelstationen in den Jahren 1882 und 1883. Mitaetheilt von der Königl. Ministerialabtheilung für den Straßen- und Wafser- bau. Witterungéberiht von den Jahren 1880, 1881, 1882 und 1883. Von Professor Ur. v. Zech.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

: Die preußishe Gewerbesteuergeseßgebung ihrer heutigen Gestalt und das Geseg, betreffen Besteuerung dcs Wanderlagerbetriebes. Mit Kom tar für Justiz- und Verwaltungsbeamte von Ru Falkmann, Amtsrichter. Berlin 1386. Franz ( ten (N, 955 S.). Geheftet 45 M, gebunden 51 Æ Auf wenigen & bieten der Gesetzgebung bedarf es mehr cines leitenden Fadens auf den vielvershlungenen Pfaden der preußishen Gewerbefteuergefeßz- gebung. Seit Erlaß des diese Materie zum ersten Male in um- fassender Weise regelnden und theilwcise noch heute gültigen Gesetes vom 30. Mai 1820 ift eine solhe Fülle neuer Gefeße, ministerieller Ausführungsinstrufktionen und Reskripte in Spezialfällen ergangen, die si untereinander ergänzen, abändern und ganz oder theilweise wieder aufheben, daß es selbst für denjenigen, welcher täglich nuit der Handhabung der Gewerbesteuergeseßzgebung befaßt iit, nicht immer leicht ist, den richtigen Pfad durch dieses Wirrniß zu finden Inzwischen hat auch die Recht- \prehung in cinem Zeitraum von ca. 60 Jahren ein reichaltiges Material zur Auslegung der Gesete geliefert, welches für den J wie für den Verwaltungébeamten gleih schäßbar ist. D des vorliegenden Buches hat es nun unternommen, dief Material, welches an zahlreihen Stellen zerstreut un zum großen Theil nur selten zur Hand zu fein pflegt, ir Form und möglichst vollständig in seiner heutigen Gef und durch den verschiedenen Geseßen beigefügte zahlreiche, jedo durchaus [chrreihe Anmer zu Das Buch zerfällt in 3 Abtheilungen. Die 1. Abtheilung der Besteuerung des stehenden Gewerbebetricbes, thei vom 30, Mai 1820 wegen Entrichtung der Gewerbefteue laut mit und begleitet es mit zahlreihea Anmerkungen noh 13 Kabinets-Ordres bezw. Gesetze, theils vollstärtdig, tbeils i zuge, aus den Jahren 1823—1874, und in einem Anhange 5 Anweisungen bezw. Verordnungen, Instruktionen, Verordnungen 2c. aus den Jahren 1840—1876. Die: 2. Abtheilung bespricht die Besteuerung des Ge- werbebetriebes im Umherziehen und des MWanderlagerbetriebes, führt die darauf bezüglichen Gefetze vom 39. Mai 1820 resp. 3. Juli 1876 und vom 27. Februar 1880 im Wortlaut an, sowie in einem An- hange theils vollständig, theils auszugsweife 4 Anweisungen, Refkripte 2c. aus den Jahren 1876—1880. Die 3. Abtheilung endlich enthält 7 Gesetze und Erlasse verschiedenen Inhalts, welche si auf die Gewerbesteuer- gesetzgebung beziehen, im Auszuge, aus den Iabren 1869—1883. Um den Tert der Gescte nicht durch cine zu große Fülle von An- merkungen unübersichtlich zu machen, wird igens in den An- merkungen zu den Geseßen nur auf das zur A ing der Leßteren direkt dienende Material èesen, die zu L dicnenden Anweisungen und Reskripte ! T ciden eritengAb- theilungen beigefügtca Andange wicder eut Bezüglich der Ministerialreskri t auf die ar n Publikationen vor- zug8weife auf 2 Vorschriften über die erbe X. ver- n Umfange nah Fortgelafsen

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èedod ibrem Inhalt

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Az ingen und Refkrißtzn

dl-ben. Den Scbl{1ß des

d ein éronclogishes Negister der äußere Ausfiattung des vorliegenden, Vucbis !*5t nichts zu wüns.a übrig. münzen tm freien Germanien li@keit der Varusj{cchlacht“. Von Dr. Her- Reltmann. Omabrück. Rackboritshe Buchhandlung. 1886. r Verfasser dieser Schrift bat {on durch zwei früber erschienene

“A D VE P

| und an dieser Stelie besprochene Controvers-Shriften die von Prof. | Dr. Lhcoder Mommscn an

| gefknüpften Hvpotbesen über den Ort der Varuss{lachten bekämpft. | Seine în | Veltmann in der vorliegenden Arbeit nunmehr nod) | sammengefaßt und durch neue Gegengründe bercichert. Er erklärt

t: römischer Münzfunde von Barenau

diesen Schriften niedergelegten Ansichten bat Dr.

einmal zu-

m e B E pf E A icn E ai E